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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2009
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Wirkungsorientierte Jugendhilfe - zu Chancen und Risiken fragen Sie Ihr Jugendamt

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2009
Klaus Esser
Aktuell findet in der deutschen Jugendhilfe das Bundesmodellprojekt "Wirkungsorientierte Jugendhilfe" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Welche Chancen und Risiken sind im Modellprogramm enthalten, von welchen fachlichen und programmatischen Diskursen wird es begleitet und welche Ziele wurden bisher erreicht?
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266 uj 6 (2009) Unsere Jugend, 61. Jg., S. 266 - 273 (2009) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel wirkungsorientierung Wirkungsorientierte Jugendhilfe - zu Chancen und Risiken fragen Sie Ihr Jugendamt Klaus Esser Aktuell findet in der deutschen Jugendhilfe das Bundesmodellprojekt „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Welche Chancen und Risiken sind im Modellprogramm enthalten, von welchen fachlichen und programmatischen Diskursen wird es begleitet und welche Ziele wurden bisher erreicht? Die erste Frage, die sich stellt, wenn ein Bundesministerium ein Modellprogramm auflegt und die Programmatik mit „Wirkungsorientierung“ bezeichnet, ist die nach dem Wirkungsbegriff. Kausal gedacht, entsteht der Eindruck, dass die Jugendhilfe schlechte Wirkungen erzielt und ein Modellprogramm helfen soll, die Wirkung der Jugendhilfe zu verbessern. Darüber handelt dieser Artikel: Welche Intention steht hinter dem Modellprogramm, welche Annahmen von Kausalitäten und welcher Wirkungsbegriff? Welche Wirkungen und Nebenwirkungen hat das Modellprogramm? Das Bundesmodellprojekt „Qualitätsentwicklung im Dialog“ des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen (BVkE) Frühjahr 2001. Der Bundesverband katholischer Einrichtungen führt eine Tagung in Bonn durch. Der Autor dieses Beitrages eröffnet die Tagung, die den Titel „Qualitätsentwicklung im Dialog“ trägt. Der Fachausschuss des BVkE „Standards und Qualitätsentwicklung“ präsentiert im Rahmen der Tagung seinen Entwurf des Modellprojektes „Qualität im Dialog entwickeln“ (vgl. Abb. 1). Die Elemente dieses Projektes sind: • Regionale Projektstandorte mit einer oder mehreren Einrichtungen, Diensten und einem oder mehreren Jugendämtern. Sie bilden das zentrale Element des Modellprojektes. Gemeinsam entwickeln und vereinbaren die Tandems Ziele, Inhalte und Methoden der Qualitätsentwicklung. • Die gemeinsame Vereinbarung der Projektstandort-Partner ist das Kernelement des Modellprojektes. Die Arbeitshypothese war: In dem Maße, in dem die Tandem-Partner gemeinsame Qualitätsstandards, Zielsetzungen der gemeinsamen Arbeit und Methoden der inhaltlichen Ausgestaltung und Dokumentation vereinbaren, werden Dysfunktionen und systemimmanente Störungen abgebaut und verbessert sich die Qualität der Jugendhilfe für die Nutzer. • Um die Vertragsgestaltungen nicht nur den Interessen (und damit auch den Machtverhältnissen der Beteiligten) zu überlassen, sondern die Interessenbalance zu wahren und die fachlichen Standards zu berücksichtigen, sichern externe Moderatoren in jedem Tandem die Vertragsgestaltung. uj 6 (2009) 267 wirkungsorientierung • Verschiedene Standorte bundesweit: Damit die regionalen Unterschiede und Eigenheiten berücksichtigt und zugleich die Ergebnisse der unterschiedlichen