eJournals unsere jugend64/6

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2012.art23d
4_064_2012_6/4_064_2012_6.pdf61
2012
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Nicht warten bis zum Knast. Aggressionsschwellentrainings mit rechtsextremen Gewalttätern im Jugendarrest

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2012
Daniel Speer
Laura Menger
Sebastian Jende
Nach einer intensiven Debatte vor allem in den 1990er Jahren ist die sozialpädagogische Arbeit mit rechtsextremen Jugendlichen zunehmend aus dem Blickfeld geraten. Gleichzeitig werden in Deutschland laut Strafverfolgungsstatistik jährlich ca. 20.000 junge Menschen zu Jugendarrest verurteilt, für die es während der Vollstreckung kaum pädagogische Angebote gibt. Ein Trainingskurs in Thüringen verbindet beides.
4_064_2012_6_0002
242 unsere jugend, 64. Jg., S. 242 - 253 (2012) DOI 10.2378/ uj2012.art23d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Nicht warten bis zum Knast Aggressionsschwellentrainings mit rechtsextremen Gewalttätern im Jugendarrest Nach einer intensiven Debatte vor allem in den 1990er Jahren ist die sozialpädagogische Arbeit mit rechtsextremen Jugendlichen zunehmend aus dem Blickfeld geraten. Gleichzeitig werden in Deutschland laut Strafverfolgungsstatistik jährlich ca. 20.000 junge Menschen zu Jugendarrest verurteilt, für die es während der Vollstreckung kaum pädagogische Angebote gibt. Ein Trainingskurs in Thüringen verbindet beides. von Daniel Speer Jg. 1985; Dipl.-Sozialpädagoge und Projektleiter des Thüringer Trainings- und Bildungsprogramms „Pädagogik findet im Arrest nicht statt“, schreibt Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung vom 30. 4. 2011) in einem kritischen Beitrag zum sogenannten„Warnschussarrest“. Die Kritik am Jugendarrest ist nicht neu und wird auch von zahlreichen Fachleuten geteilt (vgl. Sonnen 2009, 155f ). Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Vollzug des Jugendarrestes hohe Ziele: Durch den Jugendarrest, der erzieherisch gestaltet werden soll, sollen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihren Straftaten auseinandersetzen und zudem Unterstützung erhalten, um die Schwierigkeiten, die zu ihren Taten geführt haben, bewältigen zu können (vgl. § 90 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes, JGG). Angesichts einer maximalen Verweildauer von vier Wochen erscheint die gesetzliche Zielvorgabe höchst ambitioniert und kann - hier ist den KritikerInnen zuzustimmen - ohne entsprechende pädagogische Angebote kaum erreicht werden. In Thüringen werden deshalb bei der Vollstreckung des Jugendarrestes bereits seit einigen Jahren neue Wege beschritten. Vom Verein Drudel 11 e.V. werden im Rahmen des Thüringer Trainings- und Bildungsprogramms (TTB) in der Jugendarrestanstalt Wei- Laura Menger Jg. 1986; Dipl.-Psychologin und Trainerin beim Thüringer Trainings- und Bildungsprogramm Sebastian Jende Jg. 1969; Dipl.-Sozialpädagoge, Vorsitzender von Drudel 11 e. V. und Projektleiter des Thüringer Beratungsdienstes für Eltern, Kinder und Jugendliche - Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt 243 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen mar - der einzigen in Thüringen - regelmäßig Aggressionsschwellentrainings durchgeführt (vgl. www.drudel11.de). Die Gruppendynamischen Aggressionsschwellentrainings (GAT ) sind mit ihrem vorurteilsreduzierenden Ansatz vor allem auf eine Zielgruppe zugeschnitten: Gewaltstraftäter mit Bezug zur rechtsextremen Szene. Die kontinuierliche Arbeit mit rechtsextrem orientierten Gewalttätern sowie mit bildungsschwachen, für rechtsextremes Gedankengut und Radikalisierungsprozesse anfälligen Jugendlichen konnte durch eine Nachbetreuung der Trainingsteilnehmer nach Entlassung aus dem Jugendarrest weiter verbessert werden. Dieser Beitrag stellt das Trainingsprogramm mit seinen Zielen, Inhalten und Methoden ausführlich vor. Auch auf die Bedeutung der Nachbetreuung werden wir eingehen. Zuvor liegt der Fokus jedoch auf der besonderen Zielgruppe des Programms und den damit einhergehenden Herausforderungen für die pädagogische Arbeit. Beginnen möchten wir mit einem Überblick über die Rahmenbedingungen der Arbeit des Thüringer Trainings- und Bildungsprogramms. Rahmenbedingungen Das TTB wurde im Jahr 2004 mithilfe des CIVITAS- Förderprogramms in der Jugendarrestanstalt Weimar implementiert. CIVITAS löste 2001 das „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ (AgAG) als Förderprogramm des Bundes für die ostdeutschen Länder ab und war neben XE- NOS und ENTIMON die dritte