unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
4_061_2009_10/4_061_2009_10.pdf101
2009
6110
Editorial
101
2009
Sabine Behn
Gabriele Bindel-Kögel
Liebe Leserinnen und Leser, "Den Vorrang der Erziehung ernst nehmen - Vorschläge zur Abschaffung des geschlossenen Jugendstrafvollzugs" - Heinz Cornel von der Alice Salomon Hochschule Berlin stellt im Kontext der langjährigen kriminalpolitischen Fachdebatte den Freiheitsentzug bei straffällig gewordenen Jugendlichen erneut auf den Prüfstand. Er ergänzt seine wissenschaftlich fundierte Argumentation mit neuen Vorschlägen und formuliert konkrete Rahmenbedingungen, die mit einer Öffnung des Jugendstrafvollzugs einhergehen sollten. Im Falle der Abschaffung des geschlossenen Jugendstrafvollzugs käme der Kinder- und Jugendhilfe zwar grundsätzlich nicht mehr Verantwortung als bisher zu, sie müsste jedoch auf mögliche erzieherische und Beratungsbedürfnisse delinquenter Jugendlicher verstärkt reagieren und ggf. auch neue Strategien entwickeln. Um die Diskussion zu vertiefen, haben wir eine Vertreterin der Justiz, die Richterin in Jugendstrafsachen Kirsten Heisig aus Berlin, und einen Vertreter der Jugendhilfe, den Leiter des Kreisjugendamts Böblingen Wolfgang Trede, um eine kurze Stellungnahme aus ihrer Sicht gebeten. Ein Blick "über den Tellerrand" zeigt: Offener Strafvollzug wird in Ländern wie Skandinavien oder der Schweiz praktiziert und auch in Baden-Württemberg mit dem Modell "Projekt Chance", das Wolfgang Stelly und Jürgen Thomas vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen vorstellen. Wir hoffen, eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Thema im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzustoßen, und würden uns über Leserbriefe unter schriftleitunguj@web.de freuen. Ihre Sabine Behn und Gabriele Bindel-Kögel
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uj 10 (2009) 401 Sabine Behn Gabriele Bindel-Kögel Liebe Leserinnen und Leser, „Den Vorrang der Erziehung ernst nehmen - Vorschläge zur Abschaffung des geschlossenen Jugendstrafvollzugs“ - Heinz Cornel von der Alice Salomon Hochschule Berlin stellt im Kontext der langjährigen kriminalpolitischen Fachdebatte den Freiheitsentzug bei straffällig gewordenen Jugendlichen erneut auf den Prüfstand. Er ergänzt seine wissenschaftlich fundierte Argumentation mit neuen Vorschlägen und formuliert konkrete Rahmenbedingungen, die mit einer Öffnung des Jugendstrafvollzugs einhergehen sollten. Im Falle der Abschaffung des geschlossenen Jugendstrafvollzugs käme der Kinder- und Jugendhilfe zwar grundsätzlich nicht mehr Verantwortung als bisher zu, sie müsste jedoch auf mögliche erzieherische und Beratungsbedürfnisse delinquenter Jugendlicher verstärkt reagieren und ggf. auch neue Strategien entwickeln. Um die Diskussion zu vertiefen, haben wir eine Vertreterin der Justiz, die Richterin in Jugendstrafsachen Kirsten Heisig aus Berlin, und einen Vertreter der Jugendhilfe, den Leiter des Kreisjugendamts Böblingen Wolfgang Trede, um eine kurze Stellungnahme aus ihrer Sicht gebeten. Ein Blick „über den Tellerrand“ zeigt: Offener Strafvollzug wird in Ländern wie Skandinavien oder der Schweiz praktiziert und auch in Baden-Württemberg mit dem Modell „Projekt Chance“, das Wolfgang Stelly und Jürgen Thomas vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen vorstellen. Wir hoffen, eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Thema im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzustoßen, und würden uns über Leserbriefe unter schriftleitunguj@ web.de freuen. Ihre Sabine Behn und Gabriele Bindel-Kögel editorial