Ausgangslagen evaluiert werden können. • Eine übergreifende Evaluation aller Tandems: Die Modellprojektstandorte werden voraussichtlich unterschiedliche Ziele und Methoden wählen und entwickeln. Die Evaluation soll erfassen, welche der entwickelten Ergebnisse zu welchen Effekten geführt haben, die dann der Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe insgesamt nutzbar gemacht werden können. • Eine Projekt-Förderung durch das Bundesfamilienministerium, um die bundesweite Aufmerksamkeit und die finanzielle Förderung zu sichern. • Die Installation eines wissenschaftlichen Beirates: Anerkannte Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, öffentliche Jugendhilfe und freie Träger sollen die Entwicklung des Projektes begleiten und die Ergebnisse prüfen und bewerten. Die Zielsetzungen für das Modellprojekt des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen werden differenziert vorgestellt: Es sollen zwischen Jugendamt und freiem Träger gemeinsame Qualitätsleitlinien entwickelt werden. Dazu müssen die Schlüsselprozesse der Zusammenarbeit analysiert und die Verantwortlichkeiten geregelt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann gemeinsame Instrumente der Steuerung und Qualitätsentwicklung erarbeitet werden. Dies führt zu einem gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystem. Gemeinsame Formen und Verfahren der Qualitätsentwicklung sollen erarbeitet und mit den internen Prozessen in Jugendamt und Einrichtung/ Dienst verknüpft werden. So soll eine Regelkommunikation zwischen den beiden Partnern entstehen. Das führt zu Synergieeffekten Klaus Esser Jg. 1958; Diplom-Heilpädagoge und Coach (POP), Leiter des Bethanien Kinder- und Jugenddorfes in Schwalmtal Abb. 1: Projektskizze BVkE Modellprojekt „Qualität im Dialog entwickeln“, BVkE 2001 268 uj 6 (2009) wirkungsorientierung und fördert die Partnerschaftlichkeit zwischen Jugendamt und Einrichtung. Weiterhin werden Transparenz und Effektivität der Zusammenarbeit erhöht und es werden Verbindlichkeiten geschaffen, die in den meisten Qualitätsdialogen zwischen den beiden Partnern noch fehlen. Es werden Zuständigkeiten und Befugnisse klar geregelt. Die Wirksamkeit der Hilfen und der Kooperation wird erhöht. Am Ende steht die Vorstellung, das gegenseitige Verständnis für Sichtweisen, Aufgaben und Abläufe zu verbessern und so Vertrauen zu schaffen in die Zusammenarbeit und die Funktion der gemeinsamen Aufgaben in der Erziehungshilfe. Die Fachöffentlichkeit nimmt den Projektentwurf mit großem Interesse zur Kenntnis. Kritisch diskutiert wird die These, dass die Jugendämter im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle sich nicht aktiv um die fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe bemühen, sondern auf der einen Seite mehr Qualität von den Einrichtungen einfordern und auf der anderen Seite sich selbst immer stärker aus der fachlichen Arbeit zurückziehen und ausschließlich Steuerungsaufgaben wahrnehmen. Dass die Steuerung unter dem wirtschaftlichen Druck der Jugendhilfe darauf abzielt, die Kosten zu senken, sei dabei selbstverständlich, so die These. VertreterInnen der öffentlichen Jugendhilfe widersprechen und werfen den freien Trägern zu starke ökonomische Eigeninteressen vor. Der erste Kontakt mit dem Bundesmodellprojekt: Interesse und Ärger Frankfurt, im Herbst 2006. Das Bundesministerium führt zusammen mit der Regiestelle (Institut für soziale Arbeit, ISA Münster) des Bundesmodellprojektes „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ die erste Beiratssitzung durch. Anwesend im Beirat sind VertreterInnen der Wissenschaft, der öffentlichen Jugendhilfe, der freien Träger, der Regiestelle und des Bundesministeriums. Als Anlass für die Initiative zum Modellprojekt werden genannt (vgl. Struzyna/ Nüsken 2007): • Bessere Vereinbarkeit von sozialpädagogischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, • gesellschaftlich geforderte Wirkungsnachweise, • fachlich geforderte Wirkungsnachweise (vgl. u. a. 11. Kinder- und Jugendbericht 2002), • Ausgabenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung, • Dysfunktionen im System, • Verantwortung gegenüber dem Leistungsempfänger, • zunehmende Steuerung durch Haushaltsvorgaben und Kontrollverlust der Jugendhilfe, • Defizite bei der Umsetzung der §§ 78 a - g SGB VIII. Als Beispiel für Dysfunktionen im System wird erläutert, dass es im wirtschaftlichen Interesse des freien Trägers sei, eine stationäre Hilfe so lange wie möglich andauern zu lassen. Die frühe - erfolgreiche - Beendigung der Jugendhilfe würde damit keinen wirtschaftlichen Nutzen erbringen. An der Stelle habe ich mich zum ersten Mal geärgert. Die Einrichtung des freien Trägers trägt - aus dieser einseitigen Perspektive - die Verantwortung für die behaupteten schlechten Ergebnisse und für die hohen Kosten. Die können nachgewiesen werden und sind wirklich hoch, allerdings nicht durch die Anstiege der Kosten der stationären Hilfen, sondern durch die Ausweitung der ambulanten, beratenden und teilstationären Hilfen in Deutschland. Der Ausbau dieses Bereiches war fachlich dringend erforderlich, wurde aber genau mit den „Prügelknaben-Argumenten“ geuj 6 (2009) 269 wirkungsorientierung führt, nämlich dass mit der verbesserten Prävention die teuren und vom Ergebnis her schlechten stationären Hilfen verhindert werden würden. Nun treffe ich bei diesem Modellprojekt alle gängigen und beliebten Vorurteile wieder. Mir fehlt die mindestens ebenso kritische Darstellung der Dysfunktionalität der öffentlichen Träger, ein kritischer Blick auf die an vielen Stellen fehlende fachliche Entwicklung der Jugendämter, deren MitarbeiterInnen unter enormem Kostendruck stehen und sich für jede installierte Hilfe in vielerlei Hinsicht gängeln lassen müssen (Esser 2007). Zurück in den Beirat: Das Konzept und die Struktur des Bundesmodellprojektes wird vorgestellt. Es finden sich in Abbildung 2 folgende Akteure: Das Bundesfamilienministerium ist Auftraggeber und begleitet den Verlauf des Projektes, das auf zwei Jahre angelegt war und 2008 auf ein weiteres Quartal bis Frühjahr 2009 verlängert wurde. Das Projekt hat folgenden Aufbau: • Als lokale Tandems fungieren jeweils ein regionales Jugendamt und eine Einrichtung oder ein freier Träger - in der späteren Entwicklung gab es auch Einrichtungsgruppen auf der Seite der freien Träger. Es gibt bundesweit elf Standorte lokaler Tandems. • Die lokalen Tandems werden jeweils von einer Beratungsinstitution während der Projektzeit beraten und begleitet. Vor allem bei der Entwicklung von wirkungsorientierten Vereinbarungen hat die Beratungsinstitution den Auftrag, die fachlichen Kriterien und die Interessen der Beteiligten in den Vereinbarungen zu verankern. • Kernelement des Projektes ist die gemeinsame Vereinbarung, der Vertrag, der zwischen den Tandempartnern - begleitet von der Beratungsinstitution als dem „neutralen Dritten“ - geschlossen wird. Er beinhaltet eine gemeinsam formulierte Definition der Wirkungsweisen und