Säule des insgesamt eher präventiv orientierten Programms „Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“. Damit war das TTB von Anfang an klar auf die Zielgruppe der rechtsextremen Gewalttäter ausgerichtet. Nach dem Ende der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms erfolgte die Finanzierung durch das Thüringer Justizministerium. Einem Teil der Trainingsteilnehmer kann seit 2010 für die ersten Monate nach der Entlassung eine Nachbetreuung durch die TTB-TrainerInnen angeboten werden. Das TTB arbeitet nach der von Sebastian Jende (2000) entwickelten Methode des Gruppendynamischen Aggressionsschwellentrainings (GAT). Dieses Trainingsprogramm wird bereits seit 1999 erfolgreich in der Praxis angewandt. Abb. 1: Aus einem Fotografieprojekt mit jungen Straftätern von Drudel 11 e.V. 244 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Die Methode wurde 2002 mit dem Förderpreis des Deutschen Berufsverbandes für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) und des Fachbereichtages Soziale Arbeit ausgezeichnet. Bis 2004 wurde das Training in ambulanter Form als sozialer Trainingskurs gemäß § 10 JGG für männliche und weibliche jugendliche GewaltstraftäterInnen im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen angeboten. Teilgenommen haben an dieser Form des Trainings von 1999 bis 2004 ca. 100 Jugendliche. Seitdem 2004 das Training im Jugendarrest eingeführt wurde, konnten 64 Trainings mit insgesamt 384 Teilnehmern und - seit kurzem auch - Teilnehmerinnen durchgeführt werden. Auch im Jugendstrafvollzug haben seit 2006 insgesamt vier Trainingskurse mit 24 Teilnehmern stattgefunden (Stand: Februar 2012). Momentan werden jährlich zehn Trainingskurse während der Vollstreckung des Jugendarrestes durchgeführt. Richterliche Weisungen können so zeitnah zum Urteil umgesetzt werden. Zielgruppe und Zielsetzungen Das Trainingsprogramm ist trotz seiner Ausrichtung auf rechtsextreme Gewalttäter für alle Jugendlichen und Heranwachsenden mit Gewaltproblematik geeignet. Dabei ist zu beachten, dass die rechtsextreme Subkultur besonders auch von gewaltbereiten Jugendlichen Zulauf erhält (vgl. Krüger 2010; Möller/ Schuhmacher 2007, 167; Frindte/ Neumann 2003, 57ff ) und das Training bei dieser Zielgruppe eine doppelte Prävention leistet, indem sowohl einem Gewaltrückfall als auch einer möglichen Orientierung hin zur rechtsextremen Szene vorgebeugt wird. Jeder bekommt eine Chance - praktizierte Inklusion Mit seiner auf Inklusion zielenden Ausrichtung erfordert das Trainingsprogramm kaum besondere Voraussetzungen seitens der Jugendlichen und ist mit diesem Ansatz einmalig in Thüringen. Die Auswahl der TeilnehmerInnen orientiert sich vor allem am jeweiligen Hilfebedarf. ArrestantInnen mit hohem Gewaltpotenzial und Zusatzproblematiken werden dabei besonders berücksichtigt. Die meisten TrainingsteilnehmerInnen standen bereits mehrfach vor Gericht und sind in der Vergangenheit neben Körperverletzungsdelikten oft durch weitere Straftaten wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Fast alle TrainingsteilnehmerInnen haben - zum Teil wegen kognitiver Einschränkungen - massive Bildungslücken, sind aufgrund von erheblichen Fehlzeiten und Schulabbrüchen Lernen nicht (mehr) gewohnt und haben in ihrer bisherigen Bildungskarriere vorwiegend Misserfolge erlebt. Zu diesen Bildungsschwierigkeiten kommen oftmals noch besondere Verhaltensweisen wie ein Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivität sowie Zusatzproblematiken wie Suchtverhalten, Schulden, Stress in der Familie etc. Die sich dadurch ergebenden speziellen Anforderungen an die Arbeit mit dieser Zielgruppe zeigen sich auch darin, dass die Vorauswahlgruppe, aus der die TrainingsteilnehmerInnen gewonnen werden, eine überdurchschnittlich hohe Rückfallquote aufweist. Das Trainingsprogramm ist so konzipiert, dass es sich besonders für Jugendliche eignet, die durch fehlende Bildung oder aufgrund mangelhafter kognitiver Fähigkeiten benachteiligt sind. Aufgrund des langjährigen Einsatzes der verschiedenen Übungen in der pädagogischen Praxis und der stetigen Optimierung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen konnten alle Trainingseinheiten so gestaltet werden, dass sie speziell für die Zielgruppe des Programms mit ihren multiplen Problemlagen sehr gut geeignet sind. So wird im Training nicht nur Lernstoff vermittelt, sondern die TeilnehmerInnen erhalten auch Tipps zur Verbesserung ihrer Lerntechniken. Zentrale 245 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Trainingsinhalte werden zudem