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Das Kind als Träger eigener Rechte. Der Kinderrechtsansatz in Tageseinrichtungen für Kinder
Abstract
Das Kind als Träger eigener Rechte
Der Kinderrechtsansatz in Tageseinrichtungen für Kinder
Am 20. November 2014 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, im Folgenden UN-KRK) 25 Jahre alt geworden. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im besonders aus deutscher Sicht symbolträchtigen Jahr 1989 und der darauf folgenden beinahe weltweiten Ratifizierung verbindet sich ein globaler Schutz der Kinderrechte.
Der Kinderrechtsansatz in Tageseinrichtungen für Kinder
Am 20. November 2014 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, im Folgenden UN-KRK) 25 Jahre alt geworden. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im besonders aus deutscher Sicht symbolträchtigen Jahr 1989 und der darauf folgenden beinahe weltweiten Ratifizierung verbindet sich ein globaler Schutz der Kinderrechte.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2015.art16d