eJournals unsere jugend63/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2011.art15d
4_063_2011_4/4_063_2011_4.pdf41
2011
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„kompetent. für Demokratie“ Empowerment in der Beratung gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung von Demokratie

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2011
Irina Bohn
Christine Burmeister
Ludger Klein
Dorte Schaffranke
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung von Demokratie wird in Ostdeutschland seit 2001 und - mit dem Ende des Bundesprogramms "kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" im Jahr 2010 - mittlerweile bundesweit angeboten und stellt einen elementaren Beitrag zur Sicherung zivilgesellschaftlicher Infrastruktur und zur bürgerschaftlichen Gegenmobilisierung dar. Dabei zielt sie darauf ab, ratsuchende BürgerInnen, Kommunen und Organisationen dabei zu unterstützen, sich selbst der Bearbeitung von Problemen im Themenfeld Rechtsextremismus und Demokratieentwicklung annehmen zu können (Empowerment-Strategie Mobiler Beratung).
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146 unsere jugend, 63. Jg., S. 146 - 153 (2011) DOI 10.2378/ uj2011.art15d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel „kompetent. für Demokratie“ Empowerment in der Beratung gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung von Demokratie Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung von Demokratie wird in Ostdeutschland seit 2001 und - mit dem Ende des Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ im Jahr 2010 - mittlerweile bundesweit angeboten und stellt einen elementaren Beitrag zur Sicherung zivilgesellschaftlicher Infrastruktur und zur bürgerschaftlichen Gegenmobilisierung dar. Dabei zielt sie darauf ab, ratsuchende BürgerInnen, Kommunen und Organisationen dabei zu unterstützen, sich selbst der Bearbeitung von Problemen im Themenfeld Rechtsextremismus und Demokratieentwicklung annehmen zu können (Empowerment-Strategie Mobiler Beratung). von Irina Bohn Jg. 1964; M. A., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Im Folgenden skizziert ein Überblick über die Geschichte der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus, die 1992 mit dem „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ starteten und 2011 mit „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ in die mittlerweile vierte Generation gehen, den Rahmen, in dem das Angebot der Mobilen Beratung entwickelt und erprobt wurde. Anschließend werden das Angebot und der Einsatzbereich Mobiler Beratung näher beschrieben. Christine Burmeister Jg. 1969; Dipl.-Sozialarbeiterin, Dipl.-Kriminologin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Camino gGmbH Dr. phil. Ludger Klein Jg. 1963; Dipl.-Psychologe, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Dorte Schaffranke Jg. 1965; Dipl.-Philosophin, Geschäftsführerin von Camino gGmbH 147 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und zur Stärkung von Demokratie Nach der deutschen Vereinigung wurde angesichts zunehmender Gewaltdelikte vor allem von Jugendlichen und verstärkter rechtsextremer Mobilisierung das „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ (AgAG, 1992 - 1997) vom damaligen Bundesministerium für Familie und Jugend (BMFJ) unter Leitung der Ministerin Angela Merkel aufgelegt. Im Zentrum von AgAG standen zielgruppenorientierte, präventiv-pädagogische Projekte, die von punktuellen, oftmals aufsuchenden Maßnahmen bis hin zum Aufbau einer Infrastruktur der Jugendarbeit reichten und Angebote der offenen Jugendarbeit für rechtsextrem gefährdete Jugendliche bereitstellten. Infolge einer Anschlagserie im Sommer 2000 konstituierte sich das „Bündnis für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt“, das den Rahmen für das Aktionsprogramm„Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (2001 - 2006) mit seinen Teilprogrammen Civitas, Entimon und Xenos bildete. Das Aktionsprogramm setzte den Fokus auf die Aktivierung und Stärkung