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Umgang mit Intensivtätern in der Kinder- und Jugendhilfe. Am Beispiel des Heinrich-Wetzlar-Hauses
Abstract
Das Heinrich-Wetzlar-Haus ist Teil der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmhB mit dem Schwerpunkt „Vermeidung von Untersuchungshaft“ gemäß §71,2 und 72,4 JGG (Jugendgerichtsgesetz). Diese Einrichtung war bundesweit die erste ihresgleichen, welche ein Angebot zur Untersuchungshaftvermeidung im Rahmen der Jugendhilfe bereitgestellt hat.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2019.art78d