eJournals mensch & pferd international 11/3

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Sexueller Kindesmissbrauch

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Marie Merschhemke
Simone Pülschen
Seit einiger Zeit ist die Problematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Bereich der pädagogischen Arbeit stärker ins Blickfeld gerückt. Forderungen, Grundlagen der Prävention als festen Bestandteil in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte flächendeckend zu integrieren, werden lauter. Das Wissen über sexuellen Missbrauch, Offenbarungsprozesse und mögliche Hilfsangebote ist eine wichtige Voraussetzung für situationsangemessenes Handeln im Verdachtsfall und kann die Bereitschaft von Fachkräften, sich als Vertrauensperson zu präsentieren, stärken. Neben Definition und Prävalenzen informiert der vorliegende Beitrag über Offenbarungsprozesse und die Bedingungen, unter denen sich Kinder und Jugendliche anderen Personen anvertrauen. Es wird außerdem zusammengefasst, warum es u. a. Fachkräfte pferdgestützter Interventionen sein können, die als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche geeignet erscheinen. In einem zweiten Beitrag im folgenden Heft werden die Autorinnen über rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln im Verdachtsfall, Handlungsstrategien und die konkrete Gesprächsführung informieren.
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104 | mup 3|2019|104-114|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2019.art13d Marie Merschhemke und Simone Pülschen Fachkräfte pferdgestützter Interventionen als Vertrauensperson für betroffene Kinder Sexueller Kindesmissbrauch Seit einiger Zeit ist die Problematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Bereich der pädagogischen Arbeit stärker ins Blickfeld gerückt. Forderungen, Grundlagen der Prävention als festen Bestandteil in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte flächendeckend zu integrieren, werden lauter. Das Wissen über sexuellen Missbrauch, Offenbarungsprozesse und mögliche Hilfsangebote ist eine wichtige Voraussetzung für situationsangemessenes Handeln im Verdachtsfall und kann die Bereitschaft von Fachkräften, sich als Vertrauensperson zu präsentieren, stärken. Neben Definition und Prävalenzen informiert der vorliegende Beitrag über Offenbarungsprozesse und die Bedingungen, unter denen sich Kinder und Jugendliche anderen Personen anvertrauen. Es wird außerdem zusammengefasst, warum es u. a. Fachkräfte pferdgestützter Interventionen sein können, die als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche geeignet erscheinen. In einem zweiten Beitrag im folgenden Heft werden die Autorinnen über rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln im Verdachtsfall, Handlungsstrategien und die konkrete Gesprächsführung informieren. Schlüsselbegriffe: sexueller Kindesmissbrauch, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Kindeswohlgefährdung, kindliche Offenbarung fördern, Disclosure Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch mup 3|2019 | 105 Viele Fachkräfte aus dem Bereich der pferdgestützten Interventionen, gerade wenn sie mit Hochrisikogruppen arbeiten, werden schon einmal mit einer Gefährdung des Kindeswohls konfrontiert gewesen sein. Dies trifft insbesondere auf Fachkräfte zu, die aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommen oder aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Belastungen involviert sind. So gelten Belastungsfaktoren wie Behinderungen, psychische Erkrankungen oder verschiedene familiäre Problemkonstellationen (u. a. psychische Erkrankung eines Elternteils, Sucht oder eigene Missbrauchs- oder Gewalterfahrung der Eltern) nicht nur als Risiko für eine Gefährdung des Kindeswohls im Allgemeinen (World Health Organisation 2018, 4), sondern auch als spezifische Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch (Bange 2015, 105). Im Beitrag wird - der besseren Lesbarkeit wegen - überwiegend von Kindern gesprochen, die Angaben gelten jedoch gleichermaßen für Jugendliche. Wenn es um Prävalenzen geht, werden diese teilweise auch für unterschiedliche Altersgruppen benannt. Die Folgen eines sexuellen Missbrauchs variieren je nach Dauer, Häufigkeit und Schwere (Deutsches Jugendinstitut 2011, 24) und reichen von einem höheren Risiko für psychische Störungen, Drogenkonsum über weitere schwere gesundheitliche Risiken, geringere Schulbildung bis hin zu einer erhöhten Suizidgefahr (Gilbert et al. 2009, 68; World Health Organisation 2013, 2; World Health Organisation 2018, 3). Begriffe und Definition von sexuellem Kindesmissbrauch „Sexueller Kindesmissbrauch“, „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, „sexuelle Misshandlung“ sind einige der vielen Begrifflichkeiten, die in der Fachliteratur verwendet werden, um sexuell motivierte Handlungen an Kindern zu bezeichnen (Allroggen et al. 2018, 9; Jud 2015, 42). Die Autorinnen haben sich für die Verwendung des Begriffs „sexueller Kindesmissbrauch“ entschieden, der sich als „Suchbegriff“ etabliert hat und über den sich daher Betroffene und Fachpersonen eher angesprochen fühlen (Goldbeck et al. 2017, VIII). Es ist in erster Linie diese Vielfalt an Begriffen und unterschiedlichen Definitionen, die Forschung auf dem Gebiet des sexuellen Kindesmissbrauchs, insbesondere die zu Prävalenzen (Jud et al. 2016, 1), erschwert. An dieser Stelle wird deshalb zuerst eine gängige Definition zu sexuellem Kindesmissbrauch gegeben. Weitere Definitionen, ihre Vor- und Nachteile und Informationen zu Begriffshistorie finden Interessierte bei Jud et al. (2016, 7 ff). Als sexueller Kindesmissbrauch gilt im Strafgesetzbuch (StGB) gemäß § 176 StGB jede versuchte oder vollendete sexuelle Handlung, die an oder vor Personen unter 14 Jahren vorgenommen wird. Kinder zu veranlassen, sexuelle Handlungen an sich oder an einem Dritten vorzunehmen, fällt ebenso unter den Tatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs wie das Nutzen digitaler Kommunikationsmedien, um Kinder zu sexuellen Handlungen zu bringen. § 182 StGB stellt darüber hinaus jede sexuelle Handlung, die an oder vor Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht zustimmen können, unter Strafe. Beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher spielt als Kriterium das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung eine nicht unerhebliche Rolle. Als Jugendliche gelten Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr. Ob ein Kind (Person unter 14 Jahren) sein „Einverständnis“ signalisiert haben könnte, findet keine Berücksichtigung, da davon ausgegangen wird, dass Kinder sexuellen Handlungen grundsätzlich nicht Sexueller Kindesmissbrauch beinhaltet auch sexuelle Grenzverletzungen ohne direkten Körperkontakt. 106 | mup 3|2019 Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch zustimmen können und es sich in solchen Fällen auch unabhängig von ihrer vermeintlichen „Einwilligung “ immer um sexualisierte Gewalt handelt (UBSKM 2019). Die juristisch bindende Definition von sexuellem Kindesmissbrauch beinhaltet neben Übergriffen mit direktem Körperkontakt auch sexuelle Grenzverletzungen ohne direkten Körperkontakt sowie Handlungen ohne direkten sexuellen Kontakt wie das Ermöglichen von Kinderprostitution oder -pornografie. So fallen neben penetrativen Handlungen auch kurze Berührungen unter oder über der Kleidung, Film- oder Fotoaufnahmen, die das Kind in sexualisierter Art darstellen sowie deren Verbreitung unter die Definition von sexuellem Kindesmissbrauch (Allroggen et al. 2018, 9; Goldbeck et al. 2017, 9; Jud 2015, 43). Darüber hinaus können auch exhibitionistische Handlungen vor Kindern gemäß § 183 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Prävalenzen von sexuellem Kindesmissbrauch und die Problematik genauer Schätzungen Die konkrete Zahl der Kinder und Jugendlichen, die von sexuellem