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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Rezension: Michael Tsokos/Saskia Guddat, 2014: Deutschland misshandelt seine Kinder
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W. Topel
Michael Tsokos/Saskia Guddat, 2014: Deutschland misshandelt seine Kinder München: Droemer Verlag, 255 Seiten, € 19,99 Die Förderung und Sicherung des Kindeswohls ist vor allem das Recht und die Pflicht der Eltern. Wenn sie die Kindeswohlgefährdung nicht abwehren können oder dazu nicht bereit oder in der Lage sind, ist die Gesellschaft zum Eingreifen verpflichtet und berechtigt. Gefahren für die gesunde und harmonische Entwicklung der Kinder entstehen insbesondere durch Vernachlässigung, physische und psychische (seelische) Misshandlung und den sexuellen Missbrauch. In der praktischen Arbeit der Jugendämter, ÄrztInnen und PädagogInnen in Kindereinrichtungen ist es häufig schwierig zu entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung durch Sorgeberechtigte oder andere Personen stattgefunden hat.
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390 uj 9 | 2014 Rezensionen Michael Tsokos/ Saskia Guddat, 2014: Deutschland misshandelt seine Kinder München: Droemer Verlag, 255 Seiten, € 19,99 Die Förderung und Sicherung des Kindeswohls ist vor allem das Recht und die Pflicht der Eltern. Wenn sie die Kindeswohlgefährdung nicht abwehren können oder dazu nicht bereit oder in der Lage sind, ist die Gesellschaft zum Eingreifen verpflichtet und berechtigt. Gefahren für die gesunde und harmonische Entwicklung der Kinder entstehen insbesondere durch Vernachlässigung, physische und psychische (seelische) Misshandlung und den sexuellen Missbrauch. In der praktischen Arbeit der Jugendämter, ÄrztInnen und PädagogInnen in Kindereinrichtungen ist es häufig schwierig zu entscheiden, ob eine Kindeswohlgefährdung durch Sorgeberechtigte oder andere Personen stattgefunden hat. Die AutorInnen dieser Streitschrift, ein Rechtsmediziner und eine Rechtsmedizinerin der Berliner Charité, machen sehr anschaulich (viele Fallanalysen) und durch die Auswertung statistischen Materials darauf aufmerksam, dass Kindesmisshandlungen in Deutschland keine seltenen Ausnahmen sind, sondern tagtäglich hundertfach auftreten können: Mädchen und Jungen werden häufig unterschiedlichen Formen der Gewalt ausgesetzt: „Bei Arm und Reich, in Villen- und Brennpunktvierteln, in bildungsfernen und Akademikerfamilien. Und die Täter sind fast immer die Eltern“ (S. 11). Einige ExpertInnen rechnen mit etwa 200.000 misshandelten Mädchen und Jungen sowie 320 durch Gewalthandlungen getötete Kinder pro Jahr (hohe Dunkelziffer). Im Mittelpunkt dieser Publikation stehen Fallberichte, Überlegungen und Forderungen bezüglich der körperlichen Gewalt mit und ohne Todesfolge (u. a. Schlagen, Treten, Kratzen, Strangulation, thermische Verletzungen, Schütteltrauma bei Säuglingen). Diese Gewalthandlungen treten teilweise auch gemeinsam mit der psychischen Misshandlung, dem sexuellen Missbrauch und der Vernachlässigung auf. Tsokos und Guddat schildern nicht nur die Gewalterfahrungen nicht weniger Kinder in ihren Familien und das oftmalige Versagen des deutschen Hilfesystems (Jugendämter, ÄrztInnen, Justiz), sondern unterbreiten zugleich Vorschläge zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. Ihre Kritik richtet sich nicht zuletzt gegen jene, die Gewalthandlungen durch Wegschauen, Verharmlosen und Tabuisieren begünstigen. Sie hoffen, damit die deutsche Öffentlichkeit über unerträgliche Missstände aufklären zu können, eine Debatte anzustoßen, um das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung besser durchzusetzen. Sie fordern zu Recht, das Selbstbestimmungsrecht der