eJournals Frühförderung interdisziplinär35/2

Frühförderung interdisziplinär
1
0721-9121
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/fi2016.art09d
1_035_2016_2/1_035_2016_2.pdf41
2016
352

Originalarbeit: Verstrickung, Einbindung oder Auflösung?

41
2016
Hans Weiß
Ausgehend von der verspätet einsetzenden Frühförderung bei einem Mädchen mit Migrationshintergrund wird die Frage erörtert, wie Kinder mit psychosozialen Risiken und ihre Familien möglichst frühzeitig die Hilfen erhalten können, die sie brauchen.
1_035_2016_2_0003
85 Frühförderung interdisziplinär, 35.-Jg., S.-85 - 90 (2016) DOI 10.2378/ fi2016.art09d © Ernst Reinhardt Verlag ORIGINALARBEIT Verstrickung, Einbindung oder Auflösung? Zum Stellenwert mobiler Frühförderung im System Früher Hilfen Hans Weiß Zusammenfassung: Ausgehend von der verspätet einsetzenden Frühförderung bei einem Mädchen mit Migrationshintergrund wird die Frage erörtert, wie Kinder mit psychosozialen Risiken und ihre Familien möglichst frühzeitig die Hilfen erhalten können, die sie brauchen. Schlüsselwörter: Mobile Frühförderung, Interdisziplinäre Frühförderung, Frühe Hilfen Entanglement, inclusion or dissolution? On the importance of home-based early childhood intervention within the spectrum of early assistance programmes available to families in difficult situations Summary: Based on a delayed start of early childhood intervention for a girl with migration background the question is discussed how children at psychosocial risks and their families can receive very early the support they need. Keywords: Outreach early childhood intervention, interdisciplinary early childhood intervention, early assistance for families in difficult situations A ls die Frühförderung ins Leben von Familie Z. trat, war Nissa 1 ½ Jahre alt. Der Fallausschnitt 1 von Kathrin Wilfinger (2016, in diesem Heft) endet mit der komplexen Frage, ob es möglich gewesen wäre, Familie Z. eine frühere Begleitung „als Teil eines umfassenden Systems Früher Hilfen“ zur Seite zu stellen. Davon ausgehend und vor dem Hintergrund, dass das Netz der Hilfen für entwicklungsgefährdete Kinder im frühen Kindesalter größer, vielfältiger, damit aber wohl (noch) unübersichtlicher geworden ist, möchte ich die Einrichtungen der Frühen Bildung, die Interdisziplinäre Frühförderung und die Frühen Hilfen unter der Fragestellung analysieren, inwieweit sie für die Familien ungeachtet ihrer Lebenslagen niedrigschwellig zugänglich sind. Die Interdisziplinäre Frühförderung im Feld unterschiedlicher Systeme Frühförderung und Kindertagesstätten Frühe Bildung hat im sozial- und bildungspolitischen Diskurs an Bedeutung gewonnen. Dies zeigen die finanziellen Kraftanstrengungen für den Ausbau von Krippenplätzen und mehr Ganztagesangeboten im Früh- und Vorschulbereich. Der Ausbau der Frühen Bildung ist im Hinblick auf eine mögliche Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit für Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien und eine bessere Vereinbarkeit der Elternrolle und speziell Mutterrolle 1 Frau Wilfinger danke ich für den Fallausschnitt (Wilfinger 2016, in diesem Heft) und die ihm zugrunde liegende Abschlussarbeit (Wilfinger 2012). Sie haben mir viele Anregungen zum Nachdenken gegeben. 