eJournals unsere jugend 59/6

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
61
2007
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Häusliche Gewalt als Thema des Kindes- und Jugendschutzes

61
2007
Susanne Heynen
Seit 2000 gehört das Projekt „Häusliche Gewalt“ zu einem der Schwerpunkte des „Kinder- und Jugendschutzes“, der neben „Kinderinteressenvertretung“, „Familienbildung“ und dem „Bündnis für Familie“ einen Arbeitsbereich des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe bildet. Zusammen mit VertreterInnen verschiedener Institutionen und Träger werden vielfältige Ansätze verfolgt, um Schutz und Unterstützung für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern.
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Im Kontakt mit Menschen, die in einer Gewaltbeziehung leben, wird häufig der Gedanke laut, die misshandelte Frau müsse sich von dem Gewalttäter trennen, dann wären sie und ihre Kinder geschützt. Dahinter steckt die Erwartung, der Mann würde Trennung und Autonomie der Frau akzeptieren und seine Gewalttätigkeiten beenden. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Unterstützung kindlicher Bewältigungsprozesse nach väterlicher Partnergewalt durch die Mutter, unabhängig vom väterlichen Verhalten, gewährleistet wird. Dabei wird übersehen, dass in der Trennungsphase die Gewalt noch zunehmen kann und die Frauen aufgrund jahrelanger Gewalterfahrungen häufig nur über begrenzte Ressourcen verfügen. Während Belastungen der Kinder durch häusliche Gewalt lange wenig Beachtung gefunden haben, gelten sie zunehmend als ein ernst zu nehmender Indikator für Kindeswohlgefährdung. Beiträge in dem von Kavemann und Kreyssig (2006) herausgegebenen Handbuch weisen auf die Folgen für die Kinder und auf Unterstützungsmöglichkeiten hin. Entsprechend hat sich das Feld der beteiligten Institutionen vergrößert. Dazu gehören neben den gewaltbetroffenen Personen Bekannte, FreundInnen oder Familienangehörige, Fachleute des Gesundheitssystems, des Betreuungs- und Bildungssystems, der Bereiche Jugendarbeit und Freizeit, der Polizei, Justiz, der Frauenhäuser und Frauen-/ Beratungsstellen sowie der Medien. Für Kinder und Jugendliche spielen vor allem die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst, eine wichtige Rolle. Neben bedeutsamen rechtlichen Grundlagen, wie zum Beispiel dem Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 BGB), gericht- Dr. Susanne Heynen Jg. 1960; Ergotherapeutin und Dipl.-Psychologin; Leiterin des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe, stellvertretende Jugendamtsleiterin Häusliche Gewalt als Thema des Kinder- und Jugendschutzes Susanne Heynen Seit 2000 gehört das Projekt „Häusliche Gewalt“ zu einem der Schwerpunkte des „Kinder- und Jugendschutzes“, der neben „Kinderinteressenvertretung“, „Familienbildung“ und dem „Bündnis für Familie“ einen Arbeitsbereich des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe bildet. Zusammen mit VertreterInnen verschiedener Institutionen und Träger werden vielfältige Ansätze verfolgt, um Schutz und Unterstützung für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern. häusliche gewalt Unsere Jugend, 59. Jg., S. 250 - 259 (2007) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel 250 uj 6 (2007) lichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB, einschließlich Kinderrechteverbesserungsgesetz § 1666 a BGB: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen) und dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII), wurde häusliche Gewalt im Zusammenhang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Handlungsempfehlungen und standardisierte Vorgehensweisen aufgenommen (z. B. Stadt Karlsruhe 2006; Reich 2006; BiG e.V. 2005). Darüber hinaus gehen, abhängig von den vorhandenen Ressourcen und der Qualifizierung der Verantwortlichen, auch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Leistungen nach dem SGB VIII (z. B. Psychologische