eJournals unsere jugend62/10

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2010.art44d
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Familiengruppenkonferenzen in Deutschland. Hinweise und Ergebnisse für die Implementierung in die Kinder- und Jugendhilfepraxis

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2010
Peter Hansbauer
Gregor Hensen
Martina Kriener
Katja Müller
Hiltrud von Spiegel
Seit rund zwei Jahrzehnten wird in verschiedenen Ländern im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe vermehrt mit einem Konzept experimentiert und gearbeitet, bei dem die AdressatInnen der Jugendhilfe nicht nur an Hilfeentscheidungen beteiligt sind, sondern mehr oder minder autonom über angemessene Hilfen entscheiden.
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uj 10 (2010) 421 Unsere Jugend, 62. Jg., S. 421 -432 (2010) DOI 10.2378/ uj2010.art44d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel familiengruppenkonferenzen Familiengruppenkonferenzen in Deutschland. Hinweise und Ergebnisse für die Implementierung in die Kinder- und Jugendhilfepraxis Peter Hansbauer/ Gregor Hensen/ Martina Kriener Katja Müller/ Hiltrud von Spiegel Seit rund zwei Jahrzehnten wird in verschiedenen Ländern im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe vermehrt mit einem Konzept experimentiert und gearbeitet, bei dem die AdressatInnen der Jugendhilfe nicht nur an Hilfeentscheidungen beteiligt sind, sondern mehr oder minder autonom über angemessene Hilfen entscheiden. Im englischen Sprachraum firmiert dieses Konzept überwiegend unter dem Begriff „Family Group Conference“ (FGC). Daneben finden sich gelegentlich aber auch Termini wie „community conference“, „family group decision-making“ oder „restorative group conferencing“ (vgl. Nixon/ Burford/ Quinn 2005, 20). In Schweden hat sich dagegen der Begriff „familjerådslag“ eingebürgert (vgl. Sundell 2002), während die Niederländer von „Eigen Kracht-conferentie“ sprechen (vgl. Eigen Kracht Centrale 2007). Auch in Deutschland wird das Verfahren unter verschiedenen Namen geführt: Neben dem englischen Begriff „family group conference“ und der darauf fußenden Übersetzung „Familiengruppenkonferenz“ (Müller/ Kriener 2008) finden sich gleichrangig die Begriffe „Familienrat“ (Früchtel/ Budde 2003) oder „Verwandtschaftsrat“ (Budde/ Früchtel 2008). Im Folgenden werden wir die beiden Begriffe Familiengruppenkonferenz (FGK) und Familienrat synonym verwenden, da in Deutschland beide gleichermaßen benutzt werden, auch wenn die nationalen AkteurInnen sich zunehmend auf den Begriff Familienrat verständigen. Die beschriebene begriffliche Vielfalt lässt erahnen, dass das Verfahren mit zunehmender Verbreitung auch Variationen in der Umsetzung erfuhr. Solche in der Praxis - national wie international - zu beobachtenden Unterschiede sind allerdings eher geringfügig, etwa der professionelle Hintergrund der Koordination. Und sie sind weniger unterschiedlichen Grundlagen geschuldet als vielmehr der jeweiligen Akzentuierung des Konzepts vor dem Hintergrund der verschiedenen lokalen Bedingungen und gesetzten Schwerpunkte. Ausgangslage und Entwicklung Ausgehend von Neuseeland, das mit der Neufassung des „Children, Young Persons and their Families Act 1989“ das FGC- Konzept im Rahmen von Verfahren zum Wohl und Schutz von Kindern sowie in jugendgerichtlichen Verfahren verbindlich vorschrieb, verbreitete sich die Idee der 422 uj 10 (2010) familiengruppenkonferenzen Familiengruppenkonferenz in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre zunächst vor allem im angloamerikanischen Raum (vgl. dazu Burford/ Hudson 2000; Nixon/ Burford/ Quinn 2005). Später folgten die skandinavischen Länder, und um die Jahrtausendwende wurde das Konzept auch in den Niederlanden etabliert, wo seither mehr als tausend Familiengruppenkonferenzen durchgeführt wurden (vgl. beispielsweise van Beek 2004 a, 2004 b, 2005). Sieht man von den Beiträgen von Früchtel (2002) und Früchtel und Budde (2003), einem verschriftlichten Vortrag von MacRae (2004) sowie einer Auseinandersetzung mit den holländischen Evaluationsergebnissen zu „Eigen Kracht“ (vgl. Straub 2005) einmal ab, fanden diese - in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern zu beobachtenden - Entwicklungen in Deutschland lange Zeit vergleichsweise