eJournals mensch & pferd international3/1

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mup2011.art04d
2_003_2011_1/2_003_2011_1.pdf11
2011
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Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd

11
2011
Alexandra Danninger
Tatjana Hof
Lilian Lehmann
Monika Pietschak
Peter Spycher
Nach den Beiträgen zur Finanzierung von "Hippotherapie", "Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd" und "Förderung und Therapie mit dem Pferd im Schulsport" finden Sie in dieser Ausgabe der MuP den Ländervergleich für den Bereich "Ergotherapie mit dem Pferd". Auch hier wurden wiederum die drei großen Verbände "Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten - SG-TR", "Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - ÖKTR" und "Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - DKThR" stellvertretend für ihr Land befragt. Bei der Zusammenstellung der Finanzierungsmöglichkeiten wurde deutlich, dass hier im Ländervergleich große Unterschiede bestehen. Während in Deutschland und Österreich die Ergotherapie mit dem Pferd von Ergotherapieverbänden und Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt ist, fehlt die offizielle Anerkennung in der Schweiz (noch). Positiv ist hier allerdings zu vermerken, dass es in zwei der drei Länder bereits feste und zuverlässig abrufbare Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Dies sind auch die Länder, in denen es bereits eine eigenständige Ausbildung für diesen Bereich gibt. In keinem der befragten Länder wird der Kostensatz allerdings um den pferdebedingten Mehraufwand erhöht.
2_003_2011_1_0006
mup 1|2011|27-31|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378/ mup2011.art04d | 27 Alexandra Danninger, Tatjana Hof, Lilian Lehmann, Monika Pietschak, Peter Spycher Forum Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Teil 4: Finanzierung der Ergotherapie mit dem Pferd in Deutschland, Österreich und der Schweiz Nach den Beiträgen zur Finanzierung von „Hippotherapie“, „Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd“ und „Förderung und Therapie mit dem Pferd im Schulsport“ finden Sie in dieser Ausgabe der MuP den Ländervergleich für den Bereich „Ergotherapie mit dem Pferd“. Auch hier wurden wiederum die drei großen Verbände „Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten - SG-TR“, „Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - ÖKTR“ und „Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten - DKThR“ stellvertretend für ihr Land befragt. Bei der Zusammenstellung der Finanzierungsmöglichkeiten wurde deutlich, dass hier im Ländervergleich große Unterschiede bestehen. Während in Deutschland und Österreich die Ergotherapie mit dem Pferd von Ergotherapieverbänden und Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt ist, fehlt die offizielle Anerkennung in der Schweiz (noch). Positiv ist hier allerdings zu vermerken, dass es in zwei der drei Länder bereits feste und zuverlässig abrufbare Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Dies sind auch die Länder, in denen es bereits eine eigenständige Ausbildung für diesen Bereich gibt. In keinem der befragten Länder wird der Kostensatz allerdings um den pferdebedingten Mehraufwand erhöht. Auch in diesem Artikel wurden, ähnlich wie im Beitrag zur „Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd“, die verschiedenen Altersgruppen bei der Befragung unterschieden, da auch die Ergotherapie praktisch mit allen Alters- und Zielgruppen durchgeführt wird. Auch hier wurden länderspezifische Unterschiede insbesondere zwischen Kindern und Erwachsenen deutlich. Die Tabelle erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt den aktuellen Stand Ende 2010 wider. Die hier dargestellten Informationen sind also jeweils auf mögliche Veränderungen hin zu überprüfen. Auch diesmal möchten wir unsere Leserinnen und Leser wieder auffordern, uns Änderungen und Ergänzungen in Form von Leserbriefen mitzuteilen, damit die Informationen in diesem Bereich auch für alle Interessierten verfügbar sind. H. S. 28 | mup 1|2011 Danninger, Hof, Lehmann, Pietschak, Spycher - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Finanzierung der Ergotherapie mit dem Pferd in Deutschland, Österreich und der Schweiz Frage Deutschland - Tatjana Hof, Ergotherapeutin DKThR; Monika