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Rahmenbedingungen für eine gelingende Gefährdungseinschätzung

Christof Radewagen

Abstract


Bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages durch das Jugendamt kommt der Einschätzung des Gefährdungsrisikos eine besondere Funktion zu. Zum einen soll in diesem Setting fachlich rekonstruierbar reflektiert werden, ob sich die in den Beratungsprozess eingebrachten gewichtigen Anhaltspunkte bestätigen. Zum anderen ist das (hinreichend wahrscheinliche) Gefährdungsrisiko für das Kind herauszuarbeiten. Um ihren Auftrag im Kinderschutz erfüllen zu können, bedarf die Gefährdungseinschätzung spezifischer Rahmenbedingungen, die in diesem Beitrag näher erläutert werden.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2022.art10d