Frühförderung interdisziplinär
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0721-9121
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/fi2026.art05d
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Originalarbeit: Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern
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Claudia Wirts
Claudia A. Hruška
Mit dem Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren rückt die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsrisiken auch in dieser Altersgruppe stärker in den Fokus. Wie Fachkräfte diese Aufgaben meistern und welche Unterstützung sie erhalten, war Gegenstand zweier Online-Befragungen in den Bundesländern Berlin und Bayern. Die Studien zeigen: Rund ein Viertel der erfassten Einrichtungen betreut Kinder unter drei Jahren mit Behinderung, ca. die Hälfte Kinder mit Entwicklungsrisiken. Trotz ähnlicher rechtlicher Rahmenbedingungen unterscheiden sich bereitgestellte Ressourcen und vorhandene Fachberatungsstrukturen deutlich. Außerdem zeigen sich signifikante Unterschiede in den Bundesländern bezüglich der Einstellungen zu Inklusion und der Einschätzung der Ressourcen. Für eine gerechtere Förderung braucht es vereinfachte Antragsverfahren, mehr heilpädagogische Expertise in den Kitas, gute Kooperationen und eine stärkere Verknüpfung von Bildungs- und Gesundheitssystem.
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51 Frühförderung interdisziplinär, 45.-Jg., S.-51 - 65 (2026) DOI 10.2378/ fi2026.art05d © Ernst Reinhardt Verlag Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Zusammenfassung: Mit dem Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren rückt die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsrisiken auch in dieser Altersgruppe stärker in den Fokus. Wie Fachkräfte diese Aufgaben meistern und welche Unterstützung sie erhalten, war Gegenstand zweier Online-Befragungen in den Bundesländern Berlin und Bayern. Die Studien zeigen: Rund ein Viertel der erfassten Einrichtungen betreut Kinder unter drei Jahren mit Behinderung, ca. die Hälfte Kinder mit Entwicklungsrisiken. Trotz ähnlicher rechtlicher Rahmenbedingungen unterscheiden sich bereitgestellte Ressourcen und vorhandene Fachberatungsstrukturen deutlich. Außerdem zeigen sich signifikante Unterschiede in den Bundesländern bezüglich der Einstellungen zu Inklusion und der Einschätzung der Ressourcen. Für eine gerechtere Förderung braucht es vereinfachte Antragsverfahren, mehr heilpädagogische Expertise in den Kitas, gute Kooperationen und eine stärkere Verknüpfung von Bildungs- und Gesundheitssystem. Schlüsselwörter: Kleinkinder, Inklusion, Entwicklungsrisiken, Beratung, Kinderkrippen Inclusive education in daycare centres for children of crèche age - A comparative study between the federal states of Berlin and Bavaria in Germany Summary: With the expansion of childcare for children under three, inclusive support for children with disabilities and developmental risks in this age group is becoming more of a focus. Two empirical studies analyzed how professionals master these tasks and what support they receive. Online surveys in the federal states of Berlin and Bavaria show that around a quarter of centres care for children under the age of three with disabilities, and approx. half of the respondent centres care for children with developmental risks. Despite similar legal frameworks, the resources provided and existing specialist counselling structures and collaborations differ significantly. There are also significant differences between the federal states regarding attitudes towards inclusion and the assessment of resources. Simplified application procedures, more specialised educational expertise in daycare centres, strengthened cooperation, and stronger links between the education and healthcare systems are also needed for fairer support. Keywords: Toddler, inclusion, developmental risks, counselling, nursery ORIGINALARBEIT 1 Einleitung M it dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren rücken auch die Jüngsten im Betreuungs- und Bildungssystem zunehmend in den Fokus. Der Ausbauprozess befindet sich weiterhin in einer starken Entwicklungsdynamik (Geis-Thöne 2025). In den letzten Jahren wird das Thema der inklusiven Bildung in den frühen Lebensjahren zunehmend öffentlich und wissenschaftlich diskutiert (Kißgen et al. 2021, Limburg et al. 2021, König und Heimlich 2020). Die Bildungssysteme im geteilten Deutschland waren in der BRD und der DDR segregierend angelegt, seit den 90er- Jahren wurden jedoch zunehmend inklusivere Ansätze verfolgt (Prengel 2014). Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde Inklusion auch zu einem (bildungs-)politischen Ziel in Deutschland. 52 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Zahlreiche Studien belegen, dass inklusive Bildungskontexte bessere Lern- und Entwicklungsbedingungen für Kinder mit und ohne Behinderung bieten (Bätge et al. 2021, Wertfein et al. 2015, Vianello und Di Nuovo 2015, Kocaj et al. 2014, Wocken 2007). In der frühkindlichen Bildung wird daher zunehmend stärker ein Umdenken gefordert, die Betreuung von Kindern mit erhöhten Entwicklungsrisiken und drohender Behinderung in Kitas nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für die gesamte Gesellschaft zu sehen (König und Heimlich 2020, Albers und Lichtblau 2014, Schmude 2025). