eJournals unsere jugend63/3

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2011.art11d
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2011
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Jugendberufshilfe unter Modernisierungsdruck

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2011
Sven Heuer
Zwischen Anpassung an die Aktivierungspolitik und professioneller Eigenständigkeit kreist die Jugendberufshilfe um neue Orientierung. Ökonomische Kriterien bestimmen verstärkt den Wettbewerb der Maßnahmen und gleichzeitig die Eigenständigkeit der sozialpädagogischen Professionalität. Mit der Umsetzung von Hartz-Reformen haben sich Handlungsspielräume der Jugendberufshilfe verändert - und dies unter erheblichem Modernisierungsdruck.
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98 unsere jugend, 63. Jg., S. 98 - 105 (2011) DOI 10.2378/ uj2011.art11d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Jugendberufshilfe unter Modernisierungsdruck Folgen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik auf Konzepte und Profession Zwischen Anpassung an die Aktivierungspolitik und professioneller Eigenständigkeit kreist die Jugendberufshilfe um neue Orientierung. Ökonomische Kriterien bestimmen verstärkt den Wettbewerb der Maßnahmen und gleichzeitig die Eigenständigkeit der sozialpädagogischen Professionalität. Mit der Umsetzung von Hartz-Reformen haben sich Handlungsspielräume der Jugendberufshilfe verändert - und dies unter erheblichem Modernisierungsdruck. von Sven Heuer Jg. 1979; Dipl.-Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter, Sozialpädagoge der Werkstattschule Bremerhaven, Arbeitsbereich Berufsintegration, Jugendberufshilfe Jugendberufshilfe unter arbeitsmarktpolitischen Vorzeichen Seit nunmehr fünf Jahren wird - im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Neusteuerung durch die Umsetzung des Reformkonzepts „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ - die Jugendsozialarbeit neuen Einflüssen ausgesetzt. Die Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik hinterlässt gerade in Arbeitfeldern der Beschäftigungsförderung, die sozialpädagogische Begleitung der Berufsfindung und -integration von Jugendlichen gewährleistet, weitreichende Folgen. Unter dem Prinzip des „Fördern und Fordern“ und dem gesetzlichen Inkrafttreten der Hartz- Reformen (SGB II) ist der Wechsel vom wohlfahrtsstaatlichen Sozialstaat zum aktivierenden Sozialstaat markiert. Das „Welfare“-Prinzip als wohlfahrtsorientiertes Versorgungssystem mit der zentralen Aufgabe, Hilfebedürftigen ein Minimum soziokultureller Teilhabe zu gewährleisten, weicht dem „Workfare“-Modell, das im Zentrum die Förderung von Beschäftigungsfähigkeit („employability“) der BürgerInnen sieht (vgl. Galuske/ Rietzke 2008, 403). Der einstig hilfebedürftige„Klient“ wird per Gesetz zum selbstverantwortlichen „Kunden“ mit Rechten und Pflichten. Die Bedarfslagen der „KundInnen“ werden von SGB II-Einrichtungen vor Ort - wie den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) - ermittelt, um Beratungs-, Förderungs- und Integrationsangebote mit dem Ziel beruflicher Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bereitzustellen. Die Jugendberufshilfe als Teilsegment der Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe: SGB VIII) steht 99 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben mit ihren vielseitigen Hilfeangeboten vor allem an der „ersten Schwelle“, also beim Übergang von Schule in Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse, bereit. Die Arbeitsformen, Angebote und Ansätze reichen von niedrigschwelligen Beratungsangeboten, Beschäftigungsangeboten für sogenannte benachteiligte Jugendliche, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) bis