durch häufige Wiederholungen gefestigt. Im Training sind darüber hinaus gezielt Übungen eingebaut worden, bei denen die Jugendlichen Lernerfolge erleben und so in ihrem Selbstwert gestärkt werden. Sie müssen nicht wollen - Veränderungsmotivation ist keine Teilnahmevoraussetzung TrainingsteilnehmerInnen müssen zu Beginn des Programms nicht motiviert sein, ihre Einstellung zu Straftaten und Gewalt zu verändern. Das Ziel des Programms, bei Jugendlichen eine Verhaltens- und Einstellungsänderung zu erreichen, wird damit nicht zur Teilnahmevoraussetzung gemacht. Dadurch eignet sich das Trainingsprogramm als gerichtliche Auflage. Von dieser Möglichkeit machen Thüringer JugendrichterInnen regen Gebrauch. Im Jahr 2011 haben fast 50 Prozent aller TeilnehmerInnen das Training aufgrund einer richterlichen Weisung absolviert. Den übrigen TeilnehmerInnen wird das Programm bei der Aufnahme in die Jugendarrestanstalt vom Vollzugsleiter angeboten. Die beiden TrainerInnen, der Vollzugsleiter und die Beamten des Jugendarrests entscheiden gemeinsam, welche ArrestantInnen einen der sechs Trainingsplätze erhalten. Auch bei einer freiwilligen Teilnahme verpflichten sich die Jugendlichen nach einem Vorgespräch mit den TrainerInnen, die für alle TeilnehmerInnen geltenden Trainingsregeln einzuhalten. Alle TrainingsteilnehmerInnen müssen dieselben Übungen absolvieren und die gleichen Anforderungen erfüllen. Meist entscheiden sich aber auch TeilnehmerInnen ohne richterliche Weisung für das Programm, weil sie ihr Leben grundlegend ändern wollen. Sie versprechen sich eher praktische Vorteile wie Ablenkung vom tristen Arrestalltag oder spekulieren auf eine vorzeitige Entlassung. Die Anfangsmotivation von zur Teilnahme verpflichteten und freiwillig teilnehmenden Jugendlichen ist deshalb vergleichbar. Die TrainingsteilnehmerInnen sind alle nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und waren zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und unter 21 Jahre alt. Für viele ist der Jugendarrest die erste freiheitsentziehende Maßnahme, die auch an den„coolsten“ jungen Frauen und Männern in aller Regel nicht spurlos vorbeigeht. Der Wunsch, weitere strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, kann für Jugendliche ein Anlass sein, um über Verhaltensänderungen nachzudenken. Mitunter gibt es weitere Faktoren, die zu einer Distanzierung von der rechtsextremen Szene führen können, wie z. B. Gewalterfahrungen innerhalb der Szene, Druck im Elternhaus oder eine neue Partnerschaft (vgl. auch Bjørgo 2002, 12ff ). An solchen Punkten kann das Trainingsprogramm ansetzen. Es beinhaltet deshalb Übungen, die die TeilnehmerInnen in ihrem bisherigen Verhalten und den zugrunde liegenden Einstellungen hinterfragen und zu Irritationen führen. Die sich durch diesen Prozess langsam entwickelnde Veränderungsmotivation wird durch das Training wiederum gezielt gestärkt. Für den Einsatz im Jugendarrest wurde der Trainingskurs als zweiwöchige Intensivmaßnahme konzipiert. Durch das Training kann damit auf Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden in einer oft entscheidenden Lebensphase eingewirkt werden. Während der Arrestvollstreckung sind die Jugendlichen durch sozialpädagogische Angebote erreichbar, für die sie in anderen Kontexten kaum zu gewinnen wären. Dies liegt sicher auch am strukturierten Ablauf im Jugendarrest, der zum einen den für Reflexionsprozesse nötigen Abstand zum meist problembelasteten Alltag der Jugendlichen schafft und zum anderen wenig Möglichkeiten der bequemen Ablenkung bietet. Die sich daraus ergebenden Chancen sollten unbedingt genutzt werden. Es besteht kein Grund zu warten, bis die Jugendlichen im Strafvollzug landen, wenngleich ihnen auch dort entsprechende Angebote unterbreitet werden sollten. 246 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Das Ziel: die Hemmschwelle erhöhen Ziel des Trainingskurses ist es, bei den TeilnehmerInnen Aggressionshemmschwellen zu setzen und eine konfrontative Auseinandersetzung mit den begangenen Gewaltstraftaten zu führen. Dadurch wird die Gewaltneigung der TeilnehmerInnen messbar reduziert, was auch durch verschiedene Evaluationsmaßnahmen gestützt wird (siehe unten). Durch das Training soll das von Vorurteilen geprägte rechtsextreme Weltbild der TäterInnen so erschüttert werden, dass eine Distanzierung von rechtsextremen Denkmustern einsetzt und die Vorbereitung zum Ausstieg aus der rechtsextremen Szene geschaffen wird. Die Reduzierung von Vorurteilen durch das Training ist - auch bei nicht rechtsextrem orientierten TeilnehmerInnen - ebenfalls empirisch belegt. Weiterführende Angebote wie beispielsweise die Vermittlung zum auf den Ausstieg aus rechtsextremen Strukturen spezialisierten Thüringer Beratungsdienst von Drudel 11 werden den TrainingsteilnehmerInnen im Rahmen des Übergangsmanagements unterbreitet. Inhalte und Methoden Inhaltlich-methodisch ist der zweiwöchige Trainingskurs eine Kombination aus Aggressionsschwellentraining und Bildungsprogramm. Dadurch ist es möglich, sowohl die Gewaltproblematik als auch die der Gewalt zugrunde liegenden rechtsextremen Einstellungsmuster zu bearbeiten und so gezielt auf Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und Heranwachsenden einzuwirken. Nachdem an dieser Stelle zuerst der Grundgedanke des Trainingskurses erläutert wird, folgt danach ein kurzer Überblick über die beiden Programmteile. Anschließend sollen ausgewählte Aspekte der pädagogischen Arbeit näher vorgestellt werden. Aggressionsphasen als Ansatzpunkt Die Methode des Gruppendynamischen Aggressionsschwellentrainings (ausführlich dazu siehe Jende 2000) setzt an den verschiedenen Phasen, die bei einem Aggressionsausbruch durchlaufen werden, an. Mit diesem Ansatz treten die Ursachen für aggressives Verhalten in den Hintergrund und auch die Aggressivität selbst, d. h. die Bereitschaft zu aggressivem Verhalten, steht nicht im Mittelpunkt des Trainingskonzeptes. Sowohl die Ursachen und Hintergründe als auch die Ausprägungen von Aggressivität sind bei den einzelnen TäterInnen sehr unterschiedlich. Die Tatabläufe, bei denen mehrere Aggressionsphasen erkennbar sind, verlaufen jedoch relativ einheitlich und bieten damit einen geeigneten Ansatzpunkt für ein kurzes, aber intensives Gruppentraining, wie es für den Einsatz im Jugendarrest erforderlich ist. Die Tathandlungen der TeilnehmerInnen können in Anlehnung an Breakwell (1998) in fünf verschiedene Phasen unterteilt werden: 1. Eskalationsphase I 2. Eskalationsphase II 3. Aggressionsphase 4. Rückzugsphase 5. Phase der moralischen Krise Der Tat voraus geht bei den ineinander übergehenden Phasen meist eine Stufe, bei der innerhalb der Gruppe, aus der heraus später die Tat begangen wird, eine Stimmung der gegenseitigen Bestätigung und Bestärkung entsteht. Diese erste Eskalationsphase findet besonders bei überfallartigen Gruppendelikten statt. Die Gruppenmitglieder steigern sich in Gewaltfantasien hinein, trinken sich Mut an, hören gewaltverherrlichende Musik. Es entsteht eine zunehmend aggressive Stimmung, die sich feindselig gegen andere Gruppen richtet und sich in Beschimpfungen und Abwertungen ausdrückt („Scheißzecken“, „Assipunks“). Durch diese Dehumanisierungsprozesse wird bei der 247 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen späteren Tat eine große Brutalität möglich. Die Jugendlichen nehmen sich selbst mehr und mehr als Teil einer anonymen Gruppe wahr, es kommt zur Deindividuation (vgl. Aronson u. a. 2008, 285ff ), wodurch das Bewusstsein für die Identifizierbarkeit und Verantwortlichkeit schwindet und die Wahrscheinlichkeit für aggressives Handeln steigt. Durch den Prozess des moralischen Disengagements (vgl. Zimbardo 1995, 717ff ) werden mit den üblichen moralischen Maßstäben und inneren Kontrollen zwei bedeutsame Aggressionshemmschwellen überwunden sowie das gewalttätige Verhalten und dessen Folgen gerechtfertigt. In dieser Phase nimmt auch die körperliche Erregtheit zu. In der zweiten Eskalationsphase werden die beschriebenen Prozesse fortgesetzt, jedoch kommt es erstmals zur direkten Konfrontation mit den Opfern. Die Reaktion der Opfer ist dabei nicht entscheidend für das Verhalten der TäterInnen. Nachdem der letzte Zweifel, ein letztes Zögern und damit eine letzte Hemmschwelle überwunden wurden, kommt es zur Gewalthandlung (Aggressionsphase). Die körperlich und emotional hochgradig erregten TäterInnen können ihr Verhalten zu diesem Zeitpunkt kaum noch kontrollieren. In der Rückzugsphase verlassen die TäterInnen den Tatort meist fluchtartig. Die physische und psychische Erregtheit hält noch einige Zeit an, in der die TäterInnen weiter in einer sehr aggressiven Stimmung sind und schon nichtige Anlässe zu neuen Gewalttaten führen können, geht dann aber zurück (Rückzugsphase). Die Phase der moralischen Krise geht bei Gruppendelikten mit der Trennung von der Gruppe einher. Das gegenseitige Bestätigen bleibt aus, die TäterInnen bekommen Angst vor möglichen Strafen, und oft meldet sich das schlechte Gewissen zu Wort. Um diese unangenehmen Gefühle zu beruhigen, greifen die Jugendlichen wieder auf die gleichen Rechtfertigungsstrategien