eJournals Frühförderung interdisziplinär32/2

Frühförderung interdisziplinär
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0721-9121
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/fi2013.art04d
1_032_2013_2/1_032_2013_2.pdf41
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Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen

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Hans Weiß
Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz ist die Kooperation und Vernetzung aller für das Wohl und die Entwicklung von Kindern verantwortlichen Institutionen, professionellen Dienste und Fachpersonen gesetzlich gefordert. Darin spielt die Interdisziplinäre Frühförderung eine sehr wichtige Rolle. Die in diesem Beitrag vorgenommene Analyse der Stärken und Schwächen der beiden Systeme Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen zeigt, dass sie - bei erheblichen Gemeinsamkeiten - in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen. Daher können von einer systematischen Vernetzung und Verantwortungsgemeinschaft beide Systeme profitieren - zugunsten des Wohls und der Entwicklung von Kindern mit psychosozialen Risiken
1_032_2013_2_0001
67 Frühförderung interdisziplinär, 32. Jg., S. 67 -81 (2013) DOI 10.2378/ fi2013.art04d © Ernst Reinhardt Verlag ORIgInalaRbEIt Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen: Kooperationspartner in präventiven Netzwerken für entwicklungsgefährdete Kinder und deren Familien Hans Weiß Zusammenfassung: Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz ist die Kooperation und Vernetzung aller für das Wohl und die Entwicklung von Kindern verantwortlichen Institutionen, professionellen Dienste und Fachpersonen gesetzlich gefordert. Darin spielt die Interdisziplinäre Frühförderung eine sehr wichtige Rolle. Die in diesem Beitrag vorgenommene Analyse der Stärken und Schwächen der beiden Systeme Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen zeigt, dass sie − bei erheblichen Gemeinsamkeiten − in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen. Daher können von einer systematischen Vernetzung und Verantwortungsgemeinschaft beide Systeme profitieren − zugunsten des Wohls und der Entwicklung von Kindern mit psychosozialen Risiken. Schlüsselwörter: Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Entwicklung, Entwicklungsgefährdung, präventiver Kinderschutz Interdisciplinary Early Childhood Intervention and Early Assistance for families in difficult situations (“Frühe Hilfen”): Cooperation partners in preventive networks for children whose development is at risk and their families Summary: All institutions, professional services and experts, which are responsible for the well-being and development of children, are made liable for cooperation and networking with the German federal law of child protection (“Bundeskinderschutzgesetz”) on 1 January 2012. The interdisciplinary Early Childhood Intervention plays a very important part in this networking. This paper considers the strengths and weaknesses of interdisciplinary Early Childhood Intervention and Early Assistance for families in difficult situations and demonstrates that the two social systems have a wide range of overlapping and a complementary relationship. Therefore both systems can benefit from a systematic networking and collective responsibility in favour of the well-being and development of children at psycho-social risks. Keywords: Child’s well-being and its endangering, development, developmental endangering, preventive child protection 1. Einleitende Positionierung V or dem Hintergrund der in einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen Todesfälle von Kindern durch Vernachlässigung und Gewalt im familiären Raum haben Bund, Länder und Kommunen unter dem Begriff Frühe Hilfen ihre Bemühungen um einen (präventiven) Kinderschutz verstärkt. Neben personellen Investitionen (mehr einschlägige Fachkräfte wie Familienhebammen) geht es dabei um eine Vernetzung aller mit Kindern und Familien befassten Institutionen, Dienste und Personen, ins- 68 FI 2 / 2013 Hans Weiß besondere des Gesundheitssystems und der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Bemühungen und auch der Begriff „Frühe Hilfen“ haben seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchuG) zum 1. Januar 2012 eine gesetzliche Grundlage. In Art. 1 § 1 Abs. 4 heißt es dazu: „Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ Wurden anfangs in diese Vernetzungsaktivitäten die Interdiszplinären Frühförderstellen (IFS) nicht immer hinreichend einbezogen, so hat sich dies mittlerweile geändert, und zwar sowohl im fachlichen Diskurs (vgl. Sann 2010, 2012; Held; Thurmair 2012; Weiß 2010 a), in den konzeptionellen Vorgaben (Aufnahme der Interdisziplinären Frühförderung in die Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen“; NZFH 2009) sowie auf der gesetzlichen Ebene. So werden in Art. 1 § 3 Abs. 2 BKiSchuG auch die Frühförderstellen u. a. neben Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Krankenhäuser, SPZ, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Familiengerichten und Heilberufen erwähnt. Bereits aus dieser Gesetzeslage ergibt sich ein enger inhaltlicher Bezug zwischen den Frühen Hilfen und der Interdisziplinären Frühförderung (IFF). Im zitierten Art. 1 § 1 Abs. 4 wird auf die „Entwicklung von Kindern“ als Ziel Früher Hilfen abgehoben. In Art. 1 § 1 Abs. 1 BKiSchG werden der Schutzaspekt und der Entwicklungsaspekt gleichwertig angesprochen: „Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.