eJournals unsere jugend 61/6

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2009
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Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Soziale Dienste - Schule in Nürnberg

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2009
Carolin Heusinger
Gerda Steinkirchner
Gerhard Lenkner
PolizistInnen sind cool, arrogant, stark, Paragrafenreiter und lassen nicht mit sich reden. SozialpädagogInnen sind strickende Ökos mit langen Haaren und Birkenstock, die immer über alles reden wollen. Nach zehn Jahren erfolgreicher Kooperation in Nürnberg kann man sich solche Sachen in gemeinsamen Seminaren sogar an den Kopf werfen und dabei auch noch Spaß haben! Aber zunächst ein Blick in die Vergangenheit
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254 uj 6 (2009) Unsere Jugend, 61. Jg., S. 254 - 260 (2009) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Soziale Dienste - Schule in Nürnberg Carolin Heusinger/ Gerda Steinkirchner/ Gerhard Lenkner PolizistInnen sind cool, arrogant, stark, Paragrafenreiter und lassen nicht mit sich reden. SozialpädagogInnen sind strickende Ökos mit langen Haaren und Birkenstock, die immer über alles reden wollen. Nach zehn Jahren erfolgreicher Kooperation in Nürnberg kann man sich solche Sachen in gemeinsamen Seminaren sogar an den Kopf werfen und dabei auch noch Spaß haben! Aber zunächst ein Blick in die Vergangenheit … übergänge gestalten Kooperation zwischen Polizei, Jugendhilfe und Schule - geht das überhaupt? Ja, aber man muss etwas dafür tun. Seit über zehn Jahren gibt es nun die systematisch geplante Kooperation zwischen Polizei - Jugendhilfe - Schule. 1998 startete das Modellprojekt PJS (Polizei, Jugend, Soziales) mit finanzieller Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums (nähere Informationen unter www.sicherheitspakt. nuernberg.de/ pjs.htm). Die Schule kam im Jahr 2001 als Kooperationspartner hinzu. Das Projekt war zunächst auf fünf Jahre bewilligt und wurde aufgrund des Erfolges fortgeführt. In allen Dienststellen (Polizeipräsidium Mittelfranken, Abschnitt Mitte, Staatliches Schulamt Nürnberg und Jugendamt der Stadt Nürnberg) wurden Beauftragte für die Kooperation benannt und halten bis heute die Stellung und die Kooperation am Leben. Noch vor nicht allzu langer Zeit gab es kaum ein Miteinander; man hatte gegenseitiges Misstrauen und Vorurteile. Negativberichte in den Medien sowie berufsspezifische Denkmuster machten es sicherlich nicht einfach, eine Kooperationsstruktur aufzubauen. Aber es geht! Im Folgenden wird erläutert, warum uns Kooperation so wichtig ist und was deren Grundlagen sind. Alle drei Berufsgruppen haben mit demselben Personenkreis zu tun. Dazu gehören: Kinder und Jugendliche, • die Gewalt ausüben, • die Opfer von Gewalt sind, • die strafbare Handlungen begehen (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.), • die verwahrlosen und vernachlässigt werden, • die misshandelt werden, • die sexuell missbraucht werden, • die die Schule schwänzen, • die massive Verhaltensauffälligkeiten (z. B. bedingt durch ADS etc.) zeigen. Die Polizei stellt Probleme und Defizite im Rahmen ihres Dienstes fest und hat hierbei weitreichende rechtliche Möglichkeiten. Die Polizei ist rund um die Uhr bei Gefahr im Verzug tätig; dies geschieht häufig, bevor Schule oder ASD davon wissen. Sie ist vorwiegend repressiv tätig, hat aber auch das Ziel, die Kinder- und Jugenddelinquenz zu reduzieren. Im Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist verankert, dass sie in geeigneten Fällen andere behördliche Stellen informiert, wie z. B. bei polizeilich auffälligen Jugendlichen. uj 6 (2009) 255 übergänge gestalten Die Schule, in erster Linie mit ihrem Bildungsauftrag betraut, nimmt die Probleme von Kindern und Jugendlichen wahr und wird mit deren Auswirkungen konfrontiert. Sie hat zwar einen gesetzlich festgelegten Erziehungsauftrag, braucht jedoch Hilfe bei der Entschärfung von Problemen (z. B. angekündigte Schlägerei vor der Schule, Schulschwänzer). Jugendamt bzw. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) sind auf die Schule oder die Polizei als Melder angewiesen (Frühwarnsystem! ). Sie brauchen außerdem die Unterstützung der Schule, um in geeigneter Weise auf die Familien zugehen zu können. Aufgabe des Jugendamtes ist die Einschätzung des Hilfebedarfes und die unterstützende Begleitung bei vereinbarten Hilfen. Die Maßnahmen des Jugendamtes basieren auf Freiwilligkeit und finden mit Einbindung der betroffenen Eltern und deren Kinder statt! Die Kooperation zwischen Polizei, Schule und Jugendamt ist angesichts der gleichen Zielgruppe Kinder und Jugendliche unerlässlich. Zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags und der Einleitung geeigneter Hilfen sind alle Beteiligten auf die jeweils andere Profession angewiesen und können voneinander profitieren (vgl. Tabelle 1). Was wurde bisher hinsichtlich der Kooperation Polizei - Schule - Jugendamt erarbeitet? Verständigung auf folgende Grundlagen der Kooperation • Akzeptanz des anderen beruflichen Auftrages Unerlässlich ist, dass die Arbeitsaufträge und die gesetzlichen Vorgaben der anderen Profession akzeptiert werden. Es darf keiner versuchen, sein eigenes berufliches Selbstverständnis dem anderen überzustülpen bzw. sein „Wunschbild“ von der anderen Profession zur Geschäftsgrundlage zu machen. Beispiele: SozialpädagogInnen und Lehrkräfte müssen akzeptieren, dass die Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und bei Straftaten kein Auge zudrücken kann. Sie müssen auch akzeptieren, dass die Polizei vorwiegend repressiv tätig ist. Lehrkräfte und PolizistInnen müssen akzeptieren, dass SozialpädagogInnen den Sorgeberechtigten (außer bei Kindeswohlgefährdung) Leistungen nur anbieten und diese nicht erzwingen können. Alle Leistungen müssen also freiwillig von den Eltern angenommen und mit deren voller Einbindung umgesetzt werden. • Kennenlernen der Arbeitsgrundlagen der anderen Profession Voraussetzung für das Gelingen von Kooperation ist ein Grundwissen über Carolin Heusinger Jg. 1979; Polizeihauptmeisterin, Polizeipräsidium Mittelfranken, Abschnitt Mitte Gerda Steinkirchner Jg. 1955; Sozialpädagogin, Allgemeiner Sozialdienst der Stadt Nürnberg Gerhard Lenkner Jg. 1947; staatlicher Schulpsychologe, Friedrich-Wilhelm- Herschelschule in Nürnberg 256 uj 6 (2009) übergänge gestalten Tabelle 1: Kooperation von Schule, Allgemeinem Sozialdienst und Polizei Schule ASD Polizei Gemeinsame Personengruppen Kinder und Jugendliche, die Gewalt ausüben, die Opfer von Gewalt sind, die strafbare Handlungen begehen (z. B. Diebstahl, Erpressung, Körperverletzung etc.), die verwahrlosen und vernachlässigt werden, die misshandelt werden, die sexuell missbraucht werden, die die Schule schwänzen, Kinder und Jugendliche mit massiven Verhaltensauffälligkeiten (z. B. durch ADS etc.) Gesetzlicher Auftrag Bildungs- und Erziehungsauftrag Art. 1 BayEUG Aufgaben der Schulen Art. 2 BayEUG Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Art. 2 PAG Arbeitsprinzipien Allgemeine Schulpflicht Feste Strukturen (Lehrpläne, Stundentafel, Richtlinien) Bildungs- und Erziehungsauftrag Bewertung von Leistung, (Allokationsfunktion) Leistungsanforderung Begrenzte Mitgestaltungsmöglichkeiten der Eltern Großgruppensituation Freiwilligkeit Angebot von Leistungen flexible Zeitgestaltung Beratung in erzieherischen Fragen Leistungsfreier Raum Starke Beteiligungsrechte der Eltern Einzelsituation Legalitätsprinzip Opportunitätsprinzip Verhältnismäßigkeit Gesetzliche Grundlage Art. 31 BayEUG KMBek 9/ 