eJournals mensch & pferd international 8/1

mensch & pferd international
2
1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
11
2016
81

Arbeitsschutz für Pferde?

11
2016
Viktoria Roloff
Angesichts der ständig steigenden Zahl und des sehr unterschiedlichen Qualitätsniveaus von Aus- und Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet der Tiergestützten Intervention ist es notwendig, Tierschutzaspekte und Sicherheitskriterien verstärkt in den Fokus zu rücken. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) hat es sich durch Gründung des Arbeitskreises Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz (AK 10) im Oktober 2010 zur Aufgabe gemacht, grundlegende Maßstäbe für einen schonenden und respektvollen Einsatz von Therapiebegleittieren zu setzen. Diese wurden sowohl als allgemeine als auch für die einzelnen Tierarten speziell ausgearbeitete Empfehlungen in den Merkblättern 131 ff veröffentlicht. Das Pferd steht neben dem Hund, als die am häufigsten eingesetzte Tierart, besonders im Blick der Öffentlichkeit.
2_008_2016_001_0024
24 | mup 1|2016|24-28|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2016.art06d Viktoria Roloff Recht & Sicherheit Arbeitsschutz für Pferde? Tierschutzaspekte bei der Nutzung von Pferden im sozialen und therapeutischen Einsatz in Deutschland Angesichts der ständig steigenden Zahl und des sehr unterschiedlichen Qualitätsniveaus von Aus- und Weiterbildungsangeboten auf dem Gebiet der Tiergestützten Intervention ist es notwendig, Tierschutzaspekte und Sicherheitskriterien verstärkt in den Fokus zu rücken. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) hat es sich durch Gründung des Arbeitskreises Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz (AK 10) im Oktober 2010 zur Aufgabe gemacht, grundlegende Maßstäbe für einen schonenden und respektvollen Einsatz von Therapiebegleittieren zu setzen. Diese wurden sowohl als allgemeine als auch für die einzelnen Tierarten speziell ausgearbeitete Empfehlungen in den Merkblättern 131 ff veröffentlicht. Das Pferd steht neben dem Hund, als die am häufigsten eingesetzte Tierart, besonders im Blick der Öffentlichkeit. Vorgaben durch das Tierschutzgesetz Das Tierschutzgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung trifft in den Paragraphen 1, 2 und 3 nur recht allgemeingültige Aussagen darüber, was einem Tier zugemutet werden darf und was nicht. § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, ■ muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, ■ darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, ■ muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. § 2a Hier wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) ermächtigt, durch Rechtsverordnungen detaillierte Vorschriften über Haltungsanforderungen, Ausbildung, Training, Transport von Tieren sowie über die Sachkunde der für die Tierhaltung verantwortlichen Personen zu erlassen. § 3 Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen. § 11 regelt u. a. Tiereinsätze, für die der sogenannte Sachkundenachweis bzw. eine schriftliche Recht & Sicherheit: Roloff - Arbeitsschutz für Pferde? mup 1|2016 | 25 Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde erforderlich sind. In Bezug auf Pferde steht im § 11. 8. c : „Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ In vielen Reitvereinen gibt es ehrenamtliche Angebote, welche z. B. auch als Therapiereitbzw. Voltigierunterricht bezeichnet werden. Die Vereine können, häufig aus Kostengründen, weder pädagogisch / therapeutisch noch pferdespezifisch ausgebildete und somit ausreichend fachkundige Trainer zur Verfügung stellen. Ebenso werden Anbieter pädagogischer Fördermaßnahmen oder sogenannter Coachingbzw. Führungskurse mit Pferden, die nicht mit Reiten verbunden sind, von diesem Gesetz bisher noch nicht explizit erfasst. Die TVT setzt sich deshalb beim Gesetzgeber dafür ein, den § 11 TSG wie folgt zu ergänzen: f: Wer Tiere zur Nutzung im sozialen Einsatz (tiergestützte Aktivitäten, Fördermaßnahmen, Pädagogik und Therapie) züchten, halten oder dementsprechend verwenden will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Risiken beim Einsatz von Pferden in der Tiergestützten Intervention Sowohl für die Menschen, die mit Pferden konfrontiert werden, als auch