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Interdisziplinäre Frühförderung und Frühpädagogik. Reflexionen über eine „Schnittstelle“

Jürgen Kühl

Abstract


Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr > KiföG § 24 (2) < wird zunehmend auch von Eltern wahrgenommen, deren Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtig sind. Diese Familien und ihre Kinder wurden häufig schon vor der Aufnahme in eine Krippe von der Interdisziplinären Frühförderung begleitet, wenn sie als „behindert“ oder „von Behinderung bedroht“ diesen Anspruch haben. – Die meisten Krippen waren und sind auf die Aufnahme dieser Kinder fachlich nicht vorbereitet, sodass eine Zusammenarbeit mit Interdisziplinären Frühförderstellen notwendig ist. Wie ist die Frühförderung auf diese Arbeit an zwei Orten konzeptionell vorbereitet? Und wie setzen sich die ca. 100 Studiengänge Frühpädagogik, die im letzten Jahrzehnt entstanden sind, mit dieser Situation auseinander? Diese Schnittstelle wird aus den Perspektiven der jeweiligen Arbeitsgebiete untersucht. Auch wenn dabei die Philosophie der Inklusion als gemeinsamer Ausgangspunkt ausgemacht werden kann und die Zusammenarbeit vielerorts stattfindet, steht derzeit die rechtlich notwendige Einordnung „behindert“ – als Stigmatisierung – offenbar der frühpädagogischen Maxime der „Diversity“ konzeptionell im Wege. Diese Schnittstelle bedarf notwendigerweise der konstruktiven fachgerechten Weiterentwicklung in der Zusammenarbeit der Interdisziplinären Frühförderung und der Frühpädagogik, um den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder und der Einbeziehung der Familie im Sinne allgemeiner Menschenrechte zu entsprechen.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/fi2015.art17d