1982 Polizei KMBek 7/ 1999 Polizei/ ASD KMBek 23/ 1999 ASD § 81 SGB VIII Art. 2 PAG Art. 9 POG Nutzen der Kooperation • Fachliche Beratung der Jugendhilfe für die Schule zu bestimmten Themen (z. B. Gewalt von und an Kindern, sex. Missbrauch) • Größere Verhaltenssicherheit in Konflikt- und Krisensituationen • Entlastung • Professionellerer Umgang mit schwierigen Situationen • Verbessertes Problembewusstsein für die Situation des Kindes • Adäquaterer Umgang mit Eltern • Schule und Polizei unterstützt das Frühwarnsystem der Jugendhilfe • Schule und Polizei schaffen Zugänge zu den Eltern • Schule und Polizei unterstützen die Einschätzung des Hilfebedarfes • Schule begleitet vereinbarte Hilfen • Schnelle Interventionsmöglichkeiten • Abgestimmtes Vorgehen • Bessere Erfolgschancen • Langfristig: positive Impulse zur Eindämmung der Kinder- und Jugendkriminalität uj 6 (2009) 257 übergänge gestalten die Arbeitsgrundlagen der anderen Profession. Dieses Grundwissen beinhaltet Kenntnisse über die Organisation, die Erreichbarkeit, die gesetzlichen Aufträge sowie die sich daraus ergebenden Arbeitsprinzipien. Dieses Wissen ist unerlässlich, da sonst falsche Erwartungen und Frustrationen die Zusammenarbeit belasten, wodurch eine Kooperation erschwert werden würde. • Strukturelle Verankerung der Kooperation Kooperation darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden, das heißt, wenn zum Beispiel gerade Zeit vorhanden ist, wenn die „Chemie“ stimmt, wenn es im Einzelfall notwendig ist etc. Sie muss vielmehr verpflichtender Bestandteil der Arbeit auf allen Hierarchieebenen sein. Unerlässlich ist dabei, dass Kooperation von der Leitung gewollt, gefördert und gefordert werden muss. Regelmäßige Infoveranstaltungen, gemeinsame Fortbildungen, verbindliche Verfahrensabläufe, Rückmeldungen, regelmäßige Kontaktpflege auf regionaler Ebene sind unverzichtbare Bausteine der strukturellen Verankerung der Kooperation. • Beachtung des Datenschutzes Die Bestimmungen des Datenschutzes sind auch im Rahmen der Kooperation zu beachten. Die Einbindung der Betroffenen in die Kooperation ist besonders in der Kooperation Schule - Allgemeiner Sozialdienst von entscheidender Bedeutung. Vermittlung von Wissen über die andere Profession • Infoveranstaltungen über die jeweilige Profession Als wichtiger Baustein zur Vermittlung des Grundwissens werden regelmäßige Infoveranstaltungen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt. Die PolizistInnen, die neu ihren Dienst in Nürnberg verrichten, werden zu Beginn über Arbeitsweise, Organisation sowie die bestehenden Kooperationsvereinbarungen beschult. In einem vierteljährlichen Jour-fixe werden auf Leitungsebene zwischen Polizei - Jugendamt - Schule aktuelle Informationen und Themen ausgetauscht. Weiterhin wird einmal jährlich eine Veranstaltung für Nürnberger LehrerInnen angeboten. Dabei werden aktuelle Themen (z. B. Schulausschluss nach dem bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) vorgestellt und danach diskutiert: Welche Möglichkeiten hat die Schule? Wie sind die Meldewege an das Jugendamt? Wie kann das Jugendamt mit SchülerInnen, die vom Unterricht ausgeschlossen werden, verfahren? Oder beispielsweise: Was machen Schulverbindungsbeamte bei der Polizei, was sind ihre Aufgaben, wie erreiche ich die Schulverbindungsbeamten? Je nach Bedarf werden auch zusätzliche Veranstaltungen angeboten. Je nach Themeninhalt wird der Veranstaltungsort zielgruppenorientiert ausgewählt. • Interdisziplinäre Fallbesprechungen Bei Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) konnte man auf die bestehenden Kooperationsbeziehungen aufbauen. Die polizeiliche Sachbearbeitung in Fällen von Stalking und/ oder Häuslicher Gewalt ist sehr fachspezifisch; nicht selten haben „Opfer“ gleichzeitig Kontakt mit