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mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2009
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Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen - Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

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2009
Alexandra Schröer
Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird bisher überwiegend freiberuflich oder im Rahmen von Institutionen, wie z. B. Schulen, psychiatrische Einrichtungen oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, angeboten. Das Angebot der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd als integrierte Leistung von Frühförderstellen stellt hingegen ein bislang eher selten genutztes Feld dar. Dabei bietet dieser Rahmen gute und einfache Finanzierungsmöglichkeiten für den Bereich der Frühen Förderung mit dem Pferd. Im folgenden Artikel sollen die bisherigen Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten dieser ¬Kooperationsform, die im Rahmen meiner Diplomarbeit mit Hilfe von Experteninterviews mit sieben Frühförderstellen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ermittelt wurden, vorgestellt werden.
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116 | mup 3|2009|116 - 126|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten Schlüsselbegriffe: Frühförderung, Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd, Interdisziplinarität, Finanzierung, Kooperation, Frühe Förderung mit dem Pferd Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird bisher überwiegend freiberuflich oder im Rahmen von Institutionen, wie z. B. Schulen, psychiatrische Einrichtungen oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, angeboten. Das Angebot der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd als integrierte Leistung von Frühförderstellen stellt hingegen ein bislang eher selten genutztes Feld dar. Dabei bietet dieser Rahmen gute und einfache Finanzierungsmöglichkeiten für den Bereich der Frühen Förderung mit dem Pferd. Im folgenden Artikel sollen die bisherigen Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten dieser Kooperationsform, die im Rahmen meiner Diplomarbeit mit Hilfe von Experteninterviews mit sieben Frühförderstellen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ermittelt wurden, vorgestellt werden. Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen Alexandra Schröer Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen mup 3|2009 | 117 Alexandra Schröer Frühförderung Der Bereich der Frühförderung hat in der Bundesrepublik Deutschland bisher erst eine verhältnismäßig junge Geschichte durchlebt. Frühförderung ist ein Oberbegriff für ein Hilfesystem, welches die Bereiche „Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Beratung“ einschließt und sich an „behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder“ (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung 2005, 5) von Geburt bis Schuleintritt richtet. Durchgeführt wird das Angebot der Frühförderung in Frühförderstellen - heilpädagogische und interdisziplinäre - und Sozialpädiatrischen Zentren. Frühförderstellen sind regionale Einrichtungen, die „in der Bundesrepublik betrieben von Rechtsträgern, meist Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch von öffentlichen Trägern (z. B. Kommunen, Schulen)“ (Thurmair / Naggl 2007, 34) sind. Sie sind flächendeckend vorhanden und können dadurch eine gute Erreichbarkeit für Familien gewährleisten. Außerdem bieten Frühförderstellen ihre Angebote auch in mobiler Form durch Hausbesuche an (Thurmair / Naggl 2007, 13). Wie bereits genannt werden (heil-)pädagogische und Interdisziplinäre Frühförderstellen unterschieden. Diese Unterscheidung spiegelt sich in der Zusammensetzung des Teams der Einrichtungen und deren Angebote wieder. Während (heil-)pädagogische Frühförderstellen ausschließlich Leistungen anbieten, die durch pädagogische Fachkräfte geleistet werden, arbeiten in Interdisziplinären Frühförderstellen zusätzlich therapeutische und medizinische Fachkräfte. Inhaltlich lehnt sich Frühförderung an die Leitideen Ganzheitlichkeit, Interdisziplinarität und Familienorientierung an (Wagner-Stolp 1999, 32). Das heute bestehende System früher Hilfen hat sich in Deutschland „seit Beginn der 70er Jahre als ambulante und mobile Dienstleistungen mit besonderer Dynamik aufgebaut“ (Wagner-Stolp 1999, 13). „Anstöße und pionierhafte Vorarbeiten hatten [zuvor] einzelne Fachleute (Ärzte, Pädagogen) und einzelne Institutionen (Kliniken, Sonderschulen) geleistet“ (Speck 2003, 11), bevor 1968 das erste Sozialpädiatrische Zentrum und 1970 die erste Frühförder- und Beratungsstelle errichtet wurden (Sohns 2000, 30). 