der Bürgergesellschaft und ihrer demokratischen Potenziale. Im Rahmen von Civitas bedeutete dies z. B. den Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Mindestinfrastruktur in Ostdeutschland durch die sogenannten „Strukturprojekte“ (Mobile Beratung, Opferberatung und Netzwerkstellen zur Unterstützung kommunaler Integrationspolitik und zivilgesellschaftlicher Gegenmobilisierung). Von 2007 bis 2010 verband „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ den präventiv-pädagogischen Ansatz von AgAG mit dem zivilgesellschaftlichen des unmittelbaren Vorläufers. Zum einen setzte das Programm auf die Entwicklung „integrierter Handlungsstrategien“ im Rahmen Lokaler Aktionspläne in kommunaler Verantwortung zur Stärkung der Demokratieentwicklung vor Ort - 90 Aktionspläne, 60 in Ost- und 30 in Westdeutschland. Zum anderen förderte es 89 Modellprojekte, die in vier Themenbereichen innovative Ansätze zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus verfolgten. Was im Titel des Programms zutage tritt, resultiert aus vielfältigen Erfahrungen in Bezug auf Implementierung und Praxis von Bundesprogrammen im Themenfeld Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Demokratieentwicklung: Eine positiv formulierte Zielausrichtung - „für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ - stößt auf breitere Akzeptanz in der Bevölkerung und vereinfacht im Vergleich zur Akzentsetzung auf eine „Gegen“-Strategie Arbeitsbündnisse vor Ort über alle Parteigrenzen hinweg. Kurz vor Programmstart wurde das Programm um „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ ergänzt, das die in Civitas erprobte Beratungs-Infrastruktur mit Unterstützung der Bundesländer bundesweit etabliert hat. Das Nachfolgeprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ (seit Januar 2011) wird sowohl an das in „Vielfalt tut gut“ bewährte Konzept der Lokalen Aktionspläne anknüpfen als auch weiterhin die Beratungsnetzwerke aus „kompetent. für Demokratie“ fördern. Das Angebot von „kompetent. für Demokratie“ Bisherige Erfahrungen mit dem Beratungsangebot aus„kompetent. für Demokratie“ verweisen auf vielfältige Anlässe, zu denen BürgerInnen - etwa auch als VertreterInnen von kommunaler Administration oder von Verbänden und Vereinen - Hilfe (ge)brauchen können: Wie reagiert etwa ein/ e LehrerIn, wenn ein/ e SchülerIn im Geschichtsunterricht den Holocaust verharmlost oder leugnet? PädagogInnen haben es in solchen Fällen nicht selten mit SchülerInnen zu tun, die offensichtlich rhetorisch 148 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus auf solche Auftritte vorbereitet wurden und Gegenargumente auskontern. Was macht eine Schule, deren Wände über Nacht mit Hakenkreuzen und NS-Parolen beschmiert wurden? Was können SozialarbeiterInnen im Jugendtreff unternehmen, wenn dieser auf einmal von einer rechtsextremen Clique dominiert wird, die andere Jugendliche herausdrängt? Wie geht ein Sportverein mit dem anonymen Hinweis um, ein Jugendtrainer sei Mitglied in einer rechtsextremen Organisation? Und was ist zu tun, wenn das zutrifft, alle anderen Vereinsmitglieder aber der Auffassung sind, er mache seit Jahren gute Arbeit? Wie können sich AnwohnerInnen wehren, wenn der Platz, an dem sie wohnen, abends von rechtsextremen Jugendlichen okkupiert wird, die zuweilen auch PassantInnen bedrohen oder sogar gewalttätig werden? Was können sie unternehmen, wenn sich in der Nachbarschaft ein Bekleidungs- oder Musikgeschäft einmietet, das einschlägige Artikel verkauft und zum Anziehungspunkt für augenscheinlich rechtsextreme KundInnen wird? Wie kann eine Kommune reagieren, wenn sich der potenzielle Käufer einer Immobilie als rechtsextremer Akteur entpuppt, der ein „Bildungszentrum“ vor Ort errichten will? Welche Handlungsmöglichkeiten hat ein/ e BürgermeisterIn, wenn ein Neonazi-Aufmarsch in der Kommune angekündigt ist? Welche Möglichkeiten haben BürgerInnen der Kommune, wenn dieser Aufmarsch als Demonstration genehmigt wurde? Eltern wissen oftmals nicht weiter, wenn ihre Kinder