eJournals mensch & pferd international 12/4

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2020
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Forum: Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd in Österreich, der Schweiz und in Deutschland

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2020
Verena Bittmann
Barbara Gäng
Barbara Gäng
Ute Slojewski
Annette Gomolla
Bereits vor 10 Jahren wurde in der MuP die Thematik der Finanzierungsmöglichkeiten für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in den deutschsprachigen Ländern aufgegriffen (Gäng, Hölscher-Regener, Robier 2009). Auch in diesem Segment des therapeutischen Reitens sind die Fachkräfte bzw. KlientInnen mit Finanzierungschwierigkeiten konfrontiert, die Bemühungen um Anerkennung und Finanzierung durch verschiedene Institutionen und Kostenträger sind in allen drei Ländern sichtbar. Den aktuellen Stand der Finanzierungsmöglichkeiten und eine Übersicht über die Unterschiede in den deutschsprachigen Ländern erhalten Sie in nachfolgender Tabelle. [...]
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168 | mup 4|2020|168-173|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2020.art24d Forum Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd in Österreich, der Schweiz und in Deutschland Verena Bittmann, Marianne Gäng, Barbara Gäng, Ute Slojewski, Annette Gomolla Bereits vor 10 Jahren wurde in der MuP die Thematik der Finanzierungsmöglichkeiten für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in den deutschsprachigen Ländern aufgegriffen (Gäng, Hölscher-Regener, Robier 2009). Auch in diesem Segment des therapeutischen Reitens sind die Fachkräfte bzw. KlientInnen mit Finanzierungschwierigkeiten konfrontiert, die Bemühungen um Anerkennung und Finanzierung durch verschiedene Institutionen und Kostenträger sind in allen drei Ländern sichtbar. Den aktuellen Stand der Finanzierungsmöglichkeiten und eine Übersicht über die Unterschiede in den deutschsprachigen Ländern erhalten Sie in nachfolgender Tabelle. Literatur ■ Gäng, M., Hölscher-Regener, R., Robier, C. (2010): Finanzierung von Förderung und Therapie mit dem Pferd. Teil 2: Finanzierung der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd in Deutschland, Österreich und der Schweiz (1), Ernst Reinhardt, München / Basel, 20-25 Die Autorinnen Mag. Verena Bittmann Sektionsleitung HTFP und Lehrgangsleitung ÖKTR Barbara Gäng Dipl. Sozialpädagogin, Reitpädagogin, Ausbildungsleitung SG-TR Marianne Gäng Dipl. Sozialpädagogin, Ausbildungsleitung bis Nov. 2019 † Ute Slojewski Sportpädagogin und Reitpädagogin SG-TR / Trainer C- EWU; 1. Vorsitzende des Berufsverbandes für Fachkräfte pferdegestützter Interventionen Annette Gomolla Diplom Psychologin, M.A. Erwachsenenbildung, Berittführerin, Traumatherapeutin, Hypnosetherapeutin; 2.Vorsitzende des Berufsverbandes für Fachkräfte pferdegestützter Interventionen, Tätigkeit in der Weiterbildung am Institut für Pferdegestützte Therapie (IPTh) Kontakt Mag. Verena Bittmann verena.bittmann@lichtblickhof.at Barbara Gäng barbara.gaeng@bluewin.ch Ute Slojewski uteslojewski@gmx.de Annette Gomolla a.gomolla@ipth.de Forum: Bittman et al. - Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd mup 4|2020 | 169 Österreich Mag. Verena Bittmann Schweiz Barbara Gäng, Marianne Gäng Deutschland Ute Slojewski, Annette Gomolla Welche Form der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd wird durch PädagogInnen mit einer Ausbildung bei Ihrem Verband angeboten? Welche Definition liegt zugrunde? Die Sektion HTFP (Heilpädagogische und Therapeutische Förderung mit dem Pferd) des Österreichischen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten (OKTR) definiert die Förderung mit dem Pferd folgendermaßen: Beim HTFP handelt es sich um eine ressourcenorientierte Förderung und ein prozessorientiertes Begleiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mithilfe eines Therapiepferdes. Abgestimmt auf die Bedürfnisse, Ressourcen und Fähigkeiten der