Psychologie in Erziehung und Unterricht
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0342-183X
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/peu2025.art17d
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Theoretischer Beitrag: Anregungen aus der Ökonomie für Wirkungsforschung im Kinderschutz
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2025
Christina Boll
Till Nikolka
Wirkungsforschung wird in der Familienökonomie als Evaluation kausaler Maßnahmeneffekte mit Bezug auf die interessierenden Outcomes bei Kindern, Jugendlichen oder Eltern verstanden. Angewendet auf den Kinderschutz geht es entweder um präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung oder um Interventionen mit dem Ziel, bei bereits eingetretener Kindeswohlgefährdung Schaden vom Kind abzuwenden. Der Beitrag hat zwei Ziele. Erstens legt er einen konzeptionellen Erfassungsrahmen gesamtgesellschaftlicher Kosten und Nutzen von präventiven bzw. interventiven Kinderschutzmaßnahmen in der Lebensverlaufsperspektive vor. Eine valide Nutzenmessung als integraler Bestandteil eines solchen Konzepts erfordert Methoden, die kausale Inferenz erlauben, mithin einen Kontrollgruppenansatz mit zufälliger Zuteilung der Personen in die Interventions- und Kontrollgruppe. Da der Zufallsmechanismus aus verschiedenen Gründen in der Kinderschutzpraxis und -forschung selten anwendbar ist, stellt der Beitrag zweitens zwei in der Ökonomie einschlägige quasi-experimentelle Verfahren vor, die exogene Variation in Raum und Zeit ausnutzen, und diskutiert mögliche Anwendungsbezüge auf den Kinderschutz sowie damit verbundene Datenanforderungen.
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Psychologie in Erziehung und Unterricht, 2025, 72, 248 -263 DOI 10.2378/ peu2025.art17d © Ernst Reinhardt Verlag n Theoretischer Beitrag Anregungen aus der Ökonomie für Wirkungsforschung im Kinderschutz Christina Boll a, b, c , Till Nikolka a, d a Deutsches Jugendinstitut (DJI), München b Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München c Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), Mannheim d CESifo, München Zusammenfassung: Wirkungsforschung wird in der Familienökonomie als Evaluation kausaler Maßnahmeneffekte mit Bezug auf die interessierenden Outcomes bei Kindern, Jugendlichen oder Eltern verstanden. Angewendet auf den Kinderschutz geht es entweder um präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung oder um Interventionen mit dem Ziel, bei bereits eingetretener Kindeswohlgefährdung Schaden vom Kind abzuwenden. Der Beitrag hat zwei Ziele. Erstens legt er einen konzeptionellen Erfassungsrahmen gesamtgesellschaftlicher Kosten und Nutzen von präventiven bzw. interventiven Kinderschutzmaßnahmen in der Lebensverlaufsperspektive vor. Eine valide Nutzenmessung als integraler Bestandteil eines solchen Konzepts erfordert Methoden, die kausale Inferenz erlauben, mithin einen Kontrollgruppenansatz mit zufälliger Zuteilung der Personen in die Interventions- und Kontrollgruppe. Da der Zufallsmechanismus aus verschiedenen Gründen in der Kinderschutzpraxis und -forschung selten anwendbar ist, stellt der Beitrag zweitens zwei in der Ökonomie einschlägige quasi-experimentelle Verfahren vor, die exogene Variation in Raum und Zeit ausnutzen, und diskutiert mögliche Anwendungsbezüge auf den Kinderschutz sowie damit verbundene Datenanforderungen. Schlüsselbegriffe: Kinderschutz, Kausalinferenz, Kosten-Nutzen-Analysen, quasi-experimentelle Methoden, Prävention Suggestions From Economics for Impact Analysis of Child Protection Policies Summary: In family economics, policy impact analysis concerns the evaluation of causal effects with respect to outcomes of interest regarding children, adolescents or parents. With respect to child protection, it is either about preventive measures to avoid child endangerment or about interventions with the goal to reduce harm to a child in case child endangerment has already occurred. The scope of this article is twofold. First, it presents a conceptual framework for measuring the costs and benefits of preventive and interventional child protection measures for society as a whole from a life course perspective. A valid measurement of benefits as an integral part of such a framework requires methods that allow for causal inference, i. e. a control group approach with random allocation of individuals to the treatmentand control group. Second, since ex-ante randomization is rarely possible in child protection practice and research for various reasons, this article presents two quasiexperimental methods from economics that exploit exogenous variation in space and time and discusses their possible application to child protection as well as the associated data requirements. Keywords: Child protection, causal inference, cost-benefit-analysis, quasi-experimental methods, prevention Dieser Beitrag präsentiert zwei Anregungen aus der Ökonomie bzw. Ökonometrie für den Kinderschutz - zum einen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in Form des Konzeptes eines Kosten-Nutzen-Vergleichs, zum anderen ökonometrische Methoden zur Evaluation kausaler Maßnahmeneffekte. Bei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen geht es nicht darum, ob Kinder Anregungen aus der Ökonomie 249 und Jugendliche vor Misshandlung und Missbrauch geschützt werden müssen, da dies sowohl moralisch als auch aufgrund von in der Verfassung verbriefter Rechte außer Frage steht. Stattdessen geht es um das „Wie“: Wirtschaftlichkeitsüberlegungen setzen dort an, wo es mehrere Maßnahmenalternativen gibt - mit der Maßgabe, die wirtschaftlichste (nicht zwingend auch die kostengünstigste) Maßnahme umzusetzen, weil dadurch die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt maximiert wird. Dass unter mehreren Maßnahmenalternativen ausgewählt werden muss, ist eine gängige Anforderung von Sozialsystemen, auch im Kinderschutz. Ökonomische Überlegungen können hier mit ihren klaren Entscheidungsregeln, wie die knappen Mittel zum Wohle aller am besten zu verwenden sind, eine wertvolle Bereicherung darstellen. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen beinhalten den Vergleich von Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen und erlauben daher jenseits der Beurteilung der Effektivität einer Maßnahme auch Rückschlüsse auf ihre Effizienz. Eine Maßnahme A ist wirtschaftlicher als Maßnahme B, wenn erstere bei gleichen Kosten einen höheren Nutzen stiftet oder, anders gewendet, bei gleichem Nutzen weniger kostet. Dass diese Abwägung wohlfahrtsrelevant ist, liegt auf der Hand: Werden mehr Mittel eingesetzt als bei gegebenem Nutzen notwendig, kommt dies einer Verschwendung knapper Ressourcen (Kapitalgüter, Arbeitskräfte) gleich, welche dann nicht mehr für wohlfahrtsmehrende weitere Ausgaben zur Verfügung stehen. Quasiexperimentelle Methoden im Verständnis der Ökonometrie erlauben Rückschlüsse auf kausale Maßnahmeneffekte, weil sie mithilfe exogener Variation eine zufällige Zuteilung der Zielgruppe in Behandlungs- und Vergleichsgruppe annähern. Sowohl für den in Kapitel 1 beschriebenen ökonomischen Kostenrahmen als auch für die in Kapitel 2 vorgestellten quasi-experimentellen Methoden stellt Kapitel 3 Überlegungen zur Applikation auf den Kinderschutz vor. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung und Bewertung in Kapitel 4. 