sich martialisch kleiden, sich mit rätselhaften Symbolen und/ oder Zahlenkombinationen dekorieren, Musik mit fremdenfeindlichen Texten hören und sich mit anderen Jugendlichen treffen, die ähnliche Auffälligkeiten mit ihnen teilen. Und was kann ich tun, wenn mir etwas Vergleichbares auffällt, was aber offenbar niemanden sonst in meinem Umfeld stört; oder vielleicht traut sich niemand, etwas dagegen zu tun? Diese Beispiele sollen das Spektrum skizzieren, in dem Mobile Beratung in „kompetent. für Demokratie“ zum Einsatz kommen kann und kommt. Lokale Akteure, die sich mit antidemokratischen, rechtsextremen, fremdenfeindlichen, rassistischen oder antisemitischen Haltungen, Aktivitäten und Strukturen im Gemeinwesenund einer entsprechenden Einflussnahme auf BürgerInnen konfrontiert sehen, stehen den hieraus resultierenden Konflikten oftmals ratlos gegenüber. Das Programm„kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ stellt den Betroffenen erstmals bundesweit - zuweilen unter Einbeziehung ergänzender Maßnahmen auf Länderebene - kompetente Beratung an die Seite. Dabei muss Beratung einerseits individuellen Bedarfen und akuten lokalen Problemen nachkommen, soll indes andererseits mit Blick auf die Einbettung lokaler Probleme in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext Demokratiefähigkeit und Partizipation gemeinwesenorientiert, d. h. in Bezug auf soziale Netzwerke vor Ort fördern. Dieses Spannungsverhältnis stellt eine besondere Herausforderung an die BeraterInnen dar. Wie die Wissenschaftliche Begleitung des Programms „kompetent. für Demokratie“, durchgeführt vom ISS-Frankfurt a. M. und Camino gGmbH, Berlin, in Interviews mit Beratungsteams und BeratungsnehmerInnen festgestellt hat, arbeitet Mobile Beratung dabei in dem Selbstverständnis, die Betroffenen zu unterstützen, zukünftig vergleichbare Probleme eigenständig bzw. unter Einbindung lokaler KooperationspartnerInnen anzugehen. Diese Empowerment-Strategie und daraus resultierende Beratungsleistungen werden im Folgenden dezidierter erörtert. Die Empowerment-Strategie Mobiler Beratung Unter dem Begriff Empowerment werden Strategien und Maßnahmen zusammengefasst, die darauf gerichtet sind, Menschen zu ermöglichen, ihre Interessen eigenmächtig, selbstver- 149 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus antwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Dabei werden sowohl der Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihre Gestaltungsspielräume wahrzunehmen und ihre Ressourcen zu nutzen, als Empowerment bezeichnet (vgl. Herriger 2006, 20). Im Gegensatz zum tradierten defizitorientierten Klientenbild rückt der Ressourcenbegriff in den Vordergrund. Ressourcen sind nach Sohns (2007, 79) die Potenziale von Individuen, Gruppen und Institutionen, die zielgerichtet zur Lösung anstehender Aufgaben eingesetzt werden können. Für die beratenden Instanzen folgt aus der Ressourcenorientierung, die Personen und ihre Möglichkeiten, eine Problemlage zu beheben, sowie Umweltkontexte genauer in den Blick zu nehmen. Beratung gibt Impulse zur Eigenaktivität und Eigenverantwortung mit dem Ziel, Handlungsfähigkeit und Verantwortungsübernahme zu stärken. BeraterInnen und ihre AdressatInnen stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber. Methodische Schritte des Empowerments sind (1) die Sensibilisierung, (2) die Ressourcendiagnostik, (3) eine klare, verbindliche und überschaubare Vereinbarung über eine begrenzte Hilfeleistung, (4) die reflektierende und motivierende Prozessbegleitung sowie (5) die Hilfe zur Entwicklung und Stabilisierung von Netzwerken. Jede Beratungssituation erfordert darüber hinaus eine zurückhaltende Professionalität, d. h. ein gezieltes Begrenzen aktiver Unterstützung und einen rechtzeitigen Rückzug des/ der BeraterIn, um eigenständigen Aktivitäten der BeratungsnehmerInnen Raum zu geben und sie zu eigenmächtigem Handeln zu motivieren. Damit verbunden sind der Verzicht auf vorschnelle Expertenurteile hinsichtlich „Problemdeutungen“ und„Lösungen“ sowie der Verzicht auf feste Ziel- und Wegvorgaben und stellvertretende Problemlösungen (Herriger 2006, 227ff ). Zugrunde gelegt wird ein Verständnis von Beratung als reflexiv-diskursive Methode, die in ihrer Idealform Unterstützung und Anregung für selbstbestimmte Entscheidungen und selbstverantwortete Problembewältigungen bietet (Nestmann/ Sickendiek 2005, 141). Das Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie“ fördert Beratungen unterschiedlicher Akteure, die zu vielfältigen Anlässen Unterstützung anfragen. Der überwiegende Teil der BeraterInnen, die Akteuren aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen - beispielsweise aus Schulen, Vereinen, Jugendfreizeiteinrichtungen - Unterstützung anbieten, legt der Beratungstätigkeit ein umfassendes Verständnis von Empowerment zugrunde. Dieses umfasst folgende drei Elemente: (1) die Sensibilisierung, Wissensvermittlung und Förderung der Deutungsfähigkeit, (2) die Unterstützung bei der Entwicklung von Handlungsstrategien und (3) die Begleitung der Entwicklung oder die Unterstützung von Netzwerken (ISS/ Camino 2009, 32). Beratungsleistungen im Bereich Wissensvermittlung und Informationsweitergabe Durch die bundesweit regional vorgehaltene Beratungsinfrastruktur besteht für vielfältige Akteure aus allen gesellschaftlichen Bereichen die Möglichkeit, Unterstützung in verschiedenen Problemlagen mit rechtsextremem Hintergrund zu erhalten. Ein erster wichtiger Bereich der Unterstützungsleistungen umfasst Maßnahmen der Wissensvermittlung und Informationsweitergabe zur Sensibilisierung und Stärkung der Deutungsfähigkeit. Gerade im Umfeld von Schulen, aber auch von Einrichtungen der Jugendarbeit oder in Vereinen sind die Akteure gegenüber rechten Parolen, szenespezifischer Kleidung von Jugendlichen, entsprechenden Symbolen und Codes oder gegenüber offensiver rechtsextremer Propaganda oftmals hilflos. Solche rechtsextremen Erscheinungsformen werden in der Regel zwar als Problem wahrgenommen. Teil des Problems sind dabei jedoch zumeist auch mangelnde Kenntnisse über die damit verbundenen Botschaften und Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs damit. Die 150 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus BeraterInnen übermitteln in diesen Fällen notwendige Informationen zum Beispiel zur Bedeutung von Symbolen und Codes, um die Fachkräfte - LehrerInnen und SozialarbeiterInnen - für die dahinter stehenden Botschaften zu sensibilisieren. Zudem liefern sie auch Hintergrundwissen zur rechtsextremen Szene sowie zu Aktivitäten von Jugendlichen in der Region, die auf umfangreichen Recherchen der BeraterInnen und ihrer guten überregionalen Vernetzung basieren. Workshops oder Argumentationstrainings, die sich direkt an Jugendliche richten und an denen sich PädagogInnen beteiligen, unterstützen die PädagogInnen bei der Auseinandersetzung mit Jugendlichen. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die konkreten Maßnahmen in die Gesamtsituation der Schule beziehungsweise der Jugendeinrichtung eingebettet sind und sowohl aktuelle Vorkommnisse berücksichtigt werden als auch besondere Ressourcen - z. B. ein Angebot der Schulsozialarbeit an der Schule - mit in die Bearbeitung eingebunden werden. Generell schätzen die BeraterInnen den Informationsbedarf in Institutionen, die mit Jugendlichen zu tun haben (vor allem Schulen), als hoch ein. Maßnahmen der Wissensvermittlung und Informationsweitergabe dienen einer Sensibilisierung und der erhöhten Deutungsfähigkeit der Fachkräfte vor Ort und bilden somit die Grundlage für ihre erweiterte Handlungsfähigkeit. Für die Umsetzung einer Empowerment- Strategie ist die bloße Wissensvermittlung auf Veranstaltungen jedoch nicht ausreichend. Vielmehr zeigen BeraterInnen im Anschluss an Workshops, Trainings oder anderen Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Orientierung der BeratungsnehmerInnen immer auch Schnittstellen zur weiteren Problembearbeitung vor Ort auf. In der gemeinsamen Reflexion wird konkret diskutiert, wie das Thema