1973 wurden dann durch eine Arbeitsgruppe des Deutschen Bildungsrats unter dem Vorsitz von Otto Speck die ersten Empfehlungen „Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ entwickelt, die „richtungsweisende Aussagen zum Bereich Früherkennung und Frühförderung“ formulierten (Sohns 2000, 16). In diesen Empfehlungen wurden bereits die Grundsteine gelegt, die bis zum heutigen System der Frühförderung beibehalten wurden und sich weiterentwickelt haben. Seit der Einführung des SGB IX im Juni 2001 erhielt die Frühförderung ihre ersten offiziellen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene. „Mit dem § 26, Abs. 2, Satz 2 sowie mit dem § 30 des SGB IX findet der Begriff ‚Frühförderung‘ Eingang in das Bundesgesetz und dokumentiert damit die Bedeutung der für die Kinder und ihre Fa- Abb. 1: Komplexleistung Frühförderung (Karmann / Kottmann 2004, 93) Krankenkassen medizinische und medizinischtherapeutische Leistungen Sozialhilfe Jugendhilfe heilpädagogische und psychologische Leistungen interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung Ebenen SGB Leistungsträger Leistungserbringer Leistungen zur medizinschen Rehabilitation SGB IX §§ 26, 30 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft SGB IX §§ 55, 56 118 | mup 3|2009 Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen milien angebotenen Leistungen“ (Seichter 2003, 20). Ein ganz wesentlicher Aspekt hierbei ist der Begriff der Komplexleistung. Nach dem SGB IX soll Frühförderung künftig als Komplexleistung (siehe Abbildung 1) angeboten werden und ein Wandel von (heil-)pädagogischen hin zu Interdisziplinären Frühförderstellen wird vom Gesetz gefordert. Damit sind die fachlichen Standards von Frühförderung - die Interdisziplinarität und die Ganzheitlichkeit - im Bundesgesetz verankert worden (Höfer / Behringer 2004, 79). Aufgrund der relativ klar formulierten rechtlichen Grundlagen ist, anders als im Bereich der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd, die Finanzierung der Frühförderung eindeutig geregelt. Alle heilpädagogischen Leistungen, die durch eine Frühförderstelle in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden, werden in der Regel nach dem SGB XII durch die örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger refinanziert. In Interdisziplinären Frühförderstellen übernehmen die Krankenkassen nach SGB V die medizinischen und therapeutischen Leistungen. Die Umsetzung der im SGB IX verankerten rechtlichen Grundlagen ist bislang noch nicht in der gesamten Frühförderlandschaft der Bundesrepublik Deutschland vollzogen, so dass sich einige Einrichtungen derzeit im Wandel zur Interdisziplinären Frühförderstelle befinden und somit auch die Komplexleistung Frühförderung bislang nur vereinzelt angeboten wird. Bezogen auf das Land NRW wurde im Rahmen einer Datenerhebung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (Engel et al. 2008) ermittelt, dass von aktuell insgesamt 107 allgemeinen Frühförderstellen im Dezember 2007 die ersten acht Frühförderstellen die Vertragsverhandlungen mit den Leistungsträgern abschließen konnten und als anerkannte Interdisziplinäre Frühförderstellen die Komplexleistung Frühförderung anbieten (Engel et al. 2008, 51). Weitere Einrichtungen befinden sich immer noch in den Vertragsverhandlungen mit ihren Leistungsträgern. Frühe Förderung mit dem Pferd Unter dem Begriff der frühen Förderung mit dem Pferd ist die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd im frühen Kindesalter zu verstehen. Somit richtet sich diese Art der Förderung an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, geistigen oder körperlichen Behinderungen im Vorschulalter. Der Altersbereich ist nicht klar geregelt. Konkrete Angaben unterscheiden sich in der Literatur, wo insbesondere die untere Grenze sehr individuell gesetzt wird. Die Entscheidung, ab welchem Alter Kinder zur Frühen Förderung mit dem Pferd zugelassen werden, liegt im jeweiligen Ermessen des „Pädagogen, der die Rahmenbedingungen und die individuellen Voraussetzungen des Kindes“ (Struck / Gultom-Happe 2006, 33) sowie seine eigenen Erfahrungen berücksichtigen muss. Im Hinblick auf den Förderbedarf zielt die frühe Förderung mit dem Pferd auf verschiedene Beeinträchtigungen auf Seiten des Kindes ab. Sie richtet sich an Kinder mit Auffälligkeiten in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen und kann somit z. B. zur Förderung von entwicklungsverzögerten, verhaltensauffälligen, geistig oder körperlich behinderten bis hin zu schwerstmehrfach behinderten Kindern eingesetzt werden. Dieses