Pietschak, Ergotherapeutin DKThR; Lilian Lehmann, Ergotherapeutin DKThR Schweiz - Peter Spycher, Ergotherapeut und Reittherapeut SG-TR Österreich - Alexandra Danninger, Ergotherapeutin und Behindertenreitwartin ÖKTR Welche Form der Ergotherapie mit dem Pferd wird bei Ihrem Verband durch Ergotherapeutinnen mit einer Ausbildung angeboten? Welche Definition liegt der Ergotherapie mit dem Pferd zugrunde? Die ergotherapeutische Behandlung mit dem Medium Pferd DKThR Definition: Ergotherapie. Ergotherapie hat zum Ziel, Menschen jeden Alters in ihrer Handlungsfähigkeit zu unterstützen und zu begleiten. Sie ermöglicht damit bedeutungsvolle Betätigung für diese Menschen. Dies geschieht unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umwelt, um ihnen hier gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. „Ergotherapie mit dem Pferd“ existiert in der Schweiz bestenfalls als informeller Begriff. Bisher haben einige Schweizer ErgotherapeutInnen die Ausbildung der SG-TR abgeschlossen und sind als ReittherapeutInnen tätig. Sie stützen sich dabei auf die Heilpädagogische Konzeption von Marianne Gäng sowie weiterführende, in den Kursen vermittelte Ausbildungsinhalte. So weit mir bekannt, führen sie diese Angebote unter der Bezeichnung „Therapeutisches Reiten“ durch. Das Pferd wird als Therapiemittel zur Verfolgung ergotherapeutischer Ziele in den Fachbereichen Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychosomatik, Onkologie und Behindertenarbeit eingesetzt. Zu ergotherapeutischen Maßnahmen, die mit dem Therapiemittel Pferd gesetzt werden können, gehören funktionsverbessernde Maßnahmen (Förderung der sensomotorischen Funktionen, Förderung von kognitiven Leistungen, Förderung im psychoemotionalen Bereich) und Schulung (Vorbereitung auf schulische oder berufliche Wiedereingliederung, Training von Arbeitsfähigkeiten). Die ergotherapeutischen Schwerpunkte mit dem Pferd liegen in der Verbesserung der Wahrnehmung, der Eigenaktivität, der Handlungskompetenz sowie der sozialen Kompetenz. Ist diese Form der Förderung im Land offiziell anerkannt? Falls ja, von welcher Institution? Die Form ist offiziell vom DKThR anerkannt. Von den Krankenkassen ist sie anerkannt, solange diese Form innerhalb der Ergotherapeutischen Behandlung stattfindet. Das Pferd ist hier freie Therapiemedienwahl des Therapeuten, nach individueller Absprache / Befunderhebung mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse. Wenn das Therapiemittel Pferd nicht direkt der Praxis räumlich angegliedert ist, bedarf es hier einer Sondervereinbarung. Eine offizielle Anerkennung von „Ergotherapie mit dem Pferd“ fehlt gänzlich (siehe oben). Der Verband der ErgotherapeutInnen und auch das Land Österreich erkennen diese Form der Ergotherapie an. Gilt die Anerkennung für die Ergotherapie mit dem Pferd als solche oder gibt es bestimmte Bedingungen, die zu berücksichtigen Die Therapeuten müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Ergotherapeuten haben, über eine Trainer-C-Lizenz im Reiten oder Voltigieren verfügen und an einem Info-Wochenende teilgenommen haben, um zur Fortbildung „ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd“ zugelassen zu werden. Die Anerkennung gilt für ErgotherapeutInnen, die die Fortbildung „Ergotherapie mit dem Therapiemittel Pferd“ positiv abgeschlossen haben. Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und die Reiternadelprüfung. sind (z. B. Anforderungen an die Ausbildung der Therapeutin, bestimmte Zielgruppen/ Störungsbild etc.)? Die abgeschlossene Fortbildung und die damit erworbene Lizenz gibt die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsfeldern der ET, wie Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie und Arbeitstherapie das Medium Pferd einzusetzen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Anerkennung/ Nichtanerkennung? Ohne Anerkennung ist die Therapie mit dem Pferd möglicherweise unzureichend abgesichert. Ebenso dient die Anerkennung und Lizenzierung des DKThR der gesicherten Qualifikation des Therapeuten und somit der Qualitäts- und Standardsicherung in der ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd. ErgotherapeutInnen, welche Therapeutisches Reiten anbieten, müssen sich von Fall zu Fall unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Die allgemein schwierige Situation bei der Finanzierung von Therapeutischem Reiten und Heilpädagogischem Reiten in der Schweiz hat den SV-HPR dazu veranlasst, ein Projekt zur Berufsanerkennung zu starten, an dem sich u. a. auch die SG-TR beteiligt. Dieses Projekt befindet sich aber erst in der Vorbereitungsphase. Durch die Anerkennung kann die Ergotherapie mit Pferd wie die Ergotherapie ohne Pferd abgerechnet werden. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für den vorschulischen Bereich/ Bereich der frühen Förderung mit dem Pferd? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen/ Sonderregelungen? Welche sind das? Die Behandlung wird von den Krankenkassen und den privaten Versicherungen in vollem Umfang übernommen, wenn eine ergotherapeutische Indikation sowie eine Verordnung des Arztes vorliegen und hier der Einsatz des Therapiemittel Pferd mit dem Arzt und der zuständigen Krankenkasse über einen bestimmten Zeitraum abgeklärt ist. Die ergotherapeutische Behandlung ist Teil des Heilmittelkataloges. Heilmittel können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Grundsätzlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede bei den Finanzierungsmodellen für die unterschiedlichen Altersstufen. Es sind dies hauptsächlich: Selbstzahler, freiwillige Beiträge von Krankenkassen über Zusatzversicherungen, freiwillige Beiträge von Unfallversicherern, (Teil-) Finanzierung über Stiftungen und oft eine Kombination dieser verschiedenen Formen. Charakteristisch für die Schweiz ist das Nebeneinander von staatlich geregelter Zusicherung der Grundversorgung, der Ergänzung durch freiwillige Versicherungen sowie Leistungen von privaten Selbsthilfe- und Unterstützungsorganisationen, welche hauptsächlich durch Spenden finanziert werden. Es liegt somit häufig am Geschick und am Informationsstand der Therapeutin oder des Klienten (bzw. dessen Vertreter), ob die möglichen Finanzierungsquellen ausgeschöpft werden können. Unterschiede bezüglich der Altersgruppen ergeben sich daher lediglich bei der Suche nach möglichen Financiers, da z. B. der Stiftungszweck bereits bestimmte Gruppen von Klienten ein- oder ausschließt. Die Finanzierung erfolgt identisch zur Ergotherapie ohne Pferd. Es wird über die Krankenkassen abgerechnet. Bei Kindern und Jugendlichen können Teile des Selbstbehalts bzw. der komplette Selbstbehalt über die Länder rückerstattet werden. Es wird über die zuständige Bezirkshauptmannschaft die Höhe der Unterstützung individuell nach der finanziellen Situation der Familie des Kindes ermittelt. Die Tarife der Versicherungsträger sowie die Höhe der möglichen Zuschüsse über die Länder variieren von Bundesland zu Bundesland. Danninger, Hof, Lehmann, Pietschak, Spycher - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 1|2011 | 29 Frage Deutschland - Tatjana Hof, Ergotherapeutin DKThR; Monika Pietschak, Ergotherapeutin DKThR; Lilian Lehmann, Ergotherapeutin DKThR Schweiz - Peter Spycher, Ergotherapeut und Reittherapeut SG-TR Österreich - Alexandra Danninger, Ergotherapeutin und Behindertenreitwartin ÖKTR Welche Form der Ergotherapie mit dem Pferd wird bei Ihrem Verband durch Ergotherapeutinnen mit einer Ausbildung angeboten? Welche Definition liegt der Ergotherapie mit dem Pferd zugrunde? Die ergotherapeutische Behandlung mit dem Medium Pferd DKThR Definition: Ergotherapie. Ergotherapie hat zum Ziel, Menschen jeden Alters in ihrer Handlungsfähigkeit zu unterstützen und zu begleiten. Sie ermöglicht damit bedeutungsvolle Betätigung für diese Menschen. Dies geschieht unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umwelt, um ihnen hier gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. „Ergotherapie mit dem Pferd“ existiert in der Schweiz bestenfalls als informeller Begriff. Bisher haben einige Schweizer ErgotherapeutInnen die Ausbildung der SG-TR abgeschlossen und sind als ReittherapeutInnen tätig. Sie stützen sich dabei auf die Heilpädagogische Konzeption von Marianne Gäng sowie weiterführende, in den Kursen vermittelte Ausbildungsinhalte. So weit mir bekannt, führen sie diese Angebote unter der Bezeichnung „Therapeutisches Reiten“ durch. Das Pferd wird als Therapiemittel zur Verfolgung ergotherapeutischer Ziele in den Fachbereichen Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychosomatik, Onkologie und Behindertenarbeit eingesetzt. Zu ergotherapeutischen Maßnahmen, die mit dem Therapiemittel