unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2014.art60d
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2014
6611+12
Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
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2014
Ulrike Urban-Stahl
Maria Albrecht
Svenja Lattwein
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erfolgte eine Änderung des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII, die das Jugendamt deutlicher als bisher dazu auffordert, im Rahmen von Gefährdungseinschätzungen die fachliche Geeignetheit eines Hausbesuches zu prüfen. Die Studie HabeK - Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung - erforscht den aktuellen Stand der Praxis.
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466 unsere jugend, 66. Jg., S. 466 - 470 (2014) DOI 10.2378/ uj2014.art60d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erfolgte eine Änderung des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII, die das Jugendamt deutlicher als bisher dazu auffordert, im Rahmen von Gefährdungseinschätzungen die fachliche Geeignetheit eines Hausbesuches zu prüfen. Die Studie HabeK - Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung - erforscht den aktuellen Stand der Praxis. von Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl Jg. 1971; Diplom-Pädagogin, Professorin für Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie Sowohl in der fachlichen wie in der öffentlichen Debatte um Kinderschutz kam dem Thema Hausbesuche in den vergangenen Jahren eine hohe Aufmerksamkeit zu. In Medienberichten über das Leid von Kindern, die in ihren Familien Vernachlässigung und Misshandlung erlitten, wurde immer wieder die Frage gestellt: Haben die zuständigen MitarbeiterInnen die Kinder überhaupt einmal angesehen? Waren sie einmal bei der Familie zu Hause? Eine Siebenjährige, die unterernährt und eingesperrt im Hinterzimmer lebt, und ein Säugling, der körperlich gequält wird - das müsse ein aufmerksamer Mensch doch sehen, und eine Fachkraft erst recht. Aus markanten und skandalösen Einzelfällen entstand so in der Öffentlichkeit das Bild, Kindeswohlgefährdung sei offensichtlich, wenn man nur einmal hinschauen würde - und die Forderung nach mehr Kontrolle von Familien durch Hausbesuche wurde zum Heilmittel und Symbol der Verbesserung des Kinderschutzes. Auch in der Fachwelt wird der Hausbesuch in vielen Fällen als ein sinnvolles und wichtiges Element im Rahmen der Klärung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen betrachtet, das es weiter zu entwickeln gilt. Die Vorstellung allerdings, man könne durch Besuche in Familien Maria Albrecht Jg. 1983; Erziehungswissenschaftlerin und Soziologin (M. A.), wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arbeitsbereich Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie Svenja Lattwein Jg. 1985; Sozialpädagogin (B. A.) und Praxisforscherin (M. A.), wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arbeitsbereich Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie 467 uj 11+12 | 2014 Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags Kindeswohlgefährdung sicher erkennen und Kinder damit zuverlässig schützen, wird als Überschätzung dieses Settings kritisiert (vgl. Meysen 2008, 195). Ob ein Hausbesuch im Einzelfall und als Erstmaßnahme sinnvoll ist, ist nicht pauschal zu beantworten. In manchen Fällen trifft dies zu - in anderen Fällen kann es die Gefährdung von Kindern jedoch sogar noch verstärken (Die Kinderschutz-Zentren 2008). Das zum 1. 1. 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen beinhaltet daher eine Änderung des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII, die das Jugendamt nicht dazu verpflichtet, einen Hausbesuch durchzuführen, aber explizit dazu auffordert, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung die fachliche Geeignetheit eines Hausbesuches zu prüfen: „Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht infrage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen.“ Diese Erweiterung der bisherigen Fassung des § 8 a SGB VIII soll sicher stellen, „dass das Jugendamt in den Fällen, in denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt worden sind, nicht nur die Personensorgeberechtigten und das Kind oder den Jugendlichen in die weitere Gefährdungseinschätzung einbezieht, sondern sich tatsächlich mittels eines Hausbesuches einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung verschafft, wenn dies nach fachlicher Einschätzung im Einzelfall erforderlich ist. Dazu zählt insbesondere die Einschätzung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes des Kindes. Unter ‚persönlicher Umgebung‘ werden sowohl die Wohnverhältnisse des Kindes als auch das Verhalten des Kindes in der ihm vertrauten Umgebung verstanden“ (Begründung zur Gesetzesvorlage BR-Drucksache 202/ 11,33). Damit gibt es nun eine neue formale und inhaltliche Begründungspflicht für die Durchführung, vor allem aber die Unterlassung von Hausbesuchen. Die Jugendämter werden vor die Herausforderung gestellt, ihr Handeln in diesem Bereich stärker als bisher zu qualifizieren und zu legitimieren. Hausbesuche - ein sensibles Setting mit Tradition Hausbesuche sind seit über einem Jahrhundert fester Bestandteil öffentlich organisierter und strukturierter sozialer Unterstützungsleistungen. Seit den Anfängen einer an der individuellen Situation von Bedürftigen orientierten Entscheidungsfindung über die Berechtigung und Angemessenheit einer Hilfeleistung, beispielsweise im Elberfelder System (1852), kommt Hausbesuchen eine vieldeutige Rolle zu: Es geht einerseits um „Hilfe“, also z. B. darum, Kontakt zu den Betroffenen zu halten und ihre Problemlagen zu erkunden und zu verstehen, aber es geht auch um „Kontrolle“, wie z. B. die Erlangung von Informationen, die Erkundung hygienischer Verhältnisse u. Ä. (Müller 2013; Urban- Stahl 2014; Richmond 1899/ 1907). Diese Doppelfunktion des Hausbesuchs besteht bis heute fort: Es geht ebenso um die Förderung einer tragfähigen Helfer-Klient-Beziehung wie um Informationsermittlung und Kontrolle. Zudem erfordern Hausbesuche als Eindringen in die Privatsphäre von BürgerInnen nach Artikel 13 Absatz 1 GG eine rechtliche Legitimation (Ollmann 2001, 4). Hausbesuche stellen damit einen besonders sensiblen Bereich sozialpädagogischen Handelns dar (Urban-Stahl 2012). Gegenüber der im Alltag des Jugendamtshandelns zentralen Bedeutung des Hausbesuches wurde die theoretische, methodische und empirische Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung bisher allerdings weitgehend vernachlässigt. Wie stellt sich die Praxis zu Hausbesuchen überhaupt dar? Welche Regelungen gibt es hierzu und welche Erfahrungen werden 468 uj 11+12 | 2014 Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags mit diesem Setting im Kontext des Kinderschutzauftrags gesammelt? Das Forschungsprojekt „Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung“, kurz: HabeK, geht diesen Fragen nach. Das Forschungsprojekt HabeK Hausbesuche stellen, entgegen einer auch in der Fachwelt weit verbreiteten sprachlichen Einordnung, keine Methode dar, sondern ein Setting: Menschen werden nicht in das Jugendamt oder in eine Einrichtung eingeladen, um dort mit ihnen zu sprechen, sondern in ihrem privaten Umfeld aufgesucht. Wie in diesem Setting gearbeitet wird, kann ausgesprochen verschieden sein. Es ist nicht nur abhängig von den Fachkräften, sondern auch vom Verhalten, den Erwartungen, Interessen und Grenzsetzungen der aufgesuchten BürgerInnen als GastgeberInnen und damit nur begrenzt planbar. Im Forschungsprojekt HabeK wird daher nicht von einem konsistenten, planbaren und im Detail regelbaren Verfahren ausgegangen. Stattdessen geht es um Fragen, wie die Entscheidung für die Durchführung von Hausbesuchen erfolgt, wie AkteurInnen Hausbesuche erleben und welche Entwicklungsbedarfe hierbei gesehen werden. Ziel des Vorhabens ist es, den Stand der Umsetzung des veränderten § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII in der Praxis zu untersuchen, typische Verfahrens- und Entscheidungslogiken über Hausbesuche in Jugendämtern zu analysieren, die Sicht der beteiligten Fachkräfte und KlientInnen auf erfolgte Hausbesuche, aber auch auf die neue Regelung zu