breite Spektrum kann mit Hilfe der frühen Förderung mit dem Pferd abgedeckt werden, da in der Förderpraxis verschiedene Entwicklungsbereiche, wie z. B. die Motorik, Wahrnehmung, Kognition sowie die Emotionalität im Zentrum der Förderung stehen können. Um als Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen mup 3|2009 | 119 Fernziel zusätzlich die sozialen Kompetenzen wirksamer fördern zu können, wird für die Förderung mit dem Pferd in der Regel langfristig ein Kleingruppensetting mit bis zu vier Klienten angestrebt (Struck / Gultom-Happe 2006, 32 f). Die Entscheidung, ob eine Förderung jedoch bereits in der Gruppe möglich und angebracht ist, ist individuell zu treffen. Kriterien wie das Alter des Kindes, seine individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen sowie die Frage, ob bereits ein selbständiger, sicherer Sitz auf dem Pferd möglich ist, sind dabei vom Pädagogen zu berücksichtigen. Daher wird zu Therapiebeginn in der Regel zunächst eine Einzelförderung durchgeführt, bis der Pädagoge sich einen Eindruck über das jeweilige Kind gemacht hat und gegebenenfalls den Wechsel in eine Gruppenförderung einleiten kann. Struck und Gultom-Happe weisen darauf hin, dass es - selbstverständlich abhängig von den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen - Sinn macht, „Kinder ab ca. 3 1/ 2 Jahren in Kleinstgruppen (2, maximal 3 Kinder) gemeinsam in einer Gruppe zu haben. Ab ca. 4-5 Jahren bietet sich dann der Übergang in die Kleingruppe an“ (2006, 34). Der Vorteil der Einzelförderung ist, dass insbesondere bei sehr jungen Kindern oder Kindern mit schweren (motorischen) Behinderungen die Möglichkeit der Förderung am geteilten Zügel möglich ist, so dass auf beiden Seiten des Pferdes eine erwachsene Person geht, um das Kind zu sichern. Hierbei können auch die Eltern in die Förderung mit einbezogen werden, so dass auf der einen Seite der Pädagoge und auf der anderen Seite ein Elternteil das Pferd führt und das Kind sichert. Außerdem bietet diese Führform besonders gute Kommunikationsmöglichkeiten für den Pädagogen zum Kind, weil eine räumlich sehr geringe Distanz besteht und der Pädagoge auf Augenhöhe des Kindes am Pferd mitgehen kann. Dies gilt auch für das begleitende Elternteil. Diese Aspekte sollten auch in der Auswahl des Pferdes oder Ponys berücksichtigt werden (Struck / Gultom-Happe 2006, 30 ff). Sobald das Kind sicher und selbständig auf dem Pferd sitzen kann und die räumliche Nähe für eine gelingende Beziehung nicht mehr notwendig ist, kann die Führform vom geteilten Zügel zur Longe gewechselt werden. Die Arbeit an der Longe ist auch die klassische Durchführungsform für die Förderung von Kindern in Gruppen. Als weitere Besonderheiten in der Frühen Förderung mit dem Pferd nennen Struck und Gultom-Happe, dass zur leichteren Orientierung der Kinder im Stundenverlauf feste Rituale, beispielsweise zu Beginn und Ende der Einheiten, eingebaut werden sollten (2006, 33). Außerdem sollten nach Möglichkeit eine Reithalle sowie geheizte Aufenthaltsräume vorhanden sein, da sehr junge Kinder, frühgeborene Kinder sowie schwerstmehrfach behinderte Kinder bei kalter Witterung häufig Schwierigkeiten mit dem Körpertemperaturausgleich haben und anfälliger für Krankheiten sind (Struck / Gultom-Happe 2006, 22). Vergleichbar zum Bereich der Frühförderung werden als Arbeitsprinzipien für die Frühe Förderung mit dem Pferd die Ganzheitlichkeit, Interdisziplinarität und Entwicklungsorientierung genannt (Schulz 2003, 77 ff). Aktuelle Finanzierungslage der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd in Deutschland Zwischen 1960 und 1970 begannen in der Bundesrepublik Deutschland erste „Pädagogen und Psychologen das Pferd als Medium in der Förderung, Erziehung und Verhaltensänderung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen einzusetzen“ (Kaune / Eickmeyer 2006, 14). Heute sind bereits „mehr als 3000 ausgebildete Fachkräfte [sowie] mehr als 140 anerkannte Einrichtungen bundesweit“ (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V. 2008, 6) zu verzeichnen, und die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd gewinnt zunehmend an Anerkennung und Bedeutung. Im Vergleich zu den Rechtsgrundlagen und den Finanzierungsmöglichkeiten von Frühförderung liegen der Heilpädagogischen Förderung mit 120 | mup 3|2009 Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen dem Pferd keine eigenen Gesetze zu Grunde, und dementsprechend liegen keine klar geregelten Finanzierungsmöglichkeiten vor, die diese Art von Förderung für Eltern regulär kostenfrei gestalten. Trotz der in den vergangenen Jahren ansonsten sehr positiven