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„Wie soll das Jugendamt das alles hinbekommen!?“. Intensivierte, komplexe und widersprüchliche Steuerungserwartungen an das Jugendamt
Abstract
Dass das Jugendamt eine zentrale Steuerungsfunktion für die kommunale Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen hat, zeigt ein einfacher Blick in das SGB VIII: Jugendhilferechtlich wird die elementare Steuerungsaufgabe codiert in der Formel der dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zugeschriebenen „Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung“ (§ 79 Abs. 1 SGB VIII).
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2015.art72d