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Bedingungen für Kinder mit Behinderung und Entwicklungsrisiken in der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in den Bundesländern Berlin und Bayern. Es werden Zahlen zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung und Entwicklungsrisiken sowie Ressourcen und Bedingungen dargestellt, die dafür in den beiden Bundesländern bereitgestellt werden. Bezüglich der Verwendung des Begriffs „Inklusion“ eröffnen sich hierbei zwei Schwierigkeiten. Bedingungen für bestimmte Kindergruppen (mit Behinderung, mit Entwicklungsrisiken) zu betrachten, widerspricht dem eigentlichen Ziel der Inklusion, „auf die als stigmatisierend empfundene Gruppierung von Kindern mit und ohne Förderbedarf (Zwei-Gruppen-Theorie) [zu verzichten]“ (Grosche 2015, 28). Ein zweites Problem ist die Verwendung des Begriffs im Kontext real existierender Bedingungen in Kindertageseinrichtungen, die meist eher integrativen als inklusiven Charakter haben; daher wird nachfolgend von integrativ-inklusiven Einrichtungen gesprochen. Der Begriff „Inklusion“ soll hier - trotz dieser Widersprüche - Verwendung finden, um das Ziel der Inklusion zu fokussieren. Dementsprechend werden die realen Bedingungen mithilfe der aktuell in der Praxis verwendeten Kategoriensysteme betrachtet, die auch der Bereitstellung von Ressourcen zugrunde liegen, um eine aktuelle Standortbestimmung vornehmen zu können. 2 Forschungsstand 2.1 Zugang zu Unterstützung für ALLE Kinder ermöglichen In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden die Grundlagen der kognitiven, emotionalen und sozialen Kompetenzen entwickelt, die für das spätere Leben von zentraler Bedeutung sind (Schmidt et al. 2019, Laucht et al. 1992). Risikofaktoren zu erkennen und frühzeitig entsprechende Maßnahmen zur Förderung umzusetzen, kann Entwicklungsverzögerungen oder -störungen vermeiden oder zumindest deren Auswirkungen mindern (Zehbe 2021, Hasselhorn 2010). Dies gilt insbesondere bei Kindern, die aufgrund von Behinderungen oder anderen Risikofaktoren, wie belastenden familiären Umständen, gesundheitlichen Problemen oder mangelnder sozialer Unterstützung, besonders vulnerabel sind (Krause 2021). Mayr (1997) sowie Mayr und Held (2010) nahmen unter dem Terminus „Risikokinder“ erstmals eine Gruppe von Kindern genauer in den Blick, die von den pädagogischen Fachkräften als Kinder mit erhöhten Entwicklungsrisiken eingeschätzt wird. In der Altersgruppe unter drei Jahren haben auch Kinder, bei denen später eine Beeinträchtigung der Entwicklung bzw. Behinderung festgestellt wird, sehr häufig noch keine spezifische Diagnose erhalten. Pädagogische Fachkräfte bemerken jedoch oft bereits in diesem Alter ein potenzielles Risiko für die weitere Entwicklung. Trotzdem erfolgt die Diagnose und Intervention von Entwicklungsauffälligkeiten in vielen Fällen verspätet (Zehbe 2025, Hruška 2017, Heimlich 2013). Da Ressourcen im System der Kindertagesbetreuung aber erst vergeben werden, wenn eine Diagnose vorliegt, stellt dies eine spezielle Herausforderung für Fachkräfte in Kitas im U3-Bereich dar. Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund werden u. a. aufgrund fehlenden Wissens der Eltern zu existierenden Unterstützungsangeboten 53 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern schlechter versorgt und erhalten dadurch oft auch verspätete Diagnosen (Fullerton et al. 2018, Lampert et al. 2018, Rommel et al. 2018, MASGF Brandenburg 2007). Kompetente Kita-Teams sind daher ein Schlüssel, um Entwicklungsrisiken von Kindern rechtzeitig zu erkennen und Eltern zu beraten, wo sie weitere Unterstützung für ihr Kind bekommen. Dafür brauchen Kita-Teams eine gute Qualifikation im Bereich der Entwicklungsbeobachtung, Informationen über medizinische und therapeutische Systeme, spezialisierte Fachberatung und Kooperationen mit einem Netzwerk von Unterstützungssystemen im Umfeld, um die Kinder und ihre Familien bestmöglich unterstützen zu können. 2.2 Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas Inklusive Bildung in Kitas zielt darauf ab, allen Kindern - unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen - eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten zu ermöglichen. Die Herausforderungen für die pädagogischen Fachkräfte und Teams, inklusive Pädagogik umzusetzen, sind aber nach wie vor erheblich (Krause 2021). In vielen Kitas fehlt es an einer ausreichenden personellen Ausstattung, spezialisierten Fachkräften sowie an Konzepten zur Umsetzung von Inklusion, um Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsrisiken gerecht zu werden (Rohrmann et al. 2021, Pohlmann und Nitsch 2020, Wölfl et al. 2017). Zur Unterstützung der Kita-Teams ist daher auch eine intensive Zusammenarbeit mit externen Fachkräften aus verschiedenen Disziplinen notwendig (Kißgen et al. 2020). In vielen Kitas ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit jedoch nicht optimal, es fehlen häufig notwendige Kooperationsstrukturen und spezialisierte Fachberatungen (Rohrmann et al. 2021, Wirts et al. 2018), sodass die Kinder nicht immer die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Dies stellt für die pädagogischen Fachkräfte eine hohe Belastung dar, da sie häufig ohne ausreichende Schulung und Unterstützung sowie mit zu geringen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten müssen (Müller et al. 2020). 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen Um die in diesem Beitrag dargestellten Ergebnisse einordnen zu können, ist es notwendig, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den beiden Bundesländern zu betrachten. 