eJournals unsere jugend61/10

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
4_061_2009_10/4_061_2009_10.pdf101
2009
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Jugendstrafvollzug in freien Formen - das baden-württembergische „Projekt Chance“

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2009
Wolfgang Stelly
Jürgen Thomas
Seit 2003 gibt es in Baden-Württemberg zwei Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Jugendstrafvollzug in freien Formen vollzogen wird. Die hauptsächlichen Unterschiede des Projekts Chance zum Jugendstrafvollzug lassen sich aus der Sicht der Jugendlichen mit folgenden Schlagworten beschreiben: "mehr Freiheiten", "mehr Außenkontakte" und "keine Knastkultur".
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uj 10 (2009) 423 Unsere Jugend, 61. Jg., S. 423 - 429 (2009) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel jugendstrafvollzug Jugendstrafvollzug in freien Formen - das baden-württembergische „Projekt Chance“ Wolfgang Stelly/ Jürgen Thomas Seit 2003 gibt es in Baden-Württemberg zwei Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Jugendstrafvollzug in freien Formen vollzogen wird. Die hauptsächlichen Unterschiede des Projekts Chance zum Jugendstrafvollzug lassen sich aus der Sicht der Jugendlichen mit folgenden Schlagworten beschreiben: „mehr Freiheiten“, „mehr Außenkontakte“ und „keine Knastkultur“. Zum Projekt Chance gehören das „Seehaus“ in Leonberg (Träger: „Prisma e.V.“) und das „Projekt Chance Creglingen-Frauental“ in Creglingen (Träger: CJD). Beide Einrichtungen bieten Platz für jeweils 15 männliche Jugendstrafgefangene (Jugendliche und Heranwachsende), die sich dort freiwillig und alternativ zum regulären Jugendstrafvollzug einem speziellen Training unterziehen. Auf besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen wird in beiden Einrichtungen verzichtet. Die Jugendlichen und Heranwachsenden durchlaufen im Rahmen der Trainingsmaßnahme ein Stufensystem, in dem sie bei Bewährung in der einen Stufe in die jeweils höhere Stufe gelangen, die mit mehr Freiheiten und Mitbestimmungsmöglichkeiten verbunden ist. Beide Einrichtungen setzen auf ein pro-soziales Lernen im Rahmen einer „positiven Gruppenkultur“. Hierzu gehören das Lernen durch Vorbilder, das Einüben an praktischen und wirklichkeitsnahen Beispielen sowie die Verstärkung von sozialem Verhaltenstraining durch Belohnung. In der Konzeption in Creglingen steht die Arbeit mit der Gruppe der Gleichaltrigen stärker im Vordergrund. Im Seehaus in Leonberg wohnen die Jugendlichen in zwei Gruppen familienähnlich mit jeweils einer Mitarbeiterfamilie zusammen, und es werden religiöse Angebote stärker betont. Der Tagesablauf in den Einrichtungen ist stark strukturiert: Neben schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Hauptschulabschluss, Berufs- Dr. Wolfgang Stelly Jg. 1967; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und im Kriminologischen Dienst der JVA Adelsheim beschäftigt, tätig in der wissenschaftlichen Begleitung von „Projekt Chance“ Dr. Jürgen Thomas Jg. 1963; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und im Kriminologischen Dienst der JVA Adelsheim beschäftigt, tätig in der wissenschaftlichen Begleitung von „Projekt Chance“ 424 uj 10 (2009) jugendstrafvollzug grundjahr) spielen handwerklich-praktische Arbeiten ebenso eine große Rolle wie Sportangebote und Freizeitgruppen. Therapeutische Hilfsangebote für die Jugendlichen sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Dies resultiert zum einen aus pädagogischen Überlegungen, nach denen nicht so sehr die Defizite und die Vergangenheit als vielmehr die Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen sollen. Zum anderen wurden Jugendliche mit „erheblicher Suchtgefahr“ nach den vorgegebenen Kriterien des Justizministeriums von der Teilnahme an