eJournals Frühförderung interdisziplinär41/4

Frühförderung interdisziplinär
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0721-9121
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2022
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Editorial: Wohin treibt die Interdisziplinäre Frühförderung?

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2022
Franz Peterander
Liebe Leserinnen und Leser, In der „Frühförderung interdisziplinär“ 3/2022 ist ein Schwerpunktheft mit dem Titel „Inklusive Frühförderung - das System der Frühen Hilfen und Entwicklungsunterstützung“ erschienen. Es wirft grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Interdisziplinären Frühförderung (IFF) auf, die die Frühförderinnen angesichts der Brisanz kennen sollten. Im Editorial werden - in Anlehnung an die historische Frage von Carl Jaspers zur BRD - die Aussagen zur IFF diskutiert, die sich aus dem Beitrag „Das Konzept der inklusiven Frühförderung“ von Armin Sohns ergeben. Es ist zu fragen, was die IFF mit ihrer Aufgabe der Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und (drohender) Behinderung sowie der Kooperation mit ihren Eltern von einer zunehmend propagierten „inklusiven Frühförderung“ für möglicherweise Millionen von Kindern aus sozial benachteiligten Milieus zu erwarten hat, deren Eltern „verunsichert“ sind. Auf jeden Fall würde das vorgetragene “inklusive“ Konzept die heutige Finanzierung der IFF durch Gemeinden, Landkreise, Bezirke und insbesondere die Finanzierung durch Krankenkassen massiv gefährden. Dies würde insbesondere die interdisziplinäre Kooperation mit der Medizin in den Frühförderstellen kategorisch in Frage stellen - einem Dreh- und Angelpunkt einer qualitätsvollen, erfolgreichen und effizienten IFF.
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165 FI 4/ 2022 EDITORIAL In der „Frühförderung interdisziplinär“ 3/ 2022 ist eine Schwerpunktausgabe mit dem Titel „Inklusive Frühförderung - das System der Frühen Hilfen und Entwicklungsunterstützung“ erschienen. Es wirft grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Interdisziplinären Frühförderung (IFF) auf, die die Frühförderinnen angesichts der Brisanz kennen sollten. Im Editorial werden - in Anlehnung an die historische Frage von Carl Jaspers zur BRD - die Aussagen zur IFF diskutiert, die sich aus dem Beitrag „Das Konzept der inklusiven Frühförderung“ von Armin Sohns ergeben. Es ist zu fragen, was die IFF mit ihrer Aufgabe der Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung und (drohender) Behinderung sowie der Kooperation mit ihren Eltern von einer zunehmend propagierten „inklusiven Frühförderung“ für möglicherweise Millionen von Kindern aus sozial benachteiligten Milieus zu erwarten hat, deren Eltern „verunsichert“ sind. Auf jeden Fall würde das vorgetragene „inklusive“ Konzept die heutige Finanzierung der IFF durch Gemeinden, Landkreise, Bezirke und insbesondere die Finanzierung durch Krankenkassen massiv gefährden. Dies würde insbesondere die interdisziplinäre Kooperation mit der Medizin in den Frühförderstellen kategorisch infrage stellen - einem Dreh- und Angelpunkt einer qualitätsvollen, erfolgreichen und effizienten IFF. Eine „inklusive Frühförderung“ für alle Kinder entspricht auch den Wünschen des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ (NZFH), einem neu geschaffenen System vorrangig zum Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung, und wird dort von Thyen & Simon (2020) nachdrücklich propagiert. Ihrer