mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mup2010.art14d
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Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd - Teil 3: Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd an Schulen
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Marianne Gäng
Gundula Hauser
Bernhard Ringbeck
In Heft 1/2010 konnten Sie sich im Rahmen unserer Serie zur Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd über das Thema Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd informieren. Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird neben vielen anderen Organisationsformen auch im Setting Schule durchgeführt, dies vor allem in Deutschland in so großem Umfang, dass uns hier eine eigene Zusammenstellung der Finanzierungsmöglichkeiten sinnvoll erschien, die Sie nun in diesem Heft finden.
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mup 4|2010|163-169|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378/ mup2010.art14d | 163 Marianne Gäng, Gundula Hauser, Bernhard Ringbeck Forum Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Teil 3: Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd an Schulen In Heft 1/ 2010 konnten Sie sich im Rahmen unserer Serie zur Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd über das Thema Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd informieren. Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird neben vielen anderen Organisationsformen auch im Setting Schule durchgeführt, dies vor allem in Deutschland in so großem Umfang, dass uns hier eine eigene Zusammenstellung der Finanzierungsmöglichkeiten sinnvoll erschien, die Sie nun in diesem Heft finden. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass auch andere Formen der Förderung und Therapie mit dem Pferd, z. B. die Hippotherapie oder die ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd theoretisch zum Angebot von Schulen gehören können. Dies gilt auch für den Pferdesport für Menschen mit Handicap. Während aktuell vor allem solche Schulen Förderung und Therapie mit dem Pferd im Angebot haben, an denen Kinder mit Förderbedarf unterrichtet werden, wird sich dies wohlmöglich im Laufe der kommenden Jahre im Zuge der vermehrten Integration von Kindern mit Förderbedarf in Regelschulen nach und nach verändern. Dann könnten auch Regelschulen mehr und mehr solche Angebote machen. Hierzu wird wahrscheinlich auch die zunehmende längere Betreuung von Kindern in der Schule über Mittag bis in den Nachmittagsbereich hinein beitragen. Die folgende Tabelle umfasst Informationen zur Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd an Schulen. Die Leitfragen greifen einerseits organisatorische Grundlagen auf, befassen sich aber auch mit den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Wie gehabt äußern sich mit Marianne Gäng, Gundula Hauser und Bernhard Ringbeck drei Autoren mit viel Erfahrung in diesem Bereich für die Schweiz, Österreich und Deutschland zu den jeweiligen länderspezifischen Bedingungen. Die Informationen in der Tabelle erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegeln den aktuellen Stand Mitte des Jahres 2010 wider. Es ist daher ratsam, sich zusätzlich zu den eigenen evtl. regional bedingten Besonderheiten weitere oder aktuellere Informationen zu beschaffen. Vor allem für Deutschland ist zu berücksichtigen, dass für die einzelnen Bundesländer ggf. zusätzliche Informationen eingeholt werden müssen, da Schulangelegenheiten Sache der Bundesländer sind. Auch diesmal bitten wir wieder die Leserinnen und Leser ausdrücklich darum, sich in Form von Leserbriefen am Thema zu beteiligen und uns über ihre Erfahrungen und vielleicht auch weitere Finanzierungsmodelle für Förderung und Therapie mit dem Pferd an Schulen zu berichten. R. H. 164 | mup 4|2010 Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd an Schulen Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR In welchen Formen wird die Förderung bzw. Therapie mit dem Pferd in Ihrem Land im schulischen Setting durchgeführt? In der Schweiz wird nur das Heilpädagogische Reiten an Schulen durchgeführt. Üblicherweise organisiert dies dann der Klassenlehrer oder der zusätzlich eingesetzte Heilpädagoge für einzelne Schüler seiner Klasse, meist