

Die Kooperationsplattform Evaluation Bundeskinderschutzgesetz
Abstract
In Artikel 4 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wird ein Evaluationsauftrag an die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder zu den Auswirkungen des BKiSchG formuliert. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch eine „Kooperationsplattform“ umgesetzt, begleitet und unterstützt wird. Somit gehört der Aufbau eines breit angelegten Forschungsnetzwerkes bereits zu den ersten Wirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen.
DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2014.art58d