86 FI 2/ 2016 Hans Weiß mit der Berufsrolle grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings zeigt sich empirisch, dass eine frühe institutionelle Förderung für Kinder mit Entwicklungsproblemen nur dann nachhaltig wirksam ist, wenn gruppenbezogene Förderangebote, z. B. in Kindergärten, mit frühzeitig beginnenden elternzentrierten Interventionen verknüpft werden (Sarimski et al. 2013, 199). Die für eine nachhaltige Förderung notwendige Einbeziehung der Eltern in Förderprozesse ist jedoch oft nicht gewährleistet. Wenn beispielsweise entwicklungsgefährdete Kinder frühzeitig in eine inklusive Krippe kommen, erhalten sie zum Teil keine Frühförderung oder nur mehr in reduziertem Umfang. Selbst wenn sie weiterhin volle Frühförderleistungen in Anspruch nehmen können, erfolgen diese meist in der Krippe oder im Kindergarten. Mit dieser Verlagerung der Frühförderung in Kindertagesstätten besteht demnach die Gefahr, dass der Kontakt zu den Eltern ausgedünnt wird (Krause 2012). Von einer kontinuierlichen, beziehungsbasierten Zusammenarbeit mit den Eltern - als zentralem Faktor nachhaltiger Förderwirksamkeit - ist hier nicht mehr zu sprechen. Was hätte es für Nissa bedeutet, wenn sie bereits in ihrem zweiten Lebensjahr in eine Krippe gekommen wäre? In einer guten inklusiven Krippe hätten die Erzieher/ innen vermutlich dazu beitragen können, für Nissa in der Begegnung mit der Welt der Menschen und Dinge „das Unsichere etwas sicher(er), das Fremde etwas vertraut(er) und das Bedrohliche etwas freundlich(er) zu machen“ (in Anlehnung an Satory, zit. nach Wilfinger 2012, 20). Aber hätte Frau Z., besetzt von der Angst, auch Nissa zu verlieren, ihre Tochter in eine Krippe gehen lassen? Vermutlich nicht, davon abgesehen, dass das ‚behindernde‘ Beziehungsmuster zwischen Mutter und Tochter auch bei einem Krippenbesuch des Kindes weiterhin virulent gewesen wäre, wenn die Mutter keine angemessene Hilfe bekommen hätte. Frühförderung und Frühe Hilfen Die Schicksale von Kindern, die in Deutschland durch Gewalteinwirkung und massive Verwahrlosung im familiären Kontext zu Tode gekommen sind, haben die gesellschaftliche, fachliche und politische Aufmerksamkeit und Verantwortung für Kindeswohlgefährdung intensiviert. Unter dem Begriff „Frühe Hilfen“ haben Bund, Länder und Kommunen vielfältige Aktivitäten des präventiven Kinderschutzes unternommen. Gesetzliche Grundlage der Frühen Hilfen ist das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Der Begriff „Frühe Hilfen“ kann in einem doppelten Sinn verstanden werden: n Zum einen ist damit ein Netzwerk aller mit Kindern in den ersten Lebensjahren und ihren Familien befassten Einrichtungen und (Fach-)Personen gemeint. In „verbindliche Netzwerkstrukturen“ (Art. 1 § 3 BKiSchG) sollen u. a. Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Familiengerichte und Heilberufe einbezogen werden. Hier könnte man im Sinne des Fallausschnittes von einem „umfassenden System ‚Früher Hilfen‘“ sprechen. n Zum anderen werden Frühe Hilfen als spezielle Angebote innerhalb dieses Netzwerks verstanden: Fachkräfte wie Familienhebammen und Familiengesundheitspfleger/ innen, die von den Kommunen (Jugendamt) finanziert werden, können (werdende) Eltern vom Schwangerschaftsbeginn bis maximal zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, meist im Rahmen von Hausbesuchen, begleiten. Im Bedarfsfall werden Eltern auch an weitere Hilfeinstitutionen vermittelt. 