zu außerbetrieblichen Ausbildungen. Die Verschränkung mit Leistungen der„Arbeitsförderung“ (SGB III) bildet somit einen Teil der Schnittstellenfunktion der Jugendberufshilfe. Die Maßnahmen der Jugendberufshilfe, die für junge Menschen bereitstehen, folgen somit sowohl dem „alten Sozialstaatspostulat“ und sozialpädagogischen Programm „Hilfe zur Selbsthilfe“ als auch dem neuen „Workfare“- Prinzip „Hilfe zum Wettbewerb“. Aktivierungspolitische Vorstellungen von Beschäftigungsfähigkeit wirken sich über das Feld der Sozialhilfepolitik auf die Sozialpolitik aus (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2005, 13). Somit ist das Dilemma der Jugendberufshilfe benannt. Die Jugendberufshilfe mit ihren vielfältigen Angeboten und Maßnahmenstrukturen wird unter arbeitsmarktpolitischen Vorzeichen als Dienstleistung „eingekauft“, muss jedoch ihren jugendhilfespezifischen Integrationsauftrag erfüllen, um einerseits die sozialarbeiterische Qualität und Professionalität abzusichern und andererseits ihre Eigenständigkeit zwischen Personenorientierung (Hilfeziel: Soziale Integration) und Arbeitsmarktorientierung (Hilfeziel: Beschäftigungsfähigkeit) auszubalancieren. Wie die Strukturen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Anpassungsprozesse der Jugendberufshilfe einfordern und welche Konsequenzen in der Förderpraxis die Folge sind, wird anhand des Modernisierungsdrucks der Aktivierungspolitik unter SGB II-Kriterien in den folgenden Anmerkungen zum Stand der Jugendberufshilfe umrissen und praxisnah konkretisiert. Betriebswirtschaftliche Effizienzgebote und Orientierung zu sozialem Dienstleitungscharakter umschreiben nicht nur Modernisierungsbewegungen, sondern nehmen Einfluss auf fachliche Professionsbestimmungen und erzeugen methodischen Druck. Druck deshalb, so die These, weil genuine sozialarbeiterische Professionalisierungsmerkmale auf der Folie der Berufsintegration vonseiten der Arbeitsmarktpolitik beurteilt und indirekt mitgesteuert werden. Ökonomisierungsprozesse und sozialarbeiterische Professionsfragen bilden das Fundament von Positionsbestimmungen der Jugendberufshilfe. Zwischen Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik ringt der Sektor Jugendberufshilfe um seine sozialpädagogische Orientierung. Gesetzliche Handlungslogiken: zwischen Jugendhilfe und aktivierendem Sozialstaat Für Jugendsozialarbeit ist erstrangig sozialpädagogisches Ziel, die Vermeidung von sozialer Benachteiligung und den diesbezüglichen Abbau einzuleiten (vgl. § 13 SGB VIII). Für die Aktivierungspolitik und ihren Schwerpunkt - Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Hilfesuchenden - sind Angebote des SGB II, III auf den Abbau oder die Vermeidung drohender und entstandener Ausbildungs- oder Arbeitslosigkeit gerichtet. Die Schnittstellenfunktion der Jugendberufshilfe liegt zwischen den Sozialgesetzbüchern SGB VIII, SGB II und III. Mit der Einführung des SGB II vollzog sich nicht nur definitorisch eine Wende in der Zuschreibung. Der einstige Hilfebedürftige - unter der Voraussetzung der alltäglichen Arbeitsfähigkeit von drei Stunden - wird zum Arbeitssuchenden umfunktioniert, der Rechten und Pflichten untersteht. Im Rahmen der Jugendhilfe ein folgenreicher Effekt. Die gesetzliche Vorrangigkeitsregelung, die Leistungen der Arbeitsförderung (SGB III) den Leistungen nach Jugendhilfe (SGB VIII) voranstellt, unterstreicht die inhaltliche Einflussnahme auf die konzeptionelle Ausrichtung der Jugendberufshilfe. 