eJournals unsere jugend64/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2012.art14d
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2012
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Zwangsverheiratungen in Deutschland Analyse von Beratungsfällen

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2012
Katrin Triebl
Thomas Mirbach
Über Zwangsverheiratungen in Deutschland gab es bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Im November 2011 wurden die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, mit der erstmals die Erkenntnisse von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, bundesweit erhoben wurden.
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146 unsere jugend, 64. Jg., S. 146 - 154 (2012) DOI 10.2378/ uj2012.art14d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Zwangsverheiratungen in Deutschland Analyse von Beratungsfällen Über Zwangsverheiratungen in Deutschland gab es bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Im November 2011 wurden die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, mit der erstmals die Erkenntnisse von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, bundesweit erhoben wurden. von Katrin Triebl Jg. 1967; Volljuristin, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Einleitung: Das Thema Zwangsverheiratung Auch wenn es bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über das Phänomen „Zwangsverheiratung“ gab, wird dieses seit Langem diskutiert. Während zunächst weltweit die sogenannten Kinderehen im Fokus standen, sorgten in den letzten Jahren eine Reihe von„Ehrenmorden“ und biografische Falldarstellungen in Europa für Aufsehen. Das Thema wurde in Europa und auch in Deutschland Gegenstand der Medienberichterstattung und damit auch einer breiten öffentlichen und politischen Debatte. In der Forschung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Zwangsverheiratungen in unterschiedlichen sozialen, ethnischen und kulturellen Kontexten vorkommen und sich nicht auf bestimmte religiöse Traditionen zurückführen lassen. Sie stellen eine eklatante Menschenrechtsverletzung dar, von der in den meisten Ländern Europas überwiegend Migrantinnen betroffen sind. Auf europäischer Ebene wurden daher in den letzten Jahren auch eine Reihe von Situationsberichten, Strategiepapieren, Studien und Empfehlungen veröffentlicht (Samad/ Eade 2003; Latcheva/ Edthofer/ Goisauf 2006). Auf Ebene des Europarats ergingen mehrere Empfehlungen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen (Rude-Antoine 2005). Auch in Deutschland wird die Bekämpfung und Verhinderung von Zwangsverheiratungen seit einigen Jahren als eine wichtige gleichstellungs- und integrationspolitische Herausforderung angesehen. Sowohl auf Bundeswie auch auf Landesebene wurde eine Reihe von Maß- Dr. Thomas Mirbach Jg. 1947; Dipl.-Politologe, Geschäftsführender Vorstand der Johann Daniel Lawaetz- Stiftung 147 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen nahmen diskutiert und umgesetzt: Die Ministerkonferenzen aller relevanten Politikbereiche befassten sich mit dem Thema, entsprechende Maßnahmen wurden Gegenstand des Nationalen Integrationsplans und des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, rechtliche Instrumente wurden überprüft und verändert. Seit dem Jahr 2011 enthält das Strafgesetzbuch einen eigenständigen Straftatbestand Zwangsverheiratung. Trotz der intensiven öffentlichen Debatte besteht in Deutschland - wie in anderen europäischen Ländern - bisher ein erhebliches Defizit an empirischen Erkenntnissen über Zwangsverheiratungen. Ein im Jahr 2007 von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebener Sammelband „Zwangsverheiratung in Deutschland“ bündelte erstmals ein breites Spektrum an Expertenwissen aus Wissenschaft und Praxis (BMFSFJ 2007). Darauf aufbauend gab das BMFSFJ im Jahr 2009 eine Studie über Struktur, Umfang