“ Der Entwicklungsaspekt spielt in der IFF neben dem Teilhabeaspekt eine zentrale Rolle im Blick auf Kinder, bei denen eine Entwicklungsgefährdung im Sinne einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bzw. drohenden Behinderung vorliegt. Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die beiden Systeme der Frühen Hilfen und der IFF in einem Ergänzungsverhältnis stehen. Nutzen sie in einer engen Kooperation und Vernetzung die darin liegenden synergetischen Effekte, können sie ihre jeweiligen systembedingten Schwächen reduzieren und ihre Stärken vergrößern. 1 Zum besseren Verständnis sei noch angemerkt, dass Frühe Hilfen hier in einem zweifachen Sinn verstanden werden: zum einen als Netzwerk aller mit Kindern in den ersten Lebensjahren und ihren Familien befassten Einrichtungen und (Fach-)Personen („möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot“; Art. 1 § 1 Abs. 4 BKiSchuG). Die IFS sind damit Teil dieses Netzwerks. Zum anderen werden Frühe Hilfen auch als spezielle Angebote innerhalb dieses Netzwerks verstanden. Zu denken ist etwa an „Fachstellen Frühe Hilfen“ in Baden- Württemberg, an die „Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit)“ in Bayern oder an Familienhebammen und Familiengesundheitspfleger/ innen, die freiberuflich oder angestellt bei einem Freien Träger arbeiten und vom Jugendamt finanziert werden. 1 Diese these bildet auch die grundlage eines anfang 2013 erscheinenden Impulspapiers des nZFH mit dem titel „Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen − Wege zu einer intensiveren Kooperation und Vernetzung“. Die argumentationslinien dieses beitrags orientieren sich daran. 69 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen 2. Stärken und Probleme der Interdisziplinären Frühförderung 2.1 Zur äußeren und inneren Entwicklung Seit ihren systematischen Anfängen in den 1970er-Jahren befindet sich die Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in einem Prozess des Auf- und Ausbaus. Nach kleinsten Anfängen ab den 1975er-Jahren hat sich in Deutschland bis heute ein flächendeckendes Netz aus ca. 1000 - 1100 Frühförderstellen und ca. 130 Sozialpädiatrischen Zentren entwickelt. Insbesondere die IFS verstehen sich dabei als niedrigschwellige, familiennahe Kompetenzzentren für Entwicklungsgefährdungen in der frühen Kindheit und als Ansprech- und Kooperationspartner für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, ihre Eltern und Familien im Sozialraum. Sozialpädiatrische Zentren hingegen dienen eher der überregionalen Versorgung von Kindern mit spezifischen und besonders komplexen Problemen. Nach einer Hochrechnung der Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln erhielten am Jahresende 2006 rund 107.000 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder bis 7 Jahren Frühförderleistungen in Frühförderstellen und Sozialpädidatrischen Zentren. Das entspricht einer Versorgungsquote von 2,1 % (ISG 2008, 156). Sie und ihre Eltern wurden von rund 5000 - 6000 Mitarbeiter(inne)n entweder ambulant (in den Einrichtungen) oder mobil-aufsuchend (in den Familien oder Kindertagesstätten) gefördert, beraten und begleitet (Klein 2011, 79). Beeindruckend sind auch die konzeptionellen Entwicklungs- und Wandlungsprozesse der IFF auf ihrem bald 40-jährigen Weg der Etablierung zu einem Hilfesystem mit hoher Professionalität. Bieber et al. (1989) beschreiben drei Phasen: eine kindzentrierte, eine umweltzentrierte und eine systembezogene Phase. Die kindzentrierte und die umweltzentrierte Phase und das in ihnen entwickelte Know-how sind nicht einfach ‚verschwunden‘, sondern im aktuellen fachlichen Verständnis der Frühförderung ‚aufgehoben‘. Dieses lässt sich in folgenden Kriterien zusammenfassen: n Kindorientierung und Familienorientierung als Bezugspunkte des fachlichen Handelns stehen in einem Spannungsverhältnis und erfordern von der Fachperson Balancierungsleistungen. n Maßgeblich für die Arbeit mit Eltern und Familie ist eine partnerschaftliche, deren Autonomie achtende Kooperation. Diese sucht dazu beizutragen, dass Eltern ihre Ressourcen entfalten, verschüttete Möglichkeiten neu entdecken und (wieder) Vertrauen in sich und ihr Kind gewinnen können. n Gerade die Arbeit mit sozial benachteiligten Menschen in einer für (klein-)bürgerliche Fachpersonen ‚fremden‘ Lebenswelt erfordert eine doppelte reflexive Distanz − einerseits gegenüber den Normen und Orientierungsmustern der eigenen Lebenswelt und andererseits gegenüber jenen der ‚fremden‘ Lebenswelt (vgl. Weiß 2003). n Eine ökologisch orientierte Frühförderung bezieht sich auf das entwicklungsgefährdete Kind in seinem Lebenskontext, d. h. auf die Familie (einschließlich Vater und Geschwister), den größeren Familienzusammenhang (Großeltern, Verwandte) und das weitere Umfeld (Bekannte, Freunde, Nachbarschaft und sonstige Lebenswelten, z. B. Kinderkrippe oder Kindergarten). Aus einer Resilienzperspektive kann dazu ferner gehören, nach „Ankerpersonen“ zu suchen, die bereit sind, mit einem Kind, das unter schwierigen familiären Beziehungsverhältnissen aufwächst, in eine verlässliche Beziehung zu treten. n Die IFF beinhaltet interaktions- und beziehungsfokussierte Ansätze, mit denen die oftmals belasteten Interaktions- und 70 FI 2 / 2013 Hans Weiß Beziehungsprozesse zwischen Eltern und Kind gefördert werden (z. B. Byrne; Cunningham; Sloper 