für die eingesetzten Pferde selbst gibt es erhebliche Gefährdungen, die nur durch entsprechende Sachkunde der verantwortlichen Personen, basierend auf Fachwissen, Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit dem Fluchttier Pferd beherrscht werden können. Zu den Risiken für die Klienten zählen vor allem Verletzungen, die durch Stürze (vom oder mit dem Pferd), Bisse oder Huftritte verursacht werden. Auch Unfälle, die durch Losreißen, Anrempeln, Umrennen oder an die Wand drängen ausgelöst werden, sind wegen der Größe und erheblichen Körperkraft von Pferden oftmals folgenschwer. Zoonosegefahren (übertragbare Infektionskrankheiten) sind dagegen als relativ gering einzuschätzen. Sie sind durch Einhaltung sinnvoller Hygienemaßnahmen beim Einsatz gesunder Pferde, die artgerecht gehalten und regelmäßig tierärztlich überwacht werden, weitgehend auszuschließen. Gefährdungen für Pferde im tiergestützten Einsatz entstehen insbesondere durch Überlastung. Gesundheit und Wohlbefinden sind Grundvoraussetzungen für jeden Einsatz. Dabei muss die Intensität der Belastung in Bezug auf Art, Häufigkeit und Dauer der Nutzung mit der individuellen Belastbarkeit, die durch Alter, Konstitution und charakterliche Veranlagung beeinflusst wird, in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Voraussetzungen für die Vermeidung von Überlastungsschäden sind Empathie, sorgfältige Beobachtung und sicheres Erkennen auch individueller Verhaltensweisen, die auf das Erreichen der Belastungsgrenze hinweisen können. Kriterien für eine schonende und respektvolle Nutzung im sozialen Einsatz 1. Auswahl geeigneter Individuen: Vom Temperament und Charakter her ausgeglichene, frühzeitig und behutsam auf Menschen sozialisierte sowie gesunde, konstitutionell belastbare Tiere sind besonders gut geeignet, die unterschiedlichen Zielsetzungen tiergestützter Einsätze zu unterstützen. Pferde, die im pädagogischen oder therapeutischen Bereich als Reittiere zum Einsatz kommen, sollten nicht zu groß sein, einen gut bemuskelten Rücken, einen harmonischen Körperbau mit festem Fundament und einen geschmeidigen Bewegungsablauf haben. Sie sollten Menschen gegenüber aufgeschlossen und nicht schreckhaft sein sowie über eine gute Auffassungsgabe und Lernbereitschaft verfügen. Hengste sind aufgrund ihrer ausgeprägten geschlechtsspezifischen Eigenschaften und der besonderen Ansprüche an ihre Haltungsbedin- 26 | mup 1|2016 Recht & Sicherheit: Roloff - Arbeitsschutz für Pferde? gungen für Einsätze im sozialen Bereich in der Regel nicht geeignet. 2. Kompetenter Umgang und sorgsames Handling: Für die erfolgreiche Arbeit mit Pferden ist Geduld, Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit souverän, konsequent und eindeutig zu führen und zu kommunizieren von besonderer Bedeutung. Der bewusste Einsatz von Körpersprache und Stimme erfordert Fachwissen, Talent und Erfahrung. Hierfür sind unbedingt Kenntnisse des arteigenen Verhaltens und der pferdetypischer Ausdrucksformen notwendig. Pflegehandlungen wie regelmäßiges, sorgfältiges Putzen dienen neben der Reinigung auch der Beziehungspflege zum Sozialpartner Mensch. Sie sollten in einer ruhigen, entspannten Atmosphäre und nicht unter Zeitdruck stattfinden. 3. Ausbildung, Training, Ausgleichsangebote: Erziehung und Ausbildung sollten auf aktuellen verhaltensbiologischen Erkenntnissen beruhen. Eine frühzeitige und behutsame Gewöhnung an alle für den Arbeitseinsatz notwendigen Manipulationen sowie verschiedene Umgebungssituationen, Ausrüstungsgegenstände und Duldung unterschiedlicher, auch plötzlicher Berührungsreize, Geräusche, Gerüche, Gegenstände, anderer Tiere, unkoordinierter Bewegungsabläufe und ungewöhnlicher Erscheinungsbilder unterschiedlicher Menschen ist unbedingt erforderlich. Ausgleichsangebote zur Vermeidung von Überlastungen sind ebenfalls sehr wichtig. Dazu gehören insbesondere ungestörte Ruhephasen mit Auslauf im Sozialverband mit Artgenossen, aber auch ausgleichende, abwechslungsreiche Trainingseinheiten mit Gymnastizierung, z. B. durch Dressurlektionen, Handarbeit, Cavalettiarbeit, kleine Sprünge oder Geländeritte. Auch Wellnessangebote wie z. B. entspannende Massagen, Physiotherapie und Osteopathie können zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. 