3.1 Ressourcen für die Teilhabeunterstützung Über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das SGB VIII sind Maßnahmen zur Teilhabeunterstützung bundesweit rechtlich verankert. Auf Länderebene existieren weitere gesetzliche Grundlagen zur Bewilligung von Ressourcen für die Teilhabeunterstützung in Kindertageseinrichtungen. Im Bundesland Berlin sind der inklusive Betreuungsauftrag und die bereitgestellten Ressourcen im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) und der Kindertagesförderverordnung (VOKiTaFöG) verankert. In Bayern finden sich die gesetzlichen Grundlagen dazu im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Ressourcen für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Erst wenn bei einem Kind eine (drohende) Behinderung oder chronische Erkrankung mittels ärztlicher oder psychologischer Diagnostik festgestellt wird, kann in beiden untersuchten Bundesländern ein so genannter „Integrationsstatus“ (Bayern) bzw. „sozialpädagogischer Förderbedarf“ (Berlin) beantragt werden. Für Kinder mit Entwicklungsrisiken, aber ohne Diagnose, sind keine zusätzlichen Ressourcen vorgesehen. 54 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Der Antrag auf einen Integrationsstatus bzw. sozialpädagogischen Förderbedarf kann ausschließlich von den Eltern oder von den Einrichtungen gemeinsam mit den Eltern gestellt werden; die pädagogischen Einrichtungen stellen hier vornehmlich eine beratende Struktur dar. Die Beantragung zusätzlicher Ressourcen aufgrund der (drohenden) Behinderungen eines Kindes und der damit verbundenen Teilhabehürden wird beim zuständigen Jugendamt/ Bezirk des Wohnortes gestellt. Hierzu sind ärztliche und/ oder psychologische Gutachten erforderlich. Dieses Vorgehen ist in beiden Bundesländern sehr ähnlich. In Berlin wird unterschieden zwischen dem erhöhten und dem wesentlich erhöhten Förderbedarf nach § 16 VO-KiTaFöG. Hier ist geregelt, dass die Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf eine spezielle Förderung durch ergänzende pädagogische Angebote erhalten sollen. Bei Bewilligung des „sozialpädagogischen Förderbedarfs“ durch das Jugendamt erhalten die Kitas 0,25 zusätzliche Stellenanteile (erhöhter Bedarf) bzw. 0,5 Stellenanteile bei „wesentlich erhöhtem Bedarf“, über einen bezirklichen Förderausschuss. Die Feststellung des sozialpädagogischen Förderbedarfes ermöglicht zudem weitere Unterstützung, z. B. in Bezug auf Hilfsmittel, spezifische Beratungsbedarfe, therapeutische und heilpädagogische Versorgung. Die betreuenden Bildungseinrichtungen müssen nachweisen, dass sie über sozialbzw. heilpädagogische Fachexpertise verfügen, z. B. über spezifisch ausgebildete Integrationspädagog: innen bzw. für die in Ausbildung angemeldeten Fachkräfte. In Bayern wird bei Anerkennung eines Integrationsstatus ein 4,5-fach erhöhter Gewichtungsfaktor pro Kind bei der staatlichen Förderung gewährt, der für die Verkleinerung der Gruppengröße bzw. Personalaufstockung genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Träger mit dem Bezirk oder dem Jugendamt eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen hat, in der die Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben sind. Besuchen mindestens drei Kinder mit Integrationsstatus eine Kindertageseinrichtung, kann diese den Status einer Integrationseinrichtung bekommen und nach Bewilligung durch den Träger der Sozialhilfe/ Jugendhilfe weitere Mittel (z. B. für die Beschäftigung einer Heilpädagogin) erhalten. Diese zusätzlichen Leistungen (sog. Faktor 4,5 + X) werden jedoch regional sehr unterschiedlich bewilligt. (Heilpädagogische) Fachberatung für die Kita-Teams Um Kinder mit Entwicklungsrisken oder Behinderung gut unterstützen zu können, bedarf es spezifischer Fachkompetenz in den Kita-Teams. Diese kann z. B. über Fachberatung vermittelt werden. In Bayern gibt es regional eine sehr unterschiedliche Versorgung mit spezialisierter heilpädagogischer Fachberatung für Kita-Teams. An 16 Standorten existieren staatlich finanzierte mobile Heilpädagogische Fachdienste (mHFD), die meist an Frühförderstellen angegliedert sind und eine niedrigschwellige Beratung von Kindertageseinrichtungen leisten. Zusätzlich bieten manche Träger Fachberatung im Bereich Inklusion an. An einigen Standorten beraten auch Sonder- und Heilpädagog: innen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) Kita-Teams. In Berlin ist das Beratungssystem anders konzipiert. Eine Neuerung stellen die Heilpädagogischen Fachdienste (HPFD) „Berliner Kiebitze“ dar, die für Eltern und pädagogische Fachkräfte aus Krippen, Kitas und der Tagespflege offene und niedrigschwellige Beratungsangebote bei möglichen Entwicklungsrisiken bereitstellen. Zusätzlich können pädagogische Einrichtungen finanzielle Mittel über das Kita-Qualitätsgesetz (vormals Gute-KiTa-Gesetz) beantragen, wie zusätzliche Supervision oder Fachberatung. Das Angebot wird pro Kind und Monat pauschaliert berechnet, wodurch dies insbesondere für die 55 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern ca. 900 Kleinsteinrichtungen, wie Elterninitiativen, in Berlin ein ausgesprochen geringer Betrag ist und kaum regelmäßige zusätzliche Beratung ermöglicht. Neben den Fachberater: innen und den Heilpädagogischen Fachdiensten (HPFD) „Berliner Kiebitze“ sind in Berlin u. a. Netzwerke aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Kinder- und Jugendpsychiatrischem Dienst (KJPD) oder -Gesundheitsdienst (KJGD), Kinder- und Jugendambulanzen (KJA-SPZ) für die Eltern und das pädagogische Personal Ansprechpartner: innen. Fazit zu Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Systeme Während die Beantragung des sozialpädagogischen Förderbedarfes in beiden Bundesländern sehr ähnlich organisiert ist, unterscheiden sich die Systeme hinsichtlich der Ressourcenbewilligung für Kindertageseinrichtungen, in der externen Unterstützung, Struktur, Trägerschaft und den angebotenen Leistungen. Während das System der Frühpädagogik in Berlin eher zentral organisiert ist, variiert das Trägersystem in Bayern stärker und ist aufgrund der Struktur eines großen Flächenlandes dezentraler organisiert. 4 Methoden 4.1 Studienumsetzung Die Erhebung in Berlin fand im Zeitraum vom 22. 8. 21 bis 21. 9. 