KlientInnen / PatientInnen werden (heil-)pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Maßnahmen mithilfe des Pferdes umgesetzt. Bei dieser ganzheitlichen Therapieform wird eine positive Beeinflussung des Befindens, des Sozialverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung angestrebt. Das Bewegt- und Getragenwerden auf dem Pferderücken und die vielfältige Gestaltung der Beziehung zum Therapiepferd und zum Therapeuten / zur Therapeutin unterstützen die KlientInnen / PatientInnen in der Auseinandersetzung mit individuellen Schwierigkeiten. Im Umgang mit dem Pferd wird der Mensch ganzheitlich gefördert: körperlich, emotional, geistig und sozial. HTFP findet in unterschiedlichen Settings statt, die von Voltigieren, Reiten, geführten Angeboten rund um das Pferd bis hin zur Bodenarbeit reichen können. (siehe: www.oktr.at). Die Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten (SG-TR) definiert die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als individuelle Betreuung und Förderung in engem Bezug zum Pferd und als die Gestaltung der Begegnung zwischen dem Klienten und dem Pferd. Mittels einer entstehenden Mensch-Pferd-Beziehung soll eine Beziehung zu sich selbst und zu anderen Menschen gefunden und aufgebaut werden (siehe auch: www.sg-tr.ch und die Bücher „Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren“ und „Therapeutisches Reiten“, (hrsg. Marianne Gäng). Im Berufsverband PI (Berufsverband für Fachkräfte Pferdegestützer Interventionen) sind Fachkräfte organisiert, die aus einem sozialen, d. h. therapeutischen oder pädagogischen, Grundberuf kommen und eine Weiterbildung zur Einbeziehung von Pferden durchlaufen haben, die den Richtlinien des Berufsverbandes entsprechen. So sind Fachkräfte unterschiedlicher Aus- und Weiterbildungen im Verband organisiert. Diese setzen Maßnahmen um, in welchen Pferde als Medium für Beziehungen und als Reittier für die Erreichung therapeutischer (auch psychotherapeutischer) oder pädagogischer Ziele eingesetzt werden. Ist diese Form der Förderung im Land offiziell anerkannt? Falls ja, von welcher Institution? Es gibt in Österreich keine bundeseinheitliche Anerkennung der HTFP, jedoch unterschiedliche Vereinbarungen, welche eine Finanzierung und Durchführung ermöglichen. Hierbei sind immer die Vereinbarungen mit der jeweiligen Landesregierung (Landesgesetze) relevant. Es gibt einen Bundeserlass für die Durchführung an den Schulen. Die Krankenkassen Ja, diese Form der Förderung wird von einzelnen Krankenkassen anerkannt, sofern die Klienten eine Zusatzversicherung in Alternativmedizin abgeschlossen haben. Die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) anerkennt vorbehaltslos die HFP, durchgeführt von Reittherapeuten und Reitpädagogen SG-TR. Das EMR In Deutschland gibt es keine bundesweit geltenden Richtlinien staatlicherseits. Der Berufsverband agiert deutschlandweit und übernimmt die Aufgabe der Qualitätssicherung innerhalb der Weiterbildungsmaßnahmen sowie der arbeitenden Fachkräfte. Dies ist bereits vor über zehn Jahren von staatlicher Seite gefordert worden und wird vom Berufsverband PI seit über fünf Jahren Tab. 1: HPF Finanzierung 170 | mup 4|2020 Forum: Bittman et al. - Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd bezahlen grundsätzlich nicht, aber es gibt einige Ausnahmen und einige Privatversicherungen übernehmen ebenfalls Kosten. Hier handelt es sich aber immer nur um Teilbeträge. Oftmals übernehmen private Stiftungen, Sponsoren und private Organisationen eine finanzielle Unterstützung von Einheiten. (Erfahrungsmedizinisches Register) ist eine Abteilung der Eskamed AG (www.eskamed.ch) und ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stelle, die ein Qualitätslabel für Aus- und Fortbildungen von Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin vorgibt und eine Therapeutenliste führt. Dort ist die HFP als Methode registriert. Absolventen der SG-TR müssen sich als Therapeuten ebenfalls dort registrieren lassen, um über die Krankenkassen abrechnen zu können. aktiv umgesetzt. Dies geschieht durch Überprüfung von Weiterbildungsanbietern, Fachkräften und ihren Höfen. Gilt die Anerkennung für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd als solche oder gibt es bestimmte Bedingungen, die zu berücksichtigen sind (z. B. Anforderungen an die Ausbildung der PädagogInnen, bestimmte Zielgruppen / Störungsbilder etc.)