100 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben Auf der Kooperationsebene liegt eine Doppelstruktur zugrunde: „Jugendberufshilfe steht zwischen Beschäftigungsförderung und Jugendsozialarbeit. Das heißt, sie ist Arbeitsfeld sowohl der Arbeitsagenturen als auch der Jugendämter. Hier treffen zwei Handlungslogiken aufeinander, die unterschiedlichen Politikbereichen unterstehen“ (Michel-Schwartze 2009, 15). Arbeitsagenturen und Jugendämter unterstehen nicht nur anders gewichteten Gesetzesgrundlagen, sondern folgen auch anderen Handlungslogiken, die sich auf das Integrationsverständnis auswirken. In der folgenden Unterteilung soll das Zuständigkeitsspektrum der beiden genannten Institutionen aufgezeigt werden: Arbeitsagenturen (SGB II, III): ➤ Kontext: Arbeitsmarktpolitik ➤ Handlungsorientierung: Beschäftigungsorientierung ➤ Integrationsverständnis: Eingliederung in den Arbeitsmarkt ➤ Methodisches Instrument: Eingliederungsvereinbarung ➤ Wahlrecht der Betroffenen: eingeschränkt durch Marktbedingungen und geplante Maßnahmen ➤ Inhalte der Rechtsnormen: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Jugendämter (SGB VIII): ➤ Kontext: Sozialpolitik ➤ Handlungsorientierung: Kindeswohlorientierung ➤ Integrationsverständnis: Selbstständige Lebensführung ➤ Methodisches Instrument: Hilfeplan ➤ Wahlrecht der Betroffenen: Anspruchsrecht, kostenabhängig ➤ Inhalte der Rechtsnormen: Erziehungshilfen, Entwicklungshilfen Der diametrale Aufgabenkatalog verdeutlicht, dass Jugendberufshilfe unter Vorgaben des Jugendamtes „prozessorientiert“ und im Kontext der Arbeitsmarktpolitik„ergebnisorientiert“ ausgerichtet ist (vgl. Michel-Schwartze 2009, 15f ). Für die Vermittlungsaufgabe der Arbeitsagenturen gilt, dass junge Menschen unter 25 Jahren - also u. a. die Zielgruppe der Jugendberufshilfe - „unverzüglich nach Antragstellung … in eine Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“ sind (§ 3 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Ist ein Hilfebedarf festzustellen, weil der Arbeitssuchende über keine berufliche oder schulische Qualifikation verfügt, soll die Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheit so ausgewählt werden, dass die Verbesserung der „beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ bei der Auswahl berücksichtigt werden (vgl. § 3 Abs.2 Satz 2 SGB II). Die Auswahl der jeweiligen Förderung ist nach Ermessensfrage des jeweiligen Fallmanagers der SGB II-Einrichtungen möglich und erschließt somit Maßnahmen der Jugendberufshilfe für die Adressatengruppe. Über Eingliederungsvereinbarungen (vgl. § 15 SGB II) wird zwischen Jugendlichem und FallmanagerIn ein Vertrag geschlossen, der Leistungen und die Pflichten des/ der LeistungsempfängerIn festlegt. In der Förderpraxis beispielsweise ist der/ die BildungsbegleiterIn einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für die Zielvereinbarungen mit dem/ der Jugendlichen verantwortlich und nimmt eine verstärkte Kontrollfunktion wahr. Anders formuliert: Es herrscht eine „asymmetrische“ Beziehung zwischen den Beteiligten, die folgenreich für sozialpädagogisches Handeln ist (vgl. Enggruber 2010, 149). Die Brisanz in den Modernisierungen der Arbeitsmarktpolitik liegt für die Jugendberufshilfe in der gesetzlichen Nachrangigkeit des jugendhilfespezifischen Auftrags. Ökonomisierung der Jugendberufshilfe Das neue Abhängigkeitsverhältnis zwischen Jugendberufshilfe und den Akteuren des aktivierenden Sozialstaats liefert gerade auf den Ebenen der Organisation und Steuerung der Maßnahmen Entwicklungen für eine betriebs- 101 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben wirtschaftliche Orientierung der Jugendberufshilfe, die unfreiwillige Anpassungsprozesse forciert. Die Kooperation zwischen ARGEn und freien Trägern der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen folgt einem Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip, in dem Hilfeleistungen als Dienstleistungen formalisiert wahrgenommen werden. Für die