21 statt. Der Fragebogen wurde online gestützt mit der Software EFS Survey von Tivian (Unipark) realisiert. Ziel der Studie war es, einen differenzierten Blick in die aktuelle Bildungs- und Betreuungslandschaft der frühkindlichen Bildungseinrichtungen in Berlin zu erhalten (Hruška et al. 2023; 2022). In den hier vorgestellten Datensatz flossen aus Gründen der Vergleichbarkeit nur Daten von Leitungskräften (reine Leitungskräfte und Fachkräfte mit Leitungsaufgaben) ein, da diese Zielgruppe auch in Bayern befragt wurde. Die IFP-Krippenstudie „Was stärkt Teams im U3-Bereich? “ in Bayern wurde als Online-Befragung über SoSciSurvey durchgeführt. Die Befragung richtete sich an alle Leitungen bayerischer Kindertageseinrichtungen, die Kinder unter drei Jahren betreuen, und fand vom 8. 2. 22 bis 1. 4. 22 statt. Da sich die Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum von denen in Großstädten stark unterscheiden, wurde der Datensatz auf die bayerischen Großstädte mit über 500.000 Einwohner: innen reduziert, um die Vergleichbarkeit mit den Berliner Daten zu verbessern. Ziel der IFP-Krippenstudie war die Erfassung von Herausforderungen und Ressourcen von Kita- Teams; der hier dargestellte Bereich ist ein Teilaspekt der inklusiven Arbeit. Weitere Informationen zur Studie finden sich im Ergebnisbericht der 3. IFP-Krippenstudie (Kofler et al. 2024). Die Teilnehmenden beider Studien wurden über die Freiwilligkeit der Teilnahme und die anonymisierte Auswertung vor Befragungsbeginn informiert. Einschlusskriterium für die Teilnahme war die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. 4.2 Stichprobe Kita-Leitungen An der Onlinebefragung in Bayern haben sich Leitungen von insgesamt 1583 Einrichtungen beteiligt, die Kinder unter drei Jahren in ihrer Einrichtung betreuen (Rücklaufquote 27 % 1 ). Davon werden in die hier vorgestellte Datenanalyse ausschließlich die 190 Einrichtungen aus Großstädten mit über 500.000 Einwohnern (München und Nürnberg) einbezogen, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den Berliner Daten zu gewährleisten. 1 Vergleichsdaten aus dem KiBiGweb mit der Gesamtanzahl der Kindertageseinrichtungen mit mindestens einem Platz für Kinder unter drei Jahren (Stand 21. 3. 2022) 56 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Von der Gesamtheit der 2714 Kindertageseinrichtungen in Berlin, die über den Kita-Navigator erfassbar sind, nahmen Leitungen von insgesamt 14 % der Einrichtungen (N = 383) an der Befragung teil. In der Verteilung der Geschlechter zeigt sich in Berlin, wie auch in Bayern, dass weibliche Leitungskräfte im frühpädagogischen Bereich deutlich dominieren (gesamt: 90,9 %, B: 88,6 %, BY: 94,2 %). Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag in Berlin mit knapp 11,4 % aber deutlich höher als in Bayern (5,8 %) (χ² (1) = 4,112, p < .05), entspricht aber dem insgesamt höheren Männeranteil in Kitas in Berlin im Vergleich mit anderen Bundesländern (Bertelsmann Ländermonitor 2024, Statista 2025). Das Alter der Berliner Leitungskräfte liegt am häufigsten im Bereich zwischen 51 Jahre bis 60 Jahre (40 %), in den Großstädten Bayerns sind die Fachkräfte tendenziell etwas jünger und insbesondere mehr Fachkräfte unter 30 Jahren in Leitungspositionen tätig (vgl. Tab. 1). Einrichtungen Die Einrichtungsgröße unterscheidet sich in den beiden Bundesländern signifikant (t (430) = 6,862, p < .0001, d = 0,331). Die Berliner Kitas in der Stichprobe betreuen durchschnittlich 30 Kinder mehr als die bayerischen (M ges = 69,41 [SD = 53,67], M B = 79,43 [SD = 54,39], M BY = 49,29 [SD = 46,19]). In der Gesamtstichprobe überwiegen die altersgemischten Einrichtungen (80,8 %), allerdings sind dies v. a. Effekte aus Berlin (94,8 %), während es in Bayern nur 52,6 % sind. Die anderen Einrichtungen sind jeweils „reine Krippen“ für Kinder bis drei Jahre. Bezüglich der Binnenorganisation zeigen sich in beiden Bundesländern sehr ähnliche Verteilungen; die Arbeit in Nestbzw. Stammgruppen mit überwiegender Öffnung kommt am häufigsten vor (gesamt: 54,9 %, B: 51,2 %, BY: 62,1 %), gefolgt von überwiegend offener Arbeit mit zeitweiser Arbeit in Stammgruppen. 4.3 Fragestellungen Im Rahmen des Artikels werden Daten aus zwei Bundesländern (Berlin und Bayern) vergleichend analysiert, um die folgenden Forschungsfragen zu beantworten: ◾ Wie viele und welche Kinder mit Behinderung und Entwicklungsrisiken im Krippenalter werden integrativ-inklusiv betreut? ◾ Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen für die integrativ-inklusive Arbeit in diesen Einrichtungen? ◾ Wie unterscheiden sich die Bedingungen in den Großstadt-Regionen der beiden untersuchten Bundesländer? 5 Ergebnisse 5.1 Kinder mit Behinderung und Entwicklungsrisiken Kinder mit Behinderung Von den erfassten Einrichtungen (N ges = 573, n B = 383, n BY = 190) betreuen insgesamt 24,2 % auch Kinder mit Behinderungen unter drei Jahren. Aufgeschlüsselt auf die beiden Bundesländer Altersgruppen Gesamt (N = 447 von 573) BE (N = 270 von 383) BY-GS (N = 177 von 190) Bis 30 Jahre 31 - 40 Jahre 41 - 50 Jahre 51 - 60 Jahre 61 + 11,0 28,2 26,2 29,8 4,9 8,1 29,3 24,8 33,3 4,4 15,3 26,6 28,2 24,3 5,6 Tab. 1: Altersgruppenverteilung der befragten Leitungskräfte 57 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern begleiten in Berlin 25,3 % der Einrichtungen Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf (nachfolgend SPF abgekürzt). Dies deckt sich in etwa mit den bayerischen Großstadt-Kitas, von denen 22,2 % angeben, Kinder bis drei Jahre mit Behinderung zu betreuen. In beiden Bundesländern wurden nur Angaben zu Kindern erfasst, bei denen eine diagnostizierte (drohende) Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder § 35 a SGB VIII (seelische Behinderung) vorliegt und die darüber einen Integrationsstatus bzw. SPF erhalten haben. Die statistische Analyse über Chi 2 -Test ergab keinen signifikanten