eJournals unsere jugend61/2

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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2009
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Ist Pädagogik Prävention? Eine kritische Anfrage

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2009
Ulrich Papenkort
Immer wieder werden pädagogische Einrichtungen und Berufe mit der Erwartung konfrontiert, ihre Arbeit solle präventiv wirken. Immer mehr soll sich die pädagogische Praxis als Prävention legitimieren. Kann und soll aber Pädagogik überhaupt Prävention sein? Ist das so selbstverständlich, wie es inzwischen zu sein scheint?
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uj 2 (2009) 83 Unsere Jugend, 61. Jg., S. 83 - 89 (2009) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel prävention Ist Pädagogik Prävention? Eine kritische Anfrage Ulrich Papenkort Immer wieder werden pädagogische Einrichtungen und Berufe mit der Erwartung konfrontiert, ihre Arbeit solle präventiv wirken. Immer mehr soll sich die pädagogische Praxis als Prävention legitimieren. Kann und soll aber Pädagogik überhaupt Prävention sein? Ist das so selbstverständlich, wie es inzwischen zu sein scheint? „Pädagogik ist die Kunst, Therapie antizipierend zu ersetzen. Therapie nachträgliche Pädagogik“ (Cohn 1975, 176). Diese beiden inzwischen berühmten Sätze stammen von der deutsch-jüdischen Psychoanalytikerin Ruth Cohn. Sie stehen für das von ihr ab 1955 entwickelte Konzept der Themenzentrierten Interaktion (TZI) als einer „pädagogisch-therapeutischen Intervention“ zwischen Bildung und Heilung. Beide Sätze bedingen sich gegenseitig. Jeder der beiden behaupteten Sachverhalte ist im Sinne zirkulärer Kausalität Bedingung und Folge des anderen. Wenn Pädagogik der Psychotherapie vorbeugt, ist Psychotherapie nachgeholte Pädagogik - und umgekehrt. Da Ruth Cohn die Sätze aber in die besagte Reihenfolge bringt, scheint der erste Satz die primäre These zu beinhalten. Da die „Kunst, Therapie antizipierend zu ersetzen“, gemeinhin „Prävention“ genannt wird, lässt sich Ruth Cohns Satz auch in „Pädagogik ist Prävention“ umformulieren - wobei „Pädagogik“ hier, durch die Alliteration einprägsam, eine Praxis, nicht eine Theorie meint. Diese Umformulierung gilt nicht nur für therapeutische, sondern auch für sanktionierende Interventionen. Denn Cohns Diktum lässt sich ohne Weiteres von der Heilung auf die Strafe übertragen und wie folgt umformulieren: „Pädagogik ist die Kunst, Sanktionierung antizipierend zu ersetzen. Sanktionierung nachträgliche Pädagogik.“ Damit stellt sich die Frage der pädagogischen Prävention, was die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, im Dreieck von „Erziehen - Helfen - Strafen“ (Müller 2001). Pädagogische Interventionen sollen präventiv wirken Der Satz „Pädagogik ist Prävention“ muss aber präzisiert werden. Da pädagogische und präventive Interventionen - was noch zu zeigen ist - zu unterscheiden sind, kann keine Identität gemeint sein. Der Sinn des Ulrich Papenkort Jg. 1956; Diplom- Pädagoge, Professor für Pädagogik an der Katholischen Fachhochschule Mainz 84 uj 2 (2009) prävention Satzes wäre genauer formuliert, wenn es hieße: „Pädagogik wirkt präventiv.