Projekt Chance ausgeschlossen, sodass in den Einrichtungen in Leonberg und Creglingen hinsichtlich Suchtproblemen kein bzw. wenig Handlungsbedarf gesehen wird. Bestandteil der Konzepte beider Einrichtungen ist auch eine - optional ambulante oder stationäre - Nachbetreuung, mit der den Jugendlichen die Integration nach der Entlassung erleichtert werden soll. Wissenschaftliche Begleitforschung zum „Projekt Chance“ Die beiden Einrichtungen von Projekt Chance in Creglingen und Leonberg wurden bis Mitte 2008 wissenschaftlich durch die Institute für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen begleitet. Die Begleitforschung wurde größtenteils durch die Robert-Bosch-Stiftung finanziert. Ziel war es, unter Einsatz von quantitativen und qualitativen Methoden zu ermitteln, welche Jugendlichen in die Einrichtungen von Projekt Chance kommen, was in den Einrichtungen geschieht und welche Wirkungen das Projekt erzielt. Neben standardisierten Zugangs- und Entlassungsbefragungen der Probanden und BetreuerInnen wurden problemzentrierte Interviews mit den Jugendlichen während und nach der Maßnahme sowie eine Analyse der Einträge im Bundeszentralregister durchgeführt. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung ist auf der Homepage von Projekt Chance (http: / / www.projekt-chance.de/ Jugendprojekte/ Jugendprojekt.htm) veröffentlicht. Zentrale Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung Nach Abschluss der Trainingsmaßnahmen wurden bei den Projektteilnehmern positive Entwicklungen festgestellt • bei der psychosozialen Anpassung (z. B. soziale Integration, Funktion in der Gruppe, körperliche Gesundheit), • bei den Kompetenz- und Kontrollüberzeugungen (Einschätzung der Selbstbzw. Fremdsteuerung des Lebens, Beurteilung eigener Fähigkeiten etc.), • bei den sozialen Kompetenzen (kommunikative Fähigkeiten, Konfliktverhalten etc.) und • bei schulischen und beruflichen Qualifikationen. Keine eindeutigen Veränderungen hingegen wurden gemessen bei den Arbeitshaltungen (z. B. Anspruchsniveau, Leistungsmotivation, Frustrationstoleranz etc.), beim Selbstkonzept und der Selbstkontrolle (z. B. Impulsivität, Risikoverhalten, Empathie etc.), bei der Normakzeptanz (hinsichtlich Straftaten) und bei den Wertorientierungen der (männlichen) Projektteilnehmer. Auswahl der Teilnehmer Die Jugendstrafgefangenen können sich kurz nach Zugang in den baden-württembergischen Jugendstrafvollzug in der JVA Adelsheim bei einer der beiden Projekteinrichtungen schriftlich bewerben. Ausgeschlossen hiervon sind Jugendstrafgefangene, die in Folge wiederholter schwerer Gewalttaten oder wegen eines Sexualdeliktes inhaftiert sind, Jugendstrafgefangene, bei denen eine akute Suchtproblematik vorliegt, und Jugendstrafgefangene, deren Haftdauer voraussichtlich nur wenige Monate beträgt. Die Projekteinrichtungen uj 10 (2009) 425 jugendstrafvollzug überprüfen in einem Gespräch mit den Jugendlichen ihre Motivation und ihre Eignung für das Trainingsprogramm (z. B. passt der Jugendliche in die jeweils aktuelle Gruppenstruktur). Über die Verlegung nach Creglingen oder Leonberg entscheidet dann auf Vorschlag und unter Beteiligung der jeweiligen Projekteinrichtung die zentrale Zugangskommission der JVA Adelsheim. Bewerbungen für das Projekt Chance zu einem späteren Zeitpunkt des Haftaufenthaltes sind möglich, bilden jedoch eher die Ausnahme. Da die Teilnahme an Projekt Chance freiwillig ist und den Jugendlichen bei einer Ablehnung keine Nachteile im Jugendstrafvollzug entstehen, spielen neben den formellen Selektionskriterien seitens der JVA Adelsheim und den Auswahlkriterien der beiden Einrichtungen für die Zusammensetzung der Projektteilnehmer auch Selbstselektionen der Jugendstrafgefangenen (wie „ist mir zu stressig“) eine Rolle. Der Altersdurchschnitt der nach Creglingen und Leonberg verlegten jungen