eJournals unsere jugend 64/6

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
61
2012
646

„Eine Weile hat’s aufgehört, dann hat’s wieder angefangen“ Jugendliche Mehrfachtäter über ihr eigenes und das Handeln von Polizei und Jugendhilfe

61
2012
Gabriele Bindel-Kögel
In einer Untersuchung des Instituts für Sozialpädagogik der Technischen Universität Berlin über Umgangsweisen institutioneller Akteure mit delinquentem Verhalten von Kindern im Übergang zur Strafmündigkeit wurden Jugendliche darüber befragt, wie sie ihre Straftaten und die Reaktionen von Polizei und Jugendhilfe einschätzen.
4_064_2012_006_0263
263 unsere jugend, 64. Jg., S. 263 - 271 (2012) DOI 10.2378/ uj2012.art25d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel „Eine Weile hat’s aufgehört, dann hat’s wieder angefangen“ Jugendliche Mehrfachtäter über ihr eigenes und das Handeln von Polizei und Jugendhilfe In einer Untersuchung des Instituts für Sozialpädagogik der Technischen Universität Berlin über Umgangsweisen institutioneller Akteure mit delinquentem Verhalten von Kindern im Übergang zur Strafmündigkeit wurden Jugendliche darüber befragt, wie sie ihre Straftaten und die Reaktionen von Polizei und Jugendhilfe einschätzen. Partner der ca. einstündigen leitfadengestützten Interviews waren 11 straffällige Jugendliche, die bereits vor Eintritt der Strafmündigkeit polizeilich registriert worden waren. Sie befanden sich per richterlichem Unterbringungsbeschluss in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Es handelte sich um Jugendliche, die - insbesondere nach dem 14. Lebensjahr - relativ viele Straftaten aufwiesen. Nicht nur durch die geringe Anzahl, sondern auch durch die Auswahl der Interviewgruppe ist die Verallgemeinerbarkeit ihrer Aussagen begrenzt. Die Ergebnisse lassen sich lediglich auf einen kleinen Teil der bei Jugendhilfe polizeilich gemeldeten Kinder und Jugendlichen beziehen. Es handelt sich um diejenigen, die von den Fachkräften in Zusammenhang mit delinquentem Verhalten als entwicklungsgefährdet eingeschätzt wurden (vgl. Bindel-Kögel/ Hessler 2004). Darüber hinaus konnte eine übertriebene Selbstinszenierung durch sachliche Interviewführung zwar verringert, aber nicht völlig vermieden werden. Damit gewinnen die im Interview geschilderten Straftaten einen Stellenwert, der ihnen in Wirklichkeit nicht immer zukommt, und auch die Auseinandersetzungen mit Polizei und Jugendhilfe scheinen zum Teil übertrieben. Dass lediglich Jungen befragt werden konnten, fällt deshalb weniger ins Gewicht, weil sich unter den als gefährdet eingeschätzten Kindern und Jugendlichen ohnehin mehrheitlich männliche Jugendliche befunden haben. Die Interviews lassen sich als explorative Studie verstehen, die den Blick auf einen Wirklichkeitsbereich eröffnet, der Jugendlichen mit relativ umfangreichen delinquenten Erfahrungen eivon Dr. phil. Gabriele Bindel-Kögel Jg. 1954; wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Camino - Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH, Forschungsschwerpunkte u. a. Institutioneller Umgang mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Kinder- und Jugenddelinquenz 264 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen gen ist. Und wie es sich in den Interviews auch erweist, sind die geschilderten Eindrücke überwiegend nicht singulär. Die typischen Haltungen und Erfahrungen der Jugendlichen bestätigen bestimmte Einschätzungen der Fachkräfte, sie geben aber auch Denkanstöße für die institutionellen Akteure. Die Sicht der Jugendlichen auf ihre Straftaten Die Mehrzahl der interviewten 11 Jugendlichen wurde vor dem 14. Lebensjahr mehr als einmal polizeilich registriert. Zu dieser Zeit gab es Häufungen im Deliktbereich des Ladendiebstahls, in einigen Fällen wurden Delikte wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung von der Polizei registriert. Nach Eintritt der Strafmündigkeit nahm die Anzahl der Straftaten bei den interviewten Jugendlichen zu, und es kamen mehr Raubtaten in Verbindung mit Körperverletzung vor. Ein Teil der Jugendlichen wurde auch mit Diebstahl von Kleinkrafträdern, einige mit Einbrüchen registriert. Die inhaltsanalytische Auswertung der Beschreibung ihres delinquenten Verhaltens ließ verschiedene Motivationslagen erkennen, die sich