Pferd gesetzt werden können, gehören funktionsverbessernde Maßnahmen (Förderung der sensomotorischen Funktionen, Förderung von kognitiven Leistungen, Förderung im psychoemotionalen Bereich) und Schulung (Vorbereitung auf schulische oder berufliche Wiedereingliederung, Training von Arbeitsfähigkeiten). Die ergotherapeutischen Schwerpunkte mit dem Pferd liegen in der Verbesserung der Wahrnehmung, der Eigenaktivität, der Handlungskompetenz sowie der sozialen Kompetenz. Ist diese Form der Förderung im Land offiziell anerkannt? Falls ja, von welcher Institution? Die Form ist offiziell vom DKThR anerkannt. Von den Krankenkassen ist sie anerkannt, solange diese Form innerhalb der Ergotherapeutischen Behandlung stattfindet. Das Pferd ist hier freie Therapiemedienwahl des Therapeuten, nach individueller Absprache / Befunderhebung mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse. Wenn das Therapiemittel Pferd nicht direkt der Praxis räumlich angegliedert ist, bedarf es hier einer Sondervereinbarung. Eine offizielle Anerkennung von „Ergotherapie mit dem Pferd“ fehlt gänzlich (siehe oben). Der Verband der ErgotherapeutInnen und auch das Land Österreich erkennen diese Form der Ergotherapie an. Gilt die Anerkennung für die Ergotherapie mit dem Pferd als solche oder gibt es bestimmte Bedingungen, die zu berücksichtigen Die Therapeuten müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Ergotherapeuten haben, über eine Trainer-C-Lizenz im Reiten oder Voltigieren verfügen und an einem Info-Wochenende teilgenommen haben, um zur Fortbildung „ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd“ zugelassen zu werden. Die Anerkennung gilt für ErgotherapeutInnen, die die Fortbildung „Ergotherapie mit dem Therapiemittel Pferd“ positiv abgeschlossen haben. Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und die Reiternadelprüfung. sind (z. B. Anforderungen an die Ausbildung der Therapeutin, bestimmte Zielgruppen/ Störungsbild etc.)? Die abgeschlossene Fortbildung und die damit erworbene Lizenz gibt die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsfeldern der ET, wie Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie und Arbeitstherapie das Medium Pferd einzusetzen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Anerkennung/ Nichtanerkennung? Ohne Anerkennung ist die Therapie mit dem Pferd möglicherweise unzureichend abgesichert. Ebenso dient die Anerkennung und Lizenzierung des DKThR der gesicherten Qualifikation des Therapeuten und somit der Qualitäts- und Standardsicherung in der ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd. ErgotherapeutInnen, welche Therapeutisches Reiten anbieten, müssen sich von Fall zu Fall unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Die allgemein schwierige Situation bei der Finanzierung von Therapeutischem Reiten und Heilpädagogischem Reiten in der Schweiz hat den SV-HPR dazu veranlasst, ein Projekt zur Berufsanerkennung zu starten, an dem sich u. a. auch die SG-TR beteiligt. Dieses Projekt befindet sich aber erst in der Vorbereitungsphase. Durch die Anerkennung kann die Ergotherapie mit Pferd wie die Ergotherapie ohne Pferd abgerechnet werden. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für den vorschulischen Bereich/ Bereich der frühen Förderung mit dem Pferd? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen/ Sonderregelungen? Welche sind das? Die Behandlung wird von den Krankenkassen und den privaten Versicherungen in vollem Umfang übernommen, wenn eine ergotherapeutische Indikation sowie eine Verordnung des Arztes vorliegen und hier der Einsatz des Therapiemittel Pferd mit dem Arzt und der zuständigen Krankenkasse über einen bestimmten Zeitraum abgeklärt ist. Die ergotherapeutische Behandlung ist Teil des Heilmittelkataloges. Heilmittel können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Grundsätzlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede bei den Finanzierungsmodellen für die unterschiedlichen Altersstufen. Es sind dies hauptsächlich: Selbstzahler, freiwillige Beiträge von Krankenkassen über Zusatzversicherungen, freiwillige Beiträge von Unfallversicherern, (Teil-) Finanzierung über Stiftungen und oft eine Kombination dieser verschiedenen Formen. Charakteristisch für die Schweiz ist das Nebeneinander von staatlich geregelter Zusicherung der Grundversorgung, der