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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Das „Neue Manifest zur Pflegekinderhilfe“. Eine Initiative der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder e. V.
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Jürgen Blandow
Das "Neue Manifest zur Pflegehilfe" entstand als Gemeinschaftsproduktion der "Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen" (IGfH) und des noch jungen Fachdienstes für Pflegekinderdienste "Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e. V."
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252 uj 6 (2010) Unsere Jugend, 62. Jg., S. 252 -256 (2010), DOI 10.2378/ uj2010.art26d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel pflegekinder Das „Neue Manifest zur Pflegekinderhilfe“. Eine Initiative der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder e.V. Jürgen Blandow Das „Neue Manifest zur Pflegehilfe“ entstand als Gemeinschaftsproduktion der „Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen“ (IGfH) und des noch jungen Fachdienstes für Pflegekinderdienste „Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V.“ Der Hintergrund und das Anliegen Es handelt sich um ein Grundsatzpapier zur Situation und zu den Reformnotwendigkeiten im Bereich der Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII. Seine Adressaten sind die für die Situation von rund 50.000 Pflegekindern und ihre beiden Familien, die Geburtseltern der Kinder, ihre Pflegeeltern und die Angehörigen der Pflegeeltern, Verantwortlichen: die Bundes-, Landes- und kommunale Jugendhilfepolitik, die öffentlichen und freien Träger der Pflegekinderhilfe, Amtsvormundschaften und Familiengerichte, Aus- und Weiterbildungssowie Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt die rund 2.000 Fachkräfte im Bereich der Pflegekinderhilfe. Der Text greift die wenigen fachlichen Diskurse der letzten Jahre auf und reflektiert sie auf dem Hintergrund jugendhilferelevanter gesellschaftlicher Entwicklungen. Zur Absicherung der Ergebnisse wurde eine erste Version des „Neuen Manifests“ einer Expertenrunde aus Ministerien, Landesjugendämtern, Jugendämtern und Pflegekinderdiensten freier Träger, aus Fachverbänden und aus der Pflegekinderforschung vorgelegt; die Ergebnisse der Expertentagung und wichtige Statements einzelner Personen fanden Eingang in die Schlussversion. Für den Text verantwortlich zeichnen die beiden Herausgeber, ohnehin nur im eigenen Namen handelnd, allerdings alleine. Ein „Neues Manifest“ setzt ein altes voraus. Es erschien auf Initiative des Instituts für Sozialpädagogik und Sozialarbeit (ISS) und der IGfH vor gut vier Jahrzehnten (1977) unter dem Namen Prof. Dr. Jürgen Blandow Jg. 1940; Universitätsprofessor für Sozialpädagogik im Ruhestand, wissenschaftlicher Berater und Geschäftsführer des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder e.V. uj 6 (2010) 253 pflegekinder „Manifest zum Pflegekinderwesen“. Es war, im Jahrzehnt der „offensiven Jugendhilfe“, eine erste Reaktion auf ein bis Ende der 1960er Jahre noch verkrustetes, auf traditionelle „Tugenden“ und Ordnungsvorstellungen setzendes System erzieherischer Hilfe und ein erster Versuch zur Formulierung grundlegender Prinzipien für den Pflegekinderbereich. Eine erste Aktualisierung wurde im Jahr des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in den 40 „Thesen zum Hamburger Pflegekinderkongress“ (1990) vorgenommen. Viele Forderungen der früheren „Manifeste“ sind aktuell geblieben, manches wurde zwischenzeitlich aufgegriffen, vieles ist aber auch liegen geblieben und wieder in Vergessenheit geraten. Ein „Neues Manifest“ war nötig, um an Verschüttetes zu erinnern und um den jüngeren Entwicklungen gerecht zu werden. Denn