1988). Dazu erhalten Eltern Hinweise zu gemeinsam beobachteten Interaktionssequenzen (als Videofeedback). Diese Ansätze orientieren sich an denselben Prinzipien, wie sie für andere interaktionsorientierte Präventionsprogramme leitend sind, die besonders in den Frühen Hilfen eingesetzt werden, z. B. die Entwicklungspsychologische Beratung (Ziegenhain et al. 2004) oder STEEP TM (Erickson; Egeland 2009). Mit diesem ganzheitlich orientierten fachlichen Profil hat die IFF auch eine hohe Bedeutung für den präventiven Kinderschutz, und zwar für Kinder sowohl mit (primär) biologischen Risiken und Schädigungen als auch mit (primär) psychosozialen Risiken. Zeigt die Fachperson in einer sich entwickelnden Beziehung mit der Mutter Interesse für deren Bedürfnisse, wird es dieser erleichtert, auch (mehr) Interesse für die Bedürfnisse des Kindes zu entwickeln. Dazu kann auch beitragen, dass es gelingt, eine mögliche Isolation der Mutter (Eltern) durch gruppenbezogene Angebote (z. B. Eltern-Kind-Gruppen) aufzubrechen. Auf einer halbwegs entwickelten Vertrauensbasis zwischen Eltern und Fachperson ist es dann auch möglich, durch interaktionsorientierte Angebote die Eltern-Kind-Interaktion zu entlasten und damit einen Beitrag zum Abbau von kindlichen Regulationsstörungen zu leisten. Hilfreich ist gerade bei schwerer behinderten Kindern der Versuch, gemeinsam mit den Eltern die (veränderten) Ausdrucksweisen ihres Kindes zu verstehen und dabei eine „Deutungshilfe“ (Speck 1985) zu geben. Einem präventiven Kinderschutz dient es auch, die Bedürfnisse des Kindes „ins Spiel zu bringen“ und den Eltern zu verdeutlichen. Ferner wird eine ökologisch-lebensweltorientierte Frühförderung die Alltagssorgen und -nöte von Eltern (z. B. wirtschaftliche Situation oder Wohnungsprobleme) ernst nehmen und den Eltern durch ‚begleitende Weiterverweisung‘ an andere Dienste und Institutionen behilflich sein. Nicht zu vergessen ist schließlich, dass die IFF in ihrer langjährigen Erfahrung gerade auch mit psychosozial schwer belasteten Familien eine nicht zu unterschätzende Expertise bei (drohenden) Kindeswohlgefährdungen und deren Einschätzung entwickelt hat. 2.2 Das Problem der inhaltlichen Fassung von drohender Behinderung und die soziale Selektivität der Frühförderung Die IFF zählt zwei Gruppen von Kindern zu ihrer Klientel: zum einen Kinder, die infolge biologischer Schädigungen als behindert gelten, zum anderen Kinder, die aufgrund biologischer und/ oder psychosozialer Risiken von Behinderung bedroht sind. Die Begriffe sind sozialgesetzlich verankert: (drohende) Behinderung in § 2 SGB IX und § 53 SGB XII, (drohende) seelische Behinderung in § 35 a SGB VIII. Auf fachlicher Ebene werden behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder auch mit dem Leitbegriff „entwicklungsgefährdet“ zusammengefasst (Speck 1977). Inwieweit diese gesetzlich verankerten Begriffe als Indikationskriterien für Frühförderung gelten, ist differenziert zu beurteilen: n Die Aufnahme von Kindern in die Frühförderung, die durch eine Behinderung entwicklungsgefährdet sind, ist auf der Seite der Leistungsträger im Allgemeinen unstrittig. n Soweit eine drohende Behinderung durch biologische Risiko- oder Vulnerabilitätsfaktoren bedingt ist, wie prä-, peri- und postnatale Faktoren, z. B. Frühgeburt, Geburtskomplikationen, (chronische) Erkrankungen, neuropsychologische Defizite, ist die Indikation zur IFF ebenfalls unstrittig. 71 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen n Hingegen werden − jedenfalls bei restriktiver Auslegung der Gesetzeslage − psychosoziale (umweltbedingte) Risikofaktoren, wie deprivierende Lebens- und Sozialisationsbedingungen bei Armut und sozialer Benachteiligung, nicht als Indikationsgrund für IFS von den Leistungsträgern anerkannt, wenn damit (noch) keine bereits ‚am Kind‘ feststellbaren Auffälligkeiten verbunden sind. Die Indikationskriterien für die IFF sind also ‚an das Kind gebunden‘ und damit, streng genommen, keine kontextorientierten Kriterien. Die IFF kann im Grunde nur Kinder aufnehmen, bei denen bereits Auffälligkeiten im Sinne einer ‚drohenden Behinderung‘ festzustellen sind. Zynisch gesprochen heißt dies: Man muss bei Kindern in den ersten Lebensjahren, die in prekären Verhältnissen aufwachsen, nur so lange mit einer Frühförderung warten, bis sich Anzeichen einer drohenden Behinderung ‚am Kind‘ zeigen. Daher hat das System der Frühförderung eine „sozial selektive Wirkung“ (Klein 2002, 48). So erreichen von den rund 7.000 Kindern von 0 bis 6 Jahren, die in Brandenburg bei den Schuleingangsuntersuchungen frühförderrelevante Befunde aufweisen (etwa 1.200 je Geburtsjahrgang), im Schnitt etwa 6 von 10 Kindern das Frühfördersystem, jedoch nur 3 von 10 Kindern aus sozial schlecht gestellten Familien (MASGF 2007, 33). Evaluationen zur Altersstruktur der frühgeförderten Kinder zeigen einen eindeutigen Häufigkeitsschwerpunkt bei den Kindern ab 3 Jahren. In der FranzL-Studie zur Lage der IFS in Bayern lag dieser Anteil bei 77, 1 %, unter 3 Jahren bei 22,8 % und unter 1 Jahr bei 4,9 % (Arbeitsstelle Frühförderung Bayern 2010, 2f). In der bundesweiten ISG-Studie betrug der Anteil der über 3-Jährigen 81 %, unter 3 Jahren 19 % und unter 1 Jahr 1 % (ISG 2008, 126f). Offenbar erhalten Kinder mit psychosozialen Risiken meist erst dann Frühförderung, wenn sie in Kindertagesstätten durch Anzeichen einer drohenden Behinderung ‚am Kind‘ auffallen. Hier hat die IFF mit einem Präventionsdilemma zu kämpfen. 