eJournals unsere jugend 66/5

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
51
2014
665

Wohin entwickeln sich die erzieherischen Hilfen?

51
2014
Jens Pothmann
Wolfgang Trede
Die Leistungen der erzieherischen Hilfen haben sich seit der Jahrtausendwende erheblich ausgeweitet und kreisen wieder stärker um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zugleich wächst - extern und intern - ein kritischer Blick auf die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems. Die erzieherischen Hilfen sind aber besser als ihr derzeitiger Ruf, auch wenn sie sich großen zukünftigen Herausforderungen gegenübersehen.
4_066_2014_005_0194
194 unsere jugend, 66. Jg., S. 194 - 207 (2014) DOI 10.2378/ uj2014.art21d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Wohin entwickeln sich die erzieherischen Hilfen? Befunde und Herausforderungen aus dem 14. Kinder- und Jugendbericht Die Leistungen der erzieherischen Hilfen haben sich seit der Jahrtausendwende erheblich ausgeweitet und kreisen wieder stärker um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zugleich wächst - extern und intern - ein kritischer Blick auf die Leistungsfähigkeit des Hilfesystems. Die erzieherischen Hilfen sind aber besser als ihr derzeitiger Ruf, auch wenn sie sich großen zukünftigen Herausforderungen gegenübersehen. von Dr. Jens Pothmann Jg. 1971; Dipl.-Pädagoge, Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/ TU Dortmund Können die erzieherischen Hilfen ihrer „neuen Verantwortung“ gerecht werden? Die erzieherischen Hilfen sehen sich seit geraumer Zeit externer wie interner Kritik gegenüber. Auch im letzten halben Jahr ist kaum eine Woche vergangen, in der nicht die „Krise der Jugendhilfe“ (DER SPIEGEL 1/ 2014), gemeint war damit die Krise der erzieherischen Hilfen, die Unfähigkeit der Institutionen und Maßnahmen des Kinderschutzes angesichts 200.000 jährlich misshandelter Minderjähriger in Deutschland (so Tsokos/ Guddat 2014 in „Deutschland misshandelt seine Kinder“) oder dramatische Einzelfälle wie der Fall der getöteten 3-jährigen Yagmur aus Hamburg (Süddeutsche Zeitung vom 30. 1. 2014) in den Medien bearbeitet und kritische Fragen an das Arbeitsfeld formuliert wurden. Aber nicht nur die Medien und „die“ Politik transportieren mehrheitlich das Bild eines personell und kompetenzmäßig unterausgestatteten, insgesamt überforderten Systems. Auch innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe selbst wird derzeit um Fragen der „Steuerung“ und Wirksamkeit der erzieherischen Hilfen gerungen, wird über eine vernünftige Personalaus- Wolfgang Trede Jg. 1956; Dipl.-Pädagoge, seit 2003 Leiter des Amtes für Jugend und Bildung des Landkreises Böblingen, langjähriger Geschäftsführer der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) 195 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen stattung zur Sicherung guter Fachlichkeit diskutiert und nach dem besten „Hilfe-Mix“ aus Regel- und Spezialangeboten, ambulanten und stationären Hilfen, von den Jugendämtern selbst erbrachten und jenen Hilfen, die freie Träger erbringen, gesucht - und das alles unter nach wie vor erheblichem Spardruck (JFMK 2013). Der 14. Kinder- und Jugendbericht konstatiert, die Kinder- und Jugendhilfe sei„in der Mitte der Gesellschaft“ angekommen, gehöre mit ihren deutlich ausgeweiteten Leistungen mittlerweile zur sozialisatorischen Infrastruktur des Aufwachsens (Deutscher Bundestag 2013). Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe - von der Kindertagesbetreuung über Beratungs- und Bildungsangebote für Familien und die Jugend(sozial)arbeit bis zu den erzieherischen Hilfen - würden quantitativ immer stärker und selbstverständlicher von jungen Menschen und Familien benötigt und genutzt. Inzwischen seien sie ein im Wesentlichen akzeptierter Bestandteil sozialstaatlicher Leistungen mit dem Ziel der Bildung, Betreuung und Erziehung sowie der Unterstützung und des Schutzes junger Menschen. Besonders deutlich werde das an den erzieherischen Hilfen, einer Leistung, die früher lediglich als subsidiäre Nothilfe oder ordnungsrechtliche Reaktion für schicksalhafte Einzelfälle in Betracht gekommen wäre, heute aber in Deutschland jährlich rund eine Million junge Menschen erreiche. Der quantitative Zuwachs an Fällen, Personal und Kosten erstrecke sich in den letzten rund 15 Jahren dabei auf fast alle Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und erfolge trotz der demografischen Entwicklung, d. h. obwohl die Population der jungen Menschen in Deutschland seit Jahren (zwischen Ost und West sowie siedlungsstrukturell bedingt unterschiedlich) rückläufig sei. Aufwachsen in Deutschland geschehe, so der 14. Kinder- und Jugendbericht weiter, zunehmend in öffentlicher Verantwortung - ohne dass die privat-familiäre Verantwortung deswegen eine geringere Bedeutung für die Sozialisation junger Menschen hätte. Vielmehr würde der aktivierende,„investive“ Wohlfahrtsstaat mit seinen ausgeweiteten Jugendhilfeleistungen, z. B. den Frühen Hilfen, der Familienbildung oder der Sozialpädagogischen Familienhilfe, darauf abzielen, Eltern in die Lage zu versetzen, das „kostbare Gut“ Kind möglichst optimal zu fördern. Die Gesellschaft sei zugleich achtsamer hinsichtlich des Schutzes von Kindern geworden, es mehrten sich die Stimmen, die ein „robusteres“ Vorgehen und mehr Eingriffe in das Elternrecht bei (mutmaßlicher) Kindeswohlgefährdung verlangten, und der Staat sei gegenüber Erziehungsleistungen von Eltern zunehmend skeptisch eingestellt. Einerseits fördere er Elternkurse, frühe Hilfen sowie Bildung, Betreuung und Erziehung in der öffentlichen Kindertagesbetreuung. Andererseits aber kontrolliere er auch die private Erziehung durch Vorsorgeuntersuchungen und Sprachstandserhebungen sowie durch ein dichteres Netz an erzieherischen Hilfen. Aus all diesen Entwicklungen erwächst für die Kinder- und Jugendhilfe, so der 14. Kinder- und Jugendbericht, eine neue Verantwortung und neue Herausforderungen mit Blick auf ihren gesellschaftlichen Nutzen als einer wichtigen Sozialisations-, Bildungs- und Schutzinstanz, die Bildungspotenziale aktiviert, zum Abbau sozialer Ungleichheit und zu einer Erhöhung der Teilhabechancen junger Menschen beiträgt sowie Kinder wirksam vor Gefährdungen für ihr Wohl schützt. Ob die Kinder- und Jugendhilfe, und speziell die erzieherischen Hilfen freilich dieser Verantwortung gerecht werden, wird derzeit von vielen Seiten bezweifelt. Vor diesem Hintergrund werden wir im Folgenden die Entwicklung der erzieherischen Hilfen und verwandter Leistungen genauer untersuchen und zukünftige Herausforderungen für das Arbeitsfeld skizzieren. 