eJournals unsere jugend62/11+12

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2010.art47d
4_062_2010_11+12/4_062_2010_11+12.pdf111
2010
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Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten in der Kinder- und Jugendhilfe

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2010
Rainer Kröger
Anlässlich der in den letzten Monaten verstärkt diskutierten Fälle von sexuellem Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist das Thema aktueller denn je und eine Herausforderung für die Praxis (nicht nur) der stationären Jugendhilfe. Unsere jugend interessiert sich unter fachlichen Aspekten insbesondere dafür, wie Fehlverhalten erkannt und wie reagiert werden kann.
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472 uj 11+12 (2010) Unsere Jugend, 62. Jg., S. 472 -478 (2010) DOI 10.2378/ uj2010.art47d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel kinderrechte - kinderschutz Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten in der Kinder- und Jugendhilfe Interview mit Rainer Kröger Anlässlich der in den letzten Monaten verstärkt diskutierten Fälle von sexuellem Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist das Thema aktueller denn je und eine Herausforderung für die Praxis (nicht nur) der stationären Jugendhilfe. Unsere jugend interessiert sich unter fachlichen Aspekten insbesondere dafür, wie Fehlverhalten erkannt und wie reagiert werden kann. Rainer Kröger, Vorstand des Diakonieverbundes Schweicheln e.V., hat bereits vor einigen Jahren eine Broschüre mit dem Untertitel: „Zum grenzwahrenden Umgang mit Mädchen und Jungen und sicherem Handeln in Fällen von (massivem) Fehlverhalten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonieverbundes Schweicheln e.V.“ veröffentlicht, mit der ermutigenden Überschrift „Handlungsorientierungen für die Praxis“. Die Autorinnen sind Fastie Friesa, eine diplomierte Sozialpädagogin, und Julia Zinsmeister, eine Juristin. Herr Kröger, Sie haben in Ihrer Broschüre im Titel „massiv“ eingeklammert - das impliziert m. E. einen präventiven Zu- und Umgang mit dem Thema. Fehlverhalten deutet sich möglicherweise schon an in Haltungen und Einstellungen gegenüber den Kindern? Eine negative Entwicklung in Richtung massiven Fehlverhaltens kann gegebenenfalls rechtzeitig erkannt werden? Und wie wird reagiert, wenn „etwas passiert“ ist? Ich möchte das Interview mit der Frage einleiten, was unter Fehlverhalten oder unter grenzüberschreitendem Verhalten verstanden wird. Gibt es klare Definitionen, die von allen überprüfbar sind? Wer hat die „Definitionsmacht“ bzw. wie werden diese Definitionen erarbeitet? Es gibt bei dieser komplexen Thematik keine allgemeingültigen detaillierten Angaben darüber, was grenzüberschreitend ist oder nicht. Grundsätzlich lässt sich aber als Orientierung formulieren, dass alle Handlungen, die aus Sicht eines fiktiven Betrachters einen Sexualbezug aufweisen, grenzverletzend sind. Wir haben es in Zusammenarbeit mit Frau Zinsmeister in einer Handlungsorientierung für Leitungsverantwortliche wie folgt formuliert: • Grenzverletzend sind grundsätzlich alle Handlungen von Mitarbeitenden im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus Sicht eines (fiktiven) Betrachters einen Sexualbezug aufweisen. Hierzu zählen nicht nur das Berühren und Manipulieren der Geschlechtsteile der Mädchen und Jungen oder exhibitionistische Handlungen, sondern auch die Konfrontation der Klientel mit Pornographie, sexuell geprägte Äußerungen oder die Förderung sexueller Handlungen von Schutzbefohlenen. • Nicht grenzverletzend sind ausnahmsweise Handlungen von Mitarbeitenden, die aus Sicht eines (fiktiven) Betrachters zwar einen Sexualbezug aufweiuj 11+12 (2010) 473 kinderrechte - kinderschutz sen, aber pflegerisch, therapeutisch oder pädagogisch geboten und motiviert sind (z. B. notwendige Unterstützung bei der Körperhygiene, Sexualaufklärung). • Handlungen, die aus Sicht eines (fiktiven) Betrachters einen Sexualbezug aufweisen und pflegerisch, therapeutisch oder pädagogisch motiviert sind, von den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aber abgelehnt werden, sind im Zweifelsfall nicht - jedenfalls nichtdurch den/ die