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20 Jahre Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – seit dem Ersten Staatenbericht 1994 und den „Concluding observations“ 1995

Joachim Wabnitz

Abstract


Seit dem Jahre 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Über die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention „wacht“ der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der auf der Grundlage des Ersten Staatenberichtes 1994 mit der Bundesregierung erstmals im Jahr 1995 erörtert hat, was zur Verbesserung von Kinderrechten in Deutschland geschehen soll. Was daraus in den vergangenen 20 Jahren geworden ist, soll im Folgenden exemplarisch aufgezeigt werden.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2015.art24d