wenig Beachtung. Auch erste Umsetzungsversuche - zum Beispiel in Nordfriesland oder im Main-Taunus-Kreis - blieben zunächst singuläre Ausnahmeerscheinungen. Erst um 2005 begann sich die Idee sukzessive auch in Deutschland stärker zu verbreiten, nicht zuletzt durch Implementationsversuche im Zuge größerer Umgestaltungsprozesse der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Berlin-Mitte) oder im Rahmen des bundesweiten Modellprojekts „Wirkungsorientierte Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung“ (zum Beispiel in Prof. Dr. Peter Hansbauer Jg. 1964; Dr. rer. soc., Diplomsoziologe, Diplom-Sozialpädagoge, Professor für Soziologie an der Fachhochschule Münster Prof. Dr. Dr. Gregor Hensen Jg. 1972; Dr. Dr. phil., Diplompädagoge, Professor für Soziale Arbeit mit Familien an der Ostfalia Hochschule (FH Braunschweig- Wolfenbüttel) Martina Kriener Jg. 1960; Diplompädagogin, Leiterin Referat Praxis & Projekte, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Münster Katja Müller Jg. 1972; Diplom-Sozialpädagogin, Fachberaterin für Kinder- und Jugendarbeit im LWL-Landesjugendamt Westfalen Prof. Dr. Hiltrud von Spiegel Jg. 1951; Dr. phil., Diplompädagogin, Diplom- Sozialpädagogin, Professorin für Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Münster uj 10 (2010) 423 familiengruppenkonferenzen Braunschweig). Etwa zeitgleich nahm auch das durch die Stiftung Jugendmarke e.V. geförderte und von der Fachhochschule Münster sowie der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) gemeinsam geleitete Projekt „Implementation und Evaluation von ‚Family Group Conference (FGC)‘-Konzepten“ seine Arbeit auf. In dessen Rahmen begannen die Landkreise Herford, Kassel und Waldeck- Frankenberg sowie die Städte Mülheim an der Ruhr und Viersen, das Konzept in ihren Jugendämtern einzuführen. Folgerichtig fand daher im Oktober 2007 - analog zu den seit 2002 auf europäischer Ebene stattfindenden Vernetzungstreffen - das erste nationale Netzwerktreffen in Münster statt, auf dem sich VertreterInnen der Kinder- und Jugendhilfe aus rund zehn Städten und Landkreisen über erste Erfahrungen mit dem Konzept austauschten. Die vierte Auflage des nationalen Netzwerktreffens Ende September 2010 in Frankfurt belegt das anhaltende Interesse am Verfahren des Familienrates. Verfahrensablauf und Ansatzpunkte für den Einsatz Wie sehen nun die Aufgaben- und Ablaufregelungen der Familiengruppenkonferenz bzw. des Familienrates konkret aus? Im Folgenden wird der konkrete Ablauf einer solchen Konferenz geschildert, wie sie in Deutschland überwiegend durchgeführt wird (vgl. Früchtel 2002; Früchtel/ Budde 2003; Früchtel/ Budde/ Cyprian 2007; Marsh/ Crow 1998; Straub 2005). Dabei lassen sich bei der eigentlichen Konferenz drei Prozessphasen unterscheiden, mit Vor- und Nachbereitung ergeben sich fünf Phasen, die anhand der unterschiedlichen Aufgaben und TeilnehmerInnen voneinander abgegrenzt werden können (siehe Abbildung 1): Phase 1: Sofern die Familie dem Verfahren zustimmt, informiert die zuständige Fachkraft im Jugendamt in der Vorbereitungsphase eine/ n KoordinatorIn und überträgt diesem/ dieser die weitere Organisation der Familiengruppenkonferenz, das heißt die Festlegung von Zeit, Ort und Teilnehmerkreis in Abstimmung mit der Familie. Gemeinsam mit den AdressatInnen prüft der/ die KoordinatorIn, ob und in welchem Umfang für die Familie (noch) soziale Netzwerke bestehen, die zur Lösungs- und Entscheidungsfindung herangezogen und in das Verfahren eingebunden werden können. Das können Verwandte, Freunde, Nachbarn und andere Personen sein, die die Familie unterstützen können. Phase 2: Die Konferenz selbst beginnt mit der Informationsphase, in der die zuständige Fachkraft des Jugendamtes die Familie und ihr zusammengekommenes Netzwerk über die aktuelle Situation, das zu bearbeitende „Problem“ und mögliche professionelle Hilfen informiert. Aus dem Problem - ressourcenorientiert bürgert sich hier der Begriff Sorge ein - leitet sich der Auftrag für die Konferenz ab (z. B. eine verlässliche Versorgung für ein Kleinkind ist sicherzustellen). Die Ausführungen sind bereits zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und der Familie besprochen worden und dienen hier dazu, alle TeilnehmerInnen auf einen Stand zu bringen und allen Beteiligten die Gelegenheit zur Information, Nachfrage und Ergänzung zu geben. Gegebenenfalls können weitere Fachkräfte hinzugezogen werden, wenn dies einer besseren Information der Beteiligten dient. Zugleich werden in dieser Phase die „Spielregeln“ für den weiteren Konferenzverlauf festgelegt: Alle haben ein Rederecht, keine persönlichen Beleidigungen, ausreden lassen usw. (vgl. Früchtel/ Budde 2003). Phase 3: Während der Familienphase („family only“-Phase) verständigen sich die Familie und Netzwerkangehörige über mögliche Lösungen und prüfen, ob und wie sie selbst an einer Lösung mitwirken können. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten, was meist schon eine/ r der TeilnehmerInnen übernimmt. Bei Unterstützungen und Hilfen aus dem Netzwerk werden zudem einzelne Handlungsschritte und die für sie Verantwortlichen notiert. Die Fachkräfte sind in dieser Phase nicht anwesend. Eine Beteiligung der Koordination ist ebenfalls nicht vorgesehen. Er/ sie bleibt aber in der Nähe 424 uj 10 (2010) familiengruppenkonferenzen und kann auf Wunsch der Beteiligten hinzugezogen werden. Phase 4: In der Entscheidungsphase schließlich präsentieren Familie und Netzwerkangehörige der verantwortlichen Fachkraft (unter moderierender Beteiligung des/ der KoordinatorIn) ihren Vorschlag über angemessene Hilfen und deren Umsetzung. Die Fachkraft wird anschließend um ihre Zustimmung gebeten. Sollte die Fachkraft die vorgeschlagene Lösung ablehnen, weil sie das Kindeswohl nicht gesichert sieht, findet gegebenenfalls ein erneuter Aushandlungsprozess statt. Die Fachkraft kann einen Vorschlag aber nicht ablehnen, nur weil er unkonventionell erscheint. Die Entscheidung wird i. d. R. durch die Koordination schriftlich dokumentiert. Phase 5: In der Überprüfungsphase, die ungefähr drei Monate nach der eigentlichen Konferenz stattfindet, erfolgt unter Beteiligung der Familie und gegebenenfalls der Netzwerkangehörigen, der Koordination und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes eine Überprüfung der getroffenen Entscheidung und ihrer Realisierung. Bei Bedarf können Veränderungen der Vereinbarung vorgenommen werden. Die hier geschilderte Abfolge der Phasen trägt bereits den (gesetzlichen) Bedingungen in Deutschland Rechnung. Da das FGK-Konzept - anders als zum Beispiel in Neuseeland - hier keinen Gesetzesstatus hat, bleibt die Gewährleistungsverantwor- Phasen der Familiengruppenkonferenz Phasen der FGK Tätigkeit Beteiligte Vorbereitungsphase • Information über FGK • Teilnahmeentscheidung, Einladung • Festlegung von Ort und Termin • Fallführende Fachkraft • KoordinatorIn • Familie Informationsphase • Situationsschilderung • Rechtliche Situation • Ziele der FGK • Anforderungen an Entscheidung • Unterstützungsangebote • Diskussionsregeln • Fallführende Fachkraft • KoordinatorIn • Familie • Soziales Netzwerk • ggf. weitere Fachkräfte Familienphase • Diskussion über mögliche Lösungen • Erarbeitung eines Plans • Dokumentation des Plans • Familie • Soziales Netzwerk Entscheidungsphase • Präsentation der Entscheidung • Zustimmung der Fachkraft • ggf. erneute Aushandlung • Dokumentation der Entscheidung • ggf. Überführung ins Hilfeplanverfahren • Fallführende Fachkraft • KoordinatorIn • Familie • Soziales Netzwerk Überprüfungsphase • Überprüfung der Umsetzung • Überprüfung der Vereinbarungen • Veränderung der Vereinbarungen • Fallführende Fachkraft • KoordinatorIn • Familie • Soziales Netzwerk Abb.1: Phasen der Familiengruppenkonferenz (nach Alt 2008) uj 10 (2010) 425 familiengruppenkonferenzen tung des Jugendamts, das heißt die fachliche und rechtliche Verantwortlichkeit für die am erzieherischen Bedarf orientierten Hilfen, unberührt. Dies gilt gleichermaßen für die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes (Garantenpflicht) wie für den konkreten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII). Mit anderen Worten: Die Verantwortung des Jugendamts für die fachliche Angemessenheit der Hilfeform, ebenso für die spätere Umsetzung der Entscheidung, ist vor dem Hintergrund der geltenden Gesetzeslage unhintergehbar. Selbst wenn es wollte, könnte das Jugendamt diese Verantwortung nicht delegieren, ohne sich selbst dem Risiko auszusetzen, bei gravierenden Rechtsverstößen oder bei einer potenziellen Gefährdung des Kindeswohls zur Rechenschaft