zurück, die bereits im Vorfeld der Tat eine Rolle gespielt haben. Durch das ständige Rechtfertigen der Tat sinkt die Aggressionsschwelle der Jugendlichen weiter. Es entsteht ein Kreislauf von Rechtfertigungen und Gewalt. Das Gruppendynamische Aggressionsschwellentraining setzt am Ablauf der Aggressionsphasen an und will die Aggressionshandlung dadurch aufhalten. Durch das Training sollen bei den TeilnehmerInnen Barrieren und Mechanismen errichtet werden, die hemmend oder sogar gegensätzlich wirken: sogenannte Aggressionsschwellen. Ziel des Trainings ist es, dass sich die Jugendlichen im Falle einer erneuten Eskalationsdynamik durch das Wiedererkennen markierter Tatablaufpunkte an das Training erinnern. Durch die Erinnerung sollen emotionale und psychische Prozesse in Gang gesetzt werden, die eine weitere Ausführung erschweren oder verhindern. Zu diesen Prozessen zählt auch der Abruf von im Kurs vermitteltem Wissen. Für das Trainingsprogramm wurden Übungen entwickelt, durch die gezielt Aggressionsschwellen bei jugendlichen TeilnehmerInnen erhöht werden können. Dazu zählen auch jene Übungen, mit denen im Training Rechtfertigungsstrategien bearbeitet werden, was wir an anderer Stelle noch näher beschreiben. Keiner kann sich drücken - intensive Auseinandersetzung mit Straftaten im ersten Programmteil Bestandteil des ersten Programmteils des Trainingskurses ist die auf konfrontativem Wege geführte intensive Auseinandersetzung mit den begangenen Gewaltstraftaten. Der Grundgedanke des Trainings besteht darin, die Wahrnehmung der TeilnehmerInnen zu schulen, ihre Einstellung zur Gewaltanwendung zu verändern und ihre Aggressionsschwellen zu erhöhen, damit die Jugendlichen später in Konfliktsituationen ihr Verhalten besser kontrollieren können. Das geschieht u. a. durch Wissensvermittlung, Beobachtungslernen und durch Konditionieren. Um die Effektivität zu erhöhen, ist das gesamte Training auf den Gruppenprozess zugeschnitten. Die TrainerInnen beeinflussen und struktu- 248 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen rieren gezielt die Rollenbildung in der Trainingsgruppe, damit es nicht zu negativen Effekten jugendlicher Gruppendynamik kommt (vgl. Rieker 2005, 482), die insbesondere möglich sind, wenn wenig veränderungsbereite TeilnehmerInnen mit manifesten rechtsextremen Orientierungen in eine Führungsposition innerhalb der Gruppe gelangen. Vielmehr werden diejenigen Jugendlichen gestärkt, die die Trainingsgruppe mit guten Beiträgen voranbringen und durch ihre Veränderungsmotivation Vorbilder für andere TeilnehmerInnen sein können. Die TeilnehmerInnen müssen ihre Taten aus Täter- und Opferperspektive analysieren. Dabei werden u. a. Rechtfertigungsstrategien in Bezug auf die Anwendung von Gewalt bearbeitet. Die Jugendlichen lernen, die Rechtfertigungen bei sich selbst und bei anderen zu erkennen. In Verbindung mit einer im Training durchgeführten Analyse der Situation, die der Gewaltanwendung vorausging, werden die Jugendlichen befähigt, eigene Gewaltanwendungsabläufeunterbrechenundaus dem Gewaltkreislauf aussteigen zu können. Ausführlich werden im Training auch die tatsächlichen und die möglichen Verletzungsfolgen für die Geschädigten behandelt und die Empathie gegenüber den Opfern gestärkt. Wie alle Übungen ist das Verletzungsfolgenmodul so gestaltet, dass auch Jugendliche mit kognitiven Schwierigkeiten und Bildungsdefiziten die anspruchsvolle Thematik durchdringen. Die langjährige Erfahrung der für die spezielle Thematik hinzugezogenen ReferentInnen mit den Trainingsgruppen des TTB gewährleistet, dass das erworbene Wissen über den menschlichen Körper bei einem nie auszuschließenden Rückfall nicht zum Nachteil der Opfer eingesetzt werden kann. Die Verletzungsfolgeneinheiten bieten keine „Anleitung zum Zuschlagen“, sondern erhöhen die Hemmschwellen bei den Jugendlichen. Ein weiterer Bestandteil des Trainings ist die Erörterung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Konsequenzen sowie die Erläuterung des Jugendgerichtsgesetzes. Indem das Training Rechtfertigungsmuster durchbricht, Hemmschwellen erhöht, Empathie fördert und den TeilnehmerInnen einen Ausweg aus dem Gewaltkreislauf aufzeigt, werden den Jugendlichen und Heranwachsenden positive Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, welche der weiteren Radikalisierung entgegenwirken. Abb. 2: Die Trainingsgruppe beim Besuch der Gedenkstätte Buchenwald 249 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Weitere Lernorte einbeziehen - Gedenkstättenarbeit im Trainingsprogramm Im zweiten Teil