seither ist eine Menge passiert. In einer „pluralisierten“ und „individualisierten“ Welt haben Kinder es schwerer als früher, einen Weg durch den Dschungel von Verpflichtungen, Verlockungen und konkurrierenden Lebensentwürfen zu finden. Für „Kinder der Jugendhilfe“ kommen schlechte und schlechteste Startbedingungen mit häufig traumatischen Erfahrungen und biografischen Brüchen im Hintergrund hinzu. Die Jugendämter klagen über einen Mangel an Pflegefamilien. Tatsächlich sind immer weniger Personen bereit, ihre Familie für zunehmend ältere Kinder, zudem häufig mit den leiblichen Angehörigen im Huckepack, zu öffnen. Langfristige Verpflichtungen einzugehen, stößt sich an Lebensplanungen, und viele Menschen stoßen sich an der Pflegefamilien auferlegten Verpflichtung, sich als „Familie im Staatsdienst“ öffentlicher Kontrolle zu unterwerfen. Auch den Herkunftsfamilien, ohnehin schon vom Leben gebeutelt, wird vielfach sie Überforderndes abverlangt. Das „Neue Manifest“ plädiert deshalb für mehr und bessere Unterstützung aller Beteiligten, für mehr Eindeutigkeit bei Entscheidungen zum Wohl des Kindes, für mehr Verfahrensgerechtigkeit und für ein Mehr an Rechtssicherheit, für mehr ernsthafte Beteiligung von Pflegeeltern und Pflegekindern in Angelegenheiten, die ihr Leben betreffen, für eine sozialräumliche Öffnung der Pflegekinderhilfe und eine Öffnung für besondere Lebensformen. Die Hauptbotschaft ist: Wir brauchen eine Qualitätsoffensive in die Breite hinein, und wir brauchen kontrollierbare Standards für die Pflegekinderhilfe. „In die Breite hinein“ und „kontrollierbar“: Mit dieser Forderung greift das Neue Manifest ein Grunddilemma der deutschen Pflegekinderhilfe auf. Gekoppelt an den „kommunalen Eigensinn“, an die Zufälligkeit eines Interesses der kommunalen Entscheider an der Vollzeitpflege, an Sparvorgaben und die gerade fällige Organisationsreform, gibt es in der Pflegekinderhilfe „nichts, was es nicht gibt“: Fallzahlen je Fachkraft können zwischen 25 und 150 liegen. Es gibt ausgebaute Pflegekinderdienste mit vielfältigen Angeboten für Pflegeeltern und Pflegekinder in differenzierten, an den Bedürfnissen von Kindern orientierten Pflegeformen und differenzierten Betreuungssettings, aber auch die Erledigung der Pflegekinderhilfe, die diesen Namen dann gar nicht verdient, nur nebenher. Auch konzeptionell fehlen Standards für alles; alles ist erlaubt, aber nichts geboten. Um den vielen damit verbundenen Ungerechtigkeiten entgegentreten zu können, braucht man - möglichst gesetzliche - Regelungen, z. B. in Form von Leistungs- und Qualitätsentwicklungs- Vereinbarungen, wie sie Heimträgern schon lange abverlangt werden. Es darf nicht sein, dass ein ganzes System erzieherischer Hilfe niemandem Rechenschaft schuldig ist. 254 uj 6 (2010) pflegekinder Der Argumentationsgang des „Neuen Manifests“ Das Neue Manifest entfaltet seine Argumentation - in Fußnoten ergänzt und belegt - nach einem das Anliegen der Herausgeber skizzierenden Vorwort in drei Teilen. Im ersten Teil werden grundlegende Prämissen für nachhaltige Reformen in der Pflegekinderhilfe formuliert. Eine Reform, die ihren Ausgangspunkt nicht bei den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen von Pflegekindern und Pflegeeltern findet, die deren Leistungen ebenso wie die Leistungen der leiblichen Angehörigen der Kinder nicht anerkennt und unterstützt, ist das Papier, auf dem sie geschrieben wird, nicht wert - dies die erste Prämisse. Die zweite, nämlich „Die Planung von Kontinuität ist das entscheidende Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe“, rekurriert darauf, Brüche im Leben der Kinder so oft und so gut wie möglich zu vermeiden und - wo nicht vermeidbar - sie durch unterstützende Hilfen abzufedern. Zu dieser Prämisse