unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2010.art34d
4_062_2010_7+8/4_062_2010_7+8.pdf71
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Was ist der Fall? Die Fallen bei der Definition Fall Oder: Mit den Fällen in die Fallen?
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Maria Lüttringhaus
"Können Sie sich vorstellen, einen Beitrag zu dem Thema: Was ist der Fall? zu schreiben?" So die Anfrage der Herausgeber von unsere jugend an mich. Ausgangslage ist, dass der Fall als solcher im Sprachgebrauch allerorten vorkommt, jedoch nirgendwo konkret erklärt ist. Wann ist ein Fall ein Fall bzw. ab wann ist ein Fall definitiv ein "Fall"?
4_062_2010_7+8_0005
uj 7 + 8 (2010) 317 Unsere Jugend, 62. Jg., S. 317 -324 (2010) DOI 10.2378/ uj2010.art34d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Was ist der Fall? - Die Fallen bei der Definition Fall Oder: Mit den Fällen in die Fallen? Maria Lüttringhaus „Können Sie sich vorstellen, einen Beitrag zu dem Thema: ‚Was ist der Fall? ‘ zu schreiben? “ So die Anfrage der Herausgeber von unsere jugend an mich. Ausgangslage ist, dass der Fall als solcher im Sprachgebrauch allerorten vorkommt, jedoch nirgendwo konkret erklärt ist. Wann ist ein Fall ein Fall bzw. ab wann ist ein Fall definitiv ein „Fall“? falldefinition Als Trainerin im Bereich Case Management und Sozialraumorientierung in zahlreichen Kommunen und bei unterschiedlichen Anbietern im Bereich Hilfen zur Erziehung bot es sich an, sich dieser Frage von der Praxis her zu nähern, insbesondere aus dem Blick des derzeit aufgrund der Kostendebatte besonders ins Visier geratenen Feldes der Hilfen zur Erziehung (HzE). Begrifflichkeiten rund um den Fall gibt es genug, wie z. B.: Fallaufkommen, Fallzahlen, Fallbudget, Fallmanagement, Falleingangsphase, HzE-Fall, Fallbesprechung, Falleinordnung, Fallverteilung, Fallverständnis, Fallbelastung, Krisenfall, Fallvorlage, Fallzuständige u. v. m. Und dabei treffe ich immer wieder auf die unterschiedlichsten Interpretationen und Umsetzungen in der Praxis. Diese kann ich hier in diesem Artikel jedoch nicht „entschlüsseln“! Ich habe mich stattdessen dazu entschlossen, auf einige Kernbereiche der Falleingangsphase einzugehen, die vielerorts dazu führen, dass ein Mensch oder Menschen zum Fall werden (Teil I). Dann will ich auf Stolpersteine aus der Praxis hinweisen, die ich zum Teil seit längerer Zeit, zum Teil aktuell verstärkt rund um den Fall beobachte (Teil II). Da ich die Komplexität des Falles nur bruchstückhaft erfassen werde, habe ich mit den Herausgebern überlegt, Sie - die LeserInnen dieses Beitrags - als ExpertInnen zu einer Debatte einzuladen (Teil III in einem Folgeheft). Sie kennen Aspekte, mit der derzeitigen Praxis des Erfassens eines Falles, die anderen LeserInnen helfen können, ihre Praxis kritisch zu beleuchten? Sie kennen Auswege, kennen Ideen, die die hier benannten kritischen Entwicklungen angehen? Dann schicken Sie uns bitte in der üblichen Kurzform einen Leserbrief. Wir veröffentlichen in einem Folgeheft die für diese Debatte hilfreichen Anmerkungen. Dr. Maria Lüttringhaus Jg. 1964; Dr. phil., Dipl.-Sozialpädagogin und Dipl.