87 FI 2/ 2016 Zum Stellenwert mobiler Frühförderung im System Früher Hilfen Anfangs wurden die Frühförderstellen in die Vernetzungsaktivitäten nicht immer einbezogen. Mittlerweile hat sich dies jedoch geändert, und zwar im fachlichen Diskurs, in den konzeptionellen Vorgaben (Aufnahme der Interdisziplinären Frühförderung in die Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen“; NZFH 2009) sowie in den gesetzlichen Grundlagen (Art. 1 § 3 Abs. 2 BKiSchG). Zur Inanspruchnahme von Frühförderung Auf die abschließenden Fragen des Fallausschnittes von Frau Wilfinger (2016) zurückkommend, lässt sich für die Interdisziplinäre Frühförderung festhalten: Sie kann erst im Falle einer (drohenden) Behinderung einsetzen, d. h., es muss bei einem Kind bereits etwas auffällig sein, unabhängig davon, wie belastend die Lebensbedingungen eines Kindes sind. Dadurch wirkt die Interdisziplinäre Frühförderung sozial selektiv (Klein 2002, 48): Gerade Kinder mit psychosozialen Risiken ohne manifeste Behinderung erhalten, wenn überhaupt, oft erst verspätet Frühförderleistungen. Von der Gesetzeslage her hätte Nissa Interdisziplinäre Frühförderung in Deutschland erhalten können. Zwar lag keine Behinderung im „konventionellen Sinn“ vor, jedoch zeigte sie „Defizite im kognitiven, sprachlichen und feinmotorischen, insbesondere aber im sozialemotionalen Bereich“ (Wilfinger 2016). Somit bestanden bei ihr Anzeichen einer drohenden Behinderung. Aber auch in Deutschland wäre für Nissa wegen der sozialen Selektivität der Interdisziplinären Frühförderung die Chance, frühzeitige Frühförderung zu erhalten, vermutlich kaum größer gewesen. Familie Z. weist viele Kriterien einer sozialen Benachteiligung auf: z. B. Migrationshintergrund, Migrantenstatus, vermutlich begrenzte Einkommensverhältnisse, geringes soziales Kapital und soziale Isolation (verbunden mit der Angst der Mutter, abgeschoben zu werden). Nissa ist erst zur Interdisziplinären Frühförderung gekommen, als ihre Mutter, Frau Z., in Wien auf der Straße „durch Zufall eine ebenfalls aus dem Kosovo stammende Passantin, Frau G., kennengelernt [hat]. Dabei hat sie Frau G. in ihrer Muttersprache angesprochen und ihr erklärt, dass sie nicht Deutsch kann, hier sehr isoliert lebt bzw. einsam ist, da sie niemanden kennt. Überdies legte Frau Z. dar, Mutter eines Kleinkindes zu sein und Hilfe zu benötigen. Frau G. erklärte sich bereit, sich der Familie anzunehmen, und wurde somit zu einer wichtigen Bezugsperson von Frau Z. Tatsächlich stellt sie den einzigen Außenkontakt von Frau Z. dar: Sie kümmert sich um vieles, beispielsweise um Erziehungsfragen, allgemeine Beratung, Arzttermine, Amtswege etc.“ (Wilfinger 2012, 5). Über Frau G. kam Nissa in ein Spital, da die Mutter Sorge um den Ernährungszustand ihrer Tochter hatte. Durch das Krankenhaus erhielt die Mutter schließlich die Empfehlung, „Mobile Frühförderung in Anspruch zu nehmen“ (Wilfinger 2016). Was wäre gewesen, wenn dieser „Zufall“ nicht eingetreten wäre? War es aber überhaupt ein Zufall? Vermutlich hat Frau Z. gemerkt, dass Frau G. auch aus dem Kosovo stammt. In ihrer Not nimmt sie auf, was ihr in diesem Moment zufällt. Frau Z. hat damit eine wichtige Ressource, die ihr sozusagen zugefallen ist, für sich und ihre Familie wahrgenommen und genutzt. Das ist viel mehr als ein Zufall im banalen Wortsinn - nämlich eine eindrückliche Leistung der Mutter. Dies gilt auch dann, wenn diese Kontaktaufnahme ihren Preis hatte: Die Mutter kam in Abhängigkeit von Frau G. (Wilfinger 2012, 19). Zur möglichen Inanspruchnahme von Frühen Hilfen Hätte durch die Frühen Hilfen Frau Z. möglicherweise schon in der Schwangerschaft bzw. zumindest gleich nach der zu frühen Geburt ihrer Tochter Hilfeangebote erhalten können? Für eine positive Antwort spricht, dass die Indikationskriterien der Frühen Hilfen nicht wie bei der Interdisziplinären Frühförderung an Auffäl- 88 FI 2/ 2016 Hans Weiß ligkeiten im Sinne einer (drohenden) Behinderung gebunden sind, sondern an die aktuelle Lebenssituation der (werdenden) Eltern. Gleichwohl ist vermutlich auch diese Frage eher mit „Nein“ zu beantworten, denn Nissa und ihre Familie fallen durch das Raster dessen, was von den Frühen Hilfen üblicherweise unter drohender Kindeswohlgefährdung betrachtet wird. Zumindest im deutschen Diskurs um (präventiven) Kinderschutz stehen vor allem potenzielle Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexuelle Gewalt im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ungeachtet der sozialen Benachteiligung der Familie passen für Nissa nicht die üblichen sozial administrativ definierten Kriterien einer drohenden Kindeswohlgefährdung. Wäre es nicht zynisch, bei ihr von einer Vernachlässigung zu sprechen angesichts des Übermaßes an angstbesetzter Zuwendung der Mutter Nissa gegenüber, das gleichwohl deren Entfaltungs- und Entwicklungsspielräume massiv einschränkt und zugleich Angst übertragend wirkt? Aber wer wollte und darf dieser Mutter vorwerfen, dass sie (möglicherweise) das Wohl ihres Kindes gefährdet? Wäre eine wirklich frühere Hilfe für Nissa und ihre Eltern denkbar und - jenseits des „Zufalls“ mit Frau G. - möglich gewesen? Diese Frage würde ich positiv beantworten, wenn es im Netzwerk der Frühen Hilfen bereits bewährte, bislang aber nur als punktuelle Modellangebote praktizierte Starthilfen für frühgeborene Kinder und ihre Eltern als reguläre Leistungen gegeben hätte. Zu denken ist hier an die „Harl.e.kin-Nachsorge“, ein Modellprojekt an 18 Standorten von Kinderkliniken in Bayern (Berger 2011, Berger/ Höck 2015). Das Konzept sieht so aus, dass eine Kinderkrankenschwester der Klinik und eine Mitarbeiterin der örtlichen Frühförderstelle die Eltern bis zu sechs Monate lang begleiten, beginnend mit gemeinsamen Besuchen in der Klinik. Ziel sind die Stärkung der Kompetenzen der Eltern in der häuslichen Betreuung ihres Kindes und der Aufbau eines verständnisvollen Kontakts und einer feinfühligen Interaktion mit dem Kind. Als „Indikationen aufseiten der Eltern“ nennt Berger (2011, 173) u. a. „belastende Erlebnisse in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt“, „Ängste ums eigene Überleben als Mutter, ums Überleben des Kindes, um eine drohende Behinderung“ und „Verlust- oder Angsterfahrungen in der eigenen Biografie“. Rosenheim, der Geburtsort von Nissa, gehört zu den Standorten der Harl.e.kin-Nachsorge. Warum, so ist zu fragen, erhielt Frau Z. kein Nachsorge-Angebot, obwohl die zitierten Indikationsgründe genau auf sie passen? Spielte hier eine Rolle, dass die Familie nur zur Geburt von Nissa in Deutschland war? Ungeachtet dieser Fragen halte ich es für ungemeinwichtig,ModellewiedieHarl.e.kin-Nachsorge als reguläre Leistungen in das Netz der Frühen Hilfen aufzunehmen, denn: n Harl.e.kin ist ein sehr niedrigschwelliges, an den geburtsbedingten Klinikaufenthalt anschlussfähiges Angebot. n Harl.e.kin bietet eine interdisziplinäre Leistung des medizinisch-pflegerischen und pädagogisch-psychologischen Bereichs, in dem Gesundheitsförderung und Interdisziplinäre Frühförderung eng miteinander verbunden werden. n Zudem hat dieses Angebot im Netz der Frühen Hilfen nicht primär die Vorbeugung oder Bekämpfung von etwas Drohendem, nämlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung, im Blick; vielmehr geht es um das Wohlbefinden von Eltern und Kind. Es steht also nicht das „Gegen etwas“ im Vordergrund, sondern das „Für etwas“. Abschließende Gedanken Wenn ich die Situation in Deutschland richtig