Gruppenunterschied zwischen den beiden Bundesländern. Betrachtet man die durchschnittliche Anzahl von Kindern mit Behinderung unter drei Jahren pro integrativ-inklusiver Einrichtung (M ges = 1,67; SD ges = 1,17), zeigen sich hingegen signifikante Unterschiede (t (52) = 2,143, p < .05, (t (52) = 2,143, p < .05, d = 0,594). In Berlin sind es durchschnittlich 1,48 Kinder mit Behinderung, während in Bayern durchschnittlich 2,05 Kinder mit Behinderung pro integrativ-inklusiver Einrichtung betreut werden. Kinder mit Entwicklungsrisiken Gefragt wurden die Leitungskräfte auch nach Kindern mit Entwicklungsrisiken, die eine auffällige Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen zeigen, bei denen jedoch keine eingehende Diagnostik zum aktuellen Zeitpunkt vorliegt und somit kein Feststellungsverfahren zum Integrationsstatus bzw. SPF beantragt wurde. In beiden Bundesländern erhalten Einrichtungen für diese Kinder keine zusätzlichen finanziellen Zuwendungen für Personal, Zeit und Materialien und müssen den Betreuungsmehraufwand aus eigenen Ressourcen schöpfen. Insgesamt gaben 55,5 % der befragten Leitungen an, Kinder mit Entwicklungsrisiken unter drei Jahren zu betreuen (n ges = 301, n B = 182, n BY = 119). Während in Berlin 48,6 % Leitungen Kinder mit Entwicklungsrisiken in ihrer Einrichtung identifizierten, sind es in Bayern deutlich mehr, hier gaben dies 67,9 % der Leitungen an. Der Unterschied wurde im Chi 2 -Test signifikant (χ² (1) = 19,172, p < .001). Betrachtet man die durchschnittliche Anzahl von Kindern mit Entwicklungsrisiken unter drei Jahren pro Einrichtung (M ges = 2,67), gaben die Leitungen in Berlin eine durchschnittliche Anzahl von 2,37 (SD B = 1,87) Kindern an. In Bayern waren nicht nur mehr Leitungen der Meinung, es gäbe Kinder mit Entwicklungsrisiken in ihrer Einrichtung (s. o.), sondern sahen dieses Risiko auch bei deutlich mehr Kindern (M = 3,12; SD BY = 3,25). Dieser Effekt fällt umso mehr auf, als die Berliner Einrichtungen deutlich größer sind als die befragten bayerischen. Im Gruppenvergleich zeigen sich dementsprechend signifikante Unterschiede (t (169) = 2,266, p < .05, d = 0,349) zwischen den Bundesländern. Alle Kita-Leitungen, die angaben, Kinder mit Entwicklungsrisiken zu betreuen, wurden nach den Entwicklungsbereichen befragt, in denen Entwicklungsrisiken gesehen werden. Bei der Mehrheit dieser Kinder (vgl. Tab. 2) zeigen sich Auffälligkeiten bei Kindern mit Entwicklungsrisiken Gesamt (n = 313) BE (n = 185) BY (GS) (n = 128) externalisierendes Verhalten (n. s.) internalisierendes Verhalten (n. s.). allgemeine Regulationsstörungen (p < 0.5) körperliche/ motorische Auffälligkeiten (n. s.) kommunikative/ sprachliche/ kognitive Auffälligkeiten (n. s.) andere 34,5 % 30,4 % 31,0 % 52,1 % 78,9 % 30,8 % 27,6 % 25,9 % 55,7 % 82,2 % 8,1 % 39,8 % 34,4 % 38,3 % 46,9 % 74,2 % nicht erhoben Tab. 2: Bereiche der Auffälligkeiten bei Kindern mit Entwicklungsrisiken Berlin und Bayern (Teilstichprobe der Kitas, die angaben, Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten zu betreuen) 58 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška aus Sicht der Leitungen vor allem Entwicklungsrisiken oder -verzögerungen im kommunikativ-sprachlichen oder kognitiven Bereich und bei mehr als der Hälfte der Kinder körperlichmotorische Entwicklungsrisiken (vgl. Tab. 2). Die Verteilung stellt sich in den verglichenen Bundesländern sehr ähnlich dar, lediglich Regulationsstörungen werden in Bayern signifikant häufiger angegeben (t (254) = 2,289, p< .05, d = 0,287). Dies kann allerdings durch die - nur in der Berliner Befragung erfasste - Kategorie „andere“ bedingt sein, in der u. a. Trennungsängste oder Autismus-Spektrum-Symptome benannt wurden. 5.2 Rahmenbedingungen für die inklusive Arbeit Ressourcen für Kinder mit Entwicklungsrisiken Hier werden nur die Einrichtungen betrachtet, die angeben, Kinder mit Entwicklungsrisiken zu betreuen (n ges = 301, n B = 182, n BY = 119). Auf die Frage, ob die verfügbaren Ressourcen ausreichen, um den Bedürfnissen der aktuell betreuten Kinder mit Entwicklungsrisiken unter drei Jahren gerecht zu werden, sehen die meisten Kita-Leitungen die Ressourcen als eher ausreichend an (M ges = 2,72, SD ges = 0,74) (Skalen: BY: 1 trifft gar nicht bis 4 trifft voll zu; BER: 1 gar nicht vorhanden bis 4 stark vorhanden, Antwortverteilung vgl. Abb. 2). Dabei sind die bundeslandbezogenen Resultate jedoch stark different. Die befragten Berliner Leitungen (M B = 2,92; SD B = 0,63) schätzen die Ressourcen signifikant positiver ein (t (222) = -5,76 p < .001, d = -0,773) als die bayerischen (M BY = 2,43; SD BY = 0,80). Während in Berlin 78,6 Prozent diese mindestens „eher ausreichend“ beurteilen, sind dies in Bayern nur 46,0 (vgl. Abb. 1). Bei Leitungen mit (Teil-)Freistellung fiel die Einschätzung der Ressourcen signifikant positiver aus (t (102) = -4,08, p < .001, d = -0,81). Ob dies in den Bundesländern unterschiedlich ist, ließ sich aufgrund der hohen Freistellungsquote in Berlin (96,2 %), nicht statistisch prüfen. Einstellungen zu Inklusion in den Teams In beiden Bundesländern wird die Haltung gegenüber Inklusion im Team von den befragten Leitungskräften mehrheitlich hoch bis sehr hoch eingeschätzt (M ges = 3,97 [SD ges = 0,97]). Auf der Skala von 1 bis 5 (Antwortverteilung vgl. Abb. 1) liegt der Mittelwert in Berlin bei 4,19 (SD B = 0,79), während dieser in bayerischen Berlin bayerische Großstädte Unsere derzeitigen Ressourcen für Kinder mit Entwicklungsrisiken reichen aus (in %) 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % n trifft gar nicht zu / nicht vorhanden n trifft eher nicht zu / kaum/ wenig vorhanden n trifft eher zu / z. T. vorhanden n trifft voll zu / stark vorhanden 1,1 20,3 63,8 14,7 11,3 42,7 37,9 8,1 Abb. 1: Vorhandene