-Pädagogin, Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case Management (DGCC) Essen, freie Mitarbeiterin beim ISSAB-Uni Duisburg-Essen 318 uj 7 + 8 (2010) falldefinition Falleingangsphase: Was wird ein Fall? Grundlagen der Fallarbeit zur Nachvollziehbarkeit der Diskussionspunkte Um die Aspekte und Stolpersteine nachvollziehen zu können, wann ein Fall ein Fall wird, bedarf es einer gemeinsamen Reflexionsfolie. Deshalb will ich hier zunächst kurz ein paar Grundlagen der Fallarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe skizzieren und bitte um Nachsehen, dass die sich dahinter verbergende Komplexität sehr verkürzt dargestellt ist (ausführlich dazu Lüttringhaus 2007). a) Die Falleinordnung Beim Erfassen einer Situation ist es für die weitere Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich, eine Falleinordnung vorzunehmen: Führen die Sachverhalte, die Ressourcen und der „Kooperations-Wille“ zu einer Einordnung in den sog. „Freiwilligenbereich“ oder zu einer Einordnung in den Bereich des Kindesschutzes („Grau- oder Gefährdungsbereich“)? Der Kindesschutzbereich ist der Bereich, in dem Personensorgeberechtigte nicht mehr allein entscheiden, ob sie mit den Fachkräften im Kontakt stehen, sondern durch den Schutzauftrag, den die Fachkräfte haben, stehen sie mit ihnen in einem Zwangskontakt (weiteres hierzu in: Lüttringhaus/ Streich 2010). b) Die systematische Fallbearbeitung Das weitere Vorgehen der Fachkräfte ist abhängig von der Falleinordnung. In dem von uns in Beratungen angewendeten Verfahren - das dem Fachkonzept Sozialraumorientierung (Hinte/ Trees 2006; Hinte 2006) und dem ressourcenorientierten Case Management (Lüttringhaus/ Streich 2007) verpflichtet ist - erfolgt das weitere Vorgehen entsprechend der oben dargestellten Arbeitsbereiche systematisch: im „Freiwilligenbereich“ sind die Themen, der Wille und die Ziele der Betroffenen Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen. Im Kinderschutzbereich werden entweder Informationen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung geklärt oder drohende oder vorhandene Kindeswohlgefährdung abgewendet. Die vorhandenen Sachverhalte der drohenden oder vorhandenen Kindeswohlgefährdung und die erteilten Auflagen und Aufträge sind dementsprechend Grundlage für das weitere Handeln. Exemplarisch will ich hier im Folgenden den Kreislauf des ressourcenorientierten Vorgehens im „Freiwilligenbereich“ skizzieren, da der Großteil der Fälle der Jugendhilfe überwiegend hier einzuordnen ist. Die Grafik soll beispielhaft dazu dienen, im weiteren Verlauf des Beitrags klarer zu erfassen, an welchen Punkten in der Praxis die unterschiedlichen Definitionen eines Falles erfolgen. c) Die Falleingangsphase Zunehmend ist festzustellen (in vielen Kommunen und Kreisen, in denen ich/ wir beratend tätig bin/ sind), dass KlientInnen überwiegend zu den MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste (im folgenden zur Vereinfachung vereinheitlicht ASD genannt) kommen, weil sie von anderen Institutionen mehr oder weniger dringlich „geschickt“ werden. KlientInnen erscheinen beim ASD weniger aus eigener Motivation oder eigener Antriebsfeder, sondern befolgen den Rat oder die „eindringliche“ Empfehlung einer anderen Institution, wie z. B. Schule, Kindergarten, Psychiatrie etc. und starten damit vermeintlich unfreiwillig im „Freiwilligenbereich“. Zudem wird von den ASD-MitarbeiterInnen vermehrt benannt, dass ihnen für die sogenannte „Falleingangsphase“ vom „Erfassen der Situation“ bis zur „Planung der Schritte und uj 7 + 8 (2010) 319 falldefinition Maßnahmen“ (s. o.) zunehmend weniger Zeit zur Verfügung steht. Auch wenn vielerorts die Verfahren