beispielsweise im Unterricht weiter bearbeitet werden kann, die BeraterInnen bieten unterstützende Materialien hierfür an und stellen geeignete Methoden vor. Zudem geben sie auch Impulse ins Umfeld der Schule, um dort weitere Akteure - etwa im Sportverein, im Jugendtreff - für die Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den betreffenden Jugendlichen gewinnen zu können. Entscheidend für eine am Empowerment der BeratungsnehmerInnen orientierte Beratung ist stets, die Gesamtsituation von Institutionen und Organisationen sowie den Problemkontext zu berücksichtigen und das Umfeld möglichst an der Problembearbeitung zu beteiligen. So wird es von BeratungsnehmerInnen auch besonders geschätzt, dass die BeraterInnen umfangreiches Fachwissen sowie themenfeldspezifische Erfahrungen mitbringen und gezielt und systematisch Fragen stellen, um sich ein genaues Bild von der beratenen Einrichtung zu machen. Beratungsleistungen bei der Entwicklung von Handlungsstrategien Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt der BeraterInnen umfasst Maßnahmen zur Unterstützung bei der Entwicklung von Handlungsstrategien, die sich entweder an Einzelpersonen oder an Institutionen/ Organisationen richten. Ein typischer Anlass für entsprechende Beratungen ist beispielsweise, wenn rechtsextrem orientierte Cliquen Jugendeinrichtungen „übernehmen“ und anders gesinnte Jugendliche diese Jugendclubs fortan meiden. VertreterInnen der Kommune beziehungsweise des Trägers streben daraufhin zumeist entweder die Schließung der Einrichtung oder/ und eine neue konzeptionelle Ausrichtung der Jugendarbeit an. In Sportvereinen wird um Unterstützung nachgesucht, wenn etwa rechtsextreme Kader eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Funktion im Verein anstreben oder die Zugehörigkeit eines Trainers zu einer rechtsextremen Organisation bekannt wird. Auch wenn Eltern eine rechtsextreme Einflussnahme auf ihren Sohn/ ihre Tochter - zum Beispiel auch über jugendkulturelle Kontexte - auffällt, können sie bei der Entwicklung einer Handlungsstrategie im Umgang mit ihrem Kind Hilfe beim Beratungsteam finden. 151 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus Allen beschriebenen Beratungssettings ist gemeinsam, dass Verfahren zur Auftrags- und Rollenklärung zur Anwendung kommen sowie Verständigungsprozesse zwischen BeraterInnen und BeratungsnehmerInnen zur Zielbestimmung des Beratungsprozesses erfolgen. Dabei ist es zum einen wichtig, notwendige und angemessene Reaktionen zur Problembewältigung zu entwickeln und umzusetzen, und zum anderen auch Prozesse anzuregen, die Organisationen und Institutionen langfristig präventiv sensibilisieren und positionieren. Im Kontext von Jugendfreizeiteinrichtungen geht es im Kern der Beratung zumeist um Fragen einer Schließung der Einrichtung. Entweder ist die Schließung direkt Ziel der Beratung oder die Beratung zielt auf eine Konzeptentwicklung, wie die Jugendarbeit vor Ort auch über die Einrichtung hinaus neu organisiert werden kann. Beratungen in Vereinen aus Anlass der Aktivitäten eines rechtsextremen Kaders haben in der Regel seinen Ausschluss auf formalem vereinsrechtlichem Weg zum Ziel. Dabei bedarf es oftmals eines vereinsinternen, diesem Ausschluss vorgeschalteten Verständigungsprozesses in der Mitgliederschaft über die Situation im Verein. Darüber hinaus ist insbesondere die Entwicklung von Strategien, die die Stärkung der Werte eines Vereins (z. B. Fair play, Zivilcourage, Toleranz) befördern und sichtbar machen, ein möglicher und ggf. zentraler Baustein eines Beratungsprozesses. Beratungen von Familienangehörigen (Eltern, aber auch von Geschwistern) finden wegen der thematischen Nähe zu den Aufgaben der Erziehungsberatung unter Berücksichtigung vorhandener Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Entscheidend in der Bewertung der BeratungsnehmerInnen ist, dass die BeraterInnen bei der gemeinsamen Zielbestimmung für den Veränderungsprozess die konkrete Situation in der Einrichtung, in dem Verein oder in