handelnde/ n Mitarbeiter/ in - geboten. • Andere Formen des Körperkontakts zwischen Mitarbeitenden und Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind nicht grenzverletzend, wenn sie pflegerisch, therapeutisch oder pädagogisch geboten und motiviert und beziehungsangemessen gestaltet sind. Die beziehungsangemessene Gestaltung erfordert es von den Mitarbeitenden insbesondere, sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Mädchen und Jungen, ihrer altersgemäßen, geschlechtlichen und individuellen Entwicklung und ihrem kulturellen Hintergrund zu orientieren. • Körperkontakte, die von den Mitarbeitenden pflegerisch, therapeutisch oder pädagogisch motiviert sind, von den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aber abgelehnt werden, sind im Zweifelsfall nicht - jedenfalls nicht durch den/ die handelnde/ n Mitarbeiter/ in - geboten. Insofern ist die Frage der Definition immer wieder im Alltag im Team und unter Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren und gemeinsam zu überprüfen. Es entwickelt sich dann ein einrichtungsspezifisches allgemeines Verständnis darüber, was in der jeweiligen Einrichtungskultur als grenzüberschreitend angesehen wird. Die Definitionsmacht hat die jeweilige Leitung. Weil aber die Sensibilität und das Bewusstsein darüber, was grenzüberschreitendes Verhalten bedeutet, nicht in Form einer Art „Top-down-Strategie“ verordnet werden können, ist es sehr empfehlenswert, die Frage der Definition und der damit verbundenen Organisationsreaktionen möglichst breit in der Mitarbeiterschaft zu diskutieren und damit in der Basis zu verankern. Methodisch ist dies sehr gut mit der „Verhaltensampel“ zu machen. Hierbei werden verschiedene Verhaltensweisen mit den drei Ampelfarben kategorisiert. Wir haben in einem strukturierten Prozess in den Teams der pädagogischen Projekte und unter Beteiligung von Kindern Verhaltensweisen gegenüber Kindern erarbeitet und in den Ampelfarben kategorisiert. Daraus ist dann ein großes Plakat geworden, das in allen pädagogischen Projekten aufgehängt wurde, um es mit den Kindern und Jugendlichen zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Dieses methodische Vorgehen sensibilisiert die Mitarbeiterschaft, Kinder, Jugendliche und auch Eltern bzw. JugendamtsmitarbeiterInnen für die Thematik. Gibt es die Möglichkeit, Fehlverhalten schon in den Anfängen zu erkennen? Hat dies etwas mit dem Leitbild der pädagogischen Arbeit zu tun? Fehlverhalten kann in der pädagogischen Praxis natürlich auch in den Anfängen erkannt werden. Wenn z. B. ein Erzieher sehr distanzlose Gute-Nacht-Rituale durchführt, dann ist das natürlich sofort erkenn- Rainer Kröger Vorstand des Diakonieverbundes Schweicheln e.V. 474 uj 11+12 (2010) kinderrechte - kinderschutz Rot: Dieses Verhalten schadet Kindern/ Jugendlichen und ist deshalb verboten. BetreuerInnen können dafür bestraft werden. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche sich so schnell wie sie können jemandem anvertrauen, damit sie geschützt werden können. Gelb: Dieses Verhalten ist nicht o. k. und für die Entwicklung von Kindern/ Jugendlichen schädlich. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche dieses Verhalten mitteilen, damit wir es klären und ändern können. Grün: Dieses Verhalten ist sinnvoll, gefällt Kindern/ Jugendlichen aber oftmals nicht. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche nachfragen, wenn sie den Sinn des Verhaltens nicht verstehen. Kinder/ Jugendliche im Zimmer einschließen Kindern und Jugendlichen zur Strafe Essen vorenthalten Ausgehzeiten regeln Schlagen, körperlich strafen, züchtigen Kinder und Jugendliche beschimpfen Auf klärendem Gespräch bestehen Sexuell missbrauchen Taschengeld sperren Auf Medienkonsum achten Einzelne Kinder und Jugendliche grundlos festhalten, einsperren/ Gruppe im Haus einschließen Persönlich abwerten, insbesondere aufgrund von Abstammung, Religion, Geschlechtszugehörigkeit Waffen (Scherben, Messer etc.) wegnehmen und verbieten; Alkoholkonsum kontrollieren und möglichst unterbinden Bedrohen, direkte Androhung von Gewalt Kontakt zu Freundinnen und Freunden verbieten Kinder zum Schulbesuch anhalten Auf Gewalt, die ich sehe, nicht reagieren Schlecht über die Eltern reden