und Formen von Zwangsverheiratung in Deutschland in Auftrag, mit der erstmals bundesweit das Wissen von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratungen bedroht oder betroffen sind, erhoben und systematisch ausgewertet wurde. Die Ergebnisse dieser Studie sollen hier vorgestellt werden. Grundlagen der Studie Das primäre Ziel der Untersuchung galt einer empirisch gestützten Annäherung an Betroffenheit und Umfang von Zwangsverheiratungen in Deutschland. Neben einer Einschätzung zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen sollte mehr Wissen über die Betroffenen und ihre Herkunftsfamilien erlangt werden. In den Blick genommen wurden - neben der Anzahl der Betroffenen - soziale Hintergründe, Umstände von Zwangsverheiratung sowie spezifische Gruppen von Bedrohten bzw. Betroffenen. Definition von Zwangsverheiratung Ausgangspunkt der Untersuchung war zunächst eine begriffliche Bestimmung von Zwangsverheiratung in Abgrenzung zum Phänomen der arrangierten Ehe, denn eine eindeutige Definition ist hier alles andere als selbstverständlich. Das liegt zum einen daran, dass der Begriff Zwang - ähnlich wie auch der korrespondierende Begriff der Gewalt - interpretationsbedürftig ist. Zudem sind Zwangsverheiratungen von anderen Formen der Eheanbahnung wie der arrangierten Ehe oder der Heiratsvermittlung zu unterscheiden und abzugrenzen. Eine solche Abgrenzung wird aber vielfach von dem jeweiligen Kontext oder der Perspektive derjenigen, die Zwangsheiraten definieren, beeinflusst. Vor allem dann, wenn der Zwang auf komplexen, teils direkten, teils indirekten Gewaltformen (wie etwa struktureller Gewalt) beruht, stellt sich die Frage, wo und wie eine Grenzziehung zwischen Zwangsheirat und freiwilliger Eheschließung vorgenommen werden sollte. Hier kann es sinnvoll sein, die politischen Handlungserfordernisse mit einzubeziehen: Geht es beispielsweise um strafrechtliche Konsequenzen, muss eine klare und eher enge Auslegung erfolgen. Im Kontext der Entwicklung präventiver bzw. die Betroffenen stärkenden Maßnahmen hingegen wäre eine weite Auslegung des Begriffes naheliegend. Vor diesem Hintergrund wurde der Untersuchung die folgende Definition zugrunde gelegt: „Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen.“ 148 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen Im Unterschied dazu wurde von einer arrangierten Ehe ausgegangen, wenn die Heirat zwar von Verwandten, Bekannten oder von Ehevermittlern bzw. -vermittlerinnen initiiert, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen wird. Diese Definition wurde den Befragten jeweils vorgegeben. Bei Zweifeln in der Zuordnung sollte die Perspektive der Betroffenen zugrunde gelegt werden. Zeitpunkt der Verheiratung Mit der Untersuchung wurden sowohl angedrohte als auch bereits erfolgte Zwangsverheiratungen erfasst. Personen, die noch nicht verheiratet waren, werden als von Zwangsverheiratung bedrohte Personen bezeichnet, die bereits Verheirateten werden als betroffene Personen beschrieben. Schließlich wurde auch die Art der Eheschließung erhoben und zwischen staatlicher Eheschließung einerseits und sozialer oder religiöser Eheschließung andererseits differenziert. Dies war vor allem in Hinblick auf die Eheschließungen, die unabhängig vom Bestehen einer Ehemündigkeit geschlossen werden, relevant. Anlage der Studie In der Studie wurden im Wesentlichen zwei unterschiedliche empirische Vorgehensweisen kombiniert: Der Schwerpunkt der Untersuchung bezieht sich auf das Wissen von Expertinnen und Experten aus der Beratungspraxis. Hier hat eine bundesweite quantitative Befragung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen (Beratungsstellenbefragung) aggregierte Daten über Personen, die im Jahr 2008 in Deutschland zum Thema Zwangsverheiratung beraten wurden, erfasst. Daran anknüpfend folgte eine standardisierte Auswertung von Beratungsfällen im