eJournals mensch & pferd international 13/2

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mup2021.art10d
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Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention (PGI)

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Alexandra Danninger
Gedanken zur Zeit der Einschränkungen: Unsere momentane Lebenssituation mit einem unberechenbaren Virus und den damit einhergehenden unkalkulierbaren und drastischen Konsequenzen für unsere Arbeitsfelder bringen die Notwendigkeit der klar definierten Tätigkeit im großen Feld der Pferdegestützten Intervention (PGI) noch stärker ans Licht. Viele Fragen können zugespitzt betrachtet werden: Wer darf was anbieten? Wer darf im Moment arbeiten? Darf jeder, der „Therapeutisches Reiten“ anbietet, im Lockdown arbeiten, und ist dies per se als Gesundheitsdienstleistung einzustufen ohne den Bezug zu einem entsprechenden Grundberuf zu beachten?
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68 | mup 2|2021|68-75|© Ernst Reinhardt Verlag München Basel, DOI 10.2378 / mup2021.art10d Alexandra Danninger Forum Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention (PGI) Gedanken zur Zeit der Einschränkungen Unsere momentane Lebenssituation mit einem unberechenbaren Virus und den damit einhergehenden unkalkulierbaren und drastischen Konsequenzen für unsere Arbeitsfelder bringen die Notwendigkeit der klar definierten Tätigkeit im großen Feld der Pferdegestützten Intervention (PGI) noch stärker ans Licht. Viele Fragen können zugespitzt betrachtet werden: Wer darf was anbieten? Wer darf im Moment arbeiten? Darf jeder, der „Therapeutisches Reiten“ anbietet, im Lockdown arbeiten, und ist dies per se als Gesundheitsdienstleistung einzustufen ohne den Bezug zu einem entsprechenden Grundberuf zu beachten? Insbesondere der letzte Punkt der o. a. Aufzählung zeigt die zugespitzte Brisanz, da es beispielsweise für GrundschullehrerInnen oder KindergartenpädagogInnen mindestens fraglich sein dürfte, ob diese den Gesundheitsdienstleistern zuzuschreiben sind. Gerade in einer Zeit großer Belastungen steigt der Bedarf an professioneller Begleitung von Menschen in Krisensituationen. Der Mehrwert des therapeutischen Angebots durch Pferd und Natur ist von größter Bedeutung. Die Unsicherheit bezüglich temporärer Betätigungsverbote oder konkreter Auflagen zur Berufsausübung hinderte schon im ersten Lockdown viele KollegInnen daran weiterzuarbeiten. Aus Sicht der Autorin fallen uns gerade jetzt hausgemachte Probleme auf den Kopf. Aus Fehlern zu lernen, den Anstoß durch die Krise zu nutzen, wäre erstrebenswert! Auch ohne die Probleme der herrschenden Pandemie stellen sich Fragen, die ohne Begriffsverwirrung eigentlich ganz leicht zu beantworten wären - wie jene nach der Finanzierung von „Therapie“ durch Sozialversicherungsträger oder den Legitimationsgrundlagen von eigenverantwortlicher Therapie. Diese Fragen resultieren aus der Bezeichnungsintransparenz der unterschiedlichsten Angebote in der PGI. Diese Intransparenz liegt begründet in dem vermeintlichen Mehrwert einer ergänzenden Bezeichnung durch das Wort „Therapie“ bzw. dem Zusatz „therapeutisch“ für eine Intervention, Förderung oder Begleitung. Pülschen (2018,17-24) gibt in ihrem Artikel einen begründeten und dringlichen Denkanstoß. Sie nimmt Bezug auf die fünf Bereiche des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten, welche sie nach Grundberufen analysiert und schreibt: „Diese Aufstellung und die folgenden Ausführungen zeigen, dass der Begriff ‚Therapie‘ als Dachbegriff ungeeignet ist, da nur bei einem Teil der Maßnahmen von ‚Therapie‘ gesprochen werden darf.