Kindesmissbrauch betroffen sind, lässt sich schwer abschätzen, da die Anzahl nicht offiziell gemeldeter Fälle, die sogenannte Dunkelziffer, noch weitgehend unbekannt ist (Allroggen et al. 2018, 12). Problematisch für eine Schätzung ist - wie oben schon angesprochen - insbesondere, dass in Studien von unterschiedlichen Begrifflichkeiten ausgegangen wird und die Forschungsdesigns zum Teil sehr stark variieren (Jud et al. 2016, 1). Angaben zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch in der Bundesrepublik Deutschland stützen sich in der Regel auf die Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamtes in Kombination mit Ergebnissen aus verschiedenen repräsentativen Befragungen. Sie beinhaltet Straftaten, die von der Polizei bearbeitet werden, unabhängig davon, ob eine Falschbeschuldigung vorliegt oder in einem späteren Verfahren ein Freispruch erfolgt. Die Kriminalstatistik für das Jahr 2017 verzeichnete 11.547 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch (Bundeskriminalamt 2017, 12), 6.512 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften und 1.306 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornografischer Schriften (Bundeskriminalamt 2017, 19). Die Zahlen der Kriminalstatistik sind seit dem Jahr 2010 nahezu unverändert und das Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt (Jud 2015, 47). Die Anzeigebereitschaft von Sexualdelikten bei den Strafverfolgungsbehörden stieg in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich an. Die steigende Anzeigebereitschaft zeigte sich in einer repräsentativen Befragung insbesondere im Alterskohortenvergleich. Während eine sexuelle Missbrauchserfahrung mit Körperkontakt bis zum einschließlich 16. Lebensjahr von den damals 31-40-Jährigen nur zu 8,2 % angezeigt wurde, lag die Anzeigebereitschaft bei der Gruppe der Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung 16-20 Jahre alt waren, bei 33,3 % (Stadler et al. 2012, 45). Bei Taten, die mit körperlichen Verletzungen oder dem Einsatz von Waffen einhergehen, ist die Anzeigebereitschaft allgemein höher (Treibel et al. 2019, 126). Auch die Beziehung zwischen Opfer und Täter kann einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Anzeigebereitschaft haben. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass eine enge Beziehung zwischen Opfer und Täter die Anzeigebereitschaft verringert (Treibel et al. 2019, 126; London et al. 2008, 37; Goodman-Brown et al. 2003, 527), doch nicht alle Studien bestätigen diese Annahme (Stadler et al. 2012, 46 f). Um sich den tatsächlichen Zahlen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland zumindest anzunähern, muss die Datengrundlage der Kriminalstatistik durch bevölkerungsrepräsen- Die Dunkelziffer und unterschiedliche Definitionen erschweren die Schätzung von konkreten Zahlen. Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch mup 3|2019 | 107 tative Umfragen zur Viktimisierung, sogenannte Dunkelfeldbefragungen, ergänzt werden. Auch hier gilt allerdings, dass die Zahlen aufgrund unterschiedlicher Begrifflichkeiten und Forschungsdesigns variieren (Jud et al. 2016, 1). In einer repräsentativen Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu sexuellem Missbrauch in Deutschland gaben 7,4 % der weiblichen und 1,5 % der männlichen Befragten an, von sexuellem Kindesmissbrauch mit Körperkontakt bis zum einschließlich 16. Lebensjahr betroffen gewesen zu sein (Stadler et al. 2012, 31). Eine weitere Befragung ergab für eine repräsentative Stichprobe von 2.504 Personen, dass 12,6 % der Befragten von sexuellem Kindesmissbrauch und 1,9 % der Befragten von schweren sexuellen Übergriffen berichteten (Häuser et al. 2011, 289). Die World Health Organisation (2013, 3) weiß ebenfalls um die Problematik der Angabe von Prävalenzen und geht für Mädchen von einer Prävalenzrate von 20 % und für Jungen von 5-10 % für den europäischen Raum aus. Dass Kinderheime überdurchschnittlich häufiger Verdachtsfälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnen als Schulen und Internate, konnte eine Untersuchung zur Anzahl bekannt gewordener Verdachtsfälle sexueller Übergriffe an Schulen, Internaten und stationären Hilfen zur Erziehung des Deutschen Jugendinstituts im Jahr 2011 aufzeigen (Deutsches Jugendinstitut 2011, 60 ff). Auch wenn an Schulen deutlich weniger Verdachtsfälle gemeldet werden, rechtfertigen die hohen Fallzahlen dort ebenfalls einen verstärkten Handlungsbedarf der Prävention und Sensibilisierung in diesem Bereich (Deutsches Jugendinstitut 2011, 65). Insgesamt zeigte sich sowohl in nationalen als auch in internationalen Studien ein Einfluss der Geschlechtszugehörigkeit mit einer deutlich erhöhten Prävalenz erlebten sexuellen Missbrauchs für Mädchen und junge Frauen (Allroggen et al. 2018, 12,16; Bange / Enders 2017, 18; Enders 2017, 18; World Health Organisation 2003, 22 ff). Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen überdurchschnittlich häufig von sexuellem Missbrauch betroffen sind (Allroggen et al. 2018, 16; Bienstein et al. 2019, 211; Chodan et al. 2015, 408). Dies wird unter anderem auf eine erhöhte physische, soziale und emotionale Abhängigkeit, die Unterbringung in institutionellen Pflegeeinrichtungen und häufig bestehende Kommunikationsschwierigkeiten zurückgeführt (Allroggen et al. 2018, 16). Auch die starke Tabuisierung der Sexualität von Menschen mit Behinderung wird als Einflussfaktor für die erhöhte Prävalenzrate diskutiert (Chodan et al. 2015, 408). Kinder mit Verhaltensstörungen, sprachlichen oder geistigen Behinderungen sind Untersuchungen zufolge am häufigsten von Formen sexuellen Missbrauchs betroffen (Chodan et al. 2015, 409). Insgesamt gaben Kinder mit Behinderung zweibis dreimal häufiger an, Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein als Kinder ohne Behinderung (UBSKM 2019). Um die Zahlen künftig besser abschätzen zu können, wurde 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eine Expertengruppe mit der Erstellung einer Expertise beauftragt, deren Ziel es u. a. ist, Begriffe, Definitionen und Operationalisierungen in Forschung und Praxis zu vereinheitlichen, um methodische Probleme auszuräumen (Jud et al. 2016, 2). Es bleibt daher zu hoffen, dass eine Vereinheitlichung weitestgehend gelingt, sodass Zahlen künftig zuverlässiger angegeben werden können. Eine ausführliche Erklärung zu unterschiedlichen Herangehensweisen in Studien und die damit verbundenen Vor- und Nachteile finden Interessierte bei Jud et al. (2016). Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderungen sind am häufigsten von Missbrauch betroffen. 108 | mup 3|2019 Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch Wissen von Fachkräften über sexuellen Kindesmissbrauch Die oben beschriebenen Prävalenzraten machen deutlich, dass auch Fachkräfte pferdgestützter Interventionen im Verlauf ihres Berufslebens vermutlich auf ein von sexuellem Missbrauch betroffenes Kind treffen und daher mit dem Thema vertraut sein sollten. Eine Befragung des Universitätsklinikums Ulm von 3401 Fachkräften weist darauf hin, dass es unter den Befragten mit pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen große Unsicherheiten im Umgang mit potenziellen Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs gibt (König et al. 2015, 20). In Lehramtsstudiengängen werden kaum Informationen über den Umgang mit Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch vermittelt (Baginsky 2003, 119). Gleichzeitig sind unter Lehramtsstudierenden viele Fehlannahmen zu sexuellem Missbrauch verbreitet (Bienstein et al. 2014, 180). Kindler (2014, 119) mutmaßt, dass Schulleitungen auf evtl. Gespräche zur Verdachtsabklärung nicht vorbereitet sind, und Greytak (2009, 121) ergänzt, dass von ihr befragte Lehrkräfte angaben, in zwei Drittel der Verdachtsfälle diese - meist aufgrund fehlender Beweise - nicht weiter zu verfolgen. Da viele Fachkräfte