Rahmen einer Falldokumentation. Dafür wurde im Jahr 2010 ein Erfassungsbogen eingesetzt, mit dem über einen Zeitraum von sechs Monaten Individualdaten von etwa 800 bedrohten und betroffenen Personen erhoben wurden. Diese Vorgehensweise ermöglichte es, Daten über die Zahl der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen, über die Personen selbst und ihre Herkunftsfamilien, die Umstände der Eheschließung sowie zu einem Auslandsbezug der Ehe zu erheben. Ergänzend wurden schriftliche Befragungen in allgemein- und berufsbildenden Schulen und von Migrantenselbstorganisationen durchgeführt; zu Teilfragen, insbesondere zur Frage nach der Betroffenheit von Jungen und Männern wurden qualitative Erhebungen vorgenommen. Der Erhebung der Befunde lag immer die Perspektive der befragten Expertinnen und Experten, insbesondere aus der Beratungspraxis, zugrunde. Als Beobachterinnen und Beobachter verfügen diese über ein spezifisches Wissen, ihre Sicht unterscheidet sich aber von der Sicht der beratenen Personen, die selbst nicht befragt wurden. Ergebnisse Die Untersuchung gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragestellungen: ➤ Inwieweit ist Zwangsverheiratung ein Beratungsthema in Deutschland? ➤ Welche Aussagen lassen sich über die Anzahl der zu dem Thema Zwangsverheiratung beratenen Personen machen? ➤ Welche sozialen Hintergründe haben die Bedrohten/ Betroffenen und ihre Herkunftsfamilien? ➤ Was lässt sich in Hinblick auf die Umstände der Zwangsverheiratungen sagen? ➤ Inwieweit sind Männer und männliche Heranwachsende von Zwangsverheiratung bedroht bzw. betroffen? 149 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen Zwangsverheiratung in der Beratung Im Rahmen der durchgeführten bundesweiten Beratungsstellenbefragung wurden etwa 1.500 Beratungs- und Schutzeinrichtungen angeschrieben, von denen sich mehr als die Hälfte, nämlich 830 Einrichtungen, an der Befragung beteiligten. Für über 40 % dieser erreichten 830 Einrichtungen war Zwangsverheiratung im Jahr 2008 ein relevantes Thema - dies betraf entsprechende Einrichtungen in Westdeutschland deutlich stärker als in Ostdeutschland. Vor allem spezialisierte Einrichtungen wie Frauenhäuser/ Zufluchtsstellen und Mädchen-/ Frauenberatungsstellen haben sich intensiv mit Zwangsverheiratungen befasst. Entsprechend variieren auch die Fallzahlen sehr stark in Abhängigkeit von der Art der Einrichtung: Während Familien- und Jugendberatungsstellen jeweils nur wenige Beratungsfälle angaben, berichtete mehr als die Hälfte der Mädchenbzw. Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser über entsprechende Fallzahlen. Auch Migrantinnen- und Migrantenberatungsstellen sowie solche mit mehreren Arbeitsschwerpunkten haben verhältnismäßig häufig zum Thema Zwangsverheiratung beraten. Dabei ist der Weg in die Beratung für Betroffene nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt, dass Beratungsstellen typisch hochschwellige Angebote sind. Die Daten zeigen drei typische Formen der Kontaktaufnahme zu den befragten Einrichtungen: Knapp ein Drittel der Betroffenen wählt den direkten Kontakt zu den Einrichtungen, bei einem weiteren Drittel sind es Dritte (insbesondere Professionelle, aber auch Freundinnen/ Freunde etc.), die den Erstkontakt herstellen. Bei dem dritten Typus - auf ihn entfallen rd. 35 % - erfolgt die gesamte Beratung vermittelt über Dritte. Auch hier handelt es sich bei den Dritten meist um Professionelle (vor allem Mitarbeitende anderer Einrichtungen, Schulen, sozialer Dienste etc.). Zu dieser letzten Personengruppe der nicht selbst Beratenen gehören in der Tendenz eher jüngere von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen, die häufig noch die Schule besuchen. Außerdem findet sich in dieser Gruppe ein höherer Anteil an Personen mit schlechten Deutschkenntnissen sowie an Personen, bei denen die angedrohte Zwangsverheiratung noch nicht vollzogen