Gefangenen liegt bei 17,9 Jahren. Etwa die Hälfte der Teilnehmer war bei Beginn der Maßnahme älter als 18 Jahre. Ihrer Verurteilung zu einer Jugendstrafe lagen vor allem folgende Straftaten zugrunde: Diebstahlsdelikte (54 %), Raub bzw. räuberische Erpressung (19 %) und Körperverletzungen (18 %). Die Spannweite der Strafen reicht von 6 bis 52 Monaten. Der Anteil der Teilnehmer mit einem erkennbaren Migrationshintergrund liegt mit 34 % unter dem Wert für den gesamten Zugang in den baden-württembergischen Jugendstrafvollzug (ca. 50 %). Kosten und rechtlicher Status Vor allem in Folge des hohen Personaleinsatzes liegen die Kosten pro Tag und pro Jugendlichen/ Heranwachsenden in einer Abb. 1 Quelle: Seehaus in Leonberg 426 uj 10 (2009) jugendstrafvollzug der beiden Einrichtungen von Projekt Chance fast doppelt so hoch wie im geschlossenen Jugendstrafvollzug. Die Kosten übersteigen jedoch nicht die ortsüblichen Unterbringungskosten im Rahmen stationärer Jugendhilfemaßnahmen. Die Finanzierung erfolgte bis Ende 2008 über Drittmittel der Landesstiftung Baden- Württemberg. Seit Anfang 2009 wurden beide Einrichtungen über eine Tagessatzregelung in den regulären Haushalt des Justizministeriums aufgenommen. Die Teilnehmer des Projektes bleiben auch nach ihrer Verlegung in die Projekteinrichtungen Jugendstrafgefangene. Zunächst erfolgte ihre Unterbringung im Projekt Chance im Rahmen einer weitreichenden Vollzugslockerung. Seit August 2009, dem Inkrafttreten des baden-württembergischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, ist der Jugendstrafvollzug in freien Formen neben dem geschlossenen und offenen Vollzug als eigenständige Vollzugsform aufgeführt. Die pädagogische Fachaufsicht über die Projekteinrichtungen liegt bei der Jugendhilfe. Positive Rückmeldungen der Teilnehmer Beide Einrichtungen von Projekt Chance wurden seit 2003 wissenschaftlich durch die Institute für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen begleitet (siehe Kasten). Neben standardisierten Zugangs- und Entlassungsbefragungen der Probanden und BetreuerInnen wurden auch qualitative Interviews mit den Projektteilnehmern während und nach ihrer Entlassung aus den Einrichtungen durchgeführt. Obwohl den meisten Teilnehmern eine strenge Durchstrukturierung des Tages vor der Aufnahme ins Projekt völlig fremd war, beurteilen die Jugendlichen in den Gesprächen mit den WissenschaftlerInnen auch Monate nach ihrer Entlassung die hohen Leistungsanforderungen, die im Projekt Chance an sie gestellt wurden, positiv. Auch das Bewertungs- und Stufensystem fand bei den meisten Jugendlichen guten Anklang, weil sie dadurch klare Ziele vorgegeben und ein regelmäßiges „Feedback“ bekommen hätten. Kritisiert wurde jedoch im Zusammenhang mit dem Stufensystem und der Bewertung des Sozialverhaltens die fehlende Offenheit und Ehrlichkeit der anderen Jugendlichen. Die hauptsächlichen Unterschiede des Projekts Chance zum Jugendstrafvollzug lassen sich aus der Sicht der Jugendlichen mit folgenden Schlagworten beschreiben: „mehr Freiheiten“, „mehr Außenkontakte“ und „keine Knastkultur“. In den Interviews wurde deutlich, dass viele vor allem deshalb ins Projekt wollten, weil damit das Privileg verbunden ist, trotz des weiter geltenden Gefangenenstatus nach „draußen“ zu gelangen. Insoweit wurden in erster Linie die Besuchsregelungen (Freundin, Eltern) und Heimfahrten, aber auch die Möglichkeit, Praktika außerhalb des Projekts zu absolvieren, als Hauptmotive für die Projektteilnahme genannt. Die vielen Außenkontakte würden es, so die Einschätzung, leichter machen, sich nach der Entlassung in der „normalen“ Welt zurechtzufinden. Deutliche Unterschiede zwischen Jugendgefängnis und Projekt Chance sehen die Teilnehmer im Verhältnis der Jugendlichen untereinander. In den Projekt-Einrichtungen gebe es seltener körperliche