Wirkmechanismen, aus der heraus Zielsetzung, Instrumente, Methoden und finanzielle Anreize (Bonus - Malus) entwickelt und vereinbart werden. • Die Regiestelle (ISA Münster) legt die Rahmenbedingungen des Projektes fest, steuert und koordiniert den gesamten Projektverlauf. • Die Evaluation (Prof. Otto, Uni Bielefeld) hat den Auftrag, in allen beteiligten Standorten die Wirkungen zu evaluieren. In die Eva- Abb. 2 Quelle: Nüsken, ISA GmbH, 2007 270 uj 6 (2009) wirkungsorientierung luation einbezogen werden sollen alle beteiligten AkteurInnen, insbesondere auch die NutzerInnen - die Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und Familien. An dieser Stelle kam erst Wundern, dann Staunen, dann der zweite Ärger: Die Struktur und der Aufbau des Modellprojektes „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ ist dem im Januar 2001 vorgestellten Modellprojekt des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen „Qualitätsentwicklung im Dialog“ nicht nur ähnlich: Es enthält alle Strukturelemente, Zielsetzungen und Merkmale des BVkE-Projektes. Völlig gleich ist der oben beschriebene Strukturaufbau, angefangen von den Tandems bis hin zur Evaluation. Unterschiedlich - und deswegen erst auf den zweiten Blick zu erkennen - sind die Begrifflichkeiten „Wirkungsorientierung“ statt „Qualitätsentwicklung“. Dieser Unterschied löst sich aber schnell auf, denn der Wirkungsbegriff und die Annahme der wirkmächtigen Faktoren werden nicht durch das Bundesministerium oder die Regiestelle vorgegeben, sondern sind von den Tandems vor Ort zu definieren. Das entspricht dem Vorgehen im Rahmen der Qualitätsentwicklung, Qualität nicht „von oben“ zu definieren, sondern Qualität als das Ergebnis der Aushandlung vor Ort - mit der fachlichen Qualitätssicherung durch einen interessensneutralen Dritten, die Moderation oder Beratungsinstitution - zu definieren. Insofern impliziert der eingeführte Wirkungsbegriff auch keine neuen Standards oder Methoden in der Jugendhilfe, sondern legt den Fokus dahin, dass die PartnerInnen vor Ort sich auf der Metaebene der Vertragsvereinbarung über ihre Ziele im Sinne gewünschter Wirkungen (= Ergebnisqualität) und die Wege zu diesen Zielen im Sinne von Methoden, Abläufen, Verantwortungsaufteilung etc. (= Struktur- und Prozessqualität) einigen. Dass mit diesem Vorgehen Impulse für eine Qualifizierung der Jugendhilfe in Deutschland gesetzt werden, ist ein Teilziel und damit eine weitere Gemeinsamkeit beider Projekte. So weit zu den Gemeinsamkeiten der beiden Projekte. Völlig neu und einer der wesentlichen Unterschiede ist die Zielsetzung der Entwicklung von Bonus-Malus- Elementen in den Entgeltverträgen. Diese Zielsetzung verfolgt konsequent die Prügelknaben-Hypothese: Die (stationäre) Jugendhilfe verdiene im heutigen System an der Dauer der Hilfe. Eine Verkürzung der Hilfezeit sei nicht im Interesse der Einrichtungen. Deswegen sollen im Rahmen der wirkungsorientierten Verträge finanzielle Anreize (Bonus) vereinbart werden, die den Einrichtungen frühere, schnellere und bessere Ergebnisse (Wirkungen) belohnen. Im Falle des Nichterreichens der intendierten Ergebnisse sollen finanzielle Strafen (Malus) folgen. Damit merken die Jugendhilfe-Dienstleister ihren Erfolg oder Misserfolg in der eigenen Kasse. Da die Wirkungsziele an den lokalen Standorten erst zu vereinbaren sind, wurden die Bonus-Malus-Elemente auch nicht vorgegeben, sondern sollten ebenfalls vor Ort entwickelt werden. Folgende Beispiele für die Bonus-Malus-Vereinbarungen