Entwicklung der einzelnen Bereiche des Therapeutischen Reitens in der Bundesrepublik Deutschland konnte „die Finanzierung bzw. Kostenübernahme in allen drei Bereichen mit dieser positiven Entwicklung nicht Schritt halten […] und wir [stehen] nach wie vor oder sogar gerade wieder heute vor großen Schwierigkeiten in der Finanzierung des Therapeutischen Reitens“ (Ringbeck 2006, 77). Da die Begriffe des Therapeutischen Reitens nicht gesondert im Gesetzestext geführt werden, müssen für eine Antragsstellung auf Kostenübernahme durch Ämter die Rechtsgrundlagen für jeden Klienten individuell im Gesetzestext ermittelt werden. Je nach Klient können Anträge auf der Grundlage des SGB VIII (KJHG), des SGB IX sowie des SGB XII (ehemals BSHG) gestellt werden (Hölscher-Regener 2005, 76 ff). Dadurch ergeben sich als mögliche Kostenträger überwiegend die Sozialbzw. Jugendämter. Eine Kostenübernahme für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd durch die Krankenkasse findet „nur ganz vereinzelt statt und bietet auch in Zukunft keine Perspektive“ (Ringbeck 2006, 78). Die Kostenübernahme ist insbesondere davon abhängig, in welchem Rahmen die Förderung durchgeführt wird - ob freiberuflich oder im Rahmen von Institutionen wie Schulen, Beratungsdienste, Heime oder Kliniken (Ringbeck 2006, 78) - sowie von dem individuell auf das Kind bezogene Förderziel. Institutionen gehören in Deutschland zu den Hauptanbietern der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd und finanzieren sich sehr individuell: z. T. aus den eigenen Haushaltsmitteln, öffentlichen Geldern der Jugendhilfe, Spendengeldern oder den jeweiligen Einrichtungen angeschlossenen Fördervereinen. Auch die Eltern müssen sich u. U. an den Kosten selbst beteiligen (Ringbeck 2006, 78). Finanzierung nach dem SGB VIII (KJHG) Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommen insbesondere die §§ 13 (Jugendsozialarbeit), 27 ff (Hilfe zur Erziehung) sowie 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) zum Tragen (Ringbeck 2006, 78). Die Kostenübernahme auf Grundlage des SGB VIII betrifft „insbesondere […] Kinder, die bereits eingeschult sind und die in ihrem Verhalten Auffälligkeiten zeigen“ (Hölscher-Regener 2005, 76 f). Welcher der genannten Paragraphen im Einzelfall zum Tragen kommt, ist bei den Jugendämtern nicht einheitlich geregelt und muss über ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern des Amtes geklärt werden (Ringbeck 2006, 79). Finanzierung nach dem SGB XII (ehemals BSHG) In der mir vorliegenden Literatur zu den Finanzierungsmöglichkeiten des Therapeutischen Reitens ist noch durchgehend die Rede von der Finanzierung nach dem BSHG, welches jedoch am 01.01.2005 außer Kraft gesetzt wurde und durch das SGB XII abgelöst wurde. Im Zusammenhang mit dem BSHG werden in der Literatur die §§ 39 und 40 genannt (Hölscher-Regener 2005, 76 f; Ringbeck 2006, 78), welche sich im SGB XII in den §§ 53 ff (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) wiederfinden. Finanzierung nach dem SGB IX Hölscher-Regener (2004) verweist neben dem SGB VIII und dem SGB XII außerdem auf das SGB IX und hier auf die §§ 30, 55, 56, womit der Gesetzgeber mit der neuen Komplexleistung die Grundlage einer integrierten Förderung behinderter Kinder geschaffen hat (Hölscher-Regener 2004, 23). Diese Komplexleistung, wonach behinderte Kinder ein integriertes Versorgungsangebot aus pädagogischen und medizinischen Maßnahmen erhalten sollen, sieht sie als Chance, um auf Grundlage dieser Paragraphen insbesondere für schwerer behinderte Kinder die Kosten für eine Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd übernommen zu bekommen (Hölscher-Regener 2004, 23). Die Chancen, auf Grundlage des SGB IX in Verbindung mit dem SGB XII die Kosten für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd über die Sozialämter erstat- Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen mup 3|2009 | 121 tet zu bekommen, ist abhängig davon, ob das Kind bereits eine Maßnahme - wie z. B. Frühförderung - erhält. Dann besteht nur im Falle einer besonderen Schwere der Behinderung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer multimodalen Förderung Aussicht auf Kostenübernahme (Hölscher- Regener 2005, 78). In diesem Zusammenhang ist auch das in Heft 2 / 2009 der Zeitschrift „Mensch und Pferd“ vorgestellte Urteil (Hölscher-Regener / Gröber 2009) von besonderem Interesse. Trotz der verschiedenen Gesetzesgrundlagen, die theoretisch für eine Kostenübernahme der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd durch Sozial- oder Jugendämter infrage kommen, ist die Finanzierung dieser Förderung längst nicht gesichert