eJournals mensch & pferd international18/3

mensch & pferd international
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1867-6456
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/mup2026.art16d
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Recht & Sicherheit: Zwischen Unerlässlichkeit und vermeintlicher Einschränkung: Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter ­Angebote

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Katharina Ameli
Stephanie Krämer
1. Einleitung: Pädagogische Angebote mit Pferd, therapeutisch-pferdegestützte Interaktionen bei posttraumatischer Belastungsstörung oder Führungskräftecoaching mit Pferd sind nur einige Beispiele der vielfältigen tiergestützten Interaktionen mit Pferd (Palomar-Ciria/Bello 2023; Stoppard/Donaldson 2024; Schütz 2022).
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mup 3|2026|111-116|© Ernst Reinhardt Verlag, DOI 10.2378 / mup2026.art16d | 111 Recht & Sicherheit Zwischen Unerlässlichkeit und vermeintlicher Einschränkung: Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote 1. Einleitung Pädagogische Angebote mit Pferd, therapeutisch-pferdegestützte Interaktionen bei posttraumatischer Belastungsstörung oder Führungskräftecoaching mit Pferd sind nur einige Beispiele der vielfältigen tiergestützten Interaktionen mit Pferd (Palomar-Ciria / Bello 2023; Stoppard / Donaldson 2024; Schütz 2022). Der Einsatz von Pferden im sozialen Bereich hat in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. In einer aktuellen Erhebung zu tiergestützten Dienstleistungen und Tierschutz wurden von 270 Praktikerinnen und Praktikern Pferde auf Platz zwei der eingesetzten Tierarten genannt (Ameli et al. 2023). Ein wesentliches Ziel pferdegestützter Interaktionen besteht für die Zielgruppe oftmals in der Verbesserung der physischen, psychischen oder sozialen Zustände. Zeitgleich sind die Bedürfnisse der Pferde sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten angemessen zu berücksichtigen (Braun 2025; Braun et al. 2025). In der Praxis wird immer wieder darüber diskutiert, ob strenge Tierschutzanforderungen tier- und pferdegestützte Angebote unnötig einschränken. Eine wissenschaftliche Betrachtung dieser These zeigt jedoch, dass Tierschutz nicht als Hindernis, sondern als zentrale Voraussetzung für qualitativ hochwertige und ethisch verantwortliche pferdegestützte Angebote fungiert (Ameli / Krämer 2023). Das Tierschutzgesetz bietet hierbei eine wesentliche Grundlage tier- und pferdegestützten Arbeitens. Eine aktuelle Erhebung der Stiftung Bündnis Mensch und Tier hat hervorgehoben, dass Praktikerinnen und Praktiker das deutsche Tierschutzgesetz kaum als Grundlage ihrer Arbeit verstehen. Die Notwendigkeit einer Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist hingegen den Studienteilnehmenden bewusst (Otterstedt 2025). Dieser Befund knüpft an eine Fragebogenerhebung aus dem Jahr 2022 an. Hier wurde deutlich, dass Praktikerinnen und Praktiker dem Tierschutz in tiergestützten Angeboten eine bedeutende Rolle zuweisen. 