Polizei, Gesundheitsamt oder Allgemeinem Sozialdienst. Ein Austausch zwischen SozialpädagogInnen des Jugendamtes, MitarbeiterInnen vom sozialpsychiatrischen Dienst und den BeamtInnen der Poli- 258 uj 6 (2009) übergänge gestalten zei ist in Nürnberg gelebte Praxis. Dabei werden aktuelle Fälle aufbereitet und Lösungsansätze beispielhaft skizziert. • Bereitstellen von Informationsmaterial Um hierzu ein Beispiel zu nennen: In einer Großstadt wie Nürnberg mit einer Einwohnerzahl von über 500.000 ist die Organisationsstruktur der beteiligten Kooperationspartner nicht immer sehr übersichtlich und transparent. Gerade für die Polizei und die Schulen, die oftmals dringend Auskunft oder Hilfe in unaufschiebbaren Fällen benötigen, sind Informationen, z. B. auch über Erreichbarkeiten, von großer Bedeutung. Deshalb wurde durch die Beauftragten der Kooperation ein Ordner erstellt, der außer den Erreichbarkeiten auch viele wichtige Informationen über Arbeitsweisen, rechtliche Aspekte, Verfahrensabsprachen etc. enthält. In jeder Schule, in jeder Polizeidienststelle und in den jeweiligen Bereichen des Allgemeinen Sozialdienstes ist solch ein Ordner vorhanden, der auch regelmäßig aktualisiert wird. • Gemeinsame Fortbildungen von PolizistInnen, SozialpädagogInnen und LehrerInnen Es hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit von den vielen gemeinsamen Veranstaltungen profitiert. Durch persönliches Kennenlernen werden Wege kürzer und das Verständnis größer. Seit acht Jahren findet z. B. eine gemeinsame Fortbildung von MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialdienstes und BeamtInnen der Polizei statt. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die TeilnehmerInnen der Seminare ein gegenseitiges Verständnis für die andere Profession entwickeln. Probleme werden ausgetauscht, Vorurteile abgebaut, Praxisfälle diskutiert, Grenzen dargestellt und rechtliche Aspekte beleuchtet. Verfahrensabsprachen (nicht abschließend) • Rückmeldungen Rückmeldungen sind ein unverzichtbarer Baustein der Kooperation. Vor allem PolizistInnen sind häufig frustriert, wenn sie nach einer Ereignismeldung keine Informationen erhalten und das Gefühl haben, es wird nichts unternommen. Bei Rückmeldungen müssen jedoch die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden. Es ist gesetzlich verankert, dass dem Einverständnis und der Einbindung der Eltern immer oberste Priorität einzuräumen ist. Sollte dies trotz aller Bemühungen von Schule und Allgemeinem Sozialdienst nicht gelingen, ist der Kommunikationsfluss eine Einbahnstraße, die für die Kooperation eine erhebliche Herausforderung darstellt. Im Einzelfall kann immer der persönliche Kontakt zum/ zur SachbearbeiterIn gesucht werden und Rückmeldung gegeben werden. • Schulschwänzerprogramm Das Nürnberger Schulschwänzerkonzept ist eine Verfahrensabsprache zwischen Schule, Polizei und Jugendhilfe. Es basiert auf drei Eingriffsmöglichkeiten: - Vorführungen im Rahmen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, - eigeninitiative Kontrollen der Polizei während der Schulzeit an bekannten Treffpunkten, - kurzfristiger Anruf der Schule bei der Polizei. Zur Durchsetzung der Schulpflicht einigten sich Schulamt, Schulen, Polizei, Allgemeiner Sozialdienst und das Rechtsamt der Stadt Nürnberg auf ein professionelles, koordiniertes Vorgehen. (Nähere Informationen zum Schulschwänzerprogramm unter: www.sicherheitspakt.nu ernberg.de/ infos-download.htm.) uj 6 (2009) 259 übergänge gestalten Dazu ein Beispiel: Die Schule schreibt bei Fernbleiben des Schülers nach drei Schultagen eine Mitteilung an die Eltern und wird in eigenem Ermessen schulische Ordnungsmaßnahmen verhängen. Nach weiteren fünf Schultagen wird durch den Schulleiter der Schulzwang schriftlich angedroht. Falls der Schüler erneut