ist. Die erhobenen Befunde deuten auch auf einen institutionellen Faktor hin: Je spezialisierter Be- Beratungsthema 2008 Anzahl der Fragebögen ja nein Frauenhaus und Zufluchtsstellen mehrere Arbeitsschwerpunkte Mädchen-/ Frauenberatungsstelle Migrantinnen-/ Migrantenberatungsstelle Gesamt Lesben-/ Schwulenberatungsstelle Jungen-/ Männerberatungsstelle Sonstige Familienberatungsstellen Jugendberatungsstelle Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent 67,4 % 51,9 % 50,6 % 42,5 % 44,1 % 36,4 % 30,8 % 27,1 % 25,7 % 20,6 % 32,6 % 48,1 % 49,4 % 57,5 % 55,9 % 63,6 % 69,2 % 72,9 % 74,3 % 79,4 % 175 52 168 127 827 11 13 177 70 34 Quelle: Befragung Beratungsstellen Tab. 1: Zwangsverheiratung als Thema der befragten Beratungseinrichtungen 150 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen ratungseinrichtungen sind und je differenzierter ihre kommunikative Vernetzung in den relevanten Milieus der potenziell Betroffenen ist, desto eher scheint es ihnen zu gelingen, auch diese dritte Gruppe zu erreichen. Anzahl der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen Wenn Zwangsverheiratungen in der Öffentlichkeit diskutiert werden, steht häufig zunächst die Frage nach einer genauen, für Deutschland repräsentativen Fallzahl im Vordergrund. Die vorliegende Studie kann aus methodischen Gründen nur Aussagen über das Beratungsaufkommen im Zusammenhang mit der Androhung oder dem Vollzug von Zwangsverheiratung nach ausgewählten Merkmalen treffen. Üblicherweise beruhen (personenbezogene) Untersuchungen, die Kriterien der statistischen Repräsentativität genügen, auf der Beschreibung einer Grundgesamtheit, die sich anhand von soziodemografischen und situativen (zeitlichen/ räumlichen) Merkmalen soweit bestimmen lässt, dass eine Stichprobenprüfung möglich ist. Diese Voraussetzungen sind beim Untersuchungsgegenstand Zwangsverheiratung nicht gegeben. Insgesamt gaben die befragten Beraterinnen und Berater der erreichten 830 Beratungs- und Schutzeinrichtungen an, im Jahr 2008 insgesamt 3.443 Personen zu dem Thema Zwangsverheiratung beraten zu haben. Diese Anzahl beruht auf der den Einrichtungen vorgegebenen - eher weiten - Definition von Zwangsverheiratung und betrifft etwa zwei Drittel angedrohte und ein Drittel vollzogene Zwangsverheiratungen. Mit den bereits verheirateten Personen sind auch diejenigen erfasst, deren Eheschließung bereits vor längerer Zeit erfolgte. Enthalten sind hier auch Personen, die mehrfach erfasst wurden, da bei einem bestehenden Beratungsbedarf häufig mehrere Einrichtungen aufgesucht werden. Demgegenüber steht ein großes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener. Das betrifft auch Personen, die im Zuge einer (angedrohten) Zwangsverheiratung zwar nicht selbst zur Ehe gezwungen werden, aber z. B. als Unterstützungspersonen oder Lebensgefährten, mit bedroht sind. 35,7 35,7 32,1 32,2 Typ I: Selbstständiger Kontakt zur Beratung Typ II: Über Drittperson vermittelter Kontakt Typ III: Kontakt nur über Drittperson ohne eigenen Kontakt zur Beratung Abb. 1: Zugänge zur Beratung 151 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen Soziodemografische Merkmale der Beratenen und ihrer Herkunftsfamilien Alter und Herkunft Von Zwangsverheiratungen waren nach dieser Erhebung in erster Linie Mädchen und Frauen bedroht bzw. betroffen, die meisten (etwa 40 %) im Alter von 18 bis 21 Jahre. Je knapp 30 % entfallen auf die Altersklasse bis einschließlich 17 Jahre bzw. über 21 Jahre. Die jüngste Beratene war 9 Jahre, die älteste 55 Jahre alt. Fast alle Beratenen haben einen Migrationshintergrund, die meisten sind in Deutschland geboren (32 %), gefolgt von der Türkei (23 %), Serbien/ Kosovo/ Montenegro (8 %) und dem Irak (6 %). Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 44 %. Auch von den im Ausland Geborenen leben die meisten seit langem in Deutschland. Nur insgesamt 8 % aller Beratenen leben kürzer als fünf Jahre, 4 % kürzer als zwei Jahre in Deutschland. Etwa ein Fünftel der Beratenen hatte einen befristeten Aufenthaltstitel. Die Angaben zum Herkunftsland der Eltern decken sich weitgehend mit der Verteilung der von Zwangsverheiratung Bedrohten bzw. Betroffenen selbst. Das häufigste Herkunftsland ist mit einem Anteil von 44 % ebenfalls die Türkei; aus den drei nachfolgenden wichtigsten Ländern Serbien (inkl. Kosovo und Montenegro), Irak und Afghanistan stammen jeweils 6 % bis 9 % der Eltern. Überwiegend lebten auch die Eltern bereits lange Zeit in Deutschland: 41 % der Väter und 34 % der Mütter seit über 20 Jahren. Erwerbsstatus, schulische und berufliche Bildung Die Mehrheit der beratenen Personen befand sich zum Zeitpunkt der Beratung noch in der Ausbildung - 37 % in einer schulischen und 21 % in einer beruflichen Ausbildung. Darüber hinaus waren 10 % erwerbstätig, 19 % nicht erwerbstätig und 13 % arbeitslos. Wenn sie die Schule bereits abgeschlossen hatten, hatte je ein Drittel die Schule ohne Abschluss, mit Hauptschulabschluss bzw. mit einem höheren Abschluss verlassen. Die zum Beratungszeitpunkt bereits verheirateten Personen verfügten - auch unabhängig von ihrem Alter - über eine deutlich geringere schulische und berufliche Bildung und waren in deutlich geringerem Maße am Erwerbsleben beteiligt als diejenigen, bei denen die Zwangsverheiratung zwar angedroht, aber noch nicht vollzogen war. Die Väter haben mehrheitlich ein höheres Berufsbildungsniveau als die Mütter der Betroffenen, knapp die Hälfte der Väter und 87 % der Mütter sind ohne Berufsausbildung. Vergleicht man jedoch die Untersuchungsgruppe mit der in Deutschland lebenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt, kann nicht unbedingt von einer größeren Bildungsferne der Untersuchungsgruppe ausgegangen werden. Detailliertere Vergleiche können hier jedoch nicht vorgenommen werden, da dazu eine genauere Differenzierung nach Herkunftsländern, Alter und Migrationserfahrung notwendig wäre. Gut die Hälfte der Elternhaushalte der Betroffenen (52 %) bestreitet ihren Lebensunterhalt ausschließlich durch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit. Ein Drittel der Haushalte (33 %) lebt ausschließlich von Transferleistungen und Renten und gut 14 % leben sowohl von Erwerbseinnahmen als auch von Transferleistungen. Umstände der Zwangsverheiratung Die Rolle von Gewalt Die Studie hat gezeigt, dass Zwangsverheiratungen in der Regel in die Anwendung von familiärer Gewalt eingebettet sind. Zwei Drittel der von Zwangsverheiratungen bedrohten bzw. betroffenen Personen waren schon in ih- 152 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen rer Erziehung Gewaltanwendung ausgesetzt. Die Ausübung von Gewalt erfolgt gegenüber Frauen wie Männern in ähnlicher Weise: An erster Stelle steht psychische, gefolgt von körperlicher Gewalt und sexueller Gewalt. Mehr als die Hälfte gab an, dass sie zur Durchsetzung der Zwangsverheiratung körperlichen Angriffen ausgesetzt waren, 27 % wurden mit Waffen und/ oder mit Mord bedroht. Die Durchsetzung einer Zwangsverheiratung erfolgt typisch im familialen Kontext. Dabei werden Väter mit 80 % am häufigsten als entscheidende Akteure genannt (Mütter 62 %), der erweiterte Familienkreis spielt in 38 % der Fälle eine Rolle. Status und Art der Zwangsverheiratungen 71 % der Betroffenen sahen sich zum Zeitpunkt der Erhebung einer angedrohten Zwangsverheiratung ausgesetzt, 29 % waren bereits gegen ihren Willen verheiratet worden. Der Status Drohung/ Vollzug hängt insgesamt auch eng mit dem Lebensalter zusammen. Je älter die Personen, desto häufiger waren sie bereits gegen ihren Willen verheiratet. Darüber hinaus waren diejenigen verhältnismäßig häufiger bereits verheiratet, die im Ausland geboren waren, seit weniger als fünf Jahren in Deutschland lebten oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Insgesamt