des Programms geht es um die Auseinandersetzung mit der Thematik Nationalsozialismus. Ansetzend am historischen Beispiel der NS-Diktatur werden antisemitische und fremdenfeindliche Vorurteile der TeilnehmerInnen bearbeitet, demokratische Grundwerte vermittelt und Zivilcourage gestärkt. Feste Bestandteile des Trainings sind in diesem Zusammenhang der Besuch der Gedenkstätte Buchenwald und die Lesung eines Zeitzeugen über das Schicksal seiner jüdischen Familie während der NS-Diktatur (ausführlich zur Bedeutung der Gedenkstättenarbeit im Trainingsprogramm siehe Bräuß 2010; Jende/ Speer 2010). Ausreden gelten nicht - die Bearbeitung von Rechtfertigungsstrategien Die Notwendigkeit, Rechtfertigungsstrategien der TeilnehmerInnen zu bearbeiten, wurde bereits mehrfach erwähnt und ergibt sich aus den oben beschriebenen Phasen bei Aggressionsbzw. Gewalthandlungen. Wir möchten an dieser Stelle einige Einblicke in die pädagogische Arbeit des Trainingsprogramms geben und uns dabei auf den Umgang mit Rechtfertigungen konzentrieren. Von einem ausführlichen Vorgespräch abgesehen, finden alle Übungen des Trainingsprogramms in der Gruppe statt. Mit der Thematik Rechtfertigungsstrategien - um es für die TeilnehmerInnen verständlicher zu machen, sprechen wir im Training von Ausreden - erfolgt nach einer Vorstellungsrunde und kurzen Einführung der inhaltliche Einstieg in den Kurs. Für die praktische Arbeit mit den TeilnehmerInnen wurden typische Rechtfertigungsstrategien in den sogenannten 10 Ausreden (nach Jende 2000, 33) übersichtlich und lebensweltnah dargestellt. Diese Ausreden werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet. Besprochen wird auch, warum StraftäterInnen Ausreden benutzen. Da die meisten KursteilnehmerInnen sehr schnell erkennen, dass sie selbst auch Ausreden verwendet haben, kommt es zu ersten Aha-Erlebnissen. Nachdem mit den Jugendlichen die 10 Ausreden besprochen und deren Wirkung erläutert wurde, wird anschließend das Erkennen der Ausreden bei Straftaten trainiert. Dazu nutzen wir im Training einen Dokumentarfilm, der in Haft befindliche Straftäter zeigt, die über ihre Taten und deren Hintergründe erzählen. Die Schilderungen der Straftäter sind geprägt von Rechtfertigungsversuchen. Aufgabe der TrainingsteilnehmerInnen ist es, die Ausreden zu erkennen und auf diese Weise eine Sensibilität für Rechtfertigungen zu entwickeln. Da die durch den Film vorgestellten Personen aufgrund ihres zum Teil schäbigen Auftretens und der kläglichen Rechtfertigungsversuche bei den Jugendlichen einen negativen Eindruck hinterlassen, kommt es nicht zu einer positiven Identifizierung mit den Straftätern und ihren Ausreden. Nachdem die Ausreden zuerst eher theoretisch besprochen wurden und anschließend bei den Straftätern im Film erkannt werden mussten, stehen bei einem dritten Schritt die Ausreden der TrainingsteilnehmerInnen selbst im Mittelpunkt. Jede/ r TeilnehmerIn muss seine/ ihre eigene Straftat schildern und erhält - wie für das gesamte Training - die Anweisung, dabei keine Ausreden zu verwenden. Die übrigen TrainingsteilnehmerInnen haben bei dieser Übung die Aufgabe, dies zu kontrollieren und gegebenenfalls anzuzeigen, wenn dennoch Ausreden vorkommen. Dabei werden sie von den TrainerInnen unterstützt. Bereits bei der Erläuterung der 10 Ausreden wird den Jugendlichen verdeutlicht, dass mit jeder Ausrede ihre Hemmschwelle sinkt und das Benutzen der Ausreden in einen Kreislauf aus Rechtfertigungen und Gewalt führt. Um 250 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen den TeilnehmerInnen diesen Zusammenhang anschaulich und unter Beachtung ihrer sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten nahezubringen, setzen wir ein vereinfachtes Modell des sogenannten Gewalt- oder Tatkreislaufes ein (vgl. Jende 2000, 35). Die 10 Ausreden (vgl. Jende 2000, 33) 1. Leute beschimpfen „Der Assi“, „Fotze“ 2. Tat verharmlosen „Ist ja nichts weiter passiert“, „Ich wollte ihr nur ein bisschen Angst machen“ 3. Schuld auf andere schieben „Die haben uns provoziert“, „Der hat meine Mutter beleidigt“ 4. Durchdrehen „Und dann hab ich rotgesehen“, „Ich hatte einen totalen Blackout“ 5. Vergessen „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, „Ich hab einen Filmriss und weiß es nicht mehr“ 6. Alkohol und Drogen „Es war alles nur wegen dem Alkohol“, „Das Zeug hat mich aggressiv gemacht“ 7. Falsche Freunde/ Gruppenzwang „Mein Kumpel hat mich da mit reingezogen“, „Es war Gruppenzwang“ 8. Schwere Kindheit „Ich hab es ja zu Hause nicht anders gelernt“, „Mein Vater hat mich früher auch