“ Neben den vergleichbaren Ausbildungsangeboten des deutschen sowie des österreichischen Kuratoriums existieren unzählige, weitaus inhomogenere und undurchsichtigere Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Angebot in der PGI unterliegt in Form und Dauer der Lehrgänge und Fortbildungen keinerlei gesichertem Regelwerk. Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention mup 2|2021 | 69 Deshalb sind Inhalte auch nicht normierten oder gesetzlich verankerten Bezeichnungen zuzuschreiben, sondern in erster Linie abhängig vom Regelwerk der jeweiligen Anbieter (Vereine, Gesellschaften, Interessensvertretungen, etc.). Bezüglich der Einigung zu Basisfragen unter den großen Gruppierungen zeichnet sich aus Sicht der Autorin allenfalls ein zarter Silberstreif am Horizont ab, da Eigeninteressen überwiegen und die Notwendigkeit zur Transparenz und Qualitätssicherung seitens der „Konsumenten“ und „Geldgeber“ noch zu gering scheint. Es stellt sich hier auch die Frage der Notwendigkeit einer „Normierung“ und „Vereinheitlichung“ in Bezug auf Inhalte von Fortbildungen der PGI. Klar ist: wird Vielfalt verantwortungsvoll und wertschätzend gelebt, kann dies sehr bereichernd sein. Genau zu dieser Verantwortung gibt es Eckpfeiler - die gar nicht so schwierig auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. Dieses ist zum einen die Erkennbarkeit des Angebotenen durch verpflichtende Angabe des Grundberufes in der Bezeichnung der PGI. Zum anderen ist es der Aspekt der Tierethik und des Tierrisikos - auf welchen anschließend eingegangen wird. 2015 wurde vom BMLRT, Österreich (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus), die „Arbeitsgruppe tiergestützte Intervention (TGI)“ ins Leben gerufen. Die Darstellung des „Bildes“ der TGI in Österreich und darauf basierend die Erarbeitung von Rahmenrichtlinien zur Qualitätssicherung in der TGI sind Inhalt. Als Resultat der langjährigen Arbeit von Experten in dieser Arbeitsgruppe wurde die Grundlage für eine Personenzertifizierung nach ISO 17024 geschaffen. Der Prozess der Entwicklung des Zertifizierungsprogrammes läuft seit 2019. Der Zertifizierungsprozess wurde 2020 von der Landwirtschaftskammer Österreich übernommen, die Konstituierung der Steuerungsgruppe erfolgte im Oktober 2020. Der Entwurf des Zertifizierungsprogramms befindet sich momentan in der Begutachtung zur Freigabe. Die Definitionen der TGI und hier vor allem der TGT (Tiergestützten Therapie) im aktuellen Entwurf entstammen der Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsministeriums. Die Autorin ist aktives Mitglied der „Arbeitsgruppe TGI, Expertengruppe PGI“ seit deren Bestehen sowie Mitglied der aktuellen Steuerungsgruppe. Aus Sicht der Autorin haben sich im Zuge des Arbeitsprozesses von 2015 bis 2019 zwei essenzielle Ansätze zu gesicherter Transparenz im großen Feld der pferdegestützten Intervention ergeben: Zum einen die Erkennbarkeit des Grundberufes des jeweiligen Anbieters basierend auf den Definitionen der International Association of Human-Animal Interaction Organizations, Seattle (IAHAIO). Zum anderen eine Möglichkeit zur Darstellung des Sicherheitsrisikos - in Form einer universell anwendbaren Methodik der Begutachtung von Pferden in der tiergestützten Intervention (TGI). Die im Zertifizierungsprogamm verankerten Definitionen der TGI basieren auf den Empfehlungen der IAHAIO (2014-2018, 5-6). Die Arbeitsgruppe hat die Definitionen der IAHAIO durch Anmerkungen präzisiert, um