für jeweils 2-3 Kinder als besonderer Förderunterricht. Grundsätzlich gibt es Therapeutisches Reiten an österreichischen Schulen etwa seit Mitte der 1980er Jahre. In Österreich wird vor allem die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in Schulen durchgeführt. Dies gilt vor allem für Sonderschulen, aber auch für Schulen, an denen integrativ unterrichtet wird. Weiterhin wird auch Hippotherapie angeboten, dann aber meist an Schulen für körperbehinderte Kinder. Seit ca. einem Jahr wird auch in Österreich eine eigene Ausbildung für „Ergotherapie mit Pferd“ angeboten (siehe MuP 4 / 2009). Mein Wissen bezieht sich auf das Land Nordrhein- Westfalen, aber ich gehe davon aus, dass ähnliche Bedingungen auch in den anderen Bundesländern angenommen bzw. hergestellt werden können. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurde das Therapeutische Reiten in seiner klassischen Form fast ausschließlich an den zehn verschiedenen Förderschulformen (früher Sonderschulen) durchgeführt. Erst in den letzten Jahren tritt das Pferd immer stärker in den Alltag der Regelschulen (hier vor allem Grundwie Hauptschulen) ein. Drei wichtige Durchführungsarten sind hier zu beachten: Die Heilpädagogische Förderung mit dem - Pferd Reiten & Voltigieren im Sportförderunterricht - Reiten & Voltigieren als Schulsport - Weitere kurzfristige Angebote können sein: Projekttage, Projektwochen, Klassenfahrten mit integriertem Reitunterricht, Arbeitsgemeinschaften zum Thema Pferd, Schnupperkurse in Reitervereinen etc. Wird diese Form der Förderung bzw. Therapie an vielen Schulen angeboten? Welche Schulen sind hier besonders zu nennen? Leider wird das Heilpädagogische Reiten bislang nur an sehr wenigen Schulen durchgeführt. In der Schweiz sind die meisten Schüler mit größerem Förderbedarf (Schüler mit gravierenden kognitiven und / oder körperlichen Beeinträchtigungen) in privaten und staatlichen Einrichtungen untergebracht, in denen sie zur Schule gehen und auch wohnen (abgesehen vom Wochenende). Dort wird viel Heilpädagogisches Reiten durchgeführt, dann aber meist nicht während der Unterrichtszeit, sondern eher nach dem Unterricht. Schüler mit geringerem Förderbedarf werden an Regelschulen unterrichtet, und hier ist das Heilpädagogische Reiten noch sehr selten. In Österreich wird die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als Unterricht an zahlreichen Schulen - aber nicht flächendeckend - angeboten. Hippotherapie gibt es vereinzelt an Schulen. Ein Blick ins Internet lässt sehr schnell erkennen, wie viele Regelschulen sich mittlerweile neben den Förderschulen, die den Hauptanteil ausmachen, bemühen, den Umgang mit dem Pferd als kontinuierliches Angebot in ihr Schulprogramm aufzunehmen. Dieser Trend geht von der Grundschule über die Hauptschule bis hin in die Realschule und nur ganz vereinzelt in die Gymnasien. Die Entwicklung ist zu begrüßen, da in Zukunft über die offene oder gebundene Ganztagsform und über den inklusiven Ansatz die meisten Kinder von acht bis 16 Uhr die Schule besuchen werden. Das beinhaltet zwangsläufig, dass wir möglichst viele unserer Angebote in das Schulleben integrieren sollten. Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 4|2010 | 165 Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Förderung und Therapie mit dem Pferd in der Schule regelt? Nein, eine einheitliche rechtliche Grundlage liegt nicht vor, eine Bewilligung der Schulpflege ist erforderlich (siehe unten). Einen Erlass, der das Heilpädagogische Voltigieren / Reiten an Österreichs Sonderschulen erlaubt, gibt es seit 1989. Seit 2004 besteht ein überarbeiteter Erlass, der besagt, dass „Heilpädagogisches Voltigieren / Reiten als entwicklungsfördernde und unterrichtsergänzende Maßnahme von entsprechend ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden kann“, „unabhängig von der jeweils besuchten Schulart“. Weiter heißt es: „Als rechtliche Grundlage dafür wäre der § 25 Abs. 6 SCHOG anzusehen, nach welchem therapeutische und funktionelle Übungen auch in Form von Kursen durchgeführt werden können.