1. Ökonomischer Kosten-Nutzen- Erfassungsrahmen 1.1 Schadenfolgekosten Unter Kosten verstehen wir in diesem Beitrag zum einen Schadenfolgekosten und zum anderen Maßnahmenkosten. Schadenfolgekosten sind Kosten, die infolge einer eingetretenen Kindeswohlgefährdung (KWG; Vorliegen als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung der Fachkräfte nach einer Gefährdungsmitteilung; vgl. zum Prozess der Gefährdungseinschätzung Gerber & Kindler, 2022) entstehen. Schaden und Schadenfolgen basieren auf eingetretenen Störungen infolge einer KWG, die einen traumatischen Charakter haben können. 1 Sie entstehen zunächst und vor allem beim betroffenen Individuum, und zwar kurz-, mittel- und langfristig, wie die empirische Evidenz zeigt, daher werden sie in der Lebensverlaufsperspektive betrachtet. In der Kindheit und Jugend zählen hierzu psychische und körperliche Erkrankungen, eine verzögerte oder eingeschränkte sozioemotionale und kognitive Entwicklung, in Wechselwirkung mit retardierter kognitiver Entwicklung stehende Sprachstörungen; im Jugend- und Erwachsenenalter kommt u. U. eine erhöhte Delinquenz bis hin zu eigenem Gewalthandeln (Pfeiffer, Wetzels & Enzmann, 1999) hinzu; im Erwachsenenalter resultieren aus den vorgenannten Folgen eine geminderte Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität mit entsprechenden materiellen Risiken. Bei Reviktimisierung erhöhen sich die Schadenfolgekosten entsprechend. Die Wahrscheinlichkeit für eine Reviktimisierung nach KWG ist beträchtlich; erneute Gefährdungssituationen werden schon im ersten Jahr nach einer ersten Gefährdungsmitteilung berichtet (Bae & Kindler, 2017), wobei die Reviktimisierungsrate von der Art der KWG abhängt (Witte & Kindler, 2018). In einer generationenübergreifenden Betrachtung werden auch Folgekosten der Kindergeneration in den Blick genommen. Die Lebensverlaufsperspektive und erst recht die generationenübergreifende Perspektive stellen hohe Datenanforderungen. So kann zwischen direkten und indirekten Kosten, die in einem unmittel- 250 Christina Boll, Till Nikolka baren inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Traumatisierung stehen (bspw. privat zu tragende Medikamenten-, Therapie- und Beratungskosten), und indirekten Kosten, die erst im weiteren Verlauf im Zusammenhang mit den Traumafolgestörungen auftreten (bspw. Einkommensverluste), unterschieden werden. Eine weitere Differenzierung ergibt sich zwischen tangiblen und intangiblen Kosten. Neben in Euro und Cent erfassten Kosten können dem Individuum verlorene Chancen, Erfahrungen von Leid und Schmerz, eine geminderte Lebensqualität oder eine verkürzte Lebensdauer entstehen, die sich nicht immer in Geldeinheiten umrechnen lassen. 2 Schadenfolgekosten entstehen aber nicht nur beim Individuum auf privater Ebene, sondern bei der Gesellschaft insgesamt. Auch bei diesen sozialen Kosten ist zwischen direkten und indirekten sowie tangiblen und intangiblen Kosten zu unterscheiden. Ein Beispiel für direkte gesellschaftliche Kosten wären die Kosten für eine Beratungsinfrastruktur als erste Anlaufstelle bei Traumatisierung (Habetha et al., 2012, S. 70), Beispiele für gesellschaftliche indirekte Kosten sind Mindereinnahmen durch Frühverrentungen, Mehrausgaben in der Schulpädagogik zur Kompensation entwicklungsverzögerter oder -gestörter Kinder oder Kosten für Polizei und Justiz im Zusammenhang mit Delinquenz oder Kriminalität im Jugend- oder Erwachsenenalter (Habetha et al., 2012, S. 70). Ein Beispiel für intangible soziale Kosten wäre das die Lebensqualität von Großeltern einschränkende Mitleiden am Leid eines von KWG betroffenen Enkelkindes. Soziale Kosten, die der Staat trägt, müssen über Steuereinnahmen oder Kreditfinanzierung aufgebracht werden. 3 1.2 Maßnahmenkosten Als Maßnahmenkosten bezeichnen wir Kosten, die im Zuge der Umsetzung einer Präventions- oder Interventionsmaßnahme anfallen. Unter Präventionsmaßnahmen verstehen wir Maßnahmen zur Vorbeugung einer KWG. Als Interventionsmaßnahmen sind alle Maßnahmen gefasst, die nach Feststellung einer KWG ergriffen werden und das Ziel haben, Schadenfolgen und deren Kosten zu reduzieren; hierzu zählt auch, wiederholte Gefährdungsereignisse zu vermeiden. Unter Interventionen verstehen wir daher sowohl ambulante Hilfen 4 als auch Fremdunterbringung. Werden infolge der Reviktimisierung oder zu deren Vorbeugung wiederholte Interventionen eingesetzt, steigert dies die lebenslaufbezogenen Maßnahmenkosten - und damit den Nutzen einer frühzeitig effektiven Präventionsmaßnahme. Je weiter die Maßnahmen in der Zukunft liegen, desto unsicherer sind deren Kosten. Kostenrisiken bestehen etwa in steigenden Kreditzinsen oder Lohnsteigerungen von Fachkräften. Die Lebensverlaufsperspektive einzunehmen, d. h., in der Zeit zu rechnen, bedeutet ferner, Inflation einzupreisen und Zinsen zu kalkulieren. Da grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den Euro gar nicht für (wie auch immer geartete) sozialpolitische Maßnahmen (Realinvestitionen) auszugeben, sondern am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Marktzins als Mindestverzinsungsanforderung an die Investition anzusetzen. Er fungiert in dieser Rolle als Diskontierungsfaktor für künftige Erträge und Kosten und entspricht, wenn die Investition mit Eigenmitteln finanziert wird, dem Anlagezins bzw. bei Kreditfinanzierung dem Kreditzins. 1.3 Maßnahmennutzen Wenn wir die Kinderschutzmaßnahme als Investition betrachten, können wir ihren Nutzen mit ihren Erträgen gleichsetzen. Die Maßnahmenerträge bestehen zum einen in den vermiedenen oder reduzierten individuellen und sozialen (tangiblen und intangiblen) Schadenfolgekosten. 5 Zum anderen sind auch ein gesteigertes Wohlergehen oder/ und gesteigerte Ressourcen (etwa Stressbewältigungsstrategien) der Zielgruppe Komponenten des Maßnahmennutzens bzw. der Investitionserträge. Schon hier wird deutlich, dass der intangible Nutzen von Maßnahmen kaum vollständig messbar ist, nicht auf der individuellen und schon gar nicht auf der - die gesamten Wohlfahrtserträge betreffenden - sozialen Ebene. Anregungen aus der Ökonomie 251 Daher müssen quantitative Kosten-Nutzen- Betrachtungen immer durch qualitative Plausibilitätsüberlegungen ergänzt werden. Bezogen auf den Kinderschutz haben Gabler, Liel & Kindler (2023) expliziert, dass auch negative Maßnahmenwirkungen u. a. in psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch Fremdunterbringungen bestehen können, etwa durch sexualisierte Gewalt Gleichaltriger bei unzureichenden Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Hinzu kommt, dass der Maßnahmenerfolg, etwa der ambulanten Hilfen zur Erziehung, auch von der „Koproduktion“ (Gabler et al., 2023, S. 6) der Klient: innen, in KWG- Fällen also der Kinder und Jugendlichen und insbesondere der Eltern, abhängt. Der Maßnahmenerfolg (und mit ihr der Maßnahmennutzen) kann sich während des Hilfeprozesses verändern. Außerdem ist auch im Kinderschutz zu bedenken, dass der gemessene Maßnahmeneffekt von der Definition der Vergleichsgruppe abhängt. Die Situation ohne Maßnahme trifft sowohl auf Personen zu, die noch keinerlei (beobachteten) Kontakt zum Kinderschutzsystem hatten, als auch auf Personen, die aufgrund des Verdachts auf KWG einen solchen Kontakt hatten, aber keine Behandlung erhielten. Studien zeigen, dass die Outcomes der letztgenannten Gruppe den Outcomes der Behandlungsgruppe im jungen Erwachsenenalter stärker ähnelten als die Outcomes der zuerst genannten Gruppe (Vinnerljung, Sundell, Löfholm & Humlesjö, 2006). Schließlich spielt auch das Timing der Maßnahme eine Rolle für deren Erträge: Präventive Maßnahmen zielen auf die Stärkung von Eltern und ihrer Erziehungs- und Lebensbewältigungskompetenzen sowie die Stärkung der Eltern-Kind-Bindung, um ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu fördern. Weil frühe Fördermaßnahmen stärkere Effekte auf die kognitiven und nichtkognitiven Fähigkeiten eines Kindes zeitigen als spätere Fördermaßnahmen (Cunha & Heckman, 2007; Heckman, 2011), fallen die Erträge früher Investitionen besonders hoch aus. Das gilt auch für frühe Bildungsinvestitionen (Spieß, 2013). 