Ressourcen für die Begleitung von Kindern mit Entwicklungsrisiken (Verteilung der Antworten) 59 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern Großstädten bei 3,58 (SD = 1,13) liegt, dieser Unterschied wird im T-Test signifikant (t [532] = -7,22, p > .001, d = -0,626). D. h. die Berliner Einrichtungsleitungen schätzen die inklusive Haltung in ihren Teams positiver ein als die Teams aus den befragten bayerischen Großstädten. Die Einstellungen zu Inklusion in den Teams stellen sich in Kitas, die Kinder mit Behinderung betreuen, signifikant positiver dar als in nicht integrativ-inklusiv arbeitenden Einrichtungen (t [966] = -9,849, p < .001, d = -0,634). Dieser Effekt zeigt sich analog in beiden Bundesländern. Betrachtet man die Zusammenhänge zwischen der Einschätzung von Ressourcen und inklusiven Haltungen im Team, zeigt sich ein mittlerer positiver Zusammenhang (r = .39, p < .001). Verfügbarkeit und Bedarfe bezüglich externer Unterstützungssysteme Bezüglich der bestehenden Kooperation mit externen Unterstützungssystemen wurden alle beteiligten Einrichtungen befragt, unabhängig davon, ob sie Kinder mit Integrationsstatus bzw. SPF betreuen. Unterstützung durch Fachberatung und Frühförderung Es zeigt sich in Berlin, dass 26,7 % der Kitas die verfügbare Unterstützung von Fachberatung und Frühförderung als ausreichend ansehen, in Bayern sind dies 30,5 %. In Berlin haben 19,3 % der Kitas gar keine Unterstützung durch diese Systeme, in Bayern 48 %, die Hälfte davon wünscht sich jedoch auch keine Unterstützung (vgl. Tab. 3). Bayern (n = 100) Berlin (n = 176) Wir brauchen keine Unterstützung durch FB/ IFF 24,0 % nicht vorhanden 19,3 % Wir haben keine, wünschen uns aber Unterstützung 24,0 % Wir bräuchten mehr Unterstützung 21,5 % kaum/ wenig vorhanden 19,3 % zum Teil vorhanden 34,7 % Wir haben bereits ausreichend Unterstützung 30,5 % stark vorhanden 26,7 % Tab. 3: Kooperationen mit Fachberatung und Frühförderung Berlin bayerische Großstädte Haltung gegenüber Inklusion im Team (Leistungseinschätzung) 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % n sehr zurückhaltend n eher zurückhaltend n kontrovers n eher aufgeschlossen n sehr aufgeschlossen 0,3 38,1 46,8 11,3 3,5 23,2 37,4 17,4 18,9 3,2 Abb. 2: Haltung gegenüber Inklusion in den Kita-Teams nach Einschätzung der Leitungen (Verteilung der Antworten) 60 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Wenngleich bezüglich Fachberatung und Frühförderung die Daten nicht im gleichen Format vorliegen, lässt sich erkennen, dass mehr als ein Viertel der Leitungen in beiden Bundesländern zufrieden ist mit der Unterstützung, in Bayern aber deutlich weniger Kindertageseinrichtungen mit Fachberatung und/ oder Frühförderung kooperieren. Allerdings ist die Fachberatung des Trägers in Bayern in der Regel nicht spezialisiert bezüglich inklusiver Themen. Daher werden hier zusätzlich die staatlichen heilpädagogischen Fachdienste betrachtet. Hier gaben die bayerischen Leitungen nur zu 10 % an, ausreichend Unterstützung zu erhalten, 22,9 % wünschen sich mehr und 31,3 % haben keine Unterstützung durch diese Dienste, wünschen sich diese jedoch explizit. Unterstützung durch externe Fachexpert: innen In Berlin wird die Unterstützung durch externe Fachexpert: innen (u. a. Heilerzieher: innen, Ergotherapeut: innen) von 42,5 % als vorhanden eingeschätzt und darüber hinaus weiterer Bedarf von 41,7 % über die Leitungen angegeben. In Bayern wird die Kooperation mit externen niedergelassenen Therapeut: innen von 37,5 % als ausreichend betrachtet, 44,5 % wünschen sich mehr Unterstützung. Es lässt sich trotz der unterschiedlich erhobenen Daten festhalten, dass sich über 40 % der Leitungen in beiden Bundesländern mehr Unterstützung durch externe Fachexpert: innen wünscht. 6 Diskussion 6.1 Kinder mit Behinderung und Entwicklungsrisiken Von den an den Studien teilnehmenden Einrichtungen betreuen in beiden Bundesländern je ein knappes Viertel auch Kinder mit diagnostizierter Behinderung, für die auch ein Integrationsstatus bzw. SPF beantragt und bewilligt wurde. Hinzu kommen die Kinder mit Entwicklungsrisiken, die ebenfalls besondere Unterstützung benötigen, wenn Inklusion als Anspruch verstanden wird, allen Kindern gerecht zu werden. In Bayern waren signifikant mehr Leitungen der Meinung, es gäbe Kinder mit Entwicklungsrisiken in ihrer Einrichtung, und sahen dieses Risiko auch bei deutlich mehr Kindern pro Einrichtung, obwohl die Berliner Einrichtungen deutlich größer sind als die befragten bayerischen. Als Limitation ist hier allerdings zu betonen, dass nur die subjektiven Einschätzungen von Leitungskräften erfasst wurden. Eine ausschließliche Erhebung von Daten auf der Basis standardisierter Entwicklungsscreenings für das Kleinkindalter erfolgte nicht. Somit ist die sehr viel häufigere Einschätzung in Bayern, dass Kinder mit Entwicklungsrisken betreut werden, möglicherweise so zu interpretieren, dass dieser Anteil als subjektive Wahrnehmung der Leitungen bezüglich der Herausforderung durch diese Kindergruppe zu verstehen ist. Die Wahrnehmung der größeren Herausforderung bei den bayerischen Leitungen deckt sich auch mit der schlechteren Ressourceneinschätzung bezüglich der Betreuung dieser Kindergruppe in Bayern (s. u.). Ein weiterer Grund kann sein, dass in Bayern Entwicklungsrisiken früher als solche eingeschätzt werden und demnach ein anderes „Normverständnis“ vorliegt. Ein weiterer diskrepanter Befund in den beiden Ländern war die deutlich höhere durchschnittliche Anzahl betreuter Kinder mit Behinderung pro Einrichtung in Bayern. Obwohl die bayerischen Einrichtungen im Schnitt deutlich kleiner sind, werden dort in unserer Befragung in den integrativ-inklusiv arbeitenden Kitas signifikant mehr Kinder mit Behinderung pro Einrichtung betreut. Dieser Befund kann dadurch bedingt sein, dass in Bayern ab einer Aufnahme von drei Kindern mit Integrationsstatus die Kindertageseinrichtung den Status einer Integrationseinrichtung erhalten kann und dadurch die Möglichkeit hat, zusätzliche Ressourcen für die inklusive Arbeit zu beantragen (vgl. Kapitel 3.1). 