gegenseitig bedingen und ergänzen. Sie stimmen mit sozialwissenschaftlichen und kriminologischen Erklärungsmodellen (vgl. Lamnek 1997, 1999; Thiersch 1998, 27ff; Kohlberg 1986, 21ff ) für die Entstehung bzw. die Begründung delinquenten Verhaltens weitgehend überein: Zunächst fällt die Eingebundenheit der meisten interviewten Jugendlichen in Gruppen Gleichgesinnter auf, deren Normen und Wertvorstellungen von den gesellschaftlich vorherrschenden Übereinkünften zum Teil erheblich abweichen. Aus Mangel an legitimen Mitteln oder Kompetenzen wird auf illegitime Weise zu erreichen versucht, was als gesellschaftlich erstrebenswert gilt, so z. B. Reichtum und der damit verbundene Status. Gleichzeitig werden auch Bedürfnisse nach einer intensiven und ausgefüllten Freizeitgestaltung befriedigt, die den Jugendlichen in Angeboten der Schule oder der Jugendarbeit nur wenig zugänglich sind. Das delinquente Verhalten der Jugendlichen stellt einen - oft als Erfolg erlebten - Versuch dar, sich mithilfe Gleichgesinnter all das zu beschaffen, was fehlt, sei es Abenteuer, Spaß, Geld, Anerkennung oder Orientierung. Dabei gehen sie auch aus Gründen sozialer Inkompetenz das Risiko ein, sich selbst und andere zu gefährden, wobei der gegenseitig ausgeübte Druck bzw. der Wunsch nach Anerkennung innerhalb der Gruppe zusätzlich verstärkend wirken (vgl. Ohder 2009, 17ff ). Das Spektrum an Motiven, das auch mit Gefühlen der Hilflosigkeit und des Kontrollverlustes einhergeht, soll im Folgenden anhand von Zitaten veranschaulicht werden. Die Namen der Jugendlichen sind pseudonymisiert. Bei der Mehrzahl der Interviewten stand die gemeinsame Freizeitgestaltung im Vordergrund der Schilderungen über Straftaten. So begründete Oliver: „Das meiste war eigentlich aus Langeweile, wir hatten nichts zu tun, wir haben nur Scheiße gebaut, die ganze Zeit, egal was, Hauptsache war immer Scheiße bauen, wir hatten fast überall Hausverbot, in Jugendklubs, Zentrum, egal wo.“ Sebastian erzählte in ähnlicher Weise: „Ich und ’ne Freundin, also wir hamm’ Schule geschwänzt, da saßen wir bei mir zu Hause rum, hamm’ uns gelangweilt, … dann sind wir da hin (zum Kaufhaus, Anm. d. Verf.) gefahren mit drei Rucksäcken.“ Im Gegensatz zu diesem eher geplanten Vorgehen wurde die überwiegende Anzahl der Straftaten spontan durchgeführt. Die Straftaten dienten der Ausgestaltung langweiliger Situationen und waren meist mit Spaß und Abenteuer verbunden. Ein besonders eifriger Vertreter derjenigen, die den Genuss delinquenten Verhaltens betonten, war Said: „Ganz ehrlich, es hat Spaß gemacht, damals hatte man dieses, weißt du, diesen Adrenalinkick, einfach nur Scheiße bau’n, 190 schlug das Herz.“ 265 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Gleichaltrige oder ältere Jugendliche nahmen eine wichtige Vorbild- und Orientierungsfunktion ein. Beim Begehen von Straftaten vermittelten sie Anerkennung und Gemeinsamkeit. „Wenn ich Geld hatte, waren meine Freunde bei mir, wenn nicht, hatte ich gar keinen bei mir, und damals dachte man nicht, ach was, wenn die nicht kommen, kommen die halt nicht, damals wollten wir cool sein, … abziehn, taggen oder vielleicht kiffen, weiß ich nicht, … also Zukunft gab’s nicht damals, … damals wussten wir nicht mal, was die Zukunft ist, wir wollten nur … an dem Moment wollten wir halt dran sein.“ Die Gruppe wurde zwar überwiegend als „Spaßgesellschaft“ beschrieben, es ging aber auch Druck von ihr aus: „Immer wenn viele dabei sind“, meinte Ibrahim,„kann ich nicht sagen: nein. Wenn ich nein sage, dann sagen die ja Ibrahim, Opfer und Schwächling und so, das hass ich … und dann mach ich ganz normal wieder mit.“ Ältere Jugendliche fungierten auch als Lehrer. „Ab 14 so ungefähr hab ich angefangen mit Diebstahl in der Kaufhalle …, hatte ich immer einen Kumpel, der hat so was jeden Tag gemacht, der hat mich dann immer mitgenommen … manchmal hat’s geklappt, manchmal nicht.“ Eine weitere Begründung für Straftaten, die in den Beschreibungen immer wieder zum Ausdruck kam, war Geld gepaart mit dem entsprechenden Ansehen. „Ich brauchte schon damals Geld, ich hatte schon Freunde, die ein bisschen älter waren, ich hatte auch zu Mädchen Kontakt … Du weißt, ich hatte nicht so viel Geld und … also wenn man kein Geld hat, hat man auch keine Freunde, das ist halt so.