2.3 Nachhaltigkeit der Frühförderung und die Frage nach den Eltern Wie die zahlreichen angloamerikanischen Studien zur Wirksamkeit früher Förderung zeigen, ist Frühförderung insbesondere auch bei entwicklungsgefährdeten Kindern in psychosozial schwierigen Lebenslagen vor allem dann nachhaltig wirksam, wenn sie n möglichst frühzeitig beginnt und längerfristig angelegt ist n hinreichend intensiv ist (was u. a. durch die Kombination familienorientierter und außerfamiliärer Förderung erreicht werden kann) n Schutz, Sicherheit und verlässliche Beziehungen zu (erwachsenen) Bezugspersonen ermöglicht n innerhalb eines breiten Spektrums vernetzter, inhaltlich abgestimmter Hilfeangebote flexibel, individuell und fokussiert auf die Bedürfnisse von Kind und Familie eingeht (was ‚begleitende Weiterverweisung‘ an andere Institutionen und Dienste einschließt) (vgl. Weiß 2010 b, 190 − 194) Von ihrem fachlichen Verständnis und professionellen Bedingungen her hat die IFF prinzipiell gute Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Wirksamkeitskriterien. Auch die nachweislich insgesamt hohe Akzeptanz der Frühförderung bei den Eltern (vgl. Chatelanat 2002) kann hier angeführt werden; denn die dadurch ermöglichte Beteiligung der Eltern ist ein wichtiger Nachhaltigkeitsfaktor. Die professionelle Unterstützung der Eltern hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung des entwicklungsgefährdeten Kindes 72 FI 2 / 2013 Hans Weiß (Trivette; Dunst; Hamby 2010). Besonders effektive Projekte in den USA schlossen neben frühzeitiger, ganztägiger „Center-based“-Betreuung und -Förderung der Kinder regelmäßige Beratungsbesuche in der Familie ein (Mayr 2000, 147). Es gibt es jedoch Hinweise, dass sich mit der grundsätzlich positiv zu bewertenden frühzeitigen Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten (Krippen) auch die Frühförderung dahin verlagert und der Kontakt zu den Eltern ausdünnt. So fand Krause (2012, 175) in einer explorativen Befragung heraus, dass rund 41 % der Frühförder-Fachpersonen „nur bis zu maximal zwei Stunden je halbes Jahr für Elterngespräche auf bringen“ − ein für eine beziehungsbasierte Zusammenarbeit sicher unzureichendes Zeitquantum. Die Ergebnisse der Stärken- und Problemanalyse der IFF sind in Tabelle 1 nochmals zusammengefasst. 3. Stärken und Probleme der Frühen Hilfen 3.1 Zur äußeren und inneren Entwicklung der Frühen Hilfen Auf Initiative der damaligen schwarz-roten Bundesregierung wurden 2007 das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ (NZFH) und verschiedene wissenschaftlich begleitete Modellprojekte in den Bundesländern eingerichtet, z. B. „Guter Start ins Kinderleben“ mit Standorten in Baden-Württemberg und Bayern, „Keiner fällt durchs Netz“ mit Standorten in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland, „Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt“. Aktivitäten auf kommunaler Ebene mit Runden Tischen sollten bereits vorhandene Unterstützungssysteme zu effektiven Netzwerken bündeln und weiter ausbauen. Nach Ablauf der Modellphase geht es um eine Verstetigung und den weiteren, auch stellenmäßigen Ausbau der inzwischen aufgebauten Netzwerkstrukturen und Angebote. Sie umfassen u. a. Begrüßungsschreiben/ Informationspakete zur Geburt, Gruppenangebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, Elternkurse/ -seminare, Erstbesuchsdienste nach der Geburt durch Ehrenamtliche oder durch Fachkräfte sowie aufsuchende Angebote im 1. Lebensjahr durch (Familien-)Hebammen, Kinderkrankenschwestern, (Sozial-)Pädagog(inn)en, Familienpat(inn)en (Laien), unter Umständen auch über einen längeren Zeitraum (in der Regel bis zu einem Jahr). Einer bundesweiten Telefonbefragung bei den Jugendämtern (mit einer Teilnahmequote von 95,8 %) zufolge kooperieren 2012 85 % der Jugendämter vor allem mit (Familien-)Hebammen, die Familien in belastenden Lebenslagen aufsuchen (Gran; Küster; Sann 2012, 11). n hohe bedeutung für den präventiven Kinderschutz durch kind- und familienorientierte Förderung n im Prinzip gute bedingungen für eine nachhaltige Förderung n hohe akzeptanz bei den Eltern n Indikationskritierien sind „an das Kind“ gebunden (streng genommen keine kontextorientierten aufnahmekriterien) n sozial selektive Wirkung der IFF (Präventionsdilemma) n Intensität der Zusammenarbeit mit den Eltern? tab. 1: Stärken und Schwächen der Interdisziplinären Frühförderung 73 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen Im Rahmen der „Bundesinitiative Frühe Hilfen“, für die der Bund auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes bis Ende 2015 177 Mill. Euro zur Verfügung stellt, sollen die regionalen Angebote insbesondere durch Familienhebammen aufgestockt werden. Die Frühen Hilfen richten sich einerseits an alle (werdenden) Eltern (universelle bzw. primäre Prävention), andererseits an psychosozial belastete (werdende) Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern ab Schwangerschaftsbeginn bis zum Alter von 3 Jahren (selektive oder sekundäre Prävention). Nach der eben genannten bundesweiten Telefonbefragung liegt bei einem Großteil der Jugendämter (64,4 %) der Schwerpunkt auf „Angeboten sowohl für alle Familien (Primärprävention) als auch für Familien in belastenden Lebenslagen (Sekundärprävention)“ (Gran; Küster; Sann 2012, 9). Jeweils rund 17 % sehen ihren Angebotsschwerpunkt entweder bei allen Familien oder bei Familien in belastenden Lebenslagen. Es gibt also eine deutliche Tendenz zum „Sowohl-als-auch“ (ebd.). Oberstes Ziel aller unter dem Begriff Frühe Hilfen laufenden Aktivitäten ist es, „Kinder durch eine wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen“ (www.fruehehilfen.de/ nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzf h/ zielsetzung, abgerufen am 8. 