sind fast ein Drittel der (geplanten) Eheschließungen nicht rechtsverbindlich, da die Eheschließung ausschließlich mittels einer sozialen/ religiösen Zeremonie erfolgte. Dies ist in ganz überwiegendem Maße für die unter 18-Jährigen relevant (53 % der [angedrohten] Eheschließungen), während bei den über 28-Jährigen nur 13 % der Ehen ohne rechtliche Anerkennung geschlossen wurden bzw. geschlossen werden sollten. Auslandsbezug Die Mehrheit von Zwangsverheiratungen (52 %) findet im Ausland statt oder ist dort geplant, 28 % der Ehen sollten in Deutschland geschlossen werden. Diese Tendenz gilt sowohl für im Ausland wie in Deutschland Geborene. Sind die Betroffenen im Ausland geboren, ist zu 59 % auch das Ausland Ort der Zwangsverheiratung, für in Deutschland Geborene beträgt der Anteil 49 %. Die vorgesehenen Ehegatten leben mit rd. 64 % ebenfalls im Ausland. Angedrohte oder erfolgte Zwangsverheiratung Angedroht Bereits erfolgt Person ist gezwungen, die Ehe aufrechtzuerhalten Gesamt Auslandsverbringung: Nein Anzahl 152 101 39 258 Anteil in Prozent 53,1 % 69,2 % 83,0 % 58,9 % Auslandsverbringung: angedroht Anzahl 123 24 4 148 Anteil in Prozent 43,0 % 16,4 % 8,5 % 33,8 % Auslandsverbringung: vollzogen Anzahl 11 21 4 32 Anteil in Prozent 3,8 % 14,4 % 8,5 % 7,3 % Gesamt 286 146 47 438 Anteil in Prozent 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % Tab. 2: Verbringung ins Ausland nach Status der Zwangsverheiratung Quelle: Falldokumentation; Mehrfachnennungen möglich 153 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen Eine Zwangsverheiratung geht vielfach auch mit einem unfreiwilligen Umzug ins Ausland einher. Auch wenn man in Rechnung stellt, dass nur für gut die Hälfte der Beratenen Angaben über diesen Zusammenhang vorliegen: Mit rd. 34 % der Beratungsfälle ist der Anteil eines (bevorstehenden) dauerhaften Umzugs ins Ausland beträchtlich, zumal wenn man berücksichtigt, dass in rd. 7 % der Fälle der erzwungene Umzug zum Zeitpunkt der Erhebung bereits vollzogen war. Die Betroffenheit von einem erzwungenen Umzug in das Ausland ist deutlich größer, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wird: In 16 % dieser Fälle war der zwangsweise Umzug bereits vollzogen, während dies bei Eheschließungen in Deutschland nur in 1 % der Fälle zutraf. Dieser starke Auslandsbezug von Zwangsverheiratung überrascht besonders vor dem Hintergrund, dass die erfassten Personen bis zu der (geplanten) Verheiratung überwiegend bereits langjährig in Deutschland gelebt hatten, viele hier geboren waren und über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügten, in Deutschland zur Schule gingen und ihre Ausbildungen hier absolvierten. Ausbildungsabbrüche Von erheblicher Relevanz ist die Frage, ob es als Folge einer Zwangsverheiratung zu einem Schul- oder Ausbildungsabbruch kommt. Die Daten zeigen, dass bei 29 % der Personen bereits ein Schul- oder Ausbildungsabbruch stattgefunden hatte. Weitere 41 % der Betroffenen befürchteten einen Abbruch. Von diesem Risiko sind Frauen eindeutig stärker betroffen als Männer: Auf nur einen von 13 ratsuchenden Männern (entspricht 8 %) traf ein Schul- oder Ausbildungsabbruch zu, dagegen auf 30 % der Frauen. Die oben dargestellten Ergebnisse, wonach die bereits zwangsverheirateten Personen über ein deutlich geringeres Schul- und Berufsbildungsniveau verfügten, unterstreichen ebenfalls die Bedeutung von Ausbildungsabbrüchen im Zusammenhang mit Zwangsverheiratungen. Betroffenheit von Männern In den Befragungen wurde ein Anteil von 6,6 % (Befragung von Beratungsstellen) bzw. 5,2 % (Falldokumentation) betroffener Jungen und Männer ermittelt. Dass Frauen hier so deutlich das Bild prägen, sollte jedoch nicht zu dem Schluss führen, Zwangsverheiratungen stellten für Jungen und Männer kein Problem dar. Hinsichtlich der Gewalt in der Erziehung sowie der Gewalt zur Durchsetzung der