“ Durch das Zusammenspiel von Verstärkern wie Geld, Anerkennung und spannender Freizeitgestaltung erreichten die gemeinsamen Straftaten für die Jugendlichen eine besondere Qualität und Anziehung, trotz internem Gruppendruck, richterlicher Sanktionierungen oder Selbst- und Fremdgefährdung. Die Jugendlichen gerieten ins Schwärmen, wenn sie von ihren Erlebnissen erzählten. Die Geschädigten hingegen kamen, wenn überhaupt, als Schuldige vor. Angesichts der vielfältigen Versuche der Legitimierung ihrer Straftaten trat eine fehlende Übernahme gesellschaftlicher Normen bzw. die fehlende Übernahme von Verantwortung für das eigene Verhalten zutage. Eine breite Rechtfertigung der Straftaten fand in dem Sinne statt, dass das Opfer es nicht besser verdient hätte. So begründete Sebastian eine Körperverletzung: „Ich wollt Zigaretten von ihm haben, er wollte sie mir nicht geben. Na, irgendwann hat es mir dann gereicht so, weil der mich ja verarscht hat.“ In ähnlicher Weise argumentierte Alex: „Ja, er war frech, er hat die ganze Zeit in der Schule Ausdrücke gesagt und so, und da hab ich ihn einfach angegriffen.“ Da die Straftaten überwiegend in und mit Gruppen stattfanden, wurden sehr oft die „falschen“ Freunde als Begründung für die Begehung von Straftaten genannt: „Wenn man schlechte Jungs kennenlernt, wird man selbst schlecht.“ Während in der Fachliteratur bestimmte familiäre Lebenslagen und elterliche Erziehungsstile (vgl. Hoops/ Permien/ Rieker 2001) als eine relevante Ursache für die Entwicklung auffällig delinquenten Verhaltens eingestuft werden, erkannten nur wenige der Interviewten einen solchen Zusammenhang. Von ihnen wurde die Beziehung zu den Eltern mitverantwortlich für die Begehung von Straftaten gemacht: „Bei uns hatte keiner Geld, und jeder hatte Probleme mit seinem Vater. Ich weiß nicht, aber das kommt immer wegen der Eltern, wegen Vaterseite, und immer Geldprobleme, wenn man keine Geldprobleme hat, baut man auch keine Scheiße.“ Die Jugendlichen über die Reaktionen der Polizei Mit ihrem gesellschaftlichen Auftrag der Strafverfolgung ist die Polizei ganz anders als Jugendhilfe oder Jugendgericht unmittelbar mit den Straftaten der Jugendlichen und ggf. auch mit den Opfern konfrontiert. In ihrer Reaktion auf Straftaten ist sie gleichzeitig begrenzt: Sie 266 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen verdeutlicht Normen, nimmt Verhaftungen vor, führt Verhöre durch, nimmt Anzeigen auf bzw. registriert Straftaten. Die für eine solche Art der Arbeit notwendige Frustrationstoleranz wird auf eine harte Probe gestellt, wenn Jugendliche wiederholt Straftaten begehen, sich regelrecht an der Polizei abarbeiten und es darauf anlegen, gerade von dieser Seite - wenn auch negative - Beachtung zu erfahren. Die Jugendlichen berichteten weitgehend übereinstimmend, dass sie als Kinder vom Tatort zum jeweiligen Abschnitt mitgenommen, dort kurz zur Sache befragt und schließlich von ihren Eltern abgeholt worden waren. Den ersten Polizeikontakt vor dem 14. Lebensjahr schilderten nahezu alle Interviewpartner (10 von 11) mit den Worten „erschrocken“ und „ängstlich“. In ihrer Fantasie sahen sich einige schon hinter Gittern: „Ich hatte schon ein bisschen Schiss, dass ich jetzt gleich in den Knast muss und so, was man als kleiner Junge eben so denkt.“ Als weitere Facette im Erleben der Erstverhaftung wurden Verständnis und Einfühlungsvermögen der Polizei benannt. So erzählte Ibrahim, dass er bei der ersten Verhaftung weinte und von einem Polizisten beruhigt und getröstet wurde. Die Polizei wurde zur Zeit der Strafunmündigkeit in ihrer professionellen Rolle anerkannt. Das sei „schon richtig“ gewesen, wie die Polizei reagiert hätte, meinte ein Jugendlicher auf Befragen, „das sei ja ihr Job“, so ein anderer. Auch die Aufgabe der Normverdeutlichung wurde in Einzelfällen wahrgenommen. „Sie haben auch gesagt, dass es für mein späteres Leben gefährlich sein kann und ich soll es lassen. In dem Sinne haben sie mich aufgeklärt.“ Im Zuge wiederholter Verhaftungen trat bei den Jugendlichen eine gewisse Gewöhnung ein. 10 von 11 Jugendlichen gewannen im Lauf der Zeit eine Art Routine im Umgang mit der Polizei. Beispielhaft soll Benni zitiert werden, der diesen Aspekt besonders hervorhebt: „Handschellen, festgenommen, Untersuchungshaft, na das Übliche.