Meinung nach sollte den Frühen Hilfen die Führungsposition in einem „inklusiven“ Gesamtsystem zukommen. Dem hat mit Recht Otto Speck (2021) entschieden widersprochen. Auch stellt die UN-Behindertenrechtskonvention - entgegen der Meinung der beiden Autorinnen - unter keinen Umständen die Notwendigkeit zur Zusammenführung von behinderten und nicht behinderten Kindern im SGB VIII der Kinder- und Jugendhilfe dar (Speck 2021, 160f, 164). Somit entfällt das wichtigste Argument der Befürworterinnen einer „inklusiven Frühförderung“. Ihre Motive reichen von Kinderarmutserwägungen bis zum Dominanzstreben über die IFF. Bedauerlicherweise fragt in der ganzen Diskussion bislang niemand von den Befürwortern*Innen nach den vielfältigen negativen Folgen für die heute in der IFF geförderten Kinder mit (drohender) Behinderung und ihre Familien. Schon der erste Satz der Publikation: „Die sogenannte ,Inklusive Lösung‘ ist beschlossen“ ist unrichtig (S. 113). Diese Entscheidung steht mit einem eventuellen gesetzlichen Übergang der IFF vom SGB IX (Eingliederungshilfe/ Rehabilitation) ins SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) definitiv erst zum 1. 1. 2027 an (VIFF Bundesvorstand 2022, 159). Und was heißt „inklusiv“? Dieses Wort stellt heute immer mehr eine leere Worthülse dar. Irgendwie muss überall alles irgendwie „modern“ und „inklusiv“ sein. Klare Definitionen dazu fehlen jedoch (Peterander 2021). Selbst in der mondänen Modezeitschrift „Vogue“ wird von der Gestaltung einer „inklusiven Gesellschaft“ gesprochen (01/ 02/ 2022), was offensichtlich nur den Zeitgeist widerspiegelt. Entscheidend sind aber wohl die Fakten und Inhalte, die dahinterstehen. Eine wichtige Publikation, die sich mit den gesetzlichen Grundlagen der „Inklusion“ im Kontext von SGB VIII detailliert wissenschaftlich auseinandergesetzt hat, ist der Beitrag von Wohin treibt die Interdisziplinäre Frühförderung? 166 FI 4/ 2022 Editorial Professor Otto Speck (2021) - dem Begründer der IFF - zum Thema „Interdisziplinäre Frühförderung - Frühe Hilfen und Inklusion“. Es ist daher irritierend, wenn dieser bedeutsame Artikel im Schwerpunktheft nicht zitiert wird. Auffallend ist im Beitrag von A. Sohns neben einigen allgemeinen Aussagen über die IFF vor allem die negative Etikettierung der Interdisziplinären Frühförderung. Dies soll hier aufgezeigt und das Konzept einer „Inklusiven Frühförderung“ hinsichtlich seiner langfristigen Konsequenzen für die IFF hinterfragt werden. Grundlegend ist festzustellen, dass eine IFF massiv kritisiert wird, die es so leider nur in einigen Bundesländern (BL) überhaupt gibt. Natürlich gelten in den Bundesländern heute die gleichen gesetzlichen Regelungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und zur Komplexleistung, aber sie werden bekanntlich in den Ländern höchst unterschiedlich umgesetzt (siehe Rundbriefe der VIFF). Es gibt daher nicht „eine“ IFF in Deutschland und schon deshalb geht eine allgemeine Kritik des Konzepts der IFF ins Leere. In manchen BL gibt es keine IFF, in anderen wird sie bereits von den Jugendämtern so dominiert, dass sie ihre Eigenständigkeit und Interdisziplinarität verloren hat. In der Publikation bleibt leider unerwähnt, dass es in einer Reihe von BL keine „hohen bürokratischen Hürden “ in der IFF gibt und auch die Gesundheitsämter und Jugendämter beim Zugangsprozess keine Rolle spielen. Otto Speck (2021) schreibt hierzu: „Die bisherige weitgehende Eigenständig der regionalen Frühförderstellen gilt immerhin