gehört auch, dass biografische Kontinuität nur in abgestimmten Maßnahmen aller Beteiligten zwischen Gesetzgeber und Verwaltungen, FamilienrichterInnen und Fachdiensten geplant und gesichert werden kann. Der zweite Teil skizziert ausgewählte Problembereiche der Pflegekinderhilfe auf der rechtlichen und der organisatorischen Ebene, auf der Handlungs- und Umsetzungsebene und mit Blick auf die Pflegeverhältnisse rahmenden Bedingungen. Auf der Ebene der rechtlichen Gestaltung von Pflegeverhältnissen - diesem komplizierten Dreieck von Herkunftsfamilie, Pflegefamilie und staatlicher Aufsicht, in der Mitte des Dreiecks das Pflegekind - mangelt es trotz mancher Fortschritte im Verfahrensrecht noch immer an Möglichkeiten zu einem lebensweltlich orientierten Auspendeln von Bedürfnissen und Interessen im Sinne einer Winwin-Lösung für alle Beteiligten. Im Streit der Beteiligten hat das Pflegekind nicht selten das Nachsehen. Wo die Probleme auf der Organisationsebene liegen, wurde schon angedeutet: Es mangelt an Vergleichbarkeiten in Ausstattung, Differenzierung und Angebot. Das Gebot des Gesetzgebers, für Kinder mit besonderen Bedürfnissen auch besondere Pflegeformen zu schaffen, wird häufig missachtet, sodass alle Kinder und alle Pflegeeltern „über einen Kamm geschoren“ werden. Ungeklärt sind Abgrenzungsfragen zu anderen Subsystemen erzieherischer Hilfe, sodass auch die Vermittlungsquoten in entweder Pflegefamilien oder Erziehungsstellen oder in die Heimerziehung regional extrem unterschiedlich ausfallen. Auf der Handlungs- und Umsetzungsebene findet die besondere gesellschaftliche, soziale und biografische Situation von Pflegekindern zu wenig Berücksichtigung; sie sind selten eigenständiger Adressat der Pflegekinderhilfe. Andere Probleme ranken sich darum, dass Pflegeeltern mit ihren Sorgen zu häufig alleingelassen werden und es zu wenig Belastungen kompensierende Hilfen gibt. Die Expertise von Pflegekindern und Pflegeeltern für Angelegenheiten, die ihr eigenes Leben betreffen, wird von Fachdiensten zu selten abgefragt und in Entscheidungsprozessen berücksichtigt. Junge volljährige Pflegekinder erhalten, wenn sich ihre Pflegeeltern nicht „ehrenamtlich“ kümmern, nur selten Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Herkunftsfamilien gegenüber wird nur allzu gerne das „Baronvon-Münchhausen-Prinzip“, die Aufforderung, sich selbst am Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, angewendet. Konzeptionelle Schwächen gibt es in der Arbeit mit Verwandten und mit anderen Personen aus dem sozialen Umfeld eines Kindes uj 6 (2010) 255 pflegekinder oder seiner Eltern. Dass sie „anders“ sind als Fremdpflegefamilien, anderes wollen und anderes brauchen, findet selten Anerkennung. Einiges blieb in den fachlichen Diskussionen bisher nahezu ausgeklammert oder befindet sich in einem Schwebezustand: Fragen der Gewinnung von Pflegeeltern mit Migrationshintergrund; die Inpflegegabe von körperlich, geistig und mehrfach behinderten Kindern oder die Positionierung der Pflegekinderhilfe zu gleichgeschlechtlichen Pflegepersonen sind aktuelle Beispiele. Was die Rahmenbedingungen für den Bereich angeht: Es fehlt an einem eigenständigen Berufsverständnis der Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe und an auf sie zugeschnittenen Weiterbildungsangeboten. Es gibt zu wenig die Fachpraxis anleitende und den Pflegekinderbereich fundierende Forschung. In der Jugendhilfestatistik wird vieles erhoben, aber zu wenig, um Antworten auf brennende Fragen wie die tatsächliche Anzahl von Pflegefamilien oder die tatsächliche Dauer von Pflegeverhältnissen, zu finden. Im dritten Abschnitt dann werden „Anforderungen an die qualitative Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe“ formuliert. Sie beziehen sich