“ (BM f. UK, Rundschreiben Nr. 12/ 2004; GZ 36.153/ 61-I/ 8/ 04) Hiermit ist die Durchführung von Förderung und Therapie mit dem Pferd während der Unterrichtszeit grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Erlaubnis im Einzelfall. In NRW gibt es schon seit Jahrzehnten einen Erlass für das Therapeutische Reiten an Sonderschulen (jetzt Förderschulen). Er besagt, dass die Durchführung von Förderung und Therapie mit dem Pferd grundsätzlich während der Unterrichtszeit möglich ist. Ein Erlass erhebt aber keinen Rechtsanspruch, schon gar nicht sagt er etwas über die Finanzierung dieser schulischen Veranstaltung aus. Müssen die Schulen hierzu besondere Voraussetzungen erfüllen? Welche sind das und wer legt diese fest? Möchte eine Lehrkraft das Heilpädagogische Reiten im Rahmen der Schule durchführen, benötigt sie eine Bewilligung der regional angesiedelten Schulpflege, die für die jeweilige Schule zuständig ist. Hierfür muss ein entsprechendes umfangreiches Konzept vorgelegt werden, das die Schulpflege dann prüft und ggf. bewilligt. Die Schulen müssen entweder Sonderschulen sein oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen haben. Der Einsatz des Pferdes sollte immer eine schulische Veranstaltung sein, damit die versicherungstechnischen und schulrechtlichen Bedingungen erfüllt sind, d. h. die Schulleitungen müssen entscheiden, ob sie das Angebot wollen, nicht die einzelne Lehrkraft. Hierbei ist es hilfreich, wenn die Schulleitung von dem Angebot überzeugt ist und auch das Kollegium diesem wohlwollend gegenübersteht. Dadurch, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur Reithalle sowie während der ganzen Maßnahme durch die Unfallkasse NRW versichert. Sogar die Fahrt mit einem privaten Auto ist möglich, das haben wir uns für unser Programm hier in Münster von der Unfallkasse schriftlich bestätigen lassen. 166 | mup 4|2010 Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR Müssen die beteiligten Lehrkräfte hierzu besondere Voraussetzungen erfüllen? Welche sind hier zu nennen und wer legt diese fest? Die Lehrkraft muss über ein Diplom als Reitpädagogin SG-TR verfügen. Zusätzlich müssen natürlich die Pferde und eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dies wird im individuellen Konzept verankert. Die Lehrkräfte, die die Förderung bzw. Therapie selbst durchführen möchten, müssen eine entsprechende Zusatzausbildung als Voltigier- / Reitwart und andererseits eine Ausbildung bei einem einschlägigen Verein (z. B. dem Österreichischen Kuratorium für Therapeutisches Reiten) nachweisen (BM f. UK). Es ist sehr hilfreich, wenn eine Lehrerin aus dem Kollegium eine Zusatzausbildung in den o. a. drei Möglichkeiten der Durchführung besitzt. Hierdurch entfällt die Bezahlung einer zusätzlichen Fachkraft, da die Stunden aus dem Stundendeputat der Schule kommen. Aber auch die privaten Anbieter lassen sich gern als Honorarkräfte einbinden, nur liegt der aufzubringende finanzielle Rahmen für die Schule bedeutend höher. Bei allen Fachkräften ist in meinen Augen eine Trainer-C-Ausbildung wichtig. In NRW regelt ein Erlass des Kultusministeriums die Bedingungen. Bei Rückfragen zu den Ausbildungen stehen die Deutsche Reiterliche Vereinigung, das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten und die Schulsportbeauftragten in den jeweiligen Pferdesportverbänden der Bundesländer hilfreich zur Seite. Gibt es Vorgaben für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern? Welche sind das und wo gibt es Informationen dazu? Hierzu gibt es keine Vorgaben, dies wird im Einzelfall organisiert und dann als Bestandteil des Konzepts durch die Schulpflege mit geprüft. Meist wird allerdings keine Zusammenarbeit mit einem Reitverein o. ä. organisiert, sondern es werden private Pferde eingesetzt, oft die des Reitpädagogen. Es gibt vereinzelt Schulen, die über ein eigenes Therapiepferd verfügen und dieses einsetzen. Meist mieten die Schulen Pferde und Anlage an. In jeder der u. a. Quellen ist etwas über die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zu lesen. Entscheidend ist aber die Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter (Reiterverein, Privatstall) vor Ort. Hierzu ist es hilfreich, wenn man über ein breiteres Wissen über möglichst viele Bedingungen weiterer Anbieter verfügt, da nur ganz wenige Schulen ein eigenes Pferd besitzen. Der Austausch unter KollegInnen oder die Teilnahme an Veranstaltungen der Fachverbände kann nicht nur Kosten sparen helfen, sondern auch neue Möglichkeiten bei der Umsetzung aufzeigen. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für die Förderung bzw. Therapie mit dem Pferd in der Schule? Bislang existieren keine einheitlichen Finanzierungsmodelle für das Heilpädagogische Reiten an Schulen. Auch hier muss jeder Pädagoge eine eigene Lösung entwickeln. Im Erlass wurde die Übernahme der Kosten in einer „Kann-Bestimmung“ definiert, das heißt, dass eine Gemeinde die Kosten für das Therapiepferd übernehmen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Einige wenige Gemeinden (z. B. Baden bei Wien und Korneiburg) waren so großzügig und haben einige Jahre diese Kosten auch übernommen, zurzeit ist mir aber keine Gemeinde bekannt, die das Heilpädagogische Voltigieren / Reiten in dieser Weise finanziell unterstützt. Leider gibt es in Deutschland nach wie vor keinen allgemein verbindlichen Kostenträger für die Einbeziehung des Pferdes an Schulen. Ich sehe auch in naher Zukunft keinen direkten Ansprechpartner, der für alle Kosten allein die Verantwortung übernimmt. Jede Schule muss zurzeit immer selber schauen, welches Finanzierungsmodell (und das gilt für alle drei o. a. Durchführungsarten übereinstimmend) für sie infrage kommt. Ich favorisiere eine Mischkalkulation, mit der wir hier in Münster seit vielen Jahren sehr gut fahren, Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 4|2010 | 167 Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR Aktuell wird die Finanzierung üblicherweise so geregelt, dass der Reitbzw. Voltigierpädagoge seine Dienstzeit für die Maßnahme verwenden kann. Die Kosten für Pferd(e) und Anlagennutzung werden großteils über Sponsoren bezahlt und / oder der Elternverein organisiert die Finanzierung. denn zum neuen Schuljahr 2010/ 11 haben 100 % aller Förderschulen und 63 % aller Grundschulen das Voltigieren oder Reiten langfristig in ihr Schulprogramm integriert. Wöchentlich werden so über 300 Schülerinnen und Schüler in Gruppen von vier bis sechs Kindern gefördert. Das geht nur, wenn die Schulen bei der Finanzierung von verschiedener Seite eine Teilunterstützung erfahren. Für den einzelnen Geldgeber bleibt die Summe überschaubar, und er fühlt sich in eine Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle vieler Kinder eingebunden. Einzubeziehen sind: die Schulen mit einem geringen Eigenanteil - (evtl. durch den Förderverein, Geld aus dem Ganztagsbereich oder dem Förderbudget unterstützt) der Schulträger der Landessportbund über die so genannte - „Freiwillige Arbeitsgemeinschaft Schulsport“ bzw. über „Förder-Fitnessgruppe“ überregionale Stiftungen wie z. B. die Stiftung - JOY, die Deutsche Kinderhilfe e. V. mit Sitz in Berlin oder auch regionale Bürgerstiftungen und die Stiftungen der Sparkassen etc. der Kinder-Unterstützungs-Fonds des DKThR die persönlichen Mitglieder der Deutschen - Reiterlichen Vereinigung (FN) die Pferdesportverbände der einzelnen Bun- desländer schulnahe Sponsoren - Gibt es zurzeit Bestrebungen, die Finanzierungslage für den schulischen Bereich zu verändern? Tun sich neue Möglichkeiten auf? Aktuell gibt es keine Veränderungen und auch keine Bestrebungen, die aktuelle Lage zu verändern. Hierzu mag auch die Kassenanerkennung des Heilpädagogischen Reitens in der Schweiz beitragen, durch die es den Klienten vergleichsweise leicht gemacht wird, auf privatem Wege Zugang zum Heilpädagogischen Reiten zu bekommen. Leider ist die Unterstützung von Seiten der Behörden durch die notwendigen Sparmaßnahmen geringer geworden. Das OKTR hofft aber, wieder Schwung in die Finanzierung zu bringen, wenn die allgemeine finanzielle Situation sich stabilisiert. Von Seiten der Ministerien sehe ich für die nächste Zeit keinen durchschlagenden Erfolg, d. h. wir tun gut daran, nach anderen Unterstützern Ausschau zu halten. Hierbei sehe ich die gesamte Reitergemeinschaft (Züchter, Reitervereine, Reitstallbesitzer, Ausbilder, Pferdebesitzer, Reiterverbände und alle pferdebegeisterten Menschen) gefragt. 