geschlagen“ 9. Fehlende Kontrolle - durch Polizei und Lehrer „Wäre die Polizei schneller dagewesen, wäre nicht so viel passiert“, „Hätte die Lehrerin eingegriffen, wäre es gar nicht erst dazu gekommen“ 10. Langeweile „Wir wussten nicht, was wir machen sollten“, „Mir war langweilig“ Tab. 1 Stufe 4: Schlechtes Gefühl beruhigen mit Ausreden Stufe 1: Grund suchen mit Ausreden Stufe 2: Tat begehen Stufe 3: Strafangst und/ oder schlechtes Gewissen Der Tatkreislauf (vgl. Jende 2000, 35) Abb. 3 251 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Den Jugendlichen wird anhand des Tatkreislaufes verdeutlicht, dass es ohne Ausreden nicht zu Straftaten kommt bzw. dass spätestens jetzt, nachdem alle TrainingsteilnehmerInnen Gewalttaten begangen haben, sämtliche Rechtfertigungsversuche aufgegeben werden müssen, damit der Gewaltkreislauf nicht von vorn beginnt. Zur Festigung der Thematik müssen alle TeilnehmerInnen die 10 Ausreden und den vierstufigen Tatkreislauf auswendig lernen. An jedem Trainingstag findet mindestens eine Wiederholung statt, und am Ende sind Ausreden und Tatkreislauf wie alle zentralen Lerninhalte des Trainings Bestandteil einer schriftlichen Abschlussprüfung, die in erster Linie wiederholenden Charakter hat und nicht so sehr der Leistungsüberprüfung dient. Um den Bezug zu den eigenen Straftaten zu stärken, müssen alle TeilnehmerInnen ihre eigene ausführliche Straftatschilderung, die sie nach dem Vorgespräch mit den TrainerInnen schriftlich anfertigen mussten und die auch das Geschehen im Vorfeld der Tat umfasst, kritisch auf Rechtfertigungsstrategien überprüfen, jede Ausrede unterstreichen und benennen. Außerdem muss das Modell des Gewaltkreislaufs auf die eigene Straftat angewendet werden. Jede/ r TrainingsteilnehmerIn muss sich dafür der von ihm/ ihr verwendeten Ausreden bewusst werden. Diese Aufgaben sind im Anschluss an die Gruppenübungen von jedem/ jeder Jugendlichen individuell in dem Arrestraum zu erledigen, damit die Beschäftigung mit dem Training und seinen Inhalten anhält und die Intensität des Kurses gesteigert wird. Wie alle grundlegenden Lerninhalte werden die 10 Ausreden nicht nur ständig wiederholt, sondern auch in anderen Zusammenhängen thematisiert. Im Bildungsteil des Programms lassen sich beispielsweise beim Umgang der Nationalsozialisten mit der jüdischen Minderheit ebenfalls zahlreiche Rechtfertigungen für Ausgrenzung, Diskriminierung, Deportation bis hin zum Massenmord aufzeigen. Damit es nach dem Training weitergeht - Übergangsmanagement und Intensivnachbetreuung Im Training erlebte Lernerfolge tragen zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeitserwartung bei und ermöglichen den TeilnehmerInnen, mit einem Motivationsschub in ihr neues, straffreies Leben zu starten. Durch ein Übergangsmanagement und das Angebot einer Intensivnachbetreuung sollen die im Training erzielten Erfolge gesichert und die Nachhaltigkeit erhöht werden. Das von Walkenhorst (2011, 97) speziell für den Jugendarrest geforderte Organisieren von Folgeprozessen ist damit Teil des Konzepts und soll dazu führen, dass „Nachdenklichkeit in Handeln mündet“. Im Rahmen des Übergangsmanagements werden alle TrainingsteilnehmerInnen auch nach der Entlassung aus dem Jugendarrest beim Start in ein gewalt- und straffreies Leben unterstützt. Sie erhalten Hilfe bei der Herstellung der zur Erreichung ihrer Ziele notwendigen Kontakte vor Ort. Erste Termine bei Einrichtungen der Suchtberatung, Arbeitsvermittlung, bei der zuständigen Jugendgerichtshilfe und weiteren Hilfe anbietenden Stellen können bereits vor Entlassung aus der Arrestanstalt durch die TrainerInnen vereinbart werden. Bei Bedarf können gemeinsame Übergabegespräche mit den Jugendlichen und den TrainerInnen vor Ort stattfinden. Zur Begleitung der Jugendlichen vor Ort erhalten die Jugendgerichts- und Bewährungshilfen einen ausführlichen Abschlussbericht, der sowohl die Leistungen der einzelnen Jugendlichen im Training bewertet als auch das persönliche Statement enthält, in dem die TrainingsteilnehmerInnen auf ihre Ziele, Gefahrensituationen sowie Rückfallvermeidungsstrategien bzw. Notfallpläne eingehen und damit die Grundlage für den weiteren Unterstützungsprozess legen. Weiter umfasst das Übergangsmanagement die Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Trainerteam per Telefon oder E-Mail. Die Jugendlichen können da- 252 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen durch auch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel in einer Krisensituation, auf die Unterstützung durch die TrainerInnen