werden aufgeführt, die in Verträgen zwischen öffentlichem Jugendhilfeträger und freiem Träger zu vereinbaren seien (unveröffentlichter Vortrag von Prof. Dr. Bernzen, 2006): • Gefühl der Personensorgeberechtigten, dass die richtige Hilfe gewährt wird; hierzu werden von dem Leistungserbringer Bewertungen mit einem standardisierten Fragebogen einmal jährlich erhoben; sind die Personensorgeberechtigten mit der gewährten Hilfe zu 100 % einverstanden, werden 10 Punkte für die Auswertung angesetzt, bei uj 6 (2009) 271 wirkungsorientierung geringerem Einverständnis wird ein entsprechender Abschlag vorgenommen. • Frequenz der Kontakte der Personensorgeberechtigten zu den Minderjährigen; hier ist das Ziel zu 100 % erreicht, wenn jeder Minderjährige einmal in der Woche einen Kontakt zu seinen Personensorgeberechtigten oder Eltern hat, dann werden 10 Punkte für die Auswertung angesetzt, wird für alle Minderjährigen dieses Ziel nicht erreicht, wird ein entsprechend reduzierter Punktwert angesetzt. • Rückkehr zur Herkunftsfamilie; hier ist das Ziel erreicht, wenn pro X Fällen 3 Minderjährige in die Herkunftsfamilie zurückkehren. Dafür werden 10 Punkte angesetzt, bei 2 Minderjährigen 7 Punkte, bei einem Minderjährigen 4 Punkte. • Änderung der strafrechtlichen Auffälligkeit der Minderjährigen; hier werden 10 Punkte angesetzt, wenn die Summe der Ermittlungsverfahren gegen die Minderjährigen die des Vorjahres um wenigstens 25 % unterschreitet oder 0 beträgt. Liegt die Summe der Ermittlungsverfahren um weniger als 25 % unter der des Vorjahres, wird ein entsprechend reduzierter Punktwert angesetzt. Erreicht oder überschreitet sie diesen, wird kein Punkt angesetzt. Kritische Bewertung der Bonus-Malus-Diskussion Die genannten Beispiele machen zwei Dinge deutlich, die die gesamte leistungsorientierte Finanzierung betreffen: Erstens gibt es vorab definierte positive Ergebnisse, die absolut gesetzt werden können, z. B. die Zahl der Rückführungen. Damit ist als Wirkungsziel gesetzt, dass die möglichst schnelle und häufige Rückführung ein klares Leistungsergebnis der Einrichtung darstellt. Fachlich ist diese Aussage höchst umstritten - sie ist auch in keine der Wirkungsvereinbarungen vor Ort aufgenommen worden. Das, was für den einen Fall - für das eine besondere Kind in der Jugendhilfe - eine absolut richtige und anzustrebende Zielsetzung ist, nämlich so schnell wie möglich zurück zu seiner Familie zu kommen, ist für das andere Kind genau falsch, weil die Familie ihre schädigenden Einflüsse nicht verändert hat. Zweitens: Die oben genannten Wirkungsbeispiele nehmen die Einrichtung in die Verantwortung für die Ergebnisse bzw. Effekte der Hilfen. Die Effekte in der Jugendhilfe sind aber kein Produkt eines einzelnen Leistungserbringers, sondern verschiedener KoproduzentInnen. Diese sind: • der Leistungserbringende freie Träger (die Einrichtung, der Dienstleister) • der/ die beteiligten KlientInnen - und wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt, sind immer auch die Eltern und Familien als KoproduzentInnen beteiligt, selbst wenn sie nicht sorgeberechtigt und damit im Rahmen der Vertragsgestaltung und Hilfeplanung gar nicht mitbeteiligt sind. • das Jugendamt mit seiner fachlichen Steuerung des Hilfeplanungsprozesses und mit seiner Gesamtsteuerung der Jugendhilfe. Nicht zu vergessen ist der erhebliche Einfluss der Infrastrukturen vor Ort, seien es unterstützende Angebote, die die Kinder und Jugendlichen nutzen, können wie etwa