zur Sozialpädagogischen Diagnose verfeinert wurden, werden aufgrund des Zeitmangels überwiegend entscheidungsorientierte-legitimatorische Verfahren sozialpädagogischer Diagnostik angewandt (auf Nachfrage zeigte sich, dass bis zur Entscheidung, ob eine Hilfe zur Erziehung eingerichtet wird, oft nur noch bis zu drei Gespräche geführt werden). Erfasst werden insbesondere relevante Informationen und Einschätzungen zu den Störungen und Defiziten einzelner Personen oder familiärer Systeme, psychische Belastungssituationen, Vorgeschichte, Verläufe und Ressourcen (so Schrapper 2006). Die unterschiedlichen Verfahren zur Systematisierung sollen überwiegend dazu dienen, die Zuständigkeit geklärt zu haben, „nichts Wichtiges“ zu vergessen und alles Bedeutsame dokumentiert zu haben (Bayrisches Landesjugendamt 2001). Aufgrund eines zunehmend im Wandel begriffenen Arbeitsfeldes des ASD erfolgt die weitere differenzierte Diagnostik dann durch die Leistungserbringer im Bereich Hilfen zur Erziehung. Fazit für die Falldefiniton: Aufgrund veränderter zeitlicher Rahmenbedingungen wird ein Fall viel frühzeitiger ein Fall. Das Erfassen der Situation eines Falls muss daher zunehmend prägnanter erfolgen. Vertiefende Verfahren werden nach der Falleingangsphase beim ASD zunehmend delegiert. Kreislauf: Ressourcenorientiertes Vorgehen (im Freiwilligenbereich) Ergebnisauswertung bezogen auf: a) die Zielerreichung b) die Ressourcenaktivierung bezogen auf die Ziele c) den sonstigen Ressourcenaufbau Erfassung der Situation einschließlich Ressourcenerfragung Wille des/ der Betroffenen Ressourcencheck bezogen auf die Ziele Planung der Schritte/ Maßnahmen Zwischenstand der Zielerreichung Ressourcencheck bezogen auf die Handlungsziele Vereinbarung/ Kontrakt Erarbeitung der Richtungsziele einschließlich Aushandlungsprozess Wille Handlungsziele Handlungsschritte Vereinbarungen Zwischenauswertung Durchführung Abb. 1 Quelle: Lüttringhaus/ Streich/ Welbrink, iSSAB, Essen 2007 320 uj 7 + 8 (2010) falldefinition Zu den Eckpunkten einer prägnanten systematischen Situationserfassung in der Falleingangsphase im Freiwilligenbereich gehören: • das Erfassen der Themen/ Probleme: Wer hat welches Problem? Welche Themen und Situationen sind die Vordringlichsten aus dem Blick der KlientInnen? Wie sehen diese konkret aus? Was hat zum jetzigen Zeitpunkt Priorität aus dem Blickwinkel der Betroffenen? • das Erfassen der Gründe und Ursachen: Womit begründen die Betroffenen selbst, dass die Situation/ das Verhalten von Personen so ist, wie es ist? Womit setzten sie es in Verbindung? Was sehen andere Personen oder Institutionen als Ursache für die in Angriff zu nehmende Situation? • das Erfassen der Folgen: Welche Auswirkung hat die vorhandene Situation auf die Personen selbst? Wie gewichtig ist diese Auswirkung? Welches Bild einer zukünftigen Veränderung entsteht dadurch bei wem. (Hier beginnt der Pfad zur Erkundung des Veränderungswillens und der Ziele! ). Erst der Blick auf die Folgen ermöglicht eine Legitimation der Unterstützung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. • das Erfassen der Ressourcen: Welche Ressourcen gibt es rund um das Thema bzw. die Themen: aus der Vergangenheit und in der Gegenwart. Hierbei werden Ressourcen aus den vier Ressourcenbereichen persönliche Ressourcen, soziale Ressourcen, materielle Ressourcen und infrastrukturelle Ressourcen erkundet. Die Ressourcenerfassung