3. 2012). Diese Zielsetzung liegt − man muss sich nur den Entstehungshintergrund der Frühen Hilfen bewusst machen − in einem im Vergleich zur Frühförderung brisanteren Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle. Auch in der Begriffsbestimmung des wissenschaftlichen Beirats des NZFH zu „Frühen Hilfen“ werden einerseits die „Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern“ und andererseits die Abwendung der „Gefährdung des Kindeswohls“ als Zielorientierungen formuliert (NZFH 2009). Wie diese beiden Ziele in den Frühen Hilfen gewichtet werden, bedarf der weiteren Klärung. So spricht sich Michael Schone für eine klare Trennung zwischen Frühen Hilfen als Prävention und dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als Intervention pointiert aus: „Die […] Formel ‚Frühe Hilfen bei Kindeswohlgefährdung‘ ist […] genau so paradox, als würde man von ‚Vorsorge und Früherkennung bei akutem Krankheitsausbruch‘ sprechen. Sie kennzeichnet eine mangelnde fachliche Differenzierung des breit gefächerten und vielschichtigen Auftrags der Jugendhilfe“ (Schone 2010, 7). Hingegen konstatieren Tanja Jungmann (für die wissenschaftliche Begleitung im Modellprojekt „Pro Kind“ verantwortlich) et al.: „Dabei ist der Übergang von der Prävention zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII fließend […]“ (2010, 26). Auf der konkreten Handlungsebene ist dies unbestritten, gleichwohl erscheint es notwendig, im Sinne von Schone zwischen den Frühen Hilfen als präventivem Kinderschutz und dem Kinderschutz bei konkreter Kindeswohlgefährdung (mit notwendiger kontrollierender Intervention zur Sicherstellung des Schutzauftrages für das betroffene Kind) konzeptionell klar zu trennen, auch deshalb, um eine möglichst große Akzeptanz bei Kooperationspartnern wie den IFS zur Zusammenarbeit im Netzwerk Früher Hilfen herzustellen. 3.2 Niedrigschwelligkeit und Akzeptanz im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle Im Unterschied zur IFF sind in den Frühen Hilfen kontextorientierte Hilfeangebote uneingeschränkt möglich, d. h., familiäre Risikofaktoren sind als Indikationsgrund für 74 FI 2 / 2013 Hans Weiß Frühe Hilfen hinreichend; es müssen keine ‚am Kind‘ feststellbare Auffälligkeiten bestehen. Insofern ist das strukturelle Problem der IFF und das damit verbundene Präventionsdilemma bei den Frühen Hilfen nicht gegeben. Allerdings kann das angesprochene Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle, vor allem wenn das Image der Frühen Hilfen als präventives Angebot nicht eindeutig im Vordergrund steht, zu Akzeptanzproblemen bei den Adressat(inn)en führen. Entscheidend wird es darauf ankommen, dass werdende Eltern insbesondere in Belastungssituationen als potenzielle Adressat(inn)en selbst oder über vermittelnde Personen und Institutionen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Frühen Hilfen finden. In diesem Zusammenhang sind die „Kontaktquellen“ aufschlussreich, über welche die Familien im Projekt „Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt“ zu den Frühen Hilfen kamen. Die Auswertung auf der Grundlage von 734 Familien mit 757 Säuglingen (bei 38 % begann die Betreuung bereits in der Schwangerschaft) ergab differenzierte Zugänge der Familienhebammen zu den „Zielfamilien“ (Ayerle 2012, 12) (Tab. 2). Insbesondere der hohe Anteil der ‚Selbstmelderinnen‘ ist bemerkenswert. In der wissenschaftlichen Begleitforschung zu den Modellprojekten im Ganzen konnte eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung bei den darin einbezogenen Familien (Müttern) festgestellt werden (Ayerle 2012, 20; Renner 2012, 7 für das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“). 3.3 Nachhaltigkeit der Frühen Hilfen Die einzelfallbezogenen Angebote der Frühen Hilfen richten sich an die Eltern und über die Eltern indirekt an die Kinder: Durch praktische Anleitung vor allem in gemeinsamen Pflegeverrichtungen, individuelle Information und Beratung (Elternbildung) und Konzepten der Interaktions- und Beziehungsförderung zwischen Kind und Eltern (Mutter), z. B. die Entwicklungspsychologische Beratung oder das STEEP TM -Konzept, soll die Erziehungskompetenz gestärkt und erweitert werden. In den Modellprojekten der Frühen Hilfen waren solche Angebote im Sinne ihrer Zielsetzung prinzipiell wirksam. So nahmen im Projekt „Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt“ die Kompetenzen der Mütter in der Säuglingspflege und der Beziehungsgestaltung zum Kind deutlich zu, allerdings bei Müttern mit hohen und mehrfachen Belastungen (Gewalt- und Konflikterfahrungen, Sucht, psychische Erkrankung sowie Ressourcenmangel und Überforderung) in geringerem Maß (Ayerle 2012, 18). Frauen selbst 33 % Jugendamt 30 % Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen 15 % freiberufliche oder angestellte Hebammen 13 % Sozialarbeiter(innen) 11 % Kliniken 10 % Ärzte/ Ärztinnen 7 % Sonstige 11 % tab. 2: Zugänge der Familienhebammen zu den Familien (Kontaktquellen) 75 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen Im Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ zeigten sich durch die Familienhebammentätigkeit