“ Diese These wird seit geraumer Zeit sozial- und sicherheitspolitisch vertreten, für die Familie und Schule, insbesondere für die Vorschulerziehung, Jugendarbeit und Familienbildung. Gerade in der Jugendarbeit, die immer auch projektbezogen strukturiert ist, hat die Präventionsthese Verbreitung gefunden und dient immer wieder als Legitimation zur Förderung. Das Stichwort „Pädagogik“ bezieht sich darum im Folgenden ganz besonders auf die Jugendarbeit. Die Aussage der präventiven Effektivität dürfte empirisch nur schwerlich belegbar sein. Denn Wirksamkeitsstudien beziehen sich im Regelfall auf erwünschte Hauptwirkungen, d. h. Ziele, teilweise auch noch auf unerwünschte Nebenwirkungen, aber selten auf erwünschte Nebenwirkungen oder gar Wirkungen unabhängig von jeder handlungsorientierten Intentionalität und Normativität. Eine für die vorliegende Fragestellung relevante Wirksamkeitsstudie müsste alle Effekte einer pädagogischen Intervention prüfen und neben pädagogischen und anderen auch präventive Wirkungen belegen und gewichten können. Prävention scheint umso effektiver zu greifen, je früher sie in die Lebensläufe von Menschen interveniert. Das macht nicht nur die Pädagogik selbst, und zwar als Mittel, präventiv interessant, sondern auch deren hauptsächliche Zielgruppen: Kinder und Jugendliche. Die entsprechende empirische These lautet: Insbesondere die „Kinder- und Jugend-Pädagogik“ wirkt präventiv. Auch diese auf den ersten Blick einleuchtende Aussage ist kaum empirisch zu belegen. Die schon genannten Forschungsprobleme potenzieren sich durch die lange Zeitspanne zwischen Ursachen in der Kindheit und Wirkungen im Erwachsenenalter. Die Komplexität der zwischenzeitlichen Variablen könnte nur durch radikale theoretische Reduktionen empirisch handhabbar werden - mit dem entsprechenden Verlust an Aussagekraft. Nimmt man die präventive Effektivität (biografisch frühzeitiger) pädagogischer Interventionen trotz aller Evaluationsprobleme als gegeben an, erfolgt nicht selten eine normative Zuspitzung der zunächst nur empirischen These. Prävention wird nicht nur als eine erwünschte pädagogische Nebenwirkung gesehen, sondern als eine gewollte Hauptwirkung gehandelt. Es gilt: Was ist, soll auch sein. Der Satz „Pädagogik wirkt präventiv“ wird in solcher Pointierung durch „Pädagogik soll präventiv wirken“ bzw. „der Prävention dienen“ noch überboten. Es findet eine Instrumentalisierung der Pädagogik statt. Pädagogik wird so, in der Terminologie der Prävention, zur Strategie der Verhaltensprävention. Wird die normative Zuspitzung der empirischen These politisch gedeckt? Auf den ersten Blick nicht. „Der Jugendarbeit wird im KJHG/ SGB VIII § 11 ein expliziter und breit gefasster Bildungsauftrag zugewiesen. … Wird der Auftrag … dagegen implizit oder explizit als ‚Prävention‘ … gefasst bzw. darin gesehen, auffällige Jugendliche von der Straße zu holen‘, dann geschieht dies ohne erkennbaren Rückhalt in den gesetzlichen Vorgaben“ (Scherr 2002, 96). Aber: Das Wort „Prävention“ ist im besagten Sozialgesetzbuch zwar nirgends zu lesen, die Sache ist ihm spätestens mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahre 1990 aber keineswegs fremd. Im Zusammenhang mit der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ein § 14 SGB VIII eingeführt worden, der dem sogenannten „erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ gewidmet ist, der wiederum den traditionellen ordnungsrechtlichen bzw. eigenständig gesetzlichen Jugendschutz ergänzen soll (vgl. Baum/ Nikles 2001). In der damaligen Begründung uj 2 (2009) 85 prävention des Paragrafen ist auch vom „präventiven Kinder- und Jugendschutz“ (Junge/ Lendermann 1990, 53) die Rede, in Unterscheidung zum reaktiven „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ mittels „Inobhutnahme“ (§ 42 SGB VIII), seit 2005 unterstützt durch den „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 8 a SGB VIII). Die pädagogische