sehe, stößt eine intensive Zusammenarbeit von Interdisziplinärer Frühförderung und Frühen Hilfen gegenseitig auf partielle, nicht immer begründete Vorbehalte. Einerseits wird die Frühförderung fälschlicherweise als Hilfesystem nur oder vorwiegend für behinderte Kinder 89 FI 2/ 2016 Zum Stellenwert mobiler Frühförderung im System Früher Hilfen gesehen. Auf der anderen Seite besteht bei Frühförderstellen und ihren Trägern nicht selten Skepsis gegenüber einer in ihren Augen zu großen Nähe der Frühen Hilfen zum Jugendamt: Dieses habe neben der Hilfe eine eindeutige Kontrollfunktion, in die sich die Frühförderstellen nicht begeben sollten, um nicht ihre Akzeptanz bei Eltern zu verlieren. Seit Beginn der Frühen Hilfen hat sich in der Ausgestaltung des neuen Systems das Spannungsverhältnis von Hilfe und Kontrolle zugunsten des Hilfeaspekts verschoben. So wird in Art. 1 § 1 Abs. 1 BKiSchG der Entwicklungsaspekt gleichwertig mit dem Schutzaspekt angesprochen. Auch auf der konzeptionellen Ebene wird der präventive Charakter der Frühen Hilfen betont, zum einen als Angebot für alle (werdenden) Eltern (universelle Prävention), zum anderen als Angebot für Familien in Problemlagen, die dazu beitragen sollen, „dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden“ (selektive Prävention). Ungeachtet dieser Ausweitung des Kinderschutzgedankens über die unmittelbare „Bekämpfung“ von Vernachlässigungs- und Misshandlungsrisiken hinaus hat es den Anschein, dass die Zentrierung auf das „Zubekämpfende“ in der Wahrnehmung vieler weiter besteht. Dies dürfte mit der Entstehungsgeschichte der Frühen Hilfen zu tun haben: der Mobilisierung gesellschaftlicher und staatlicher Aktivitäten zur „Bekämpfung“ der schrecklichen Tode von Kindern durch Vernachlässigung und Gewalt. Aber diese Mobilisierung auf das Vorzubeugende und Zubekämpfende könnte einen nicht zu unterschätzenden Preis haben. Er besteht darin, dass Frühe Hilfen zumindest für eine in diesem Zusammenhang nicht unwesentliche Gruppe von Familien als eine Bedrohung angesehen wird, als ein letztlich gegen sie gerichtetes „Angebot“, das ihnen signalisiert, sie würden einer moralisch hoch besetzten Aufgabe, der Sorge um das Wohl ihrer Kinder, nicht gerecht werden. Dieser Vorwurf wäre für Frau Z. schlichtweg ein Schlag ins Gesicht, der die Basis für eine halbwegs vertrauensvolle Beziehung und Kooperation zertrümmern könnte. Mag er noch so latent und implizit gehalten sein, er ist auch problematisch gegenüber vielen Familien, in denen die Eltern ihren Kindern emotional zwar zugewandt sind, in denen aufgrund allgemeiner Überforderung oder Unwissenheit hinsichtlich der kindlichen Entwicklung jedoch eine massive Anregungsarmut besteht, die nicht selten zu einer sogenannten Lernbehinderung beim Kind führt. Gleichwohl erscheint für solche Familien der im Alltagsverständnis moralisch hoch aufgeladene Vorwurf der drohenden Kindeswohlgefährdung als nicht angemessen. In der neueren Kindeswohldiskussion ist eine stärkere Sensibilisierung für die Rechte von Kindern festzustellen (s. UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention). Kindeswohl schließt dabei in einem weiten Verständnis die drei Aspekte „Schutz vor Gefahren“, „Förderung der kindlichen Entwicklung“ und „Recht auf Teilhabe/ Partizipation“ ein. Es sollte in der Konsequenz dieses Kindeswohldiskurses liegen, die Zielsetzung der Frühen Hilfen deutlicher in Richtung dieser Rechteperspektive zu verlagern: nicht gegen die (drohende) Kindeswohlgefährdung, sondern für das Recht jedes Kindes auf Entwicklung seiner Potenziale und Entfaltung seiner Persönlichkeit. 