die Transparenz zu erhöhen. Die im Nachfolgenden kursiv markierten Anmerkungen verdeutlichen die Intention der Arbeitsgruppe TGI. Für Kostenträger, Bildungseinrichtungen und KlientInnen / PatientInnen würde die Weiterentwicklung und Etablierung dieser Definitionen einen Meilenstein in der Transparenz von Angebot und Inhalt bedeuten. Ebenso kann das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Anbieter untereinander hinsichtlich jeweiligem Einsatzgebiet und Fachbereich erhöht und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert werden. Ergänzend sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass die tiergestützte Intervention, Therapie, Förderung usw. in den meisten Ländern Europas kein eigenständiges Berufsbild darstellt, 70 | mup 2|2021 Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention Auszug aus: „Zertifizierung beruflicher Qualifikationen Zertifizierungsprogramm TGI, Tiergestützte Intervention, Tierart: landwirtschaftliche Nutztiere; Revision 04 (Entwurf) - Stand 28. Juli 2020“: „1.1.Definitionen / Skizzierung Nachfolgende Definitionen wurden von ExpertInnen der Arbeitsbzw. Steuerungsgruppe erarbeitet und spiegeln das österreichische „Bild“ von tiergestützten Interventionen wider. Wo angemessen und im Einklang mit diesem österreichischen Bild wurden internationale Rahmenbedingungen wie z. B. Definitionen und Richtlinien der IAHAIO berücksichtigt bzw. integriert. Tiergestützte Intervention (TGI) „Eine tiergestützte Intervention ist eine zielgerichtete und strukturierte Intervention, die bewusst Tiere in Gesundheitsfürsorge, Pädagogik und Soziale Arbeit einbezieht und integriert, um therapeutische Verbesserungen bei Menschen zu erreichen. Tiergestützte Interventionen beziehen Teams von Mensch und Tier in formale Ansätze wie Tiergestützte Therapie (TGT) und Tiergestützte Pädagogik (TGP) ein, unter bestimmten Voraussetzungen auch Tiergestützte Aktivitäten (TGA)“ (IAHAIO). Anmerkung: Aus Sicht der Arbeitsgruppe TGI ist die Darlegung einer „therapeutischen Verbesserung“ in der IAHAIO Definition zu breit und sollte durch die Formulierung „ … um Verbesserungen bei Menschen zu erreichen“ ersetzt werden. Tiergestützte Therapie (TGT): „Tiergestützte Therapie ist eine zielgerichtete, geplante und strukturierte therapeutische Intervention, die von professionell im Gesundheitswesen, der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit ausgebildeten Personen angeleitet oder durchgeführt wird. Fortschritte im Rahmen der Intervention werden gemessen und professionell dokumentiert. TGT wird von beruflich (durch Lizenz, Hochschulabschluss oder Äquivalent) qualifizierten Personen im Rahmen ihrer Praxis innerhalb ihres Fachgebiets durchgeführt und / oder angeleitet. TGT strebt die Verbesserung physischer, kognitiver verhaltensbezogener und / oder sozio-emotionaler Funktionen bei individuellen Klienten an. Die Fachkraft, welche TGT durchführt (oder der Betreuer der Tiere unter Supervision dieser Fachkraft) muss adäquate Kenntnisse über das Verhalten, die Bedürfnisse, die Gesundheit und die Indikatoren / der Regulation von Stress der beteiligten Tiere besitzen“ (IAHAIO). Anmerkung: Aus Sicht der Arbeitsgruppe TGI wird festgehalten, dass die in der Definition enthaltene Formulierung „ … der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit ausgebildeten Personen angeleitet oder durchgeführt wird“ nicht im Bereich der TGT liegen kann. Aus Sicht der Arbeitsgruppe TGI und auf Basis gesetzlicher Grundlagen (österreichisches Berufsgesetz) ist der Begriff „der Ausübung von