196 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Zur Entwicklung der erzieherischen Hilfen Heute erreichen erzieherische Hilfen - damit sind die (Minderjährigen-)Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII, die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII gemeint - inklusive der Erziehungsberatung jedes Jahr rund eine Million junge Menschen, beschäftigen über 80.000 Fachkräfte und sind mit einem Gesamtaufwand von knapp acht Mrd. Euro einer der großen Ausgabenblöcke der Kommunalhaushalte (Statistisches Bundesamt 2012, 2013 a, b). In der zeitlichen Entwicklung seit den 1990er Jahren zeigt sich eine erhebliche Ausweitung der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Zwischen 1995 und 2010 ist die Zahl der Leistungen von der Erziehungsberatung über die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bis hin zu Vollzeitpflege und Heimerziehung um 55 % gestiegen und hat sich parallel dazu auch die Inanspruchnahme im Verhältnis zur altersentsprechenden Bevölkerung erheblich erhöht (vgl. Abb. 1). Bei der Darstellung für den Zeitraum 1995 bis 2010 kann nur ein Teil der aktuell über die Kinder- und Jugendhilfestatistik erfassten Hilfearten berücksichtigt werden. Die amtliche Statistik zur Erfassung der in Anspruch genommenen Leistungen der Hilfen zur Erziehung ist zwischen 2006 und 2007 grundsätzlich umgestellt worden. Hieraus ergeben sich einige methodische Besonderheiten für Zeitreihenvergleiche. So können für den Zeitreihenvergleich nicht sämtliche ab 2007 erfassten Leistungen berücksichtigt werden, um eine vergleichbare Zeitreihe darstellen zu können (vgl. auch Fendrich 2011). Der zu beobachtende Anstieg der Fallzahlen zeigt sich allerdings nicht gleichermaßen für alle Hilfearten und Leistungssegmente. Die Jahre nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/ SGB VIII) seit 1990 waren zunächst bis etwa 2005/ 2006 von einer flächendeckenden „Ambulantisierung“ der Erziehungshilfen gekennzeichnet, d. h. familienunterstützende und -begleitende Hilfen haben quantitativ zugelegt, während die Fallzahlen der Fremdunterbringungen stagnier- Abb. 1: Entwicklung der Fallzahlen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung (Deutschland; 1995 - 2010; andauernde und beendete Hilfen, Angaben absolut und pro 10.000 der unter 21-Jährigen); Quelle: Statistisches Bundesamt 2013 b, eigene Berechnungen 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 500 400 300 200 100 0 1995 2000 2005 2010 257,6 ◆ 311,3 ◆ 368,3 ◆ 485,0 ◆ Fallzahlen absolut Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-J. 476.076 571.278 641.842 779.378 n Fallzahlen ◆ Inanspruchnahme 197 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen ten (Pflegefamilien) oder sich leicht rückläufig entwickelten (Heimerziehung). Das oben stehende Schaubild verdeutlicht - ohne die Erziehungsberatung - diesen relativen Bedeutungsanstieg der ambulanten Hilfen für den Zeitraum zwischen 1991 und 2006 (vgl. Abb. 2). Die Fallzahlen der erzieherischen Hilfen (ohne die Erziehungsberatung) waren zwischen 1995 und 2005 zunächst gleichmäßig moderat angestiegen von rund 218.000 Hilfen (Eckwert je 10.000 der unter 21-Jährigen: 117,9) auf 273.000 Hilfen (Eckwert 156,6), um zwischen 2005 und 2010 deutlich auf 370.000 Hilfen (Eckwert: 229,8) zuzulegen, eine knapp 50-prozentige Zunahme des Eckwerts innerhalb von fünf Jahren, an dem die stationären Unterbringungen in Pflegefamilien und Heimen gleich stark wie die ambulanten Hilfen beteiligt waren. Seit 2011 scheinen sich mit Blick auf die bundesweite Entwicklung die Gesamtfallzahlen sowie die in einzelnen Leistungsbereichen zu konsolidieren, wie die nachfolgenden Ausführungen zu den drei Leistungssegmenten Erziehungsberatung, ambulante sowie stationäre Hilfen zeigen werden. Erziehungsberatung Mit rund 310.000 im Jahr 2012 beendeten und 137.400 am 31. 12. 2012 noch laufenden Fällen ist die Erziehungsberatung mit Abstand die am meisten genutzte Erziehungshilfe. Sie ist zugleich eine untypische Erziehungshilfe, weil sie niederschwellig ohne Antrag und Bedarfsprüfung geleistet wird, und weil sie im Vergleich zu anderen Erziehungshilfen eine kurze, i. d. R. wenig intensive und vorrangig im Setting der Beratungsstelle angesiedelte Intervention darstellt. Zwischen 1995 und 2010 ist auch bei der Erziehungsberatung eine steigende Inanspruchnahme festzustellen, wobei der Anstieg um knapp 38 % bezogen auf die absoluten Fallzahlen deutlich geringer ausfällt als bei den anderen ambulanten Erziehungshilfen und zudem zwischen 2005 und 2010 einen nahezu konstanten Verlauf aufweist, ganz im Gegensatz zur expansiven Dynamik bei den anderen Hilfen zur Erziehung. Auch hat sich die Anzahl der Beratungsstellen wie der in ihnen tätigen Fachkräfte über die letzten fünfzehn Jahr kaum verändert. Die Erziehungsberatung ist zudem diejenige ambulante Hilfe, die seit 2010 - gemessen an den absoluten Fallzahlen - eine rückläufige Inanspruchnahme aufweist. Die Altersgruppe mit der höchsten Inanspruchnahme (Stand 2010) sind die Grundschulkinder: 57 % 69 % 74 % 40 % 27 % 23 % 3 % 4 % 4 % 1991 2001 2006 Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen Teilstationäre Hilfen Erzieherische Hilfen im Zeitvergleich Abb. 2: Verteilung der Hilfen zur Erziehung nach Leistungssegmenten (Deutschland; 1991 - 2006; Angaben in %); Quelle: Kolvenbach 2008, 5 198 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Über 4 % der Altersjahrgänge der 6bis unter 10-Jährigen (und hier