zurückgreifen und schnell Hilfe vermittelt bekommen. Die Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche von dieser Möglichkeit auch viele Monate nach der Trainingsteilnahme noch Gebrauch machen. Neben dem Übergangsmanagement, das für alle TrainingsteilnehmerInnen gilt, kann einem Teil der Jugendlichen das Angebot einer Intensivnachbetreuung unterbreitet werden. Diese Möglichkeit gibt es seit 2010 und wird von immer mehr TrainingsteilnehmerInnen genutzt. Bei der Betreuung profitieren die Jugendlichen von der Kontinuität der AnsprechpartnerInnen. Das aus der Trainingszeit bestehende Vertrauensverhältnis zu den TrainerInnen ist für einen gelingenden Nachbetreuungsprozess von großem Vorteil. Die Gespräche finden aufsuchend in ganz Thüringen und somit für die Jugendlichen wohnortnah und kostenlos statt. Inhaltlich wird unmittelbar und passgenau am Training angeknüpft. Die Auffrischung der Trainingsinhalte trägt zur Sicherung der Ergebnisse bei. Zusätzlich zu den Gruppenübungen im Trainingskurs wird die Nachbetreuung verstärkt zu individuellen Übungen genutzt. Beispielsweise wird in Rollenspielen der gewaltfreie und deeskalierende Umgang mit Provokationen trainiert. Im Training entwickelte Rückfallvermeidungsstrategien werden auf diese Weise praktisch angewendet und alltagsnah weiterentwickelt. Die Nachbetreuung kann freiwillig oder auf richterliche Weisung erfolgen und zielt insbesondere auf diejenigen Jugendlichen, die nicht durch andere Angebote wie z. B. die Bewährungshilfe unterstützt werden. Die Chance nutzen - im Jugendarrest auf rechtsextreme Straftäter nachhaltig einwirken Die im Rahmen des Thüringer Trainings- und Bildungsprogramms durchgeführten Aggressionsschwellentrainings ermöglichen eine deliktspezifische Arbeit mit rechtsextrem orientierten GewalttäterInnen. Sozialpädagogisches Arbeiten mit dieser Zielgruppe ist voraussetzungsvoll (vgl. Lüders/ Holthusen 2000, 102; Scherr 2001, 43). Vor allem in den 1990er Jahren gerieten Projekte, die sich einem akzeptierenden Ansatz verschrieben hatten, nicht zu Unrecht ins Kreuzfeuer öffentlicher und fachlicher Kritik. Nach der intensiven Debatte über die „akzeptierende Jugendarbeit“ (Krafeld 1996) kam der Diskurs zum Umgang mit rechtsextremen Jugendlichen in Sozialarbeit und Pädagogik weitgehend zum Erliegen. Konzepte, die sich dieser Zielgruppe widmen und den spezifischen Handlungsanforderungen gewachsen sind, sind immer noch Mangelware. Wie notwendig aber die sozialpädagogische Arbeit mit rechtsextrem orientierten jungen Menschen ist, haben einmal mehr die im November 2011 aufgedeckten Taten der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ gezeigt. Auch durch die Trainingskurse des TTB werden nicht alle Neonazis zu guten DemokratInnen. Die wissenschaftliche Evaluation der Friedrich- Schiller-Universität Jena zeigt aber eine signifikante Verminderung von Vorurteilen und gewaltbefürwortenden Einstellungen bei den TrainingsteilnehmerInnen im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die lediglich ihre Arreststrafe verbüßte. Neueste Zahlen zur Rückfälligkeit der TrainingsteilnehmerInnen deuten auf eine nachhaltige Wirksamkeit des Trainings. GewalttäterInnen, die das Trainingsprogramm absolviert haben, fallen nach dem Jugendarrest signifikant weniger durch Gewaltstraftaten auf als vergleichbare GewalttäterInnen, die ausschließlich ihren Arrest verbüßten. Dadurch zeichnet sich ab, dass das Training in der Lage ist, Gewalt auf der Einstellungs- und Verhaltensebene zu reduzieren, Radikalisierungsprozesse aufzuhalten und die Rückfallquote zu senken. Durch eine Nachbetreuung der TeilnehmerInnen nach der Entlassung kann die Wirksamkeit weiter verbessert werden. 253 uj 6 | 2012 Jugendliche unter Haftbedingungen Damit sind die Aggressionsschwellentrainings zum einen eine wirksame Maßnahme im Umgang mit rechtsextrem orientierten jungen Menschen und zum anderen ideal für den Einsatz im Jugendarrest, der vom Gesetzgeber mit dem Auftrag versehen wurde, Jugendliche und Heranwachsende zur Auseinandersetzung mit ihren Straftaten zu führen. Wegsperren allein reicht da nicht aus. Daniel Speer Laura Menger Sebastian Jende Drudel 11 e.V. Schleidenstraße 19 07745 Jena ttb@drudel11.de Literatur Aronson, E./ Wilson, T. D./ Akert, R. M, 6 2008: Sozialpsychologie. München Bjørgo, T., 2002: Rassistische Gruppen: Die Anwerbung reduzieren und den Ausstieg fördern. In: Journal für Konflikt- und Gewaltforschung, 4. Jg., H. 1, S. 5 - 31 Bräuß, K., 2010: Mit Rechten am rechten Ort? 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