läuft stets parallel zu den oben genannten Punkten. Falleingangsphase: Erste Falldefinitionen im Verfahren der Fallbearbeitung Vor dem Hintergrund der soeben skizzierten Grundlagen können wir uns nun der Frage nähern: „Wann werden Menschen zu Fällen? “ oder „Wann werden Fälle als solche in der Kinder- und Jugendhilfe als Fälle bezeichnet? “ Die soeben skizzierten grundsätzlichen Eckpunkte des Erfassens der Situation klären die Fallzuständigkeit sowie die grundsätzliche Legitimation von Unterstützungsleistungen in dem jeweiligen Fall. Ist die Ausgangslage der Person/ en kompatibel mit dem Auftrag der eigenen Jugendhilfeinstitution? Falls nicht, wird der Person oder den Personen die „Nicht-Zuständigkeit“ erklärt und ggf. werden andere Weitervermittlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ist nun mehr die Kinder- und Jugendhilfe zuständig, dann findet die Fallverteilung statt. Wer aus der Institution wird den Fall übernehmen? In den Gesprächen zum Erfassen der Situation wird dann im weiteren Verlauf gecheckt, ob es ein „Beratungsfall“ ist im Sinne einer arbeitsfeldspezifischen Beratung (z. B. Trennungs- und Scheidungsberatung). Die vorhandene bzw. die fehlende Ressourcenlage entscheidet im Verlauf der Falleingangsphase darüber, ob es sich in diesem speziellen Fall um einen Kurzberatungsfall handelt, der mit wenigen Gesprächen beendet ist (vielerorts in etwa: ein bis zwei Gespräche), oder um einen „Beratungsfall auf längere Sicht“, bei dem sich eine längerfristige unterstützende Begleitung herauskristallisiert. Reicht die Kurzberatung nicht, so wird in diesem Zuge zunächst geklärt, ob es ein „Delegationsfall“ wird: Wohin können sich die Personen mit ihrem Anliegen wenden und kann evtl. die konkrete Weitervermittlung zu anderen (Fach-) Personen/ Institutionen/ Vereinen/ etc. stattfinden (z. B. Erziehungsberatungsstellen; Trainingskurse etc.), die - z. B. im Vergleich zum ASD - oftmals niederschwelligere und „normalere“ Dienstleister darstellen? uj 7 + 8 (2010) 321 falldefinition D ie Frage, inwieweit an dieser Stelle schon von einer „Fall-Arbeit“ gesprochen werden kann/ muss, wird völlig unterschiedlich beantwortet: In einer Kommune erhielten wir die Antwort: „Ein Fall ist alles, wozu eine Akte angelegt wird - und zwar immer dann, wenn das Gespräch länger als eine Stunde gedauert hat! “ Anderenorts wird erst gezählt, wenn eine Hilfe zur Erziehung „eingerichtet“ wird. Letztlich könnte es ja egal sein, wann was als Fall gezählt wird (solange gut gearbeitet wird) - wenn nicht gerade die offiziell erfassten „Fallzahlen“ ein zentrales Steuerungsinstrument für die Personalbemessung und Controllingverfahren wären. Darauf will ich im nächsten Unterkapitel eingehen. In welchen „Fallen“ die „Fälle“ landen können Die unklare Falleinordnung Werden Fälle bearbeitet, ohne klar zu unterscheiden, ob sich die Ausgangslage des Falles im „Freiwilligen-“ oder im „Kindesschutzbereich“ bewegt, so bleibt auch die weitere Vorgehensweise für alle Beteiligten im Hilfesystem diffus. Betroffene wie Hilfedurchführende schwimmen im Trüben. Kann die ASD-Fachkraft die Betroffenen jederzeit „ziehen lassen“, also den Fall beenden, wenn diese ihre Ziele nicht mehr erreichen wollen? Oder muss die ASD-Fachkraft oder die „Hilfe-durchführende Fachkraft“ einen Fuß in der Tür haben, um unklare Kindesschutzfragen zu klären, drohender Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken oder muss sie sofort aktiv werden, um die vorhandene Kindeswohlgefährdung abzuwenden? Fazit: Bei der Falldefinition ist wichtig, klar zu definieren, ob es sich um einen Leistungsbereichsfall oder Kindesschutzfall handelt, denn unklare Definitionen führen häufig zu Irritationen im Beziehungsdreieck Betroffene - ASD-MitarbeiterIn - Hilfe durchführende Fachkraft. Sie begünstigen oft die (so bezeichneten) „Fallverschleppungen“, befördern in der Tendenz die „Gängelei“ von KlientInnen und verhindern Offenheit gegenüber den Anliegen aus der Sicht der betroffenen Personen. Die Zählfalle Fälle werden gezählt, Statistiken aufgestellt und ausgewertet. Auswirkungen solcher Statistiken sind Bereichszuschnitte, Personalzuschnitte, Fallverteilungen auf MitarbeiterInnen, Größe der Budgets etc. Werden bei solchen Zählverfahren z. B. ausschließlich „HzE-Fälle“ als Fälle gezählt oder werden diese bei Auswertungen stärker gewichtet, dann sind die nachfolgenden Auswirkungen nicht von der Hand zu weisen: Der Arbeits- und Zeitaufwand im Bereich der präventiven Arbeit, sowie der Arbeit im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung wird nicht angemessen berücksichtigt. Die Folge: MitarbeiterInnen müssen gewissermaßen „HzE-Fälle“ vorweisen können, damit ihre Arbeitsbelastung auch offiziell oder statistisch darstellbar wird (werden Fälle gezählt, für die eine Akte angelegt wird, und bilden diese die Steuerungsgrundlage für die Personalbemessung, hat dies ähnliche Konsequenzen zur Folge [s. dazu Hinte 2004; Hinte/ Groppe/ Litges 2003]). Fazit: Zählverfahren mit oben genannten Grundlagen stehen sogar im Gegensatz zu den von den Institutionen favorisierten Fachkonzepten der Ressourcen-, Lösungs- und 322 uj 7 + 8 (2010) falldefinition Sozialraumorientierung. Es ist die Verführung gegeben, dass Fälle schnell in „HzE- Maßnahmen“ überführt werden, damit die aufkommende und durchgeführte Arbeit auch entsprechend bewertet wird. Personalkapazitäten werden vielerorts auf der Grundlage solcher Zählverfahren abgezogen, Bezirkszuschnitte vergrößert, Fallverteilungen zugunsten von „HzE- Fällen“ verändert. Die Fallgleichmacherei Ein Fall ist leider fast allerorts 1 (! ) Fall: Unterschiede in der Intensität der Fallbearbeitung werden beim Zählen der Fälle nicht berücksichtigt. Dies hat z. B. hohe Bedeutung bei sogenannten „Rückführungsfällen“ vom stationären Bereich ins häusliche Umfeld. Sie sind i. d. R. für die ASD-MitarbeiterInnen aufwendiger als „stationäre Fälle“ und müssten - betrachtet man den Aufwand - weit höher als nur mit dem Faktor „1“ gezählt werden. Die Versuchung ist bei gleichen Zählanteilen entsprechend groß - häufig aus Gründen mangelnder Zeitkapazitäten -, solche Fälle als „stationäre Fälle“ weiterlaufen zu lassen. Entsprechendes gilt für die Leistungserbringer im stationären Bereich: „Rückführungsfälle“ erfordern eine intensivere Elternarbeit und oft eine Kombination mit ambulanten Hilfen, um die Ressourcen der Eltern aktivieren zu können (in der Tendenz brechen sie ja bei Unterbringungen eher weg! ). Finanzierungsmodelle, die „Doppelhilfen“ zulassen und bei Rückführungsperspektiven die Pauschalen für den stationären Träger grundsätzlich erhöhen, sind immer noch die absolute Ausnahme. Zudem müssen vielerorts die Fallwiedervorlagen bei ambulanten Hilfen engmaschiger erfolgen als bei stationären Hilfen, mit dem entsprechenden Mehraufwand für die