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Qualitätsentwicklung in der Amtsvormundschaft
Abstract
Jugendliche zu einem „guten Leben zu befähigen“ ist eine Aufgabe der Amtsvormundschaft. Der Gesetzgeber hat die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, in allen Handlungsfeldern Qualitätsmaßstäbe einzusetzen und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Beitrag erläutert den Prozess der Qualitätsentwicklung am Beispiel der Amtsvormundschaft.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2018.art34d