gezogen zu werden. Aus diesem Grund sieht die „Entscheidungsphase“ ausdrücklich die Zustimmung der fallverantwortlichen Fachkraft vor. B etrachtet man nun das Verfahren selbst, so sind es vor allem drei Aspekte, die den Familienrat bzw. die Familiengruppenkonferenz von der üblichen Hilfeplanung unterscheiden: Zunächst wird erstens der Umstand, dass die meisten Menschen in soziale Netzwerke (Familienmitglieder, Verwandte, FreundInnen, NachbarInnen, ArbeitskollegInnen usw.) eingebunden sind, wesentlich stärker berücksichtigt. Die Mitglieder solcher Netzwerke, die sich zu einer Familiengruppenkonferenz zusammenfinden, können nicht nur dazu beitragen, Bedarfslagen zu benennen, sie verfügen oft auch selbst über Möglichkeiten, Hilfen anzubieten. Die Nachbarin, die den Jugendlichen morgens in die Schule begleitet, die Großmutter, die die Mutter bei der Versorgung ihrer Kinder unterstützt, die pensionierte Lehrerin, die bei den Schulaufgaben hilft, sind Beispiele für alltägliche Unterstützungsleistungen, die üblicherweise in Kontexten von Kinder- und Jugendhilfe wenig berücksichtigt und selten in die Gestaltung von Hilfesettings einbezogen werden. Die Fokussierung auf solche Netzwerkstrukturen und deren Einbindung in Prozesse, die zur Bearbeitung von Problemen und Schwierigkeiten der Familie beitragen, verbessern zudem die Chance, durch eine mehrdimensionale Sichtweise zu einer veränderten Situationswahrnehmung zu gelangen und einen alltäglichen sozialen Raum zu gestalten, der dazu beitragen kann, die Situation der Familie positiv zu beeinflussen. Gewissermaßen komplementär zu dieser „Aufwertung“ des sozialen Netzwerks erfährt zweitens die Rolle der Professionellen eine deutliche „Abwertung“. Ihre Funktion und ihre Expertise reduzieren sich im Verlauf der Familiengruppenkonferenz auf die Information der Beteiligten und - dies gilt für die Rolle des/ der KoordinatorIn - das Angebot von Verfahrenswissen und Moderationskompetenz zur Unterstützung des Ablaufs. Sofern nicht erkennbar das Wohl des Kindes missachtet wird, trifft aber die Familiengruppe die Entscheidung über die angemessene Hilfe. Das bedeutet, dass die fallverantwortliche Fachkraft auch keine Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Situation trägt, bei der komplexe Interessen und divergierende Bedarfslagen sowie gleichzeitig bestehende Partizipationserwartungen zu berücksichtigen und auszutarieren sind. Schließlich basiert drittens dieses Verfahren im Kern auf einer verfahrenstechnischen Separierung von Interessenlagen mit dem Ziel, womöglich daraus resultierende Interessenkonflikte zu minimieren. Entscheidend sind dabei zwei Elemente: Zum einen werden bei der Familiengruppen- 426 uj 10 (2010) familiengruppenkonferenzen konferenz die Aufgaben der fallführenden Fachkraft und des/ der KoordinatorIn getrennt. Die Verantwortung für den verfahrensgemäßen Ablauf trägt der/ die KoordinatorIn, der/ die innerhalb des Jugendamtes nicht in den Fall involviert sein darf, weil es andernfalls zu einer Interessenkollision kommen könnte. Zum anderen ist eine mehr oder minder ausgedehnte Phase vorgesehen, in der die Familie mit ihrem sozialen Netzwerk allein und unbeeinflusst von der fallzuständigen Fachkraft über mögliche Konsequenzen diskutiert und die weiteren Handlungsschritte festlegt. Überblick über einige Evaluationsergebnisse aus dem Modellprojekt „Implementation und Evaluation von ‚Family Group Conference (FGC)‘-Konzepten“ Im Rahmen unseres Modellprojektes konnten dreißig Familiengruppenkonferenzen ausgewertet werden, die in der Zuständigkeit von fünf Jugendämtern durchgeführt wurden. Als Datenquellen standen neben schriftlich erfasstem Material von KoordinatorInnen und Fachkräften auch Interviews mit TeilnehmerInnen der Familiengruppenkonferenzen sowie Videoaufzeichnungen von Konferenzen zur Verfügung. Die Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen, die im Mittelpunkt der Konferenzen standen, streut über die gesamte Bandbreite des Kindes- und Jugendalters. Jugendliche im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren bildeten jedoch über die Hälfte dieser Adressatengruppe. Gemessen an durchschnittlichen Hilfeplangesprächen kann die Konferenzsituation sicher als außergewöhnlich bezeichnet werden. In zwei Dritteln der dreißig Fälle fanden die