Praxis der Ausschreibungsverfahren rücken folglich ökonomisierte Anforderungskriterien für die freien Träger der Jugendberufshilfe in den Vordergrund, die durch die betriebswirtschaftliche Konkurrenzsituation verschärft werden und zunehmend Marktprinzipien folgen. Exemplarisch für die Ökonomisierung der Jugendberufshilfe ist, dass die Vergabe der Maßnahmen an die freien Träger u. a. von den Regionalen Einkaufszentren (REZ) organisiert wird, die einem „einheitlichen Bewertungsmuster“ folgen (vgl. Christe/ Wende 2010, 126ff ). Ein einheitliches Bewertungsmuster heißt konkret, dass die kommunalen Einschätzungen der Fachkräfte (seitens der ARGEn oder der freien Träger), die den Hilfebedarf vor Ort abwägen können, nur zweitrangigen Einfluss besitzen. Grundlegend sind Modernisierungen der Jugendberufshilfe als„externe Dienstleisterin“ unter ökonomischen Vorzeichen zu beobachten. Ökonomisierungsebene der Jugendberufshilfe: ➤ Dienstleistungscharakter statt eindeutiger Hilfeleistungsfunktion ➤ Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip statt gleichrangiger Kooperation ➤ Kosten- und Konkurrenzdruck unter den freien Trägern ➤ Formalisierte statt individuelle lokale Beurteilungskriterien der Maßnahmen ➤ Vermittlungsquoten als Leistungskategorie Vor dem Hintergrund der genannten Anforderungskriterien, die Tendenzen zur Standardisierung umreißen, ist zu fragen, inwieweit eigenständige Professionalisierungsmerkmale sozialpädagogischen Handelns von indirekten Vorgaben der Aktivierungspolitik betroffen sind. Modernisierungsdruck - Versuch einer Standortbestimmung der Jugendberufshilfe „Da das Königsziel einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt alle Maßnahmen und Dienste durchdringt, werden die Spielräume für professionelle Problemdefinitionen und lebensweltorientierter Lösungsformen in der sozialarbeiterischen Praxis eingeengt“ (Olk 2008, 297). Auf welchen Ebenen sind Einengungen der Konzepte und der Methoden, Veränderungen des Professionsverständnisses der Jugendberufshilfe lokalisierbar? Modernisierungsdruck bedeutet - der Logik des aktivierenden Sozialstaats folgend -, dass die ökonomisierten Modernisierungsprozesse für die Jugendberufshilfe im reinen Anpassungsprozess an arbeitsmarktpolitische Vorgaben münden. Kurz: Professionelle sozialpädagogische Perspektiven drohen sich zu verschließen. Unter dem Stichwort „Modernisierungsdruck“ soll zweierlei zur Geltung kommen. Einerseits markiert die Modernisierung stellvertretend die betriebswirtschaftlich orientierten Einflüsse und indirekt die Steuerung durch das SGB II und III auf das Arbeitsfeld der Jugendberufshilfe. Die Druckdimension verweist andererseits auf die bereits vollzogene Anpassung an Workfare- Vorgaben und die jeweiligen Veränderungsprozesse, die für die sozialpädagogische Eigenständigkeit der Maßnahmen der Jugendberufshilfe - unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation - notwendig sind. Die Veränderungsprozesse der Jugendberufshilfe bewegen sich innerhalb des beschriebenen Modernisierungsdrucks im Spannungsfeld zwischen sozialarbeiterischer Professionalität und vorgegebenen Standards aktivierender Arbeitsmarktpolitik. In der Förderpraxis wird zunehmend deutlich, inwieweit Anpassungszwang und Professionalität Gegenpole bilden. Verluste von sozialpädagogi- 102 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben schen Konzepten der Jugendberufshilfe, Reduzierung und Gefährdung der Standards sozialpädagogischen Handelns sind Folgen des Modernisierungsdrucks. In der sozialarbeiterischen Praxis kann der beschriebene Modernisierungsdruck auf drei Ebenen struktureller Formgeber für Maßnahmen der Jugendberufshilfe sein. Auf der Konzeptebene, der Professionsebene und der praktischen