der Familie sowie die spezifischen (Eigen-)Interessen der beteiligten Akteure und die jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigen. Beratungsleistungen bei der Entwicklung und der Unterstützung von Netzwerken Einen besonderen Stellenwert im Leistungsspektrum der BeraterInnen nimmt die Begleitung bei der Entwicklung von Netzwerken bzw. deren Unterstützung ein. In Auseinandersetzung mit rechtsextremen Phänomenen bilden sich Bürgerbündnisse, deren Hauptziel in zivilgesellschaftlicher Gegenmobilisierung besteht. Das angestrebte Ziel von Beratungen von Netzwerken sind wirksame Strukturen, die es den Akteuren vor Ort ermöglichen, künftig eigenständig in fortgesetzten oder neuerlich auftretenden, ähnlichen Problemlagen Verantwortung zu übernehmen und hierfür etablierte Unterstützungsoptionen und Ressourcenzugänge nutzen zu können. Das „professionelle Sich-Zurücknehmen“ der BeraterInnen erhält in diesen Beratungskontexten eine besondere Bedeutung, da in der Aufbauphase von Netzwerken mitunter eine aktivere Netzwerkarbeit der BeraterInnen erforderlich werden kann. Damit es gelingt, in den Beratungsprozessen Impulse zur Eigenaktivität der Netzwerkakteure zu setzen, achten die BeraterInnen darauf, dass unterschiedlichen, für die Fallbearbeitung relevanten und damit oftmals auch schwachen Interessengruppen Gehör verschafft wird und diese in den Bearbeitungsprozess einbezogen werden. Dabei kommt spezifischen Kenntnissen der BeraterInnen über lokale und regionale Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus, über lokale Akteure, Zugänge zu ihnen und über spezifische kulturelle Gepflogenheiten besondere Bedeutung in heterogenen Bürgerbündnissen zu, in denen VertreterInnen von Initiativen, Religionsgemeinschaften, Institutionen, der Verwaltung und der Kommunalpolitik zusammen eine Problemlage bearbeiten und sich über gemeinsame Anliegen, Interessen und Zielstellungen der Zusammenarbeit verständigen. Da Netzwerke vor Ort durchaus hierarchisch aufgebaut sein können (wenn sie beispielsweise von kommunalen VertreterInnen, etwa dem/ der BürgermeisterIn, geleitet 152 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus werden), schaffen bzw. fördern BeraterInnen Möglichkeiten zur horizontalen Kommunikation zwischen den lokalen Akteuren. Eine besondere Aufgabe von BeraterInnen besteht dann darin, Zugang zu den unterschiedlichen Milieus der Akteure zu finden. Beratungsleistungen zur Stärkung der Demokratie vor Ort meinen demzufolge, Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, möglichst alle relevanten Akteure einzubeziehen und auch in hierarchisch organisierten Netzwerken einen Rahmen zu fördern, in dem zum Beispiel auch die Interessen von Initiativen und anderer kleiner Zusammenschlüsse, die zuweilen keine eigenständige Rechtsform aufweisen, artikuliert werden können und Gehör finden und Möglichkeiten zur Kommunikation „auf gleicher Augenhöhe“ - zum Beispiel mit BürgermeisterInnen - gegeben sind. Kontextualisierung als spezifische professionelle Leistung Mobiler Beratung Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Kontextualisierung die entscheidende professionelle Leistung bei der Beratung im Themenfeld Rechtsextremismus darstellt. Dabei sind drei Aspekte zu unterscheiden: ➤ Eine entscheidende Leistung der BeraterInnen besteht erstens darin, dass sie die Fallbearbeitung an regionale/ lokale Besonderheiten des Rechtsextremismus anpassen. Hierzu ist ein Rückgriff auf spezielles Fachwissen hinsichtlich aktueller bundesweiter, regionaler und lokaler Entwicklungen des Rechtsextremismus und bezüglich der entsprechenden aktuellen Fachdebatte erforderlich. Auf dieser Grundlage kann eine zügige Gefahreneinschätzung erfolgen, der insbesondere in Beratungen von Einzelpersonen eine besondere Bedeutung zukommt, und können lokale Gegebenheiten im Kontext von überregionalen Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismus bearbeitet werden. Die fachspezifische Expertise der BeraterInnen im Themenfeld zeichnet sich demnach durch