pferdgestützter Interventionen zu diesen Berufsgruppen gehören, ist anzunehmen, dass auch unter ihnen Wissenslücken und Unsicherheit für das Handeln im Verdachtsfall bestehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass eine frühe Offenbarung von sexuellem Missbrauch auch zu frühen Hilfen für die Betroffenen führt, welche u. U. weitere Missbrauchsvorfälle verhindern können, ist diesbezügliche Wissensvermittlung in den mit Kindern befassten Berufsgruppen dringend notwendig. Dazu kommt, dass bei einer möglichen Strafverfolgung der Aussage des / der Betroffenen eine besondere Bedeutung beigemessen wird, da in vielen Fällen keine anderen Beweise vorliegen (London et al. 2008, 30). Eine vor Gericht verwertbare Aussage von Kindern zu erhalten, ist daher für die Strafverfolgungsbehörden zentral, um einen potenziellen sexuellen Missbrauch aufzuklären. Schon bei einem Erstgespräch (d. h. dem Gespräch, in dem ein Kind einen sexuellen Missbrauch einer Fachkraft gegenüber offenbart oder durch die Fachkraft erstmals auf diese Thematik angesprochen wird) gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten, auf die in den folgenden Abschnitten eingegangen wird. Offenbarungsprozesse von Kindern Die vielfältige Forschung zu Offenbarungsprozessen von Kindern beruht überwiegend auf retrospektiven Angaben von Erwachsenen mit eigener Missbrauchserfahrung über die Bedingungen, unter denen sie ihre eigenen Missbrauchserfahrungen offenbart haben; einige Studien basieren auch auf der Auswertung von Gerichtsakten zu Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch (Kavemann et al. 2015; London et al. 2008; Tashjian et al. 2016). Die Anzahl der Betroffenen, die eine solche Missbrauchserfahrung nicht offenbaren, liegt nach Sichtung einschlägiger Studien laut London et al. (2008, 31) zwischen 55-69 %, wobei es sich hier um Selbstauskünfte von Betroffenen handelt. Auch das Hinauszögern und sehr späte Offenbaren von Missbrauchserfahrungen kommt häufig vor (London et al. 2008, 31). Einfluss, sowohl auf den Zeitpunkt einer Offenbarung, als auch auf die Offenbarung an sich haben die folgenden Faktoren: ■ Unterschiede im Geschlecht: Goodman- Brown et al. (2003, 527) fassen Studien zusammen und schlussfolgern, dass Jungen Missbrauch weniger häufig oder später als Mädchen offenbaren. Nur eine frühe Offenbarung einer Missbrauchserfahrung kann auch zu frühen Hilfen führen. Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch mup 3|2019 | 109 ■ Entwicklungsstand des Kindes: Sowohl Goodman-Brown et al. (2003, 526) als auch London et al. (2008, 37) halten fest, dass jüngere Kinder Missbrauch weniger häufig offenbaren als ältere Kinder. Sie schlussfolgern, dass dies aufgrund fehlender sprachlicher oder kognitiver Kompetenzen der Fall sein kann und der Missbrauch vom Kind selbst noch nicht als solcher erkannt wird. Für Kinder ist es darüber hinaus schwer zu verstehen, dass das Geschehene falsch sein soll, wenn eine Vertrauensperson den Missbrauch begangen hat. ■ Die Beziehung zum Täter: Hier stimmen London et al. (2008, 37) und Goodman-Brown et al. (2003, 527) überein, dass die Nähe in der Beziehung zum Täter bestimmt, ob ein Missbrauch offenbart wird und wann er offenbart wird. Kinder mit Missbrauchserfahrung durch einen Täter aus dem engen Familienkreis fürchten z. B., ein Familienmitglied zu hintergehen, das Auseinanderbrechen der eigenen Familie zu riskieren oder für eine solche Anschuldigung bestraft zu werden. Auch ist möglich, dass Kinder einem Täter gegenüber aufgrund seiner Zugehörigkeit zur eigenen Familie loyal sein möchten. ■ Verantwortungsgefühl: Goodman-Brown et al. (2003, 528) vermuten, dass jüngere Kinder sich aufgrund ihres Egozentrismus eher selbst in der Verantwortung sehen, unabhängig davon, welche Rolle sie bei einem Missbrauch gespielt haben. Außerdem konnten sie Studienergebnisse zusammenfassen, die zeigen, dass Mädchen sich eher die Schuld geben als Jungen. Wie oben schon