“ Seine erste Verhaftung vor dem 14. Lebensjahr kommentierte er: „Ja, die waren eigentlich ganz nett, also die waren nicht so dreist wie die heutigen Polizisten.“ Mit Eintritt der Strafmündigkeit wurde von den Jugendlichen eine starke Veränderung im Verhalten der Polizei wahrgenommen. Sie reagiere streng und „unangemessen hart“. Als konkrete Beispiele für die Verschärfung des polizeilichen Verhaltens nach dem 14. Lebensjahr wurden zunächst die geänderten Verfahrensweisen benannt: die erkennungsdienstliche Behandlung, das Abführen in Handschellen und die Durchführung von Routinekontrollen. Dabei wurde die Art und Weise der Verhaftung kritisiert: „Sie haben gleich Handschellen angelegt, … mich in einen weinroten Passat reingesteckt, hinten, haben mich voll so zerquetscht … danach sag ich, das tut weh, macht mal ’n bisschen locker, anstatt locker zu machen, drückt er noch fester, … ja also, er weiß ganz genau, dass ich da in dem Moment nichts machen kann.“ Auch auf emotionaler Ebene spürten die Jugendlichen im Unterschied zu Verhaftungen während der Kindheit die zunehmende Ablehnung der Polizei: „Die kamen strenger rüber, also … mehr so pampig kamen sie dann schon langsam, haben dich blöde vollgewichst und immer voll die Stirn verzogen.“ Hintergrund war, so gaben die Jugendlichen selbst an, dass sie sich in den Ferien fast täglich auf dem Revier befunden hätten. In diesem Zusammenhang stellte Oliver fest: „Die hatten keine Lust mehr auf uns, haben die uns gesagt.“ Vonseiten einiger Jugendlicher wurde eine Art Privatkrieg mit der Polizei ausgetragen. In zwei Interviews wurden ganze Sequenzen gegenseitigen Aufschaukelns geschildert. So berichtete Ibrahim: „Die haben mich immer rumgeschubst, verarscht. Letztes Mal, als ich hier her gefahren wurde, … haben die so gesagt, du kleiner Penner und schwanzloser Wichser und mich … richtig beleidigt. Dann hab ich gesagt, ich ficke deine Mutter und so, dann hat einer mich erst mal gehalten, hat er gesagt, noch ein falsches Wort und du lebst nicht mehr.“ 267 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Einige der Jugendlichen waren bei der Verhaftung nur wenig einsichtig bzw. sie betonten in dieser Situation ihre Rechte. In diesem Kontext kam es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen. In 5 von 11 Fällen wurden polizeiliche Reaktionen als Übergriffe geschildert. So z. B. von Martin: „Sie haben mich vor die Wand gehauen, und auf den Fuß haben sie mir ein paar Mal brutal raufgetreten.“ Eine ähnliche Beschreibung gab Ibrahim: „Der eine hat mich auf den Boden geworfen und ist mit seinem Knie auf meinen Rücken draufgegangen.“ Die Mehrheit der 11 Jugendlichen hat die BeamtInnen der Polizei als provokant erlebt. „In einer Zelle … ich sag, krieg ich eine Decke, die sagen, nein, kriegt ihr nicht, ich sag, aber wir haben auch ein Recht auf eine Decke, sagen die, nein habt ihr gar nicht. Wir entscheiden immer noch, wer Decken kriegt und wer nicht.“ Die Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Jugendlichen An eine Reaktion des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes (ASD) auf die polizeilich gemeldeten Straftaten vor dem 14. Lebensjahr konnten sich lediglich 2 von 11 Jugendlichen erinnern. In beiden Fällen fanden Gespräche mit den zuständigen Fachkräften statt, und es wurden Hilfen zur Erziehung eingeleitet. Bei weiteren 2 Jugendlichen ist es zu einer Leistung des Jugendamtes gekommen, weil die Mütter aufgrund von Überforderung in der Erziehung Kontakt zum Jugendamt aufgenommen hatten. Gefragt nach der Wirkung der Hilfen zur Erziehung, die mit diesen 4 Jugendlichen durchgeführt wurden, kam zum Ausdruck, dass es bei der Planung der Hilfen zu Missverständnissen zwischen den Fachkräften des ASD und den Jugendlichen gekommen ist. Darüber hinaus blieb den Jugendlichen die Wirkung der Hilfen oftmals recht unklar. Bei Sebastian und Said bestanden streckenweise unrealistische (Wunsch)Vorstellungen. Sebastian war mit seinem Familienhelfer unzufrieden. Danach gefragt, was anders hätte laufen sollen, wurde in der Antwort deutlich, dass der Jugendliche nur wenig Wissen oder Kompetenz darüber besaß, in welcher Form Beziehungen beeinflusst werden könnten. „Na, der hätte irgendwie der Familie so helfen müssen, dass ich da hätte weiter wohnen bleiben können und dass wir uns trotzdem besser verstanden hätten irgendwie, also irgendwas Cooles sollte der machen.