Therapien“ klar geregelt-- dieser Therapiebegriff wird nachfolgend in Elementen des Zertifizierungsprogrammes berücksichtigt. Zusammenfassend wird festgehalten, dass in Österreich sich jene Personen als TherapeutInnen bezeichnen dürfen, die laut Grundlage der Berufsgesetze (Ausbildungsvorbehaltegesetz) eine Berufsbezeichnung mit dem Wortteil „TherapeutIn“ führen dürfen. Tiergestützte Pädagogik (oder Tiergestützte Erziehung): „Tiergestützte Pädagogik (TGP) ist eine zielgerichtete, geplante und strukturierte Intervention, die von professionellen Pädagogen oder gleich qualifizierten Personen angeleitet und / oder durchgeführt wird. TGP wird von (durch einen einschlägigen Abschluss) in allgemeiner Pädagogik oder Sonderpädagogik qualifizierten Lehrpersonen durchgeführt. Ein Beispiel für Tiergestützte Pädagogik durch einen Schulpädagogen sind Tierbesuche, die zu verantwortungsbewusster Tierhaltung erziehen Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention mup 2|2021 | 71 sollen. Von einem Sonder- oder Heilpädagogen durchgeführte TGP wird auch als therapeutische und zielgerichtete Intervention angesehen. Der Fokus der Aktivitäten liegt auf akademischen Zielen, auf prosozialen Fertigkeiten und kognitiven Funktionen. Fortschritte der Schüler werden gemessen und dokumentiert. Ein Beispiel für TGP, die durch einen Sonderpädagogen durchgeführt werden kann, wäre ein tiergestütztes Lesetraining. Die Fachkraft, welche TGP durchführt, einschließlich der regulären Lehrkraft (oder des Betreuers der Tiere unter Supervision dieser Fachkraft) muss adäquate Kenntnisse über das Verhalten, die Bedürfnisse, die Gesundheit und die Indikatoren / der Regulation von Stress der beteiligten Tiere besitzen“ (IAHIO). Anmerkung: Aus Sicht der Arbeitsgruppe TGI ist die in der Definition enthaltene Formulierung „Von einem Sonder- oder Heilpädagogen durchgeführte TGP wird auch als therapeutische und zielgerichtete Intervention angesehen“ nicht stimmig / richtig, da die pädagogische Tätigkeit in der TGP von therapeutischen Interventionen abzugrenzen ist. Tiergestützte Aktivitäten (TGA): „TGA sind geplante und zielorientierte informelle Interaktionen / Besuche, die von Mensch-Tier- Teams mit motivationalen, erzieherischen / bildenden oder entspannungs- und erholungsfördernden Zielsetzungen durchgeführt werden. Die Mensch- Tier-Teams müssen wenigstens ein einführendes Training, eine Vorbereitung und eine Beurteilung durchlaufen haben, um im Rahmen von informellen Besuchen aktiv zu werden. Mensch-Tier-Teams, die TGA anbieten, können auch formal und direkt mit einem professionell qualifizierten Anbieter von gesundheitsfördernden, pädagogischen oder sozialen Leistungen hinsichtlich spezifischer und dokumentierter Zielsetzungen zusammenarbeiten. In diesem Fall arbeiten sie im Rahmen einer TGT oder TGP, die von einer professionellen, einschlägig ausgebildeten Fachkraft in ihrem jeweiligen Fachgebiet durchgeführt wird. Beispiele für TGA umfassen tiergestützte Hilfe bei Krisen, die darauf abzielt, Menschen nach einer Traumatisierung, einer Krise oder Katastrophe Trost und Unterstützung zu geben, oder auch einfache Tierbesuchsdienste für Bewohner von Pflegeheimen. Die Person, welche TGA durchführt, muss adäquate Kenntnisse über das Verhalten, die Bedürfnisse, die Gesundheit und die Indikatoren / der Regulation von Stress der beteiligten Tiere besitzen“ (IAHIO). Anmerkung: Aus Sicht der Arbeitsgruppe TGI zur Darstellung des Einsatzes tiergestützter Aktivitäten bei Traumatisierungen, folgt: Die in der Definition genannten TGA Einsätze