und Anträge werden häufig abgelehnt mit der Begründung, dass es keine wissenschaftlich anerkannte Maßnahme sei und dass eine „objektive, messbare und andauernde Verbesserung der Behinderungsfolgen im Zusammenhang mit den persönlichen und für die Eingliederungshilfe relevanten Komponenten“ (Hölscher-Regener 2005, 78) nicht erkennbar sei. Weiterhin sei „nicht hinreichend belegt, dass sich das HPV / R eines beeinträchtigten Kindes im Sinne einer spezifischen therapeutischen Zielsetzung vom üblichen Reiten eines gesunden Menschen wesentlich unterscheide“ (Hölscher-Regener 2005, 78). Auch der häufig genannte kritische Einwand der hohen Kosten der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd im Vergleich zu anderen heilpädagogischen Maßnahmen kommt bei der Entscheidung über eine Kostenübernahme zum Tragen. Um jedoch zu vermeiden, dass nur noch Kinder durch die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd behandelt werden können, deren Eltern die Förderung aus eigenen Mitteln zahlen können, bemühen sich Vertreter des Therapeutischen Reitens konsequent um eine langfristige Beteiligung der öffentlichen Hand (Hölscher-Regener 2004, 23). Sowohl Hölscher-Regener (2005) als auch Ringbeck (2005) verweisen darauf, dass nicht davon ausgegangen werden kann, in naher Zukunft einen Träger als alleinigen Kostenträger für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd zu verpflichten, und dass daher eine „Mischfinanzierung“ aus kommunaler Beteiligung, Fördervereinsgeldern, privaten Geldern und in Einzelfällen Geldern der Krankenkassen (Privatkassen) besonders sinnvoll erscheint (Hölscher-Regener 2005, 76). 122 | mup 3|2009 Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in Frühförderstellen Der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd und der Frühförderung liegen viele Gemeinsamkeiten zu Grunde. Es sind beides relativ junge Förderansätze, die sich jeweils in den vergangenen 30 bis 40 Jahren enorm entwickelt und an Bedeutung in der Arbeit mit behinderten und entwicklungsverzögerten Kindern gewonnen haben. Beide sind Fördermöglichkeiten, die bereits mit sehr jungen Kindern durchgeführt werden können und sehr individuell und ganzheitlich arbeiten. Sowohl die Frühförderung als auch die Förderung mit dem Pferd - hier insbesondere die Frühe Förderung - arbeiten interdisziplinär und familienorientiert, um qualitativ besonders hochwertige Ergebnisse zu erzielen. Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch in den Finanzierungsmöglichkeiten der beiden Förderansätze. Während die Frühförderung fest im SGB IX verankert ist und eine klare Regelung zur Kostenübernahme besteht, so dass das Angebot regulär für Eltern kostenfrei gestaltet werden kann, konnte die Finanzierung der Förderung mit dem Pferd bis heute noch nicht einheitlich geregelt werden. In vielen Fällen muss das Förderangebot selbst gezahlt werden, was den Zugang für Familien ohne die nötigen finanziellen Mittel nur sehr schwer macht. So muss die Fragestellungen: 1. Wie wird das Angebot der Förderung mit dem Pferd in Frühförderstellen organisiert und umgesetzt? 2. Wie wird die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd finanziert, wenn sie im Rahmen von Frühförderstellen angeboten wird? 3. Bietet die Einbettung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd in das Angebot von Frühförderstellen eine Chance für eine bessere Etablierung und Finanzierung dieser Förderung? Hypothese: Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd kann für Eltern kostenfrei angeboten werden, wenn sie im Rahmen der Angebote einer Frühförderstelle durchgeführt wird. Untersuchungsmethode: Experteninterviews in Anlehnung an einen Interviewleitfaden; sechs persönlich geführte Interviews sowie eine schriftliche Stellungnahme zu den Interviewfragen. Interviewpartner: MitarbeiterInnen bzw. LeiterInnen von Frühförderstellen in NRW, die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in ihren Einrichtungen anbieten. Auswertungsvorgehen: 1. Durchführung der Interviews mit Aufzeichnung auf digitalem Diktiergerät 2. Transkription der Interviews 3. Auswertung nach Meuser & Nagel (1991) 4. Entwicklung eines Best-Practice-Modells auf Grundlage der Forschungsergebnisse Die Studie Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen mup 3|2009 | 123 Finanzierung häufig durch Spendengelder und Fördervereine bezuschusst werden, da Anträge auf Übernahme der Kosten durch Jugend- oder Sozialämter in vielen Fällen abgelehnt werden. Im Rahmen meiner Diplomarbeit (Schröer 2008) wurden Experteninterviews mit sieben Frühförderstellen in NRW durchgeführt, die bereits die Förderung mit dem