fallführende Kraft. Fazit: Der Fall wird i. d. R. nicht unterschiedlich im Arbeitsaufwand gewichtet. Dies befördert vielerorts solche Fallverläufe, die zeitunaufwendiger für den ASD sind, jedoch nicht ressourcen- und lebensweltorientiert im Sinne der KlientInnen. Die „Selbsthilfe“-Zeitfalle In der Kinder- und Jugendhilfe gilt es Lösungswege entsprechend des ressoucenorientierten Ansatzes zu nutzen und zu erschließen. Es gilt die Ressourcen der betroffenen Person selbst, die Ressourcen aus deren Umfeld und „normalere“ Lösungen des Sozialraums zu aktivieren, um die unten skizzierte vierte Säule (die Fachebene der Institutionen der Jugendhilfe) überflüssig zu machen. Ich kenne nun durchaus die Fälle, bei denen die Ressourcenaktivierung aus Zeitmangel, aufgrund mangelnden Wissens um die Ressourcen des Sozialraums oder aufgrund einer allzu fürsorgerischen Haltung aus dem Blickfeld gerät. Zudem nehme ich aber auch wahr, dass der Ansatz der Ressourcenaktivierung manchmal zu einer neoliberalen Ideologie verkommt, bei dem die KlientInnen per se innerhalb eines zunehmend verkürzten Zeitfensters ohne Hilfe mit der vierten Säule klarkommen sollen. Fälle, die über einen längeren Zeitraum begleitet werden, schaden dann dem Image des/ der Mitarbeiters/ In des ASD („Die hat den Fall wohl laufen lassen! “) und des Leistungserbringers („Die verschleppen Fälle“ oder „Die hat keine Distanz mehr“). Fakt ist: Ich erlebe vor allem im ambulanten Bereich vermehrt Fälle, in denen psychische Erkrankungen und Bildungsdefizite dazu führen, dass es oftmals nicht möglich ist, die vierte Säule schnell überflüssig zu machen: Die Person will vieluj 7 + 8 (2010) 323 falldefinition leicht, kann aber nicht mehr Ressourcen aktivieren, das soziale Umfeld hält kaum aktivierbare Ressourcen vor und das Angebot oder die Qualität der Ressourcen des Sozialraums reichen nicht aus. Ein langfristig angelegtes Unterstützungssetting der Jugendhilfe ermöglicht hier oftmals, dass Kinder und Jugendliche in ihrem familiären Umfeld verbleiben können, und verhindert eine (teure) Fremdunterbringung. E s sind Fälle, für die wir anregen, in der Fallbearbeitung zu unterscheiden zwischen den „Anteilen der Ressourcenaktivierung“ und den Anteilen, in denen es bestimmte Anteile im Bereich „Care-Management“ gibt (evtl. durch Prozentanteile in der Fallarbeit oder Skalierung). Deutlich wird dies mit Blick auf den Bereich der Krankenpflege: Beispielsweise wäre das bei einem Schlaganfallpatienten die Klärung, wo und bei was der Patient aktiviert werden kann und will und welcher Anteile der Pflege es bedarf zur Verhinderung von weiteren Schädigungen. • Ressourcenaktivierungsanteile: Die Anteile der Fallbearbeitung, in denen im oben skizzierten Sinne eine Ressourcenaktivierung durch pädagogische Arbeit möglich ist, also aktivierendes Case Management (vgl. dazu Löcherbach/ Mennemann/ Hermsen 2009) • Care-Managementanteile: Die Anteile, in denen die vierte Säule eine stabilisierende, ressourcenerhaltende Funktion hat, um Schlimmeres zu verhindern (Anmerkung: Da die Anteile der aktivierenden pädagogischen Arbeit hier an ihre Grenzen stießen, gilt es zugleich zu klären, wie die nichtpädagogischen Anteile durch andere Hilfen ersetzt werden können: z. B. Familienunterstützende Hilfen wie Haushaltshilfe, Patensysteme). Wie schon eingangs erwähnt: Mehr als einen rudimentären ersten Einstieg in die komplexe Welt des Falles konnten