unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2012.art29d
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Schutz vor sexualisierter Gewalt in Institutionen
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Ursula Enders
Prävention kann sexualisierte Gewalt nicht in jedem Fall verhindern. Sie sensibilisiert jedoch für unsichere und anfällige institutionelle Strukturen, fördert einen grenzachtenden Umgang, und sie stärkt die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Frauen und jungen Männern.
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312 unsere jugend, 64. Jg., S. 312 - 324 (2012) DOI 10.2378/ uj2012.art29d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Schutz vor sexualisierter Gewalt in Institutionen Prävention kann sexualisierte Gewalt nicht in jedem Fall verhindern. Sie sensibilisiert jedoch für unsichere und anfällige institutionelle Strukturen, fördert einen grenzachtenden Umgang, und sie stärkt die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Frauen und jungen Männern. von Ursula Enders Dipl.-Pädagogin, Traumatherapeutin, Leiterin von Zartbitter - Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, Mitglied im Fachbeirat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Der folgende Beitrag basiert auf meinen langjährigen Beratungserfahrungen im Bereich der Begleitung von Institutionen bei der nachhaltigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt durch haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen sowie von sexuellen Übergriffen durch Kinder- und Jugendliche. Die umfassende Auswertung dieser Erfahrungen ist in das im Februar 2012 herausgegebene Handbuch „Grenzen achten. Schutz vor Missbrauch in Institutionen“ eingeflossen. Die UN-Kinderrechtskonvention benannte im Jahre 1989 das Recht von Mädchen und Jungen auf Partizipation (Beteiligung), Privatsphäre, sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausnutzung. Die Aufdeckung zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Jungen in Heimen, kirchlichen Einrichtungen, Sportverbänden, Schulen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und vielen anderen Institutionen hat deutlich gemacht, dass diese Rechte in Deutschland in der Vergangenheit oftmals nicht eingelöst wurden. Die (Fach-)Öffentlichkeit reagierte zutiefst erschüttert auf das Ausmaß sexualisierter Gewalt in Institutionen, der Runde Tisch Kindesmissbrauch erkannte die Notwendigkeit von Mindeststandards für die Prävention von sexualisierter Gewalt und Intervention in Fällen der Vermutung bzw. eines erwiesenen sexuellen Missbrauchs in Institutionen. Der Gesetzgeber schrieb dementsprechend im Dezember 2011 in dem Bundeskinderschutzgesetz das Recht von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern auf Schutz vor Gewalt und Hilfe in Notlagen fest. Mit der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten versuchen inzwischen viele Träger der Jugendhilfe diesen Rechtsansprüchen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht zu werden. Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen beginnt mit der Analyse der arbeitsfeldspezifischen und strukturellen Risiken eines Trägers, zum Tatort sexueller Gewalt zu werden. 313 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz In Abhängigkeit davon sind Aussagen zur Haltung des Trägers (zum Beispiel Verhaltenskodex, Handlungsleitlinien) zu treffen und präventive Strukturen zu entwickeln (vgl. Anlage 03 zum Abschlussbericht des Runden Tisches Kindesmissbrauch 2011). Das Risiko von Institutionen, zum Tatort sexualisierter Gewalt zu werden Sexueller Missbrauch in Institutionen geschieht nicht „zufällig“, sondern ist das Ergebnis eines sorgfältig entwickelten Plans. Nicht wenige TäterInnen entscheiden sich bewusst für ein ehrenamtliches oder berufliches Engagement in der Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der Jugendverbandsarbeit, in kirchlichen Institutionen oder in Bereichen kommerzieller Angebote für Mädchen und Jungen (zum Beispiel für Jugendmusikschulen, Nachhilfeinstitute, Kinderferienreisen). In seinem Buch über sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen bezeichnet dementsprechend Tschan Institutionen als „Hochrisikobereich“ (Tschan 2012). Bei ihrer Suche nach potenziellen Opfern sind für TäterInnen sexuelle Übergriffe und Missbrauch begünstigende institutionelle Strukturen und konzeptionelle Mängel relativ leicht erkennbar. Schon im Vorstellungsgespräch checken diese ab, ob in einer Einrichtung ein eher geringes oder hohes Risiko besteht, dass die von ihnen geplante sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern bekannt wird. Autoritäre und unklare Leitungsstrukturen Relativ sicher können sich TäterInnen in autoritär strukturierten Einrichtungen fühlen, in denen Entscheidungen oftmals weniger aus fachlichen Erwägungen, sondern eher „von oben“ getroffen werden. Die daraus resultierenden fachlichen und persönlichen Abhängigkeiten erleichtern es ihnen, ihre Verbrechen zu vertuschen: Viele TäterInnen pflegen „einen guten Draht zur Leitung“ und/ oder bauen „Seilschaften“ auf. Diese „Beziehungen“ ermöglichen es ihnen, Sonderrechte zu erlangen, die es ihnen wiederum erleichtern, unbemerkt Kinder zu missbrauchen. Ebenso haben Mädchen und Jungen in Einrichtungen mit unklaren Leitungsstrukturen oftmals ein