Konferenzen mit bis zu siebzehn Personen in der Wohnung der Familie oder der eines Netzwerkangehörigen statt. Dies belegt, wie wichtig es ist, dass die Familiengruppenkonferenz als ein sogenanntes „Heimspiel“ empfunden wird (Früchtel/ Budde/ Cyprian 2007, 36). Über die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern hinaus waren Verwandte als Netzwerkangehörige sowie FreundInnen von Eltern und Kindern oder NachbarInnen in den Konferenzen vertreten. Gegenüber anwesenden Professionellen bildete der erweiterte Familienkreis beinahe immer die personelle Mehrheit. Auch weitere Rahmenbedingungen, wie die Dauer der Konferenz (durchschnittlich vier Stunden) oder deren Zeitpunkt (häufig ein Freitag oder Samstag), orientierten sich an den Bedürfnissen der Familienmitglieder. Alle Konferenzen führten - teilweise nach einer erneuten Aushandlung und Beratung in der Entscheidungsphase - zu akzeptierten Vereinbarungen aller Beteiligten und wurden mit konkreten Ergebnissen beendet. Personen aus der Kernfamilie übernahmen die Hauptverantwortung für die Umsetzung von zwei Dritteln der Vereinbarungen; Mitglieder aus dem erweiterten Familienkreis zeichneten für ein Fünftel der Absprachen verantwortlich. Im internationalen Vergleich weisen Untersuchungen teilweise eine noch höhere Verantwortungsübernahme durch das Netzwerk auf (vgl. van Beek 2004 b). Zur Bedeutung der Vereinbarungen Die Prozessverläufe während der Konferenzen und die entwickelten Vereinbarungen bewegen sich hinsichtlich ihrer Bedeutung und Reichweite in einem Spektrum zwischen der Suche nach neuen Möglichkeiten der Unterstützung für die Familien und einer partizipativen Aushandlung von Entscheidungen hinsichtlich der Zukunft uj 10 (2010) 427 familiengruppenkonferenzen der Kinder und Jugendlichen. Auch wenn bisweilen einer der beiden Pole stärker fokussiert wurde, waren doch häufig beide Aspekte wichtig. Die Vereinbarungen enthielten zum Teil weitreichende Entscheidungen: In neun von dreißig Konferenzen wurde beschlossen, dass das Kind bzw. der Jugendliche in Zukunft an einem anderen Ort leben sollte, beispielsweise in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, einer Pflegefamilie innerhalb des sozialen Netzwerkes oder bei einem (anderen) Elternteil. Bei zweiundzwanzig der dreißig Familien endete eine Konferenz mit dem Neubeginn oder einer Weiterführung bestehender Hilfen zur Erziehung. In etwa einem Drittel beteiligten sich weitere professionelle Dienste wie Beratungsstellen an der Begleitung der Familien. Fast immer kamen vielfältige flankierende Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Familienalltags aus dem Netzwerk hinzu. Letztere relativieren sicher nicht die Bedeutung einer professionellen Unterstützung, dokumentieren aber die Entschlusskraft der Anwesenden, einen großen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu leisten. Zugang zum Verfahren - Auswahl und Barrieren Im Modellprojekt waren keine verbindlichen Einschränkungen oder Bedingungen für die Auswahl von Familien festgelegt worden. International werden ebenfalls nur in seltenen Fällen Ausschlusskriterien formuliert, so bei sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie, bei aktuellen polizeilichen Ermittlungen oder einer laufenden Prüfung von Kindeswohlgefährdung (vgl. Bell/ Wilson 2006, 4; Lupton/ Nixon 1999, 119; van Beek 2004 a, 31). Gelegentlich wird aber eine besondere Aufmerksamkeit bei der Planung empfohlen (Hamilton 2007, 22). Hingegen ist die Freiwilligkeit der Teilnahme jedoch durchgängig unabdingbar. Im Modellprojekt boten die Fachkräfte der beteiligten Jugendämter den Familien das Verfahren der Familiengruppenkonferenz vorrangig als Instrument im Rahmen eines bereits bestehenden Beratungs- oder Hilfeprozesses an. Für über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen waren vorher bereits eine oder mehrere Hilfen zur Erziehung eingeleitet worden. Demgemäß dienten die Konferenzen nicht nur der Suche nach Hilfemöglichkeiten angesichts der aktuellen familiären Problemlagen, sondern auch der Erschließung weiterer oder anderer Ressourcen. Die Anlässe zur Einberufung einer Familiengruppenkonferenz lassen sich in drei Themenbereiche gliedern: • (Aktuelle) Probleme des alltäglichen Zusammenlebens: Erziehungsschwierigkeiten, Konflikte und Überforderung der