? Die Bedingungen bei den Anerkennungen (siehe oben) richten sich an die Bedingungen des OKTR bzw. Sektion HTFP und die Voraussetzungen, um den Lehrgang für HTFP zu absolvieren. Alle genannten Stellen orientieren sich bei der Anerkennung an den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen und einen abgeschlossenen Lehrgang. Die Sektion HTFP steht als Ansprechpartner den Kostenträgern zur Verfügung, um die qualifizierten HTFP-Fachkräfte zu verifizieren und Stellungsnahmen zu schreiben. Die Klienten benötigen keine ärztliche Verordnung oder Ähnliches, um die HFP in Anspruch nehmen zu können. Die anerkannten ReitpädagogInnen / ReittherapeutInnen SG-TR stellen ihre Leistungen den KlientInnen in Rechnung, die ihrerseits diese Rechnung den Krankenkassen vorlegen. Der Anteil der Rückerstattung hängt von der Krankenkasse und von den Versicherungskonditionen des Klienten ab (z. B. davon, ob der Klient über eine Zusatzversicherung Alternativmedizin verfügt). Die SG-TR ist Gründungsmitglied IM FATP (Forum der Ausbildungsträgerinnen, Therapie mit dem Pferd). Dessen Mitgliederverbände (z. Zt. DKThR, Förderkreis, OKTR, SG-TR) anerkennen im Rahmen der gemeinsamen Qualitätskriterien gegenseitige Abschlüsse im Therapeutischen Reiten. Gegebenenfalls sind landesspezifische Voraussetzungen nachzuholen. Der Berufsverband gibt Leitlinien für die Weiterbildung vor. Der Grundberuf, die reiterliche Qualifikation der späteren Fachkräfte, die Weiterbildungsstundenzahl, die Weiterbildungsinhalte, Qualifikation von Dozenten, eigene Fallarbeit der angehenden Fachkräfte, Prüfungsbedingungen und ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem der Weiterbildungsträger werden streng geprüft. Mitglied im Berufsverband PI können nur Fachkräfte werden, die dem hohen Qualitätsstandard entsprechen: Grundberuf aus dem sozialen oder therapeutischen Bereich, pferdefachliche Qualifikation und vom Verband anerkannte PI- Weiterbildung. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Anerkennung / Nichtanerkennung? Die vorhandenen Anerkennungen bei einzelnen Trägern und Institutionen tragen zu einer Qualitätssicherung im Rahmen der Durchführung und Abrechnung bei und bieten den KlientInnen / PatientInnen eine Garantie für Professionalität. Eine einheitliche, bundesweite Anerkennung würde diese Qualitätssicherung auf ein breiteres Fundament stellen. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist ohne Therapeutenregistrierung bei EMR / ASCA nicht möglich. Die Fachkräfte, die beim Berufsverband als Mitglieder aufgenommen werden, haben eine gute berufsständische Vertretung. Sie erhalten Beratung und den Zugang zu vielen Dokumenten. Zudem verpflichten sie sich, das Berufsethos anzuerkennen und dies ist im Sinne des Patientenschutzes unabdingbar. Weiterhin setzen sie die Honorarrichtlinien des Berufsverbandes um. Mit diesen können sie vor Institutionen und verschiedenen Kostenträgern wirtschaftlich sinnvolle Honorare umsetzen. Forum: Bittman et al. - Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd mup 4|2020 | 171 Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für den vorschulischen Bereich / Bereich der frühen Förderung mit dem Pferd? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Wenn ein Bundesland Möglichkeiten der Abrechnung hat, so ist das auch im Vorschulbereich möglich. Jede unterstützende Institution hat meist eigene Anträge, Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten, um die Förderungen zu erhalten: Wien: Krankkasse KFA (20 Einheiten pro Jahr), Jugendwohlfahrtsgesetz (MA11) Niederösterreich: Land NÖ - Abteilung Soziales Oberösterreich: Land OÖ - Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales Burgendland: Bgld. Landesregierung über die Bezirkshauptmannschaften Steiermark: klinische PsychologInnen können mit der Jugendwohlfahrt oder dem Behindertenreferat abrechnen Tirol: Landesregierung Tirol Kärnten: Landesregierung Kärnten Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR), private Finanzierung über die Eltern, Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.). Spezifische Regelungen gibt es nicht. In der Frühförderung sollten Fachkräfte besonders geschult sein und ebenso ihre Tiere. Dann können sich unterschiedliche Fachkräfte an z. B. Frühförderstellen oder Förderkindergärten für eine Kooperation wenden. Diese Institutionen können dann die Pferdegestützte Förderung in ihre Budgetplanung mit einbeziehen. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Kinder und Jugendliche im Schulalter? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Wenn ein Bundesland Möglichkeiten der Abrechnung hat, so ist das auch für diese Altersgruppe möglich. Jede unterstützende Institution hat meist eigene Anträge, Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten, um die Förderungen zu erhalten: Siehe vorhergehende Frage. Zudem gibt es auch vermehrt Institutionen, die HTFP als integrierten Bestandteil des Angebotes haben (auch mit eigenen Pferden und eigener Anlage) und daher auch Teil des Gesamtkonzeptes und der Budgetplanung sind. Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR), private Finanzierung über die Eltern Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.). Zum Teil wird die HFP auch in Heimeinrichtungen bzw. im Auftrag von Heimeinrichtungen durchgeführt. Hier gibt es viele unterschiedliche Finanzierungsmodelle, die aber großteils auf Spenden basieren. Im Kindes- und Jugendalter können pädagogische Maßnahmen mit dem Pferd über die Hilfen zur Erziehung finanziert werden unter §§ 27-40 des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe. Die in §§ 28-35a aufgeführten Hilfen werden nach Durchführung des Hilfeplanverfahrens (§ 36) von den örtlichen Jugendämtern gewährt. Zudem kann eine Finanzierung über Eingliederungshilfe beantragt werden. Es bestehen allerdings keine Rechtsgrundlagen zur Übernahme der Pferdegestützten Therapie und Pädagogik. So liegt es im Ermessensspielraum eines jeden Jugendamtes, ob eine Pferdegestützte Förderung finanziert wird oder nicht. Hierbei hängt es häufig von dem Grundberuf der Fachkraft ab, ob die Finanzierung bewilligt wird (Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Psychologen als regulär anerkannte Berufsgruppen). Im Bereich der Förderung von Menschen mit Behinderung kann das persönliche Budget genutzt werden. 172 | mup 4|2020 Forum: Bittman et al. - Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd Auch bei den privaten Krankenkassen besteht die Chance einer Finanzierungsübernahme. Zum geringen Teil zahlen sie direkt reittherapeutische Maßnahmen, zum anderen können über die Heilpraktikererlaubnis auch pferdegestützte Maßnahmen durch die Privatkassen bezahlt werden. Welche grundsätzlichen Finanzierungsmodelle gibt es für Erwachsene? Sind dazu besondere Schritte erforderlich? Gibt es spezifische Regelungen / Sonderregelungen? Welche sind das? Wenn ein Bundesland Möglichkeiten der Abrechnung hat, so sind diese selten, aber doch auch für Erwachsene möglich. Jede unterstützende Institution hat meist eigene Anträge, Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten, um die Förderungen zu erhalten: siehe vorherige Auflistung. Finanzierungen für Erwachsene werden auch immer wieder über ein Budget von Wohnprojekten oder Werkstätten etc. für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung übernommen, wenn HTFP als Fördermaßnahme angeboten wird. Finanzierung über einzelne Krankenkassen (bei Anerkennung der Fachkraft durch das EMR), private Finanzierung, Finanzierung über Spenden, Stiftungen, Service- Clubs (Rotary u. a.), Finanzierung über das allgemeine