1.4 Rendite als Entscheidungsregel Die finanzmathematische Rendite einer Investition führt über den Kapitalbarwert. Dieser entspricht der Differenz zwischen den akkumulierten (mithilfe des relevanten Marktzinses berechneten) Gegenwartswerten der Erträge und den akkumulierten Gegenwartswerten der Kosten der Investition. Die Investition ist rentabel, wenn der Kapitalbarwert größer null ist. 6 In absoluter Betrachtung (nur einer Investition mit „so weiter wie bisher“ als Vergleichsmaßstab) lautet die Entscheidungsregel, dass sich die Investition lohnt, wenn die Kosten durch die Erträge mindestens wieder eingespielt werden. Bei mehreren Investitionsalternativen ist die Alternative mit dem höchsten Kapitalbarwert größer null zu bevorzugen. 7 Die Rendite ist derjenige Zinssatz, zu dem der Kapitalbarwert exakt null ist, d. h., sie stellt die maximale Verzinsungsanforderung dar, unter der diese Investition gerade noch rentabel ist. Investitionsalternativen lassen sich daher - äquivalent zum Kapitalbarwertkriterium - am Kriterium der Rendite ordnen. 2. Quasi-Experimente zur Evaluation kausaler Effekte bezüglich des Nutzens 2.1 Methodische Vorbemerkungen Für die Beurteilung der Rentabilität einer Investition ist eine valide Nutzenmessung zentral. Verändert die Maßnahme die Outcome-Variable(n) bei Eltern und Kindern in die gewünschte Richtung? Treten nicht intendierte „Nebenwirkungen“ auf? Bezogen auf den Kinderschutz: Reduziert die Maßnahme nachweislich das Risiko einer KWG bzw. deren Schadensfolgen? Dieser Beitrag lehnt sich an ein Verständnis von Wirkung an, das den Effekt eines Programms im Vergleich zu einem Zustand misst, der eingetreten wäre, wenn das Programm nicht zum Einsatz gekommen wäre („potential outcomes framework“, Rubin, 1974; 2005; Holland, 1986). Somit ist Kern der Wirkungsmessung und zentrale Herausforderung die kontrafaktische Situation: 252 Christina Boll, Till Nikolka Von Interesse ist, wie das Leben der Person, die an einem zu evaluierenden Programm teilgenommen hat, verlaufen wäre, wenn sie nicht an diesem teilgenommen hätte. Da jede Person aber nur ein Leben hat, das sich nicht „zurückdrehen lässt“, muss eine sogenannte kontrafaktische Situation („was wäre gewesen, wenn…“) geschaffen werden, die diesem Vergleich möglichst nahekommt. Diese kontrafaktische Situation lässt sich nur mit anderen Personen realisieren. Hierzu verwendet man eine möglichst merkmalsähnliche Personengruppe, die tatsächlich nicht an dem zu evaluierenden Programm teilgenommen hat (Kontrollgruppe). Die Gruppe der Personen, die am Programm teilgenommen, d. h. die „Behandlung“ des Programms erhalten haben (Treatment-Gruppe), wird mit der Kontrollgruppe bezüglich der Zielgrößen verglichen. Gibt es bereits ein Standardprogramm, kann die Kontrollgruppe aus mit der Treatmentgruppe merkmalsähnlichen Personen (s. o.) bestehen, die weiterhin „wie üblich“ versorgt werden („treatment-as-usual“, TAU). Dies erlaubt es, Vorteile des zu prüfenden Programms gegenüber dem herkömmlichen Vorgehen zu testen. Menschen unterscheiden sich nicht nur in beobachtbaren, sondern auch in nicht beobachtbaren Merkmalen. Die Merkmalsähnlichkeit zwischen Treatment- und Kontrollgruppe lässt sich, was beobachtbare Merkmale betrifft, durch statistische Matching-Verfahren annähern. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbeobachtbare Merkmale die Programmnutzung beeinflussen, lassen sich die gemessenen Programmeffekte nicht ausschließlich auf das Programm zurückführen, sondern könnten auch mit den unbeobachtbaren Eigenschaften der Nutzenden zusammenhängen. Um ein Beispiel aus der Medizin heranzuziehen: Wenn der eine Patient das verschriebene Medikament einnimmt, der andere nicht, lassen sich Unterschiede im Gesundheitszustand zwischen den beiden Patienten nur dann zweifelsfrei auf das Medikament zurückführen, wenn sich die Patienten nicht auch in anderer Hinsicht, z. B. in Zukunftsvertrauen und positivem Denken, unterscheiden. Tun sie es doch, spricht man von „verzerrten Effekten“, weil der Maßnahmen- (Medikamenten-)Effekt, der eigentlich gemessen werden soll, durch die anderen gesundheitswirksamen Merkmale „verzerrt“ ist. Um kausale (d. h. „reine“, „unverzerrte“) Effekte von Programmwirkungen zu ermitteln, gibt es prinzipiell zwei Wege. Der erste Weg besteht in der Verwendung von sog. Paneldatenmodellen: Diese ermitteln den Programmeffekt durch einen Vorher-Nachher-Vergleich innerhalb ein und derselben Person. Interpersonelle zeitkonstante Merkmalsunterschiede können dabei „neutralisiert“ werden. Das Problem unbeobachteter zeitabhängiger Unterschiede zwischen Vergleichspersonen bleibt aber bestehen. Paneldatenmodelle sind interdisziplinär einschlägig und werden im Folgenden nicht weiter behandelt. Der zweite Weg besteht in der Wahl experimenteller Verfahren. Diese nehmen den Stichprobenpersonen die Entscheidung über die Programm(nicht)nutzung ab, und zwar durch eine erfolgende Zuweisung eines Teils der Stichprobe in die Treatment- und des anderen Teils in die Kontrollgruppe). Nach Art der Zuweisung lassen sich Verfahren mit expliziter Randomisierung und Verfahren mit quasi-Randomisierung, die den Zufall nachahmen, unterscheiden. Explizite Randomisierung meint eine rein zufällige Aufteilung der Personen in die Behandlungsbzw. die Kontrollgruppe durch die das Experiment Durchführenden im Wege des Losverfahrens (Randomised Controlled Trial, RCT; vgl. zur Funktionsweise bspw. Deaton & Cartwright, 2018; Cartwright, 2010). Wenn Behandlungs- und Kontrollgruppe jeweils ausreichend groß sind, stellt der Zufall (Gesetz der großen Zahlen) sicher, dass sich die beiden Gruppen nicht systematisch in anderen Merkmalen als der Gruppenzugehörigkeit unterscheiden. Jedoch ist es nicht immer möglich oder sinnvoll, mit einer Zufallszuweisung durch das Los zu arbeiten. Es können dabei z. B. politische oder ethische Bedenken bestehen, und mögliche Alternativen haben andere Nachteile. 8 Zudem stellt das Experiment unter kontrollierten Bedingungen (RCT) zwar die interne Validität, nicht aber die externe Validität sicher. Es gibt eine Reihe von Gründen, Anregungen aus der Ökonomie 253 warum das Experiment unter Praxisbedingungen andere Effekte zeitigt (Skalierungsprobleme, allgemeine Gleichgewichtseffekte, Fachkräfte und Zielgruppe handeln unter kontrollierten Bedingungen anders als in der realen Welt etc.; vgl. Duflo, Glennerster & Kremer, 2008; Cartwright, 2010). Aus diesen und anderen Gründen können sogenannte quasi-experimentelle Studien, die den Zufall bei der Gruppenzuweisung nachahmen, eine sinnvolle Alternative sein. So stellen sich hier teilweise geringere Herausforderungen an die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse, weil diese bereits unter Praxisbedingungen stattfinden. 