eJournals mensch & pferd international10/3

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mup2018.art17d
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Forum: Anerkennungsverfahren für TGI-Betriebe durch die ÖDOT

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Eva Fuchswans
Die Österreichische Dachorganisation für Tiergestützte Interventionen (ÖDOT) ist als Plattform für jene Organisationen konzipiert und gegründet worden, die mit tiergestützten Interventionen (TGI) auf höchstem Qualitätsniveau arbeiten. Das erklärte Hauptziel der ÖDOT ist, durch ein mehrfach ausgerichtetes Anerkennungsverfahren jene TGI-Ausbildungsanbieter auszuweisen, deren Ausbildungen für Mensch und Tier höchstmögliche Qualität und Sicherheit gewährleisten.
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134 | mup 3|2018|134|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2018.art17d Forum Anerkennungsverfahren für TGI-Betriebe durch die ÖDOT Eva Fuchswans Die Österreichische Dachorganisation für Tiergestützte Interventionen (ÖDOT) ist als Plattform für jene Organisationen konzipiert und gegründet worden, die mit tiergestützten Interventionen (TGI) auf höchstem Qualitätsniveau arbeiten. Das erklärte Hauptziel der ÖDOT ist, durch ein mehrfach ausgerichtetes Anerkennungsverfahren jene TGI- Ausbildungsanbieter auszuweisen, deren Ausbildungen für Mensch und Tier höchstmögliche Qualität und Sicherheit gewährleisten. Durch die hohen Ansprüche an die Ausbildungen, Einsetzung von Kontrollen durch Dritte und der Implementierung von Qualitätssicherungssystemen soll für AnwenderInnen, Tiere, KlientInnen sowie für öffentliche Stellen und Einrichtungen ein höchstmöglich transparentes System geschaffen werden, das einen raschen Überblick über anerkannte Qualitätsanbieter schafft. Diese Möglichkeit für öffentliche Stellen findet im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als TGI-Betrieb mit Pferdehaltung im Rahmen des „Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 - „LE-Projektförderungen“, Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Vorhaben 6.4.1.; Art. 19 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 1305 / 2013), erstmals bei der Gestaltung der Förderintensität ihren Ausdruck. Wenn der geprüfte landwirtschaftliche Betrieb ein TGI- Betrieb mit Pferdehaltung ist, kann eine höhere Förderintensität gewährt werden, als bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung. ExpertInnen haben, um eine Unterscheidungsmöglichkeit von landwirtschaftlichen Betrieben mit Pferdehaltung und landwirtschaftlichen Betrieben mit Schwerpunkt TGI und Pferdehaltung darstellen zu können, hierzu Kriterien erarbeitet. Diese Kriterien sollen die Zuordnung des Betriebes (Pferdehaltung und / oder TGI-Betrieb) anhand von einigen TGIrelevanten Punkten ermöglichen. Hier finden sich Punkte wie Mindestauslaufflächen, maximale Einsatzzeiten, Mindestalter des Pferdes, erlaubt Haltungssysteme (Gruppenhaltung) etc. Die Bewertung des Betriebes erfolgt in Punkten. Je höher die erreichte Punktzahl ist, desto positiver ist die Bewertung des Betriebes. Eine Anerkennung als TGI-Betrieb erfolgt ab mindestens 120 Punkten, die Höchstpunktezahl ist 192. Für die Vorprüfung des Antrages sind Ausschlusskriterien definiert. Wird eines dieser Kriterien nicht erreicht, erfolgt keine weitere Prüfung des Antrages. Begünstigte sind landwirtschaftliche Betriebe mit und ohne TGI-Qualifikation, die gemäß den Green Care- Vorgaben zumindest den Hof als Infrastruktur zur Verfügung stellen. Nähere Informationen zur Förderung sind auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung zu finden, die zugleich auch Förderungsabwicklungsstelle ist und weiter informieren kann. Die Autorin Dr.in Eva Fuchswans, MBA Fachkraft für tiergestützte Interventionen, Obfrau der ÖDOT - Primaria a. D. Anschrift ÖDOT (Österr. Dachorganisation für Tiergestützte Interventionen) Mühlengasse 28 · A-2362 Biedermannsdorf · ZVR-Zahl 903360057 tgi.dachorganisation@gmail.com