erwähnt, spielt es auch eine Rolle, ob der Täter aus dem Familienkreis stammt (dies verhindert die Offenbarung) oder ob das Opfer den Missbrauch eher internal statt external attribuiert, d. h. die Gründe eher bei sich selbst als bei anderen sucht. Internales Attribuieren verhindert die Offenbarung eher. ■ Schwere des Missbrauchs: Kinder berücksichtigen bei der Abwägung von Konsequenzen die Schwere und Häufigkeit des Missbrauchs. Bei schwerem Missbrauch kommt es häufiger vor, dass die Offenbarung zeitverzögert erfolgt (Hershkowitz et al. 2007, 119). ■ Angst vor negativen Konsequenzen: Stammt der Täter aus dem familiären Umfeld, befürchten einige Kinder, dass ein Auseinanderbrechen der Familie eintreten könnte. Auch Schamgefühle und die Erwartung von Strafe können hier eine wichtige Rolle spielen (Reitsema / Grietens 2016, 2). ■ Zuspruch, Entlastung und der Wunsch nach Hilfe: Häufig spielen bei einer Offenbarung der Wunsch nach (professioneller) Hilfe, die eigene Entlastung und der Zuspruch, dass einem wirklich Unrecht widerfahren ist, eine Rolle (Kavemann et al. 2015, 107). Die genannten Faktoren wirken sich also förderlich auf die Offenbarungsbereitschaft aus. ■ Fehlen von Möglichkeiten bzw. das Vorhandensein einer als geeignet empfundenen Ansprechperson: In vielen Publikationen (Kavemann et al. 2015, 95; Reitsema / Grietens 2016, 5; Schaeffer et al. 2011, 349) wird benannt, dass es Betroffenen an geeigneten Gesprächspartnern und Möglichkeiten gefehlt hat, um einen Missbrauch zu offenbaren. Bspw. betonen Kavemann et al. (2015, 95) das Vorhandensein einer Ansprechperson, die als vertrauenswürdig empfunden wird und die von sich aus Kontakt zum Kind sucht. In diesem Fall spielt es eine Rolle, ob die betreffende Person als „unterstützend“ empfunden wird. Paine und Hansen (2002, 279) geben an, dass Kinder abwägen, ob diese Person akzeptieren könnte, ein missbrauchtes Kind vor sich zu haben, und das Kind weder zum Lügen zwingen noch dafür bestrafen würde, dass es über einen Missbrauch spricht. Eine Untersuchung von Hershkowitz et al. (2007, 117) macht noch einmal sehr deutlich, dass sich Kinder besonders dann offenbaren, wenn sich der Gesprächspartner (in den von ihr untersuchten 110 | mup 3|2019 Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch Fällen waren es die Eltern) in seinen Reaktionen ruhig und besonnen verhält, das Kind diese Reaktion vom Gegenüber kennt und dieses besonnene Verhalten auch für die Offenbarung des Missbrauchs erwartet. Die Zahlen des Deutsches Jugendinstituts (2011, 251) zeigen außerdem, dass sich Kinder dann an vertrauenswürdige Gesprächspartner wenden, wenn zuvor eine Thematisierung von sexuellem Missbrauch stattgefunden hat. Problematisch an den aufgeführten Faktoren erscheint den Autorinnen, dass nicht darauf hingewiesen wird, dass bei der direkten Ansprache von potenziell Betroffenen und gerade bei der direkten Ansprache auf das Thema sexuellen Missbrauchs hin, die Möglichkeit der suggestiven Einflussnahme nicht/ kaum in Betracht gezogen wird. Es ist daher nicht auszuschließen, dass so auch falsche Bezichtigungen hervorgerufen werden. Insbesondere der bei Kavemann et al. (2015, 107) angesprochene „Zuspruch“ oder die „Unterstützung“ bergen die Gefahr der suggestiven Einflussnahme (vor allem dann, wenn von einer möglichst neutralen Haltung abgewichen und kindliche Aussagen wertend kommentiert werden). Dass Kinder einmal gemachte Aussagen zurücknehmen, kommt eher selten vor, (London et al. 2008, 38). Malloy et al. (2007, 165 ff) konnten in einer Studie zeigen, dass auch in Fällen von innerfamiliärem Missbrauch, in denen die Konsequenzen einer Offenbarung für Kinder schwerwiegende Folgen nach sich ziehen (z. B. Herausnahme aus der Familie oder Auseinanderreißen der Familie), die Rücknahme von Aussagen in nur gut einem Fünftel aller Fälle vorkommt. Das war insbesondere dann der Fall, wenn familiärer Druck ausgeübt wurde und die Kinder besonders