Beratung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit) auf kindliche Belastungen durch häusliche Gewalt ein (vgl. Heynen 2006; Kavemann/ Seith 2006 zu Angeboten außerhalb der Jugendhilfe). Ansatzpunkte zur Verbesserung der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen Die Stadt Karlsruhe vereint im Kinderbüro die Arbeitsbereiche Kinderinteressenvertretung, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung und seit kurzem das Bündnis für Familie. Seit 2000 gehört häusliche Gewalt zu einem der Schwerpunkte des Jugendschutzes. Die Arbeit ist eingebunden in das Gesamtprojekt „Häusliche Gewalt“. In der Steuerungsgruppe vertritt ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes die Sozial- und Jugendbehörde. Im Arbeitskreis „Kinder und häusliche Gewalt“, für den das Kinderbüro verantwortlich ist, werden verschiedene Ansätze verfolgt, um Schutz und Unterstützung für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Dort arbeiten regelmäßig VertreterInnen verschiedener Institutionen und Träger mit. Je nach Thema erweitert sich der Kreis. Die Themen des Arbeitskreises umfassen: • spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche, • Unterstützung und Intervention in Bezug auf die Eltern, • Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Qualifizierung. Spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche Für die längerfristige Unterstützung und Prävention von Partnergewalt sind neben Einzelberatungen auch Gruppenangebote, die geschlechtsbezogene Perspektiven berücksichtigen, sinnvoll. So entstand in Karlsruhe ein Konzept für ein Gruppenangebot für Kinder misshandelter Mütter (vgl. Gauly/ Traub 2006). Dieses Konzept wird fortlaufend weiterentwickelt und ist inzwischen ein etabliertes Unterstützungsangebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für Mädchen und Jungen in Karlsruhe. In der direkten Arbeit mit Kindern, auch in anderen Einrichtungen, kommen auf Grundlage von Beratungs- und Therapiemethoden Arbeitsmaterialien zum Einsatz, die zum Thema häusliche Gewalt für Kinder entwickelt wurden. Dazu gehört etwa das Kinderbüchlein „Zu Hause bei Schulzes“ des Arbeitskreises „Kinder und häusliche Gewalt“ (2005, vgl. Abb. 1) oder das Video „Kennst du das auch? “ (Leeds Animation Workshop 1999). Das Kinderbuch wurde flächendeckend mit entsprechendem Informationsmaterial an die Einrichtungen der Jugendhilfe, an Kindertageseinrichtungen und Schulen in Karlsruhe verschickt. Wichtig ist es, mit Kindern und Jugendlichen über Möglichkeiten zu sprechen, wie sie sich unabhängig von den Eltern Hilfe häusliche gewalt uj 6 (2007) 251 holen und sich schützen können. Dies ist ein wichtiger Ansatz der Arbeit des Kinderbüros im Bereich der Kinderinteressenvertretung und des Kinder- und Jugendschutzes. Einmal im Jahr finden die sogenannten Kinderaktionstage (vgl. www1. karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Interes/ wkt.htm) statt. Unterstützt von jährlich bis zu neunzig KooperationspartnerInnen wird mit Veranstaltungen und Aktionen auf den Weltkindertag am 20. September hingewiesen. Im Mittelpunkt steht jedes Jahr ein anderes Thema. Fester Bestandteil ist es, Kinder und ihre Bezugspersonen über Kinderrechte, gewaltfreie Erziehung und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und Mädchen und Jungen zu beteiligen. So wurde zum Beispiel im Herbst 2005 in einer Ausstellung im Polizeipräsidium Karlsruhe mit Bildern von Kindern und Jugendlichen (vgl. Abb. 2) auf häusliche Gewalt aufmerksam gemacht. Mädchen und Jungen, aber auch Erwachsene, wurden im Rahmen einer Eröffnungsveranstaltung, durch Berichte in der Presse und Führungen über die Belastungen der Kinder informiert. 