Angebotsebene soll veranschaulicht werden, wie unter arbeitsmarktpolitischen Vorzeichen schrittweise Veränderungen der Jugendberufshilfe zu beobachten sind. Verlust einer lebensweltorientierten Jugendberufshilfe Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze lieferten im Laufe der 90er Jahre den Anstoß, um eine konzeptionelle Diskussion zwischen arbeitsweltbezogenen und lebensweltorientierten Ansätzen in der Jugendberufshilfe zu führen. In Anlehnung an die Strukturmaximen einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit (Hans Thiersch) entwickelte Franz Josef Krafeld ein lebensweltorientiertes Jugendberufshilfekonzept (vgl. Enggruber 2010, 142). Die Idee einer„ganzheitlichen Lebensweltorientierung“, die Berufsinteressen als Medium für Lebensbewältigung und soziale Integration nutzt, bildet den Kern des Konzepts. Michael Galuske akzentuiert noch 2004 in der Verlagerung zur Lebensweltorientierung„eine notwendige Bedingung für das fachliche Überleben der Jugendberufshilfe als lebenslauffördernde Hilfe und Unterstützung für Heranwachsende unter den Unsicherheitsbedingungen der flexiblen Moderne“ (Galuske 2004, 245). Auf der Folie der Hartz- Reformen haben lebensweltorientierte Ansätze ihre Einflusskraft eingebüßt. Das Konzept ist in der Maßnahmelandschaft so gut wie nicht zu finden, vielmehr ist zu beobachten, dass lebensweltorientierte Bausteine den Ruf nach „employability“ weichen. Case-Management und Kompetenzfeststellungsverfahren treten an die Leerstelle. Praxiskonzepte der Jugendberufshilfe verzeichnen somit Verluste, die in der folgenden Auflistung nachgezeichnet sind. Konzeptebene: ➤ Einengung bzw. Anpassung sozialpädagogischer Bausteine auf Konzeptebene ➤ Soziale Integrationsziele werden zweitrangig ➤ Aktivierungspolitische Ansätze statt Empowerment-Ansätzen ➤ Arbeitsmarktfixierte Reduktion der Problemdefinitionen ➤ Verkürzte Maßnahmedauern: kurzfristige Planungsfenster Praxisbzw. sozialpädagogische Angebotsebene: ➤ Erlebnispädagogische Angebote fallen ggf. weg ➤ Soziale Bewältigungsstrategien werden nicht ganzheitlich gefördert ➤ Verlust partizipativer Konzeptinhalte und deren Legitimation Lebensweltorientierung in der Jugendberufshilfe verweist schlussendlich darauf, dass die Vorrangigkeit sozialer Integration - also Stabilisierungshilfen für die Persönlichkeitsentwicklung - bei diversen Adressatengruppen notwendig ist. Wenn der Weg gefunden wurde, um eine„sinnvolle Biografie“ zu entwickeln, gelingt oftmals eine problemlose Integration ins Erwerbsleben (vgl. Maier 2010, 303). Fallen große Anteile lebensweltorientierter Ergänzung weg, verengen sich folglich Erprobungsräume für junge Menschen, die eben Sozialisationsprozesse der Adressatengruppe nicht gänzlich berücksichtigen. Die Gefahr, dass differenzierte Handlungsspielräume für sozialpädagogische Fachkräfte in ihrer Flexibilität bei der Auswahl von Interventionen beraubt werden, ist ebenso gegeben. Verkürzt gesagt: Für lebensweltorientierte Jugendberufshilfe ist unter Fixierung auf „employability“ kein großer Spielraum, da der Ansatz weder eine inhaltliche Nähe noch eine 103 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben semantische Nähe zu Workfare-Prinzipen erkennen lässt. „Aktivierung“ legt arbeitsmarktpolitisch die genannte „Hilfe zum Wettbewerb“ offen, „Aktivierung“ als sozialpädagogische Kategorie ist„Hilfe zur Selbsthilfe“, das Leitprinzip für professionelles Handeln. Selbstbeschreibung des Professionsverständnisses in der Jugendberufshilfe Im Rahmen des 2004 von der Bundesagentur für Arbeit eingeführten „Neuen Fachkonzepts“ im Sektor der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurden sozialpädagogische Fachkräfte hinsichtlich ihrer Grundsätze fachlichen