empfänglich dafür waren. Was das Sprechen mit Kindern über Missbrauch betrifft, liegt es auf der Hand, dass die betreffende Person gewillt und vorbereitet sein muss, ein solches Gespräch mit dem Kind zu führen. Wichtig dafür ist es auf der einen Seite, ob sich Personen in der Lage sehen, Verhaltensweisen von Kindern zu hinterfragen, die auf einen Missbrauch hindeuten könnten, aber keinesfalls müssen. Man sollte beachten, dass es keine spezifischen Hinweiszeichen im Verhalten gibt, die sicher auf einen Missbrauch hindeuten, und daher einer ergebnisoffenen Gesprächsführung große Bedeutung zukommt (siehe dazu den Folgebeitrag in Heft 04 / 2019). Auf der anderen Seite ist es wichtig, sich über die Problematik von suggestiven Einflüssen im Klaren zu sein und diese zu vermeiden. Auch das eigene Verhalten und die Frage, ob man sich als Ansprechpartner in der Lage sieht, ruhig und besonnen ein Gespräch anzunehmen, spielt eine wichtige Rolle. Fachkräfte pferdgestützter Interventionen als Ansprechpartner Den Autorinnen dieses Beitrags erscheint es als gut möglich, dass sich Fachkräfte pferdgestützter Interventionen als Ansprechpersonen präsentieren oder auch selbst ein Gespräch suchen, sobald sie Veränderungen im Verhalten von Kindern bemerken, die sie für erklärungsbedürftig halten. Die Autorinnen möchten an dieser Stelle kein Setting pferdgestützter Interventionen ausschließen. Gut vorstellbar ist allerdings, dass dies insbesondere dann zutrifft, wenn bspw. bei der heilpädagogischen Förderung oder auch im psychotherapeutischen Setting mit dem Pferd häufig und intensiv zwischen Klient und Fachkraft kommuniziert wird, um Lernprozesse anzuregen und Verhaltensänderungen herbeizuführen. Für diese Aussage liegen keine Studien vor, weshalb an dieser Stelle lediglich Faktoren genannt werden, die diese Annahme stützen: ■ Vertrauensverhältnis: Bei der Arbeit mit dem Pferd entwickelt sich zwischen den meisten Klienten und der Fachkraft, die die pferdgestützte Intervention durchführt, ein Vertrauensverhältnis. Kinder machen im Rahmen pferdgestützter Interventionen meist sehr schnell die Erfah- Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch mup 3|2019 | 111 rung, dass in diesem Setting klare Regeln für den Umgang mit dem Pferd und der erforderlichen Sicherheit gelten, die dem Wohle aller dienen und die es einzuhalten gilt. Schulz (1997, 92) geht davon aus, dass Kinder diese klare Struktur durch transparente Regeln genau beobachten und registrieren, wie verlässlich auf deren Einhaltung geachtet wird. Auch die von Kröger (1997, 33) propagierte sog. „sachorientierte Partnerschaft“ mag dazu beitragen, dass sich die Fachkraft dem Kind gegenüber als verlässliche Bezugsperson präsentiert. Das beinhaltet, Kritik vertrauensvoll, offen und möglichst nah an der Sache (nicht an der Person) zu orientieren, damit Kinder die Möglichkeit haben, ihr Verhalten zu ändern und sich dabei wertgeschätzt zu fühlen. Sind Fachkräfte im Aufrechterhalten einer sachorientierten Partnerschaft geübt und hat das Kind diese Erfahrung schon vielfach mit der Fachkraft machen dürfen, so wird es Kindern möglicherweise leichter fallen, sich auch im Zusammenhang mit einer Missbrauchserfahrung an die Fachkraft zu wenden, da sie kaum erwarten müssen, bspw. für schuldig oder zumindest mitschuldig befunden zu werden. ■ Einzelsetting: Je nach Maßnahme und Anliegen des Klienten wird vielerorts im Einzelsetting gearbeitet. Das macht es möglich, die Aufmerksamkeit nur auf einen Klienten zu richten, sodass sowohl für den Beziehungsaufbau als auch für Verhaltensbeobachtungen mehr Zeit zur Verfügung steht und beides meist intensiver erfolgen kann als im Gruppensetting. ■ Regelmäßige Verhaltensbeobachtung und Dokumentation: Die meisten Maßnahmenträger und auch die Professionalität von Fachkräften machen es erforderlich, in pädagogischen und therapeutischen Settings Verhalten zu dokumentieren, um nachzuweisen, dass bspw. Lernziele