Budget bei Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit einer geistigen Behinderung, wenn die HFP in den Therapierahmen aufgenommen ist. Private Finanzierung des Klienten bei HFP durchgeführt von der RP / RT auf ihrer eigenen Anlage, mit ihren Pferden. Im Erwachsenenbereich können ebenso das persönliche Budget bei Menschen mit Behinderung genutzt sowie die privaten Krankenkassen angefragt werden. Für traumatisierte Klienten (sexueller Missbrauch) besteht über den Fonds Sexueller Missbrauch die Möglichkeit, Sachleistungen wie z. B. Therapien zu beantragen. Pferdegestützte Therapie wird bei entsprechender Qualifikation der Fachkraft durchaus bewilligt. Gibt es zurzeit Bestrebungen, die Finanzierungslage in der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd zu verändern? Das ÖKTR ist bestrebt, sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch innerhalb der Landesregierungen eine bundes- / landesweite Anerkennung des HTFP zu erwirken, um mit einzelnen Institutionen leichter verhandeln zu können. Sowohl politische Umstrukturierungen als auch knappe finanzielle Ressourcen der öffentlichen Träger lassen auf einen längeren Weg mit viel Geduld vermuten. Daher ist die Sektion HTFP bemüht, die aktuelle Situation zu festigen, den Kostenträgern Sicherheit zu geben, wissenschaftliche Grundlagenforschung zu unterstützen und mit wachem Blick in die Zukunft zu schauen und dafür notwendige Haltungen und Handlungen vorzubereiten. An Förderschulen wird HFP durch die SonderklassenlehrerInnen innerhalb ihres Pensums angeboten (stundenweise, im Rahmen des Klassenlagers), Ausweitung der HPF im Rahmen präventiver Arbeit. Besonders wichtig war in den letzten Jahren, dass der Berufsverband PI Honorarrichtlinien erarbeitet hat und eine Aufstellung zur Wirtschaftlichkeit vorgenommen hat. Das ist die Grundlage für Verhandlungen mit Kostenträgern. Bestrebungen gibt es bereits im Hinblick auf die regelhaftere Finanzierung durch die Jugendämter in Deutschland, da dies leider noch sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Auch sollte die pädagogische und therapeutische Förderung von Menschen mit Behinderungen im Frühförderbereich sowie die Finanzierung über das persönliche Budget noch besser laufen. Dies versucht der Berufsverband voranzubringen. Forum: Bittman et al. - Finanzierungsmöglichkeiten von Heilpädagogischer Förderung mit dem Pferd mup 4|2020 | 173 Welche Bestrebungen wären aus Ihrer Sicht besonders wünschenswert? Die Sektion HTFP würde sich wünschen, dass HTFP als „Maßnahme“ bundesweit anerkannt wird, den präventiven Möglichkeiten durch HTFP mehr Raum und Zeit gewidmet wird und es eine ideelle und finanzielle Unterstützung gibt für wissenschaftliche Studien, um mit Zahlen und Fakten zu belegen, was wir Fachkräfte tagtäglich erleben. Ausweitung der HFP im Rahmen präventiver Arbeit, an Schulen und im Sozialbereich. Erst sollte sich in unserem Feld noch einmal genauer klären, mit welcher Zielgruppe welche Form von Maßnahmen eine hohe Wirksamkeit zeigen. Hierzu sind weitere Forschungsstudien notwendig. Danach wäre es sicher wünschenswert, dass die gesetzlichen Krankenkassen therapeutische Arbeit mit dem Pferd bei spezifischen Klientengruppen bezahlen. Gleichzeitig sollten die qualifizierten Fachkräfte über ihre Vertretungen (Berufsverband PI und DKthR) auf Honorarebene Angleichungen anstreben, um so ein höheres und einheitlicheres Honorarniveau zu erreichen. Insgesamt ist eine konstruktive Zusammenarbeit der Verbände zur Verbesserung der Kostenübernahme, im Sinne der Klienten und Fachkräfte, wünschenswert. Weitere Anmerkungen Das Ministerium für Unterricht empfiehlt HTFP seit 2004 mittels eines bundesweiten Erlasses als Unterrichtsfach in Sonderschulen. Die SG-TR nimmt als einziger Verband seit Bestehen die zahlreichen LehrgangsteilnehmerInnen mit den entsprechenden Kompetenzen aus Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern in die Ausbildung auf, die SG-TR verfügt somit über eine Mehrländer - Relevanz.