Auseinandersetzungen, und insgesamt sei der Umgang der Jugendlichen untereinander - insbesondere in Bezug auf schwächere oder unbeliebte Jugendliche -, aber auch der Umgang zwischen Jugendlichen und BetreuerInnen freundlicher und respektvoller. uj 10 (2009) 427 jugendstrafvollzug Erfolgreiches Modellprojekt? Ungeachtet der differenzierten Sanktionierungsmöglichkeiten wie dem Auferlegen von Arbeitsdiensten oder Herabstufungen im Aufstiegssystem ist der Fluchtpunkt aller Sanktionierung die Rückverlegung in den geschlossenen Jugendstrafvollzug. Bei 17 % der Projektteilnehmer wurde auf diese schärfste Form der Sanktionierung aus disziplinarischen Gründen (wiederholte und/ oder grobe Regelverstöße) zurückgegriffen. Weitere 10 % landeten wieder im geschlossenen Jugendstrafvollzug, weil sie sich unerlaubt von den Einrichtungen entfernt hatten. Dabei handelte es sich jedoch meist nicht um eine geplante Flucht, sondern um „Kurzschlussreaktionen“, mit denen die Jugendlichen auf Konflikte im Privatleben („meine Freundin wollte Schluss machen“) oder Problemen in den Einrichtungen reagierten oder mit denen sie sich einer drohenden Rückführung in die Jugendstrafanstalt entziehen wollten. 18 % brachen die Maßnahme auf eigenen Wunsch hin ab („ich kam mit den Leuten nicht klar“). Knapp über die Hälfte der Projektteilnehmer beendete die Trainingsmaßnahme regulär nach einer durchschnittlichen Verweildauer von etwa 13 Monaten. Bislang kam es zu keinem größeren Missbrauch der weitreichenden Lockerungen im Rahmen des Jugendstrafvollzugs in freien Formen. Vor allem entstand keine Gefahr für die Umgebung, was auch die Mehrheit der anfangs durchaus skeptischen Bürgerschaft in den Einrichtungsstandorten Creglingen und Leonberg inzwischen vom Wert der Projekte überzeugt haben dürfte. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der kriminologischen Verlaufsforschung war nicht zu erwarten, dass es bei allen oder auch nur bei der Mehrzahl der Teilnehmer von Projekt Chance zu einer schnellen, d. h. unmittelbaren Integration nach der Entlassung ohne jegliche Rückschläge kommen würde. Die sozialen Ausgangslagen und Sozialisationsumstände der meisten Jugendstrafgefangenen sind zu problematisch, als dass sie durch eine noch so intensive sozialarbeiterische Intervention innerhalb eines Jahres oder zweier Jahre komplett „korrigiert“ werden könnten. Nimmt man einen strafrechtlichen Rückfall als Reintegrationsindikator, so fallen bei einem potenziellen Risikozeitraum zwischen einem Jahr und vier Jahren die Werte für das Projekt Chance mit 32 % „Wiederinhaftierung“ und 28 % „sonstige Verurteilungen“ leicht besser aus als für den intern gelockerten oder offenen Jugendstrafvollzug. Die vergleichende Frage nach einer gegebenenfalls entscheidenden Senkung der Rückfallhäufigkeit wird aber erst in einigen Jahren zuverlässig zu beantworten sein, nämlich dann, wenn in genügend großer Fallzahl Chance-Absolventen mit einem für solche Analysen üblichen 4 bis 5 Jahre langen Risikozeitraum zu Verfügung stehen. Festzuhalten bleibt aber, dass für eine kriminologisch gewichtende Analyse von Rückfälligkeit auch andere Kriterien als nur eine strafrechtliche Auffälligkeit herangezogen werden sollten. So war denn auch bei vielen der erneut strafrechtlich auffälligen Jugendlichen in anderen Lebensbereichen (z. B. Kontaktbereich, Leistungsbereich) eine deutlich positive Entwicklung zu verzeichnen. Als Erfolg kann es bei manchen Probanden schon gelten, dass es nicht zu einer weiteren Eskalation der Auffälligkeiten kam bzw. eine Stabilisierung in geringer Auffälligkeit gelang. Als Erfolg des Projektes ist es sicherlich auch zu werten, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden in den Einrichtungen in Creglingen und Leonberg nicht in dem Maße subkulturellem Druck ausgesetzt sind wie im herkömmlichen Jugendstraf- 428 