“ Wenn auch der Weg nicht klar war, so konnte der Jugendliche aber durchaus das Ziel der Maßnahme formulieren. Sein Interesse bestand darin, zu Hause zu bleiben und sich besser mit seiner Mutter zu verstehen. In dieser Hinsicht kritisierte er: „Na, und dann hat er mich in die Wohngemeinschaft gesteckt und hat gesagt, Familienhilfe ist erfolgreich abgeschlossen.“ Am Zustande-Kommen der Hilfe war Sebastian zwar beteiligt: „Ich hab gesagt, dass ich so was haben will, ja, aber ... hätt ich gewusst, dass der da kommt, hätte ich gesagt, nee, ich will nicht.“ Said, der sich im Übergang zur Strafmündigkeit an den ASD wandte, konnte seine unmittelbaren Interessen zunächst sehr gut durchsetzen: „Ich bin einfach zum Jugendamt gegangen und hab richtig mit der geredet.“ Nach einigen Wochen konnte Said ins Betreute Jugendwohnen ziehen. Seine Erfahrungen dort waren allerdings schlecht, was bei ihm auch an seinen überhöhten Erwartungen lag. Er kritisierte, dass die Wohnung zu klein gewesen sei, das Möbelgeld nicht schnell genug bezahlt worden wäre, dass sein Taschengeld wöchentlich nicht ausgereicht hätte und dass er zu Gruppenabenden verpflichtet worden sei. „Nach drei Monaten hab ich ihm (dem Betreuer, Anm. d. Verf.) gesagt, ich brauche keine betreute Einzelwohnung, ich bin einfach gegangen.“ Martin berichtete, dass er ein Jahr im Betreuten Wohnen gewesen sei, weil es zu Hause mit dem Stiefvater nur Streit gab. Für ihn lag das Ziel darin, dem Druck des Vaters zu entkommen. Auch er konnte sich dieses Angebot des Betreu- 268 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen ten Wohnens im Rahmen der Hilfeplanung selbst auswählen. Allerdings bleibt die Antwort auf die Frage, was er für sich gut an dem Heim gefunden hätte, zumindest was Jugendhilfe betrifft, völlig unkonkret. Als positiv hob er lediglich hervor, dass„… da och ein Hund war, … ich hab ja ein Hund gekriegt, mein Schäferhund … war eigentlich ganz nett da.“ Am günstigsten scheint die erzieherische Hilfe des ASD bei Mark gelaufen zu sein. Er war mit seinem Familienhelfer zufrieden, obwohl dieser in Bezug auf das Unterlassen der Straftaten„nur ein bisschen“ geholfen hat. Vorrangig schien für Mark die Erfahrung des Miteinander-Sprechens gewesen zu sein.„Er hat viel mit mir geredet und eine Weile hat’s auch aufgehört, jetzt hat’s wieder angefangen (mit den Straftaten, Anm. d. Verf.).“ Die Begehung von Straftaten scheint von Mark wie ein Automatismus erfahren zu werden, über den er nicht bestimmen kann, der ihm sozusagen geschieht. In dieser Hinsicht konnte er auch keine ausreichende Unterstützung vonseiten des Familienhelfers erfahren. Reaktionen der Jugendgerichtshilfe aus Sicht der Jugendlichen Im Gegensatz zum ASD, der vielen Jugendlichen vor dem 14. Lebensjahr unbekannt blieb, konnten die Gespräche mit den Fachkräften der Jugendgerichtshilfe (JGH) und deren Aktivitäten von 9 der 11 interviewten Jugendlichen beschrieben werden. Überwiegend wurde berichtet, dass die JGH sie im Verfahren begleitet und die Gerichtsverhandlung mit ihnen vorbereitet hätte. Dabei äußerten sich 6 Jugendliche überwiegend positiv, 3 eher negativ über die Reaktionen der Fachkräfte der JGH. Die mehrheitlich positiven Beurteilungen reichten von „war hilfreich“ und„bin zufrieden“ über die Hervorhebung, dass die Fachkraft der JGH wie ein Anwalt aufgetreten sei, bis hin zu überschwänglichem Lob: „Ja, mit Herrn Y, der Typ war wirklich einfach nur spitze, also äh, … er hat einfach nur sein Bestes gegeben, er hat seine Arbeit einfach nur richtig gemacht, ja, ich glaube, er hatte sogar Spaß an seiner Arbeit.“ Einige von der JGH eingeleitete Hilfen haben sich auch aus Sicht der Jugendlichen als solche erwiesen. So berichtete Sascha ausführlich von seinen Schulproblemen, irgendwann habe er das der„Frau von der JGH“ erzählt„… und die hat gesagt, so geht das nicht mehr weiter, irgendwann wollen sie dich nicht mehr unterrichten … hab ich gesagt, ich will auch keinen Unterricht haben, ich will … Geld verdienen.“ Die zuständige Fachkraft vermittelte Sascha innerhalb von 14 Tagen an einen BBE-Lehrgang zur Berufsvorbereitung. Er war damit sehr zufrieden: „Hab mein Geld gekriegt, jeden Monat, und seitdem hat es aufgehört mit dem Taschendiebstahl.