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Gelingende Kooperation im Kinderschutz. Weshalb positive Kooperationsbeziehungen für den Kinderschutz so bedeutsam sind

Lisa Schneider, Veit Gutmann

Abstract


„Wenn die Jugendhilfe an der komplexen Lebenslage junger Menschen ansetzen will, so bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, die auch die Möglichkeiten und Grenzen anderer staatlicher Maßnahmen im Auge behält.“ (Prof. Dr. Dr. h. c. R. Wiesner 2006). Die Verantwortung für das Wohlergehen junger Menschen ist nicht nur eine Sache Einzelner: Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen werden muss. Dabei sind Staat und Gesellschaft dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, in welchen verschiedene Fachdisziplinen zum Wohle junger Menschen wirksam zusammenarbeiten. Durch die Ausdifferenzierung von Hilfemöglichkeiten und -angeboten sowie zunehmender Spezialisierung von Institutionen ist dies sowohl mit großen Chancen als auch mit Herausforderungen verbunden. Im Kinderschutz tragen gelingende Kooperationsbeziehungen wesentlich zur Sicherheit betroffener junger Menschen bei, während misslingende Kooperationen als Risikofaktoren zu sehen sind. Wirksame Kooperation gelingt jedoch nicht „einfach so“ und ist keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr besteht die Notwendigkeit, dass sich die beteiligten Institutionen über Kooperation verständigen, um so wirksame Kinderschutzarbeit an den Schnittstellen zu verschiedenen Fachdisziplinen vor Ort leisten zu können (vgl. Alle 2017, 169).

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2022.art12d