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Maßnahmen im Bildungsbereich des Strafvollzuges
Abstract
Das Leben im Strafvollzug bedeutet für Strafgefangene eine enorme Umstellung in ihrem Alltag. Der Strafvollzug hat die Aufgabe, die Gefangenen zu lehren, in sozialer Verantwortung und straffrei zu leben (§5 Satz 1 NJVollzG). Dafür müssen Maßnahmen angeboten werden, die eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen (§6 Satz 2 NJVollzG).
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2020.art34d