Schulen, Jugendclubs, Vereine, seien es Angebote an Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Die oben angeführten Beispiele weisen der Einrichtung des freien Trägers nicht einen Teil, sondern die vollständige Verantwortung für die Ergebnisqualität bzw. die Effekte zu. Solche Vereinbarungen sind deshalb fachlich fragwürdig. Als Auswirkung solcher Vereinbarungen wird man erleben können, dass die freien Träger Methoden entwickeln, die sicherstellen, dass nur noch hochkooperative Familiensysteme in die Hilfe kommen. Die anderen werden ausgeschlossen - und wo werden diese Familien betreut, die z. B. durch ei- 272 uj 6 (2009) wirkungsorientierung nen strittigen Sorgerechtsentzug auffallen und deshalb von vornherein geringere Kooperationsbereitschaft aufweisen? Wie wirkt sich der Druck der Rückführung auf Kinder aus, die in mühsamen Prozessen gelernt haben, über die erlebte Gewalt und den häuslichen Missbrauch zu sprechen? Der fachliche „Erfolg“ in diesem Fall, der dazu führt, dass das Kind sich zu schützen lernt und sich mühsam für ein Leben außerhalb der gewalttätigen Familie entscheidet, ist dann in der Bonus-Malus- Statistik ein finanzieller Verlust? Das Modellprojekt auf den zweiten Blick: Chancen Mit einem sachlichen und vom Ärger geläuterten Blick auf das Modellprojekt sind Chancen zu erkennen. Dies sind die gleichen Chancen, die auch das Projekt des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung motiviert haben. Es gibt eine Pflicht der freien Träger und der Jugendämter im Modellprojekt, sich über fachliche Grundlagen der Jugendhilfe zu verständigen. Damit können und müssen, wenn die Tandem- Partner im Projekt erfolgreich sein wollen, neue Formen der verbindlichen Zusammenarbeit entwickelt werden. In einer Zeit, in der das Jugendamt in der Öffentlichkeit immer stärker der Kritik ausgesetzt ist (vgl. ZEIT-Dossier 2008 mit dem Titel: Die verhinderten Retter vom Jugendamt), kann das Modellprojekt ein Weg sein, Standards und fachliche Qualitäten für die Jugendamtsarbeit zu entwickeln. Überall sind die Kassen der Kommunen leer. Deshalb arbeiten Kommunen seit Jahren daran, die Strukturen der Jugendämter zu verändern, Stellen zu streichen und Leistungen zu kürzen. In Bremen hatte man vor Kevins Tod ein Drittel des Personals in der Abteilung „Junge Menschen“ gekürzt, nachdem eine Unternehmensberatung ein Sparziel von fünf Millionen Euro verordnet hatte. In Schwerin hatten die Großeltern der tot aufgefundenen fünfjährigen Lea-Sophie das Jugendamt informiert, dass etwas nicht stimmte. Dort war innerhalb von zehn Jahren ein Viertel aller MitarbeiterInnen des Jugendamtes abgeschafft worden. In Halle wurden in einer Dienstanweisung die SozialarbeiterInnen angewiesen, 90 % aller Kinder und Jugendlichen im Heim sofort zu den Eltern „zurückzuführen“. Die frustrierenden, einengenden, fachlich stagnierenden und strukturell extrem schwierigen Arbeitsbedingungen im System Jugendamt werden im Rahmen des Modellprojektes nicht explizit als Problem benannt. Die „Dysfunktionen“ dieses Systems sind aber mindestens genauso am Zustand der heutigen Jugendhilfe beteiligt wie die der freien Träger. Aus der Perspektive der Erfahrung von 15 Jahren Leitung einer Jugendhilfeeinrichtung ist natürlich auch Selbstkritik am Platz. Das Prügelknaben-Argument, je länger die Hilfe andauert, desto höher sind die Einnahmen einer stationären Einrichtung, ist aus dieser Perspektive deswegen ärgerlich, weil der Vorwurf einer zu einfachen Logik folgt. Natürlich