Eltern, Schulabstinenz der Jugendlichen, • akute Vorfälle: Inobhutnahmen oder Meldungen zur Kindeswohlgefährdung, • Regelungsbedarf bezüglich bestehender Hilfen zur Erziehung: Absprachen für einen besseren Hilfeverlauf oder zur Beendigung der Hilfe. Unabhängig von diesen Anlässen lässt sich festhalten, dass sich im Modellprojekt keine problemorientierten Indikationen über die „Eignung“ einer Familie für das Verfahren herausarbeiten ließen. Es scheint, als hätten die zuständigen Fachkräfte eher subjektiv entschieden, welche Familien sie diesbezüglich ansprachen und welche nicht. Allerdings erschwerten akute Konflikte in einer Familie die Durchführung der Familiengruppenkonferenz. 428 uj 10 (2010) familiengruppenkonferenzen Ein bedeutendes Auswahlkriterium war jedoch, ob es gelungen war, wichtige und über die Kernfamilie hinausgehende Netzwerkangehörige zu finden und für die Teilnahme an der Konferenz zu gewinnen. Auch wenn manche Fachkräfte zunächst skeptisch waren, ob sich die sozialen Netzwerke mancher Familien als tragfähig erweisen würden, zeigten die Erfahrungen im Modellprojekt, dass viele Familien stärker in informelle Helfersysteme eingebettet sind als zunächst vermutet (vgl. hierzu auch Uhlendorff/ Cinkl/ Marthaler 2006). Solange Familien sich nicht selbst um eine Familiengruppenkonferenz bewerben können - was beispielsweise in Neuseeland aufgrund der gesetzlichen Verankerung und größeren Bekanntheit des Verfahrens möglich ist -, hängt es also auch von der Einschätzung der zuständigen Fachkraft im Jugendamt ab, ob sie eine Familie als „geeignet“ einstuft. Und sie entscheidet auch aufgrund ihrer persönlichen Einstellung zum Verfahren, ob sie der Familie diese Möglichkeit vorschlägt (Marsh/ Crow 1998, 80). Neben der oben berichteten Skepsis, bezogen auf die Tragfähigkeit sozialer Netzwerke, beschreiben Bell und Wilson (2006, 3) die von ihnen ebenfalls beobachtete Zurückhaltung von Fachkräften, einen Familienrat vorzuschlagen. Sie begründen diese mit den verfahrensbedingten Veränderungen der professionellen Rolle, die im Rahmen weiterer Implementationsbemühungen wesentlich sorgfältiger reflektiert werden sollte (siehe Brown 2003, 338; van Beek 2005, 14). Die Vereinbarung als Indikator für Erfolg? Bei 44 % aller Vereinbarungen, für die ein Überprüfungsergebnis vorliegt, kann von einer vollständigen und bei 21 % von einer teilweisen Umsetzung gesprochen worden. Mit Blick auf einzelne Konferenzen werden jedoch Unterschiede erkennbar: Es hat keine Konferenz gegeben, in der alle oder gar keine Vereinbarung umgesetzt wurden. Bedeutsame Vereinbarungen wie Lebensortwechsel sind in etwa der Hälfte der entsprechenden Fälle realisiert worden. Von besonderem Interesse sind daher die Gründe, warum nach einer einvernehmlichen Entscheidung in der Konferenz die Umsetzung der Vereinbarungen nicht gelingt. Dazu sind folgende Hinweise zu finden: • Nicht vorhersehbare Widerfahrnisse (Trennung der Eltern, Verlust des Ausbildungsplatzes) verändern die Lebenssituation derart einschneidend, dass die Vereinbarung nicht mehr passt. • Die Umsetzung der Vereinbarungen liegt vornehmlich in der Hand der Kernfamilie, die jedoch nach wie vor mit ihrer Alltagsorganisation überfordert ist. • Durch neue Überlegungen oder Konflikte im Familiensystem werden Unterstützungsangebote zurückgenommen. • Die Lösungen sind in der Konferenz nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt worden, daher werden sie auch im weiteren Verlauf nicht von ihnen akzeptiert und umgesetzt. • Wenn die fallzuständige Fachkraft die Lösungen der Familie skeptisch beurteilt oder wenn sie die Familie bei der Realisierung der Vereinbarungen allein lässt, kann es sein, dass diese den Mut oder die Ausdauer verliert. Somit ist die fehlende Umsetzung von Vereinbarungen noch kein Beleg dafür, dass eine Familiengruppe ihre Entscheidungen zurücknimmt oder nicht bereit ist, an der Umsetzung mitzuwirken. Die bisherigen Beobachtungen liefern zunächst eher Hinweise auf Hindernisse bei der Realisierung von Vereinbarungen. Es scheint Erfolg veruj 10 (2010) 429 familiengruppenkonferenzen sprechender zu sein, die Kernfamilie bei der Umsetzung ihrer Pläne durch ergänzende Personen zu entlasten und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich nicht mit guten Vorsätzen überfordert. Einige