“ Die Kritik von 3 Jugendlichen bezog sich besonders darauf, dass die Fachkräfte der JGH sich in der Verhandlung nicht für die Jugendlichen eingesetzt bzw. sogar Arrest beantragt hätten. So meinte Oliver: „Ich verstehe nicht, wenn sie mir helfen will, wieso macht sie dann für mich eine Strafe? “ Und Niels beklagte sich: „Das war zum Beispiel das Ding, wat mir gar nicht gefallen hat, dass er (der Jugendgerichtshelfer, Anm. d. Verf.) ihn noch selber vorschlägt, den Strafarrest.“ Zudem stellte er fest: „Die haben bloß auf mich eingeredet, mehr aber auch nicht.“ Was hätte aus Sicht der Jugendlichen geholfen? Im Zuge der Interviews wurden die Jugendlichen darüber befragt, welche Reaktion des Umfeldes ihnen geholfen hätte, weniger Straftaten zu begehen. Ein zweiter Themenkomplex richtete sich auf die Frage, ob die Reaktionen von Polizei und Jugendhilfe von ihnen als persönliche Hilfestellung erfahren wurden. In den Antworten fand sich in verschiedenen Varianten immer wieder die spezifische Einstellung der Jugendlichen: „Gut ist, was mir selbst kurzfristig 269 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Vorteile bringt.“ Verbunden damit kam in den Vorschlägen der Jugendlichen auch eine starke Außengerichtetheit gepaart mit Hilflosigkeit, was zu tun sei, zum Ausdruck. Viele erlebten soziale Beziehungen als etwas, das sie selbst nur wenig steuern konnten. Immer wieder fanden sich auch Hinweise auf die Suche nach Anleitung, Erziehung und Orientierung. Zu der Frage, was aus ihrer Sicht geholfen hätte, die Straftaten zu mindern, gab es in den Interviews verschiedene Überlegungen. Gemeinsam war ihnen, dass die Vorstellung, das eigene Verhalten zu ändern, meist in Zusammenhang mit äußeren Drucksituationen verbalisiert wurde. Als Beispiel für diese Haltung kann Sebastian zitiert werden, der auf die Frage, warum er mit den Straftaten weitergemacht hatte, ganz pragmatisch antwortete: „Weil ich so oft nicht erwischt wurde, also von, weiß ich, von hundertmal Klauen wurde ich vielleicht zweimal erwischt.“ Er hätte nach seiner Meinung eine Grenze von außen gebraucht, die es in absoluter Form wohl kaum und, wenn überhaupt, höchstens zeitweise gibt. Ideen und Wege für die Entwicklung einer langfristigen und eigenständigen Verhaltenskontrolle waren dem Jugendlichen anscheinend nicht vorstellbar. Auch bei Sascha fand sich eine Delegation der Verantwortung an andere, gepaart mit dem Unvermögen, eigenes delinquentes Verhalten zu ändern. Er meinte, die Reaktion seiner Eltern sei hilfreich gewesen: „Die haben mir denn meine Strafe gegeben und ich fand, das war hilfreich, weil … ich hab dann auch wirklich nachgedacht, das war Scheiße …“ Jedoch folgerte er: „Ich darf mich jetzt nicht mehr erwischen lassen oder ich darf so was nicht mehr machen.“ Niels meinte, das Gespräch mit den Eltern hätte nur kurz geholfen. Und er begründet dies auch: „Ich hab meinen eigenen Kopp so, … mach mein eigenes Ding.“ Geholfen hätte seiner Ansicht nach „… gar keene Freunde ham am besten, dat wär das Einzige, oder zumindest aus meinem Bezirk raus, dat wär das Einfachste gewesen oder das Beste.“ Sowohl die Wortwahl, „es“ sei wieder losgegangen, als auch die Idee, sich völlig von den Freunden zu trennen, um ein straffreies Leben führen zu können, macht an dieser Stelle nochmals eine Art Sucht oder Sog deutlich, den die Gruppe mit ihren Erwartungen bewirkt, und die geringe Kontrollmöglichkeit über das straffällige Verhalten. Die Frage, ob die polizeiliche Reaktion auf Straftaten nach dem 14. Lebensjahr hilfreich gewesen sei, wurde von fast allen der Befragten verneint, wobei auf die strengen, teils als gewalttätig und teils als provozierend eingestuften Reaktionen der Polizei verwiesen wurde. „Die haben mich doch behandelt wie den letzten Dreck, da konnt ich nichts daraus lernen.“ Dass sich bei Konfrontation mit einer öffentlichen Instanz wie der Polizei, die per se für Fairness und Gerechtigkeit stehen soll, Erfahrungen ungerechter Behandlung einstellten, war für die Entwicklung von Verantwortungsübernahme bei den Jugendlichen eher ungünstig. Die Jugendlichen erhielten einen Vorwand, ihre eigenen Straftaten zu bagatellisieren und Verantwortung an andere zu delegieren. Dies zeigt sich auch in der paradox anmutenden Haltung von Ibrahim. Weil er mehrfach bei Ladendiebstählen erwischt wurde, meinte er: „Ich hab gesagt, letztes Mal haben sie mich erwischt, dieses Mal muss ich mich an denen rächen und diesmal dürfen die mich nicht erwischen.