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Zwischenruf: Der Geschlechtseintrag ,divers‘ und die stationären Hilfen zur Erziehung

Ann-Sophie Stählker

Abstract


Im Dezember 2018 wurde §22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes neu formuliert. Seitdem gibt es für intergeschlechtliche Personen erstmals die Möglichkeit, neben ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ einen weiteren ausformulierten Geschlechtseintrag zu nutzen. Der Geschlechtseintrag ‚divers‘ erweitert somit auf dieser Ebene das aktuell vorherrschende binäre Geschlechtersystem, welches ausschließlich die Einträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ umfasst. In der explorativen Studie der Autorin* aus dem Jahr 2020 wurden leitende Fachkräfte der stationären Hilfen zur Erziehung gemäß §34 nach ihren Erfahrungen mit dem Geschlechtseintrag ‚divers‘ befragt und eingeladen, vom Umgang, den Herausforderungen und den Bedarfen in der Praxis zu berichten.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2021.art33d