als ein wesentlicher Grund für deren Erfolg, der im Übrigen auch darauf beruhen dürfte, dass die Interdisziplinäre Frühförderung zusätzlich weder an Gesundheitsämter noch an Jugendämter gebunden ist. Die zentrale Frage dürfte die nach der Eigenständigkeit sein. Man könnte auch von einer Gretchenfrage sprechen“ (S.161). In Bayern ist z. B. der Zugang der Eltern zur IFF niedrigschwellig (offenes Beratungsgespräch). Allein die Fachleute vor Ort in den regionalen Frühförderstellen entscheiden gemeinsam mit einem Kinderarzt*in über den Förderbedarf eines Kindes. Und nicht irgendwelche mächtigen „Administrationen“ wie behauptet. Der Grund: die Finanzgeber vertrauen der fachlichen Expertise von Frühförder*innen und Kinderärzt*innen. Viele der Aussagen im Beitrag über die IFF sind zumindest sehr „befremdlich“: Zitate: n … „beinhaltet der Zugang zur pädagogischen Frühförderung meist hohe Hemmschwellen. Diese liegen in einer aufwendigen Antragstellung und behördlichen Überprüfung einer (drohenden) Behinderung. Das schreckt insbesondere Familien aus benachteiligtem sozialem Milieu ab“ (S. 142). Abschreckend wäre für Eltern wohl eher der Gang zum Jugendamt, dem sie wenig vertrauen (siehe Zitat von U. Thyen in Peterander 2021). n … „über den engen Rahmen einer funktionsorientierten Förderung ,am Kind‘ hinaus zu denken“ (S. 140). Wie zahlreiche Forschungsergebnisse zeigen, ist Förderung „am Kind“ essenziell für eine positive Kindsentwicklung (Guralnick 2019). n … „es wird abgewartet, bis sich die Risikofaktoren zu einer so manifesten Störung verdichtet haben, dass diese auch von den Gesundheitsämtern als solche akzeptiert wird“ (S. 142). Wer wartet ab? Jede Familie hat jederzeit Zugang zur IFF - wie gesagt: Gesundheitsämter sind zu Recht keine Entscheidungsträger in der IFF. n … „als Ausgrenzung und Stigmatisierung erlebt werden“ (S. 114). Die IFF so zu etikettieren, ist grenzwertig. Immer wieder werden etikettierende Begriffe ohne Belege in den Raum gestellt: „das defizitäre Behandeln von Funktionsbeeinträchtigungen“, „störungsorientierte Sichtweise der IFF“, „Trainieren zur Linderung eines Symptoms“ „starre, verengte Arbeitsweise der IFF“. Diese problematischen Begriffe würdigen die hohen Leistungen der Fachleute in der IFF herab, mit denen nicht zuletzt die Eltern überaus zufrieden sind (FranzlStudie 2010). 167 FI 4/ 2022 Editorial Die Aussage, dass die „IFF keine präventive Wirkung hat“, beruht auf einem entwicklungspsychologischen Missverständnis. Die IFF arbeitet im höchsten Maße präventiv, da sie exzellente Voraussetzungen schafft, wie Kinder und Eltern ihre Lebenswelt wahrnehmen, ihre Beziehung interpretieren und welche Bedeutung bestimmte Erfahrungen der Kinder für ihre langfristige Entwicklung haben. Der Prozess der Kindförderung und die Kooperation mit den Eltern in der IFF bildet hierzu die entscheidende Grundlage. Der renommierte Entwicklungspsychologe Arnold Sameroff (2010) hat bekanntlich diesen präventiven Aspekt in seinem „Transaktionalen Modell“ beschrieben. Das Konzept und die Leistungen der IFF werden von A. Sohns fortlaufend negativ beschrieben, aber wenn es zur Aufwertung des NZFH passend erscheint, dann werden die allseits bekannten Kernmarken der IFF wie die „Interdisziplinarität, Mobilität, Familienorientierung oder ICF-Orientierung“ plötzlich als die entscheidenden (neuen) Ressourcen für die „inklusive Frühförderung“ dargestellt (S. 142). Eine wirklich erstaunliche Aussage, die aber andererseits auch zeigt, dass diese