Gründe für nicht gelungene Umsetzungen von Vereinbarungen liegen außerhalb des professionell beeinflussbaren Bereichs und können nicht als Argumente für oder gegen Familiengruppenkonferenzen herangezogen werden. Auch hier gilt: Aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren komplexer Lebensbezüge ist erfolgreiche Hilfe nicht grundsätzlich planbar (vgl. Krause/ Wolff 2005, 46). Gravierende Lebensveränderungen in Familien sind beruflicher Alltag für Fachkräfte in Jugendämtern, die auch in den üblichen Hilfeplanverfahren berücksichtigt werden müssen. Ins Positive gewendet, lassen sich aus den Evaluationsergebnissen Merkmale einer Prozessqualität gewinnen, die Gelingensbedingungen darstellen: • Die Entscheidungen müssen insbesondere von den betroffenen Kindern und Jugendlichen akzeptiert und mitgetragen werden. Ihre Interessenvertretung ist in den Konferenzen zu sichern, unter Umständen über besondere „Unterstützungspersonen“. Insgesamt ist der Aushandlungscharakter in der letzten Phase von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der gefundenen Lösungsideen. • Eine professionelle Begleitung und Unterstützung der Familiengruppe ist auch für die Zeit nach der Konferenz erforderlich. Wenn der Familienplan „doch nicht aufgeht“, kann so frühzeitig nach Alternativen gesucht und gegebenenfalls eine weitere Konferenz einberufen werden, bevor ein Gefühl des Scheiterns eintritt. Nicht nur die unmittelbaren Rückmeldungen der Beteiligten nach der Konferenz, auch deren Aussagen in den späteren Interviews sind eindeutig und belegen den hohen subjektiven Nutzen einer Familiengruppenkonferenz. Die Familienmitglieder betonen besonders die gemeinsame Beratung, das Gemeinschaftsgefühl und die erlebte Solidarität. Durch die Entwicklung erster Lösungsansätze wird das Gefühl gestärkt, nicht allein zu sein und Unterstützung zu erfahren. Kinder und Jugendliche sind teilweise überrascht und fühlen sich ernst genommen, wenn tatsächlich viele der eingeladenen Gäste kamen, um sich über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Die für Familienmitglieder außergewöhnliche Gesprächssituation wird von ihnen häufig als bedeutender eingeschätzt als die bloße Entscheidungsfunktion der Konferenz. Diese Beobachtungen verweisen auf den für Adressaten vorrangigen Nutzen der Prozessqualität und eine notwendige Einbettung des Konzepts in Jugendamtsbezüge. Zusammenfassung und Folgerungen Im Rahmen des Modellprojekts erfolgte der Einsatz des Verfahrens in drei Varianten: • Familiengruppenkonferenzen werden eingesetzt zur Klärung von Problemlagen und möglichen Handlungsperspektiven vor einer Gewährung von Hilfen, an die sich das eigentliche Hilfeplanverfahren formal anschließt. Hierbei bilden die Beschlüsse der Familiengruppenkonferenz praktisch einen Korridor, innerhalb dessen sich die nachfolgende Hilfeplanentscheidung üblicherweise bewegt, ohne letztlich daran gebunden zu sein. • Familiengruppenkonferenzen dienen als faktische Alternative zur Hilfeplanung insofern, als das formale Hilfeplanver- 430 uj 10 (2010) familiengruppenkonferenzen fahren de facto - nicht aber de jure - ausgesetzt wird: Um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, wird die Entscheidung der Familie im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, das im Detail unterschiedlich gestaltet sein kann, lediglich formal nachvollzogen. • Als dritte Variante gibt es schließlich eine Konferenz, in dem ein in der Hilfeplanung bereits im Grundsatz gefasster Beschluss weiter konkretisiert und ausgestaltet wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bereits entschieden wurde, dass das Kind die Familie verlassen soll, der neue Lebensort des Kindes aber noch ungeklärt ist. Ebenso können hier flankierende Maßnahmen beschlossen werden, die helfen sollen, das Kind baldmöglichst wieder in die Familie zurückzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass gerade das Verfahren der Familiengruppenkonferenz besonders geeignet ist, den Anspruch einer wertschätzenden, adressatengerechten und beteiligungsorientierten Hilfeplanung zu realisieren. In Interviews mit Familienmitgliedern wurde darüber hinaus deutlich, dass sich der Beginn zugesagter professioneller Hilfen des Öfteren zu lange verzögert oder dass die Begleitung durch das Jugendamt