Handels in der Praxis befragt. In den Interviews bildeten sich fünf Ansätze heraus, die das Integrationsverständnis in der Jugendberufshilfe umreißen. Handlungspotenziale auf Professionsebene: ➤ Kompetenz statt Defizitorientierung ➤ Hilfe zur Selbsthilfe ➤ Partizipation ➤ Individualisierung ➤ Ganzheitlichkeit und Lebensweltbezug (Vgl. Eckert/ Heisler 2010, 187f ) Die sozialpädagogische Perspektive von beruflicher und sozialer Integration ist jedoch nicht denkbar ohne die Einflüsse der bereits geschilderten Kooperationszusammenhänge zwischen aktivierender Sozialstaatlichkeit und Sozialer Arbeit. Neben der sozialpädagogischen Selbstverortung, die Handlungspotenziale in der Förderpraxis akzentuiert, steht dieser Sichtweise der Bereich der verengten Handlungsspielräume, die durch arbeitsmarktpolitische Stoßrichtung einer Workfare-Politik neu konstruiert werden, gegenüber. Die Neuorientierung arbeitsmarktpolitischer Aktivierung beinhaltet die Gefahr, auf sozialarbeiterische Fachlichkeit „abzufärben“. Stigmatisierende Effekte, Verwischung von jugendhilfespezifischer und arbeitsmarktpolitischer Ausrichtung, Übernahme von aktivierungspolitischer Semantik und Gefahr der Zuschreibung auf die AdressatInnen können die Folge sein. Einflusskategorien auf Professionsebene: ➤ Professionsverständnis wird zugunsten der „Aktivierungsziele“ verschoben ➤ Hilfe und Kontrolle-Paradigma verschiebt sich zugunsten von Kontrolle ➤ Defizitorientierung (Zuschreibung) statt Stärkenorientierung (Empowerment) ➤ Individuelle Spielräume bei der Hilfeplanung werden verengt: Kompetenzfeststellungsverfahren, Zielvereinbarung, Eingliederungsvereinbarung ➤ Vermittlungsdruck, Quotendruck ➤ Ambivalenz zwischen Eingliederungsvereinbarung und Beziehungsarbeit ➤ Deutungswissen verschränkt sich mit arbeitsmarktpolitischen Prinzipien Inwieweit die oben stehende Auflistung - in Anlehnung an Manfred Eckert und Dietmar Heisler - Rückschlüsse zulässt, dass PraktikerInnen in der Jugendberufshilfe zu „pädagogischen Allroundern“ werden, ist offensichtlich (vgl. Eckert/ Heisler 2010, 210). Einschränkende Handlungsspielräume zwischen SozialpädagogInnen und Jugendlichen in der Beziehungsarbeit sind die Folge - aufgrund des hohen Kontrollanteils, der Zielvereinbarung als kontrollierendes Instrument. Des Weiteren sind im neuen Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nur noch 20 % des pädagogischen Fachpersonals für SozialpädagogInnen vorgesehen (vgl. Enggruber 2010, 155). Für die Förderpraxis bedeutet dies, dass die Rolle der SozialpädagogInnen dezentralisiert wird. Die Zuständigkeit der SozialpädagogInnen für mehrere Maßnahmen innerhalb des Trägers wirkt sich auf die Aufgabenverteilung aus: Von vereinzelten Beratungstätigkeiten bis hin zu organisatorischen Fragen wird die eigentliche Zuständigkeit im Rahmen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im direkten Beziehungskontakt unscharf und tritt in den Hintergrund. 104 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben Ausblick Die Jugendberufshilfe als externe „soziale Dienstleistung am Arbeitsmarkt“ untersteht indirekten Einflüssen der Arbeitsmarktpolitik. Unter den Prinzipien des „Förderns und Forderns“ und den neuen Kriterien von Rechten und Pflichten wird verstärkt das soziale und berufliche Integrationsverständnis der Maßnahmen mitgeprägt. Nicht nur die Strukturen der Praxiskonzepte werden indirekt mitbestimmt, sondern vielmehr die sozialpädagogische Professionalität vor Ort. Das professionelle Selbstverständnis der Jugendberufshilfe muss neu verstärkt werden, um nicht zugunsten einer verlängerten Kontrollinstanz die Reinform arbeitsmarktfixierter Hilfedefinitionen zu übernehmen. Unter den Aspekten der beschriebenen Ökonomisierung der