ureigenen Kernmarken der IFF offensichtlich nach wie vor modern sind (schon Speck 1973). Ja, es wird in der IFF auch „gespielt“, denn Kinder können über ein konstruktives Spiel sehr individuell, spezifisch und auf fachlich hohem Niveau gefördert werden. In der hier diskutierten Publikation hat das „Spiel“ stets einen negativen Unterton. Nach Ergebnissen der Gedächtnispsychologie verfügen Kinder bis zum 3. Lebensjahr über keine Reflexionsfähigkeit, über kein Bewusstsein. Lernprozesse erfolgen durch Mustererkennen, durch positive Verstärkung, durch unbewusstes Modelllernen, durch Sprach-Lernen etc. Daher ist ein theoriegeleitetes und praxisbasiertes „Förder-Spiel“ mit den Kindern die angemessenste Förder- und Lernmethode. Die dafür ausgebildeten Frühförderinnen können im „Spiel“ auftretende Lernmomente zur Förderung von Selbstinstruktionen, Aufmerksamkeit, Denkfähigkeit und Selbstregulation gezielt nutzen. „Inklusive Frühförderung“ Bleibt noch die Frage, was unter „inklusiver Frühförderung“ überhaupt verstanden werden soll: „Das Konzept der inklusiven Frühförderung überwindet auch die Schnittstellen zwischen den SGBs V, VIII, IX und XII und erprobt bislang nicht etablierte Parameter im Rahmen der Frühen Hilfen“. (S. 142). Es ist sozusagen ein riskantes und kostspieliges Unternehmen ohne jede Voraussagekraft für einen Erfolg. Im Göttinger Modellprojekt zur „inklusiven Frühförderung wurde z. B. angestrebt, „statt der bisherigen 1,5 - 2,5 % der Kinder künftig 10 % der Kinder im Vorschulalter“ zu erfassen (S. 148), also eine hochsignifikante Erhöhung der Anzahl der zu betreuenden Familien und Kinder. Bereits im ersten Jahr nach Einführung einer „inklusiven Frühförderung“ stiegen die Neuanmeldungen von 60 - 70 auf ca. 300 (S. 148). Die IFF arbeitet aber heute schon am Leistungslimit, wie die Wartezeiten in der IFF in Bayern zeigen. Neues Ziel der „inklusiven Frühförderung“ soll es sein, dass Kinder aus prekären Verhältnissen und aus Familien mit Migrationshintergrund, die unter „Anregungs-Verarmung“ leben (S. 139), von Anbeginn einen Zugang zu Hilfen haben sollen, die z. B. durch Schwangerschaftsberatung, Kindertagesstätten, IFF, Erziehungsberatung, SPZ, Kinder- und Jugendhilfe, niedergelassene medizinische Therapeut*innen zu erbringen sind. Das leistet die IFF bei (drohender) Behinderung durch ihre interdisziplinäre und regionale Vernetzung heute schon erfolgreich. Durch die Pläne der „Inklusiven Frühförderung“ bekäme die IFF eine riesige neue Klientel hinzu. Eine hohe Priorisierung der Prävention in der „inklusiven Frühförderung“ kann und müsste heute schon das Jugendamt mit seinen ausgedehnten Netzwerken und mit seinem Finanzierungskon- 168 FI 4/ 2022 Editorial zept mit Gesamtbudget leisten. Die Forderung nach einer „inklusiven Frühförderung“ legt die Vermutung nahe, dass dies dem Jugendamt heute nicht ausreichend möglich ist. Im Feld wird heute schon intensiv diskutiert, dass die Kinder- und Jugendhilfe noch einen enormen Lern- und Veränderungsbedarf hätte, um sich selbst als „inklusiv“ bezeichnen zu können. Die Krankenkassen und andere Finanzgeber werden auch in Zukunft Leistungen für „verunsicherte“ Eltern ohne eine Diagnose des Kindes nicht finanzieren. Beim Versuch einer Einführung einer „inklusiven Frühförderung“ in den genannten Modellprojekten haben die Krankenkassen die Finanzierung definitiv abgelehnt (S. 149f.). Sohns bestätigt, dass es „Hierzu…bislang keine allgemein anerkannte Finanzierungsgrundlage“ gibt (S. 146). Das