erfassen und Hinweise für eine erfolgreiche Umsetzung verbindlicher Regeln zu Hausbesuchen zu identifizieren. Im Forschungsprojekt HabeK nähern wir uns dem Thema Hausbesuche aus unterschiedlichen Perspektiven. Drei Zugänge werden methodisch und in der Interpretation der Ergebnisse miteinander verbunden: eine quantitative Fragebogenerhebung als Vorstudie, eine Aktenanalyse und qualitative Interviews. Um die Studie an den realen Gegebenheiten der Praxis zu orientieren, fand im November 2013 ein eintägiger Fachtag mit MitarbeiterInnen öffentlicher Träger, die für die Durchführung von Hausbesuchen zuständig sind, statt. Der Fachtag diente dazu, die bisherige Situation aus der Perspektive von fallverantwortlichen Fachkräften sowie Leitungskräften zu resümieren und die Herausforderungen des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII zu identifizieren: Wie erleben Fachkräfte die Entscheidung über und Durchführung von Hausbesuchen in ihrem Alltag? Wie wird die neue gesetzliche Regelung in Bezug auf die eigene Situation interpretiert und welche Schritte zur Veränderung dieser Praxis sind geplant oder wurden bereits begonnen? Daraus sollten schließlich Hinweise für das weitere empirische Vorhaben abgeleitet werden. Ausgehend von den Tagungsergebnissen wurde die Konzeption der quantitativen Fragebogenerhebung in den Jugendämtern weiterentwickelt. In der Fragebogenerhebung ging es darum, Übersichtswissen über den Umsetzungsstand der Regelungen des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII und über die Regelungsdichte zum Vorgehen bei Hausbesuchen in den Jugendämtern zu erhalten: Welches sind die Rahmenbedingungen und Strukturen, in denen Fachkräfte des Jugendamtes Hausbesuche im Kontext des Kinderschutzes durchführen? Die Erhebung wurde im Frühjahr 2014 als telefonische Befragung durchgeführt und erzielte einen Rücklauf von knapp 70 % aller Jugendämter in Deutschland. Befragt wurden dabei vor allem Leitungskräfte aus den Jugendämtern bzw. der Allgemeinen Sozialen Dienste, die Auskunft über die jeweiligen Rahmenbedingungen ihrer Institution gaben. Die Stichprobe bildet sowohl hinsichtlich der Jugendamtstypen (Jugendämter in Landkreisen, Jugendämter kreisfreier Städte, Jugendämter kreisangehöriger Gemeinden bzw. Städte und Bezirksjugendämter) als auch hinsichtlich der Verteilung der Bundeslän- 469 uj 11+12 | 2014 Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags der die Grundgesamtheit der Jugendämter in Deutschland ab. Die Auswertung der Daten dauert derzeit noch an. Es ist bereits jetzt klar erkennbar, dass in den vergangenen Jahren eine breite Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz im Allgemeinen, aber auch mit der Rolle von Hausbesuchen in diesem Kontext, stattgefunden hat. Dies spiegelt sich z. B. in der Entwicklung von Verfahren und Abläufen wider. Es wird jedoch auch deutlich, dass das konkrete Vorgehen bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdung und speziell beim Hausbesuch kontinuierlicher fachlicher Einschätzungen und strategischer Abwägungsprozesse der Fachkräfte bedarf, die nur begrenzt mit vorgegebenen Verfahren zu regeln sind. Derzeit bereiten wir als zweiten Schritt eine Aktenanalyse vor, in der untersucht wird, wie Informationen und Abwägungsprozesse über Hausbesuche in der Fallarbeit im Jugendamt dokumentiert werden. Da die Neuregelung des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII insbesondere auf den Nachweis einer Begründung des fachlichen Vorgehens zielt, ist von besonderer Bedeutung, welche Informationen sich hierzu den Fallakten im ASD entnehmen lassen. Grundlage der Aktenanalyse bilden ca. 80 Akten zu Fällen mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung aus acht verschiedenen Jugendämtern. Die Auswahl der Jugendämter erfolgte auf Grundlage der quantitativen Gesamterhebung. Kriterien hierbei waren Bundesländer, Jugendamtstypen sowie Rahmenbedingungen, unter denen Hausbesuche des Allgemeinen Sozialen Dienstes stattfinden. So gibt es beispielsweise Jugendämter, die bei jeder eingehenden Meldung mit gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einen