4. Optimale Haltungs- und Einsatzbedingungen: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat 2009 die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten veröffentlicht. Diese sollten als Mindeststandard für Pferde, die im sozialen Einsatz genutzt werden, beachtet werden. Für ihr Wohlbefinden brauchen Pferde den regelmäßigen Kontakt zu artgleichen Sozialpartnern. Dabei sind sowohl das Sozialgefüge (Rangverhältnisse) als auch die Verträglichkeit der Individuen untereinander zu berücksichtigen. Dem Bedarf nach mehrstündiger, täglicher, freier Bewegung auf ausreichend großen Auslauf- und Weideflächen muss unbedingt Rechnung getragen werden. Die Einsatzbedingungen sollten hinsichtlich der Bodenverhältnisse, Klimabedingungen, Umweltreize und Einsatzzeiten regelmäßig überprüft bzw. angepasst werden. Auf die Einhaltung von ausreichend langen Pausen mit der Möglichkeit Harn absetzen zu können, ist unbedingt zu achten. 5. Bewusstsein für Belastungssituationen: Das Reiten als solches stellt eine besonders große Belastungssituation für Pferde dar. Die Gefahr, dass dem Pferd durch einen ungenügend ausgebildeten, grob bzw. störend einwirkenden, respektlosen Reiter, aber auch durch zweifelhafte Trainingsmethoden Leiden oder Schmerzen zugefügt werden, ist groß. Im sozialen Einsatz muss häufig ein schlecht ausbalancierter Sitz des Reiters (Menschen mit Gleichgewichtsstörungen und / oder Schwierigkeiten mit der Bewegungskoordination) vom Pferd ausgeglichen werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Ausrüstungsgegenstände wie Sättel, Gurte und Unterlagen, Zäumungen und Hilfszügel anatomisch korrekt angepasst und nicht zu eng verschnallt sind. Zu viele Umweltreize wie Unruhe, Lärm, Gerüche, Berührungen, aber auch ungeeigneter Untergrund (zu glatter, schwerer / tiefer oder unebener Boden), Hitze und Staubentwicklung stellen zusätzliche Belastungen dar. Die Arbeit ohne eine vertraute Bezugsperson oder mangelnde Beziehungsstabilität zwischen Pferd und Mensch, zu wenig bzw. nicht eindeutige Anleitung für das Tier, mangelhafte Einwirkung, Zwang in unphysiologische Körperhaltung (z. B. zu kurzes Ausbinden) oder fehlende positive Bestärkung können ebenfalls Stress auslösende Faktoren sein. 6. Erkennen von Anzeichen, die auf Überlastung hindeuten: Typische Anzeichen für Überlastung sind vor allem Desinteresse an Vor- Recht & Sicherheit: Roloff - Arbeitsschutz für Pferde? mup 1|2016 | 27 gängen in der Umgebung und nachlassende Kooperationsbzw. Kommunikationsbereitschaft. Ermüdung und Erschöpfung zeigen sich durch unterschiedliche Symptome, z. B. veränderte Gesichtsmimik, unangemessenes Schwitzen, forcierte Atmung mit Flankenschlag oder Gangbildveränderungen wie Taktfehler, Stolpern und Einknicken in der Vor- oder Hinterhand. Auch Leistungsverweigerung und Widersetzlichkeit können Anzeichen für Überforderung sein, z. B. Stehenbleiben, Rückwärtsgehen, Querstellen, Buckeln, Steigen, Durchgehen, Kopf- und Schweifschlagen. Anzeichen für Schmerzempfindungen in Gestik und Mimik („Schmerzgesicht“), Lahmheit, Bewegungsunlust, Auffälligkeiten im Verhalten oder der Körperhaltung müssen immer und unmittelbar sorgfältige Beachtung finden. Zeichen von Angst und Unsicherheit sowie Abwehr- und Meideverhalten stellen beim Fluchttier Pferd ebenfalls ernst zu nehmende Kontraindikationen für einen Einsatz im sozialen Bereich dar. Darüber hinaus müssen alle individuellen Verhaltensweisen, die Überforderung erkennen lassen, differenziert beachtet werden. Bei älteren Pferden ist darauf zu achten, dass eher Überforderungssituationen auftreten können als bei jüngeren Tieren. Ab einem Alter von ca. 20 Jahren ist daher eine regelmäßige, umfassende Überprüfung der Einsatzfähigkeit durch einen Tierarzt (empfohlen: 4 x jährlich) notwendig. 