92,1 Prozent der Befragten haben zudem angegeben, dass sie relevante Theorien zur Stresserkennung bei ihren Tieren kennen und diese Erkenntnisse in der Praxis anwenden (Ameli et al. 2023). Im Feld der pferdegestützten Angebote lässt sich häufig ein stark ausgeprägter individueller Anspruch der Pferdehaltenden beobachten, das Wohl ihrer Tiere zu schützen. Dieser Anspruch ist meist durch persönliche Werte, praktische Erfahrung im Umgang mit Pferden sowie ein ethisch motiviertes Verantwortungsgefühl geprägt. Bezugnehmend auf die oben genannten Befunde lässt sich konstatieren, dass der individuell verstandene „Tierschutz“ nicht immer mit dem rechtlich definierten Tierschutzbegriff übereinstimmt. Im Kontext tiergestützter Dienstleistungen zeigt sich, dass der Begriff „Tierschutz“ in der Dr. Katharina Ameli, Prof. Dr. Stephanie Krämer 112 | mup 3|2026 Recht & Sicherheit : Ameli, Krämer - Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote Praxis häufig unterschiedlich verstanden und verwendet wird. Zwischen alltagspraktischen Vorstellungen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Tieren und dem rechtlich definierten Tierschutzbegriff können dabei Unterschiede entstehen. Während das Tierschutzgesetz einen normativen Rahmen zum Schutz der Tiere vorgibt, wird es von einigen Akteurinnen und Akteuren im Praxisfeld entweder kaum als Grundlage der eigenen Arbeit verstanden oder als restriktiv für die Ausübung der eigenen tiergestützten Arbeit wahrgenommen. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen subjektivem Tierschutzverständnis und den Anforderungen des gesetzlich verankerten Tierschutzes. Gesetzlicher Tierschutz bezeichnet den durch Gesetze festgelegten Rahmen, der den Umgang mit Tieren reguliert und ihren Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden verbindlich vorgibt. In der Folge hat der gesetzlich verankerte Tierschutz Vorrang, insbesondere im Kontext behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen. Anbieterinnen und Anbieter tier- und pferdegestützter Dienstleistungen sind daher gefordert, die rechtlichen Vorgaben zu kennen und diese auch im Hinblick auf ihre spezifischen Angebote angemessen zu interpretieren und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund lohnt ein genauerer Blick auf die zugrunde liegenden Begriffe und deren Bedeutung zu richten. Tierschutzgesetz in tiergestützten Settings Das Tierschutzgesetz (TierSchG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Umgang mit allen Tieren. Bereits in § 1 Tier- SchG wird der zentrale ethische Anspruch formuliert: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Daraus folgt der Grundsatz des Gesetzes: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Die Bezeichnung des Tieres als Mitgeschöpf verdeutlicht, dass Tiere nicht lediglich als Mittel menschlicher Nutzung betrachtet werden dürfen, sondern als Lebewesen mit eigenem Schutzanspruch. Für pferdegestützte Einsätze bedeutet dies konkret, dass Pferde kein „therapeutisches oder pädagogisches Werkzeug“ sind, sondern mit ihren artspezifischen Bedürfnissen, individuellen Grenzen und möglichen Belastungsgrenzen wahrgenommen werden müssen. Besonders der Begriff des Leidens ist im Rahmen der tiergestützten Arbeit von zentraler Bedeutung. Leiden beschreibt eine länger andauernde oder wiederkehrende Beeinträchtigung des körperlichen oder psychischen Wohlbefindens eines Tieres, die sich im sozialen Einsatz beispielweise in Stress, Überforderung oder eingeschränkten Rückzugsmöglichkeiten äußern kann (Hirt et al. 2023). Das Erkennen solcher Belastungszustände setzt fundierte Fachkenntnis im Umgang mit Pferden voraus, da Anzeichen von Leiden nicht bei jedem Pferd gleichermaßen deutlich oder unmittelbar erkennbar sind. Entsprechend fordert das TierSchG eine einschlägige Sachkunde derjenigen Personen, die mit Tieren arbeiten oder für sie verantwortlich sind. Neben der ethischen Dimension enthält das TierSchG konkrete