9 Somit liegen in der Regel realistischere Randbedingungen vor. Daher fokussiert der vorliegende Beitrag auf die zweitgenannte Gruppe, die quasi-experimentellen Verfahren der Ökonometrie, die auch „natürliche Experimente“ genannt werden (Kugler, Schwerdt & Wößmann, 2014). Diese Verfahren nutzen eine sogenannte exogene Variation aus, um eine zufällige Zuteilung der Stichprobe in die Treatment- und Kontrollgruppe anzunähern. Mit exogener Variation ist gemeint, dass der Zugang zum Programm, d. h. dessen mögliche Nutzung, nur für einen Teil der Zielgruppe gegeben ist. Dies liegt an den seitens der Maßnahme (exogen) festgelegten Bedingungen. Eine solche Bedingung kann beispielsweise eine Anspruchsberechtigung auf eine sozialpolitische Hilfe oder Dienstleistung sein, die Menschen in einem bestimmten Gebiet haben, in einem anderen Gebiet, das anderen rechtlichen Regelungen unterliegt, aber nicht. Indem der individuelle (Nicht-)Zugang zum Programm, nicht die tatsächliche Nutzung der Maßnahme, über die Zuweisung zur Behandlungs- und Kontrollgruppe exogen variiert, wird ein durchschnittlicher Effekt intendierter Behandlung durch Zuweisung (‚intent-to-treat‘- Effekt, ITT) gemessen. Die exogene Variation besteht darin, dass Individuen der Behandlungsregion Zugang zur Behandlung erhalten, Individuen der Kontrollgruppenregion aber nicht. Der geschätzte ITT-Effekt ist als durchschnittlicher Gesamteffekt des Maßnahmenangebots - gemittelt über Maßnahmennutzende und -nichtnutzende - zu verstehen. In Kap. 3 wird ausgeführt, was dies für Anwendungen im Kinderschutz bedeutet. Zuvor jedoch werden zwei der in der Ökonometrie einschlägigen quasi-experimentellen Verfahren vorgestellt: der Differenzvon-Differenzen-Ansatz sowie der Regressions- Diskontinuitäten-Ansatz. 2.2 Räumliche Variation als Beispiel exogener Variation: Der Differenzvon-Differenzen-Ansatz Eine häufige Anwendung des Differenz-von- Differenzen-Ansatzes (DvD) nutzt exogene Variation räumlicher Art aus: In Bezug auf eine Programmevaluation hat beispielsweise nur ein Teil einer potenziellen Zielgruppe ihren Wohnsitz in einer Region, in der das zu evaluierende Programm eingeführt wurde, der andere Teil der Zielgruppe hat ihren Wohnsitz in einer anderen Region ohne Zugang zu diesem Programm. Mit dem DvD-Ansatz wird die Veränderung der Outcome-Variable in beiden Regionen vor und nach der Reform beobachtet. Es liegen also mindestens zwei Messzeitpunkte für je zwei Regionen vor. Der kausale Effekt der Reform entspricht der Differenz in den Outcome-Variablen der beiden Regionen nach der Reform minus der Differenz in den Outcome-Variablen direkt vor der Reform (Differenz von Differenzen). Hierfür sind nicht zwingend Paneldaten nötig; auch wiederholte Querschnitte können genutzt werden, vorausgesetzt, die Komposition der beiden Gruppen bleibt stabil. Es können auch mehr als zwei Messzeitpunkte genutzt werden, um insbesondere vor der Reform die Voraussetzung paralleler Trends zu testen. Denn die Interpretation des durch den DvD-Ansatz gemessenen Effekts als kausalen Effekt setzt voraus, dass sich die Zielgruppe ohne die Reform in beiden Regionen gleich entwickelt hätte. Dies ist nur der Fall, wenn die Zielgruppen in beiden Regionen vor der Implementation der Reform dieselbe Entwicklung aufweisen. Der Ansatz setzt weiterhin u. a. voraus, dass es keine selektive Migration in die oder aus der Treatment-Region gibt, d. h., dass die Komposition der Regionen stabil bleibt, und dass es 254 Christina Boll, Till Nikolka keine Übertragungseffekte (spill-overs) zwischen den beiden Regionen gibt. Zudem dürfen keine synchron stattfindenden anderen Reformen existieren, die die Effekte der zu testenden Reform unterminieren könnten (keine konfundierenden Effekte). 10 Die Homogenität der Treatment- und Kontrollgruppe kann mittels Matching-Verfahren weiter gesteigert werden. 2.3 Zeitliche Variation als Beispiel exogener Variation: Der Regressions- Diskontinuitäten-Ansatz Ein Beispiel für die Anwendung des Regressions-Diskontinuitäten-Ansatzes (RD) stellt das Ausnutzen zeitlicher exogener Variation dar. Der RD-Ansatz eignet sich z. B. zur Evaluation stichtagsbezogener Reformen. Generell benötigt man für ein RD-Design eine kontinuierliche Zählvariable, die als Zuteilungsvariable zur Interventionsbzw. Kontrollgruppe fungiert. Die Kontroll- und Treatment-Gruppe werden dann in einem möglichst engen Intervall um den Schwellenwert (Diskontinuität) der Zählvariable festgelegt. Die Idee des empirischen Designs ist, dass sich die Gruppen zu beiden Seiten des Schwellenwerts nicht systematisch unterscheiden, außer dass eine Gruppe einen durch den Schwellenwert definierten Zugang (beispielsweise für eine Fördermaßnahme) nutzen kann (Treatment-Gruppe) und die andere Gruppe ihn nicht nutzen kann (Kontrollgruppe). Eine Voraussetzung für die Schätzung kausaler Effekte ist, dass die Zielgruppe keinen (vollständigen) Einfluss auf die Zuteilungsvariable hat und dass die Zuteilung nicht mit anderen individuellen Merkmalen zusammenhängt, die auch die interessierende Outcome-Variable beeinflussen. In diesem Fall wären Treatment- und Kontrollgruppe in ihren individuellen Merkmalen systematisch verschieden und nicht zufällig zusammengesetzt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass im empirischen Modell die zugrunde liegende funktionale Form korrekt spezifiziert ist, wobei der Zusammenhang zwischen der Zuteilungsvariable und der Outcome-Variable nur durch die diskrete Veränderung des im RD- Design genutzten Schwellenwerts gestört wird. 3. Anwendungsbezüge auf den Kinderschutz 3.1 Konzeptionelle und empirische Überlegungen für Wirkungsanalysen der Kinder- und Jugendhilfe In Verbindung mit der Erfassung von Kosten und Nutzen bieten sich für die vorgestellten quasi-experimentellen Methoden verschiedene Anwendungsbezüge im Kinderschutz - gerade auch wenn experimentelle Forschungsdesigns nicht zur Verfügung stehen. Die Identifikation von - unter den in Kap. 2 skizzierten Bedingungen - geeigneten Treatment- und Kontrollgruppen für die Messung der Effekte einer bestimmten Maßnahme, eines Maßnahmenbündels oder einer Veränderung des Maßnahmendesigns ist hierfür die entscheidende Voraussetzung. Je nach Identifikationsstrategie (Nutzung von exogener Variation für die Wirkungsanalyse) müssen potenzielle Treatment- und Kontrollgruppen in Bezug auf ihre Anspruchsberechtigung bzw. tatsächliche Inanspruchnahme in den verwendeten Daten unterschieden werden, um entsprechende Maßnahmeneffekte 11 messen zu können. Wie weiter oben ausgeführt, setzt die valide Messung der Wirkung einer Maßnahme voraus, dass alle Personen einer Behandlungsgruppe die Maßnahme nutzen und keine einzige Person einer Kontrollgruppe dies tut. Compliance ist per definitionem gegeben bei Inobhutnahmen, weil die Familie hier keine Wahlentscheidung trifft; die Entscheidungshoheit über die Herausnahme des Kindes aus der Familie liegt beim Kinderschutzsystem. Bei Präventionsmaßnahmen und einem Teil der Interventionsmaßnahmen hingegen ist in der Realität Zuwiderhandeln gegen die Zuweisung unter Umständen durchaus möglich. So können bspw. Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen von der Zielgruppe auch (aus unterschiedlichsten Gründen) abgelehnt werden. Hinzu kommen Eltern, die gar keine Kenntnis der Angebote haben. So hatten im Jahr 2022 56 % bzw. 58 % der Familien mit Kindern bis zu drei Jahren mit bzw. ohne SGB-II-Bezug keine Anregungen aus der Ökonomie 255 Kenntnis des Kernangebots der Frühen Hilfen, der längerfristig aufsuchenden Betreuung durch eine Familienhebamme; weitere 29 % bzw. 32 % nutzen dieses Angebot trotz Kenntnis nicht, wie Ergebnisse der bundesweit repräsentativen Studie Kinder in Deutschland (KiD) 0 - 3 2022 zeigen (NZFH, 2023; Neumann et al., 2023). Auch ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE) müssen nicht zwingend in Anspruch genommen werden. 12 Bei Maßnahmen mit grundsätzlich möglicher Nichtinanspruchnahme ist die Schätzung eines präzisen Behandlungseffekts (LATE, siehe Anhang) daher nur bei vorliegenden Daten zur Inanspruchnahme möglich. Die (ex-post-) Erfassung der Inanspruchnahme von Maßnahmen über Befragungen in der Zielpopulation unterliegt allerdings diversen methodischen Herausforderungen, z. B. durch mögliche Verzerrungen (Schwarz, 2007). Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) in Deutschland zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen aus. Daher stellt nicht erst die Frage der Inanspruchnahme seitens der Zielpopulation, sondern auch die geschilderte Bereitstellung der Angebote und deren statistische Erfassung bzw. Abgrenzung eine Herausforderung für empirische Wirkungsanalysen dar. In Deutschland umfassen allein die HzE ein breites Maßnahmenspektrum, das weder hinsichtlich der spezifischen Maßnahmengestaltung noch der dafür aufgewendeten Ressourcen in den bundesweiten amtlichen Statistiken detailliert erfasst wird. Hohe Datenanforderungen für eine empirische Anwendung der vorgestellten Konzepte bestehen nicht nur auf der Maßnahmenseite und in Bezug auf Informationen zur Inanspruchnahme der Maßnahmen, sondern auch hinsichtlich relevanter Outcomes der Zielgruppen über den weiteren Lebensverlauf. Dabei sollten Treatment- und Kontrollgruppen idealerweise nicht nur zu einem Zeitpunkt, sondern über einen längeren Zeitraum nachverfolgt werden können, um nicht nur kurz-, sondern auch längerfristige Maßnahmeneffekte im Sinne der Reduzierung tangibler und intangibler Schadenfolgekosten (vgl. Kap. 1.1) berücksichtigen zu können. Verbunden mit der Herausforderung, ein geeignetes Forschungsdesign mit geeigneten Treatment- und Kontrollgruppen zu finden, um kausale Effekte der Wirkung von Maßnahmen im Kinderschutz untersuchen zu können, bedeuten diese Datenanforderungen eine Hürde in der empirischen Praxis. 3.2 Ausgewählte Beispiele für Kosten- Nutzen-Analysen im Kinderschutz Die Bereitstellung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in Deutschland generell auf der kommunalen Ebene, wobei für die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln die Kommunen und Länder verantwortlich sind (BMFSFJ, 2021). Eine Ausnahme stellen hier die Frühen Hilfen dar, für deren Angebote die Finanzmittel etwa zur Hälfte (47,3 % in 2022, NZFH, 2023) von der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufgebracht werden. Die Frühen Hilfen richten sich an Familien mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren. Sie bieten Möglichkeiten der Unterstützung insbesondere auch von Familien in belastenden Lebenslagen und nehmen damit auch eine Funktion im präventiven Kinderschutz ein (NZFH, 2018). Maier-Gräwe und Wagenknecht (2011) haben eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Frühen Hilfen vorgelegt. Berechnungsgrundlage der Maßnahmenkosten sind einzelfallbezogene Kostenerfassungen in den Bereichen Vernetzung/ Kooperation, Kinderschutzaufgaben im Krankenhaus (Screening, erweiterte Hebammennachsorge) und zusätzliche Kosten der Kinder- und Jugendhilfe, die aus unterschiedlichen, auf den individuellen Bedarf der Familie zugeschnittenen Maßnahmen - von Beratungsangeboten bis zu intensiven, teils auch stationären, Erziehungshilfen - bestehen. 13 Die Maßnahmenkosten werden für eine lokale Stichprobe von 39 Kindern mit erhöhter Risikobelastung und Geburt im Sechsmonatszeitraum April bis September 2008 erhoben. Für die Schadenfolgekosten werden auf Basis von geführten Expertengesprächen die Kostenbereiche Gesundheits- und Justizsystem, Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und 256 Christina Boll, Till Nikolka Erwerbstätigkeit eingeschlossen. 14 Es werden vier Kostenszenarien von Folgekosten nach einer KWG im Alter 0 - 3 Jahre über den Lebensverlauf (bis zum Alter von 67 Jahren) unterschieden, dabei jeweils zwei mit einem Hilfebeginn im Alter von drei Jahren (moderate Szenarien) bzw. von sechs Jahren (pessimistische Szenarien). Diese werden einem Präventions-Szenario, in dem der Einsatz Früher Hilfen im Alter 0 - 3 Jahre die KWG verhindert und dem Kind/ Jugendlichen im biografischen Verlauf weitere Förder-, Betreuungs- und Beratungsangebote unterbreitet werden, gegenübergestellt. In der Summe ermitteln die Autorinnen für das Frühe-Hilfen- Szenario Kosten pro Fall von 34.105 Euro, für die moderaten Szenarien einen Kostenmittelwert von 432.950 Euro (Kostenverhältnis zum Frühe-Hilfen-Szenario: 1: 13) und für die pessimistischen Szenarien einen Kostenmittelwert von 1.159.295 Euro (Kostenverhältnis zum Frühe-Hilfen-Szenario: 1: 34). 15 Eine ebenfalls eindeutige Überlegenheit der Maßnahmennutzen über die -kosten zeigte die Kosten-Nutzen- Abschätzung für das Modellprojekt „Pro Kind“, die im Jahr 2013 von Maier-Pfeiffer, Kutz & Sandner vorgelegt wurde. Neben diesen frühzeitigen ökonomischen Evaluationen von Hausbesuchsprogrammen in Deutschland weisen auch US-amerikanische Kosten-Nutzen-Analysen zu Hausbesuchs- oder einrichtungsbezogenen frühen Präventionsprogrammen im Bereich Bildung und Betreuung im Zeitraum 1960 - 1990 16 Nutzen-Kosten-Verhältnisse (in 2007-US Dollar) von deutlich größer 1 auf (vgl. Schmitz & Kröger, 2017). Um die Folgekosten von Traumatisierung nach einer KWG im Kindes- oder Jugendalter, die in Deutschland im Alter von 15 bis 64 Jahren eintreten, abzuschätzen, kombinieren Habetha et al. (2012) unterschiedliche Datengrundlagen und methodische Ansätze. Ihre Kostenkalkulationen orientieren sich an fallbezogenen Kosten der Studie Maier-Gräwe und Wagenknecht (2011) 17 und Annahmen zur betroffenen Grundgesamtheit der deutschen Bevölkerung, die aus Prävalenzdaten für schwere Fälle von Traumatisierung, diesbezüglichen Anteilen langfristiger, schwerer Beeinträchtigungen und bevölkerungsstatistischen Daten für das Jahr 2009 hergeleitet werden. Im Ergebnis kommen die Autor: innen auf rund 1,64 Millionen betroffene Personen in der deutschen Bevölkerung und, nach Multiplikation mit dem Kostenwert pro Fall pro Jahr, auf Gesamtjahreskosten von rund 11,006 Mrd. Euro, die in einem Zeitraum von 50 Jahren (entsprechend dem Alterskorridor der Betroffenen von 15 bis 64 Jahren) von der Gesellschaft zu tragen sind. Die Autor: innen ordnen die ermittelten Beträge als konservative Schätzung ein, unter anderem wegen der Außerachtlassung von Kosten unter 15 und ab 65 Jahren, der Nichtberücksichtigung von intangiblen Kosten sowie der Eingrenzung auf schwere Fälle. Wie die internationale empirische Evidenz der Schadenfolgekostenstudien 18 zeigt, unterscheiden sich die ermittelten Gesamtkosten erheblich. Sie differieren insbesondere danach, (a) wessen Kosten (Individualebene der Opfer oder gesamtgesellschaftliche Kosten), (b) welche Kostenbereiche wie detailliert, (c) ob nur tangible oder auch intangible Kosten, (d) ob Verläufe ohne vs. mit Behandlung und (e) welche institutionellen Kontexte (z. B. hinsichtlich der Zugänge der breiten Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung) berücksichtigt werden. Die internationalen Studien unterscheiden sich auch darin, ob den Schadenfolgekosten die Kosten von Präventionsmaßnahmen gegenübergestellt werden. Habetha et al. (2012) zitieren drei US-amerikanische Studien, bei denen dies der Fall ist (Caldwell, 1992; Noor & Caldwell, 2005; Nobuyasu, 2001) und resümieren, dass der potenzielle Nutzen von Präventionsmaßnahmen bei Weitem höher ausfällt als deren Kosten. Auch die Renditen der Maßnahmen aus Studien, die in das systematische Review von Le, Le, Le Hong, Yap & Mihalopoulos (2024) eingeschlossen wurden, sind durchweg positiv, wenngleich die Aussagekraft eingeschränkt ist, da sich die Ergebnisse hinsichtlich der zugrunde liegenden Methodik - u. a. bezüglich Zeithorizont der Messungen, eingeschlossenen Kostenbereichen und Evaluationskriterium - deutlich unterscheiden. Gemein ist den genannten Stu- Anregungen aus der Ökonomie 257 dien, dass einerseits für die Nutzenmessung der betrachteten Maßnahmen auf keine, oder hinsichtlich ihrer externen