erhöhtes Risiko, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Dies sind Institutionen, die keine offizielle Leitung haben bzw. deren Leitung diese Funktion nicht angemessen ausfüllt. In Einrichtungen mit einem solchen Leitungsvakuum fallen sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs in der Regel kaum auf, da Entscheidungen häufig entsprechend der wechselnden jeweiligen Machtverhältnisse getroffen werden und es in ihnen keine oder nur eine unzureichende fachliche Kontrolle gibt. TäterInnen müssen in diesen Einrichtungen meist keinen großen Aufwand betreiben, um die von ihnen verübten sexuellen Gewalthandlungen zu vertuschen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) brauchen sie folglich kaum zu befürchten. Autoritär strukturierte Einrichtungen missachten häufig gleichermaßen wie Einrichtungen mit unklaren Leitungsstrukturen die Bedeutung der Fachaufsicht von Jugendämtern, Landesjugendämtern oder Schulaufsichtsbehörden und versäumen es zum Beispiel, in Fällen der Vermutung sexueller, körperlicher oder psychischer Übergriffe durch MitarbeiterInnen die Aufsichtsbehörden zu informieren. TäterInnen fällt es in der Regel nicht schwer, schon im Bewerbungsverfahren Leitungsstrukturen „abzuchecken“. Im Vorstellungsgespräch oder im Rahmen einer Hospitation klären sie mehr oder weniger offen ab, von wem und wie in der jeweiligen Einrichtung Entscheidungen 314 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz getroffen werden und in welchem Umfang fachliche Kontrolle stattfindet. Erklärt zum Beispiel die Leitung einer Einrichtung, dass Entscheidungen grundsätzlich mit allen haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen ohne Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikation getroffen werden, so liegt die Vermutung nahe, dass in dieser Einrichtung ein Leitungsvakuum besteht und fachliche Standards und Kontrolle vernachlässigt werden. TäterInnen erkennen schnell ihre Möglichkeiten, sich „unter“ einer derart schwachen Leitung die Position einer heimlichen Leitung zu„erarbeiten“, sich bei KollegInnen und Eltern „einzuschleimen“, Intrigen zu säen und Schritt für Schritt ihre Verbrechen vorzubereiten. Viele TäterInnen meiden Institutionen mit klaren Leitungsstrukturen, in denen Entscheidungen von der Leitung im fachlichen Dialog mit den Fachkräften getroffen werden. Nicht selten wechseln sie den Arbeitsplatz, wenn regelmäßig konzeptionelle und alltägliche Fragestellungen im Team und mit der Leitung reflektiert werden und somit die Spielräume für sexuelle, psychische und körperliche Grenzverletzungen relativ gering sind. Klare Leitungsstrukturen bieten sowohl Mädchen und Jungen, Müttern und Vätern als auch KollegInnen Orientierung und ein großes Maß an persönlicher Sicherheit. In diesen Einrichtungen können Grenzverletzungen meist relativ früh erkannt und benannt und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Geschlossene Systeme „Geschlossene Gesellschaft“ - so lautet der Titel des Dokumentarfilms von Luzia Schmid und Regina Schilling über die institutionellen Strukturen der Odenwaldschule, für den die beiden Filmemacherinnen 2012 den Grimme- Preis erhielten (Erstsendetermin ARD 9. 8. 2011). Die Filmemacherinnen veranschaulichen am Beispiel der Odenwaldschule, dass geschlossene Systeme ein besonders hohes Risiko haben, zum Tatort sexuellen Missbrauchs zu werden. Der Dokumentarfilm belegt eindrucksvoll, dass die Geschlossenheit einer Einrichtung sich nicht allein aus deren „räumlicher Abgeschlossenheit“ begründet - wie dies zum Beispiel in Internaten und Heimen der Fall ist, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fernab vom Elternhaus betreuen. Ein erhöhtes Risiko, zu einem „Mistbeet für TäterInnen“ zu werden, haben Institutionen, die sich als geschlossene Gesellschaften in dem Sinne verstehen, dass sie nach dem Motto „Hier kommt nicht jeder rein! “ eine Auswahl ihrer Mitglieder treffen und sich nach außen abschotten. Dies ist häufig der Fall, wenn sich Einrichtungen aufgrund eines hohen Ansehens in der Öffentlichkeit oder durch eine von ideologischen Wertvorstellungen geprägte Selbstdarstellung (Beispiel: kirchliche Institutionen, Schulen in freier Trägerschaft mit besonderen pädagogischen Konzepten) von anderen abgrenzen. Oftmals werden „geschlossene“ Institutionen von der Fachöffentlichkeit aufgrund einer (vermeintlich) pädagogisch wertvollen Förderung der Kinder und Jugendlichen in besonderem Maße geschätzt. Wird eine „geschlossene Gesellschaft“ zum Tatort sexualisierter Gewalt, so wird diese meist nicht nur von einem/ einer TäterIn, sondern von mehreren verübt. Oftmals sind auch jugendliche TäterInnen in die Handlungen verwickelt, und es gibt eine Vielzahl an Opfern. Unzureichende Trennung zwischen beruflichen und privaten Kontakten Den Interessen von TäterInnen ist es dienlich, wenn in der MitarbeiterInnen- und Elternschaft einer Einrichtung nur unzureichend zwischen beruflichen und privaten Kontakten unterschieden wird. Eine allzu „familiale“ Umgangs- 315 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz weise in vielen Vereinen, Elterninitiativen, Pfarrgemeinden oder anderen Institutionen vermittelt Mädchen und Jungen den Eindruck, ihre Eltern seien mit fast allen Erwachsenen befreundet. Kinder und Jugendliche registrieren sehr genau, mit wem sich