Prävention war und ist nicht als eigenständiges Arbeitsfeld, sondern als Teil der Jugendarbeit, aber auch als Teil der Familienbildung und der Vorschulerziehung bzw. als Querschnittsaufgabe der offenen Kinder- und Jugendhilfe gedacht. Ihre Aufgabe ist es, „durch Information, Beratung und erzieherische Impulse“ „Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen“ (Junge/ Ledermann 1990, 53), die durch Gewalt, Medien, Sucht und Krankheit, in der Freizeit und Umwelt (Arbeit, Verkehr) gegeben sind (Bayerisches Landesjugendamt 2007). Seit dem im selben Jahr wie das Kinder- und Jugendhilfegesetz veröffentlichten 8. Jugendbericht der Bundesregierung (Bundesministerium 1990) zählt Prävention zudem zu den fünf „Strukturmaximen“ der Kinder- und Jugendhilfe und wird in der entsprechenden Liste sogar an erster Stelle genannt. Es heißt dort: Es „setzt sich zunehmend eine präventive Orientierung durch: Sie zielt - als primäre Prävention verstanden - auf lebenswerte, stabile Verhältnisse, auf Verhältnisse also, die es nicht zu Konflikten und Krisen kommen lassen, und - als sekundäre Prävention verstanden - auf vorbeugende Hilfen in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen auswachsen können … Demgegenüber sind Hilfen in akuten Situationen als Maßnahmen auf der dritten Stufe konzeptuell nachgeordnet - aber natürlich im Aufgabenspektrum der Jugendhilfe besonders wichtig und notwendig aufwendig“ (Bundesministerium 1990, 85). Mit dieser Strukturmaxime wird der offenen Kinder- und Jugendhilfe, über den „erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ hinaus, eine primärpräventive und der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe eine sekundärpräventive Orientierung unterlegt. Ob und inwieweit eine „präventive Orientierung“ als Strukturmaxime der Kinder- und Jugendhilfe eine Instrumentalisierung der Pädagogik für die Prävention - „Pädagogik soll präventiv wirken“ - bedeutet, bleibt offen. Beabsichtigt war und ist eine solche „sozialpolitische Indienstnahme“ (Scherr 2002) der „Bildung“ in den offenen und der „Erziehung“ in den ambulanten und stationären Leistungen, wie noch zu zeigen ist, offensichtlich nicht. Aber sie wird de facto durchaus nahegelegt, pointiert in einer aktuellen Formulierung wie „Prävention ist … das eigentliche und primäre Geschäft der Pädagogik“ (Thiersch 2007, 6). So wird die empirisch mögliche und gleichzeitig erwünschte präventive Nebenwirkung notgedrungen zur normativ gewollten Hauptwirkung. Für die Familie und Schule ist dieser „naturalistische“ Schluss noch nicht in dieser Deutlichkeit formuliert worden. Im 11. Kinder- und Jugendbericht (Bundesministerium 2002), dem ersten Gesamtbericht über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach In-Kraft-Treten des SGB VIII (1990), wird der Prävention viel Raum eingeräumt. Insgesamt aber fällt der präventive Anspruch im Vergleich zum 8. Jugendbericht einerseits vorsichtiger, andererseits konkreter aus. Bezogen auf Gesundheit und Behinderung wird Prävention nur zur zusätzlichen „Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe“ (ebd., 227) deklariert, wodurch eine eindeutige Instrumentalisierung vermieden ist. Und im Zusammenhang mit Delinquenz, Gewalt und Rechtsextremismus wird vor einer solchen Instrumentalisierung sogar gewarnt (ebd., 239). 