Validität nur eingeschränkte Ergebnisse (quasi-)experimenteller Studiendesigns zurückgegriffen werden kann, sowie andererseits die ermittelten Kostenwerte mit großen Unsicherheiten behaftet sind. 3.3 Beispielhafte Anwendungsfelder von Quasi-Experimenten im Bereich Prävention Nachfolgend sollen beispielhaft zwei Anwendungsfelder für quasi-experimentelle Studiendesigns mit Bezug zum präventiven Kinderschutz vorgestellt werden: die Frühen Hilfen und die institutionelle Kindertagesbetreuung. Frühe Hilfen sind ein neues, die bestehenden Sozialleistungssysteme ergänzendes und verbindendes Versorgungselement für werdende Eltern sowie Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland (NZFH, 2016). Ziel der Frühen Hilfen ist es, Kindern eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die Angebote sind daher darauf ausgerichtet, Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung anzubieten, um ihre Beziehungs-, Erziehungs- und Versorgungskompetenzen zu stärken (NZFH, 2021). Hierzu arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Systemen (insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, aber auch aus der Schwangerschaftsberatung und anderen Sozialleistungssystemen) in multiprofessionellen Kooperationen zusammen (Boll & Paul, 2024). Frühe Hilfen legen dabei einen besonderen Fokus auf psychosozial belastete Familien, z. B. Familien in Armutslagen, Eltern mit psychischen Erkrankungen, Familien mit Fluchtgeschichte oder vielfach belastete Familien (ebda.). Eine Erkenntnis der Modellprojektphase im Zeitraum 2007 - 2011, in der in bundesweit zehn Praxisprojekten u. a. geeignete Zugänge zu belasteten Familien und die Wirksamkeit der Hilfsangebote untersucht wurden, lautete, dass die Unterstützung durch eine aufsuchende Gesundheitsfachkraft bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stößt (Paul, Backes, Renner & Scharmanski, 2018). Studien (ohne Evaluation kausaler Effekte) zeigen, dass Familien in psychosozial belastenden Lebenslagen von der Betreuung durch Gesundheitsfachkräfte in Form signifikanter Steigerungen basaler Elternkompetenzen, z. B. im Bereich elterlicher Interaktion mit dem Kind und Fürsorge für das Kind, profitieren (Renner & Scharmanski, 2016) und dass Mütter die Betreuung durch Gesundheitsfachkräfte u. a. bei der Alltagsbewältigung als sehr hilfreich empfinden (Scharmanski & Renner, 2018). Für die Kausalidentifikation der Programmwirkungen nutzen experimentelle Studien eine ex-ante-Randomisierung des Programmdesigns, beispielsweise für das in einigen Bundesländern durchgeführte „Pro-Kind“- Modellprojekt (NZFH, 2014). So zeigen Conti, Kliem & Sandner (2024), dass „Pro-Kind“ die mentale Gesundheit von Müttern und Kindern in der Treatment-Gruppe auch Jahre nach der Programmteilnahme - zum Zeitpunkt, an dem sich die Kinder im Grundschulalter befinden - signifikant verbessert hat. Programmevaluationen auf Basis von Verfahren expliziter Randomisierung, wie sie im Rahmen der Evaluationsstudie zum Programm „Keiner fällt durchs Netz“ (vgl. z. B. Sidor, Kunz, Eickhorst & Cierpka, 2013) und zum Hausbesuchsprogramm „Pro Kind“ (Jungmann, Brand & Kurtz, 2011; Jungmann et al., 2015) durchgeführt wurden, finden eine verbesserte soziale Entwicklung des Kindes in den ersten beiden Lebensjahren und bei der mütterlichen Einschätzung über die „Schwierigkeit“ des einjährigen Kindes (Sidor et al., 2013). Im Rahmen der „Pro-Kind“-Evaluationen wurden auch längerfristige signifikant positive Effekte in verschiedenen Outcomes gemessen, und zwar für siebenjährige Kinder und deren Mütter (Kliem & Sandner, 2021). Neben anderen Faktoren wie kindlichem Verhalten und überdauernden, die Wahrnehmung des Kindes prägenden Elternmerkmalen können situative Kontexte hoher elterlicher Stressbelastung, welche die Reizbarkeit und Strafbereitschaft von Eltern erhöht und deren Feinfühligkeit verringert, im 258 Christina Boll, Till Nikolka Zusammenhang mit Gefährdungsfällen gesehen werden (vgl. Reinhold & Kindler, 2006 a, und die dort zitierten empirischen Befunde). Aufgrund dieser Mechanismen erscheint plausibel, dass Maßnahmen familienentlastender sozialer Unterstützung auch KWG-Risiken vorbeugen. Die diesbezüglich eher schwachen Effekte sind im Zusammenhang mit der hohen Komplexität des Wirkungsgefüges bezüglich KWG (vgl. zur Bedeutung der Elternmerkmale Reinhold & Kindler, 2006 b) zu sehen und daher keine Kontraevidenz für soziale Unterstützungsprogramme wie die Frühen Hilfen, die an vorgelagerten Outcome-Parametern ansetzen (siehe oben). Gegenüber RCTs können quasi-experimentelle Verfahren, wie sie in diesem Beitrag vorgestellt wurden, Vorteile bezüglich der externen Validität aufweisen (vgl. Kap. 2.1). Um weitere kausale Wirkungsanalysen zum Beispiel für die Frühen Hilfen auf Basis von Quasi-Experimenten durchzuführen, könnte in einem DvD- Design exogene räumliche Variation ausgenutzt werden, die aus einem unterschiedlichen Ausbautempo der Bundesländer in den vergangenen Jahren sowie dabei unterschiedlich gesetzten Schwerpunkten resultiert, sofern diese unkorreliert mit weiteren regionalen Strukturmerkmalen ist. Die regionale und zeitliche Maßnahmenvariation 19 auf Bundesland-, Jugendamtsbezirks- oder Kreisebene könnte dazu mit familienbezogenen Zielgrößen auf der entsprechenden regionalen Ebene verknüpft werden. Zusätzlich könnten die vorgestellten Verfahren vor dem Hintergrund spezifischer Zuweisungsregeln für finanzielle Ressourcen genutzt werden, um geeignete regionale Treatment- und Kontrollgruppen zu definieren. Dies könnte z. B. ein sprunghafter Anstieg der Sockelfinanzierung in Abhängigkeit von Bevölkerungsgrößen sein. Über- oder unterschreitet eine Region aufgrund einer minimalen Bevölkerungsveränderung einen bestimmten Schwellenwert, gilt für diese Region fortan eine andere Finanzierungsstruktur als zuvor (Treatment-Gruppe) und auch im Vergleich zu anderen Regionen als Vergleichsgruppen, die ursprünglich derselben Einwohnerkategorie zugeordnet waren und sich ansonsten (als Voraussetzung für die interne Validität des Designs) nicht systematisch von der Treatment-Gruppe unterscheiden. Solche Zuweisungsregeln können genutzt werden, um einen ITT-Effekt mithilfe eines RD-Designs zu untersuchen, wobei (ansonsten ähnliche) Kommunen in Ländern knapp unter sowie knapp über einer dieser Grenzen hinsichtlich betreffender Outcome-Variablen verglichen werden. Neben Programmen wie den Frühen Hilfen kann auch das institutionelle Kinderbetreuungssystem präventiven Charakter hinsichtlich des gesunden Aufwachsens von Kindern entfalten. Inwiefern dies der Fall ist, wurde bspw. von Sandner, Thomsen & González (2025) quasiexperimentell untersucht. Die Autoren nutzen in einem Differenz-von-Differenzen-Studiendesign den unterschiedlich schnellen Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen in deutschen Kommunen, um einen kausalen Zusammenhang zwischen institutioneller Kinderbetreuung und regionaler Häufigkeit von Inobhutnahmen zu prüfen. Der Schlüssel zur Kausalidentifikation liegt hier im 2008 beschlossenen Kinderförderungsgesetz (KiföG, BMFSFJ, 2018). 