besonders dann gefehlt habe, wenn es Probleme in der Umsetzung der Vereinbarungen gab. Somit ist festzuhalten, dass die Arbeit mit Familien in der dargestellten unterstützenden und wertschätzenden Weise fortgeführt werden muss, wenn die Konferenz nicht als außergewöhnliches, aber wenig nachhaltiges Ereignis „abgehakt“ werden soll (vgl. van Beek 2004 b, S. 57). Ein großes Risiko für den Erfolg einer Familiengruppenkonferenz birgt auch eine Veränderung des Lebensortes des Kindes oder der Familie, wenn das neu zuständige Jugendamt die Art der Unterstützung und Begleitung nicht weiterführt. Zugesagte Hilfen, die für die Familie wichtige Entscheidungsgrundlagen waren, können auf diese Weise „verloren gehen“. Dabei, und auch bei einem Fachkräftewechsel innerhalb eines Jugendamts, werden zudem (verlässliche) Beziehungen abgebrochen. Die Berücksichtigung sogenannter Spielregeln für den Ablauf der Konferenz (vgl. Früchtel/ Budde 2003; Früchtel/ Budde/ Cyprian 2007) und normativer Arbeitsprinzipien weist auf die Notwendigkeit hin, den Ablauf des Verfahrens in einen wertorientierten und strukturierten Handlungsrahmen einzubetten. Im Modellprojekt wurde deutlich, wie schwierig es ist, der Familie eine klare, aktivierende Struktur für ihre Beratung anzubieten und sie durch die Konferenz zu führen, aber nicht inhaltlich Einfluss zu nehmen. Je nach „Koordinationstyp“ gelang diese Balance mehr oder weniger gut. Neben einer aushandlungsorientierten Koordination, die die Rollenaufteilung der Professionellen transparent machte und die Familie in ihren Klärungsbemühungen unterstützte, gab es auch stark steuernde und/ oder eingreifende KoordinatorInnen oder solche, die den Familiengruppen bei internen Konflikten kaum eine Strukturierung boten. In der Auswertung der qualitativ angelegten Expost-Studie zeigte sich aber, dass die Erfahrung von Wertschätzung eine große Relevanz für Familienmitglieder hat. Bezogen auf das Verhalten der Koordinatoren wünschen sie sich Koalition statt Konfrontation und sind dann offen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Eine souveräne Verfahrensverantwortung und eine akzeptierende, wertschätzende Grundhaltung der KoordinatorInnen sind also maßgebliche Einflussfaktoren und in den meisten Familiengruppen eine notwendige Voraussetzung für den Konferenzerfolg. Sie wirken sich in hohem Maße uj 10 (2010) 431 familiengruppenkonferenzen förderlich auf die oben genannten erwünschten Ziele aus. Wie in anderen Untersuchungen bereits belegt, gilt auch für das Konzept der Familiengruppenkonferenz, dass Partizipationsmöglichkeiten, eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Professionellen und AdressatInnen und „die wahrgenommene Anerkennung durch die Fachkräfte“ (BMFSFJ 2002, 526; Pluto 2007, 139; Wolf 2007) entscheidender für den Umsetzungserfolg sind als Ausgangsmerkmale von Familien oder besondere Interventionsmethoden. „Es ist nicht so wichtig, sich an Ablauf und Regeln zu halten - die Haltung zählt.“ Diese Aussage eines Koordinators nach der Konferenz macht deutlich, dass der Erfolg und die Qualität des Verfahrens nicht allein von methodischen Kenntnissen abhängen. Die Thematisierung von Haltungen weist auf die Tatsache hin, dass Handeln in Hilfekontexten stets auch wertgeleitetes Handeln ist (vgl. von Spiegel 2008, 97). Die Dimension der beruflichen Haltung „enthält Hinweise auf reflexive Kompetenzen sowie den Willen, die eigenen Werte und Einstellungen mit dem Fundus des beruflichen Wertwissens zu konfrontieren und eine reflektierte berufliche Haltung zu entwickeln“ (ebd., Hervorhebung im Original). Ohne Reflexion des professionellen Selbstverständnisses, die institutionell und strukturell gestützt werden muss, könnte die vermeintliche Sicherheit entstehen, dass allein durch die Einführung von Familiengruppenkonferenzen Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse garantiert seien. Literatur Alt, F., 2008: Familiengruppenkonferenz (FGK) im Rahmen des Hilfeplanverfahrens - Wie spiegelt sich die Akzeptanz des Neuseeländer Modells in der praktischen Umsetzung der Fachkräfte wider? Unveröffentlichte Diplomarbeit an der Fachhochschule Münster Beek, F. v., 2004 a: Eigen-kracht conferences. The first experiences in The Netherlands (subreport 1). 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