wird auch zukünftig nicht der Fall sein, nachdem die „inklusive Frühförderung“ auf jegliche Beschreibung der kindlichen Probleme bei Antragstellung und Überprüfungsverfahren verzichten will (S. 144). So bleibt es offen, wer die Kinder in der „inklusiven Frühförderung“ interdisziplinär fördern soll - und vor allem, wer das finanziert. Der IFF wird das nicht möglich sein, es sei denn, die interdisziplinären Frühförderstellen werden in „inklusive Frühförderstellen“ umgewandelt. Damit könnten aber dort Kinder mit (drohender) Behinderung nicht mehr interdisziplinär gefördert werden, da dies unter den Regeln der „inklusiven Frühförderung“ (keine Kategorisierung) nicht finanzierungsfähig wäre. Vermutlich kann nur die Kinder- und Jugendhilfe hier über eine hierzu erforderliche massive milliardenschwere Aufstockung ihrer Finanzmittel eine Erziehungsberatung für „verunsicherte“ Eltern anbieten. Die IFF ist - wie selten ein anderes System - mit jedem der oben genannten Systeme schon heute bestens vernetzt (FranzlStudie 2010), sodass für sie jede zusätzliche Administration - wie im „inklusiven Konzept“ vorgesehen - wichtige personelle Ressourcen von ihren originären Aufgaben abziehen würde. Schluss Eine „inklusive Frühförderung“ für Kinder mit verunsicherten Eltern im Rahmen von SGB VIII würde gravierende Nachteile für Kinder mit (drohender) Behinderung bedeuten. Nach und nach würde es sogar zu einer Exklusion dieser Kinder aus der IFF führen und ihnen somit wichtige Entwicklungschancen verbauen. Die vorgeschlagene „Inklusive Frühförderung“ für alle Kinder ist ohne Zweifel geeignet, erfolgreiche Strukturen der Kindförderung in der IFF zu zerstören. In der „inklusiven Frühförderung“ sollen die niedergelassenen medizinischen Therapeut*innen nur noch als „verbindliche Kooperationspartner*innen“ einbezogen werden, weil sie „eigene Finanzmittel“ haben (Praxen) (S. 143). Das kann nur bedeuten, dass die heute in den interdisziplinären Frühförderstellen tätigen medizinischen Therapeut*innen entlassen werden sollen. Und es bedeutet wohl auch, dass damit die interdisziplinären Teams in den Frühförderstellen aufgelöst werden müssen. Das alles würde zum Abbau von interdisziplinären Teams führen, einen der Qualitätsgaranten der IFF. Und inhaltlich? Alle Aussagen zeigen, dass die anerkannt hohen Qualitätsstandards der IFF gerne als ein Modell und Vorbild für die „inklusive Frühförderung“ kopiert werden sollen (S. 142). Ein eigenes fachlich-inhaltliches Einbringen ist nicht zu erkennen. Neu ist nur die starke Priorisierung der Prävention; eine radikale Absage an „Diagnosen“ für die zu fördernden Kinder; die strikte Verneinung einer Förderung „am Kind“ und daher eine primäre Fokussierung auf Elternberatung/ Elterntraining - und natürlich die Schaffung eines Gesamtsystems mit „Hilfeplanern“ wie in der Jugendhilfe praktiziert. Es ist sehr zu hoffen, dass die Hilfeplaner*innen und Koordinator*innen zwischen den vielen höchst unterschiedlichen Institutionen den Überblick bewahren können. 