86 uj 2 (2009) prävention Trotzdem bleibt die Forderung, pädagogische Interventionen sollten präventiv wirken, nach wie vor, wenn auch inzwischen verhaltener, virulent, und sie ist entsprechend zu prüfen. Und der Anspruch „Handeln, ehe es zu spät ist, ehe das Kind in den Brunnen gefallen ist“ (Müller 2000, 10) wird gewaltpräventiv im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen jedes Mal öffentlich, neu und mit Nachdruck gestellt, wenn irgendwo ein außergewöhnlicher Ausbruch von Gewalt zu verzeichnen ist, der von Jugendlichen oder sogar Kindern ausgeht: „… die Brunnen scheinen sehr zahlreich zu sein, und die Zahlen der offenbar hinein gefallenen Kinder steigen“ (Müller 2000, 10). Dann wird der Pädagogik zwar einerseits präventive Unwirksamkeit vorgeworfen, andererseits aber nicht prinzipiell, sondern in der Art und Weise ihrer bisherigen Ausübung. Die präventive Wirksamkeit wird stattdessen umso nachhaltiger eingefordert, wie sie in der Vergangenheit nicht eingetreten ist. Wenn die Pädagogik auch bei einer ganzen Generation versagt hat, so soll sie doch für nachfolgende Generationen das Versprechen präventiver Effektivität einlösen. Wenn sie auch für den einen Jugendlichen zu spät gekommen ist, so soll sie doch für andere Jugendliche in späteren Jahren umso erfolgreicher sein - eine Art von verschobener Wiedergutmachung. Wie unterscheiden sich pädagogische von präventiven Interventionen? Bevor die Forderung, Pädagogik solle der Prävention (vgl. Papenkort 2008) dienen, geprüft werden kann, sind die beiden Begriffe im Vergleich auszuloten. Ein erster Unterschied ist kaum merklich, da er lediglich analytisch zu treffen ist. In der Pädagogik sind Interventionen immer auch durch einen Gegenstand definiert, in diesem Fall „Kenntnisse, Fertigkeiten und Gesinnungen“ mit den Worten Friedrich Schleiermachers oder „Kompetenz und Motivation“ in zeitgenössischer Terminologie. „Prävention“ dagegen nennt man eine Intervention zunächst unabhängig von ihrem Gegenstand. Was jeweils verhütet werden soll, bleibt offen. Da aber in der Realität keine Intervention ohne Gegenstand erfolgt, wird auch das Wort „Prävention“ fast ausschließlich zusammen mit einem inhaltlichen Bestimmungswort verwendet. Wenn es beim bloßen Grundwort bleibt, ist „Prävention“ fast immer mit „Krankheitsprävention“ gleichzusetzen. Wo Jugendarbeit insbesondere und Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen präventiv wirken sollen, wird meist an die Verhütung von somatischen und psychischen Krankheiten inklusive der Sucht auf der einen und Gewalt und Kriminalität auf der anderen Seite gedacht. Wenn man auf die analytische Unterscheidung zwischen materialen und formalen Interventionen verzichtet und Prävention, wie es meist geschieht, den korrektiven Akten der Heilung oder Strafe, weiter gefasst der Hilfe oder Sanktion vorschaltet, drängt sich zunächst eine Gemeinsamkeit zwischen Pädagogik und (Krankheits- und Kriminal-)Prävention auf. Sowohl die empirische Frage, ob Pädagogik präventiv wirken kann, als auch die normative, ob sie präventiv wirken soll, stellt sich erst, weil sich Pädagogik und Prävention offensichtlich ähneln. Ihre Gemeinsamkeit ist in ihrer Zukunftsorientierung begründet. Die Pädagogik „schaut in die Zukunft“, wie es Johann Friedrich Herbart 1835 (§ 136) formuliert hat (1957, 65). Oder: „Zukunft - ein Bestimmungsmoment erzieherischen Handelns“ (Bokelmann 1969). Diese Orientierung am Noch-Nicht gilt auch für die Prävention, d. h. das Vorbeugen bzw. Verhüten. uj 2 (2009) 87 prävention Pädagogik soll etwas Gutes, d. h. einen erwünschten Zustand ermöglichen. Was jeweils als erstrebenswert gilt, individuell oder kollektiv, ist eine in pluralistischen Gesellschaften immer auch strittige Frage. Die Antworten streuen nach Zeiten und Orten. Dass Pädagogik aber einen positiv bewerteten Zustand anstrebt, ist