ihre Mütter und Väter duzen, persönliche Probleme besprechen, wen sie zu privaten Festen einladen und mit wem sie „flirten“. Fachkräfte sollten stets zwischen losen Kontakten und intensiven Freundschaften sowie privaten und professionellen Beziehungen unterscheiden, denn werden die Beziehungen der Erwachsenen untereinander von einer Pseudovertrautheit geprägt, so verunsichert dies Kinder und Jugendliche in ihrem Beziehungsverhalten. Sie wissen nicht mehr, wem sie vertrauen können und wem nicht. In einer von Distanzlosigkeit und oberflächlicher Vertrautheit geprägten institutionellen Atmosphäre fällt es kindlichen und jugendlichen Opfern extrem schwer, sich ihren erwachsenen Bezugspersonen in Fällen von Grenzverletzungen durch Betreuungspersonen, Eltern anderer Kinder oder Gleichaltrige anzuvertrauen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Betreuungspersonen untereinander oder mit Müttern und Vätern (wechselnde) sexuelle Beziehungen eingehen. Bei einer unzureichenden Trennung zwischen beruflichen und privaten Kontakten unter den Erwachsenen müssen Mädchen und Jungen realistischerweise davon ausgehen, dass ihre erwachsenen Bezugspersonen es sich kaum vorstellen können, dass ein mit ihnen „quasi befreundeter“ Kollege, eine Kollegin, der Pastor oder Trainer „so etwas tut“ und einen derartigen Vertrauensbruch begeht. Oftmals benennen die Opfer das ihnen zugefügte Leid erst, wenn sie aufgrund eines Wohnortwechsels die Einrichtung verlassen haben oder zum Beispiel aufgrund ihres Alters mit einer anderen Sportmannschaft trainieren. Ebenso werden sexuelle Grenzverletzungen häufig von Kindern und Jugendlichen aufgedeckt, die noch neu in einer Einrichtung und somit noch nicht so fest in die Gruppe integriert sind. Vernachlässigung der Autonomie von Mädchen und Jungen In der Praxis lassen sich bestimmte konzeptionelle Mängel von Einrichtungen ausmachen, die eine sexuelle Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen „erleichtern“. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Schulen, Kindertagesstätten, (Wohn-)Heime oder Jugendverbände die Autonomie (Eigenständigkeit) von Mädchen und Jungen vernachlässigen, indem PädagogInnen Inhalte der Arbeit weitgehend vorgeben und altersentsprechende Interessen und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen. Oftmals orientieren sich die Erziehungsziele und -stile dieser Einrichtungen mehr an den Wertvorstellungen der Erwachsenen, als dass sie die Widerstandsfähigkeit von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern fördern. Die ausgestellten handwerklichen und künstlerischen Arbeiten verraten meist schon auf den ersten Blick, ob in einer Einrichtung Kindern und Jugendlichen Spielräume für Eigenständigkeit gegeben werden oder ob sich zum Beispiel alle Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer strikt an Gestaltungsvorlagen nach Schema F halten müssen. MissbraucherInnen können sich ebenso in einer relativen Sicherheit wiegen, wenn sie einen Arbeitsplatz in einer Institution finden, in der eine fachlich adäquate Förderung von Mädchen und Jungen vernachlässigt wird. Nicht selten weisen lieblos gestaltete Räumlichkeiten und ein Mangel an kindgerechten Angeboten darauf hin, dass MitarbeiterInnen allzu „bequem“ sind. Die Faulheit von KollegInnen macht es MissbraucherInnen leicht: Mit vergleichsweise geringem pädagogischen Engagement können sie ohne besondere Mühe die Sympathie und das Vertrauen von Kindern gewinnen. Arbeitsscheue KollegInnen erleichtern es TäterInnen zudem, mit Mädchen und Jungen allein zu sein. 316 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Ein mangelhaftes Engagement der pädagogischen Fachkräfte erkennt man zum Beispiel häufig an ungepflegten Räumlichkeiten, defekten Spielmaterialien und Geräten sowie an einer lieblosen Präsentation kreativer Arbeiten. Traditionelle Rollenbilder Nicht wenige MissbraucherInnen entscheiden sich für Tätigkeiten in Institutionen, deren pädagogische Konzeptionen traditionelle Rollenbilder festschreiben. In diesen Einrichtungen wird die Widerstandskraft sowohl von Mädchen als auch von Jungen geschwächt: „Brave Mädchen“ sind leichter zu missbrauchen als Mädchen, die von klein auf stärker in ihrer Widerstandsfähigkeit gefördert wurden. Jungen, die zu „kleinen Helden“ oder „richtigen Kerlen“ erzogen wurden, sind hart im Nehmen und lernen nicht, sich bei psychischen und körperlichen Verletzungen Hilfe zu holen. Eine Orientierung an traditionellen Rollenbildern ist oftmals an den angebotenen Spiel- und Freizeitaktivitäten und an der in einer Einrichtung vorhandenen Buchauswahl zu erkennen. Traditionelle Rollenbilder werden Mädchen und Jungen nicht nur im unmittelbaren alltäglichen pädagogischen Kontakt vermittelt, sondern vielfach auch durch den Umgang zwischen den Geschlechtern vorgelebt. Bis zum heutigen Tage sind zum Beispiel Leitungsfunktionen in Institutionen häufiger mit Männern als mit Frauen besetzt. Rigide Sexualpädagogik Schon in Bewerbungsverfahren klären einige TäterInnen ab, ob die sexualpädagogische Konzeption einer Einrichtung das Risiko der Aufdeckung von sexuellen Grenzüberschreitungen birgt: In Kindertagesstätten, Heimen und Schulen, die Sexualerziehung auf Informationen über Zeugung, Körperfunktionen, Körperpflege und die Vermittlung von Moralvorstellungen beschränken