stimmt die Ausgangshypothese, dass Einrichtungen an finanziellen Einnahmen interessiert sind und dass die Einnahmemöglichkeiten Motive sind für fachliche und organisatorische Steuerung von freien Trägern. Eine gute Belegung hängt von der Nachfrage der angebotenen Hilfen ab. Die Nachfrage hängt wesentlich von der Zufriedenheit der Jugendämter ab. Bei den oben kurz angerissenen Steuerungsformen kommunaler Jugendhilfestrukturen ist die Zufriedenheit der Jugendämter nicht ausschließlich von uj 6 (2009) 273 wirkungsorientierung der fachlichen Qualität bestimmt. Wenn z. B. ein Jugendamt im Rahmen der internen kommunalen Steuerung zu dem Ergebnis kommt, dass Hilfen für junge Erwachsene nach § 41 SGB VIII nur noch in seltenen Ausnahmefällen zu gewähren sind, hat das ganz erhebliche Auswirkungen auf die stationären Einrichtungen, die mit diesem Jugendamt zusammenarbeiten. Wenn aus einer Einrichtung mehrere Jugendliche Anträge nach § 41 SGB VIII stellen, die dann vom Jugendamt abgelehnt und über das Verwaltungsgericht eingeklagt werden, dann hat das Auswirkungen auf die Belegungspraxis dieses Jugendamtes: Das Jugendamt ist nicht mehr zufrieden mit der Einrichtung, weil - zu Recht - unterstellt wird, dass die Einrichtung die jungen Erwachsenen bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. Die fachlichen Differenzen in der Jugendhilfe werden nicht bearbeitet, sondern hier stehen sich zwei Systeme gegenüber, die unterschiedlichen Steuerungen und unterschiedlichen Standards folgen. An dieser Stelle kann ein Modellprojekt - und vor allem die Beteiligung eines fachlichen Dritten - eine wirkliche Erneuerung der Zusammenarbeit und eine Neuausrichtung der Qualität der Jugendhilfe bewirken. Unter diesen Bedingungen kann es nur hilfreich sein, wenn Jugendämter und Einrichtungen - beraten und begleitet im Sinne einer fachlichen Kontrollinstanz - zu einem gemeinsamen Hilfeverständnis und zu kooperativ erzielten Arbeitsvereinbarungen kommen. Literatur Bauer, J., 2007: Prinzip Menschlichkeit. Warum wir von Natur aus kooperieren. Hamburg Blasberg, A. und M., 2008: ZEIT-Dossier Sozialarbeit. Die verhinderten Retter vom Jugendamt. www.zeit.de/ 2008/ 22/ Jugendamt, 21. 8. 2008, 9 Seiten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2002: 11. Kinder- und Jugendbericht. Berlin Esser, K., 2007: Mit dem Siegel der Güte? Gegenwart und Zukunft der erzieherischen Hilfen. In: Fehrenbacher, R./ Knab, E. (Hrsg.): Perspektiven für die Kinder und Jugendhilfe - von der Heimerziehung zur Vielfalt erzieherischer Hilfen. Freiburg ISA Planung und Entwicklung gmbH Münster (Hrsg.), 2007 a: Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Bd. 01. Planung und Entwicklung. Münster ISA Planung und Entwicklung gmbH Münster (Hrsg.), 2007 b: Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Bd. 06. Zwischenbericht der Regiestelle und der Evaluation zum Modellprogramm. Münster Nussbaum, M. C., 2002: Aristotelische Sozialdemokratie: Die Verteidigung universaler Werte in einer pluralistischen Welt - Ein Vortrag für das Kulturforum der Sozialdemokratie, Willy- Brandt-Haus Berlin, 1. Februar 2002. www. kulturforen.de/ servlet/ PB/ menu/ 1165334/ , 13. 9. 2008, ohne Seitenangabe Struzyna, K./ Nüsken, D., 2007: Wirkungsorientierte Jugendhilfe. In: ISA Planung und Entwicklung gmbH Münster, 2007 a, a. a. O. Der Autor Klaus Esser Leiter des Bethanien Kinder- und Jugenddorfes in Schwalmtal Ungerather Straße 1 - 15 41366 Schwalmtal-Waldniel esser@bethanien-kinderdoerfer.de