auf die „Problemanzeigen“. Es werden also Standards - in die Breite hinein und kontrollierbar - für bedarfsgerechte Organisationsformen formuliert, für eine bedürfnisgerechte Ausdifferenzierung der Pflegekinderhilfe und zu Standards für die Unterstützung von Pflegekindern und Pflegeeltern. Auf der fachlichen Ebene werden Kriterien für eine Hilfeplanung formuliert, die sich radikal am Wohl des Kindes orientieren. Hört auf die Kids, hört auf Pflegeeltern, hört auf ihre Vereinigungen, wenn ihr etwas für sie zu entscheiden habt, ist eine weitere Forderung; lasst Pflegekinder mit ihren Sorgen nicht alleine, eine andere. Für „gute“ Entscheidungen werden auch passende, also biografisch orientierte und an Förderung interessierte diagnostische Verfahren benötigt. Für eine nachholende Sozialisation, zur Verarbeitung von Traumata und Verlusten und zur Überwindung von „Entwicklungsdefiziten“ brauchen Pflegekinder therapeutische Hilfen und besondere Förderleistungen. Pflegeeltern brauchen alltagsnahe, taktvolle und vor allem effektive Unterstützung, auch in Zeiten fast unvermeidbarer Krisen. Den Herkunftsfamilien muss dabei geholfen werden, ihr Los als „Eltern ohne Kind“ für sich produktiv zu verarbeiten und eine neue Rolle ihrem Kind gegenüber zu entwickeln. Verwandtenpflegestellen brauchen ein eigenständiges Angebot. Das sind einige der Anforderungen. Für andere Problembereiche, zur Qualifizierung der Fachkräfte, zur Überwindung von Konkurrenzen mit anderen Systemen, zu wichtigen Forschungsfragen und zur Weiterentwicklung der Jugendhilfestatistik gibt es konkrete Anregungen. Insgesamt, so auch die Quintessenz im Schlusswort des Neuen Manifests zur Pflegekinderhilfe, wird für mehr „Vernunft“ in der Pflegekinderhilfe plädiert. Eine reformorientierte Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe könnte alle Beteiligten zufriedener machen, was nicht nur den Pflegekindern und ihren beiden Familien helfen würde, sondern auch zum Nutzen der Fachkräfte, der Kämmerer und derjenigen, die Jugendhilfepolitik zu gestalten haben, wäre. Im Schlusswort heißt es aber auch: Es wurde schon viel erreicht, die letzten Jahrzehnte haben zahlreiche Fortschritte gebracht, auch den Fachkräften in der Pflegekinderhilfe gebührt Anerkennung für ihre schwierige Aufgabe unter nicht selten schwierigen Bedingungen. Was sich die Herausgeber nur wünschen, ist: Das Beste, was der Bereich bislang entwickelt hat, muss für alle gelten. 256 uj 6 (2010) pflegekinder Das „Neue Manifest zur Pflegekinderhilfe“ kann kostenfrei von den Internetseiten des Kompetenz-Zentrums Pflegekinder e.V. (www.kompetenzzentrum-pflegekinder. de) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (www.igfh.de) heruntergeladen werden. Bestellt werden kann es gegen kleine Unkostenerstattung auch als Broschüre über die Geschäftsstellen der beiden Organisationen: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen: info@igfh.de Kompetenz-Zentrum Pflegekinder: info@ kompetenzzentrum.pflegekinder.de Der Autor Prof. Dr. Jürgen Blandow blandow@uni-bremen.de (Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit; 2) 2010. 122 Seiten. (978-3-497-02126-0) kt Welche Arbeitsabläufe sind kennzeichnend für den Handlungstypus „Koordinierende Prozessbegleitung“? Für wen und an welchen Orten Sozialer Arbeit spielt dieser Typ professionellen Handelns eine Rolle? Antworten darauf sind wichtig für die Einordnung dieser Teilgebiete der Sozialen Arbeit und ihrer Einschätzung als mögliche spätere Arbeitsfelder für Studierende. Beispiele aus dem Berufsalltag im Sozialpsychiatrischen Dienst, Allgemeinen Sozialdienst und in der ambulanten Behindertenhife zeigen die Vielfalt der Aufgaben, Adressaten und Arbeitsarrangements anschaulich und praxisnah. a www.reinhardt-verlag.de