168 | mup 4|2010 Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR Diesem Personenkreis muss nicht erklärt werden, welche positiven Wirkungen das Pferd auf Menschen ausübt. Eine finanzielle Unterstützung, in ähnlicher Form wie sie der Landessportbund leistet, könnte viel mehr Schulen motivieren, das Pferd langfristig in ihr Schulprogramm aufzunehmen. Welche Bestrebungen wären aus Ihrer Sicht besonders wünschenswert? Es wäre schön, wenn es mehr Vorstöße seitens der Lehrer gäbe, die über ein Diplom als Reitpädagoge verfügen. Die HFP sollte für Schüler mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ als „therapeutische und funktionelle Übung “ bezahlt werden, wie es im Lehrplan erwähnt ist. Wir benötigen auf Dauer eine finanzielle Absicherung und eine Vernetzung der Aktiven auf unterster Ebene in enger Zusammenarbeit mit den Schulsportbeauftragten der Pferdesportverbände. Dies sichert uns ein gleichbleibend stabiles und fachlich versiertes Angebot, das die Schulen nicht mehr missen möchten, so zeigt es zumindest die Entwicklung innerhalb der Stadt Münster. Von den über 40 Schulen sind viele schon über zehn Jahre dabei, keine Schule hat bisher das Programm verlassen und viele Schulen bitten um eine Erweiterung des Gruppenangebotes. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir bei einer finanziellen Absicherung auf längere Sicht viel mehr Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch die Einbeziehung des Pferdes positiv und nachhaltig unterstützen können. Weitere Hinweise, z. B. auch Quellen oder Tipps zum Weiterlesen / Informationsquellen: Es gibt keine offiziellen Informationsquellen. Es liegen lediglich einige Diplomarbeiten vor, die sich mit dem Heilpädagogischen Reiten im Rahmen von Schulen befassen. Bundesministerium für Unterricht, Kunst - und Kultur; Rundschreiben Nr. 12/ 2004; GZ 36.153/ 61-I/ 8/ 04, www.cisonline.at/ index. php? id=45, 12.08.2010 Bossler, A. (2005): HPVR an Wiener Schulen. - In: Integrationsjournal vom Stadtschulrat für Wien Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (Hrsg.) - (2007): FN-Handbuch Schulsport. 2. Auflage. FN-Verlag, Warendorf Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (Hrsg.) - (2001): Neue Wege zum Pferd - Möglichkeiten im Schulsport. FN-Verlag, Warendorf Landessportbund NRW e. V. (Hrsg.) (1999): - Leitfaden Kooperation Schule - Sportverein. Landessportbund NRW, Duisburg Gäng, Hauser, Ringbeck - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 4|2010 | 169 Frage Schweiz - Marianne Gäng, Dipl.-Sozialpädagogin, Ausbildungsleiterin SG-TR Österreich - Gundula Hauser, Reit- und Voltigierpädagogin OKTR, Hippotherapeutin OKTR Deutschland (am Beispiel NRW) - Bernhard Ringbeck, Reit- und Voltigierpädagoge DKThR Weitere Informationen: Die Teilnahme vieler Schüler mit besonderen Bedürfnissen an den Special Olympics, Reit- und Voltigiersport, haben bei der Schulbehörde Anerkennung und Beachtung gefunden (Einladung der Schüler zum Schulrat, Öffentlichkeitsarbeit, etc.). Über diesen Weg könnte noch einiges an Akzeptanz erreicht werden. Marianne Gäng Sozialpädagogin, Reitpädagogin SG-TR, Begründerin und Ausbildungsleiterin der SG-TR, Herausgeberin und Mitautorin zahlreicher Bücher zum Therapeutischen Reiten Anschrift: Marianne Gäng · Hofackerstraße 6 · CH-4118 Rodersdorf E-Mail: hpg@intergga.ch Gundula Hauser Sonderschullehrerin und Integrationslehrerin, Sonderschuldirektorin, Physiotherapeutin und Lebens- und Sozialberaterin, Ausbildung für Hippotherapie und Heilpädagogisches Voltigieren / Reiten des OKTR, 15 Jahre Mitarbeit im Vorstand des Österreichischen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten, Aufbau der Sektion HPV/ R in Österreich, bis heute im Arbeitskreis dieser Sektion; seit 1991 Delegierte für den Pferdesport bei Special Olympics Österreich, Präsidentin der Vereine „Österreichische Initative - Pferde helfen Menschen“, „E-Motion / Equotherapie“ und „Alisequus“, sechs Jahre Präsidentin der Federation Riding for the Disabled International (FRDI) Anschrift: Gundula Hauser · An der Niederhaid 4 · A-1140 Wien E-Mail: g.h.hauser@gmx.at Bernhard Ringbeck Dipl.-Psychologe, Dipl.-Pädagoge, Schulpsychologe an der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster, Reit- und Voltigierpädagoge (DKThR), Verantwortlicher für das Programm „Therapeutisches Reiten des Amtes für Schule und Weiterbildung an Schulen der Stadt Münster“ Anschrift: Bernhard Ringbeck · Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster · Klosterstraße 33 · D-48341 Münster E-Mail: ringbeckb@stadt-muenster.de Die Autoren