252 uj 6 (2007) häusliche gewalt Abb. 2: Kinderzeichnung Abb. 1: Kinderbuch des Arbeitskreises „Kinder und häusliche Gewalt“ Außerdem wurden im Laufe der Zeit verschiedene Materialien zusammengestellt, um Kinder und Jugendliche zu informieren und ihnen ein Gesprächsangebot zu häuslicher Gewalt zu machen. Dazu gehört: • das Informationsblatt „Zoff daheim, die Polizei kommt“ mit Hinweisen zum Platzverweis (Kinderbüro der Stadt Karlsruhe 2005), das vor allem von der Polizei und dem Allgemeinen Sozialen Dienst verteilt wird, • eine Zusammenstellung von Kinder- und Jugendbüchern, Hinweisen auf Filme und Musik zum Thema (www1.karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Download/ material. pdf) sowie • Texte, die im Internet (www1.karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Juschutz/ texte.htm) zur Verfügung stehen. • Wichtig sind auch Internetseiten für Kinder und Jugendliche (www.kidsinfo-gewalt.de), die bundesweit abgerufen werden können. • Darüber hinaus wurde ein Hausaufgabenheft in Kooperation zwischen Kinderbüro und der Stiftung Hänsel+Gretel (www.haenselgretel.de) entwickelt, das Informationen über alle relevanten Institutionen enthält. Dieses Hausaufgabenheft wird jährlich kostenlos an Schulen in Karlsruhe sowie in Ludwigshafen verteilt. Wesentlich aufwendiger sind Einrichtungsbesuche, zum Beispiel im Rahmen einer Informationsrallye (www1.karlsruhe. de/ Jugend/ Kinderbuero/ Kinder/ gewaltral. htm). Über mehrere Jahre hat das Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit (Stadt Karlsruhe) und dem Stadtjugendausschuss e.V. mit Schulklassen Informationsveranstaltungen durchgeführt, die eine Einführung zum Thema Gewalt sowie Besuche bei wichtigen Institutionen (z. B. Polizei, Allgemeiner Sozialer Dienst etc.) umfassen. Ziel ist es, Kindern den Weg ins Unterstützungssystem zu erleichtern. Die dafür entwickelten Unterlagen stehen Karlsruher Schulen zur Verfügung, sodass sie mit den beteiligten Institutionen die Rallyes selbstständig durchführen können. Ein weiterer Bestandteil sind Veranstaltungen für Jugendliche, etwa zu Liebe und Sexualität, da sich Gewalt durch den Partner schon in den ersten Beziehungen manifestieren kann. Bewährt hat es sich, wenn diese in Form von „Talkshows“ mit Mädchen und Jungen stattfinden, die von Jugendlichen selbst vorbereitet und moderiert werden. Die Diskussion kann gegebenenfalls durch Beiträge von Fachleuten ergänzt werden. „Verliebt, verlobt, verheiratet - Liebeskonzepte ändern sich, der Alltag bleibt.“ Eine Veranstaltung von Jugendlichen für Jugendliche „Verliebt, verlobt, verheiratet“ - so kann es passieren. Manchmal. Aufgrund der Vielfalt von Lebensbedingungen, sozialen, religiösen und kulturellen Hintergründen haben junge Menschen in einer Stadt wie Karlsruhe ganz unterschiedliche Vorstellungen über Liebe, Sexualität, Ehe und Familie. Es diskutieren Jugendliche und junge Erwachsene aus verschiedenen Perspektiven über Liebeskonzepte. Mit dabei sind Fachleute von Beratungsstellen. Veranstaltungsankündigung des Internationalen Begegnungszentrums und Kinderbüros der Stadt Karlsruhe Derzeit wird im Bereich des Jugendschutzes in Kooperation mit anderen Institutionen, wie etwa den Fachberatungsstellen zu sexueller Gewalt und Jugendhäusern, das Thema sexuelle Aggression im Jugendalter vertieft. Unterstützung und Intervention in Bezug auf die Eltern Im Idealfall führen Schutz und Stärkung der Mutter und die Arbeit mit dem Vater dazu, dass der Täter die Gewalttätigkeiten beenhäusliche gewalt uj 6 (2007) 253 det. Verfügen Gewaltopfer und -täter über ausreichende Ressourcen inklusive Informationen über bestehende Unterstützungsangebote, können sie diese bei Bedarf für sich und ihre Kinder eigenständig in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, ist es umso wichtiger, dass die Institutionen vor Ort ihre Hilfen im Hinblick auf Schutz und Intervention bei häuslicher Gewalt weiterentwickeln. In Karlsruhe wächst die Infrastruktur im Rahmen des Projekts Häusliche Gewalt in den letzten Jahren fortlaufend. Neben einer Clearingstelle (www1.karlsruhe.de/ Stadt/ Frauen/ clearingstelle.pdf) bietet eine Beratungsstelle gegen Gewalt im Sozialen Nahraum spezifische Hilfen. Die Erfahrungen