sind im dargestellten Kontext als tiergestützte Hilfestellungen in Krisen zu sehen und stellen keine TGI Einheiten im traumapädagogischen und / oder traumatherapeutischen Kontext dar, die Personen mit einer entsprechenden, anerkannten traumapädagogischen / traumatherapeutischen Ausbildung vorbehalten sind. In Abgrenzung zu TGT und TGP verfolgen TGA keine umfassend geplanten pädagogischen bzw. therapeutischen Zielsetzungen, die auf strukturierte Weise umgesetzt, dokumentiert und evaluiert werden. Es liegt den TGA kein verpflichtender Quellberuf zu Grunde. Einsatzbereiche: Freizeit, Entspannung und Erlebnis. Hinsichtlich des in Österreich verwendeten Begriffes der TGS (tiergestützte Sozialarbeit) ist festzuhalten, dass sich diese in den IAHAIO Leitlinien bzw. Definitionen nicht wiederfindet. Weiterfolgende Aspekte der TGS werden in entsprechenden Stellen des Zertifizierungsprogrammes behandelt. Systemcert Zertifizierungsges.m.b.H., 2020 72 | mup 2|2021 Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention so auch in Österreich. Die Frage der Kompetenz, Zuständigkeit und Verantwortung muss letztlich immer auf Basis der zugrundeliegenden Berufe beantwortet werden. Tierhaltung und ethische Aspekte Der zweite Eckpfeiler der Verantwortlichkeit in der PGI gilt der Sicherheit für Mensch und Tier, welche den tierethischen Aspekt beim direkten Einsatz inkludiert. Der Bereich der Tierhaltung ist grundlegend in der Tierhalteverordnung gesetzlich geregelt. Darauf aufbauend wurden im Arbeitskreis TGI, Arbeitsgruppe PGI, spezielle Haltungsbedingungen für Pferde in der TGI erarbeitet und zudem Kriterien für Ausbildung, Ausgleich, Alter, Einsatzdauer definiert. Auf diese Punkte wird in einem späteren Artikel genauer eingegangen. Die Arbeitsgespräche zu Sicherheitsstandards mit Vertretern unterschiedlichster Institutionen ergaben ein sehr inhomogenes Bild. Die bestehenden und bewährten Beurteilungskriterien für TGI Pferde sind nach vorherrschender Auffassung nur in ihrer Basis allgemeingültig und in ihrer Aussagekraft abhängig vom jeweiligen Einsatzgebiet, was einer allgemeingültigen Beurteilung des Sicherheitsaspektes in der PGI nicht entsprechen würde. Aus der Notwendigkeit, möglichst viele Einsatzgebiete eines Pferdes in der TGI abzubilden und dazu eine aussagekräftige Stellungnahme abgeben zu können, wurde der Bedarf nach einem allgemeinverbindlichen Beurteilungstool erkennbar. Diesem Bedarf kann präzise begegnet werden: Die Begutachtung eines Pferdes nach konkretem Einsatzgebiet beruhend auf den Angaben des Antragstellers Das Fundament jeder pferdegestützten Intervention ist der sichere Einsatz dieser großen Fluchttiere. Qualität einer Intervention kann nur darauf aufbauen. Die Qualität der Intervention bleibt in der Begutachtung offen, da das Setting eine Simulation der tatsächlichen Intervention durch Menschen ohne Beeinträchtigung darstellt. Inhalt ist ausschließlich die Bewertung der Eignung eines Pferdes für einen möglichst gefahrlosen, qualitativ hochwertigen Einsatz in der TGI und gründet sich auf Erfahrungswerte von Fachkräften mit langjähriger Praxis und interdisziplinärer Zusammenarbeit. Über ein durchdachtes System der möglichen Angaben des Antragstellers und daraus resultierenden Sequenzen zur Praxisbegutachtung gelingt es, die umfangreichen Einsatzgebiete von Pferden in den diversen Feldern der Intervention abzubilden. Neben Angaben zu Grundberuf und Zusatzqualifikation des Antragstellers beinhaltet der Fragebogen unter anderem detaillierte Informationen zu: ■ KlientInnen / PatientInnen bezüglich