einerseits förderliche Effekte in der sozialen Entwicklung der Kinder, ein positiver Einfluss auf die Gefahr einer Zunahme postpartaler depressiver Symptome sowie eine leichte Verbesserung der Qualität der Mutter-Kind- Beziehung (Renner 2012, 10ff). Allerdings ergaben sich keine positiven Effekte in der Stressreduzierung bei Müttern mit hohen und komplexen Belastungen sowie in der mütterlichen Feinfühligkeit. Zur wirksameren Förderung der mütterlichen Feinfühligkeit werden „spezifische Schulungen der Familienhebammen und die Einführung des Videofeedback- Ansatzes“ vorgeschlagen (ebd., 16). In der Tat lassen erste Ergebnisse mit diesem Ansatz den vorsichtigen Schluss zu, dass Angebote wie STEEP TM oder die Entwicklungspsychologische Beratung allgemeine Hausbesuchsprogramme in ihrer Effektivität unterstützen können. So wurde z. B. bereits nach einjähriger Förderung der Mutter-Kind-Interaktion mithilfe von STEEP TM ein signifikanter Effekt in Richtung eines sicheren Bindungsaufbaus bei den einbezogenen Mutter-Kind- Paaren im Vergleich zu einer Kontrollgruppe erzielt (Suess et al. 2010). Allerdings „[…] ist zu bedenken, dass verbesserte Feinfühligkeit und Bindungsverhalten nach kurzer Zeit wieder verloren gehen, wenn sich an den Rahmenbedingungen der Familien nichts ändert“ (Sandner; Thiesen 2010, 30). Damit ist die kritische Frage nach der nachhaltigen Wirksamkeit interaktions- und beziehungsorientierter Angebote, aber auch der elternfokussierten Arbeit z. B. der Familienhebammentätigkeit bei Eltern/ Familien mit hohen und komplexen Belastungen generell angesprochen. Sie gewinnt an Gewicht und Brisanz, wenn man an die zusammenfassende Einschätzung der Möglichkeiten einer Stress- und Belastungsreduzierung im Projektmodell „Keiner fällt durchs Netz“ denkt: „Familienhebammen können durch ihre Arbeit in den Familien Stress reduzieren, der mit der Übernahme von Elternpflichten und -verantwortung verbunden ist. Unrealistisch ist jedoch die Erwartung, dass Familienhebammen darüber hinaus eine möglicherweise bereits länger bestehende Überforderung der Eltern mit Aspekten ihrer allgemeinen Lebenssituation lindern könnten“ (Renner 2012, 13). Erinnert sei an die Wirkungsforschung zur frühen Förderung von Kindern aus hochbelasteten Lebensverhältnissen und damit zusammenhängenden gravierenden psychosozialen Entwicklungsgefährdungen (Weiß 2010 b, 190ff), wonach Interventionen bei diesen Kindern nur dann nachhaltige Wirkungen erzielen, wenn sie frühzeitig einsetzen, längerfristig laufen und mehrdimensional, d. h. bezogen auf Eltern, Kind und die familiären Rahmenbedingungen, angelegt sind (vgl. Kap. 2.3). Gemessen daran ist die (nachhaltige) Wirksamkeit der Frühen Hilfen für die Entwicklung der Kinder differenziert zu bewerten: Ihre unbezweifelbare Stärke liegt darin, dass sie frühzeitig einsetzen können, bereits in der vorgeburtlichen Phase. Ihre Stärke ist auch, dass sie offensichtlich gut angenommen werden und der Beziehungsaspekt im Rahmen eines Arbeitsbündnisses - ähnlich wie in der Frühförderung - als „Wirkfaktor“ eine bedeutsame Rolle spielt (Lenzmann et al. 2010). Gemessen an der Notwendigkeit komplexer, mehrdimensionaler, d. h. Eltern/ Familien und Kind bezogener Förder- und Beratungsansätze bei multiplen und länger andauernden Deprivationssituationen sind sie in ihrer begrenzten Dauer (maximal 3 Jahre) und Mutter-/ Elternzentrierung allerdings oftmals nicht hinreichend und bedürfen der Ergänzung durch weitere Hilfeangebote, insbesondere auch die Frühförderung. Eine Stärken- und Problemanalyse der Frühen Hilfen lässt sich folgendermaßen zusammenfassen (vgl. Tab. 3): 76 FI 2 / 2013 Hans Weiß 4. Notwendige Klärungen 2 Als Fazit der Stärken- und Problemanalysen der IFF und der Frühen Hilfen ist festzuhalten, dass beide Systeme in einem wechselseitig ergänzungsbedürftigen Verhältnis zueinander stehen. Für eine fruchtbare Kooperation brauchen beide Systeme ein gemeinsames Grundverständnis. Neben dem bereits angesprochenen Klärungsbedarf hinsichtlich der Gewichtung des Hilfe- und des Kontrollaspekts ist das Verhältnis der für die beiden Systeme relevanten Leitbegriffe Entwicklungsgefährdung (IFF) und Kindeswohlgefährdung (Frühe Hilfen) zu klären. Das dem medizinischen, psychologischen und pädagogischen Kontext zugehörige Wort Entwicklungsgefährdung umfasst als fachlicher Oberbegriff für Behinderung und drohende Behinderung Kinder mit manifesten Schädigungen, biologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken. Bei ihnen kann eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, in einer beträchtlichen Zahl der Fälle jedoch nicht. Deprivierende Lebensbedingungen erhöhen zwar die Gefahr von Vernachlässigung oder Misshandlungen, aber es bestehen keine einfachen Kausalzusammenhänge. Häufig gibt es familiäre Verhältnisse, in denen die Eltern ihren Kindern emotional zwar zugewandt sind, aufgrund allgemeiner Überforderung (durch eine Kombination von Beeinträchtigung in den materiellen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Lebenslagebereichen oder infolge Unwissenheit hinsichtlich der kindlichen Entwicklung) besteht jedoch eine massive Anregungsarmut. Beispielsweise wachsen viele Kinder, die mit einem attestierten „sonderpädagogischen Förderbedarf “ eine Förderschule (Schule für „Lernbehinderte“ bzw. Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) besuchen, größtenteils in ökonomisch und soziokulturell benachteiligten Familien unter anregungsarmen Lebens- und Entwicklungsbedingungen auf. Für solche Kinder ist das im Alltagsverständnis moralisch hoch aufgeladene Etikett Kindeswohlgefährdung unangemessen; zudem erschwert es den Hilfezugang zur Familie und die Entwicklung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses mit den Eltern. Der aus dem Recht stammende Begriff Kindeswohlgefährdung ist im Vergleich zum Begriff Entwicklungsgefährdung wesentlich enger gefasst. „Als Grenzstein trennt der familien- und jugendhilferechtliche Gefährdungsbegriff einen großen Bereich, in dem zwar bei Kindern ein Hilfe-, Förder- oder Behandlungsbedarf besteht, es aber in der Verantwortung und Freiheit der Sorgeberechtig- 2 in enger anlehnung an das Impulspapier des nZFH n Indikationskriterien sind nicht „an das Kind“ gebunden, sondern an dessen Kontext orientiert n frühzeitig einsetzbar (bereits in der Schwangerschaft) n insgesamt hohe akzeptanz bei den Eltern (arbeit mit den Eltern) n relativ kurzzeitige (maximal 3 Jahre) und nicht immer hinreichend komplexe angebote n noch nicht geklärte Verortung im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle n elternzentriert (unzureichender blick auf das Kind und seine bedürfnisse? ) tab. 3: Stärken und Schwächen der Frühen Hilfen 77 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen ten verbleibt, inwieweit sie Hilfe, Förderung oder Behandlung in Anspruch nehmen. Wird die juristische Gefährdungsschwelle hingegen überschritten, so bedeutet dies, dass sich die Situation des betroffenen Kindes in jedem Fall verbessern muss, notfalls auch ohne Mitwirkung bzw. gegen den Willen der Sorgeberechtigten, d. h. bei vorliegender Kindeswohlgefährdung ist die staatliche Gemeinschaft zum Eingriff in elterliche Grundrechte gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes berechtigt und verpflichtet, wenn die Eltern als Sorgeberechtigte nicht selbst für eine Abwehr bestehender Gefahren sorgen“ (Kindler 2009, 765f). Im rechtlichen Sinne ist eine Kindeswohlgefährdung eine „gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung [des Kindes] mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt“ (Bundesgerichtshof, Fam RZ, 1956, 350, zit. in Kindler 2009, 766). Für eine intensivere fachliche Verständigung erscheint es sinnvoll, die Begriffspaare Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sowie Entwicklung und Entwicklungsgefährdung unter dem übergeordneten Prinzip des Kindeswohls stärker aufeinander zu beziehen. Der Kindeswohlbegriff ist seit Ende des 19. Jahrhunderts im deutschen Familienrecht gebräuchlich und wurde schließlich in das Kinder- und Jugendhilferecht übernommen mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor Kindeswohlgefährdung zu schützen (Lindmeier 2011, 205f). Der Schutzaspekt (Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung usw.) ist nur ein, wenngleich wesentlicher Teil des rechtlich kodifizierten Kindeswohls. Ein zweiter rechtlicher Aspekt liegt in der Förderung der Entwicklung des Kindes und damit auch in der Prävention von Gefährdungen der kindlichen Entwicklung (vgl. Abb. 1). Auf dieser Ebene haben die beiden Systeme der IFF und der Frühen Hilfen eine große inhaltliche Schnittmenge; denn beide arbeiten daran, gute Bedingungen für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern zu schaffen. Schließlich kommen im Kontext der UN- Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt die Teilhaberechte von Kindern als Teil des Kindeswohls sowie der gedeihlichen Entwicklung von Kindern in den Blick (Lindmeier 2011; s. Abb. 1). Auch hier sind die Begriffe wechselseitig anschlussfähig. Daher ist es als gemeinsame Aufgabe der IFF und der Frühen Hilfen anzusehen, dazu beizutragen, dass Kinder (und ihre Familien) über Teilhabemöglichkeiten auf lebensbedeutsamen Ebenen (sozial, kulturell…) verfügen, und (drohenden) Teilhabeeinschränkungen entgegenzuwirken. Die Orientierung am Kindeswohl, verstanden als Recht auf Schutz des Kindes vor Gefahren, auf Förderung seiner Entwicklung und auf Partizipation, und die Orientierung am Entwicklungskonzept, verstanden als Befriedi- Kindeswohl Schutz vor gefahren Förderung der kindlichen Entwicklung gewährleistung des Rechts auf teilhabe abb. 1: Zieldimensionen des Kindeswohls als gesetzlicher auftrag 78 FI 2 / 2013 Hans Weiß gung seiner Grundbedürfnisse einschließlich des Bedürfnisses nach sozialer und kultureller Teilhabe (Bildung), bieten eine tragfähige Basis der Kooperation zwischen den Frühen Hilfen und der IFF. Inhaltlicher Bezugspunkt dafür ist die gemeinsame Fragestellung, was Kinder und Familien brauchen, um Gefährdungen der Entwicklung bzw. des Kindeswohls, verstanden in diesem komplexen Sinne eines dreifachen Rechtsgutes, zu begegnen. Eine derartige Präzisierung der Begriffe Entwicklungsgefährdung und Kindeswohlgefährdung trägt dazu bei, n den Blick in den Frühen Hilfen zu schärfen auf das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse und (drohende) Entwicklungsgefährdungen, um rechtzeitige Zugänge zu entsprechenden Fachinstitutionen zu erleichtern (z. B. Erziehungsberatungsstellen, IFS oder SPZ), n den Blick in der Frühförderung zu schärfen für die Erfordernisse fachlichen Handelns bei latenter oder akuter Kindeswohlgefährdung n sowie die inhaltlich-konzeptionelle Verständigungs- und Kooperationsbasis zu verbreitern und zu stärken. 