Hausbesuch durchführen, und es gibt Jugendämter, die darüber jeweils im Einzelfall entscheiden. Ziel der Auswahl war es, eine möglichst heterogene Gruppe von Jugendämtern zu erreichen. Im dritten Schritt werden im Rahmen qualitativer Interviews konkrete Entscheidungsstrukturen und Erfahrungen, Probleme, Herausforderungen und Umgangsweisen mit dem Thema Hausbesuche untersucht. Ziel ist es zu erforschen, wie die Interviewten sich selbst, andere Beteiligte und die Gesamtsituation in Bezug auf das Thema Hausbesuche wahrnehmen, um so ihr Handeln und Verhalten verständlich werden zu lassen. Den Schwerpunkt bilden Interviews mit ASD- Fachkräften, die für die Durchführung von Hausbesuchen verantwortlich sind. Um die Perspektive der „Besuchten“ einzubeziehen, bemühen wir uns, auch Eltern und Jugendliche zu interviewen. Geprüft wird darüber hinaus die Ansprache von Kooperationspartnern des Jugendamts, sofern sie an Hausbesuchen zur Abklärung von Kindeswohlgefährdungen teilnehmen. Ausblick Im gesamten Forschungsprozess ist die Verbindung dieser drei methodischen Zugänge ein besonderer Gewinn. Hierdurch wird nicht nur empirisches Wissen über Hausbesuche auf drei unterschiedlichen Ebenen generiert, die im Handlungsfeld Kinderschutz von maßgeblicher Bedeutung sind: die Ebenen der Institution, der Aktenrealität und der konkreten Handlungsstrategien und Erfahrungen der Fachkräfte. Es liegt vor allem eine große Chance darin, die Ergebnisse der unterschiedlichen Perspektiven zum Verständnis der jeweils anderen Perspektiven zu nutzen: Aus den Ergebnissen und Erfahrungen der Fragebogenerhebung wurden vertiefende Fragestellungen entwickelt, die Auswirkungen auf das Vorgehen in der Aktenanalyse und in der Interviewstudie haben. Ergebnisse aus den Interviews werden wiederum für die Interpretation der Resultate der Fragebogenerhebung herangezogen. Mit den Ergebnissen der Studie wird erstmals ein umfassendes Bild der Umsetzung von Hausbesuchen im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dies ermöglicht im Rahmen der Evaluation zum Bundeskinderschutzgesetz eine fundierte Einschät- 470 uj 11+12 | 2014 Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags zung der Praxis in diesem Bereich und damit der Umsetzung des § 8 a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII. Das durch das mehrperspektivische Herangehen erlangte umfassende Verständnis für die Bedingungen und Gestalt der Praxis von Hausbesuchen im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung kann darüber eine belastbare Basis für die fachpolitische Auseinandersetzung über Qualitätsstandards in diesem Bereich bilden und zu einer Versachlichung der Debatten um Hausbesuche beitragen. Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl Maria Albrecht Svenja Lattwein Freien Universität Berlin Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie Arbeitsbereich Sozialpädagogik Arnimallee 12 14195 Berlin ulrike.urban-stahl@fu-berlin.de maria.albrecht@fu-berlin.de svenja.lattwein@fu-berlin.de Literatur Die Kinderschutz-Zentren (2008): Stellungnahme der Kinderschutz-Zentren zum Referentenentwurf Änderungsvorschlag BMFSFJ/ BMJ, Änderung des § 8 a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Stellungnahme vom 23. 5. 2008 Meysen, T. (2008): „Ich war drin-Garantie“ im Kinderschutz? Forum Erziehungshilfen 14, 195 Müller, C. W. (2013): Wie Helfen zum Beruf wurde. Eine Methodengeschichte der Sozialen Arbeit. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Ollmann, R. (2001): Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Hausbesuch. Zentralblatt für Jugendrecht 88, 1 - 32 Richmond, M. E. (1899/ 1907): Friendly Visiting Among the Poor. A Handbook for Charity Workers. Macmillan, New York Urban-Stahl, U. (2012): Hausbesuche. In: Merchel, J. (Hrsg.): Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Ernst Reinhardt, München/ Basel, 246 - 255 Urban-Stahl, U. (im Erscheinen): „Hausbesuch“ oder „Heimsuchung“? Ambivalenzen eines klassischen Settings der Arbeit in Familien. Neue Praxis Sonderheft „Transformationen von Familie und Elternschaft - sozialpädagogische Perspektiven“