Eltern nicht zu Lasten der Kinder zu verwirklichen. Allerdings sollte auch beachtet werden: Verfasser und Verfasserin thematisieren die Probleme des Kinder- und Jugendschutzes aus einer spezifischen rechtsmedizinischen Sicht, sodass zwangsläufig besonders gravierende Fälle ihren Aussagen zugrunde liegen, die sie als Sachverständige oder GutachterIn kennengelernt haben. Demzufolge sind die vorgestellten Befunde nicht repräsentativ für das gesamte Kinder- und Jugendschutzsystem, das durchaus auch Erfolge aufzuweisen hat. Das bedeutet nicht, aufgezeigte Mängel und Fehler zu ignorieren, sondern notwendige Korrekturen zielgerichtet und konsequent vorzunehmen. Das Buch ist in 12 Kapitel gegliedert. Zunächst werden (Kapitel 1 bis 5) die unterschiedlichen Erscheinungsbilder körperlich misshandelter Kinder und ihre Folgen für die weitere Persönlichkeitsentwicklung beschrieben: psychische Erkrankungen, autoaggressives Verhalten und uj 9 | 2014 391 Rezensionen gestörtes Sozialverhalten. Bemerkenswert ist: Jugendliche mit nachgewiesenen Kindesmisshandlungen werden dreibis achtmal häufiger GewalttäterInnen als der Durchschnitt ihrer AltersgenossInnen. Die sozialen Bedingungen für das Fehlverhalten der Eltern werden differenziert analysiert, Basisfähigkeiten benannt, die für ein kindgemäßes Erziehungsverhalten erforderlich sind: Empathie und Kommunikation, realistische Wahrnehmungen und Erwartungen, Aggressionskontrolle. Massive Kritik betrifft die Tätigkeit der SozialarbeiterInnen, der ÄrztInnen und der Justiz („Kartell der Verleugner“). Einige Darlegungen wirken provokant und rufen gewiss auch den Widerspruch verschiedener LeserInnen hervor, wenn beispielsweise formuliert wird: „Viel mehr benötigen wir Jugendamtsmitarbeiter, die endlich ihre gesetzliche Pflicht erfüllen - als Wächter des Kindeswohls und nicht als Komplizen der elterlichen Misshandler“ (S. 105). Oder: Viele „Helfer“ und „Wächter“ erwecken angeblich den Anschein, Tag für Tag rastlos zum Wohl der Kinder tätig zu sein, „während sie in Wahrheit ihre Augen verschließen oder sogar tatenlos zusehen, wie ihre vermeintlichen Schützlinge misshandelt und vernachlässigt werden“ (S. 110). Gegenstand der Kapitel 6 bis 9 sind zunächst Fragen der medizinischen Diagnostik von tödlichen Misshandlungen und Aufsichtspflichtverletzungen. Dabei zeigt sich: Die Grenzen zwischen einer gelegentlichen Aufsichtspflichtverletzung, der Vernachlässigung bis hin zur bewussten Misshandlung sind fließend. Danach wird auf erhebliche Unterschiede verwiesen, die zwischen den Anforderungen bestehen, die Jugendämter und Familiengerichte an potenzielle Adoptiveltern und leibliche Eltern stellen. Wichtig sind überdies die Informationen zum Opfer-Entschädigungsgesetz. Autorin und Autor begnügen sich nicht mit der kritischen Beurteilung des deutschen Kinder- und Jugendschutzsystems. Anknüpfend an Erfahrungen der skandinavischen Länder, der Niederlande und Frankreichs werden deshalb in den Kapiteln 10 („Rechtzeitig helfen - nicht nachträglich reparieren“), 11 („Was sich ändern muss“) und 12 („Eingreifen, nicht wegschauen“) überdenkenswerte Empfehlungen unterbreitet, um der Kindeswohlgefährdung noch effizienter begegnen zu können. Zusammenfassend ist zu konstatieren: Ein leicht lesbares, streitbares und zum interdisziplinären Diskurs herausforderndes Buch, das sich auf der Grundlage der rechtsmedizinischen Praxis mit schwerwiegenden Gewalterfahrungen von Kindern in ihren Familien auseinandersetzt. Es könnte - trotz diverser Relativierungen - dazu beitragen, zweifellos bestehenden Missständen noch wirkungsvoller zu begegnen und das Recht aller Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung fördern. Dr. habil. W. Topel, Leipzig DOI 10.2378/ uj2014.art45d
