eJournals mensch & pferd international 2/1

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Forum: Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd

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2010
Marianne Gäng
Rita Hölscher-Regener
Christian Robier
Bereits in Heft 3 / 2009 ist die Serie zur Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd in der MuP mit dem Thema "Hippotherapie" gestartet. Nun wenden wir uns dem nächsten großen Bereich in Förderung und Therapie mit dem Pferd zu: der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd (HFP), auch bekannt unter der Bezeichnung Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten (HPVR).
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20 | mup 1|2010|20 - 25|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2010.art03d Marianne Gäng, Rita Hölscher-Regener, Christian Robier Bereits in Heft 3 / 2009 ist die Serie zur Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd in der MuP mit dem Thema „Hippotherapie“ gestartet. Nun wenden wir uns dem nächsten großen Bereich in Förderung und Therapie mit dem Pferd zu: der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd (HFP), auch bekannt unter der Bezeichnung Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten (HPVR). Unter den Oberbegriff der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd fallen sehr viele unterschiedliche Durchführungsformen pädagogischer Arbeit mit dem Pferd, die sich in Zielgruppen und Zielsetzungen sehr stark unterscheiden können und zum Teil auch gewisse Überschneidungen mit anderen Bereichen von Förderung und Therapie aufweisen, z. B. mit der Hippotherapie oder mit dem Einsatz des Pferdes in der Psychotherapie. Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd findet für Klienten sehr vieler Altersgruppen statt, so dass die Autoren der Übersicht zu den Finanzierungsmöglichkeiten nach drei großen Altersgruppen unterscheiden: Kinder im Vorschulalter, Kinder und Jugendliche im Schulalter und Erwachsene. Der große Bereich der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd an (Förder-) Schulen wurde hier mit Bedacht ausgeklammert. Er soll in einer weiteren Folge der Finanzierungsserie extra beleuchtet werden. Generell ist festzuhalten, dass es auch im Bereich der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd für Deutschland, Österreich und die Schweiz ganz unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und damit Finanzierungsmodelle und -möglichkeiten gibt. In vielen Bereichen ist das Wissen der durchführenden Pädagogen in der Beratung von Klienten, Institutionen oder Eltern im Hinblick auf Finanzierungsmöglichkeiten gefragt, um geeignete Lösungen zu finden. Die folgende Tabelle umfasst Informationen zur Finanzierungssituation für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Anhand von Leitfragen berichten Pädagogen mit Ausbildungen dreier großer Verbände in den jeweiligen Ländern (Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten - SG-TR, Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - ÖKTR und Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - DKThR) über die Finanzierungssituation in ihrem Land. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit und kann natürlich nur den aktuellen Stand Anfang 2010 widerspiegeln. Es ist daher erforderlich, die hier dargestellten Informationen jeweils auf mögliche Veränderungen hin zu prüfen. Für den Fall, dass es weitere Möglichkeiten der Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd geben sollte, die hier nicht erwähnt wurden, möchten wir unsere Leserinnen und Leser gerne dazu auffordern, sich in Form von Leserbriefen an der Schaffung einer breiten Informationsbasis zu beteiligen. R.H. Forum Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Teil 2: Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd in Deutschland, Österreich und der Schweiz Gäng, Hölscher-Regener, Robier - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 1|2010 | 21 Marianne Gäng, Rita Hölscher-Regener, Christian Robier Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung Frage Deutschland - Rita Hölscher-Regener, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR Schweiz - Marianne Gäng, Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Mag. Christian