ganz überwiegend die Jungen) sind direkt oder indirekt AdressatInnen von Erziehungsberatung - ein klarer Hinweis darauf, dass Familien zunehmend öffentliche Hilfe unter anderem in Form von Erziehungsberatung in Anspruch nehmen. Mit einem bundesweiten Anteil von 21,7 % sind Ratsuchende mit Migrationshintergrund nach wie vor unterrepräsentiert. Mit lediglich 19,5 % AdressatInnen im Sozialtransferbezug unterscheidet sich die Erziehungsberatung ebenfalls deutlich von anderen Erziehungshilfen, denn dort sind zwischen 45 % und 76 % der AdressatInnen auf Transferleistungen (insbesondere nach dem SGB II und SGB XII) angewiesen. Mit Erziehungsberatung wird in Deutschland also zwar ein breites Spektrum der Bevölkerung erreicht. Allerdings werden benachteiligte Gruppen der Bevölkerung immer noch nicht in dem Maße erreicht, wie dies erforderlich wäre. Die Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts hat daher an die Beratungsszene appelliert, sich interkulturell und mit Blick auf das Gemeinwesen zu öffnen, also z. B. mehr offene Sprechstunden in Familienzentren, Kindertagesstätten etc. anzubieten. Ambulante Hilfen zur Erziehung Die vergangenen rund 20 Jahre waren von einem starken Ausbau derjenigen Hilfen gekennzeichnet, die jungen Menschen familienbegleitende „ambulante“ Unterstützungsleistungen zukommen lassen, ob das mehr oder weniger intensive Gruppenangebote (Soziale Gruppenarbeit § 29 SGBVIII, Tagesgruppen § 32 SGB VIII), Einzelbetreuungen (Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshilfe § 30 SGBVIII, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII) oder familienbezogene Angebote (Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGBVIII) sind. Mittlerweile werden in allen Bundesländern mehr ambulante als stationäre Hilfen gewährt, von einem ambulanten Anteil von 51,7 % in Thüringen bis zu einem Anteil von 67,4 % in Baden-Württemberg (Stand 2010; Deutscher Bundestag 2013, 489). Abb. 3: Die Entwicklung der Fallzahlen für die familienbezogenen Erziehungshilfen (Deutschland; 1995 - 2012; andauernde und beendete Hilfen); Die Angaben zu den familienorientierten Hilfen zur Erziehung werden auf Angaben zu den Familien mit ledigen Kindern aus dem Mikrozensus bezogen; Quelle: Statistisches Bundesamt 2013 b, eigene Berechnungen in Anlehnung an Deutscher Bundestag 2013, 337 180.000 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 120 100 80 60 40 20 0 13,8 15,3 17,1 19,3 21,7 24,4 26,8 29,9 33,3 36,1 38,4 42,6 63,3 85,2 97,4 101,5 107,5112,4 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 SPFH „27,2er-Hilfen“ fam. Angaben pro 10.000 Familien Fallzahlen absolut Inanspruchnahme pro 10.000 Familien 199 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Allerdings scheint die Expansion ambulanter Hilfen mit Blick auf die Jahre 2011 und 2012 allmählich zumindest vorläufig zum Stillstand zu kommen. So steigen zwar die jährlichen Fallzahlen bei den im Laufe eines Jahre beendeten sowie bei den am Ende eines Jahres andauernden Hilfen noch an, allerdings schwächen sich die jährlichen Steigerungsraten seit Jahren ab. Während zwischen 2008 und 2009 noch ein Plus von 13 % zu verzeichnen war, beträgt die Zunahme zwischen 2011 und 2012 gerade einmal noch 0,4 %. Die Zahl der mit begonnenen Hilfen im Jahr 2012 erreichten jungen Menschen ist seit 2008 erstmalig nicht mehr gegenüber dem Vorjahr gestiegen (Fendrich/ Tabel 2013, 5f ). Ganz besonders deutlich zeigt sich der Ambulantisierungsschub in den Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der familienorientierten Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII, die vor allem seit dem Jahr 2005 immer mehr Familien in Anspruch nahmen (vgl. Abb. 3). Im Gegensatz zu den ambulanten Hilfen insgesamt ist die Inanspruchnahme dieser Leistungen auch zwischen 2011 und 2012 weiter gestiegen, auch wenn für diese Hilfeformen die jährlichen Zuwächse ebenfalls geringer werden. Angesichts der hohen absoluten Werte und der stürmischen Fallzahlentwicklung - insbesondere zwischen 2006 und 2008 verdoppelten sich die Fallzahlen und Inanspruchnahmeeckwerte - ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) zu der ambulanten Erziehungshilfe geworden, die mit sehr unterschiedlichen Konzeptqualitäten für eine relativ große Bandbreite familiärer Problemlagen von „Kontrollaufträgen“ in Kinderschutzfällen bis zu „Clearingaufträgen“ für personell unterbesetzte Soziale Dienste in den Jugendämtern eingesetzt wird. Das hat in der jüngsten politischen Debatte zu kritischen Nachfragen bezüglich der Wirksamkeit der SPFH geführt. Der 14. Kinder- und Jugendbericht konnte dagegen, u. a. gestützt auf eine Expertise von Frindt (2013), differenziert herausarbeiten, dass die familienbezogenen Hilfen einerseits durch keine andere Hilfe ersetzt werden können, schon gar nicht können ressourcenarme Familien in Multiproblemlagen an Stelle der SPFH auf komm-strukturierte Angebote im Sozialraum verwiesen werden (Pörksen 2011). Andererseits sprechen die empirischen Ergebnisse eher für eine gute Wirksamkeit der SPFH, vorausgesetzt die Familie ist seitens des ASD gut vorbereitet und „mit im Boot“, die Hilfe wird partizipativ angelegt und durch hochschulausgebildete, möglichst erfahrene und gut gecoachte Fachkräfte durchgeführt (Frindt 2010, 2013; Deutscher Bundestag 2013, 336ff ). Auch bei allen anderen ambulanten Erziehungshilfen sind seit 1995 deutliche Fallzahlenanstiege und eine stärkere Inanspruchnahme je 10.000 der jungen Menschen im Alter von unter 21 Jahren festzustellen. Die Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII, bei der es sich sowohl um wöchentliche Gruppenangebote für ältere Kinder und Jugendliche in unterschiedlicher Intensität, Verbindlichkeit und methodischer Ausgestaltung als auch um soziale Trainingskurse auf jugendgerichtliche Weisung hin handeln kann, verzeichnete zwischen 1995 und 2010 einen kontinuierlichen Fallzahlenanstieg um 84 % von 8.699 auf 16.054 Hilfen. Erzieherische Hilfen in Form der Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII sind ein gegenüber der Sozialen Gruppenarbeit verbindlicheres, intensiveres (i. d. R. an allen fünf Werktagen stattfindendes) und methodisch einheitlicher gefasstes Gruppenangebot, welches bundesweit von 14.851 Hilfen im Jahr 1995 um 77 % auf 26.331 Hilfen im Jahr 2010 zunahm. Bei beiden Gruppenangebotsformen ist jedoch ebenfalls seit 2010/ 2011 ein leichter Rückgang festzustellen. Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der Hilfen in Sozialer Gruppenarbeit 16.085, in Tagesgruppen 25.753 (jeweils Aufsummierung der am 31. 12. laufenden und im Vorjahr beendeten Hilfen). Auch wenn man hier, wie in den 200 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen anderen Hilfeformen auch, die weitere Entwicklung abwarten muss, so kann mit Blick auf die Gruppenangebote doch vermutet werden, dass die Zunahme ganztägiger Schulangebote zu einer Veränderung der Bedarfe nach Gruppenangeboten führt. Erziehungsbeistandschaften bzw. Betreuungshilfen umfassen primär auf das einzelne Kind oder den Jugendlichen bezogene Begleitungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen und haben sich ebenfalls quantitativ deutlich ausgeweitet von 21.398 Hilfen im Jahr 1995 auf 52.670 Hilfen im Jahr 2012, eine Steigerung um das 2,5fache. Auch für diese Hilfearten zeigen sich allerdings für die jährliche Fallzahlenentwicklung rückläufige Steigerungsquoten. Während zwischen 2008 und 2009 die Hilfen gem. §30 SGB VIII noch um knapp 14 % gestiegen sind, liegt die Zunahme zwischen 2011 und 2012 bei weit unter 1 %. Aktuell von einer zunehmenden Inanspruchnahme dieser Hilfen zu sprechen, ist somit nicht ganz zutreffend. Die Inanspruchnahme Intensiver Sozialpädagogischer Einzelbetreuung (ISE) gem. § 35 SGB VIII, die eine gegenüber der Erziehungsbeistandschaft noch deutlich intensivere Form der Einzelbetreuung für Jugendliche darstellt, hat sich zwischen 1995 und 2012 in etwa verdreifacht von 2.101 auf 6.220 Hilfen. Die Hilfen nach § 35 SGB VIII beinhalten sowohl ambulante als auch stationäre Arrangements (z. B. stationäre Auslandsprojekte), wobei die ambulanten Settings überwiegen. So sind nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik von den 3.378 am 31. 12. 2012 andauernden Hilfen immerhin rund 70 % als ambulante Leistungen einzustufen. 24 % der ISE-Maßnahmen sind mit einem stationären Setting verknüpft; rund 6 % werden im Ausland durchgeführt. Seit 2007 erfasst die amtliche Statistik auch die sog. „§ 27 Abs. 2er-Hilfen“. Das sind Hilfen zur Erziehung i. d. R. in ambulanter Form, die seitens der erfassenden Jugendämter keinem der hilfeartspezifischen Paragrafen (§§ 28 - 35 SGB VIII) zugeordnet werden. Die Zahl dieser ambulanten mitunter auch in besonderer Weise flexiblen Hilfen hat sich zwischen 2008 und 2012 ebenfalls deutlich erhöht, und zwar von 29.618 auf 43.707 Hilfen pro Jahr (+ 48 %). Dabei sind die Fallzahlen bis zuletzt Jahr für Jahr gestiegen, auch wenn die Steigerungsraten von 22 % für den Zeitraum 2008/ 2009 auf 3 % für 2011/ 2012 zurückgegangen sind. Ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen, die als seelisch behindert gelten oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, werden gem. § 35 a SGB VIII durch die Kinder- und Jugendhilfe geleistet, während Eingliederungshilfeleistungen für körperlich und geistig behinderte junge Menschen durch die Träger der Sozialhilfe nach den Bestimmungen der §§ 53, 54 SGB XII erfolgen. Seit 2007 werden die Hilfen gem. § 35 a SGB VIII von der amtlichen Statistik erfasst, wobei - ohne die stationären Unterbringungen - zwischen 2008 und 2012 ein durchgängiger Fallzahlenanstieg von 31.114 auf 49.782 Hilfen festzustellen ist (+ 60 %). Die Inanspruchnahmequoten bei den ambulanten Eingliederungshilfen beginnen mit etwa vier Jahren anzusteigen und erhöhen sich mit jedem Grundschuljahrgang; die höchsten Inanspruchnahmewerte finden sich dann bei den 10bis 12-Jährigen (vgl. Fendrich/ Pothmann/ Tabel 2012, 36). § 35-a-Hilfen sind somit sehr häufig Integrationshilfen rund um die Schule, z. B. zur Therapie von Lese-Rechtschreib-Störungen oder als Assistenzleistung und Integrationscoaching bei SchülerInnen mit einer Autismusspektrumstörung. Hier wird die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als Ausfallbürge für fehlende sonderpädagogische Ressourcen und fehlende Inklusionskonzepte in Dienst genommen. Junge Menschen mit Migrationshintergrund nehmen die ambulanten Hilfen in zunehmendem Maße in Anspruch. 2012 hatten bezogen auf alle Neufälle des Jahres in der Sozialen 201 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Gruppenarbeit 36,8 % der Teilnehmenden einen Migrationshintergrund, in Tagesgruppen 29,2 %; Erziehungsbeistandschaften richteten sich in 25,4 % der Fälle an Kinder oder Jugendliche mit Migrationshintergrund, bei den Hilfen nach § 35 SGB VIII waren dies 30,9 %. Zwischen den Bundesländern existieren ganz erhebliche Unterschiede in der Nutzung der ambulanten Hilfen gem. §§ 29, 30, 32 und 35 SGB VIII, wie der exemplarische Blick auf Ergebnisse des Jahres 2010 aus dem 14. Kinder- und Jugendbericht zeigen. Bei der Sozialen Gruppenarbeit streut der Inanspruchnahmeeckwert (jeweils bezogen auf 10.000 der Gleichaltrigenbevölkerung) zwischen 0 in Bremen bis 24,2 in Hamburg; bei der Erziehungsbeistandschaft zwischen 31,4 in Bayern und 120,2 in Hamburg; bei den Hilfen in Tagesgruppen zwischen 6,3 in Hamburg und 32,7 in Sachsen-Anhalt; bei den Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen gem. § 35 SGB VIII zwischen 0,7 in Thüringen und 16,6 in Hamburg; schließlich bei den flexiblen Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII zwischen 3,1 in Hamburg und 61,7 in Bremen (Deutscher Bundestag 2013, 489). Diese Befunde sind Ausdruck des Flickenteppichs, der die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland bezüglich der Infrastruktur der Hilfen zur Erziehung prägt. Mit Blick auf eine bundesweit vergleichbare, verlässliche und wirksame Hilfeinfrastruktur sind diese enormen Unterschiede, die sich auch im stationären Bereich zeigen, schwer zu akzeptieren. Hier