Jugendberufshilfe ist die Konzentration auf fixierte Schwerpunkte innerhalb der Ausschreibungen unabdingbar und charakterisiert den „Sozialen Dienstleistungsschwerpunkt“. Die Frage nach Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen, die sich in Maßnahmen der Jugendberufshilfe befinden, nimmt zu. Dass jedoch sozialpädagogische Unterstützungsangebote, die den sozialintegrativen Teil der Jugendberufshilfe abdecken, gänzlich verschwinden oder auf minimale Formen schrumpfen, ist eine zu beobachtende Modernisierungsfolge. Angebote, die lebensweltorientierte Bausteine für Bewältigungshandeln und Partizipation der jungen Menschen in den Maßnahmen absichern, werden reduziert und stehen nicht im Fokus der Aktivierungspolitik. Es bleibt zu hoffen, dass Kooperationen mit Jugendhilfeträgern stärker in den Vordergrund treten und diese sich dort jugendpolitisch einmischen, wo der soziale Integrationsauftrag von Maßnahmen der Jugendberufshilfe nicht mehr gänzlich geleistet werden kann. Denn Modernisierungsdruck verweist nicht zuletzt auf die Gefahr, dass die sozialpädagogische Eigenständigkeit der Jugendberufshilfe zugunsten einer Workfare-Logik weicht. Sven Heuer Hinrich-Schmalfeldt-Straße 26 27576 Bremerhaven svenheuer1@gmx.de Literatur Christe, G./ Wende, L., 2010: Entwicklung sozialer Dienstleistung am Arbeitsmarkt - Organisationsgestaltung und sozialpädagogische Arbeit in der Jugendberufshilfe. In: Burghardt, H./ Enggruber, R.: Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in der professionellen Reflexion Sozialer Arbeit. Berlin, S. 123 - 148 Dahme, H.-J./ Wohlfahrt, N., 2005: Sozialinvestitionen. Zur Selektivität der neuen Sozialpolitik und den Folgen für die Soziale Arbeit. In: Dahme, H.-J./ Wohlfahrt, N. (Hrsg.): Aktivierende Soziale Arbeit. Theorie - Handlungsfelder - Praxis. Baltmannsweiler, S. 6 - 20 Eckert, M./ Heisler, D., 2010: Sozialpädagogische Arbeit in der „aktivierenden“ Benachteiligtenförderung aus Sicht der Fachkräfte - oder Konsequenzen aus dem neue Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung. In: Burghardt, H./ Enggruber, R.: Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in der professionellen Reflexion Sozialer Arbeit. Berlin, S. 180 - 212 Enggruber, R., 2010: Qualifizierungen Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf. In: Michel- Schwartze, B. (Hrsg.): „Modernisierungen“ methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden, S. 135 - 172 Galuske, M., 2004: Lebensweltorientierte Jugendsozialarbeit. In: Grunwald, K./ Thiersch, H. (Hrsg.): Praxis Lebensweltorientierter Sozialer Arbeit. Weinheim/ München, S. 233 - 246 105 uj 3 | 2011 Übergang ins Berufsleben Galuske, M./ Rietzke, T., 2 2008: Aktivierung und Ausgrenzung - Aktivierender Sozialstaat, Hartz-Reformen und die Folgen für Soziale Arbeit und Jugendberufshilfe. In: Anhorn, R./ Bettinger, F./ Stehr, J. (Hrsg.): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Positionsbestimmungen einer kritischen Theorie und Praxis Sozialer Arbeit. Wiesbaden, S. 399 - 416 Maier, K., 2010: „Krise der Arbeitsgesellschaft“ als Deutungsfolie für die Verwerfung bei der aktivierenden Sozialarbeit im Workfare-Staat. In: Burghardt, H./ Enggruber, R.: Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in der professionellen Reflexion Sozialer Arbeit. Berlin, S. 282 - 310 Michel-Schwartze, B., 2 2009: Einführung: Methodenverständnis und Handlungsrationalitäten. In: Michel-Schwartze, B. (Hrsg.): Methodenbuch Soziale Arbeit: Basiswissen für die Praxis. Wiesbaden, S. 9 - 23 Olk, T., 2008: Soziale Arbeit und Sozialpolitik - Notizen zu einem ambivalenten Verhältnis. In: Bielefelder Arbeitsgruppe 8 (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Gesellschaft. Wiesbaden, S. 287 - 298