“ Wie die Reaktion des ASD auf die Meldung der Polizei einzuschätzen sei, diese Frage konnten die Jugendlichen zumindest für die Zeit vor dem 14. Lebensjahr nicht beantworten. Entweder bestand keinerlei Kontakt oder die Fachkräfte des ASD haben nur wenig Eindruck bei den damaligen Kindern und heutigen Jugendlichen hinterlassen. Von vier Jugendlichen wurden immerhin Einschätzungen über die von ihnen erfahrenen Hilfen zur Erziehung getroffen. Dabei kommt besonders ihre pragmatische Außengerichtetheit bei den Antworten zur Wirkung der Hilfen zur Erziehung zum Ausdruck. So erzählte Sebastian ganz selbstverständlich: „Na, die Aufgabe des Familienhelfers war, also irgendwie mit meiner Mutter das Verhältnis wieder irgendwie 270 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen hinzukriegen.“ Ihr persönlicher Beitrag zu einer gelingenden Hilfe war den Jugendlichen oft nicht klar. Entsprechend galt für die Umsetzung einer Hilfe zur Erziehung, dass den Jugendlichen ihre aktive Beteiligung in der damaligen Situation als unter 14-Jährige weder bewusst noch selbstverständlich war. Eine Änderung der Beziehung hätte nach ihrer Auffassung von außen an sie herangetragen werden müssen. Bei der Bewertung der Fachkräfte der JGH wurde von den Jugendlichen als besonders hilfreich hervorgehoben, dass sie in den Verhandlungen für sie eingetreten seien. Dies bot aus ihrer Sicht den Vorteil, dass das richterliche Urteil mäßiger ausfiel. In einigen Fällen wurde hinsichtlich der Gespräche mit der JGH kritisiert, dass es nur Gerede, jedoch keine Hilfe gegeben habe. Niels führte genauer aus, warum dieses Reden für ihn sinnlos war: „Ich hör immer und überall, überall, wo ich hingehe, höre ich immer das Gleiche, und das geht mir irgendwann in det Ohr rein und det andere raus, weil ich das schon innerlich kenne. Ich kann schon voraussagen, wat se sagen.“ Und er fischte im Trüben, was Hilfe anbetraf: „Ich sag mal, die ham schon versucht, ihr Bestes zu geben, aber die, ich sag mal, die hätten sich … irgend was anderes einfallen lassen müssen, wo ich einfach nicht mehr dazu komme, Scheiße zu bauen.“ Fazit: Dreh- und Angelpunkte für die Gestaltung von Hilfen und Lernprozessen Aus den Interviews lassen sich einige zentrale Haltungen, Erfahrungen und Erwartungen der Jugendlichen zusammenfassen, die als jungenspezifisch (vgl. Schrapper 1999, 10; Reismann/ Stork 1998, 38ff ) gelten können und wichtige Dreh- und Angelpunkte für die Einleitung von Hilfen bzw. Lernprozessen darstellen: ➤ Starke Selbstbezogenheit („Gut ist, was mir kurzfristig Vorteile bringt“), ➤ Delegation von Verantwortung auch für Straftaten („weil der mich ja verarscht hat“), ➤ Außengerichtetheit und Suche nach äußerer Orientierung („Der hätte irgendwie helfen müssen“), ➤ Verlangen nach äußerem Druck in Form von Drohung oder Strafe („Ich fand, die Strafe war hilfreich“), ➤ wenig Fähigkeit zur Selbstkontrolle trotz Sanktionierung („Eine Weile hat’s aufgehört, dann hat’s wieder angefangen“). Es sei nochmals hervorgehoben, dass die Jugendlichen immer wieder geäußert haben, Reden allein helfe nicht. Sie benötigen ganz konkrete Hinweise und das Aufzeigen von Wegen, um zu Verhaltensänderungen zu gelangen. Wenn es um den Versuch geht, das delinquente Verhalten einzustellen, führten die Jugendlichen Maßnahmen wie Drohungen und Drucksituationen oder Sanktionen an. Druck und Drohung haben jedoch - auch nach Aussage der Jugendlichen - nur kurzfristige Wirkung. Wege zur selbstverantwortlichen Verhaltenskontrolle aufzuzeigen bzw. zu trainieren böte den Jugendlichen nachhaltigere Perspektiven. Sie benötigen dazu Zeit und ein Beziehungsangebot, sei es in der Gruppen- oder Einzelarbeit. In Kontakt mit einer Betreuungsperson, die sich Respekt und Anerkennung verschafft und die auch selbst die Jugendlichen respektiert, besteht die Chance, eine verlässliche Bindung kennenzulernen und einzuüben. In diesem Zusammenhang sei auf Konzepte der ambulanten intensiven Begleitung