Rauchen und Alkoholtrinken verbieten Taschengeldentzug Aus der Gruppe ausgrenzen oder Ausgrenzung nicht verhindern Gesellschaftliche Werte/ Normen vermitteln Sachen klauen Sachen wegnehmen und nicht zurückgeben Eine ausgewogene Ernährung anbieten Jede Anwendung körperlicher Gewalt, die nicht dem Selbst- oder Fremdschutz dient Persönlich entwerten; keinen Respekt zeigen, indem ich jemanden bloßstelle; Privatsphäre missachten, gegen Willen der Kids bei ihnen aufräumen Darauf achten, dass Kinder warm genug angezogen sind; zum Arztbesuch anhalten Mädchen oder Jungen ohrfeigen Beleidigen Grenzen setzen Zuschlagen Zur Strafe alleine in einen Raum schicken Einzelne Regeln/ Gruppenregeln vereinbaren Ohne ärztliche Zustimmung Medikamente geben Vor anderen schlecht machen und damit das Selbstwertgefühl angreifen Zur Schule oder zur Arbeit schicken Seelische Grausamkeit/ Gewalt Liebes- und Beziehungsentzug Einzel- und Gruppengespräche führen Schweigepflicht brechen (bei Volljährigen: entgegen Verbot Mitteilungen an die Eltern machen) Bloßstellen durch die Verwendung von Informationen über die Vergangenheit von Mädchen und Jungen Wiedergutmachung für ein Verhalten einfordern, das der Gruppe geschadet hat uj 11+12 (2010) 475 kinderrechte - kinderschutz Rot: Dieses Verhalten schadet Kindern/ Jugendlichen und ist deshalb verboten. BetreuerInnen können dafür bestraft werden. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche sich so schnell wie sie können jemandem anvertrauen, damit sie geschützt werden können. Gelb: Dieses Verhalten ist nicht o. k. und für die Entwicklung von Kindern/ Jugendlichen schädlich. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche dieses Verhalten mitteilen, damit wir es klären und ändern können. Grün: Dieses Verhalten ist sinnvoll, gefällt Kindern/ Jugendlichen aber oftmals nicht. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche nachfragen, wenn sie den Sinn des Verhaltens nicht verstehen. Kleine Kinder kneifen, um ihnen zu zeigen, wie weh das tut Dazu auffordern, anderen eigene Schwächen offenbaren zu müssen Mädchen/ Jungen vor anderen Kindern/ Jugendlichen bloßstellen Dazu anhalten, einen Helm beim Skaten/ Radfahren aufzusetzen Post von Jugendlichen ohne deren Erlaubnis öffnen, Post- und Briefgeheimnis verletzen Kinder und Jugendliche durch Bewertungen „klein machen“ Jemanden mit seinen Schwächen „vorführen“ Auf angemessenen Umgang mit DS-4, PSP-Portalen, Gameboy u. Ä. achten Kinder und Jugendliche durch Am-Arm-Zerren irgendwo hinbringen, wo sie nicht hinwollen Auf altersangemessene Ausgehzeiten, Kinofilme, TV-Programm achten, evtl. begrenzen In Angst versetzen Keine Gewaltspiele erlauben Willkürlich Strafen aussprechen, die ohne Bezug zur vorausgegangenen Situation sind, Kinder/ Jugendliche ignorieren, z. B. nach einem Streit Dafür sorgen, dass Essensgeld für Essen, Bekleidungsgeld für Kleidung ausgegeben wird Ungerechte Strafen bei unerwünschtem Verhalten aussprechen Nerven, damit Jugendliche zur Schule gehen Selbst eine mangelhafte Körperhygiene haben und in fragwürdiger Kleidung zur Arbeit kommen Streitsituationen vermitteln, Eingreifen bei Gewalt, Festhalten zur Gefahrenabwehr 476 uj 11+12 (2010) kinderrechte - kinderschutz bar und muss im Team thematisiert werden. Häufig entwickelt sich aber eine Grenzüberschreitung sehr fließend. Aus diesem Grunde ist die herrschende Einrichtungskultur bei dieser Thematik sehr wichtig. Sie zeigt sich darin, dass das Thema überhaupt wahrgenommen wird und dass es seitens der Leitung Richtlinien bzw. Orientierungshilfen zu der Thematik gibt. Weiterhin deutet eine hohe Fehlerfreundlichkeit auf eine adäquate Einrichtungskultur, konkret heißt das: Ich kann eigenes Verhalten im Team infrage stellen lassen. Es ist möglich, den Kollegen auf spezielles Verhalten anzusprechen, nicht um ihn „unter Druck“ zu setzen, sondern um zu sensibilisieren. Gibt es eine Sensibilität für möglicherweise grenzüberschreitendes Verhalten und Offenheit des Umgangs mit solchen Verhaltensweisen unter KollegInnen? Solche Fragen sind für die Organisationskultur sehr wichtig. Zuständig für die Entwicklung einer entsprechend offenen Kultur ist in erster Linie die Leitungsebene, da sie sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten hat und m. E. eine entsprechende Kultur fördern muss. Wie kann verhindert werden, dass Fachkräfte in der Erziehung und Betreuung der Kinder so verunsichert sind, dass bestimmte Verhaltensweisen bereits im Vorfeld vermieden werden, wie etwa Körperkontakt mit Kindern, oder dass auch Situationen wie etwa das Alleinsein mit den Kindern, Hilfe beim Waschen und Baden oder Ähnliches vermieden werden? Sie sprechen ein sehr aktuelles und schwieriges Thema an. Durch die vielen in den Medien dargestellten Missbrauchsfälle gibt es eine große Verunsicherung in der Mitarbeiterschaft bezüglich eines angemessenen Verhaltens Kindern und Jugendlichen gegenüber. Das kann in der Tat fatale Folgen haben, da Kinder, aber auch Jugendliche unbedingt den Körperkontakt auch von Pädagogen und Pädagoginnen benötigen und eine emotionale Nähe zwischen Erzieher und Jugendlichem sehr wichtig für die pädagogische Arbeit ist. Entscheidend ist die innere Haltung des Pädagogen bei seinem Handeln. Wir können und müssen als Leitung gerade in dieser etwas aufgeheizten Stimmung Mitarbeitende ermutigen, ihr Verhalten stark zu reflektieren, und wir müssen natürlich auch deutlich machen, dass schnelle pauschale Lösungen - wie z. B. eine Anweisung „kein männlicher Erzieher macht irgendetwas alleine mit einem Mädchen“ - keine adäquate Form des pädagogischen Umgangs darstellen. Leitungen haben die Verantwortung, das Thema „Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ immer wieder zu thematisieren und möglichst gemeinsam mit der Mitarbeiterschaft Orientierungen zu entwickeln. Gibt es eine Art gegenseitige Kontrolle? Und wie wirkt sich diese aus? Man kann sich ausmalen, dass diese unterstützend, aber auch konkurrierend und stigmatisierend ablaufen und sich auf die Atmosphäre der Einrichtungen bedrückend auswirken könnte. Ich habe es ja schon mehrfach angesprochen. Die positive, konstruktive gegenseitige Kontrolle ist sehr wichtig und zentraler Weg, Fehlverhalten zu verhindern. Dazu ist allerdings eine entsprechende Einrichtungskultur wichtig. Dazu gehört auch, dass Leitungen deutlich signalisieren und zusagen, Vorwürfe Mitarbeitenden gegenüber außerordentlich sorgsam zu prüfen, sodass nicht die Gefahr besteht, dass sich ein allgemeines Denunziantentum entwickelt. Externe Fachleute in einen solchen Prozess mit aufzunehmen ist sehr hilfreich. Wir sind zur Zeit dabei, Orientierungshilfen für alle Leitungsverantwortuj 11+12 (2010) 477 kinderrechte - kinderschutz lichen zu entwickeln, sodass auch sichergestellt ist, dass Leitungsverantwortliche bei Bekanntwerden von Vorwürfen oder Verdächtigungen angemessen reagieren und agieren. Wie kann man die Kinder so ausstatten, dass sie sich, wenn sie Opfer werden, Hilfe holen und nicht durch Rückzug in Schuldgefühlen oder Loyalitätskonflikten verbleiben? Wenn es dazu schnelle Lösungen gäbe, dann wären wir sicherlich schon sehr viel weiter. Als Organisation kann man aber auch Kindern gegenüber die Thematisierung der Problematik forcieren und dadurch schon bewusstseinsbildende Prozesse beim Kind fördern. Wir haben zum Beispiel Kinderrechtekataloge entwickelt. Die bekommen alle Kinder und Jugendlichen, wenn sie von uns betreut werden. Weiterhin erfahren die neuen Kinder und Jugendlichen, welche zwei oder drei Mitarbeitende als Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche fungieren. Kann eine Aufklärung der Kinder über Fehlverhalten der Fachkräfte nicht auch zu einer tiefen Verunsicherung insbesondere kleiner Kinder führen, die z. B. mit Sexualität eher unbeschwert umgehen? Wenn es um die Klärung eines ganz konkreten Fehlverhaltens geht, ist Aufklärung den Kindern gegenüber sehr wichtig und führt eher zu mehr Sicherheit. Sie müssen ja davon ausgehen, dass die Kinder auch über die Grenzverletzungen miteinander sprechen und häufig ein schlechtes Gewissen dem Täter gegenüber haben, da dieser nun sanktioniert wird. Da ist es sehr wichtig, mit den Kindern sehr ausführlich die Situation zu besprechen, damit sie ihre Scham überwinden. Wenn man eine fallunabhängige Aufklärung altersgerecht und mit viel positiver Emotionalität durchführt, sollte es nicht zu einer Verunsicherung führen. Natürlich ist es häufig