erreicht oder die Besserung von Krankheiten usw. eingetreten sind (Pülschen 2017, 231). Vor diesem Hintergrund werden Verhaltensänderungen - auch wenn sie nicht unbedingt mit dem Ziel der Beobachtung in Verbindung stehen - auffällig werden. Meist sind sie dann sogar dokumentiert, sodass nicht nur festgestellt werden kann, dass es eine Änderung oder evtl. auch einen Rückschritt in der Entwicklung gibt, sondern auch, wann diese Auffälligkeit eingetreten ist und wie genau sie sich niederschlägt. Das liefert Fachkräften Anhaltspunkte für Gespräche und macht es leichter, dem eigenen Urteil zu trauen (in diesem Fall der Einschätzung, inwiefern sich das Verhalten eines Kindes tatsächlich verändert hat). ■ Kenntnisse über Entwicklungspsychologie: Die Arbeit in vielen Bereichen der pferdgestützten Interventionen setzt Kenntnisse über die Entwicklung von Kindern voraus. Die Beurteilung von Kindern und deren Entwicklung macht es erforderlich, dass Fachkräfte normale und auffällige Entwicklungsverläufe kennen und sich bspw. mit Meilensteinen oder Grenzsteinen der kindlichen Entwicklung auseinandergesetzt haben. Solche Konzepte helfen dabei, einzuschätzen, welches Verhalten oder welche Kompetenz von einem Kind in einem bestimmten Altersbereich zu erwarten ist (Pülschen 2017, 237; Schuhrke et al. 2015, 83). Die Kenntnis der kognitiven Entwicklung von Kindern und im Speziellen die Kenntnis des Entwicklungsstandes der / des möglicherweise von Missbrauch Betroffenen würde es Fachkräften erleichtern, in einem Gespräch die richtige Sprache zu finden und Fragen kindgerecht zu stellen. Fazit Gerade in pferdgestützen Settings, in denen Fachkräfte mit Hochrisikogruppen arbeiten, kann das Wissen über Offenbarungsprozesse helfen, die Rolle einer Vertrauensperson einzunehmen, an die sich Kinder und Jugendliche im Falle einer Missbrauchserfahrung wenden können. Die regulären Aufgaben im Rahmen solcher Settings ermöglichen Fachkräften, Verhaltensauffälligkeiten von Kindern zu bemerken. Sicherlich müssen eine entsprechende Motivation 112 | mup 3|2019 Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch und das eigene Zutrauen dazukommen, damit tatsächlich ein ergebnisoffenes Gespräch mit einem Kind gesucht wird. In diesem Fall ist nicht nur das Wissen über sexuellen Kindesmissbrauch und Offenbarungsprozesse zuträglich, welches die Autorinnen in diesem Beitrag zusammengestellt haben. Um entsprechende Unterstützung zu gewährleisten, bedarf es auch des Wissens über die konkrete Gesprächsführung im Verdachtsfall, welches in einem Beitrag im nächsten Heft zusammengefasst wird. Die Autorinnen erhoffen sich dadurch, Fachkräfte auf den Umgang mit potenziell von sexuellem Missbrauch betroffenen Kindern vorbereiten zu können, sodass mehr Gelegenheiten für Offenbarungsprozesse geschaffen und Hilfsangebote bereitgestellt werden können. 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Mitarbeiterin am Institut für Sonderpädagogik der Europa-Universität Flensburg, Verbundleitung des BMBF-geförderten Verbundprojekts „ViContact“, in dem angehende Lehrkräfte auf den Umgang mit potenziellen Missbrauchsopfern vorbereitet werden Korrespondenzanschrift Dr. Simone Pülschen · Europa-Universität Flensburg Institut für Sonderpädagogik · Abtl. Sonderpädagogische Psychologie · Auf dem Campus 1 · D-24943 Flensburg simone.puelschen@uni-flensburg.de 114 | mup 3|2019 Merschhemke, Pülschen - Sexueller Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit gleichberechtigter Teilhabe. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 86 (3), 231-243, https: / / doi. org/ 10.2378/ vhn2017.art23d ■ Reitsema, A. M., Grietens, H. (2016): Is anybody listening? The literature on the dialogical process of child sexual abuse disclosure reviewed. Trauma, Violence, & Abuse 17 (3), 1-10, https: / / doi.org/ 10.1177/ 1524838015584368 ■ Schaeffer, P., Leventhal, J. M., Asnes, A. G. 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