Robier Voltigiertherapeut ÖKTR Welche Form der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd wird durch Pädagoginnen* mit einer Ausbildung bei Ihrem Verband angeboten? Welche Definition liegt zugrunde? Die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd (HFP) findet in unterschiedlichen Settings statt (Voltigieren, Reiten, geführte Formen, Bodenarbeit etc.). Unter dem Begriff HFP werden pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Behinderungen oder Störungen zusammengefasst. Dabei steht nicht die reitsportliche Ausbildung, sondern die individuelle Förderung von Dialogfähigkeit und sozialer Kompetenz über das Medium Pferd im Vordergrund, d. h. vor allem eine günstige Beeinflussung der Motorik, der Wahrnehmung, des Lernens, des Befindens und des Verhaltens (siehe auch: www.dkthr.de). Die Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten definiert die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als individuelle Betreuung und Förderung in engem Bezug zum Pferd und als die Gestaltung der Begegnung zwischen dem Klienten und dem Pferd. Mittels einer entstehenden Mensch-Pferd- Beziehung soll eine Beziehung zu sich selbst und zu anderen Menschen gefunden und aufgebaut werden (siehe auch: www.sg-tr.ch und die Bücher „Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren“ und „Ausbildung und Praxisfelder im Heilpädagogischen Reiten und Voltigieren“, hrsg. von Marianne Gäng). Die Sektion HPVR (Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten) des Österreichischen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten definiert die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd folgendermaßen: Unter dem Begriff Heilpädagogisches Voltigieren / Reiten werden pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Behinderungen oder Störungen zusammengefasst. Dabei steht nicht die reitsportliche Ausbildung, sondern die individuelle Förderung über das Medium Pferd im Vordergrund, d. h. vor allem eine günstige Beeinflussung der Entwicklung, des Befindens und des Verhaltens. Im Umgang mit dem Pferd und beim Voltigieren / Reiten wird der Mensch ganzheitlich gefördert: körperlich, emotional, geistig und sozial (siehe: www.oktr.at). Ist diese Form der Förderung im Land offiziell anerkannt? Falls ja, von welcher Institution? Eine offizielle Anerkennung gibt es nicht, allerdings übernehmen kommunale Kostenträger im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bei ambulanten Anbietern, mit denen sie Rahmenverträge abschließen, die Kosten nach einer Prüfung des Einzelfalles. Ja, diese Form der Förderung wird von einzelnen Krankenkassen (z. B. Helsana, Sanitas) anerkannt. Die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) anerkennt vorbehaltlos die HFP, durchgeführt von Dipl. Reitpädagogen und Reittherapeuten SG-TR. Auch das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) anerkennt die HFP, durchgeführt von Reittherapeuten und Reitpädagogen SG-TR. Das EMR ist eine Abteilung der Eskamed AG (www. eskamed.ch) und ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stelle, die ein Qualitätslabel für Aus- und Fortbildungen von Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin vorgibt und eine Therapeutenliste führt. Allerdings werden seit 2008 Reitpädagogen nur noch dann auf die Liste anerkannter Personen aufgenommen, wenn sie neben anderen Voraussetzungen einen medizinischen Zusatzkurs nachweisen können. Es gibt in ganz Österreich keine offizielle Anerkennung des HPVR, jedoch unterschiedliche Vereinbarungen, welche eine Finanzierung ermöglichen. Hierbei sind immer die Vereinbarungen mit der jeweiligen Landesregierung (Landesgesetze) relevant. Krankenkassen bezahlen grundsätzlich nicht, mit Ausnahme der Versicherung der öffentlichen Bediensteten und Mutter-Kind-Zusatzversicherungen, hier aber auch immer nur Teilbeträge. 