unbestritten, „da die Förderungsabsicht ein ganz wesentliches Merkmal des vorwissenschaftlichen Erziehungsbegriffs wie der Verwendung des Wortes durch die meisten Pädagogiker ist“ (Brezinka 1981, 91). Aufgabe der Prävention ist es dagegen, etwas Übles bzw. einen unerwünschten Sachverhalt zu verhindern, gewissermaßen zu „entmöglichen“. Prävention ist, in diesem Sinne, negativ orientiert, nicht, wie die Pädagogik, positiv. Sie betont das Contra, das Weg-Von, nicht das Pro, das Hin-Zu. Diese negative Orientierung teilt die Prävention mit korrektiven Interventionen wie der Therapie oder der Sanktion. Sollen pädagogische Interventionen präventiv wirken? Die Instrumentalisierung der Pädagogik für die Prävention lässt sich von zwei Seiten aus in Frage stellen: von der Prävention und von der Pädagogik her. Die Kritik seitens der Prävention soll hier nur angerissen werden. „Das eine ist, dass … der Präventionsbegriff dermaßen weit und nebulös wird, dass überhaupt jedes vernünftige und verständnisvolle Umgehen mit Kindern und Jugendlichen ... ‚Prävention‘ genannt wird. Der Begriff wird zur Leerformel“ (Lindner 2000, 12). Das andere ist, dass Prävention zur Verhaltensprävention gerinnen könnte - ungeachtet der Notwendigkeit von Verhältnisprävention. „Gewöhnlich wird … die Frage nach Prävention … damit beantwortet, dass man sagt: Es braucht einfach mehr Pädagogik! … Prävention, so scheint es demnach, heißt immer Pädagogik, und zwar mehr“ (Müller 2000, 15). Angesichts dieser pädagogischen Aufrüstung stellt sich ernsthaft die Frage im Titel des vorliegenden Beitrags umgekehrt: „Ist Prävention Pädagogik? “ Im Vordergrund steht jetzt aber die Kritik seitens der Pädagogik. Prävention folgt, wie angedeutet, einer eigenen Logik. Sie handelt in der Erwartung möglicher Probleme, sie interveniert proaktiv und negativ. Hans Thiersch selbst, der die Strukturmaxime der Prävention in die Kinder- und Jugendhilfe eingebracht hat, schreibt jüngst: „Prävention schaut auf das schreckliche Ende und setzt die Gesellschaft gleichsam in den worst case - wenn man hier und nicht sofort eingreift, wird es schrecklich enden. Mit diesem Blick von der erwartbaren Katastrophe her aber erzeugt sie eine Atmosphäre der generellen Verdächtigung …“ (Thiersch 2007, 6). Und schon im 8. Jugendbericht hatte er zugleich gewarnt, die vorgeschlagene Strukturmaxime so zu verstehen, als solle die Kinder- und Jugendhilfe per se präventiv wirken. Er schrieb: „Jugendhilfe im Konzept von Prävention zu sehen, könnte bedeuten, all ihre Aktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Verhütung von Schwierigkeiten (und damit Normalität als gleichsam zu verhindernde Schwierigkeit) zu verstehen und so - pointiert geredet - Wirklichkeit von der Bedrohung her nicht nur zu interpretieren, sondern zu pathologisieren (analog wäre es, wenn Gesundheit als noch nicht ausgebrochene Krankheit verstanden würde). Dies aber wäre eine schreckliche Konsequenz. Bildung ebenso wie Information und die Gestaltung von Lebensräumen haben eine eigene Bedeutung für Kinder, Heranwachsende und Familien. 