Grad der Beeinträchtigung, ■ Hilfspersonen (PferdeführerInnen), ■ Gesundheitszustand, Alter, Einsatzdauer des Pferdes, ■ technische Hilfsmittel und Therapiematerialien. ■ Des Weiteren: s. Tabelle 1, 2 und 3 (Danninger, Orac 2016) Die Zuordnungen der angegebenen Punkte zu gradueller Schwierigkeit und Anspruch sind in einem Gutachterhandbuch beschrieben. Dieser Leitfaden dient als Kernelement zur möglichst homogenen und transparenten Beurteilung. Ebenso unterliegt die Auswahl der „Momentaufnahmen“ in Form von Praxisbegutachtung grundlegenden normativen Regeln bezüglich Umfang, Inhalt, Dauer und Ablauf. Diese Methode der individuellen Begutachtung durch Experten kann in unterschiedlichen Belangen hilfreich sein: Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention mup 2|2021 | 73 4.) Angaben zur Arbeitsweise mit diesem Pferd: ja nein Die KlientInnen werden einzeln betreut Die KlientInnen werden in Gruppen betreut (maximal Personen) Die KlientInnen haben vom Boden aus direkten Kontakt zum Pferd (Streicheln, Putzen, Hufe säubern) Die KlientInnen arbeiten vom Boden aus mit dem Pferd (Führen, Bodenarbeit, Longieren) Die KlientInnen machen Freiarbeit am Boden Die KlientInnen sitzen mit der / dem TherapeutIn am Pferd Die KlientInnen sitzen alleine auf dem geführten Pferd Die KlientInnen sitzen alleine auf dem longierten Pferd Die KlientInnen sitzen zu zweit/ zu dritt auf dem longierten Pferd Die KlientInnen reiten einzeln Die KlientInnen reiten in der Gruppe (maximale Gruppengröße: ) Sonstiges: Tab. 2 Tab. 1 5.) Angaben zu Gangart und Arbeitsweise an den jeweiligen Örtlichkeiten (Die verwendeten Gangarten sind abgekürzt in die entsprechenden Felder einzufügen „S“ für Schritt, „T“ für Trab und „G“ für Galopp) An der Hand An der Longe Am Langzügel Reiten einzeln Reiten in der Gruppe Bodenarbeit durch Klient- Innen Freiarbeit durch Klient- Innen Sonstiges: Reithalle Außen- Reitplatz Roundpen Gelände außerhalb der Anlage Koppeln, Weiden Sonstiges: 74 | mup 2|2021 Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention ■ Um sich im Vorfeld (vor der Anschaffung eines Pferdes) ein Bild der jeweiligen Anforderungen zu verschaffen, sowie das Potenzial eines Pferdes dahingehend zu beurteilen. ■ Um bei Bedarf in der laufenden PGI den nachvollziehbaren Blick „von außen“ in Anspruch zu nehmen. Oft ist man „betriebsblind“ und Außensicht mit konstruktiver Kritik kann maßgeblich zu Verbesserung von größeren oder kleineren Problemen, einer Weiterentwicklung dienen. ■ Um die Eignung eines TGI Pferdes bezüglich Sicherheit nach außen transparent, dokumentiert und nachvollziehbar darzustellen. Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Gutachter von Ausbildungsanbietern ist ein wichtiges Kriterium zur objektiven Stellungnahme. Abschließender Gedanke Es ist davon auszugehen, dass für alle an der PGI beteiligten Personenkreise Pferde äußerst wertvolle Begleiter darstellen und eine enorme Bereicherung des Spektrums unserer konventionellen Angebote mit sich bringen. Leider war in der Vergangenheit immer wieder festzustellen, dass sich unprofessionelle oder gar unseriöse Anbieter nicht durch die einfache Frage herausfiltern lassen, ob sie als Gesundheitsdienstleister anerkannt sind. Daher ist es an der Zeit, weitere verbindliche Kriterien für die PGI festzusetzen. Nur so lässt sich eine Transparenz herstellen, welches Angebot für den Betroffenen das richtige ist, welche Qualifikation der Dienstleister mitbringt und wie hoch seine Kompetenz in Bezug auf das Tierwohl ist. Nur durch genormte