von Jugendlichen (vgl. Hoops/ Permien 2003) hingewiesen, die auch darauf abzielt, die Lebensverhältnisse der Jugendlichen zu stabilisieren. Weil die Gruppe zentrales Medium der Begehung und Verstärkung von Straftaten war, sollten die in der Jugendhilfe bereits praktizierten Ansätze verstärkt zur Anwendung kommen, die Gruppenprozesse zum Ausgangspunkt für das Lernen Jugendlicher machen, so u. a.: ➤ Konzepte der „Just Community“, in der in Gruppen mit gleichberechtigten Mitgliedern die Übernahme von Verantwortung nach gemeinsam entwickelten Regeln 271 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen geübt werden kann. Diese Art von Konzepten gibt es u. a. auch als Modelle im schulischen Bereich (vgl. Althof/ Etienne 1997, 31ff; Stelly/ Thomas 2009, 423ff ). ➤ Konzepte der Streetwork bzw. der mobilen Jugendarbeit (vgl. Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit Baden-Württemberg 1997; www.gangway.de), bei der es um eine lebensweltbezogene Arbeit mit bestehenden, auch delinquent agierenden Jugendgruppen geht. ➤ Konzepte der Erlebnispädagogik, die es ermöglichen, Freizeitangebote zu offerieren, die sowohl eine spannende Herausforderung darstellen als auch Gelegenheit bieten, Anerkennung zu erlangen. In den letzten Jahren gibt es eine ganze Reihe erlebnispädagogischer Maßnahmen im heilpädagogischen Bereich, die Pflege und Umgang mit Tieren für soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen einsetzen (vgl. z. B. Strunz 2010, 194ff ). ➤ Konzepte Sozialer Trainingskurse, die mit einem ganzen Spektrum an Aktivitäten darauf abzielen, mehr soziale Kompetenzen im Rahmen von Gruppenaktivitäten zu erlangen (vgl. Weidner/ Kilb 2011). Dr. Gabriele Bindel-Kögel Camino - Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH Scharnhorststraße 5 10115 Berlin gabibindel@camino-werkstatt.de Literatur Althof, W./ Etienne, J.-B., 1997: Eine Schule, in der sich Kinder wohlfühlen. In: Die Neue Schulpraxis, 67. Jg., H. 5, S. 31 - 36 Bindel-Kögel, G./ Heßler, M./ Münder, J., 2003: Vom institutionellen Umgang mit polizeilich gemeldeter Delinquenz von Kindern vor und nach Eintritt der Strafmündigkeit. In: unsere jugend, 55. Jg., H. 7/ 8, S. 333 - 345 Bindel-Kögel, G./ Heßler, M./ Münder, J., 2004: Kinderdelinquenz zwischen Polizei und Jugendamt. Münster Bindel-Kögel, G./ Karliczek, K-M. (Hrsg.): Jugendliche Mehrfach- und „Intensivtäter“. Entwicklungen, Strategien, Konzepte. Münster Hoops, S./ Permien, H., 2003: Evaluation des Pilotprojektes „Ambulante intensive Begleitung“ (AIB). München Hoops, S./ Permien, H./ Rieker, P., 2001: Zwischen null Toleranz und null Autorität. Strategien von Familien und Jugendhilfe im Umgang mit Kinderdelinquenz. München Kohlberg, L., 1986: Der „Just Community“-Ansatz der Moralerziehung in Theorie und Praxis. In: Oser, F. u. a. (Hrsg.): Transformation und Entwicklung. Frankfurt am Main, S. 21ff Lamnek, S., 7 1999: Theorien abweichenden Verhaltens. München Lamnek, S., 2 1999: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit Baden-Württemberg (Hrsg.), 1997: Praxishandbuch Mobile Jugendarbeit. Neuwied Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Hrsg.), 2001: Präventionsansätze gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Stuttgart Ohder, C., 2009: „Intensivtäter“ - ein neuer Tätertypus? In: Bindel-Kögel, G./ Karliczek, K-M. (Hrsg.): Jugendliche Mehrfach- und „Intensivtäter“. Entwicklungen, Strategien, Konzepte. Münster, S. 17 - 41 Reismann, H./ Stork, R., 1998: Zum Stand der Jungenarbeit in der Jugendhilfe. In: DVJJ-Journal, 9. Jg., H. 1, S. 38ff Schrapper, C., 1999: Modellprojekt: „Was tun mit den besonders ,Schwierigen‘ …? “ Dokumentation des 1. Fachgespräches. Seminar für Pädagogik der Universität Koblenz-Landau (Hrsg.). Köln Stelly, W./ Thomas, J., 2009: Jugendstrafvollzug in freien Formen - das baden-württembergische „Projekt Chance“. In: unsere jugend, 61. Jg., H. 10, S. 423 - 430 Strunz, I. A., 2011: Tiergestützte Arbeit in Bildungseinrichtungen als Gewaltprävention. In: unsere jugend, 63. Jg., H. 5, S. 194 - 203 Thiersch, H., 1998: Kinderkriminalität. Zur Frage nach Normen und Abweichungen. In: Müller, S./ Peter, H. (Hrsg.): Kinderkriminalität. Opladen, S. 27ff Weidner, J./ Kilb, R. (Hrsg.), 2011: Handbuch konfrontative Pädagogik. Weinheim