Pferd in ihrem Angebot verzeichnen. Diese sieben Frühförderstellen waren alle Einrichtungen, die bei einer gezielten Recherche ausfindig gemacht werden konnten. Anhand eines Interviewleitfadens wurden die Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten erfragt, ausgewertet und in einem Best-Practice- Modell zusammengefasst. Forschungsergebnisse Grundsätzlich ist es in jeder Art von Frühförderstelle - sowohl in heilpädagogischen als auch interdisziplinären Einrichtungen - möglich, das Angebot der Förderung mit dem Pferd zu integrieren und dieses Förderangebot als Frühförderleistung über die Sozialhilfeträger abzurechnen. Zum Zeitpunkt der Befragung handelte es sich erst bei einer der Einrichtungen um eine anerkannte Interdisziplinäre Frühförderstelle, welche bereits über die Komplexleistung abrechnet. In der Umsetzung des Angebots bestehen unterschiedliche Durchführungsmöglichkeiten. Hier reichen die Konzepte von einer Frühförderstelle, die das Angebot auf einem privaten Hof einer Mitarbeiterin mit Zusatzqualifikation des DKThR (der als Außenstelle der Einrichtung dient und zusätzlich über ein Spielzimmer verfügt) anbietet, bis hin zu der Kooperation mit Reitvereinen oder Reittherapiebetrieben, wo die dortigen Reit- / Voltigierpädagogen auf Honorarbasis für die Frühförderstelle tätig werden. Der Durchführungsrhythmus variiert insofern, als dass die Förderung mit dem Pferd in zeitlich begrenzten Blöcken einmal wöchentlich, 14-tägig im Wechsel mit regulären Frühförderstunden oder sogar zusätzlich zur wöchentlich stattfindenden Frühförderung angeboten werden kann. Die Einrichtungen haben, ihren Abrechnungsmöglichkeiten entsprechend, individuelle Modelle entworfen. Hinsichtlich Finanzierung und Kosten des Angebots der Förderung mit dem Pferd in Frühförderstellen existieren ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten. Identisch ist in allen sieben befragten Einrichtungen, dass die Förderstunde mit dem Pferd als reguläre Frühförderstunde mit dem jeweiligen Sozialhilfeträger abgerechnet werden kann. Allerdings fallen für die Durchführung dieses Angebots noch Zusatzkosten für die Pferde und Nutzung der Reitanlagen an. Diese zusätzlichen Kosten werden in der Regel von den Trägern der Frühförderstellen bzw. dem Budget der Einrichtungen übernommen. Wenn die Kosten nicht über den Träger oder das eigene Budget gedeckt werden können, können diese durch Spendengelder bzw. Sponsoren getragen werden. Andernfalls müssen sie durch einen Elternanteil beglichen werden. Eine Elternbeteiligung war zum Zeitpunkt der Befragung lediglich in einer 124 | mup 3|2009 Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen 1. Art der Einrichtung: Es ist sowohl für heilpädagogische als auch für interdisziplinäre Frühförderstellen möglich, das Angebot der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd durchzuführen. Dennoch dürfte es für die Qualität von Vorteil sein, wenn zumindest ein interdisziplinärer Austausch zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen stattfindet, insbesondere um gemeinsam über die Teilnahme einzelner Kinder an dem speziellen Angebot zu entscheiden. 2. Zielgruppe: Die Förderung mit dem Pferd darf nur im Gesamtkomplex Frühförderung gesehen werden und kann sich in diesem Zusammenhang nur an Kinder richten, die die Förderung als zusätzliche unterstützende Maßnahme erhalten. Somit richtet sich das Angebot mit dem Pferd im Rahmen von Frühförderstellen ausschließlich an Kinder, die unabhängig von diesem speziellen Förderangebot Klienten der Einrichtung sind. 3. Kooperationsbetrieb: Um ein kontinuierliches Angebot bieten zu können, sollte eine Reithalle vorhanden sein, die bei schlechten Witterungsbedingungen für die Förderung genutzt werden kann. Zudem wäre je nach Größe der Halle von Vorteil, wenn die Frühförderung für ihre Fördereinheiten die Halle alleine nutzen könnte, ohne dass andere Personen zeitgleich reiten, um eine ruhige Atmosphäre für die Kinder gewährleisten zu können. Bei gutem Wetter sollten zudem Außenplätze und eine naturnahe Umgebung zur Verfügung stehen, um den Kindern Sinneserfahrungen in der Natur zu ermöglichen. 4. Mitarbeiter für die Durchführung: Von Vorteil ist meines Erachtens, wenn das Angebot von Mitarbeitern mit entsprechenden Zusatzqualifikationen der Frühförderstelle und nicht von Fachkräften der Kooperationsbetriebe durchgeführt wird. Optimal wäre laut Aussagen der Interviewten zudem, wenn den Mitarbeitern, je nach Entwicklungsstand des Kindes, mindestens ein Elternteil oder ein anderer Helfer zur Seite steht. 