und somit altersentsprechende Fragen zur Sexualität unbeantwortet bleiben, lernen Mädchen und Jungen nicht, offen über Sexualität zu sprechen und zwischen angenehmen, komischen und unangenehmen Körpergefühlen und Berührungen zu unterscheiden. Eine derart verklemmte Sexualerziehung erschwert es Kindern und Jugendlichen, sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder eindeutige Formen strafrechtlich relevanten sexuellen Missbrauchs Dritten anzuvertrauen. Zudem wirkt es sich negativ auf das Körpergefühl von Kindern aus, wenn Sexualität tabuisiert, kindliches Doktorspiel und Selbstbefriedigung generell unterbunden und nur eine unzureichende Unterstützung bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität angeboten wird. Ein negatives Körpergefühl wiederum schwächt die Widerstandskraft gegenüber Grenzverletzungen. Die für Mädchen und Jungen wichtigen Fragen zu Körpergefühlen, zu Lust und Frust von Liebe und Sex bleiben in Institutionen mit rigiden Sexualnormen häufig gänzlich unbeantwortet - ein Grund, weshalb viele ältere Kinder und Jugendliche ihre Antworten im Internet suchen. Andere gehen TäterInnen auf den Leim: Endlich geht ein Erwachsener auf ihre altersentsprechende sexuelle Neugier ein, beantwortet ihre Fragen und zeigt ihnen zum Beispiel einen Porno - angeblich um sie aufzuklären. Missachtung der Grenzen zwischen den Generationen sowie der Jugendschutzbestimmungen Ein hohes Risiko, Tatort von Missbrauch zu werden, haben ebenso Institutionen, die die Grenzen zwischen den Generationen missachten und es beispielsweise als Normalität hinnehmen, wenn der Sozialarbeiter einer überbetriebli- 317 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz chen Ausbildungsstätte mit einer minderjährigen jungen Frau knutscht, die Erzieherin in vertrauter Runde auf der Ferienfreizeit mit minderjährigen Jugendlichen gemeinsam Alkohol konsumiert, raucht und über ihre persönlichen sexuellen Erfahrungen spricht oder der Sportpädagoge mit Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer nächtigt. In Einrichtungen, in denen die Grenzen zwischen den Generationen derart missachtet werden, sind Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer meist überfordert, sich gegen sexuelle Grenzverletzungen abzugrenzen. Die berechtigte Kritik an einem solchen fachlich unverantwortlichen Umgang mit Schutzbefohlenen wird in diesen Institutionen nicht selten als „spießig“ oder „verklemmt“ abqualifiziert. Unzureichendes Beschwerdemanagement Obwohl in den letzten Jahren verstärkt diskutiert, gibt es in vielen Einrichtungen noch kein funktionierendes Beschwerdemanagement, denn nur selten werden sowohl interne als auch externe AnsprechpartnerInnen benannt, an die sich Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer in Konfliktfällen wenden können. Ebenso wie viele Mütter und Väter fälschlicherweise davon überzeugt sind, ihre Töchter und Söhne würden sich ihnen im Falle eines sexuellen Missbrauchs durch nahestehende Personen anvertrauen, gehen auch die meisten Einrichtungsleitungen und Fachkräfte irrtümlicherweise davon aus, sie könnten für junge Menschen die ersten Vertrauenspersonen sein, wenn deren persönliche Grenzen innerhalb der eigenen Einrichtung verletzt werden. TäterInnen wissen darum, dass viele Opfer sich nicht trauen, sich AnsprechpartnerInnen innerhalb der Institution anzuvertrauen bzw. oftmals unter den Fachkräften niemanden finden, der für sie Partei ergreift und in der Lage ist, sie zu schützen. Besonders verletzbare Mädchen und Jungen TäterInnen nutzen ihre berufliche Position, um möglichst viele Informationen über Mädchen und Jungen zu sammeln. Missbrauchende LehrerInnen, ErzieherInnen, ÄrztInnen, LeiterInnen von Jugendgruppen und andere checken zum Beispiel ab, ob Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer in der Klasse, in der Gruppe oder im Verein beliebt sind und die Rückendeckung ihrer Eltern haben. Stellen sich beispielsweise Mütter und Väter bei Konflikten mit den Betreuungspersonen in einer angemessenen Art und Weise schützend vor ihre Kinder, so sind diese aus Tätersicht weniger „geeignete“ mögliche Opfer. Oftmals intensivieren sexuell übergriffige Betreuungspersonen ihre Kontakte zu denjenigen, deren Wehrhaftigkeit aufgrund besonderer Belastungen eingeschränkt ist. Ein erhöhtes Risiko, Opfer sexueller Ausbeutung in Institutionen zu werden, haben u. a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, Töchter und Söhne psychisch kranker Mütter, Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer, die ZeugIn sexueller oder häuslicher Gewalt wurden. Ein erhöhtes Risiko zum „Mistbeet für TäterInnen“ zu werden, haben folglich Arbeitsfelder, in denen mit besonders verletzbaren Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern gearbeitet wird. Trägerspezifische Kinderschutzkonzepte müssen eine Analyse der jeweiligen Risikofaktoren der eigenen Institution und des eigenen Arbeitsfeldes leisten. Damit die Risiken der eigenen Institution erkannt und benannt werden, empfiehlt es sich, auf die Feldkompetenz der spezialisierten Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen zurückzugreifen. Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt den Beratungsanspruch von Einrichtungen der Jugendhilfe bei der Entwicklung präventiver Konzepte und Strukturen fest. Aufgabe von 318 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Bund, Ländern und Kommunen wird es sein, die Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt vergleichbar dem Angebot der Familienhebammen finanziell abzusichern. Sichere Orte für Mädchen und Jungen - wie Institutionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schützen können „Sag nein, geh weg und sprich darüber! “, so lautete das Motto der ersten Konzepte der Präventionsarbeit gegen (sexuelle) Grenzverletzungen durch Erwachsene aus dem sozialen Nahbereich, die in den Achtzigerjahren entwickelt wurden. Diese Präventionsangebote stärkten das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung und die Widerstandskraft von Mädchen und Jungen. In den Neunzigerjahren wurde deutlich, dass die Konzepte, Kinder stark zu machen, für die Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch nur sehr bedingt tauglich sind. Unterschätzt wurde die kriminelle Energie der TäterInnen, denn für diese ist es ein leichtes Spiel, sich über den Widerstand potenzieller Opfer hinwegzusetzen und die von ihnen verübten Verbrechen zu vertuschen. Auch wurde zunehmend deutlich, dass nicht Mädchen und Jungen die Verantwortung für den eigenen Schutz aufgebürdet werden darf, sondern dass die Erwachsenen gefordert sind. Mädchen und Jungen, die von allzu engagierten PädagogInnen, Müttern und Vätern zum lautstarken NEIN bei Grenzverletzungen durch Erwachsene „gedrillt“ und dennoch zum Opfer sexualisierter Gewalt wurden, litten unter „doppelten“ Schuldgefühlen: „Ich hätte doch nur NEIN sagen müssen …“ Prävention beginnt bei den Erwachsenen. Pädagogische Fachkräfte und Eltern müssen sich über die Strategien der TäterInnen informieren, damit sie Grenzverletzungen bereits in den Anfängen erkennen und aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen eintreten können. Die Analyse von Täterstrategien macht zudem die Bedeutung schützender Strukturen in Institutionen deutlich (Enders 2012). So schmerzlich die Auseinandersetzung mit den Strategien der TäterInnen zunächst ist, so ermutigend kann diese auch sein, denn sie lässt Bausteine einer effektiven Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen erkennen. Die folgenden Bausteine werden in Anlehnung an Enders/ Eberhardt 2007 skizziert. Sichere Orte für Mädchen und Jungen AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte Institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen Mütter und Väter hauptamtl. MitarbeiterInnen Leitung, päd./ nicht päd. Fachkräfte ehrenamtl. MitarbeiterInnen PraktikantInnen/ Aushilfen 319 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Das Recht von Mädchen und Jungen auf Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und Hilfe in Notlagen verankern Die Verankerung der Kinderrechte in den Leitlinien der Institutionen ist eine Grundvoraussetzung für einen wirksamen Opferschutz. Rechte, die jedoch nur auf dem Papier stehen und über die im Alltag nicht regelmäßig informiert wird, können von Mädchen und Jungen nur schwerlich eingefordert werden. Institutionen sollten deshalb in regelmäßigen Abständen in mündlicher und schriftlicher Form (Flyer, Plakate) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene über ihre Rechte informieren - auf jeden Fall vor oder bei Eintritt in die Institution und einmal jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt. Schützende institutionelle Strukturen und klare Regeln Klare Strukturen und grenzachtende Regeln bieten Schutz für Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer vor sexualisierter Gewalt. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass Verantwortungsbereiche aller Ebenen der Hierarchie eindeutig geklärt sind. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene müssen darüber informiert sein, für welche Aufgabenbereiche einzelne MitarbeiterInnen zuständig sind, welche Kompetenzen diese haben und welche nicht. Dabei ist in der Regel zwischen hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften, Honorarkräften und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zu unterscheiden. Nichtpädagogische MitarbeiterInnen (TaxifahrerInnen im Behindertenbereich, Hauswirtschaftskräfte, HausmeisterInnen, Verwaltungskräfte, TechnikerInnen usw.) sollten nicht berechtigt sein, Mädchen und Jungen für Fehlverhalten zu bestrafen oder für positives Verhalten etwa durch Geschenke zu belohnen (vgl. Kroll/ Meyerhoff/ Sell 2003). Literaturempfehlung Hochdorf - Evangelische Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V. (Hrsg.), 2010: Und wenn es doch passiert. Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe. Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses. Hochdorf Claudia Oberle, Leiterin einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe, stellt in diesem Arbeitsmaterial aus der Praxis für die Praxis Möglichkeiten der Entwicklung schützender präventiver Strukturen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Sehr empfehlenswert - nicht nur für Fachkräfte der Jugendhilfe! Partizipation Partizipation ist das Recht von Kindern und Jugendlichen, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Mädchen und Jungen haben das Recht, sich an Diskussionsprozessen und Entscheidungen in Institutionen zu beteiligen und die eigenen Interessen einzubringen. Dementsprechend ist es keine Gnade, sondern eine Verpflichtung von Schulen, Heimen, Vereinen und anderen Institutionen, Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer bei der Entwicklung institutioneller Strukturen und Regeln sowie bei Entscheidungen über Präventionsangebote zu beteiligen. Viele Kinder und Jugendliche wissen aus leidvoller eigener Erfahrung, in welchen Bereichen der jeweiligen Institution ein besonderes Risiko (sexualisierter) Grenzverletzungen besteht. Auf diese Expertise darf bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten nicht verzichtet werden. Beschwerdemanagement Mindeststandard eines Beschwerdemanagements ist die Benennung sowohl interner als auch externer AnsprechpartnerInnen, an die sich sowohl Kinder, Jugendliche, junge Erwach- 320 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz sene als auch MitarbeiterInnen wenden können, wenn sie sexuelle Übergriffe innerhalb der Institution vermuten, beobachten oder selbst erlebt (haben). In regelmäßigen schriftlichen Befragungen von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sollte nicht nur deren Zufriedenheit mit den Angeboten der Einrichtung abgeklärt, sondern auch erhoben werden, wie geschützt sich diese vor Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Gewalt durch MitarbeiterInnen oder gleichaltrige und ältere Kinder und Jugendliche fühlen. Zudem bieten Befragungen die Möglichkeit, nach Vorschlägen für die Verbesserung des Schutzes zu fragen. Sexualisierte Gewalt in Institutionen wird meist von neuen oder ehemaligen NutzerInnen einer Einrichtung aufgedeckt. Deshalb kommt neben der Information der neuen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über ihre Rechte auch der Befragung von Mädchen und Jungen, die die Einrichtung bereits verlassen haben, eine besondere Bedeutung zu. Häufig können auch (ehemalige) PraktikantInnen wichtige Informationen über Risikobereiche einer Institution geben: Da sie in der Regel weniger in die institutionelle Dynamik verstrickt sind, nehmen sie Grenzverletzungen oftmals bewusster wahr bzw. Kinder vertrauen sich ihnen eher an. Präventionsangebote für Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer In den letzten Jahren wurden sehr unterschiedliche Präventionskonzepte gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen entwickelt. Institutionen haben manchmal die Qual der Wahl und brauchen Kriterien, um die Wirksamkeit der unterschiedlichen Angebote beurteilen zu können. Bei der Auswahl sind folgende Qualitätsstandards zu beachten: Information statt Abschreckung! Panikmache war noch nie ein guter Ratgeber! Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer, denen durch abschreckende Berichte über sexuelle Übergriffe und massive Formen sexueller Gewalt in Familien und Institutionen Angst gemacht wird, tragen ein erhöhtes Risiko, in Gefahrensituationen vor Schreck zu erstarren; ihre Widerstandskraft wird geschwächt. Kinder und Jugendliche brauchen altersgemäß vermittelte Informationen über ihre Rechte, institutionelle Regeln, über Formen von Grenzüberschreitungen und über massivere Übergriffe, über die Strategien jugendlicher und erwachsener TäterInnen und über Möglichkeiten der Hilfe für die Opfer. Prävention ist immer auch Intervention! Im Rahmen von Prävention ist es niemals auszuschließen, dass von sexualisierter Gewalt aktuell oder in der Vergangenheit betroffene Mädchen und Jungen anwesend sind oder mit entsprechendem Informationsmaterial in Kontakt kommen. Deshalb müssen die Angebote so konzipiert sein, dass sie betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken und nicht erneut belasten. Keinesfalls dürfen Opfer durch drastische Schilderungen von Einzelfällen oder beängstigende Bilder retraumatisiert werden. Prävention muss Betroffenen das Gefühl der Solidarität von Peergroup und Erwachsenen und vor allem Hoffnung vermitteln! Information über das Recht auf Hilfe Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, selbst zu bestimmen, wann und von wem sie oder er Hilfe annehmen möchte. Präventionsangebote müssen über das Recht auf und die Möglichkeiten der Hilfe informieren, damit Mädchen und Jungen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie zeitnah oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe suchen. 321 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Korrektur der „verwirrten Norm“ TäterInnen bereiten die von ihnen geplanten Verbrechen vor, indem sie sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe sowie die Missachtung der Grenzen zwischen den Generationen als Normalität darstellen. Durch die systematische Desensibilisierung gegenüber sexuellen Grenzüberschreitungen schwächen sie die Widerstandskraft von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern. Ebenso ist sexualisierte Gewalt durch andere Kinder und Jugendliche häufig eine Folge „verwirrter Normen“: In Kinder- und Jugendgruppen herrscht nicht selten eine stark sexualisierte Atmosphäre. Sexuelle Übergriffe und andere Gewalthandlungen im Rahmen von Aufnahmeritualen, Mutproben und Spielen werden als „witzig“ bagatellisiert. Präventionsarbeit muss einer solchen Verwirrung der Norm entgegenwirken und durch klar definierte Werte und Regeln Orientierung für einen grenzachtenden Umgang vermitteln. Koedukative und geschlechtsspezifische Angebote Mädchen haben aufgrund ihres