61 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern 6.2 Rahmenbedingungen für die inklusive Arbeit Ressourcen in den Kindertageseinrichtungen Während die Berliner Einrichtungen die Ressourcen im Mittel als eher ausreichend ansahen, beurteilten die bayerischen Leitungen diese als eher nicht ausreichend. Dieser signifikante Unterschied lässt sich mit den vorliegenden Daten leider nicht abschließend ursächlich erklären. Da die (teil-)freigestellten Leitungen die Ressourcen signifikant positiver einschätzen und diese Gruppe in Berlin überrepräsentiert ist, kann angenommen werden, dass sich die Unterschiede in den Bundesländern u. a. mit den verfügbaren Ressourcen begründen lassen. In Einrichtungen, in denen die Leitungen freigestellt sind, um über die unmittelbare Arbeit am Kind hinaus Aufgaben zu übernehmen, wird auch die Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken eher als bewältigbare Herausforderung wahrgenommen. Zudem zeigte sich in Berlin eine bessere Versorgung mit Fachberatung und Frühförderung, die ebenfalls als positive Ressource wirksam sein können. Einstellungen zu Inklusion Die befragten Leitungskräfte schätzen die Haltung ihrer Teams gegenüber Inklusion insgesamt als eher aufgeschlossen ein, die Berliner sahen diese aber signifikant positiver. Eventuell spielen historische Entwicklungen oder unterschiedlich verbreitete inklusive Erfahrungen eine Rolle, da in Berlin die integrativ-inklusive Betreuung von Kindern mit Behinderung schon deutlich länger verbreitet (vgl. Bock-Famulla et al. 2024) und inhärenter Bestandteil des aktuellen Bildungsplans (SenBJW 2014) ist. Die signifikanten Korrelationen zwischen der Einschätzung der Ressourcen und der Haltung zu Inklusion im Team lassen vermuten, dass die Haltungen vom Vorhandensein ausreichender Ressourcen beeinflusst werden. Hier ist weitere Forschung notwendig, um die Annahme kausaler Beziehungen zu verifizieren. Da neben dem Fachwissen insbesondere die Haltung von Fachkräften maßgeblich zur Umsetzung inklusiver Praktiken beiträgt (Garai et al. 2010), kommt den Einstellungseinschätzungen eine hervorgehobene Bedeutung zu. Der Befund positiverer Einstellungen zu Inklusion in der Gruppe der Fachkräfte, die in integrativ-inklusiven Einrichtungen arbeiten, findet sich auch in anderen Studien (Grönke und Sarimski 2018, Wölfl et al. 2017). Diese Unterschiede können sowohl als Ursache interpretiert werden, weil diese Teams eher bereit sind, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, oder auch als eine Folge der (positiven) Erfahrungen mit gelingender integrativ-inklusiver Betreuung von Kindern mit Behinderung (Lütolf und Schaub 2021). Verfügbarkeit und Bedarfe bezüglich externer Unterstützungssysteme In beiden Bundesländern wünschen sich ca. 40 % der befragten Leitungskräfte mehr Unterstützung durch externe Therapeut: innen, und auch die Begleitung durch Frühförderung und Fachberatung wird von einem großen Teil nicht als ausreichend angesehen. Dabei fällt auf, dass in den bayerischen Großstädten die Versorgung mit Frühförderung und Fachberatung deutlich seltener gegeben ist als in Berlin. Betrachtet man die Versorgung getrennt nach den beiden Systemen, geht dies v. a. auf eine seltenere Kooperation mit Frühförderstellen zurück (vgl. Kofler et al. 2024). In Berlin wurden die Daten dazu nicht getrennt erfasst. Im Kontext der hohen Anteile von Einrichtungen, die Kinder mit Entwicklungsrisiken betreuen, sind Kooperationen mit externen Unterstützungssystemen wichtig, die eine diagnostische Abklärung umsetzen können. Hier kommt den Kindertageseinrichtungen auch eine wichtige Rolle bezüglich der Versorgungsgerechtigkeit und Unterstützung der Familien zu, denn insbesondere bildungsbenachteiligte Familien und Familien mit Migrationshintergrund haben häufig weniger 62 FI 2/ 2026 Claudia Wirts, Claudia A. Hruška Wissen zur Verfügbarkeit von Unterstützungssystemen (Fullerton et al. 2018). Es ist notwendig, vereinfachte Wege zu entwickeln, um eine tragfähige Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem zu ermöglichen (Siemens et al. 2025). Aktuell entstehen zu lange Verzögerungen für bildungsbenachteiligte Kinder bezüglich der spezifischen Unterstützung (vgl. MASGF Brandenburg 2007), sodass bei einigen Kindern durch Chronifizierungen und Verschärfung der entsprechenden Risiken manifeste Behinderungen und längerfristige Teilhabebeeinträchtigungen entstehen können (Zehbe 2025). Insbesondere für die sog. sekundäre Prävention für Kinder mit Entwicklungsrisiken liegen zahlreiche Belege vor, dass frühzeitige Interventionen effektiver sind (Hasselhorn 2010). In vielen Kitas fehlt es an einer ausreichenden personellen Ausstattung, an spezialisierten Fachkräften sowie an Konzepten zur guten Umsetzung von inklusiver Bildung (Rohrmann et al. 2021, Pohlmann und Nitsch 2020, Wölfl et al. 2017) und Kooperationen mit fachlichen Unterstützungssystemen, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich, dem die Heil- und Therapieberufe zugeordnet sind (Siemens et al. 2025). Oft kommt es zudem zu einer Kumulation von belastenden Faktoren in Gebieten mit einer hohen Anzahl von hochbelasteten Familien, die eine besondere Herausforderung in Bezug auf die Begleitung der Kinder und deren Familien darstellt. Insbesondere für diese Einrichtungen bedarf es der Bereitstellung besonderer finanzieller und qualifizierter personeller Ressourcen, um Kindern mit Entwicklungsrisiken gerecht werden zu können. In anderen Ländern, wie z. B. Schweden, Norwegen, Estland, Island oder Neuseeland, wird ein stärker inklusionsorientierter Ansatz in der frühkindlichen Bildung verfolgt. Albers und Lichtblau (2014) stellen fest, dass in diesen Ländern die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen frühzeitiger erkannt werden und gut ausgebaute Netzwerke an Fachkräften verfügbar sind, die eine umfassendere Unterstützung für betroffene Kinder ermöglichen. 