22 | mup 1|2010 Gäng, Hölscher-Regener, Robier - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Frage Deutschland - Rita Hölscher-Regener, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR Schweiz - Marianne Gäng, Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Mag. Christian Robier Voltigiertherapeut ÖKTR Gilt die Anerkennung für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als solche oder gibt es bestimmte Bedingungen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Anforderungen an die Ausbildung der Pädagogin, bestimmte Zielgruppen / Störungsbilder…)? Durch die Vielzahl an „reittherapeutischen“ Angeboten und Ausbildungsträgern sind die Kommunen häufig bei der Auswahl und Beurteilung der Einrichtungen überfordert. Hilfreich wäre es hier sicherlich, wenn bei unterschiedlichen Weiterbildungen ähnliche Standards bzgl. der pädagogischen Ausbildung, der Trainerlizenzen etc. festgelegt würden. Qualitätssiegel sind sicher auch ein wichtiges Beurteilungskriterium. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung beziehen sich auf unterschiedliche Störungsbilder, so dass hier eine Abgrenzung zwischen Jugend- und Sozialhilfe stattfindet. Die Anerkennung der Maßnahme ist generell gegeben. Dies gilt für alle Störungsbilder und Zielgruppen. Erforderlich für die Abrechnung der HFP durch die Klienten mit ihren Krankenkassen ist die Aufnahme der Reitpädagogin / Reittherapeutin auf einer entsprechenden Liste bei der ASCA, beim EMR oder bei einzelnen Krankenkassen direkt. Das EMR verlangt allerdings von den Reitpädagogen neben dem Diplom der SG-TR (Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten) und dazugehörigem Nachweis über praktische Tätigkeit auch neu ab 2008 einen medizinischen Zusatzkurs. Reittherapeuten werden ohne medizinischen Zusatzkurs anerkannt. Ausländische Diplome sind in der Regel nicht anerkannt. Die Klienten benötigen keine ärztliche Verordnung oder Ähnliches, um die HFP in Anspruch nehmen zu können. Die anerkannte Reitpädagogin / Reittherapeutin stellt ihre Leistungen dem Klienten in Rechnung, der seinerseits diese Rechnung seiner Krankenkasse vorlegt. Der Anteil der Rückerstattung hängt von der Krankenkasse und von den Versicherungskonditionen des Klienten ab (z. B. davon, ob der Klient über eine Zusatzversicherung Alternativmedizin verfügt). Aktuell werden keine Bedingungen an den Grundberuf der Kollegin oder ihre Zusatzausbildung gestellt, es gibt jedoch Bedingungen im Hinblick auf die Klientel. So gibt es Bundesländer, die das HPVR in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung fördern, andere Bundesländer fördern eher Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen der Jugendwohlfahrt. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Anerkennung / Nichtanerkennung? Eine vom kommunalen Träger im Sinne eines Rahmenvertrags anerkannte Einrichtung hat sicher viel mehr „Planungssicherheit“ und kann die HFP qualitativ hochwertiger anbieten, weil auch Dinge, die nicht nur die direkte Arbeit mit dem Teilnehmer betreffen, finanziert werden (z. B. Anamnese- und Beratungsgespräche mit den Bezugspersonen). Bei Nichtanerkennung der Maßnahme durch die öffentliche Hand ist ein verstärktes Sponsoring zur Finanzierung der Arbeit sinnvoll. Für Projekte mit spezieller Klientel, aber auch für einzelne Klienten kann z. B. über Öffentlichkeitsarbeit häufig eine Finanzierung durch „Wohltätigkeitsorganisationen“ (Lions Club, Rotarier, Stiftungen etc.) ermöglicht werden. Seit 2008 wird das Diplom der Reitpädagogen der SG-TR nicht mehr vom EMR anerkannt. Alle Reitpädagogen, die vor 2008 abgeschlossen haben, sind aber weiterhin anerkannt! Das Collegium SG-TR ist zurzeit in Verhandlungen mit dem EMR, um diese Ungleichheit der Anerkennung zwischen Reitpädagogen und Reittherapeuten zu beheben. Bislang gibt es keine einheitliche und flächendeckende Finanzierung des HPVR. Folgende potenzielle Kostenträger / Finanzierungsmöglichkeiten kommen aber in den verschiedenen Bundesländern in Frage: Finanzierung über das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) Finanzierung über das Behindertengesetz (BHG) Spenden / Stiftungen / Sponsoren etc. Private Finanzierung Letztere kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn es im jeweiligen Bundesland keine anderen Möglichkeiten gibt. Gäng, Hölscher-Regener, Robier - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 1|2010 | 23 Frage Deutschland - Rita Hölscher-Regener, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR Schweiz - Marianne Gäng, Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Mag. Christian Robier Voltigiertherapeut ÖKTR Daneben bleibt natürlich auch immer die private Finanzierung, wenngleich viele Eltern heute nur begrenzte finanzielle Möglichkeiten für eine solche Förderung haben. Bei einer Mischkalkulation der Angebote kann aber auch u. U. ein geringerer Einnahmenteil aufgefangen werden. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für den vorschulischen Bereich / Bereich der frühen Förderung mit dem Pferd? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Über die §§ 30 und 56 SGB IX (Sozialgesetzbuch) im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung werden für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder u. a. heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht. Wichtig ist hierbei die Kooperation eines Anbieters in der HFP mit einer interdisziplinären Frühförderstelle, insbesondere, wenn ein Kind mehrere Leistungen über einen Sozialhilfeträger erhält. Antragsteller ist immer das Kind bzw. seine Eltern. Es erfolgt in der Regel eine Prüfung durch das örtliche Gesundheitsamt. Gutachten oder Stellungnahmen weiterer Institutionen (z. B. Pädiater, Kindergärten), ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse etc. sind zur Bearbeitung erforderlich. Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR) private Finanzierung über die Eltern Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.) Spezifische Regelungen gibt es nicht. Wenn ein Bundesland über das JWG (Jugendwohlfahrtsgesetz) oder das BHG (Behindertengesetz) finanziert, so ist das auch im Vorschulbereich möglich. Kärnten hat eine spezielle Finanzierung im Rahmen der Sonderkindergärten. In vielen Bundesländern gibt es Institutionen, die im Vorfeld eine Begutachtung vornehmen. In Tirol ist dies z. B. die Uniklinik, in der Steiermark war es bis Mai 2009 das Bundessozialamt, seitdem ist in der Steiermark keine Finanzierung über das BHG mehr möglich. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Kinder und Jugendliche im Schulalter? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Über den § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 35a KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) können Eltern „Hilfe zur Erziehung“ beantragen, wenn die seelische Gesundheit ihres Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Diese Hilfe kann in ambulanter Form z. B. über die HFP erfolgen. In der Regel beurteilen die örtlichen Erziehungsberatungsstellen (EB), welche Hilfeform notwendig und sinnvoll ist. Eine Empfehlung der EB an den örtlichen Jugendhilfeträger kann zu einer Kostenübernahme führen. Auch geistig behinderten Kindern kann über die §§ 39, 40 BSHG (Bundessozialhilfegesetz) die HFP als heilpädagogische Maßnahme bewilligt werden, insbesondere wenn die Förderschule die Notwendigkeit der Maßnahme zur Beschulung (im Sinne einer Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) unterstreicht. Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR) private Finanzierung über die Eltern Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.) Zum Teil wird die HFP auch in Heimeinrichtungen bzw. im Auftrag von Heimeinrichtungen durchgeführt. Hier gibt es viele unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die aber großteils auf Spenden basieren. Das Burgenland zahlt über die Jugendwohlfahrt, Niederösterreich über das Behindertengesetz, Oberösterreich über das Behindertengesetz, Tirol über das Behindertengesetz, in der Steiermark wird derzeit neu verhandelt, da die Finanzierung im Mai 2009 gestrichen wurde. 24 | mup 1|2010 Gäng, Hölscher-Regener, Robier - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Frage Deutschland - Rita Hölscher-Regener, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR Schweiz - Marianne Gäng, Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Mag. Christian Robier Voltigiertherapeut ÖKTR Bei fremduntergebrachten Kindern in öffentlichen Einrichtungen ist eine zusätzliche Finanzierung des HFP über die öffentliche Hand schwierig, da man davon ausgeht, dass die Kinder „optimal“ versorgt sind, manchmal wird allerdings über den Pflegesatz oder Fachleistungsstunden abgerechnet. Bei Pflegekindern kann eine Finanzierung als „ergänzende Unterstützung zur Hilfe“ gem. § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) erreicht werden. Generell gibt es aber auch zunehmend mehr Einrichtungen, die die HFP selbst - z. T. mit eigenen Pferden und eigener Anlage - anbieten und fest in das Konzept ihrer Einrichtung und damit auch die Finanzierung integriert haben. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Erwachsene? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Im § 13 KJHG (Jugendsozialarbeit) sollen jungen Menschen (also auch Erwachsenen bis 27 Jahren), die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen (z. B. HFP) angeboten werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Es handelt sich um eine „Kann-Leistung“. Grundsätzlich kann jeder Sozialhilfeträger über die §§ 39, 40 BSHG Personen (ohne Altersbegrenzung), die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, Eingliederungshilfe gewähren. Ziel ist dabei die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“. Besucher von Werkstätten haben ein Anrecht auf so genannte „begleitende Angebote“, zu denen auch die HFP zählen kann. Manchmal wird auch über den „Taschengeldfonds“ die HFP finanziert. Dies kann auch bei Menschen, die in Wohnheimen leben, zutreffen. Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR) private Finanzierung Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.) Finanzierung über das allgemeine Budget bei Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit einer geistigen Behinderung, wenn die HFP in den Therapierahmen aufgenommen ist. Für Erwachsene gibt es aktuell nur eine Finanzierung über das Behindertengesetz in Niederösterreich. Bis Mai 2009 gab es auch eine Finanzierung über das BHG in der Steiermark. Gäng, Hölscher-Regener, Robier - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 1|2010 | 25 Frage Deutschland - Rita Hölscher-Regener, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR Schweiz - Marianne Gäng, Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Mag. Christian Robier Voltigiertherapeut ÖKTR Gibt es zurzeit Bestrebungen, die Finanzierungslage in der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd zu verändern? In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen der öffentlichen Träger ist wohl jeder Anbieter der HFP zunächst daran interessiert, den „Ist-Zustand“ zu erhalten. Das Collegium der SG-TR ist zurzeit in Verhandlungen mit dem EMR, um eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen. Das ÖKTR ist bestrebt, beim Gesundheitsministerium eine Anerkennung des HPVR zu erwirken, um damit in den Ländern neu verhandeln zu können (der Antrag liegt seit 2006 beim Ministerium auf, ist aber bislang nicht bearbeitet). In der Steiermark bemüht sich das ÖKTR gemeinsam mit einer Elterninitiative um Verhandlungen mit dem Land, um eine erneute Kostenrückerstattungsmöglichkeit zu erwirken. Welche Bestrebungen wären aus Ihrer Sicht besonders wünschenswert? Denkbar wäre eine Ausweitung der HFP im Rahmen präventiver Arbeit, z. B. bei adipösen Kindern. Hierbei könnten auch Förderungen und Kooperationen mit Krankenkassen möglich werden. Besonders wünschenswert wären Vereinbarungen mit Krankenkassen unter dem Aspekt von vorbeugenden und begleitenden Maßnahmen im psychischen und physischen Bereich. Weitere Hinweise: Auch an (Förder-)Schulen wird häufig HFP angeboten. Das Ministerium für Unterricht empfiehlt HPVR seit vielen Jahren mittels Erlass als Unterrichtsfach in Sonderschulen! * Da hauptsächlich Frauen über eine Ausbildung in der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd verfügen, wurde hier durchgehend die weibliche Berufsbezeichnung verwendet. Rita Hölscher-Regener Sozialpädagogin, Reit- und Voltigierpädagogin DKThR, seit 1993 freiberuflich tätig in eigener Praxis für Therapeutisches Reiten, Lehrgangsleiterin und Arbeitskreisleiterin HFP des DKThR Anschrift: Rita Hölscher-Regener · Leierweg 24 D-44137 Dortmund E-Mail: hoelscher-regener@web.de Marianne Gäng Sozialpädagogin, Reitpädagogin SG-TR, Begründerin und Ausbildungsleiterin der SG-TR, Herausgeberin und Mitautorin zahlreicher Bücher zum Therapeutischen Reiten Anschrift: Marianne Gäng · Hofackerstraße 6 CH-4118 Rodersdorf E-Mail: hpg@intergga.ch Mag. Christian Robier Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe, Voltigiertherapeut ÖKTR, Präsident des ÖKTRs, freiberuflich tätig in eigener Praxis für Therapeutisches Reiten Anschrift: Mag. Christian Robier · Gossendorf 52 A-8330 Feldbach E-Mail: robierc@gmx.at Die Autoren