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Gleichachtung von Menschen mit Behinderungen. Was kann die Schule beitragen?

Gertrud Nunner-Winkler

Abstract


Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat das Menschenrecht auf Gleichachtung, auf Nicht-Diskriminierung, konkretisiert. Sie fordert gleiche Partizipationsrechte für Menschen mit Behinderungen am Bildungssystem und dafür die Einrichtung inklusiver Schulen. Die Wahl dieser spezifischen Organisationsform ist an Effizienzkriterien zu überprüfen und - so der Vorschlag - unter Rückgriff auf Rawls’ Gerechtigkeitstheorie gegen andere Zielsetzungen des Bildungssystems abzuwägen. In jedem Falle aber gilt es, die formale Inklusion auf der Makroebene zu ergänzen um Maßnahmen, die eine informelle Gleichachtung auf der Mikroebene - in den alltäglichen Interaktionen in der Schulklasse - fördern. Diskutiert werden drei Strategien - Einrichtung einer Just Community, inhaltliche Normvermittlung, Vermeidung essentialistischer Sprechweise.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/peu2015.art02d

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