88 uj 2 (2009) prävention Für die Jugendarbeit, aber ebenso für Familienarbeit, ist es entscheidend, sie vom Eigensinn ihrer Aufgaben und nicht von Belastungen und Risiken her zu begründen. Präventive Orientierung ist nicht ein Konzept zur Struktur von Jugendhilfe überhaupt, sondern ein Moment in ihr“ (Bundesministerium 1990, 85). Damit hat Thiersch die Prävention als erwünschte und willkommene Nebenwirkung der Pädagogik deklariert: als „schönen Nebeneffekt“ (Thiersch 2007, 7). Eine gewollte Hauptwirkung soll Prävention allerdings nicht sein. Pädagogik kann aber, im Sinne eines Zusatznutzens, präventiv wirken. Diese Wirkung ist willkommen, sollte aber nicht angestrebt werden. Denn dann würde die Pädagogik unter der Hand in Abrede gestellt. Pädagogik wirkt immer wieder einmal, aber nicht immer präventiv. Sie darf es auch, aber sie soll es nicht. Es „sollte von Prävention allenfalls nur adjektivisch geredet werden. Die Intention aber der Anstrengung um … gute Erziehung sollte als das benannt werden, was sie ist“ (Arbeitsgruppe 2004, 123). So resümiert auch der 11. Kinder- und Jugendbericht, bezogen auf die Kriminalprävention: „Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe im günstigen Fall Beiträge zur primären Kriminalprävention im Kindes- und Jugendalter leisten kann. In diesem Sinne verfolgt sie mit ihren Angeboten mittelbar - und eben nicht unmittelbar - auch das Ziel, Auffälligkeit, Straffälligkeit vorzubeugen. Mehr zu versprechen, wäre hinsichtlich der Aufgabe primärer Kriminalprävention vermessen“ (Bundesministerium 2002, 239). Wo immer Pädagogik aber unmittelbar Prävention sein soll, folgt auch sie deren Logik. Durch die Proaktivität der Prävention stellt sich jede pädagogische Intervention, wie Friedrich Schleiermacher 1826 sagte, „als Aufopferung eines bestimmten Moments für einen zukünftigen“ (Schleiermacher 1983, 46) dar und sprengt die notwendige Dialektik von Gegenwart und Zukunft zugunsten Letzterer. Das „Recht des Kindes auf den heutigen Tag“ (1979, 40), wie Janusz Korczak 1919 das erste seiner drei Grundrechte formuliert hat, wird missachtet. Durch die Negativität der Prävention übernimmt die Pädagogik eine ihrer positiven Ausrichtung zuwiderlaufende „notorische Defensiv- und Defizitorientierung“ (Lindner 2000, 33). Diese negative Ausrichtung führt zu zwei Konsequenzen. Da Defizite nur vor dem Hintergrund von Normalitätsvorstellungen denkbar sind, gewinnen Letztere mit der Prävention an Gewicht. Je mehr Defizite befürchtet werden, umso enger und schneller verlangt Normalität nach ihrem Recht. Mit dieser Normierungslogik unterläuft Prävention die Varietät menschlichen Lebens, wie sie im dritten Grundrecht Korczaks eingefordert wird: „Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist“ (1979, 40). In der zweiten Konsequenz führt die Negativität der Prävention von der Verhinderung zukünftig möglicher Defizite zu einer Beseitigung gegenwärtig vorhandener Schwierigkeiten, weil und insofern sie als Risikofaktoren für die befürchteten Probleme gelten. Jegliches Problem, das Kinder und Jugendliche in der Gegenwart haben oder machen, wird als Risiko, d. h. vom möglichen „schrecklichen Ende“ (Thiersch 2007, 6) her gedeutet und muss im Sinne dieser negativen Logik aufgehoben werden. Perfid ist, dass sich diese Logik schnell potenziert. „Je weniger manifeste Gefahren bzw. Gefährdungen sich zuverlässig vorhersagen lassen (und je hilfloser sich die Gesellschaft etwa gegenüber jählings und unvermutet ausbrechenden Gewalttaten zeigt), desto eifernder forschen die Protagonisten des Verdachts nach dem, was potenziell deviant sein könnte, obwohl - oder gerade weil? - es uj 2 (2009) 89 prävention (noch) nicht sichtbar bzw. auffällig geworden ist“ (Lindner 2000, 35). Dass aber zumindest ein gewisser Grad kontrollierten Risikos pädagogisch erforderlich ist, damit sich Kinder und Jugendliche eine lebensnotwendige Risikobewältigungskompetenz aneignen können, bringt wiederum Korczak mit dem zweiten Grundrecht drastisch auf den Punkt: „Das Recht des Kindes auf den eigenen Tod“ (1979, 