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Stichwort: Schulischer Nachteilsausgleich bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Timo Hennig, Rieke Schröder, Charlotte Motherby, Marie-Luise Schütt

Abstract


Schüler:innen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben aufgrund ihrer ausgeprägten Unaufmerksamkeit und/oder Hyperaktivität und Impulsivität häufig Probleme in der Schule. Oft gelingt es ihnen nicht, ihre vorhandenen Potenziale auszuschöpfen. Wenn jedoch eine eingeschränkte Teilhabe am Unterricht und schlechte Schulleistungen nicht (nur) auf mangelnde Begabung zurückzuführen sind, sondern auch darauf, dass die Lernumgebung für diese Schüler:innen hinderlich ist, haben sie nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Empirische Studien deuten auf die Wirksamkeit von akustischer Abschirmung und Stimulation, Bewegungseinheiten und individueller Anleitung hin. Die Studienlage ist allerdings uneinheitlich und die gefundenen Effekte eher klein. Resümieren lässt sich, dass bei ADHS in der Regel ein Anspruch auf schulischen Nachteilsausgleich besteht und einige Maßnahmen vorliegen, die für Schüler:innen mit ADHS hilfreich sein können. Diese sollten in Kombination mit passenden Maßnahmen der Förderung und Unterrichtsgestaltung umgesetzt werden.

Volltext:

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/peu2024.art24d

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