die Verfügbarkeit weitgehend nicht öffentlich zugänglicher Informationen aus. ➤ Ein zweiter Aspekt der Kontextualisierungsleistung der BeraterInnen ist die Berücksichtigung von spezifischen Konstellationen relevanter Akteure und von deren jeweiligen Eigeninteressen. Dies ist beispielsweise in Beratungsprozessen in Institutionen und Vereinen von besonderer Bedeutung, wenn Zielstellungen für die Beratungen gemeinsam mit BeratungsnehmerInnen ressourcenorientiert entwickelt werden. Dabei sind der konkrete Auftrag an die BeraterInnen und die jeweiligen Rollen von BeraterInnen und BeratungsnehmerInnen im dialogischen Prozess abzustimmen. ➤ Einen dritten Aspekt der Kontextualisierungsleistung durch die BeraterInnen erschließt der Blick auf Dynamiken der Kommunikationsstruktur beispielsweise lokaler Bündnisse und auf die spezifischen kulturellen Eigenheiten und Milieus der unterschiedlichen in die Fallbearbeitung involvierten Akteure. Hier geht es um die Berücksichtigung von kulturellen Spezifika der Akteure in Kommunikationsprozessen, denen in der Beratung von Bürgerbündnissen eine besondere Bedeutung zukommt. Fazit Alleine die Implementierung von Beratungsnetzwerken in allen 16 Bundesländern ist als Erfolg von„kompetent. für Demokratie“ 1 zu bewerten. Zudem werden die Beratungsprozesse 1 Nähere Informationen zu Beratungsangeboten in Ihrer Nähe finden Sie unter: http: / / www.kompetent-fuer-demo kratie.de/ beratung_vor_ort_4.html (aufgerufen am 15. 12. 2010). 153 uj 4 | 2011 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus seitens der BeraterInnen hinsichtlich ihrer Zielerreichung überwiegend als erfolgreich eingeschätzt. Komplementär hierzu ist eine sehr hohe Zufriedenheit der BeratungsnehmerInnen mit dem Angebot der Mobilen Beratung festzustellen. Diese bezieht sich vor allem auf die themenfeldspezifische Fachlichkeit der Beratung, auf die lokale Akteure oftmals auch nach abgeschlossener Fallbearbeitung zurückgreifen: Sobald sie mit vergleichbaren Problemen konfrontiert werden, benötigen sie nach eigenem Bekunden die kompetente Unterstützung der BeraterInnen - etwa in Form von aktuellen Informationen im Themenfeld, Gefahreneinschätzungen, Hinweise auf potenzielle Unterstützung oder ähnliche Erfahrungen in der Region etc. -, um selbst aktiv werden zu können. Gleichwohl lassen sich in nachgehenden Telefoninterviews vielfältige Hinweise auf die Nachhaltigkeit Mobiler Beratung ausmachen: etwa in Form neuer Zuständigkeiten und Strukturen (Netzwerke), einer Weiterbearbeitung oder aber von Transferleistungen im Themenfeld. Das Beratungsangebot im Themenfeld erscheint nicht zuletzt mit Blick auf seinen Beitrag zur Sicherung einer zivilgesellschaftlichen Mindestinfrastruktur, zur zivilgesellschaftlichen Gegenmobilisierung und somit zur Demokratieentwicklung hierzulande unverzichtbar. Umso wichtiger sind die Weiterentwicklung und die Qualitätssicherung Mobiler Beratung (vgl. Lorenz Korgel in diesem Heft) zunächst im Rahmen des Nachfolgeprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“. Irina Bohn Dr. Ludger Klein Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ISS-FFM Zeilweg 42 60439 Frankfurt am Main irina.bohn@iss-ffm.de ludger.klein@iss-ffm.de Christine Burmeister Dorte Schaffranke Camino - Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH Scharnhorststraße 5 10115 Berlin christineburmeister@camino-werkstatt.de dorteschaffranke@camino-werkstatt.de Literatur Herriger, N., 2006: Empowerment in der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Stuttgart ISS/ Camino, 2009: Gesamtbericht der Wissenschaftlichen Begleitung im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ für den Berichtszeitraum 1. 2. 2008 - 31. 8. 2009. Frankfurt a. M./ Berlin Nestmann, F./ Sickendiek, U., 2005: Beratung. In: Otto, H.-U./ Thiersch, H. (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit/ Sozialpädagogik. München Sohns, A., 2007: Empowerment als Leitlinie sozialer Arbeit. In: Michel-Schwartze, B. (Hrsg.): Methodenbuch Soziale Arbeit. Wiesbaden