Anforderungen an Haltung, Betreuung und Nutzung von Tieren, die auch für pferdegestützte Fachkräfte relevant sind. Besonders relevant für pferdegestützte Angebote sind unter anderem: § 2 TierSchG (Anforderungen an Haltung und Betreuung) und § 3 TierSchG (Verbot bestimmter Handlungen). Gemäß § 2 TierSchG müssen Tierhaltende grundsätzlich gewährleisten, dass die eingesetzten Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Für Pferde bedeutet dies beispielsweise ausreichend Bewegungsraum (z. B. regelmäßiger Weidegang oder Paddock), Sozialkontakt zu Artgenossen, artgerechte Fütterung und angemessene Einsatzzeiten. Bezüglich der Mindestanforderungen ist zu berücksich- Recht & Sicherheit : Ameli, Krämer - Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote mup 3|2026 | 113 tigen, dass Pferden täglich freier Auslauf von wenigstens sechs Stunden zu gewährleisten ist (OVG Niedersachsen (Lüneburg), Az.: 11 LA 116 / 15, 29.02.2016). Im Rahmen der Haltung dürfen die Bewegungsmöglichkeiten der Pferde dabei nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Nicht zuletzt ist es notwendig, dass die Tierhaltenden ausreichende Kenntnisse zur Biologie, Physiologie und zum Verhalten der Pferde vorweisen, sowie über die notwendigen Fähigkeiten zur Betreuung von Pferden verfügen. Gemäß § 3 TierSchG darf ein Pferd zudem nicht zu Leistungen gezwungen werden, denen es aufgrund seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist. Es darf nicht mit Methoden ausgebildet werden, die Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen. Dies bedeutet für die pferdegestützte Arbeit, dass beispielsweise eine Überforderung von Pferden im Einsatz nicht zulässig ist, dass Training auf der Basis positiver Lernmethoden praktiziert wird und dass wesentliche Kenntnisse über das natürliche Verhalten von Pferden vorliegen. 2. Tierschutz als Qualitätskriterium pferdegestützter Angebote Sowohl in der Forschung als auch in der Praxis wird die Bedeutung des Tierschutzes in tiergestützten Einsätzen besonders hervorgehoben. Zusätzlich wird die Bedeutung des Tierwohls benannt, deren einheitliche rechtliche Definition jedoch noch aussteht (Ameli et al. 2023). In der Praxis wird „Tierwohl“ häufig als Leitbegriff genutzt, um die gesetzlichen Anforderungen zu operationalisieren und artgerechte Haltung, Pflege und Nutzung von Tieren, etwa im Rahmen tiergestützter Angebote, zu gewährleisten. So wird zunehmend betont, dass das Wohlbefinden der eingesetzten Tiere einen entscheidenden Qualitätsfaktor für tiergestützte Dienstleistungen darstellt (Serpell et al. 2017). Das TierSchG in Deutschland ist verbindliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit Tieren und steht über allen Empfehlungen von Fachverbänden oder Leitlinien, die Qualitätsstandards oder Mindestanforderungen für tier- und pferdegestützte Arbeit festlegen. Während solche Empfehlungen und Leitlinien wichtige Hinweise für die gute Praxis bieten können, legt das Gesetz den verbindlichen Mindeststandard fest, der eingehalten werden muss. Tierwohl im rechtlichen Sinne bemisst sich daher stets an den Vorgaben des § 1 TierSchG und nicht an freiwilligen Empfehlungen oder Richtlinien Dritter. Studien haben gezeigt, dass Pferde Stress erleben. Dieser äußert sich in physiologischen Parametern, beispielsweise in einer erhöhten Herzfrequenz, gestiegene Kortisolwerten oder (stereotypen) Verhaltensänderungen (McGreevy / McLean 2010). Stressbelastung im tiergestützten Einsatz kann nicht nur zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, sondern auch die Sicherheit des Einsatzes wesentlich beeinträchtigen. Es ist daher konsequent, dass Tierschutz und damit das Tierschutzgesetz als Grundlage professioneller Praxis verstanden werden (Ameli et al. 2023). Das Tierschutzgesetz bietet somit einen Rahmen für Mindeststandards in tier- und pferdegestützten Settings. Untermauert wird dies durch den in Teilen für Anbietende pferdegestützter Interaktionen rechtlich notwendigen Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG. Dieser fordert bei selbstständigen, fortlaufenden und gewerbsmäßigen tierbzw. pferdegestützten Angeboten ein Vorliegen der Sachkunde. Diese umfasst fundierte Kenntnisse zu ethologischen Grundlagen im Verhalten der eingesetzten Tierarten mit Fokus auf Stresserkennung, zur Physiologie der Tierarten, zu Eignung und Krankheiten, hygienerechtliche Grundlagen, z. B. zur Übertragung von Zoonosen, zu rechtlichen Grundlagen des Tierschutzgesetzes sowie dessen konkrete Umsetzung für tiergestützt-tätige Personengruppen, zu Tierschutz und Tierhaltung, zu veterinärmedizinischen Grundlagen bei Erkrankungen eingesetzter Tierarten sowie zum tiergerechten 114 | mup 3|2026 Recht & Sicherheit : Ameli, Krämer - Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote Einsatz der Pferde (Ameli 2016; Ameli / Krämer 2023; Beaucamp / Beaucamp 2023). Die Vorstellung, Tierschutz würde tier- und pferdegestützte Angebote einschränken, beruht häufig auf einer verkürzten Perspektive. Tatsächlich fungieren tierschutzrechtliche Vorgaben als professioneller Orientierungsrahmen. Dieser sichert Mindeststandards für Tierhaltung und Einsatz, gewährleistet die Qualität tiergestützter Arbeit und schützt somit Mensch und Tier. Ein Pferd, das unter Stress steht, kann nicht nur gesundheitliche Schäden entwickeln, sondern auch unsicher oder unberechenbar reagieren, was wiederum ein Risiko für die Nutzenden tiergestützter Interaktionen darstellt. Aus dieser Perspektive ist Tierschutz nicht nur ethisch geboten, sondern auch ein wichtiger Sicherheits- und Qualitätsaspekt. 3. Fazit: Tierschutz als professionelle Leitlinie für pferdegestützte Interaktionen Tierschutz ist somit keine Einschränkung tier- und pferdegestützter Angebote, sondern deren grundlegende Voraussetzung. Das deutsche Tierschutzgesetz formuliert klare ethische und rechtliche Standards, die sicherstellen, dass Pferde als fühlende Mitgeschöpfe respektiert werden. In der professionellen Praxis bedeutet eine Umsetzung des Tierschutzgesetzes und des darin verankerten Tierschutzgedankens auch klare Einsatzpläne für Pferde, Beobachtung individueller Stresssignale, regelmäßige Gesundheitskontrollen und fundierte Ausbildung der Fachkräfte. Wenngleich es abstrakt klingen mag, ist die Dokumentation der Arbeitsbedingungen der Pferde hilfreich. Eine aus dem Bereich menschlicher Arbeitsverhältnisse adaptierte Struktur lässt sich auch auf Pferde im sozialen Einsatz übertragen. Die Grundzüge einer solchen Struktur finden sich in den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT e. V.). Konkret kann dies an einem Anforderungsprofil für Pferde im pferdegestützten Einsatz verdeutlicht werden. Hierzu zählen: ■ Eignung ■ Qualifikationen ■ Tätigkeitsbereiche und -orte ■ Verpflichtungen zu Dienstreisen, Mehr-, Schicht- oder Sonntagsarbeit ■ Fortbildungspflichten Arbeitsbedingungen im pferdegestützten Einsatz: ■ Arbeitsantritt und -dauer ■ Arbeitszeiten ■ Entlohnung ■ Urlaubsanspruch ■ Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sozialschutz ■ Renteneintritt ■ Krankenversorgung / Arbeitsunfähigkeit ■ Arbeitsschutz ■ Arbeitsmedizinische Betreuung Hieraus ergibt sich ein wesentlicher Mehrwert für den konkreten Einsatz: So ist erstens die Beziehungsgestaltung zwischen Mensch und Pferd zu nennen. Ein Pferd, das freiwillig und entspannt mit Menschen in Interaktion tritt, ermöglicht echte Beziehungserfahrungen und authentisches Erleben. Zweitens sind pferdegestützte Fachkräfte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Vorbildfunktion. Die Vermittlung von Empathie, Verantwortung und Achtsamkeit wird nur dann glaubwürdig, wenn diese Werte gegenüber Menschen und Tieren gleichermaßen praktiziert werden. Drittens sind eine artgerechte Haltung, die individuell angepasste Einsatzbedingungen und Einsatzzeiten sowie Erholungs- und Urlaubsphasen wesentliche Indikatoren zur Gesunderhaltung der eingesetzten Pferde. Nicht zuletzt Recht & Sicherheit : Ameli, Krämer - Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote mup 3|2026 | 115 ermöglicht die Prüfung der Unerlässlichkeit eine fundierte Abwägung des Wohls der eingesetzten Pferde. Unerlässlichkeit bedeutet eine Prüfung der folgenden Aspekte: ■ Unverzichtbarkeit des Tiereinsatzes ■ Prüfung der Gleichwertigkeit anderer Methoden ■ individuelle Passung und Mehrwert des Tiereinsatzes ■ Ziel, Wirkung und Verhältnismäßigkeit ■ grundsätzliche ethische Vertretbarkeit und Abwägung ■ Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen Auf dem Tierschutzgesetz basierende Strukturen erhöhen nicht nur das Tierwohl, sondern auch die fachliche Glaubwürdigkeit der tier- und pferdegestützten Angebote. Nur unter Abwägung der tierschutzrelevanten Bedingungen können tier- und pferdegestützte Angebote nachhaltig, verantwortungsvoll und wirksam gestaltet werden. Literatur ■ Ameli, K. (2016): Die Professionalisierung tiergestützter Dienstleistungen. Von der Weiterbildung zum eigenständigen Beruf. wbv, Bielefeld ■ Ameli, K., Braun, T. F., Krämer, S. (2023): Animal Welfare in Animal Assisted Interventions - An Exploratory Survey in Germany. Animals 13 (8), 1324, https: / / doi.org / 10.3390 / ani13081324 ■ Ameli, K. & Krämer, S. (2023). Bei tiergestützten Dienstleistungen auch das Tier im Fokus haben! Deutsches Tierärzteblatt 71 (9), S. 1110 - 1114. ■ Braun, T. F., Ameli, K. & Krämer, S. (2025). Equine-assisted interventions in Germany: Animal welfare knowledge and practices among equine-assisted professionals. Journal of Equine Veterinary Science, 152, 105656. https: / / doi. org/ 10.1016/ j.jevs.2025.105656 ■ Braun, T. F. (2025): Tiergestützte Interventionen und Human-Animal Studies - eine theoretische Einbettung und empirische Pilotierung des Einsatzes von Pferden in pädagogisch-therapeutischen Kontexten unter transdisziplinärer Berücksichtigung ethologischer Erkenntnisse sowie mikrosoziologischer Bezugstheorien (Dissertation). VVB Laufersweiler Verlag, Gießen, https: / / doi.org/ 10.22029/ jlupub-20242 ■ Beaucamp, E., Beaucamp, S. (2021): Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis. Kohlhammer, Stuttgart ■ Hirt, A., Maisack, C., Moritz, J., Felde, B. (2023): Tierschutzgesetz, 4th ed. Franz Vahlen, München Die Autorinnen Dr. Katharina Ameli Ökotrophologin (B.Sc., M.Sc.), Lehramt für berufliche Schulen (1. Staatsexamen), systemische Coachin (DGfC), Hoch- und Höchstbegabtenberaterin, Promotion an der Uni Gießen zur „Professionalisierung tiergestützter Dienstleistungen“, Studienkoordination im