der verschiedenen Institutionen werden regelmäßig ausgewertet. Dies betrifft zum Beispiel den Platzverweis oder die Arbeit mit Vätern im Rahmen der Täterberatung. Hierzu wurden vom Arbeitskreis „Kinder und häusliche Gewalt“ Anforderungen formuliert, die mit den Verantwortlichen im Hinblick auf die Beratungspraxis diskutiert wurden (www1. karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Down load/ anford.pdf). Gerade für die Vermittlung in die Jugendhilfe ist es wichtig, dass Institutionen und ihre MitarbeiterInnen wechselseitig bekannt sind. Dies wirkt Schwellenängsten entgegen und erleichtert die Vermittlung, die frühzeitige Kontaktaufnahme sowie die Inanspruchnahme von weiterführenden Hilfen während einer Krise erheblich. Hier sind gemeinsame Informationsbroschüren, Faltblätter und Plakate (vgl. Abb. 3) bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Vermittlung zum Allgemeinen Sozialen Dienst beziehungsweise zum Jugendamt, da häufig die Möglichkeiten der Jugendhilfe nicht bekannt sind und in der öffentlichen Wahrnehmung die Angst vor einem Sorgerechtsentzug im Vordergrund steht. Zu Konflikten zwischen Frauenschutz beziehungsweise Autonomie der Mutter und dem angenommenen Kindeswohl oder den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder kann es dann kommen, wenn Umgangskontakte zwischen Kind und Vater zu einer Gefährdung und Verunsicherung der Mutter oder des Kindes führen. In solchen Situationen stehen Fachleute vor der schwierigen Aufgabe, Gefährdung und Wohl des Kindes zu beurteilen und sich entsprechend einzusetzen. Dies bedeutet etwa, bei einer Fehleinschätzung des väterlichen Verhaltens durch das Familiengericht auf die Gefährdung aufmerksam zu machen, damit der Umgang an Auflagen geknüpft oder ausgesetzt wird, bis die Be- und Erziehungsfähigkeit des Vaters hergestellt ist. Auch bei einer Gefährdung des Kindes durch das Verhalten der Mutter muss, gegebenenfalls auch gegen ihren häusliche gewalt 254 uj 6 (2007) Abb. 3: Plakat des Kinderbüros Willen, das Jugendamt informiert werden. Nur so können weiterführende Hilfen, etwa nach dem Frauenhausaufenthalt, initiiert werden. Um hier das Vorgehen der verschiedenen Institutionen besser abzustimmen, fanden in Karlsruhe im Laufe der letzten Monate mehrere Veranstaltungen statt, die sich mit verschiedenen Methoden der Gefahreneinschätzung (z. B. Gefahr von Tötungsdelikten und von „Stalking“) befassten. Eine dieser Veranstaltungen, organisiert vom Kinderbüro, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der Frauenberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V., diente explizit der Erfassung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Wichtige Beiträge leisten die Polizei, der Allgemeine Soziale Dienst, das Familiengericht, die Frauenberatungsstellen und die Beratungsstelle bei Gewalt im Sozialen Nahraum sowie der beschützte und begleitete Umgang. Die verschiedenen Instrumentarien und Vorgehensweisen sowie die Ergebnisse der Diskussion wurden allen Beteiligten in einer Dokumentation zur Verfügung gestellt, sodass die Informationen an KollegInnen weitergegeben werden können. Abgesehen von den Unterschieden, etwa aufgrund der Arbeitsaufträge und Handlungsweisen, verbindet die Institutionen die Verantwortung für den Schutz der Kinder. Allen beteiligten Personen empfiehlt es sich deshalb, unabhängig davon, ob sie Angebote nach dem SGB VIII machen oder nicht, so vorzugehen, wie es § 8 a SGB VIII nahelegt. Für die Abschätzung der Gefährdung des Kindeswohls ist es sinnvoll, ein auf das eigene Arbeitsfeld bezogenes Instrumentarium zu entwickeln, um zu bestimmen, wann der Allgemeine Soziale Dienst bzw. das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern informiert werden (vgl. z. B. Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. 2006). Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Qualifizierung Eine Voraussetzung für eine optimale Kooperation und Vernetzung ist die Aufklärung der Bevölkerung. Bewährt hat sich eine aktive Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Institutionen, die durch die Medien aufgegriffen wird. Pressekonferenzen, Veranstaltungen, Plakate, Broschüren und Faltblätter über Gesetzesänderungen, Belastungen, Hilfsangebote und Interventionsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass Normen gesetzt und Unterstützungsangebote bekannt werden. So kann das soziale Umfeld ermutigt werden, Stellung gegen Gewalt zu beziehen. Entscheidend ist auch, Klischees (z. B. über „das Jugendamt“ - zwischen Eingriffsbehörde und Tatenlosigkeit) entgegenzuwirken und auf die Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit hinzuweisen. Einen aktuellen Ansatzpunkt bieten die Landesjugendwochen. Das Motto lautet: „Mit Wirkung für morgen“. Ziel ist es, die Leistungen der Jugendhilfe unter den Stichworten Bildung, Erziehung, Betreuung und Schutz in den Mittelpunkt zu stellen (vgl. www.landesjugendwochen.de). Wichtig ist, dass bestehende Kooperationen kontinuierlich vertieft werden und für neue KollegInnen immer wieder Transparenz hergestellt wird. Weitere AkteurInnen wie das Gesundheitswesen (v. a. Kliniken mit Notaufnahmen sowie die Bereiche Gynäkologie, Allgemeinmedizin, Pädiatrie und Psychiatrie) müssen gewonnen werden. Auch müssen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen (vgl. Borris 2005) und Schulen gesucht werden. Gerade Letztere sind von großer Bedeutung im Hinblick auf Gewaltprävention und das Erreichen von gewaltbelasteten Mädchen und Jungen. So werden in Karlsruhe immer wieder institutionenhäusliche gewalt uj 6 (2007) 255 spezifische und interdisziplinäre Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Fortbildungen organisiert, an denen sich der Arbeitskreis „Kinder und häusliche Gewalt“ und das Kinderbüro aktiv beteiligen. Ausgehend von der oben genannten Ausstellung mit Bildern von Kindern zum Thema häusliche Gewalt, die 2005 im Polizeipräsidium Karlsruhe gezeigt wurde, entsteht Material, das die Bearbeitung des Themas in der Schule erleichtern soll. Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat für den Förderzeitraum 2006 bis 2008 Projekte ausgeschrieben, die dazu beitragen, bisher nicht beteiligte Institutionen gegenüber häuslicher Gewalt zu sensibilisieren. Auch in anderen Bundesländern (z. B. seitens der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt) gibt es Initiativen, die Prävention häuslicher Gewalt mit der allgemeinen Gewaltprävention an Schulen zu verbinden. In den letzten Jahren hat die Sensibilität für Störungen der Entwicklung von Ungeborenen und kleinen Kindern zugenommen. Unter Stichworten wie „Frühwarnsystem“, „Frühe Prävention“ oder „Frühe Hilfen“ nehmen Ansätze zu, Eltern möglichst rechtzeitig zu erreichen, um Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Ein wichtiger Risikofaktor für die Entwicklung von Ungeborenen und Kleinkindern ist die häusliche Gewalt. Dazu gehören die Zeugung durch eine Vergewaltigung (vgl. Heynen 2003), Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten aufgrund von Misshandlungen während der Schwangerschaft (vgl. Campbell/ Garcia-Moreno/ Sharps 2004) und Verletzungen als Folge von Schlägen gegen die Mutter. Eine besondere Gefahr für Kinder liegt in einer möglichen Gewalteskalation bis hin zu Trennungsmorden. Die Kinder können selbst verletzt oder getötet werden, die Mutter oder auch beide Eltern verlieren (vgl. Heynen 2005; Gomolla 2005; Stürmer 2005 a, 2005 b). Viele Studien (z. B. Pfeiffer/ Wetzels 1997), aber auch das Beispiel des in Bremen verstorbenen Kevin zeigen, wie eng Gewalt gegen andere Personen, gegen die Partnerin und gegen ein Kleinkind miteinander verbunden sein können (vgl. Mäurer 2006). Am 27. April 2007 wurde deshalb in Karlsruhe auf der Fachtagung des Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ in einem Workshop das Thema „Schutz und Unterstützung bei Entwicklungsrisiken aufgrund von Gewalt durch den Partner oder psychischer Erkrankung der Mutter“ aufgegriffen. Ausblick Der Beitrag zeigt, dass viel erreicht wurde, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und sie bei der Bewältigung der Folgen zu unterstützen. Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf: 1. Wichtig erscheint eine weitere Differenzierung des Feldes. Gewalt in der Partnerschaft hat vielfältige Formen und geht mit unterschiedlichen Gefährdungen und Reaktionen der Betroffenen einher. Das Unterstützungssystem muss in der Lage sein, auf die Bedürfnisse der Frauen, Männer und Kinder beziehungsweise Jugendlichen angemessen zu reagieren. Gestärkt werden muss eine solche Entwicklung durch eine Intensivierung der Forschung in Deutschland mit Blick auf die verschiedenen Formen der Gewalt in Beziehungen und ihre Auswirkungen auf die beteiligten Kinder. Nur so können spezifische Besonderheiten herausgearbeitet, Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit überprüft und Fachleuten eine entsprechende Qualifizierung angeboten werden. 2. Ein wichtiges Ziel bleibt die weitestgehend barrierefreie Inanspruchnahme des Unterstützungssystems. Sprachprobleme, Unkenntnis über die Infrastruktur und Mobilitätseinschränkungen - dies häusliche gewalt 256 uj 6 (2007) gilt vor allem für besonders gewaltbelastete Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Migrationserfahrung - müssen überwunden werden. Sogenannte aufsuchende und pro-aktive Ansätze sollten weiterentwickelt werden, um alle betroffenen Kinder, Jugendlichen, Mütter und Väter zu erreichen. 3. Neue Herausforderungen ergeben sich aufgrund einer veränderten Vorgehensweise bei Trennung und Scheidung, angeregt durch das sogenannte Cochemer Modell und den Referentenentwurf „Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz)“. Nach dem FGG- Reformgesetz § 165 (Beschleunigungsgebot, Hinwirken auf Einvernehmen) sollen Eltern zu einer einvernehmlichen Lösung und gegebenenfalls zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten motiviert werden. Daraus ergibt sich die große Herausforderung für alle beteiligten Institutionen, angemessene Instrumentarien zur Diagnostik und Risikoeinschätzung zu entwickeln, um Familien zu erkennen, bei denen es im Kontext einer Misshandlungsgeschichte im Verlauf der Trennung zu einer Gewalteskalation und zu einer anhaltenden Gefährdung der Gewaltopfer kommen kann. Dabei sind auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Stalking zu berücksichtigen (vgl. z. B. Hoffmann 2005; Voß/ Hoffmann/ Wondrak 2006). 4. Ist die Beziehung der Eltern von Kontrolle und Gewalt geprägt, muss zunächst der sofortige Schutz der Gewaltopfer im Vordergrund stehen (vgl. hierzu auch die Handlungsleitlinien „Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt“, BiG 2002). Eine differenzierte Gefahrenprognose, die Einschätzung der Erziehungskompetenz (vgl. Hafner 2005) und zugehende Angebote, auch gegenüber der gewalttätigen Person, sind wichtige Strategien. Nur so können die Voraussetzungen für einen die kindliche Entwicklung fördernden Kontakt des ehemaligen Gewalttäters zu seinem Sohn oder seiner Tochter (Kindeswohlgefährdung, insb. nach § 8 a SGB VIII, vs. Kindschaftsrecht) geklärt werden. Können Schutz vor Gewalt und Stabilisierung der von Gewalt Betroffenen nicht gewährleistet werden, muss als Voraussetzung der Umgang an die Inanspruchnahme von Beratung und die Entwicklung von Beziehungs- und Erziehungskompetenz geknüpft werden (vgl. auch Hafner 2005). 