wir nicht leisten. Für den Fall des Falles: • dass Ihnen als LeserIn kritisch bereichernde Anmerkungen in den Sinn kamen, • Sie an der ein oder anderen Stelle etwas ergänzen oder gerade rücken möchten, Ressourcenorientierung Lösungswege Subjektebene: Wille und Ressourcen der Person Ebene der Familie und nahestehender Personen: Wille der Person und Ressourcen aus dem Umfeld Stadtteil- und Sozialraumebene: Wille der Person und fallübergreifende Ressourcen Fachebene der Institution: Wille der Person und Ressourcen der Institution 1 2 3 4 Abb. 2 Quelle: Lüttringhaus/ Lüttringhaus/ Streich, iSSAB, Essen 2004 324 uj 7 + 8 (2010) falldefinition • wenn Sie Hinweise für eine gelingende „Fallpraxis“ haben, die die oben benannten Klippen der Praxis (und natürlich auch die von uns unzureichend berücksichtigten) umschiffen können, sind Sie herzlich eingeladen, in diese Diskussion mit einzusteigen und Ihre Ideen an die im Impressum angegebene Adresse oder an schriftleitunguj@web.de zu senden. Literatur Bayrisches Landesjugendamt (Hrsg), 2010: Sozialpägagogische Diagnose. Arbeitshilfe zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs. München Hinte, W., 2004: Sozialraumorientierung. Budgets und die Praxis integrierter Erziehungshilfen. In: Peters F./ Koch, J. (Hrsg.): Integrierte erzieherische Hilfen. Flexibilität, Integration und Sozialraumbezug in der Jugendhilfe. Weinheim/ München, S. 57 - 74 Hinte, W., 2006: Sozialraumorientierung und Sozialraumbudgets - ein Plädoyer für begriffliche Klarheit. In: sozial extra, 18. Jg. H. 6, S. 28 - 31 Hinte, W./ Kreft, D., 2008: Sozialraumorientierung. In: Kreft, D./ Mielenz, I. (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Weinheim/ München, S. 879 - 883 Hinte, W./ Treeß, H., 2006: Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Weinheim/ München Hinte, W./ Groppe, J./ Litges, G., 2003: Sozialräumliche Finanzierungsmodelle. Qualifizierte Jugendhilfe auch in Zeiten knapper Kassen. Schriftenreihe Modernisierung des öffentlichen Sektors, Band 20. Berlin Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) (Hrsg.), 2010: Der Allgemeine Soziale Dienst. Aufgaben, Zielgruppen Standards. München/ Basel Löcherbach, P./ Mennemann, H./ Hermsen, T. (Hrsg.), 2009: Case Management in der Jugendhilfe. München/ Basel Lüttringhaus, M., 2007: Qualitätssicherung in der Jugendhilfe - trotz knapper Kassen: Grundlagen des Konzepts sozialraumorientierter Jugendhilfe. In: Evangelische Jugendhilfe, 84. Jg., H. 2, S. 74 - 86 Lüttringhaus, M./ Streich, A., 2010: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung. In: ISS (Hrsg.): Der Allgemeine Soziale Dienst. Aufgaben, Zielgruppen Standards. München/ Basel, S. 123 - 138 Lüttringhaus, M./ Streich, A., 2007: Zielvereinbarungen in der Sozialen Arbeit: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. In: Gillich, S. (Hrsg.): Nachbarschaften und Stadtteile im Umbruch. Gelnhausen, S. 135 - 149 Schrapper, C., 2008: Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen. In: Kreft D./ Mielenz I. (Hrsg.): Wörterbuch der Sozialen Arbeit. Weinheim/ München, S. 197 - 205 Wendt, W. R., 2001: Case-Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Eine Einführung. Freiburg im Breisgau Die Autorin Dr. Maria Lüttringhaus LüttringHaus Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case-Management (DGCC) Dr. Maria Lüttringhaus Gervinusstraße 6 45144 Essen ml@luettringhaus.info
