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Umsetzung eines kooperativen Kinderschutzes in der Schule. Von (vermeintlichen) Stolpersteinen und ersten Schritten
Abstract
"Lehrkräfte rufen vorwiegend freitags um 13 Uhr im Jugendamt an und möchten das Problemkind vor dem Wochenende los werden." - "Wir Lehrkräfte melden dem Jugendamt Fälle von Kindeswohlgefährdung, aber dieses macht dann meist nichts oder zu wenig." So kann kooperativer Kinderschutz nicht funktionieren. Genau diesen fordert aber das neue Bundeskinderschutzgesetz gerade auch im Bereich Schule.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2014.art63d