5. Perspektiven einer engen Kooperation und Vernetzung Zur Effektivierung der Förderbemühungen um das Kindeswohl, verstanden in der dreifachen Aufgabenstellung von Schutz, Entwicklungs- und Teilhabeförderung, ist eine „enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste“ (NZFH 2009) dringlich. Ziel ist die Etablierung eines nunmehr gesetzlich verankerten (Art. 1 § 1 Abs. 4 BuKi- SchuG), in sich abgestimmten Gesamtsystems präventiver, inklusionsorientierter Hilfen für Kinder in erschwerten Lebens- und Entwicklungskontexten und ihre Familien im Sozialraum (Abb. 2). Mit der Hervorhebung der IFS und spezieller Angebote der Frühen Hilfen in Abbildung 2 soll deutlich werden, dass diese beiden (Teil-)Systeme zum einen in ihren Zielen, Zielgruppen und Inhalten sehr eng auf diese drei Aufgabenschwerpunkte Schutz, Entwicklungs- und Teilhabeförderung ausgerichtet sind und eine hohe Schnittmenge aufweisen. Sie sind als Partner in solchen zu entwickelnden sozialraumbezogenen Netzwerken zu sehen. Die Vorteile und Synergieeffekte einer derartigen verbindlichen Kooperation und Vernetzung seien nur stichpunktartig aufgezählt: n Austausch und Verbreiterung fachlicher Expertise n interdisziplinäre Expertise der IFS insbesondere in diagnostischen Abklärungsprozessen (im Rahmen eines offenen Beratungsangebots) n bessere Bedingungen zur früheren Erfassung von entwicklungsgefährdeten Kindern n IFS als Brücken zum Gesundheitssystem (erleichtern sozial benachteiligten Familien, Scham- und Peinlichkeitsgrenzen zu überwinden, die mit der eigenen Person als Mutter oder Vater zusammenhängen) Verbindliche Vernetzungsstrukturen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Neben der weiteren Verstetigung und dem Ausbau spezieller Angebote der Frühen Hilfen muss die notwendige Vernetzungsarbeit finanziert werden. Angesichts der finanziellen Situation vieler IFS brauchen sie dazu einen Beitrag, 79 FI 2 / 2013 Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen der über die kindbezogene Finanzierung hinausgeht und z. B. als Sockelbetrag für einrichtungsbezogene Kooperations- und Vernetzungsaufgaben vom jeweiligen Bundesland (mit-)finanziert wird. Weitere notwendige Bedingungen sind finanziell abgesicherte niedrigschwellige ‚offene Beratungsangebote‘ zur Umsetzung der Expertise von IFS als sozialraumbezogenen Kompetenzzentren in Fragen der kindlichen Entwicklung, speziell im Bereich Früherkennung und Diagnostik, sowie das Lernen und Benutzen einer gemeinsamen Sprache (mit geklärten Begriffen wie Entwicklung und Entwicklungsgefährdung sowie Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als gemeinsamer Verständigungsgrundlage). Als Bedingungen, die Kooperation und Vernetzung erleichtern, sind zu nennen: gleiche Trägerschaft der professionellen Akteure, räumliche Unterbringung unter einem Dach oder unter einem ‚größeren Dach‘ wie z. B. Familienzentrum, gemeinsame Sprechzeiten in einem gemeinsamen Begegnungs- oder Familienzentrum. Auch wenn die Planungs- und Steuerungsverantwortung für sozialraumbezogene Netzwerke bei den kommunalen Behörden (Jugendamt, evtl. Gesundheitsamt) liegen wird, ist es wichtig, dass die jeweiligen IFS Mitglied in neu eingerichteten Koordinierungsstellen zur (Weiter-)Entwicklung von Kooperationsnetzwerken werden können. Elternbildungsangebote Schwangerschaftsberatungsstellen SPZ Erziehungsberatungsstellen gesundheitsamt Jugendamt aSD sozialpäd. Familienhilfe Kinderärzte gynäkologen (Familien-)Hebammen geburtskliniken Kinderkliniken Kitas (Krippen, Kindergarten) Interdisziplinäre Frühförderstelle(n) spezifische Angebote der Frühen Hilfen (z. B. Koordinierungs- und Fachstellen Frühe Hilfen, Familienhebammen) abb. 2: netzwerk Früher Hilfen im Sozialraum 80 FI 2 / 2013 Hans Weiß Schlussbemerkung In der Entwicklung sozialraumbezogener Netzwerke zur Förderung des Kinderschutzes, der Entwicklung und der Teilhabe von Kindern in erschwerten Lebensbedingungen liegen große Chancen. Der Auf bau solcher Netzwerke ist im Gange, bedarf aber weiterhin erheblicher Anschübe. Bei einer aktuellen bundesweiten Erhebung des NZFH wurden die Jugendämter befragt, welche aufsuchenden Angebote für Familien von welchen Trägern in ihren Amtsbezirken durchgeführt werden (Gesamtrücklauf: 95,8 %). Die Anteile der Träger mit Angeboten, die sich der Frühförderung/ Gesundheitsnachsorge zuordnen lassen, betrugen laut Jugendamtsangaben in Bayern (13,5 %), Saarland (12,5 %), Sachsen (9,7 %), Rheinland-Pfalz (6,0 %) und Berlin (5,0 %) relativ am höchsten. Die entsprechenden Anteile in den meisten Bundesländern lagen zwischen ca. 3 % und 0 % (0 % in 6 Bundesländern). Wie immer man diese Zahlen bewertet, sie sind ein Aufruf an die Interdisziplinären Frühförderstellen, sich vor Ort noch stärker in Netzwerkbildungen einzubringen. Von der nachhaltigen Kooperation und Vernetzung profitieren beide: Frühe Hilfen und Frühförderung − und letztlich die Kinder und Familien. Prof. Dr. Hans Weiß Jahnstr. 45 93326 Abensberg Literatur Arbeitsstelle Frühförderung Bayern (2010): Fragen zur lage 2010 - Systemanalyse Interdisziplinäre Frühförderung in bayern. Resultate, teil I. http: / / www.fruehfoerderung-bayern.de/ file admin/ files/ PDFs/ Franzl_Resultate/ Resultate_ teil_I.pdf (abgerufen am 8. 3. 2012) Ayerle, G. M. (2012): Frühstart: Familienhebammen im netzwerk Frühe Hilfen. Köln Bieber, K.; Burgener, A.; Jeltsch-Schudel, B.; Lang, B.; Mösle-Hüppi, S.; Schlinger, I. (1989): Früherziehung ökologisch. luzern Byrne, E. A.; Cunningham, C. 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