20 Die zentrale Annahme zur Kausalidentifikation, die Exogenität der Ausbaugeschwindigkeit in Bezug auf andere potenziell mit den interessierenden Outcomes korrelierte regionale Merkmale, wird in den genannten Studien durch diverse Robustheitsanalysen gestützt. Die Resultate der Studie von Sandner et al. (2025) deuten darauf hin, dass eine höhere Verfügbarkeit an Kita-Plätzen zu einer niedrigeren Anzahl an Inobhutnahmen führt. Vor dem Hintergrund einer Ausweitung des Hellfelds durch vermehrte Inanspruchnahme der Kita-Betreuung argumentieren die Autor: innen, dass sich der beobachtete Zusammenhang auf eine geringere Häufigkeit von KWG zurückführen lässt. Welche Mediatoren diesen Zusammenhang vermitteln, bleibt aber ungewiss. Vonnöten sind hier weitere Daten. Dies betrifft zum einen aktuelle Mikrodaten der amtlichen „8 a-Statistik“ 21 mit Individualdaten zu KWG-Gefährdungsmeldungen und durch das Jugendamt bestätigten Anregungen aus der Ökonomie 259 Fällen und zum anderen deren Verknüpfung mit weiteren Individualsowie mit Haushaltskontextmerkmalen aus anderen amtlichen Registerdaten oder aus Surveydaten. Abseits der methodischen Herausforderungen stellen demnach auch die Datenanforderungen hohe Hürden für die Umsetzbarkeit solcher Studiendesigns dar. Wenn die Auswirkungen einer Variation in regionalen Angeboten auf relevante Outcome-Variablen untersucht werden, müssen auch repräsentative Daten auf dieser kleinräumigen Ebene vorliegen. Vor allem die Nutzung (aggregierter) Surveydaten kann aufgrund kleiner Stichprobengrößen oder selektiver Befragungsteilnahme ein Problem darstellen. Allerdings bieten auch die bestehenden Datengrundlagen in Deutschland noch ungenutzte Potenziale für weitergehende Datenanalysen in Bezug auf Maßnahmenwirkungen im Kinderschutz. Dies betrifft z. B. die kleinräumig auswertbare Kinder- und Jugendhilfestatistik oder bevölkerungsrepräsentative Längsschnittstudien mit ausreichend hohen Stichprobengrößen (z. B. die Kinderbetreuungsstudie KiBS des Deutschen Jugendinstituts oder das an internationale Befragungen anschließende Familienpanel FReDA), die sich teilweise auch auf individueller Ebene mit amtlichen Daten wie den Arbeitsmarktdaten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung verknüpfen lassen. Weitere Datenquellen und Verknüpfungsmöglichkeiten, vor allem für individuelle Längsschnittanalysen wären allerdings wünschenswert. Hier sind insbesondere fehlende oder für die Forschung nur schwer zugängliche Gesundheitsdaten zu nennen, die beispielsweise gerade für Studien zu Traumafolgen von zentraler Bedeutung sind. Eine weitere Herausforderung für Datenanalysen vor dem Hintergrund der skizzierten Zusammenhänge stellt der Zeithorizont dar, der für potenzielle Wirkungen der Maßnahmen relevant ist. In der Natur der Sache liegt, dass Maßnahmen mit Präventionscharakter wie die Frühen Hilfen sehr früh im Lebensverlauf ansetzen; für die Wirkungsanalyse werden daher idealerweise Verlaufsdaten über einen langen Zeitraum benötigt. In diesem Zusammenhang könnte auch die Eignung weiterer Indikatoren für Kindergesundheit, bspw. aus der Unfallstatistik oder den Diagnosedaten der Krankenhausstatistik (Statistisches Bundesamt o. J.), geprüft werden. 4. Zusammenfassung und Bewertung Dieser Beitrag bietet Impulse aus der Ökonomie bzw. Ökonometrie für den Kinderschutz. Zum einen beschreibt er ein ökonomisches Konzept zur Erfassung von Nutzen und Kosten von KWG und betreffenden Maßnahmen im Kinderschutz, das im Grundsatz die Bewertung möglicher Maßnahmenalternativen nach dem wohlfahrtsmaximierenden Kriterium der Effizienz erlaubt und damit über Effektivitätskriterien hinausgeht. Die unterschiedlichen Problematiken, die mit der Unsicherheit künftiger Zahlungsströme sowie der Quantifizierung primär nichtmonetärer Größen verbunden sind, werden diskutiert. Die Messschärfe, die Renditen, Nettonutzen oder andere verdichtete Ergebnisgrößen dieser Rechnungen suggerieren, muss daher immer kritisch hinterfragt und es müssen szenarienspezifische Ergebniskorridore beachtet werden. Qualitative Überlegungen insbesondere zu intangiblen Kosten und Nutzen sowie die Beachtung von Kontextbedingungen helfen, das Zahlenwerk adäquat einzuordnen und Fehlschlüsse zu vermeiden. Zum zweiten stellt der Beitrag zwei in der Ökonometrie etablierte quasi-experimentelle Verfahren zur Evaluation kausaler Effekte vor; letztere sind für eine valide Nutzenmessung notwendig. Anwendungsbezüge auf den Kinderschutz werden zu beiden Impulsen diskutiert. Diese betreffen zum einen konzeptionelle Anpassungen, umfassen aber auch ausgewählte Evidenz zu Kosten- Nutzen-Analysen mit Kinderschutzbezug sowie zu den beiden vorgestellten Evaluationsmethoden. Anhand von Beispielen wird abschließend aufgezeigt, welche Analysen zum präventiven Kinderschutz, die kausale Inferenz auf Basis der beiden vorgestellten experimentellen Verfahren erlauben, auf Basis bestehender Daten möglich wären. Allerdings haben diese Verfahren nicht 260 Christina Boll, Till Nikolka nur Chancen, sondern auch Grenzen. Die Chancen bestehen qua Konzeption in der Möglichkeit der Identifikation kausaler Effekte - bei möglicherweise geringeren Vorbehalten zur externen Validität im Vergleich zu Verfahren mit expliziter Randomisierung. Die Grenzen bestehen zum einen in hohen Datenanforderungen. Diese beziehen sich nicht nur (wie bei allen Verfahren zur Messung mittel- und langfristiger Outcomes) auf adäquate Verlaufsdaten, sondern auch auf das geforderte statistische ex-ante Matching von Treatment- und Kontrollgruppe in möglichst allen Merkmalen außer dem Zuweisungskriterium. Zum anderen ist statistische Kausalität nicht ausreichend, um reale Lebenszusammenhänge erschöpfend beurteilen zu können; die inhaltliche Kausalität - die durch weitere Untersuchungen mit quantitativen und insbesondere auch qualitativen Methoden abgesicherte Plausibilität und Evidenz der Wirkmechanismen - muss hinzukommen. Auf diese Weise lässt sich die Aussagekraft der Ergebnisse, auch bezüglich des politischen Handlungsbedarfs, erhöhen. Der Beitrag endet mit einem Plädoyer für ein multimethodisches Vorgehen in der Wirkungsforschung, um reale Lebenskontexte und Wirkmechanismen ausreichend erfassen zu können, wie es für die Ableitung politikrelevanter Implikationen im Kinderschutz notwendig ist. Anmerkungen 1 Nicht in jedem Fall führen Misshandlung oder Missbrauch im Kindes- und Jugendalter zu Traumafolgestörungen; für die Mehrheit der Betroffenen werden keine solchen langfristigen Störungen festgestellt. Manche Personen sind sogar gänzlich resilient, was auf ausreichende Schutzfaktoren zurückgeführt wird (vgl. Habetha et al., 2012, S. 65 und die dort zitierten Studien). In anderen Fällen ergeben sich, insbesondere bei fehlender oder ineffektiver Behandlung, Traumafolgestörungen, die zum einen aufgrund der engen kontemporären Verzahnung solcher Störungen mit allen Lebensbereichen und zum anderen aufgrund der massiven intertemporären Folgen von im frühen Alter hervorgerufenen Entwicklungsstörungen sehr umfassend ausfallen können. Hinzu kommt, dass die Verläufe variabel sind: Es kann sowohl zu verzögert auftretenden Störungen, insbesondere nach erneutem Trauma (z. B. durch Reviktimisierung), als auch zu im weiteren Verlauf ausheilenden anfänglichen Störungen kommen (Habetha et al., 2012, S. 67). 2 Intangible Kosten werden manchmal, abweichend von der hier dargestellten Vorgehensweise, auf der Nutzenseite berichtet, indem bspw. nicht verlorene Lebensjahre infolge einer unterlassenen (effektiven) Maßnahme, sondern gewonnene Lebensjahre infolge einer eingesetzten effektiven Maßnahme in Euro umgerechnet werden (vgl. zu solchen Studien Icks et al., 2010). Bei der Saldierung von Kosten und Nutzen laufen beide Vorgehensweisen natürlich auf dasselbe Ergebnis hinaus. 3 Dabei müssen die Kredite von der nächsten Generation über höhere Steuern zurückgezahlt werden, d. h. es handelt sich bei der Schuldenfinanzierung im Kern um eine zeitliche Verschiebung der Steuerfinanzierung, unter Belastung der Kinderstatt der aktuellen Erwachsenengeneration. 4 Für eine Übersicht wirkungsgeprüfter ambulanter Hilfen nach Vernachlässigung bzw. Misshandlung siehe Gabler, Liel & Kindler (2023). 