5. Durchführungsrhythmus: Der Durchführungsrhythmus der Förderung sollte individuell gestaltet werden können. Von Vorteil ist hierfür generell, wenn Förderung mit dem Pferd das ganze Jahr über angeboten werden kann. Zu Beginn der Förderung mit dem Pferd sollte das Angebot kontinuierlich über mehrere Wochen am Stück als wöchentliche Fördereinheiten stattfinden, um zunächst einen Beziehungsaufbau zwischen Kind und Pferd zu ermöglichen. 6. Setting und Einbeziehung der Eltern: Das Setting sollte ähnlich dem Durchführungsrhythmus individuell an die einzelnen Kinder angepasst werden. Ausschlaggebende Faktoren sind hier Alter, Entwicklungsstand sowie Förderziele. Insbesondere bei älteren Kindern ab mindestens vier Jahren, bei denen die sozialen Fähigkeiten gefördert werden sollen, bietet sich eine (Klein-)Gruppenförderung an, wohingegen bei allen anderen Kindern eine Einzelförderung von Vorteil ist, um intensiver auf das einzelne Kind eingehen zu können. Die Förderung sollte immer mit Gurt und Pad durchgeführt werden. Die Frage, ob die Förderung geführt oder an der Longe stattfindet, ist wiederum individuell zu beantworten. Bei jüngeren oder schwerer behinderten Kindern bietet sich ein geführtes Setting an, um die Kinder optimaler sichern zu können. Bei Kindern, die bereits selbständig auf dem Pferd sitzen können und / oder sich in einer Gruppenförderung befinden, kann die Förderung hingegen auch an der Longe stattfinden, um so auch höhere Gangarten hinzunehmen zu können und die motorischen Anforderungen zu erhöhen. Des Weiteren sollten in der Einzelfördersituation dem Sinne der Frühförderung entsprechend die Eltern in das Förderangebot einbezogen werden. Eckpunkte des Best-Practice-Modells Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen mup 3|2009 | 125 der sieben Einrichtungen notwendig. In allen anderen Frühförderstellen konnte die Förderung mit dem Pferd im Rahmen der Frühförderung für die Eltern kostenfrei angeboten werden. Das Angebot der Förderung mit dem Pferd im Rahmen von Frühförderstellen ist aber keineswegs schlicht als Frühe Förderung mit dem Pferd anzusehen. Sie richtet sich in diesem Setting ausschließlich an Kinder, die bereits Klienten der Frühförderung sind und ist nicht als Möglichkeit zu sehen, dieses Förderangebot für Familien über die Sozialhilfeträger zu finanzieren, wenn ausschließlich Förderung mit dem Pferd durchgeführt werden soll. Das Besondere an dieser Kooperation ist die ganzheitliche Förderung der Kinder mithilfe von verschiedenen Förderangeboten, die individuell nach Bedarf eingesetzt werden können. Dabei ist die Förderung mit dem Pferd immer im Gesamtkonzept Frühförderung zu betrachten und nicht als isoliertes Angebot. Literatur Bundesministerium für Gesundheit und Soziale ■ Sicherung (Hrsg.) (2005): Frühförderung: Einrichtungen und Stellen der Frühförderung in der Bundesrepublik Deutschland. o. V., Bonn Deutsches Kuratorium für Therapeutisches ■ Reiten e. V. (2008): Weiterbildungsbroschüre 2008. o. V., Warendorf Engel, H., Engels, D., Pfeuffer, F. (2008): Da- ■ tenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder: Abschlussbericht. In: http: / / www.bmas.de/ coremedia/ generator/ 26928/ property=pdf/ f380__forschungsbericht.pdf, 02.08.2008 Höfer, R., Behringer, L. (2004): Komplexleistung ■ Früherkennung und Frühförderung - Verwirklichung von Interdisziplinarität und Kooperation. In: Kühl, J. (Hrsg.): Frühförderung und SGB IX. Rechtsgrundlagen und praktische Umsetzung. Ernst Reinhardt, München / Basel, 79-90 Hölscher-Regener, R. (2004): Komplexleistung ■ im Sinne von medizinischer und pädagogischer Behandlung erscheint als sinnvoll: Klage vor dem Verwaltungsgericht im HPV / R. Therapeutisches Reiten o. Jg. (Heft 4), 22-23 7. Finanzierungsmöglichkeiten: Die Fördereinheiten der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd im Rahmen von Frühförderstellen werden nach SGB IX §§ 55, 56 i.V.m. SGB XII §§ 53, 54 als Frühförderstunden (mit dem Pferd) mit den Sozialhilfeträgern abgerechnet. Mit den Sozialhilfeträgern muss ausgehandelt werden, ob bestimmte Kinder auch zwei Fördereinheiten pro Woche erhalten dürfen. Eine Finanzierung ist auch über die neue Komplexleistung Frühförderung möglich, jedoch noch nicht ausreichend erprobt. Neben den Kosten für die Fördereinheit, welche durch die Sozialhilfeträger übernommen werden, entstehen für die Förderung mit dem Pferd zusätzliche Kosten, die in der Regel an den Kooperationsbetrieb für die Nutzung des Pferdes und der Anlage entrichtet werden müssen. Für welche Leistungen konkret welcher Umfang an Kosten anfällt, muss zwischen den Kooperationspartnern Frühförderstelle und Pferdebetrieb vertraglich geregelt werden. Diese Zusatzkosten sind gleichzusetzen mit Materialkosten, die für reguläre Frühförderstunden ebenfalls anfallen. Allerdings übersteigt die Höhe der Zusatzkosten für das Pferd die Höhe regulärer Materialkosten. Die Kosten werden nach Möglichkeit aus dem eigenen Budget der Einrichtung bzw. des Trägers übernommen. Sollte das eigene Budget nicht ausreichend sein, um die teureren Zusatzkosten zu tragen, kann versucht werden, Zuschüsse durch Sponsoren und Spendengelder zu gewinnen. Nur im äußersten Notfall sollten die Eltern an den Kosten beteiligt werden, da sonst Familien, die finanziell nicht in der Lage wären, solche Zusatzkosten zu tragen, benachteiligt und von der Förderung mit dem Pferd ausgeschlossen werden müssten. 