Zwangsverheiratung zeigten sich keine relevanten Unterschiede, und männliche Betroffene ließen sich zu gleichen Anteilen wie die Frauen bereits vor der Verheiratung (also im Status der angedrohten Verheiratung) beraten. Grundsätzlich muss man in diesem Zusammenhang von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen. Eine mögliche Erklärung für die niedrige Fallzahl kann in der Tatsache liegen, dass kaum spezielle Beratungsstrukturen für männliche Betroffene zur Verfügung stehen. Zwangsverheiratungen im Kontext männlicher Jugendlicher müssen vor dem Hintergrund eines anderen, männerspezifischen Umgangs mit dem Thema Gewalt und Zwang diskutiert werden. Nicht nur die Konsequenzen der Verheiratung unterscheiden sich. Auch Wahrnehmung und Deutung von Zwang fallen anders aus. Jungen und Männer sehen sich selbst - darin vielfach den Erwartungen ihres sozialen Umfeldes entsprechend - in der Regel nicht als Opfer und machen Zwang nicht zum Thema. Nicht zuletzt aufgrund traditionell ausgelegter Männlichkeitsrollen ist der „Graubereich“ zwischen „arrangierter Ehe“ und einer „Zwangsverheiratung“ hier noch schwerer abzugrenzen als bei den betroffenen Frauen. 154 uj 4 | 2012 Erzwungene Ehen Fazit Die Untersuchung hat deutlich gemacht, dass Zwangsverheiratungen - als Drohung wie im Vollzug - in der Regel in die Anwendung von familiärer Gewalt eingebettet sind und die Betroffenen meist schon früh in ihrer Erziehung schwerer psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt werden. Für die Betroffenen gehen erzwungene Heiraten zudem häufig mit Ausbildungsabbrüchen einher, ebenso wie mit einem (mindestens angedrohten) erzwungenen Umzug in das Ausland. Die Ergebnisse zeigen insgesamt, wie wichtig gute Unterstützungs- und Hilfsangebote für die Betroffenen sind. Gerade im Hinblick auf das Phänomen der Zwangsverheiratung ist es erforderlich, dass die Angebote niedrigschwellig und auf die besonderen Problemlagen junger Heranwachsender ausgerichtet sind. In den Blick genommen werden sollte auch der Aspekt, dass Ausbildungen ein wichtiger Baustein bei der Verhinderung von Zwangsverheiratungen, aber ebenso bei der Unterstützung der Betroffenen sein sollten. Hier stellt sich die Frage, inwieweit eine Verknüpfung bestehender Hilfsangebote mit Aus- und Weiterbildungsangeboten für die Betroffenen notwendig und sinnvoll wäre. Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf einer Untersuchung, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert hat. Durchgeführt wurde die Studie in den Jahren 2009 bis 2010 von der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, Hamburg, in Zusammenarbeit mit Torsten Schaak - Büro für Sozialpolitische Beratung, Bremen, und TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V., Berlin. Sie ist unter dem Titel „Zwangsverheiratung in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ im Verlag Barbara Budrich, Leverkusen-Opladen erschienen. Katrin Triebl Thomas Mirbach Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Neumühlen 16 - 20 22763 Hamburg Tel. (0 40) 39 99 36-0 mirbach@lawaetz.de triebl@lawaetz.de Literatur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), 2007: Zwangsverheiratungen in Deutschland. Konzeption und Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte. Forschungsreihe Band 1. Baden-Baden. www.bmfsfj.de Latcheva, R./ Edthofer, J./ Goisauf, M. u. a., 2006: Situationsbericht und Empfehlungskatalog: Zwangsverheiratung und Arrangierte Ehen in Österreich mit besonderer Berücksichtigung Wiens. Magistratsabteilung 57 (MA 57). Wien Rude-Antoine, E., 2005: Forced Marriages in Council of Europe Member States. A Comparative Study of Legislation and Political Initiatives. Council of Europe, Directorate General of Human Rights. Strasbourg Samad, Y./ Eade, J., 2003: Community Perceptions of Forced Marriage. Community Liaison Unit, Foreign and Commonwealth Office. London