7 Bedeutung für die Praxis Die Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Behinderungen und Kindern mit Entwicklungsrisiken hat große Bedeutung für deren weitere Entwicklung (Zehbe 2021). Pädagogische Fachkräfte müssen daher über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verfügen, um den Bedürfnissen dieser Kinder gerecht werden zu können. Heilpädagogische Inhalte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind eine wichtige Voraussetzung für eine inklusive Pädagogik, aber auch die Ressourcen müssen ausreichend sein, z. B. zur Erhöhung des Personalschlüssels, zur Einstellung heil- und sonderpädagogisch qualifizierten Personals und für die Ausstattung mit Hilfsmitteln. Die vorliegenden Daten aus den beiden Erhebungen zeigen, dass eine Freistellung der Leitungskräfte mit einer positiveren Ressourceneinschätzung einhergeht. Weitere Studien müssen zeigen, ob dieser Zusammenhang als ursächlich interpretiert werden kann. Aktuell bestehen gravierende Lücken im System: Zum einen mangelt es spezifisch an heilpädagogisch qualifizierten Fachkräften in den Kitas, was sich negativ auf die inklusive Prozessqualität auswirken kann (Fröhlich-Gildhoff et al. 2021, Weltzien 2016) sowie zum anderen an einer guten Vernetzung zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem (Siemens et al. 2025). Erstrebenswert wäre zudem eine Veränderung hinsichtlich des Beantragungsverfahrens von Integrationsstatus bzw. SPF. Vorgeschlagen wird eine vereinfachte Beantragungsmöglichkeit, bei der die Bildungseinrichtung, sofern das Einverständnis der Eltern vorliegt, die Antragstellung übernehmen kann. Zudem wäre eine ICF-basierte Feststellung des Förderbedarfs wünschenswert, um die Kinder gezielt unterstützen zu können und den Austausch zwischen den Bildungs- und Gesundheitssystemen zu vereinfachen, wofür die ICF eine ge- 63 FI 2/ 2026 Umsetzung von Inklusion im Krippenalter - Eine Standortbestimmung für Berlin und Bayern meinsame „Sprache“ anbietet. Wünschenswert in der Umsetzung wäre dies z. B. durch eine Erstdiagnostik in Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren (oder in Bayern auch durch die Mobilen Heilpädagogischen Fachdienste (mHFD) und Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) oder in Berlin durch die Berliner Kiebitze) in Ergänzung zur aktuellen Praxis ärztlicher Begutachtung. Vorteil der pädagogischen, bzw. in der Frühförderung sogar interdisziplinären, Diagnostik wäre, dass diese eine bessere Ableitung pädagogischer Zielsetzungen und Ressourceneinschätzung auch für die Kindertageseinrichtung ermöglichen würde, als rein medizinische Gutachten. Voraussetzung wären jedoch gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte einerseits und anderseits ein flächendeckendes Angebot an Frühförderung und/ oder heilpädagogischen Fachdiensten, ausreichend Ressourcen für die Diagnostik und eine Anerkennung der pädagogisch-therapeutischen Diagnostik als Grundlage für die Ressourcenbewilligung. Pädagogische Fachkräfte sollten alle Eltern befähigen, die Verfahrenswege zu kennen und Familien darin unterstützen, pädagogische und notwendige therapeutische Hilfen über eine rasche Diagnostik hinaus zu erhalten. Aktuell ermöglichen die rein medizinischen oder psychologischen Diagnosen kaum Hinweise auf notwendige pädagogische Ressourcen und Maßnahmen; die Ressourcen der Kinder, der Familien und der jeweiligen Kita spielen eine zu geringe Rolle in der aktuellen Praxis zur Ressourcenplanung und -bewilligung. Daher braucht es eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Gesundheitssystemen, auch um rasch sekundärpräventive Maßnahmen einzuleiten und ggf. Tertiärprävention/ Therapie anzubieten, die möglichst gut erreichbar und leicht sowie zeitnah umsetzbar sein muss. Hierbei sind Träger, Länder und der Bund gemeinsam aufgefordert, diese Ressourcen für das pädagogische und therapeutische System hinreichend zur Verfügung zu stellen. Dank Wir danken Dr. Monika Wertfein und Anita Kofler, ohne die die IFP-Krippenstudie, aus der die bayerischen Daten stammen, nicht hätte verwirklicht werden können. Für die Berliner Erhebung danken wir dem IFAF, durch deren Mittelzuwendung diese Studie ermöglicht wurde, und Tim Skroblien und Matthias Schneider für die Mitarbeit im Projekt. Claudia Wirts Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) Mildred-Scheel-Str. 4 92224 Amberg; Universität Leipzig Marschnerstraße 29 e 04109 Leipzig E-Mail: claudia.wirts@uni-leipzig.de Claudia Hruška Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin E-Mail: hruska@ash-berlin.eu Literatur Albers, T., Lichtblau, M. (2014): Inklusion und Übergang von der Kita in die Grundschule: Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte. Eine Expertise der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). Deutsches Jugendinstitut, München, https: / / doi.org/ 10.25656/ 01: 28531 Bätge, C., Cloos, P., Gerstenberg, F., Riechers, K. (2021): Inklusive Bildungsforschung der frühen Kindheit. Empirische Perspektiven und multidisziplinäre Zugänge. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Bock-Famulla, K., Berg, E., Girndt, A., Akko, D. P., Krause, M., Schütz, J. (2024): Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2023: Transparenz schaffen - Governance stärken. 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