Geschlechts ein doppelt so hohes Risiko wie Jungen, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Eine geschlechtsspezifische Sozialisation erschwert es männlichen Opfern, mit eigenen Opfererfahrungen in Kontakt zu kommen und Hilfen bei der Verarbeitung anzunehmen. Geschlechtsspezifische Präventionsangebote sind als Ergänzung zu koedukativen Angeboten die Voraussetzung, um geschlechtsspezifischen Risikofaktoren von Mädchen und Jungen entgegenzuwirken und beiden Geschlechtern u. a. einen Rahmen zu schaffen, auch (sexualisierte) Gewalt durch Gleichaltrige benennen zu können. Die Erfahrung zeigt zum Beispiel, dass in gemischtgeschlechtlichen Gruppen sexualisierte Gewalt innerhalb der Gruppe kaum benannt wird. Attraktive Gestaltung Präventionsangebote und -materialien müssen dem Freizeitverhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechen und für diese zum Beispiel durch kreative Methoden, die technische Gestaltung oder auch ansprechende Illustrationen attraktiv sein. Abgestimmte Präventionsangebote für alle Beteiligten Nachhaltigkeit Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist nur dann nachhaltig wirksam, wenn sie regelmäßig über längere Zeiträume hinweg stattfindet und die Angebote für Kinder, Eltern, Team und Leitung aufeinander abgestimmt sind. Kinder und Jugendliche nehmen im pädagogischen Alltag oftmals punktuelle Präventionsprojekte durch externe Fachkräfte mit Begeisterung an, doch entlasten diese die pädagogischen Fachkräfte nicht von der eigenen Verantwortung für eine kontinuierliche Präventionsarbeit. Eine grenzachtende Atmosphäre innerhalb einer Schule, einer Kindertagesstätte, Pfarrgemeinde erfordert regelmäßige Präventionsmaßnahmen für alle Ebenen der Institution. Information und Fortbildung Wissen ist Macht! Ebenso wie Mütter und Väter brauchen auch ehrenamtliche und professionelle Betreuungspersonen grundlegende Informationen über Ausmaß und Formen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen, über die Strategien der TäterInnen in Institutionen und über Möglichkeiten der Prävention. Doch besteht im Alltag in der Regel weder die fachliche Notwendigkeit noch eine realistische Möglichkeit, dass sich alle Erwachsenen intensiv in die Problematik einarbeiten. 322 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Institutionen sollten, neben Informationsveranstaltungen für Mütter und Väter sowie verpflichtenden Vortragsveranstaltungen für alle MitarbeiterInnen, einzelnen Fachkräften die Teilnahme an mehrtägigen und langfristigen Fortbildungen ermöglichen. So können diese sich vertiefend mit Konzepten der Prävention auseinandersetzen und Handlungskompetenzen erwerben. Dienstanweisungen Einrichtungsleitungen und Vorstände von Vereinen haben die Möglichkeit, ihren fest angestellten MitarbeiterInnen und Honorarkräften Verhaltensanweisungen zu geben, die arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben. Derartige Dienstanweisungen sollten in schriftlicher Form Verhaltensregeln festschreiben, die einen respektvollen Umgang zwischen den Generationen, zwischen den Geschlechtern sowie der MitarbeiterInnen untereinander sicherstellen und sich vor allem auch auf die Risikobereiche des jeweiligen Arbeitsfeldes beziehen. Verfahrensregeln zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt Damit sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt in Institutionen nicht mehr wie in der Vergangenheit bagatellisiert werden, müssen zu „Friedenszeiten“ verbindliche Verfahrensregeln festlegt werden (vgl. Fegert/ Wolff 2006). Diese helfen, Konflikte bei der Aufdeckung zu reduzieren. Die Verfahrensregeln sollten u. a. verbindlich festlegen: ➤ die Verpflichtung aller pädagogischen und nichtpädagogischen MitarbeiterInnen, bei der Vermutung von Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt entweder die Leitung oder eine/ n der festgelegten AnsprechpartnerInnen (interne oder externe) zu informieren; ➤ das Recht aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die zu dem Verein oder der Einrichtung gehören, sich im Falle vermuteter Grenzverletzungen von einer Fachberatungsstelle beraten zu lassen; ➤ die Verpflichtung des Vorstands bzw. der Leitung, in Fällen von massiven Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt den Träger, den Landesverband, das Landesjugendamt und/ oder das örtliche Jugendamt zu informieren; ➤ die Verpflichtung des Vorstandes bzw. der Leitung, sich eine vom Träger unabhängige, im Umgang mit der Problematik erfahrene Fachberatung von außen zu holen. Verfahrensregeln müssen schriftlich fixiert und sollten MitarbeiterInnen bereits bei der Einstellung ausgehändigt werden. Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse Der Streit um die Verpflichtung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen schlägt vor allem in Verbänden und Vereinen hohe Wellen. Auch wenn die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse von tatsächlichen MissbraucherInnen nur lückenhafte Angaben machen, da TäterInnen nur in einem Bruchteil der Fälle angezeigt werden, trägt die Verpflichtung zur Vorlage eines Führungszeugnisses zum Schutz von Mädchen und Jungen bei: Sie schärft das Bewusstsein dafür, dass sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch Straftatbestände und keine Kavaliersdelikte sind. Ebenso beugt sie einem Mobbing gegenüber verantwortungsbewussten Mitgliedern der Institution vor, denn eine solche Verpflichtung macht deutlich, dass nicht die Person ein/ e VerräterIn ist, die Fälle sexualisierter Gewalt aufdeckt, sondern dass TäterInnen das Vertrauen der Opfer verraten. 