7. Anspruch an die Sachkunde verantwortlicher Personen: Wer mit Pferden im Rahmen eines pädagogischen oder therapeutischen Berufsfeldes arbeiten will oder sie auch nur für tiergestützte Fördermaßnahmen einsetzen möchte, sollte eine qualifizierte pferdebezogene Ausbildung (z. B. durch die FN - Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. anerkannt) absolviert haben. Fundierte theoretische Kenntnisse über Biologie, Aufzucht, Haltung, Fütterung, Hygiene, wichtigste Krankheiten und rechtliche Vorschriften sind in jedem Fall erforderlich. Besonders wichtig ist Fachwissen über Verhalten, insbesondere auch Lernverhalten, moderne Ausbildungs- und Trainingsmethoden sowie die Fähigkeit, Schmerz- und Überlastungsanzeichen sicher erkennen und einschätzen zu können. In der Praxis sollen ein verantwortungsvoller, freundlicher Umgang mit dem Pferd und kompetentes Handling demonstriert werden können. Empfehlungen für die Einsatzbedingungen Einsatzbereit ist nur ein gesundes, aufmerksames und den jeweiligen Menschen zugewandtes Tier. Das zuverlässige Erkennen individueller Stresssignale ist von größter Wichtigkeit für eine schonende und tiergerechte Nutzung beim Einsatz von Pferden im sozialen Bereich. Diese Pferde sollten mit besonderer Sorgfalt tierärztlich überwacht werden, um einerseits eine Gesundheitsgefährdung von Kontaktpersonen, andererseits eine Gefährdung der Pferde selbst durch Überlastung auszuschließen. Eine sorgfältig dokumentierte klinische Untersuchung im Rahmen einer Bestandsbetreuung sollte deshalb in regelmäßigen Zeitabständen (empfohlen: 4 x jährlich) stattfinden. Folgende Richtwerte können als Anhalt dienen: zwei bis drei Einsätze pro Tag an drei bis fünf Tagen in der Woche. Dazwischen ausreichende Ruhepausen, gegebenenfalls auch Bewegungsangebote, möglichst im Sozialverband. Gesamtzeit des Einsatzes pro Tag zwei bis drei Stunden (evtl. zuzüglich Transport). Für heilpädagogische Voltigiergruppen sollte wegen der besonders hohen physischen und psychischen Beanspruchung möglichst nur ein Einsatz pro Tag über maximal zwei Stunden (inkl. Pausen) an vier Tagen pro Woche erfolgen. Im Einsatz an der Longe ist in regelmäßigen Zeitabständen (alle 10 bis 15 Minuten) ein Handwechsel vorzunehmen. 28 | mup 1|2016 Recht & Sicherheit: Roloff - Arbeitsschutz für Pferde? Fazit Die ständig steigende Nachfrage nach pferdegestützten Angeboten in der TGI macht es notwendig, im Rahmen von Professionalisierung und Qualifizierung den Tierschutz und die Sachkunde rund um das Pferd als wichtige Grundlagen in die Ausbildung einzubinden und höher zu bewerten. Humanbzw. tierethische Grundsätze gewinnen immer mehr Beachtung. Sie verpflichten uns, die sozial-emotionale Komponente der Mensch-Tier-Beziehung ganz besonders auch bei professioneller Nutzung nicht außer Acht zu lassen. Pferde sind feinfühlige und bei entsprechender Veranlagung in hohem Maße kooperative Partner für tiergestützt arbeitende Menschen. Sie verdienen unseren Respekt und unsere aufmerksame Fürsorge für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Die Autorin Dr. med. vet. Viktoria Roloff Bis 2009 praktizierende Tierärztin in einer Klein- und Großtierpraxis, beschäftigt sich intensiv mit den Schwerpunkten Ethologie, Verhaltenstherapie, Mensch-Tier- Beziehung, Tierschutz und Reitsport, Mitarbeit im Arbeitskreis Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz TVT e. V., Mitautorin mehrere Merkblätter, seit 2013 als Fachberaterin für das Netzwerk Begegnungshöfe der Stiftung Bündnis Mensch & Tier tätig. Anschrift Dr. Viktoria Roloff · Drosselweg 12 · D-49448 Lemförde viktoria-roloff@web.de Weiterführende Literatur ■ Bohnet, W. (2007): Ausdrucksverhalten zur Beurteilung von Befindlichkeiten bei Pferden. Deutsche Tierärztliche Wochenzeitschrift 114 (3), 91-97 ■ Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMEL (2009): Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten ■ Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz: Merkblatt 131.9 Pferde ■ Tierschutzgesetz: www.gesetze-im-internet.de/ tieschg/ BJNR012770972/ html ■ TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.: www.tierschutz-tvt.de ■ TVT AK 11 (Pferde) (2009): Positionspapier zu den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“, BMEL 2009 ■ TVT AK 11 (Pferde) (2014): Positionspapier zu den „Leitlinien Tierschutz im Pferdesport“, BMEL 1992 ■ TVT AK 10 (Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz) (2013): Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz: Merkblatt 131 ■ Vernooij, M., Schneider, S. (2013): Handbuch der Tiergestützten Intervention, Quelle & Meyer, Wiebelsheim ■ www.vhc.org.au/ vhc/ index.cfm/ news/ horse-grimace-scale-app-for-field-use/ ■ www.buendnis-mensch-und-tier.de ■ Zeitler-Feicht, M. (2008): Handbuch Pferdeverhalten, Ulmer, Stuttgart