und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe lassen sich Qualitätsstandards setzen, die das Arbeiten der unterschiedlichen Berufsfelder miteinander erleichtern, auch im Sinn einer konstruktiven, wertschätzenden Kritik. Wenn der Grundberuf hinter der TGI klar definiert ist, werden auch die Inhalte der tiergestützten Angebote transparenter. Hierzu ist auch eine klare Abgrenzung innerhalb der tiergestützten Intervention in ihre drei Teilbereiche (TGT, TGP, TGA s. o.) dringend geboten, um die Missverständnisse der Vergangenheit endgültig auszuräumen. Auch in Bezug auf das Tierwohl (sowohl im Umgang wie in der Haltung) müssen dringend allgemeinverbindliche Bewertungskriterien angelegt werden. So können unprofessionelle Anbieter ausgeklammert werden und Patienten könnten sich auch in dieser Hinsicht auf qualitätsgesicherte TGI verlassen. Damit wäre dem Patienten wie auch dem Tier gedient. Denn eines muss die oberste Prämisse in der TGI sein: Bei jeder Arbeit sollte die Verantwortung für Wohlergehen und Sicherheit von Mensch und Tier an erster Stelle stehen und unser ständiger Begleiter sein! Tab. 3 6.) Angaben zu Gegebenheiten, die außerdem genutzt werden: ja nein Box Paddock Putzplatz Aufstiegshilfen (genaue Bezeichnung: ) Offenstall Sonstiges: Forum: Danninger - Gesicherte Transparenz in der Pferdegestützten Intervention mup 2|2021 | 75 Literatur ■ Danninger, A., Orac, G. (2016): Begutachtung Pferde in der Tiergestützten Intervention. unveröffentlicht ■ IAHAIO, International Association of Human- Animal Interaction Organizations (2018): White Paper, Definitions for Animal Assisted Intervention and Guidelines for Wellness of Animals Involved. Seattle. http: / / iahaio.org/ wp/ wpcontent/ uploads/ 2018/ 04/ iahaio_wp_updated- 2018-final.pdf https: / / doi.org/ 10.1016/ b978-0-12-801292-5.15001-1 ■ Pülschen, S. (2018): Kompetenz- und Begriffserklärung im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Fachbereichen des sogenannten „Therapeutischen Reitens“. mensch und pferd international, Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd 10 (1), 17-24 https: / / doi.org/ 10.2378/ mup2018.art04d ■ Systemcert Zertifizierungsges.m.b.H., 2020: Zertifizierung beruflicher Qualifikationen, Zertifizierungsprogramm TGI, Tiergestützte Intervention, Tierart: landwirtschaftliche Nutztiere. Revision 04 (Entwurf) - Stand 28. Juli 2020 Die Autorin Alexandra Danninger Ergotherapeutin, Lehrwart für Integratives Reiten Gerichtssachverständige für „Ergotherapie mit Pferd“, „Haltung Therapiepferde“ Kontakt alexandra.danninger@gmx.net Spiel und Spaß mit Pferd Einmal als Fee auf dem Zauberpferd durch die Wälder reiten oder sich als Ritter auf seinem stolzen Ross den Feinden entgegenstellen: Mit diesen zahlreichen Reit-, Voltigier- und Führübungen und -spielen mit detaillierten Beschreibungen werden manche Kinderträume wahr. Die Übungen und Spiele sind für Kinder verschiedener Altersstufen im Freizeitbereich, aber auch in der Heilpädagogik geeignet. Dabei wird auch besonders auf den respektvollen Umgang mit den Pferden geachtet. Liebevoll gestaltete Urkunden und Pässe zum Herunterladen erinnern die Kinder auch zu Hause noch an die schönen Erlebnisse mit den Pferden. Mit dieser Spiele- und Übungssammlung wird den Kindern, ihren BetreuerInnen und auch den Pferden bestimmt nicht langweilig! Hildegard Kiehne Schatzkiste Reiten, Führen, Voltigieren Lustige Spiele und Übungen mit Kindern Mit Online-Zusatzmaterial. (mensch & tier) 2. Auflage 2019. 145 Seiten. 85 Abb. 16 Kopiervorlagen. Innenteil farbig. (978-3-497-02910-5) kt a w