323 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Bewerbungsverfahren und Arbeitsverträge Im Alltag von Institutionen werden immer wieder Stimmen laut, die meinen, durch eine offensive Ansprache der Problematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bereits im Bewerbungsverfahren TäterInnen abschrecken zu können. Eine solche Einschätzung ist schlicht und einfach naiv. Sie unterschätzt die kriminelle Energie vieler TäterInnen. Dennoch sollten Einrichtungen im Rahmen der Personalauswahl alle Möglichkeiten nutzen, zukünftigen MitarbeiterInnen deutlich zu machen, dass die Einrichtung sich in einem kontinuierlichen Prozess intensiv mit der Problematik auseinandersetzt und größten Wert auf präventive Strukturen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen legt. Im Bewerbungsverfahren - auch von PraktikantInnen - sollten ➤ schriftliche Informationen der Einrichtung zu Kinderrechten, Standards der Einrichtung und/ oder den Verfahrensregeln der Institution zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt ausgehändigt werden; ➤ die Offenheit für die Problematik abgeklopft und eine Diskussion zum Thema Grenzverletzungen und Rechte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt werden; ➤ die Möglichkeiten einer telefonischen Nachfrage bei vorherigen ArbeitgeberInnen, bei Vereinen, in denen sich der/ die BewerberIn ehrenamtlich engagiert hat, genutzt werden. Wird einem Arbeits- oder Honorarvertrag die Dienstanweisung der Einrichtung zu einem grenzachtenden Umgang mit Mädchen und Jungen beigefügt, so erleichtert dies eventuelle arbeitsrechtliche Schritte, falls der/ die neue MitarbeiterIn sich später zum Beispiel als Grapscher offenbart. Ebenso empfiehlt es sich, differenzierte schriftliche Vereinbarungen mit PraktikantInnen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zu treffen. Kroll/ Meyerhoff/ Sell (2003) haben sehr hilfreiche Vorlagen für entsprechende Vereinbarungen zusammengestellt. Fazit Prävention kann sexualisierte Gewalt nicht in jedem Fall verhindern. Dennoch fördert Prävention die Sensibilisierung für einen grenzachtenden Umgang in Institutionen und stärkt die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Frauen und Männern. Trägerspezifische Präventions- und Kinderschutzkonzepte können nur Handlungssicherheit vermitteln, wenn sie in regelmäßiger Auswertung der Praxis fortgeschrieben werden. Erfahrungen von Trägern zeigen, dass Kinder, Jugendliche, junge Frauen und Männer, Mütter und Väter sowie ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in den jeweiligen Institutionen diesen Prozess als eine positive Entwicklung für die Gestaltung ihres Lebens-, Tätigkeits- und Arbeitsumfeldes wahrnehmen. Ursula Enders Zartbitter Köln e.V. Sachsenring 2 - 4 50676 Köln info@zartbitter.de 324 uj 7+8 | 2012 Kinderschutz Literatur Dehmers, J., 2011: Wie laut muss ich denn noch schreien. Die Odenwaldschule und der sexuelle Missbrauch. Hamburg Enders, U., 2012: Grenzen achten. Schutz vor Missbrauch in Institutionen. Handbuch für die Praxis. Köln Enders, U./ Eberhardt, B., 2007: Schutz von Jugendlichen in der Jugendsozialarbeit vor Grenzverletzungen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Eine Expertise im Auftrag des Deutschen Roten Kreuzes. Köln Enders, U./ Wolters, D., 2009: Wir können was, was ihr nicht könnt. Ein Bilderbuch über Doktorspiele und sexuelle Übergriffe unter Kindern. Mit didaktischem Begleitmaterial. Köln Fegert, J. M./ Wolff, M. (Hrsg.), 2 2006: Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen - Prävention und Intervention. Ein Werkbuch. Weinheim/ München Füller, C., 2011: Sündenfall. Wie die Reformschule ihre Ideale missbraucht. Köln Hochdorf - Evangelische Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V. (Hrsg.), 2010: Und wenn es doch passiert. Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe. Ergebnisse eines institutionellen Lernprozesses. Hochdorf Kroll, S./ Meyerhoff, F./ Sell, M., 2003: Sichere Orte für Kinder. Handlungsmodell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor pädosexuellen Übergriffen in Offenen Freizeiteinrichtungen. Praxis und Forschungsprojekt. Stuttgart Obermayer, B./ Stadler, R., 2011: Bruder, was hast Du getan? Kloster Ettal: Die Täter, die Opfer, das System. Köln Runder Tisch Kindesmissbrauch, 2011: Abschlussbericht vom 30. 11. 2011, Anlage 03: Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen. www.rundertischkindesmissbrauch.de/ downloads.htm, 18. 4. 2012, 6 Seiten Tschan, W., 2012: Sexualisierte Gewalt: Praxishandbuch zur Prävention von sexuellen Grenzverletzungen bei Menschen mit Behinderungen. Bern Wolff, M., 2011: Missbrauchtes Vertrauen durch Professionelle in Institutionen - Zur Bedeutung von Vertrauen und dessen Verlust. In: Die Kinderschutzzentren (Hrsg.): Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen. Köln, S. 143 - 161 Zartbitter e.V. (Hrsg.), 2007: Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag. Checkliste von Enders, U./ Kossatz, Y./ Kelkel, M./ Eberhardt, B. www.zartbitter.de, 18. 4. 2012, ohne Seitenangabe