Zertifikatskurs „Tiergestützte Dienstleistungen“, Projektmitarbeiterin an der Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie eigene Praxis für Coaching und Beratung Prof. Dr. Stephanie Krämer Fachtierärztin für Versuchstierkunde und habilitiert im Fach Experimentelle Pharmakologie, geschäftsführende Direktorin des Forschungszentrums Interdisciplinary Centre for Animal Welfare Research and 3R (ICAR3R) und Professorin für Versuchstierkunde und Tierschutz der Justus-Liebig-Universität in Gießen Forschungsschwerpunkte: Verbesserung von Haltungsmaßnahmen von Versuchstieren, Aspekte zu Verhaltensstörungen von Tieren, die in Gefangenschaft gehalten werden (Stereotypien), Verbesserung und Objektivierung von Parametern zur Belastungseinschätzung sowie Aspekte zu Qualzuchten Kontakt Dr. Katharina Ameli Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz Frankfurter Strasse 95 · 35392 Giessen Katharina.Ameli@vetmed.uni-giessen.de Prof. Dr. Stephanie Krämer Interdisciplinary Centre for Animal Welfare Research and 3R (ICAR3R) Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz Frankfurter Strasse 110 · 35392 Giessen Stephanie.Kraemer@vetmed.uni-giessen.de 116 | mup 3|2026 Recht & Sicherheit : Ameli, Krämer - Tierschutz(gesetz) als Basis tier- und pferdegestützter Angebote ■ McGreevy, P., McLean, A. (2010): Equitation Science. Wiley-Blackwell, Oxford ■ Otterstedt, C. (2025): Tiergestützte Arbeit in Deutschland (Studie). Stiftung Bündnis Mensch und Tier ■ Palomar-Ciria, N., Bello, H. J. (2023): Equine- Assisted Therapy in Post-Traumatic-Stress Disorder: A Systematic Review and Meta- Analysis. Journal of Equine Veterinary Science, 128, 104871, https: / / doi.org/ 10.1016/ j. jevs.2023.104871 ■ Schütz, Kathrin (2022): Pferdegestütztes Coaching - psychologisch basiert und wissenschaftlich fundiert. Wiesbaden. Springer. ■ Serpell, J., McCune, S., Gee, N., Griffin, J. (2017): Current challenges to research on animalassisted interventions. Applied Developmental Science 21 (3), 223-233 ■ Stoppard, L., Donaldson, J. (2024): Evaluation of equine assisted learning in education for primary school children: a qualitative study of the perspectives of teachers. Frontiers in Education, 9, https: / / doi.org/ 10.3389/ feduc.2024.1275280 ■ TierSchG - Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 280 V v. 19.06.2020 ■ TVT (2009): Codex Veterinarius der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) -Ethische Leitsätze für tierärztliches Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere. http: / / www. tierschutz-tvt.de / fileadmin / user_upload / TVT- CODEX_VETERINARIUS.pdf. Best of Bindung Die sichere Bindung an die Eltern ist die Basis, von der aus Kinder die Welt erkunden und sich entwickeln. Misslingt sie, können sich Eifersucht, Angst, Wut, Kummer oder Niedergeschlagenheit festigen und Menschen ein Leben lang belasten. John Bowlby schildert Grundkonzepte, empirische Prüfung und therapeutische Anwendung der Bindungstheorie. Die Aufarbeitung früher Bindungserfahrungen im Erwachsenenalter hilft bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und psychischer Probleme. Psychotherapeut: innen übernehmen dann die Rolle der verlässlichen Basis für die Erkundung früherer Erfahrungen und Gefühle. Eltern erkennen, wie ihre eigene Bindungsgeschichte ihr Erziehungsverhalten gegenüber ihren Kindern prägt. John Bowlby Bindung als sichere Basis Grundlagen und Anwendung der Bindungstheorie 6. Auflage 2024. 163 Seiten. (978-3-497-03276-1) kt a w