uj 10 (2009) jugendstrafvollzug vollzug. Das Projekt Chance bietet somit auch einen möglichen Schutzraum für schwächere Jugendstrafgefangene. Die beachtliche Rückführungsquote wie auch die Limitationen hinsichtlich formeller und informeller Eignung der Jugendlichen für den Jugendstrafvollzug in freien Formen machen aber deutlich, dass das Projekt Chance nicht für jeden Jugendstrafgefangenen geeignet ist. Projekt Chance kann nur Teil eines viel breiteren Angebots im Jugendstrafvollzug sein und kann die dort notwendige Pluralität an Behandlungs- und Erziehungsangeboten nicht ersetzen. Insbesondere intern gelockerte Vollzugsformen mit Zugang zu einem breiten Bildungs- und Ausbildungsangebot oder der offene Vollzug mit Freigang als kostengünstige, externe Ressourcen nutzende und Prisonisierungseffekte minimierende Unterbringungsform werden durch den Jugendstrafvollzug in freien Formen nicht überflüssig. Nachgedacht werden sollte auch über die enge Verknüpfung des Projektes Chance mit dem Jugendstrafvollzug. Die Analyse der Biografien bzw. „kriminellen Karrieren“ eines Teils der untersuchten Jugendlichen lässt Zweifel aufkommen, ob vor der Verurteilung zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung alle anderen im Jugendstrafrecht bzw. in der Jugendsozialarbeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Viele der jugendlichen Straftäter mögen zwar in Creglingen und Leonberg besser aufgehoben sein als im regulären Jugendstrafvollzug. Die Frage ist jedoch, ob das Projekt Chance auch losgelöst vom Jugendstrafvollzug und z. B. im Rahmen von jugendrichterlichen Weisungen betrieben werden könnte. Problematisch ist die enge Verknüpfung des Projektes Chance mit dem Strafvollzug zum einen für die Einrichtungen bzw. die ProjektmitarbeiterInnen. Die Stichworte hierzu lauten: Schweigerecht bzw. Meldepflicht bei Abb. 2 Quelle: Seehaus in Leonberg uj 10 (2009) 429 jugendstrafvollzug Verstößen, Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Zum anderen für die Jugendlichen: Man halte sich den Fall vor Augen, dass ein Jugendlicher von einer/ m JugendrichterIn vor allem deshalb zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, weil der/ die RichterIn im Projekt Chance den geeigneten Rahmen für eine Resozialisierung des Jugendlichen sieht. Bei bestimmten Verstößen oder dann, wenn der Jugendliche mit dem Stress in den Einrichtungen des Projektes Chance nicht zurechtkommt, wird dieser Jugendliche aber in den normalen Jugendstrafvollzug zurückverlegt. Es könnte daher sinnvoll sein, die Angebote in Creglingen und Leonberg durch ähnliche Angebote im Bereich der Jugendhilfe zu ergänzen, sodass die im stationären Kontext umgesetzten Trainingsmaßnahmen auch im Rahmen von Weisungen oder Bewährungsauflagen erfolgen könnten. Literatur Institute für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen, 2008: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts Chance. Jugendstrafvollzug in freien Formen. www.projekt-chance.de/ Jugendprojekte/ Abschlussbericht270808.doc, 26. 7. 2009, 145 Seiten Die Autoren Dr. Wolfgang Stelly Dr. Jürgen Thomas Universität Tübingen Institut für Kriminologie Sand 7 72076 Tübingen wolfgang.stelly@uni-tuebingen.de juergen.thomas@uni-tuebingen.de ZIEL GmbH Kirchweg 5 D-88138 Hergensweiler Telefon: 08388-98 06 64 Telefax: 08388-98 06 65 E-Mail: e-und-l@ziel.org Internet: www.e-und-l.de erleben und lernen Internationale Zeitschrift für handlungsorientiertes Lernen e&l ZIEL GmbH e&l erleben und lernen 2 / 2009 Internationale Zeitschrift für handlungsorientiertes Lernen leichtERleben Die „Internationale Zeitschrift für handlungsorientiertes Lernen“ versteht sich als Forum für handlungs- und erfahrungsorientierte Konzepte, Ansätze und Modelle in Erziehung, Aus- und Weiterbildung. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeheft! Anzeige