5 Werden die Folgekosten generationenübergreifend betrachtet, erstrecken sich dementsprechend auch die Investitionserträge als vermiedene Folgekosten über mehrere Generationen. 6 Ist er genau null, liegt ein Grenzfall vor; hier müssen weitere Daten hinzugezogen werden, um die Sinnhaftigkeit der Investition zu beurteilen. 7 Ein weiteres häufig genutztes Maß zur Bewertung von Investitionen ist auch das Nutzen-Kosten-Verhältnis (‚Benefit-Cost-Ratio‘, BCR). Demnach ist eine Investition rentabel, wenn dieses Verhältnis größer 1 ist. Dieses Ergebnis ist zu einem Kapitalbarwert größer Null äquivalent, wenn barwertige inflationsbereinigte Nutzen und Kosten berechnet werden. Wird auf die Barwertbildung verzichtet, wird der Preis des Geldes in der Zeit (Zins) ignoriert. Beim Vergleich mehrerer Investitionsalternativen ist die Sortierung nach dem Kapitalbarwert die überlegene Sortierung, da sie, anders als die BCR, niveausensitiv ist. So sind zwei Alternativen A und B mit den Nutzen-Kosten-Verhältnissen 20/ 5 (A) und 4/ 1 gleichrangig, nach dem Kapitalbarwertkriterium ist jedoch A vorzuziehen (15 ist größer als 3). Ein drittes Rendite-Kriterium für öffentliche Ausgaben ist der ‚Marginal Value of Public Funds‘ (MVPF). García & Heckman (2022) diskutieren die Unterschiede der drei Konzepte und Implikationen für die Auswahl als politisches Entscheidungskriterium. 8 So lassen sich z. B. mit einer Wartekontrollgruppe, deren Mitglieder die Behandlung des Programms erst zeitverzögert erhalten, keine langfristigen Effekte messen. 9 Bezüglich des ‚specific care‘- und des ‚specific sample‘- Problems (Duflo, Glennerster & Kremer, 2008; Cartwright, 2010) bestehen geringere Vorbehalte bei Studien mit quasi-experimentellen Designs im Vergleich zu RCTs. Das ‚specific care‘-Problem besteht in quasiexperimentellen Verfahren nicht, weil hier die Untersuchungsteilnehmenden gar nicht wissen, dass sie Teil eines Experiments sind, und das ‚specific sample‘- Problem ist meistens geringer, da die „Stichprobe“ eine quantitativ große Bevölkerungsteilgruppe darstellt und durch die stichtagsbzw. wohnortbezogene Zuteilung zur Behandlungsgruppe sichergestellt werden soll, dass die Personen selbst ihre Gruppenzugehörigkeit nicht beeinflussen können. 10 Allgemeiner formuliert setzen Methoden kausaler Inferenz voraus, dass die SUTVA-Bedingung (,stable unit treatment value assumption‘) erfüllt ist, d. h., dass der bei einer Einheit gemessene Behandlungseffekt einzig von seiner eigenen Behandlung bestimmt wird Anregungen aus der Ökonomie 261 und nicht von den Behandlungen anderer Einheiten. Die Einheit können Individuen oder bspw. wie im DvD-Ansatz, Regionen sein: Die SUTVA-Bedingung ist dann erfüllt, wenn es keine spill-overs zwischen der Behandlungs- und der Kontrollregion gibt. 11 ITT-, ATEbzw. LATE-Effekte, vgl. Anhang. 12 „Hilfe zur Erziehung kann von Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche beansprucht werden, wenn gem. § 27 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (Daigler, Rosenbauer & Struck, 2019). Hilfen zur Erziehung stehen in verschiedenen Formen zur Verfügung, die in §§ 28 bis 35 SGB VIII geregelt sind. 13 Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde begleitend zum Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ erstellt, sodass die Kosten fallbezogen bei den beteiligten Fachstellen erfasst wurden. 14 Hierzu zählen in unterschiedlichen Altersstufen und je nach Szenario im Bereich Gesundheit u. a. Kosten von logopädischen Behandlungen, Sprachtherapien, Depressionen, Diabetes mellitus und Folgeerkrankungen; im Bereich Bildung und Erwerbstätigkeit u. a. Wertschöpfungsverluste durch geringe Bildung, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sowie staatliche Mehrausgaben im Übergangssystem Schule/ Beruf; im Bereich Kinder- und Jugendhilfe u. a. Kosten für stationäre Jugendhilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung; im Bereich Justiz u. a. Kosten für die Einschaltung von Familiengerichten und durch erhöhte Straffälligkeit. 15 Inflationsbereinigungen und Diskontierungen von Kostenwerten werden nicht vorgenommen. 16 Z. B. Nurse Family Partnership, Perry Preschool Project, Abecedarian Project, Hippy USA 17 Im Einzelnen werden Anpassungen an das Altersspektrum 15 - 54 Jahre vorgenommen und es wird der gemittelte Kostenwert der beiden moderaten Kostenszenarien (335.421 Euro pro Fall über einen Zeitraum von 50 Jahren, d. h. 6.708 Euro pro Fall pro Jahr) verwendet. 18 Vgl. etwa Le et al., 2024 für ein systematisches Review von 28 Studien oder Peterson und Kearns (2021) für eine Metaanalyse von 28 Studien, worunter sich 10 mit Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung beschäftigten. 19 Dabei ist die Frage, um welche konkrete Region es sich dabei handelt, wissenschaftlich irrelevant, weshalb bei der Publikation der Ergebnisse mit Anonymisierungen gearbeitet werden kann (bspw. Land A, Land B) und für ein internationales Fachpublikum daher weder Möglichkeit noch Anlass zur Identifikation der in eine solche Studie eingeschlossenen Regionen gegeben sein dürften. 20 Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) beinhaltet einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung für alle Vorschulkinder ab dem Jahr 2013. Die Verantwortung zur Schaffung der entsprechenden Kita-Infrastruktur lag daraufhin bei den Kommunen, die die Gesetzesvorgaben in unterschiedlich schneller Geschwindigkeit umsetzten. Das führte in den Folgejahren zu einer großen regionalen Variation der Dynamik des Angebots an Kita-Plätzen, vor allem im U3-Bereich. 21 Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Gefährdungseinschätzungen nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII Literatur Bae, H.-O. & Kindler, H. (2017). Child maltreatment renotifications in Germany: Analysis of local case files. 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Imbens & Rubin, 1997). Das Problem aus Sicht der Forschenden besteht darin, dass die Wahlentscheidung für oder gegen eine Behandlung mit anderen individuellen Merkmalen zusammenhängt, die auch den potenziell zu messenden Behandlungseffekt beeinflussen können. Während der ATE (‚average treatment effect‘) den durchschnittlichen Behandlungseffekt über alle Personen erfasst, schließt der ITT einseitig (d. h. in der Kontroll-, aber nicht in der Behandlungsgruppe) Personen aus, die der Zuweisung zuwiderhandeln. Forschende sind oft am Behandlungseffekt der ‚compliers‘ (die sich gemäß Zuweisung verhalten), dem Anhang: Behandlungseffekte in quasi-experimentellen Studiendesigns sogenannten ‚local average treatment effect‘ (LATE, vgl. Imbens & Angrist, 1994), interessiert. Bei einem exogen zugewiesenen Zugang zur Maßnahme errechnet sich der LATE aus dem Verhältnis von ITT zum Anteil der ‚compliers‘. Je nach Umfang der Personen in der realen Welt, die der Zuweisung zuwiderhandeln, ist die externe Validität des LATE mehr oder weniger eingeschränkt. Sein Vorteil liegt in der präziseren Schätzung des Behandlungseffekts für diejenigen, die die Maßnahme tatsächlich nutzen. Bei Abwesenheit von der Zuweisung zuwiderhandelnden Personen in beiden Gruppen sind LATE und ATE identisch und fallen zudem mit dem ITT zusammen. ITT, ATE oder LATE beziehen sich immer auf Durchschnittseffekte, die sich zwischen verschiedenen Gruppen der Zielpopulation z. B. in Abhängigkeit von individuellen Merkmalen oder spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen unterscheiden können. Auch können sich einzelne positive sowie negative Wirkungen überlagern und so beispielsweise zu einem Nulleffekt auf eine Zielvariable führen.