fehlen Rahmenkonzeptionen der verschiedenen gesetzlich beschriebenen Hilfeformen zumindest auf Landesebene. Eine Verständigung über konzeptionelle Grundlagen der auf Familien, auf Gruppen und auf Einzelne bezogenen ambulanten Hilfen zur Erziehung, über geeignete Formen ihrer Qualitätsentwicklung sowie auf eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit müsste, so der 14. Kinder- und Jugendbericht, durch die Landesjugendämter und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (zusammen mit den Dach- und Fachverbänden) erfolgen. Stationäre Hilfen zur Erziehung Auch die stationären Hilfeformen wie etwa Heimerziehung oder Pflegekinderhilfe haben nach einer zwischen 1995 und 2005 bezüglich der Vollzeitpflege stagnierenden, bezüglich der Heimerziehung rückläufigen Entwicklung seit 2005 deutlich zugelegt, und zwar von 59.400 auf knapp 79.000 Unterbringungen im Jahre 2012 bei Pflegefamilien und von 86.000 auf über 100.000 in Heimen im Jahr 2012. Die Pflegekinderhilfe hat sich in den 23 Jahren seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Schatten der im fachlichen Diskurs breit diskutierten Themen der Hilfen zur Erziehung (Ausbau und Flexibilisierung der familienbezogenen ambulanten Hilfen, Ökonomisierung, Sozialraumorientierung, Qualifizierung der Hilfeplanung, Präzisierung des Schutzauftrags) mühsam und unmerklich stabilisiert. Sie hat sich differenziert (Erziehungsstellen, Kurzzeitpflege), alte methodische Frontstellungen (Ersatzversus Ergänzungsfamilienkonzept, ISA 1990) überwunden und in den letzten rund zehn Jahren auch bundesweit einen quantitativen Ausbau - möglicherweise vorwiegend fiskalisch motiviert - erlebt (Kindler u. a. 2011). Die Vollzeitpflege wird nach wie vor besonders bei notwendigen außerfamiliären Unterbringungen von kleineren Kindern eingesetzt. Im Jahr 2012 waren über ein Viertel der in Pflegefamilien lebenden jungen Menschen unter sechs Jahre alt, in Heimen und anderen institutionellen Wohnformen befinden sich lediglich etwas mehr als 5 % in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen. Es wird für die Pflegekinderhilfe zukünftig eine große Herausforderung sein, noch stärker als bisher geeignete Pflegepersonen für die Aufnahme älterer Kinder und Jugendlicher zu finden, entsprechend vorzubereiten und für die spezifische Arbeit mit dieser Altersgruppe, in der es noch um Familienleben, aber auch schon um Ablösung im Sinne einer „Interims-Vollzeitpflege“ (Deutscher Verein 2004, 21) geht, gut zu unterstützen. 202 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Von allen Familien, die eine Vollzeitpflege erhalten, sind Ende 2012 laut den Ergebnissen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik 79 % auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Zum Vergleich: Junge Menschen in Heimen oder betreuten Wohnformen kommen zu etwa 65 % aus Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind in der Pflegekinderhilfe mit 21 % unterrepräsentiert. Es wird daher zukünftig darauf ankommen, auf der einen Seite auch unter den MigrantInnen geeignete Pflegepersonen zu rekrutieren, um die Hürde zur Inanspruchnahme der Pflegekinderhilfe evtl. zu senken, aber es wird bei vielen Pflegekinderdiensten in diesem Punkt auch um eine Qualitätsentwicklung in Form von Aus-, Fort- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen und Pflegeeltern gehen. Nach Schätzungen von Blandow/ Küfner (2011) wachsen gut 70.000 Kinder und Jugendliche bei Verwandten, überwiegend bei den Großeltern auf. Die meisten dieser Pflegeverhältnisse sind informeller oder halbformeller Natur. Laut Kinder- und Jugendhilfestatistik lag die Zahl der formellen Verwandtenpflegeverhältnisse auf der Grundlage des § 33 SGB VIII im Jahr 2012 bei 17.490 (andauernden und beendeten Hilfen) im Erhebungsjahr. Vor allem seit den Untersuchungen von Blandow (2004) und Walter (2004) wird die Besonderheit der Verwandtenpflege in der Fachwelt sorgfältiger beachtet. Nach langen Jahren, in denen die Verwandtenpflege seitens der professionellen Sozialen Arbeit eher skeptisch und kontrollierend in den Blick genommen wurde, gilt die Platzierung im erweiterten Familienkreis heute durchaus als Mittel der Wahl, das freilich besonderer Methoden und taktvoller ergänzender Hilfen bedarf (Deutscher Verein 2004). Auch wenn es im Fachdiskurs um die Heimerziehung vergleichsweise ruhig geworden ist, stellt sie empirisch nach wie vor eine der am stärksten in Anspruch genommenen Erziehungshilfen dar. Mit rund 100.000 Hilfefällen nehmen die verschiedenen Formen der Heimerziehung im Jahr 2012 bei den Hilfen zur Erziehung den dritten Rang nach der Erziehungsberatung mit gut 448.000 Leistungsfällen (jeweils Summe der am Jahresende laufenden und im Berichtsjahr beendeten Leistungen) und der familienbezogenen Hilfen mit mehr als 130.000 Hilfen ein. Migrationshintergrund lag im Jahr 2012 bei rund 30 % der HeimbewohnerInnen bei den begonnenen Hilfen vor; dieser Anteil ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2008 lag dieser noch bei etwas mehr als 24 %. In den Heimen sinken seit Jahren die Verweildauern: Von den im Jahr 2012 beendeten Hilfen in Heimen dauerten rund ein Drittel lediglich bis zu sechs Monaten, weitere rund 20 % zwischen sechs und unter zwölf Monaten. Knapp 28 % der Hilfen dauerte länger als zwei Jahre. Die durchschnittliche Verweildauer lag 2012 bei 20 Monaten, im Jahr 1998 lag sie noch bei 29 Monaten. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland ein Land mit relativ hohen Fremdunterbringungsraten und einer Dominanz der Heimerziehung ist. Nach einer Studie von Thoburn (2007, 14) gehört Deutschland mit einem Eckwert von 74 (je 10.000 der unter 18-Jährigen, Bezugsjahr 2004) zur Spitzengruppe der untersuchten Länder (Dänemark: 104, Frankreich: 102, Norwegen: 68, Schweden: 63, England: 55, Spanien: 51, Irland: 50, Italien: 38). In Deutschland und Dänemark dominieren derselben Studie zufolge die Unterbringungen in Heimen mit Anteilen von über 50 %, während der Anteil von in Heimen untergebrachten Minderjährigen in Norwegen (mit 19 %), Schweden (21%) und England (13 %) deutlich geringer ist. Die immer noch starke Nutzung der Heimerziehung in Deutschland kann durchaus als Vertrauensbeweis seitens der Jugendbehör- 203 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen den und der Eltern in ein insgesamt qualifiziertes stationäres Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungssystems gelten. Im Unterschied z. B. zur fachlich und öffentlich stark diskreditierten Heimszene in England haben die Angebote der stationären Jugendhilfe in Deutschland einen guten Ruf und gelten als unverzichtbarer Baustein einer bedarfsgerechten Jugendhilfe. Angebote der Heimerziehung haben sich in den vergangenen 20 Jahren weiter differenziert nach Zielgruppen und Betreuungsintensitäten, generell scheint die Spezialisierung zugenommen zu haben. Gewachsen ist auch - wie in allen Erziehungshilfen - die Notwendigkeit zur Kooperation mit benachbarten Leistungssystemen, so u. a. mit der Schule, mit der Arbeitsverwaltung sowie mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Formen einer intensiveren Eltern- und Familienarbeit, verstanden als systematische Beteiligung und Einbeziehung von Eltern und Familien haben sich sehr verbreitet. Waren Eltern in der Praxis der Heimerziehung früher eher „äußere PartnerInnen“, wenn nicht gar Störenfriede, haben mittlerweile Ansätze einer „familienaktivierenden Heimerziehung“ (Moos/ Schmutz 2006) Anerkennung gefunden. Ihr Anspruch ist es, die Mütter und Väter in das Wohngruppenleben mit einzubeziehen, möglichst weitgehend in ihrer elterlichen Verantwortung zu belassen und der Aufgabe näherzukommen, im Rahmen der außerfamiliären Unterbringung auch die Entwicklungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu verbessern. Hilfen für junge Volljährige Die Verbesserung der Hilfen für junge Volljährige durch Einfügung des § 41 SGB VIII als Soll- Vorschrift war 1990 einer der Reformschwerpunkte des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gewesen. Auch über 18-Jährige sollten im individuellen Bedarfsfall regelhaft und nicht nur als Fortsetzungshilfe Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beanspruchen können. Mit der Ausweitung der Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe auf junge Volljährige wurde den veränderten Aufwachsbedingungen junger Menschen Rechnung getragen, den verlängerten Schul- und Ausbildungszeiten und den längeren und komplizierter gewordenen Übergängen in die volle, auch wirtschaftliche Selbstständigkeit, wie sie der 14. Kinder- und Jugendbericht in einem eigenen Kapitel darstellt (Deutscher Bundestag 2013, 186ff ). Vor diesem Hintergrund liegt das regelhafte Ende der Hilfen für junge Volljährige mit 21 Jahren sogar relativ früh. Zudem haben die jungen Menschen, die zum Adressatenkreis der Jugendhilfe zählen, häufig weniger Ressourcen zur Verfügung, zählen eher zu den BildungsverliererInnen und müssen dennoch schneller die Verselbstständigung als Entwicklungsaufgabe bewältigen als andere, was nicht selten zu Überforderungssituationen und Problemen in der Lebensgestaltung führt (Nüsken 2006, 10; s. Care Leaver-Projekt der IGfH). Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit den rechtlichen Vorgaben des § 41 SGB VIII dennoch sehr gut da, denn in anderen Ländern endet der Hilfeanspruch häufig mit dem 18. bzw. 19. Lebensjahr bzw. kann nur als Fortführungshilfe darüber hinaus gewährt werden (Mamier u. a. 2003, 23). Die Praxis der Volljährigenhilfe sieht aber auch in Deutschland schlechter aus: Die Inanspruchnahmequoten für Erziehungshilfen, die bei den 14bis 17-Jährigen Höchstwerte von fast 5 % eines Jahrgangs erreichen (Bezugsjahr jeweils 2010), gehen bei den 18-Jährigen bereits deutlich zurück (auf 3,7 %), um sich bei den 19-Jährigen auf 1,8 % und bei den 20-Jährigen auf 1,0 % jeweils deutlich zu reduzieren (so auch Pothmann 2011, 29). Ein Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen - jeweils ohne Erziehungsberatung - seit 1995 zeigt bis 2005 eine hohe Konstanz (1995: 35.452 am 31. 12. andauernde und im Bezugsjahr beendete Hilfen gem. § 41 SGB VIII; 2005: 36.233 Hilfen), um in den Jahren danach deutlicher auf zuletzt 44.452 Hilfen im Jahre 2010 zu steigen. Aus Gründen der Ver- 204 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen gleichbarkeit für den hier betrachteten Zeitraum können bei dieser Darstellung nicht alle ab 2007 erfassten Leistungen mit einbezogen werden. So werden die Hilfen gem. § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. §§ 28 - 35 SGB VIII), die sogenannten Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII, hier nicht mit berücksichtigt. Einschließlich der fehlenden Leistungen im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige erfasst die Kinder- und Jugendhilfestatistik 2010 rund 59.400 Maßnahmen. Bis zum Jahre 2012 hat sich dieses Fallzahlenvolumen auf über 60.200 Leistungen erhöht (+ 1,4 %). Im Fachdiskurs wird seit vielen Jahren eine insgesamt restriktive Gewährungspraxis der Volljährigenhilfen bemängelt. Dies hat verschiedene Gründe: Erstens wird kritisiert, die Intention und Vorschriften des SGB VIII würden aus fiskalischen Gründen unterlaufen, manchenorts würde die restriktive Gewährleistungspraxis biografisch gewissermaßen sogar nach vorne verlagert und 17-Jährigen oder gar 16-Jährigen notwendige Hilfen verweigert mit Blick auf die baldige Volljährigkeit (Sozialpädagogisches Institut des SOS-Kinderdorf e.V. 2011). Zweitens steht die stark sinkende Inanspruchnahme im Zusammenhang mit unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Beurteilungsmustern der Fachkräfte (Nüsken 2006, 12). Hier scheint die mit der Volljährigkeit verbundene implizite Selbstständigkeits- und damit einhergehende Mitwirkungsfähigkeitsvermutung eine tragende Rolle zu spielen: Der/ die junge Volljährige ist selbst leistungsberechtigt und zur Mitwirkung verpflichtet, was insbesondere vor dem Hintergrund des Verselbstständigungsziels durchaus sinnvoll ist. Jedoch können Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung - als Indikator für einen Jugendhilfebedarf - auch und gerade in einem anfänglichen Fehlen von oder Schwankungen in der Mitwirkungsbereitschaft bzw. -fähigkeit Ausdruck finden. Paradoxerweise führen dann offensichtlich eben diese Defizite zu einem ausgeprägten Filtereffekt. Drittens mangelt es den Hilfen für junge Volljährige an einer spezifisch die Entwicklungsaufgaben dieser Altersgruppe berücksichtigenden fachlich-konzeptionellen Entwicklung. Die vom Gesetzgeber in § 41 SGB VIII vorgesehene Ausrichtung der Volljährigenhilfe als einer„Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ hat noch zu selten in entsprechende Praxiskonzepte Eingang gefunden. Die methodischen Ansätze in der Volljährigenhilfe stellen häufig eine bloße Verlängerung der auf „Erziehung“, „Fürsorge“, „Schutz“ und „Betreuung“ fokussierten Handlungsansätze bei Jüngeren dar, wo (zurückhaltende) Begleitung, Beratung und Brückenbauen in die Selbstständigkeit angesagt wären (Will 2001). Um die individuellen Unterstützungsbedarfe der jungen Volljährigen bei ihrer Verselbstständigung zu begreifen, wäre vielmehr ein erweitertes Verständnis von Selbstständigkeit vonnöten, welches neben Arbeit und Wohnen auch Identitätsthemen auf einer nichtfunktionalen Ebene mit einschließt (Rosenbauer 2011). Die Situation junger Volljähriger wird noch verschärft durch die schwierigen Zugänge und die hohen Voraussetzungen anderer Unterstützungssysteme, insbesondere die harten Sanktionsvorschriften (auch für jugendtypische Verstöße) oder das Auszugsverbot aus dem elterlichen Haushalt für unter 25-Jährige im SGB II. Zudem scheint manchmal ein sozialrechtliches Bermudadreieck bei unterstützungsbedürftigen 20bis 25-Jährigen zu bestehen, ein „Verschiebebahnhof“ der Zuständigkeiten zwischen SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB VIII und XII (Sozialhilfe). Immerhin soll dieses Problem ja laut Koalitionsvertrag in der laufenden Legislatur angegangen werden durch die flächendeckende Schaffung von Jugendberufsagenturen und rechtskreisübergreifender Ansätze. 205 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Ausblick und zukünftige Herausforderungen Zunächst: Nach der Expertise von Schilling (2013) für den 14. Kinder- und Jugendbericht ist für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und die verwandten Leistungen nicht von einem nennenswerten Rückgang des Bedarfs bis 2025 auszugehen. Da mit einer demografischen Rendite also kaum zu rechnen ist, appelliert die Sachverständigenkommission des 14. Kinder- und Jugendberichts an die politisch Verantwortlichen der kommunalen Ebene, der Länder und des Bundes, durch eine adäquate finanzielle Ausstattung der Jugendämter und der freien Träger dafür zu sorgen, dass die Stadt- und Landkreise ihren gestiegenen Aufgaben nach dem SGB VIII in bedarfsgerechter Quantität und guter Qualität nachkommen können. Insgesamt muss - zweitens - bei der örtlichen Gestaltung der erzieherischen Hilfen bedacht werden, dass junge Menschen heute weit mehr als früher in öffentlicher Verantwortung, d. h. in Regelangeboten der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Schule, aufwachsen. Zentrale Aufgabe wird es daher zukünftig sein, junge Menschen mit individuellen Hilfen in diesen Regelstrukturen zu stützen, anstatt sie Sondersystemen zu überantworten. Es wird also erforderlich sein, dass Sonder- und Regelhilfen deutlich stärker als bisher verknüpft werden. Letztlich geht es dabei um die Frage, wie die Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen inklusiver konzipiert werden können. Inklusion ist somit nicht nur eine Herausforderung für die Sonderschulen, sondern auch für die Einrichtungen und Dienste der erzieherischen Hilfen. Die örtliche Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe zwischen kommunaler Infrastrukturpolitik für junge Menschen und Familien, wirkungsvollem Schutz von Minderjährigen und zunehmenden Kooperationsanforderungen (kommunale Bildungslandschaften) wird vor dem Hintergrund der finanziellen Auszehrung vieler Kommunen eine Herkulesaufgabe darstellen. Benötigt werden dafür - drittens - aufbauorganisatorisch klar erkennbare und fachlich starke Jugendämter als Kompetenzzentren der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Die örtliche Jugendhilfe hat hierfür stärker als bisher die Wirksamkeit ihres Handelns auszuweisen und muss sich hierzu kontinuierlichen Evaluationsprozessen öffnen. Die Jugendhilfe ist in diesem Gestaltungsprozess auf ein produktives Miteinander des Jugendamts mit den freien Trägern der Jugendhilfe angewiesen, obwohl das „Contracting“ zwischen öffentlichen und freien Trägern angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen vielerorts anstrengend geworden ist. Dies gelingt nur dann, wenn öffentliche Träger ihrer Steuerungsverantwortung nachkommen, ohne zu meinen, sie allein hätten das Sagen. Ein für die Kinder- und Jugendhilfe irritierender Befund des 14. Kinder- und Jugendberichts besteht darin, dass die verstärkte Übernahme öffentlicher Verantwortung durch die Kinder- und Jugendhilfe keineswegs automatisch mit einer Verringerung der Reproduktion von Ungleichheiten einhergeht. An verschiedenen Stellen des Berichts kann gezeigt werden, dass herkunftsbedingte soziale Ungleichheiten sich nicht nur als persistent erweisen, sondern durch die Ausweitung öffentlicher Jugendhilfeleistungen sogar neue, institutionell erzeugte Formen der Ungleichheit entstehen können. So ist beispielsweise bei der Kleinkindertagesbetreuung, der Familienbildung und der Erziehungsberatung die Nutzung nach Bildungsstand und Migrationshintergrund der Eltern sehr unterschiedlich. Eltern mit Migrationshintergrund nutzen Angebote der Kleinkindbetreuung mit 16 % (Stand 1. 3. 2012) nur halb so intensiv wie jene ohne Migrationshintergrund, von denen 33 % eine entsprechende Einrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. Bildungsnahe Eltern nutzen Krippenangebote nicht nur häufiger, sie 206 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen wählen auch ganz bewusst diejenigen Angebote mit einer guten Qualität aus. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden sich daher zukünftig selbstreflexiv mit diesen Formen sozialer Selektivität befassen und ihre Angebote im Sinne von Diversity-Sensibilität darauf befragen müssen, ob schon allein durch die Ausrichtung des eigenen Angebots (z. B. die „Nur-Komm“- Struktur in Erziehungsberatungsstellen) junge Menschen und Familien ausgeschlossen werden, die dieses Angebot unter Umständen besonders nötig hätten. Dr. Jens Pothmann Technische Universität Dortmund CDI-Gebäude/ Forschungsverbund Vogelpothsweg 78 44227 Dortmund jpothmann@fk12.tu-dortmund.de Wolfgang Trede Landratsamt Böblingen Parkstr. 16 71034 Böblingen w.trede@lrabb.de Literatur Deutscher Bundestag (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht: Die Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung. Bundesanzeiger, Berlin Deutscher Verein (2004): Weiterentwickelte Empfehlungen zur Vollzeitpflege/ Verwandtenpflege. Lambertus, Frankfurt a. M. Fendrich, S. (2011): Regionale Disparitäten in den Hilfen zur Erziehung. Ein Überblick zu Analysemöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfestatistik. In: Rauschenbach, Th., Schilling, M. (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilfereport 3, Juventa, Weinheim und München, 140 - 159 Fendrich, S., Tabel, A. (2013): Erziehungshilfen am Wendepunkt. KomDat Jugendhilfe 16, 5 - 9 Fendrich, S., Pothmann, J., Tabel, A. (2012): Monitor Hilfen zur Erziehung 2012. In: www.akjstat.tu-dortmund .de, 20. 2. 2014 Frindt, A. (2010): Entwicklungen in den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Aktueller Forschungsstand und strukturelle Aspekte am Beispiel der Sozialpädagogischen Familienhilfe. DJI, München Frindt, A. (2013): Aufsuchende (Erziehungs-)Hilfen für Familien (SPFH u. a. § 20, § 27 Abs. 2, § 31). Expertise für den 14. Kinder- und Jugendbericht. In: www.dji. de/ fileadmin/ user_upload/ bibs/ 14-KJB-Expertise- Frindt.pdf, 17. 2. 2014 Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder - JFMK (2013): Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung - Beschluss vom 6./ 7. 6. 2013. In: www.jfmk.de/ pub2013/ TOP_5.6_Weiterentwicklung _und_Steuerung_der_HzE_%28mit_Anlagen%29. pdf, 17. 2. 2014 Kindler, H., Helming, E., Meysen, Th., Jurczyk, K. (Hrsg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe. DJI, München Kolvenbach, F.-J. (2008): 16 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland - Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatisiken Erzieherische Hilfen 1991 - 2006. In: www.destatis.de/ DE/ Publikationen/ Thematisch/ Soziales/ KinderJugendhilfe/ KinderJu gendhilfegesetz5225111089004.pdf? __blob=publi cationFile, 27. 2. 2014 Mamier, J., Pluto, L., van Santen, E., Seckinger, M., Zink, G. (2003): Hilfen zur Erziehung im europäischen Vergleich. Eine vergleichende Auswertung sozialstaatlicher Reaktionen auf zwei Fallbeispiele aus der Kinder- und Jugendhilfe. In: www.dji.de/ bibs/ 64_19 47.pdf, 17. 2. 2014 Moos, M., Schmutz, E. (2006): Familienaktivierende Heimerziehung. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt „Neue Formen familienaktivierender Heimerziehung in Rheinland Pfalz“. ISM, Mainz Nüsken, D. (2006): 18plus. Intention und Wirkungen des § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige. Ergebnis- und Perspektivbericht. ISA, Münster. Pörksen, J. (2011): Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung - was wir wirklich wollen. Forum Jugendhilfe 59, 13 - 15 Pothmann, J. (2011): Auf dem Abstellgleis? Jugendliche und junge Erwachsene in der Kinder- und Jugendhilfe - ein Blick in den Zahlenspiegel. In: Sozialpädagogisches Institut des SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.) (2011): Fertig sein mit 18? SOS, München, 22 - 41 207 uj 5 | 2014 Erziehungshilfen - Befunde und Herausforderungen Schilling, M. (2013): Welche Auswirkungen haben die demografischen Veränderungen auf die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe? Expertise für den 14. Kinder- und Jugendbericht. In: www.dji.de/ fileadmin / user_upload/ bibs/ 14-KJB-Expertise-Schilling.pdf, 17. 2. 2014 Sozialpädagogisches Institut des SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.) (2011): Fertig sein mit 18? SOS, München Statistisches Bundesamt (2012): Kinder- und Jugendhilfestatistiken - Einrichtungen und tätige Personen, 31. 12. 2010. Eigenverlag, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2013 a): Kinder- und Jugendhilfestatistiken - Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe 2011. Eigenverlag, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2013 b): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. Eigenverlag, Wiesbaden Süddeutsche Zeitung vom 30. 1. 2014: Fall Yagmur in Hamburg - Fehler mit tödlichen Folgen. In: www.sued deutsche.de/ panorama/ fall-yagmur-in-hamburg-feh ler-mit-toedlichen-folgen-1.1876307, 17. 2. 2014 Thoburn, J. (2007): Globalisation and Child Welfare: Some Lessons from a Cross-National Study if Children in Out-Of-Home Care. Norwich. In: www.uea.ac.uk/ polopoly_fs/ 1.103398! globalisation%201108.pdf, 17. 2. 2014 Tsokos, M., Guddat, S. (2014): Deutschland misshandelt seine Kinder. Droemer, München Will, H.-D. (2001): Hilfen für junge Volljährige. In: Birtsch, V., Münstermann, K., Trede, W. (Hrsg.): Handbuch Erziehungshilfen. Votum, Münster 2012. 160 Seiten. 25 Abb. (978-3-497-02325-7) kt Erziehungshilfe auf dem Prüfstand Welche Faktoren wirken in stationärer und ambulanter Erziehungshilfe? Die Autoren stellen praxisrelevante Ergebnisse aus über 100 Wirkungsstudien übersichtlich dar und verdeutlichen deren Relevanz für die Arbeit in verschiedenen Settings. Sie beschreiben, was Wirkung in den Erziehungshilfen ist, wie sie gemessen werden kann und wie eine wirkungsorientierte Steuerung funktioniert. Im Fokus stehen dabei sowohl übergreifende Erfolgsfaktoren, wie Passung, Indikation, Elternarbeit und Case Management, als auch spezifische Wirkmerkmale von Heimerziehung und anderen Hilfearten. a www.reinhardt-verlag.de