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Editorial
Abstract
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Kinder gelten gemeinhin als besonders schutz-, förder- und unterstützungswürdig. Als rechtliche Vorzeigebeispiele für die Gewährleistung der Rechte von Kindern werden in Deutschland häufig die UN-Kinderrechtskonvention, das SGB VIII/KJHG oder die Verbesserungen der Kinderrechte durch Reformprojekte in den letzten Jahren genannt.
Liebe Leserinnen und Leser,
Kinder gelten gemeinhin als besonders schutz-, förder- und unterstützungswürdig. Als rechtliche Vorzeigebeispiele für die Gewährleistung der Rechte von Kindern werden in Deutschland häufig die UN-Kinderrechtskonvention, das SGB VIII/KJHG oder die Verbesserungen der Kinderrechte durch Reformprojekte in den letzten Jahren genannt.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2017.art22d