2 In ein so verstandenes Konzept der Frühen Hilfen könn- 2 Innerhalb dieser Rechteperspektive ist auch das sich in der Schweiz im Aufbau befindliche System der Frühen Förderung für Kinder von 0 bis 3 Jahren (bzw. von der pränatalen Phase bis zum Abschluss der Transition in den Kindergarten) und ihre Familien mit sozialer Benachteiligung oder mit Migrationshintergrund aufgebaut (vgl. Schulte-Haller 2009). Von der Konzeption her ist dieses System in vieler Hinsicht vergleichbar mit den Frühen Hilfen in Deutschland, gleichwohl ist sein „übergeordnetes Ziel“ Chancengerechtigkeit (Schulte-Haller 2009, 40), nicht Prävention von Kindeswohlgefährdung. 90 FI 2/ 2016 Hans Weiß te sich die Interdisziplinäre Frühförderung gut einbringen. Beide Systeme stehen in einem komplementären Verhältnis: Sie könnten sich in ihren jeweiligen Stärken ergänzen und wechselseitig manche ihrer Schwächen ein Stück weit ausgleichen (Weiß 2013) - gerade auch durch Vernetzungen z. B. zwischen Gesundheitssystem und Frühförderung, wie es das Projekt Harl.e.kin-Nachsorge darstellt. Eine solche Vernetzung könnte die Situation für Kinder wie Nissa bereits am Beginn ihres Lebens besser gestalten. Prof. Dr. Hans Weiß Jahnstraße 45 93326 Abensberg Mail-Kontakt: h.weiss.abensberg@t-online.de Literatur Berger, R. (2011): Starthilfe für Frühgeborene und ihre Eltern im Übergang von der Klinik nach Hause und in den ersten Monaten. Frühförderung interdisziplinär, 30, 172 - 177, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ fi2011. art17d Berger, R., Höck, S. (2015): Die Harl.e.kin-Nachsorge in Bayern - aus Sicht der Eltern. In: König, L., Weiß, H. (Hrsg.): Anerkennung und Teilhabe für entwicklungsgefährdete Kinder. Leitideen in der Interdisziplinären Frühförderung. Stuttgart, Kohlhammer, 142 - 154 Klein, G. (2002): Frühförderung für Kinder mit psychosozialen Risiken. Kohlhammer, Stuttgart Krause, M. P. (2012): Verliert die Frühförderung die Familien? Frühförderung Interdisziplinär, 31,164 - 177, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ fi2012.art11d NZFH (2009): Was sind Frühe Hilfen? In: http: / / www. fruehehilfen.de/ fruehe-hilfen/ was-sind-fruehe-hilfen/ , 20. 6. 2014 Sarimski, K., Hintermair, M., Lang, M. (2013): „Auf die Familie kommt es an.“ Familienorientierte Frühförderung und inklusive Krippenförderung. Frühförderung interdisziplinär, 31, 195 - 205, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ fi2013.art11d Schulte-Haller, M. (2009): Frühe Förderung. Forschung, Praxis und im Bereich der Frühförderung: Bestandsaufnahme und Handlungsfelder. BBL, Bundespublikationen, Bern Weiß, H. (2013): Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen: Kooperationspartner in präventiven Netzwerken für entwicklungsgefährdete Kinder und deren Familien. Frühförderung interdisziplinär 31, 67 - 81, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ fi2013.art04d Wilfinger, K. (2012): Welchen Einfluss hat die Angst einer Mutter eines frühgeborenen Kindes auf dessen Autonomieentwicklung? Eine Falldarstellung aus der Praxis einer Frühförderin. Abschlussarbeit im Rahmen des Universitätslehrgangs für Interdisziplinäre Mobile Frühförderung und Familienbegleitung der Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem BIFEF Wien Wilfinger, K. (2016): Eine symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Kind im Anschluss an traumatische Verlusterfahrungen. Ein Fallausschnitt zum Artikel von Hans Weiß (in diesem Heft)