40). Es sind nicht nur die drei genannten normativen Argumente, die gegen eine präventive Instrumentalisierung der Pädagogik sprechen. Es bleibt noch ein technischer Grund. Nebenwirkungen, hier präventive Effekte pädagogischen Handelns, stellen sich nur „im Rücken“ von Handlungen ein, sind aber nicht unmittelbar zu erwirken. Im Gegenteil: Je mehr sie unbemerkt in der Handlung aufgehen, umso stärker sind sie. Werden sie direkt angezielt, verlieren sie ihre Kraft. I st Pädagogik Prävention? Nein, logisch gesehen nicht! Wirkt Pädagogik präventiv? Ja, immer wieder einmal! Soll Pädagogik der Prävention dienen? Nein, auf keinen Fall. Aber sie darf es gern können. Literatur Arbeitsgruppe „Landesjugendbericht Baden- Württemberg für die 13. Legislaturperiode“, 2004: Landesjugendbericht Baden-Württemberg für die 13. Legislaturperiode. Stuttgart Baum, D./ Nikles, B. W., 2001: Vom ordnungsrechtlichen zum erzieherischen Jugendschutz. In: Müller, G. F. (Hrsg.): Lebenslanges Lernen. Festschrift für Franz Fippinger. Landau, S. 105 - 124 Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.), 2007: Präventiver Kinder- und Jugendschutz. Gesamtkonzept. München Bezirksregierung Hannover (Hrsg.), 2000: Forum Gesellschaft - Macht - Prävention am 22. November 2000 in der Universität Hildesheim. Tagungsdokumentation. Hannover Bokelmann, H., 1969: Zukunft - ein Bestimmungsmoment erzieherischen Handelns. In: Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, Jg. 45, S. 173 - 206 Brezinka, W., 4 1983: Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft. Analyse, Kritik, Vorschläge (1973). München/ Basel Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1990: Achter Jugendbericht. Bonn Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2002. Elfter Kinder- und Jugendbericht. Bonn Cohn, R. C., 1975: Pädagogisch-therapeutische Interventionen (Bausteine). In: Cohn, R. C.: Von der Psychoanalyse zur themenzentrierten Interaktion. Von der Behandlung einzelner zu einer Pädagogik für alle. Stuttgart Herbart, J. F., 1957: Umriß pädagogischer Vorlesungen (1835). Paderborn Junge, H./ Lendermann, H. B., 1990: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Einführende Erläuterungen. Freiburg i. Br. Korczak, J., 7 1979: Wie man ein Kind lieben soll (1967). Göttingen Lindner, W., 2000: Prävention auf dem Prüfstand. Kritische Auseinandersetzung mit der Logik der Prävention. In: Bezirksregierung Hannover (Hrsg.), a. a. O. Müller, B., 2000: Prävention - Verhindern und Befähigen. In: Bezirksregierung Hannover (Hrsg.), a. a. O. Müller, S., 2001: Erziehen - Helfen - Strafen. Das Spannungsverhältnis von Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit. Weinheim/ München Papenkort, U., 2008: Prävention: Wort, Felder und Begriff. In: Papenkort, U. (Hrsg.): Prävention. Fachübergreifende Einführung in eine besondere Interventionsform. St. Ottilien Scherr, A., 2002: Der Bildungsauftrag der Jugendarbeit. Aufgaben und Selbstverständnis im Spannungsfeld von sozialpolitischer Indienstnahme und aktueller Bildungsdebatte. In: Münchmeier, R. (Hrsg.): Bildung und Lebenskompetenz. Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben. Opladen Schleiermacher, F., 1983: Pädagogische Schriften I. Die Vorlesungen aus dem Jahre 1826. Unter Mitwirkung v. Theodor Schulze, hrsg. v. Erich Weniger. Frankfurt am Main/ Berlin/ Wien Thiersch, H., 2007: Wie geht die Sozialpädagogik mit Regelverletzungen junger Erwachsener um? www.ev-akademie-boll.de/ fileadmin/ res/ otg/ 520107-Thiersch.pdf, 5.6.2008, 12 Seiten Der Autor Ulrich Papenkort Saarstraße 3 55122 Mainz