169 FI 4/ 2022 Editorial A. Sohns beschreibt anschaulich, wie die Zukunft von interdisziplinären Frühförderstellen, wie sie in Nordfriesland seit 15 Jahren erprobt wird, aussehen könnte: sie „leisten inzwischen etwa 50 Prozent der Gesamttätigkeiten als sog. „fallunspezifische Arbeit“ z. B. in Form von (Eltern)-Beratung in Kindertagesstätten, Psychomotorikgruppen in Gemeinden, ausgewählte Elternabende, Gesprächskreisen oder dem Verleih von spiel- und kindgerechten Lesematerialien“ (S. 146). In der traditionellen IFF gibt es keine solchen sogenannten „fallunspezifischen Arbeiten“. Zurzeit ist die Realisierung einer „inklusiven Frühförderung“ auf kurze bzw. mittlere Sicht ohnehin nicht vorstellbar, denn sie würde erfordern, dass der Staat Milliarden an neuen Mitteln für ein neues System zur frühen präventiven Betreuung von Kindern aus prekären Verhältnissen zusätzlich aufwendet, was in zunehmend wirtschaftlich schwierigen Zeiten kaum denkbar ist. Abschließend noch einige positive Informationen aus der Interdisziplinären Frühförderung. Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift lässt die Vielfalt der in der IFF diskutierten Themen gut erkennen. Es geht um die Untersuchung von G. Renner „Ist die Faktorenstruktur der KABC-II im Vorschulalter angemessen“? Die Originalarbeit von Jurkutat et al. beschäftigt sich mit dem „Glukosetransporter (Glut1)Defekt“ und das Thema der „Online- Frühförderung. Konzeptionelle Überlegungen zwischen Bedarf und Tradition“ von M. Irmler, M. Morhardt und U. Götzlaff et al. ist höchst aktuell. Die theoretischen und praktischen Beiträge in der Zeitschrift sind ein Qualitätsmerkmal des auch international höchst anerkannten Systems der Interdisziplinären Frühförderung, wie es heute in unterschiedlichen Bundesländern existiert. Diese Kontinuität zu wahren, ist ein hohes Gut für Kinder mit (drohender) Behinderung, ihre Eltern und eine humane Gesellschaft an sich. Letztendlich noch eine wichtige Information hinsichtlich der Schriftleitung der FI, bei der es jüngst einen Wechsel gegeben hat. Wir freuen uns sehr, dass nach der Verantwortung von Frau Dipl.-Päd. Sybille Lindstedt als Schriftleiterin der FI - die nun in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist - seit dem 1. September 2022 ihre Nachfolgerin, Frau Dipl.-Psych. Sabine Wolf, als pädagogisch-psychologische Leiterin der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern die Position der Schriftleitung bei der Zeitschrift FI übernommen hat. Frau Sabine Wolf ist eine erfahrene Kollegin mit vielfältigen Leitungskompetenzen in der Interdisziplinären Frühförderung und somit weiterhin ein Garant für Qualität und Kontinuität der Zeitschrift. Literatur FranzlStudie (2010): Fragen zur Lage. Systemanalyse Frühförderung in Bayern. Guralnick, M. J. (2019): Effective Early Intervention - The Developmental Systems Approach. Brookes, Baltimore Peterander, F. (2021): Altes und neues Thema: Interdisziplinäre Frühförderung - Frühe Hilfen. Frühförderung interdisziplinär 4 (40), 220 - 223 Sameroff, A. (2010): A Unified Theory of Develoment: A Dialectic Integration of Nature and Nurture. Child Development, January/ February 2010, Vol. 81, nr. 1, 6 - 22 Speck, O. (2021): Interdisziplinäre Frühförderung - Frühe Hilfen und Inklusion. Differenzierte Profile - ein Klärungsversuch. Frühförderung interdisziplinär 3 (40), 157 - 166 Speck, O. (1973): Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder. In: Deutscher Bildungsrat. Gutachten und Studien der Bildungskommission 25, 111 - 150. Muth, J. (Hrsg.) Sonderpädagogik 1, Behindertenstatistik, Früherkennung, Frühförderung Thyen, U., Simon, L. (2020): Frühe Förderung und Frühe Hilfen. Monatsschrift Kinderheilkunde 168, 195 - 207. VIFF (2020): Qualitätsstandards für Interdisziplinäre Frühförderstellen in Deutschland, 3. Aufl. VIFF Bundesvorstand. Simon, L. & Fricke, C. (2022): Umsetzung des „Inklusiven SGB VIII“. Frühförderung interdisziplinär 3 (41), 159. Prof. Dr. F. Peterander