problematisch, dass die Kinder bzw. Jugendlichen bereits über z. T. sehr negative sexuelle Erfahrungen verfügen, auch bevor sie in die Einrichtungen kommen. In diesen Fällen ist die Thematisierung eine besondere pädagogische Herausforderung. Wenn es tatsächlich zu grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Kindern oder Jugendlichen gekommen ist, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn wirklich ganz klar ist, dass es zu grenzverletzendem Verhalten gekommen ist, muss in erster Linie natürlich dem Kind bzw. dem Jugendlichen geholfen werden. Dies kann intern, aber auch mit externer Hilfe geschehen. Dabei ist immer wieder festzustellen, dass es keine generellen richtigen Lösungen gibt. Entscheidend ist, dass das Kind eine Person hat, die hundertprozentig seine Interessen vertritt, und dass das Kind dies auch weiß. Handelt es sich um sexuelle Grenzverletzungen, ist eine sofortige Trennung von Täter und Opfer absolut wichtig. In der Regel heißt dies bei uns auch sofortige Beurlaubung oder Kündigung. Es ist wichtig, dass sich Täter und Opfer nicht mehr berufsbedingt begegnen. Hier kann ich nur empfehlen, als Leitung sich sehr klar auf der Seite der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen, also der Opfer, zu positionieren. In der Praxis ist dies manchmal gar nicht so einfach, insbesondere wenn es sich z. B. um einen langjährigen und allgemein geschätzten Kollegen handelt. Ganz kompliziert und hochsensibel wird es für Leitungen, wenn es sich lediglich um Verdächtigungen Erziehungspersonen gegenüber handelt, in der Art, „ich habe das Gefühl, dass zwischen Frau X und dem Jugendlichen Y irgendetwas läuft“. Weil im Zuge der aktuellen Diskussion über sexuellen Missbrauch und auch unter präventiven Aspekten solche Äuße- 478 uj 11+12 (2010) kinderrechte - kinderschutz rungen durchaus an Leitungspersonal herangetragen werden, ist es sehr empfehlenswert, sich in der Organisation im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, welche Reaktionen, Handlungsschritte und Entscheidungen notwendig sind, um solche sehr komplexen und schwierigen Situationen zu meistern. Wir sind gerade dabei, für unsere Leitungsverantwortlichen eine Handlungsorientierung zu entwickeln. Sie soll insbesondere mehr Sicherheit geben in den unspezifischen Situationen von Verdächtigungen und „komischen Gefühlen“. Was die anstehenden Herausforderungen beim Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten oder Fehlverhalten angeht, was meinen Sie: Wie gut sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in diesem Feld inzwischen aufgestellt? Werden entsprechende Orientierungshilfen flächendeckend entwickelt? Ich glaube, dass das Thema mittlerweile in vielen Jugendhilfeeinrichtungen angekommen ist und es vielfältige Bemühungen gibt, dem Thema gerecht zu werden. Einige Richtlinien, die ich gelesen habe, waren sehr strukturiert und kleinteilig, allerdings habe ich dann immer die Sorge, dass das Thema „Einrichtungskultur“ zu kurz kommt, bei der es ja vor allem um die persönliche Sensibilisierung und Verantwortlichkeit jeder einzelnen Fachkraft geht. Ich kann mich natürlich durch bestimmte Richtlinien als Leitung formal absichern. Aber für den pädagogischen Alltag sind solche sehr klaren Dienstanweisungen manchmal nicht hilfreich, da es eben auch sehr um die innere Haltung des Erziehungspersonals geht, und Haltungen kann ich nur sehr bedingt durch Dienstanweisungen erzeugen. Ich glaube, dass das Thema durch die Landesjugendämter weiter positiv gefördert wird. Es gibt offensichtlich Bestrebungen, Partizipationsstrukturen in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis zu machen. Sollte dies wirklich geschehen - was ich sehr begrüßen würde -, wäre sichergestellt, dass in allen Einrichtungen der Jugendhilfe unabhängige Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche eingerichtet würden. Das wäre aus meiner Sicht ein sehr wichtiger präventiver Schritt, der den Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten nachhaltig verbessern könnte. Vielen Dank für das Interview! Das Interview führte Gabriele Bindel-Kögel. Der Autor Rainer Kröger Diakonieverbund Schweicheln e.V. Herforder Straße 219 32120 Hiddenhausen kroeger@diakonieverbund.de