den Unterricht versäumt, wird der Schulzwang beim Amt für Volks- und Förderschulen beantragt; nach Prüfung wird die Polizei dann mittels Antrag informiert. Die jeweiligen Schulverbindungsbeamten veranlassen dann die Schulvorführung. Der Allgemeine Sozialdienst bekommt sowohl von der Schule, als auch von der Polizei jeweils Berichte. Das Rechtsamt wird weiterhin prüfen, ob ein Bußgeldverfahren gegen Eltern oder Schüler eingeleitet wird. Strukturelle Verankerung der Kooperation • Regelmäßiges Treffen der DienststellenleiterInnen Kooperation muss von der Leitung gewollt und von ihr veranlasst werden! Dieser Grundsatz ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen von Kooperation. Ausdruck findet dieser Grundsatz u. a. in dem vierteljährlich stattfindenden Jour fixe auf Leitungsebene. Dies bedeutet, dass sich zu diesem regelmäßigen Treffen der Leiter des Abschnitts Mitte, der Leiter des Jugendamtes, ein explizit für diese Aufgabe bestimmter Schulrat des staatlichen Schulamtes und die Beauftragten für die Kooperation treffen. Hier werden die Strukturen und Erfordernisse der Kooperation geplant sowie grundsätzliche Fragen der Kooperation geklärt. • Benennung der Beauftragen der Kooperation Kooperation muss als dauerhafter Prozess angelegt und gepflegt werden. Aus diesem Grund hat man nach Ablauf der Projektzeit (von März 1998 bis Februar 2003) bei allen beteiligten Dienststellen Beauftragte für die Kooperation benannt. Alle beteiligten Dienststellen waren sich einig, dass die aufgebaute Kooperation ohne explizit benannte Beauftragte in kürzester Zeit auf den ursprünglichen Zustand zurückfallen würde. Wenn für diese Aufgabe niemand ausdrücklich zuständig wäre, würde die Umsetzung der Kooperation in der täglichen Arbeit untergehen. Es wäre dann wieder eine sehr personenabhängige, zufällige und lediglich anlassbezogene Kooperation. Die Personalfluktuation in den Dienststellen und neue Themenstellungen unterstreichen diese Notwendigkeit zusätzlich. Fazit Wir haben es in Nürnberg geschafft, aus dieser Kooperation einen dauerhaften Nutzen für alle beteiligten Berufsgruppen zu ziehen. Beispielsweise • den Abbau von Vorurteilen, Fehleinschätzungen und unrealistischen Erwartungen, • die Erhöhung der Kommunikationsdichte und die Verbesserung des Kommunikationsflusses, • eine effektivere und zufriedenstellendere Aufgabenerfüllung, • ein leichterer Zugang und schnelleres Bereitstellen von Hilfsangeboten (Interventionen), • die Entlastung (Objektivierung) im beruflichen Alltag. Unser Fazit nach zehnjähriger Kooperation: … und es geht doch, … aber nicht mühelos, … nur eingeschränkt, … nicht immer schnell, … unter Beachtung strenger Regeln … und manchmal nur mit Kompromissen! 260 uj 6 (2009) übergänge gestalten Die AutorInnen Carolin Heusinger Polizeipräsidium Mittelfranken Abschnitt Mitte Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg pp-mfr.ab-mitte@polizei.bayern.de Gerda Steinkirchner Jugendamt Nürnberg Dietzstraße 4 90443 Nürnberg gerda.steinkirchner@stadt.nuernberg.de Gerhard Lenkner Banonogasse 14 90443 Nürnberg g.lenkner@web.de 2007. 173 Seiten. 14 Tab. UTB-S (978-3-8252-2929-0) kt € [D] 14,90 € [A] 15,40 | SFr 27,90 Die Schulsozialarbeit hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen - nicht nur die PISA- Debatte und der Ausbau der Ganztagsschulen haben dazu geführt. Was aber macht Schulsozialarbeit aus? Welche Ansätze haben sich in der Praxis bewährt? Welche Schlüsselkompetenzen sind für das Arbeitsfeld unerlässlich? Karsten Speck klärt über zentrale Begriffe auf, skizziert den Rahmen für das Arbeitsfeld - von rechtlichen Fragen über Finanzierung, Träger, Handlungsprinzipien und Wirkungen der Schulsozialarbeit bis hin zu notwendigen Standards und Fragen der Qualitätsentwicklung. a www.reinhardt-verlag.de