5. Von großer Bedeutung ist die kontinuierliche Entwicklung der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen, insbesondere der Jugendämter mit der Justiz und vor allem mit den Familiengerichten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Einbeziehung des Jugendamtes bei Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn Kinder im Haushalt leben, oder die verstärkte Nutzung von Auflagen durch Staatsanwaltschaft und Gericht (vgl. Hafner 2005). Häuslicher Gewalt - wie Kindesmisshandlung und Vernachlässigung ein Problem, das alle angeht - kann nur durch gemeinsames Handeln aller beteiligten AkteurInnen begegnet werden. Nicht nur Professionelle, sondern auch Familienmitglieder, NachbarInnen, KollegInnen, Bekannte und FreundInnen sind in der Verantwortung, ihren Teil zum Schutz der Kinder und der jugendlichen Gewaltopfer zu übernehmen. Aus diesem Grunde sollte langfristig die Kooperation über die genannten Institutionen hinaus erweitert und mit anderen Formen der Gewaltprävention verbunden werden. Von Bedeutung sind zum Beispiel ArbeitgeberInnen, Kirchengemeinden, Migrantenorganisationen, Nachbarschaftszentren und Vereine. häusliche gewalt uj 6 (2007) 257 6. Große Anstrengungen gelten der Sicherung des Erreichten. Dort wo Initiativen über Projektgelder finanziert werden, werden für Antragstellung und Dokumentation Personalstunden gebunden, die zielgenauer in Prävention und Intervention gesteckt werden könnten. Aufgrund der inzwischen vielfältigen Nachweise über den Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Entwicklungsproblemen bei Kindern sowie der über Generationen reichenden Gewalt mit allen damit verbundenen sekundären Kosten muss eine nachhaltige Finanzierung der Angebote für Kinder, aber auch für Gewaltopfer und Gewalttäter, gesichert werden. 7. Prävention, auch im Hinblick auf die Gewalttätigkeit von Kindern und Jugendlichen, verlangt, dass Maßnahmen miteinander abgestimmt werden und dass alle mit der für sie angemessenen Unterstützung erreicht werden. Nachhaltig wirkungsvoll sind nicht einzelne Maßnahmen, sondern ist nur ein abgestimmtes Bündel verschiedener Strategien, die auf die Erreichung unterschiedlicher Gruppen abzielen mit der gemeinsamen Vision, Gewalt im Geschlechterverhältnis zu minimieren. Häusliche Gewalt stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt aber deutlich, dass sich das Engagement lohnt und viele positive Veränderungen zu mehr Gewaltfreiheit führen können. Literatur BIG - Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt e.V. (Hrsg.), 2005: Empfehlungen für Jugendämter in Fällen häuslicher Gewalt. Berlin BIG - Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt e.V. (Hrsg.), 2002: Handlungsleitlinien Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt. Berlin Borris, S., 2005: „PräGT“ - Das Projekt der Arbeiterwohlfahrt zur Prävention von häuslicher Gewalt durch kooperative Arbeitsansätze in Tageseinrichtungen für Kinder. In: Kavemann, B./ Kreyssig, U. (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden, S. 321 - 328 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., 2006: Kindesschutz und Beratung: Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII. Materialien zur Beratung Band 13. Fürth Campbell, J./ Garcia-Moreno, C./ Sharps, P., 2004: Abuse in pregnancy-industrialized & developing countries. In: VAW, 10, S. 770 - 789 Gauly, L./ Traub, A., 2006: Nangilima - Ein ambulantes Gruppenangebot für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. In: Kavemann, B./ Kreyssig, U. (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden, S. 293 - 302 Gomolla, A., 2005: Vergessene Opfer: Kinder als Zeugen und Hinterbliebene innerfamiliärer Tötungsdelikte. In: Bojak, B./ Akli, H. (Hrsg.): Die Tötung eines Menschen: Perspektiven, Erkenntnisse, Hintergründe. Frankfurt am Main, S. 47 - 59 Hafner, G., 2006: Bilanz und Perspektiven der Täterarbeit in Berlin aus Sicht der Beratung für Männer - gegen Gewalt. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (Hrsg.): Täterarbeit und institutionelle Vernetzung: Zur aktuellen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit mit Tätern, die häusliche Gewalt ausüben (Dokumentation des Fachgesprächs vom 14. Juni 2005). Berlin, S. 85 - 103 Heynen, S., 2006: Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt. In: Kavemann, B./ Kreyssig, U. (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden, S. 371 - 382 Heynen, S., 2005: Tötungsdelikte im Kontext häuslicher Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder. In: Jugendhilfe, 43. Jg., H. 6, S. 312 - 319 Heynen, S., 2003: Erzwungene Schwangerschaft und Mutterschaft durch eine Vergewaltigung. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. In: Zeitschrift der DGgKV (Deutsche Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung), 6. Jg., H. 1/ 2, S. 98 - 125 Hoffmann, J., 2005: Stalking. Heidelberg Kavemann, B./ Kreyssig, U. (Hrsg.), 2006: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden Kavemann, B./ Seith, C., 2006: Unterstützungsangebote für Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt: Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung. Vortrag zur Abschlussveranstaltung des Programms „Kinder als Zeugen und Opfer von häuslicher Gewalt“, Landesstiftung Stuttgart. www.paritaet-bw.de, eingestellt unter Projekte, Kinder und häusliche Gewalt, 19. 3. 2007, 20 Seiten häusliche gewalt 258 uj 6 (2007) Kinderbüro der Stadt Karlsruhe (Hrsg.), 2005: Zu Hause bei Schulzes. www1.karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Juschutz/ flyer.htm, 19. 3. 2007 Kinderbüro der Stadt Karlsruhe (Hrsg.), 2006: Zoff daheim - die Polizei kommt: Eine Information für Kinder nach häuslicher Gewalt. www1. karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero/ Juschutz/ flyer.htm, 19. 3. 2007 Leeds Animation Workshop, 1999: Kennst du das auch? Wahre Geschichten von zu Hause. Leeds (zu beziehen über BiG e.V., Berlin) Mäurer, U., 2006: Dokumentation über die Abläufe und Zusammenhänge im Todesfall Kevin K. Unveröffentlichter Bericht. Bremen Pfeiffer, C./ Wetzels, P., 1997: Kinder als Täter und Opfer. Eine Analyse auf der Basis der PKS und einer repräsentativen Opferbefragung. KFN- Forschungsberichte Nr. 68. Hannover Reich, W., 2006: Der Kinderschutzbogen: Ein Diagnoseinstrument der Jugendämter Stuttgart und Düsseldorf bei Kindeswohlgefährdung. Stuttgart Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Sozialer Dienst (Hrsg.), 2006: Kindeswohlgefährdung: Handlungsempfehlungen für den Sozialen Dienst. Karlsruhe Stürmer, U., 2005 a: Sind Partnertötungen präventabel? Ansätze und Chancen der Polizei zur Verhinderung von Gewalteskalationen in Paarbeziehungen. In: Kerner, H. J./ Marks, E. (Hrsg.): Internetdokumentation Deutscher Präventionstag. Hannover Stürmer, U., 2005 b: Das Platzverweisverfahren als Paradigmenwechsel im Umgang mit Gewalt im sozialen Nahraum: Erfahrungen und Perspektiven zur Fortentwicklung der Intervention in Baden-Württemberg. In: Kury, H./ Obergfell- Fuchs, J., (Hrsg.): Gewalt in der Familie: Für und Wider den Platzverweis. Freiburg, S. 169 - 191 Voß, H.-G. W./ Hoffmann, J./ Wondrak, I., 2006: Stalking in Deutschland. Aus Sicht der Betroffenen und Verfolger. Baden-Baden Die Autorin Dr. Susanne Heynen Kinderbüro der Stadt Karlsruhe Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Tel. 07 21/ 1 33-51 14 susanne.heynen@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/ Jugend/ Kinderbuero häusliche gewalt uj 6 (2007) 259 2007. 182 Seiten. 3 Tab. Mit 62 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen UTB-S (978-3-8252-2878-1) kt € [D] 14,90 | € [A] 15,40 | SFr 26,30 Der „Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit“ gibt einen Überblick über die rechtlichen Regelungen im SGB VIII, die Leistungen und anderen Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie über deren Trägerstrukturen und Behörden. Behandelt werden die vielfältigen Hilfs- und Förderangebote, u. a. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, KiTas, Hilfen zur Erziehung, Beratungsdienste und Schutzaufgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen. Die zahlreichen Übersichten fassen Inhalte prägnant zusammen, anhand von Fallbeispielen und Prüfungsfragen kann das Wissen geübt und vertieft werden. So lässt sich die Klausur spielend meistern! a www.reinhardt-verlag.de