126 | mup 3|2009 Schröer - Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen Lisa Graschopf Hölscher-Regener, R. (2005): Aspekte selb- ■ ständiger beruflicher Existenz im HPV / R. In: Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V. (Hrsg.): Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten. Spezielle Aufgabenfelder. o. V., Warendorf, 75-79 Hölscher-Regener, R., Gröber, K. (2009): Kos- ■ tenübernahme des Heilpädagogischen Reitens für Kinder im Vorschulalter - Verwaltungsgericht in Bayreuth erlässt Urteil. Mensch und Pferd 1, 103-104 Karmann, P., Kottmann, G. (2004): Der steinige ■ Weg der Interdisziplinarität - Vom Prinzip zur Praxis. In: J. Kühl (Hrsg.), Frühförderung und SGB IX. Rechtsgrundlagen und praktische Umsetzung. Ernst Reinhardt, München / Basel, 91-98 Kaune, W., Eickmeyer, G. (Hrsg.) (2006): Das ■ Heilpädagogische Voltigieren und Reiten für Menschen mit geistiger Behinderung. 4. Aufl. FN- Verlag, Warendorf Meuser, M., Nagel, U. (1991): ExpertInnenin- ■ terviews - vielfach erprobt, wenig bedacht: Ein Beitrag zur qualitativen Methodendiskussion. In: Garz, D. (Hrsg.): Qualitativ-empirische Sozialforschung: Konzepte, Methoden, Analysen. Westdt. Verlag, Opladen, 441-471 Ringbeck, B. (2005): Finanzierungsmöglich- ■ keiten des Therapeutischen Reitens: Am Beispiel der Stadt Münster. In: Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V. (Hrsg.): Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten. Spezielle Aufgabenfelder. o. V., Warendorf, 62-65 Alexandra Schröer Diplom-Rehabilitations-Pädagogin, Voltigierpädagogin (DKThR), tätig als Mitarbeiterin einer Frühförderstelle Anschrift: Alexandra Schröer · Alter Uentroper Weg 301 · 59071 Hamm E-Mail: alexandra.schroeer@gmx.de Die Autorin Ringbeck, B. (2006): Verhandlungen und Strate- ■ gien mit möglichen Kostenträgern: Finanzierungsaspekte und Selbständigkeit im Therapeutischen Reiten. In: Institut für Therapeutisches Reiten e. V. (postum) in Kooperation mit der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der FH Hildesheim / Holzminden / Göttingen (Hrsg.): Heilpädagogik und Soziale Arbeit: Zum Einsatz des Pferdes als Medium in der Behinderten- und Jugendhilfe. Eigenverlag, 76-82 Schröer, A. (2008): Heilpädagogische Förde- ■ rung mit dem Pferd als Angebot von Frühförderstellen in NRW. Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Diplomarbeit, Technische Universität Dortmund Schulz, M. (2003): Heilpädagogisch-psychomo- ■ torische Aspekte der vorschulischen Förderung mit Hilfe des Pferdes. In: Gäng, M. (Hrsg.): Ausbildung und Praxisfelder im Heilpädagogischen Reiten und Voltigieren. 3. Aufl. Ernst Reinhardt, München / Basel, 80-91 Seichter, S. (2003): Sozial- und gesundheits- ■ rechtliche Grundlagen der Frühförderung. Kindheit und Entwicklung 12, 20-23 Sohns, A. (2000): Frühförderung entwicklungs- ■ auffälliger Kinder in Deutschland: Handbuch der fachlichen und organisatorischen Grundlagen. Beltz, Weinheim Speck, O. (2003): Geleitwort. In: Thurmair, M., ■ Naggl, M.: Praxis der Frühförderung: Einführung in ein interdisziplinäres Arbeitsfeld. 2. Aufl. Ernst Reinhardt, München / Basel Struck, H., Gultom-Happe, T. (2006): Frühe ■ Förderung mit Hilfe des Pferdes bei geistig behinderten und entwicklungsverzögerten Kindern. In: Kaune, W., Eickmeyer, G. (Hrsg.): Das heilpädagogische Voltigieren und Reiten für Menschen mit geistiger Behinderung. 4. Aufl. FN-Verlag, Warendorf, 21-46 Thurmair, M., Naggl, M. (2007): Praxis der Früh- ■ förderung: Einführung in ein interdisziplinäres Arbeitsfeld. 3. Aufl. Ernst Reinhardt, München / Basel Wagner-Stolp, W. (1999): Aufbau und Organi- ■ sation der interdisziplinären Frühförderung in der Bundesrepublik Deutschland - Sozialrechtlicher, sozialpolitischer und institutioneller Handlungsrahmen. In: Wilken, E., Bierhals, R. (Hrsg.): Frühförderung von Kindern mit Behinderung. Eine Einführung in Theorie und Praxis: Kohlhammer Pädagogik. Kohlhammer, Stuttgart, 13-33