Ergänzung durch freiwillige Versicherungen sowie Leistungen von privaten Selbsthilfe- und Unterstützungsorganisationen, welche hauptsächlich durch Spenden finanziert werden. Es liegt somit häufig am Geschick und am Informationsstand der Therapeutin oder des Klienten (bzw. dessen Vertreter), ob die möglichen Finanzierungsquellen ausgeschöpft werden können. Unterschiede bezüglich der Altersgruppen ergeben sich daher lediglich bei der Suche nach möglichen Financiers, da z. B. der Stiftungszweck bereits bestimmte Gruppen von Klienten ein- oder ausschließt. Die Finanzierung erfolgt identisch zur Ergotherapie ohne Pferd. Es wird über die Krankenkassen abgerechnet. Bei Kindern und Jugendlichen können Teile des Selbstbehalts bzw. der komplette Selbstbehalt über die Länder rückerstattet werden. Es wird über die zuständige Bezirkshauptmannschaft die Höhe der Unterstützung individuell nach der finanziellen Situation der Familie des Kindes ermittelt. Die Tarife der Versicherungsträger sowie die Höhe der möglichen Zuschüsse über die Länder variieren von Bundesland zu Bundesland. 30 | mup 1|2011 Danninger, Hof, Lehmann, Pietschak, Spycher - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd Frage Deutschland - Tatjana Hof, Ergotherapeutin DKThR; Monika Pietschak, Ergotherapeutin DKThR; Lilian Lehmann, Ergotherapeutin DKThR Schweiz - Peter Spycher, Ergotherapeut und Reittherapeut SG-TR Österreich - Alexandra Danninger, Ergotherapeutin und Behindertenreitwartin ÖKTR Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Kinder und Jugendliche im Schulalter? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen/ Sonderregelungen? Welche sind das? Antwort s. o. Es gilt dieselbe Regelung wie im vorschulischen Bereich. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Erwachsene? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen/ Sonderregelungen? Welche sind das? Antwort s. o. Für Erwachsene besteht keine Möglichkeit eines Zuschusses über die Länder. Hier kann im Einzelfall über Spenden oder gemeinnützige Vereine unterstützt werden. Gibt es zurzeit Bestrebungen, die Finanzierungslage in der Ergotherapie mit dem Pferd zu verändern? Nicht bekannt. Für dieses eine Gebiet sind mir keine Bestrebungen bekannt. Allgemein in Richtung Berufsanerkennung siehe oben. Nein, da die finanzielle Situation der Versicherungsträger in Österreich allgemein angespannt ist. Es werden in vielen Bereichen Einsparungen vorgenommen, und es erscheint derzeit aussichtslos, den Mehraufwand mit dem Therapiemittel Pferd geltend zu machen. Welche Bestrebungen wären aus Ihrer Sicht besonders wünschenswert? Es wäre wünschenswert, dass nur wirklich qualifizierte und lizenzierte Ergotherapeuten die ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd anbieten dürfen und dass diese evtl. durch Kontrollen der Ergotherapeuten und der Pferdehaltung überprüft werden. Regelmäßige Angebote für Fort- und Weiterbildungen/ Supervisionen könnten zu Qualitätsstandards beitragen. Die Etablierung einer Berufsanerkennung würde sich längerfristig wohl günstig auf die Entwicklung des Therapeutischen und des Heilpädagogischen Reitens auswirken. Daneben wäre aber erst einmal eine systematische Zusammenstellung der diversen Möglichkeiten eine echte Hilfe. * Da hauptsächlich Frauen über eine Ausbildung in der Ergotherapie mit dem Pferd verfügen, wurde hier durchgehend die weibliche Berufsbezeichnung verwendet. Danninger, Hof, Lehmann, Pietschak, Spycher - Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd mup 1|2011 | 31 Die Autoren Peter Spycher Ergotherapeut und Reittherapeut am Zentrum für körper- und sinnesbehinderte Kinder ZKSK in Solothurn (Schweiz) Anschrift: Eichholzweg 4 · CH-4524 Günsberg spycher_peter@bluewin.ch Tatjana Hof Ergotherapeutin, seit 1994 tätig in eigener Praxis für Ergotherapie, Lehrgangsleiterin DKThR, SI-Lehrtherapeutin DVE Anschrift: Tatjana Hof & Thomas Götz, Praxis für Ergotherapie Am Jahnplatz 2 · 67454 Haßloch ergotherapie-hassloch@t-online.de Monika Pietschak Ergotherapeutin in o.g. Praxis Lilian Lehmann Ergotherapeutin in o.g. Praxis Alexandra Danninger Ergotherapeutin und Behindertenreitwartin, Fortbildungsleitung „Ergotherapie mit dem Therapiemittel Pferd“, Arbeitskreisleitung „Ergotherapie mit dem Pferd“ (Schweiz) Anschrift: Neubau 13 · A-3592 Röhrenbach Alexandra.danninger@gmx.net