eJournals unsere jugend 67/5

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
51
2015
675

Rezension: Reinhilde Stöppler, 2014: Einführung in die Pädagogik bei geistiger Behinderung

51
2015
W. Topel
Die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in Deutschland ist eng verbunden mit erfolgreichen Elterninitiativen, die Kindergärten, schulische Bildung und Werkstätten für Geistigbehinderte durchsetzten. Es zeigte sich bei der Herausbildung dieser sonderpädagogischen Fachrichtung von einer Defizit- zu einer Kompetenzorientierung, dass durch individuell angepasste Lern- und Therapieprogramme Fortschritte in der Persönlichkeitsentwicklung gelingen, die aufgrund der diagnostizierten Intelligenzkapazität so nicht prognostiziert worden waren.
4_067_2015_005_0235
uj 5 | 2015 235 Rezensionen Die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in Deutschland ist eng verbunden mit erfolgreichen Elterninitiativen, die Kindergärten, schulische Bildung und Werkstätten für Geistigbehinderte durchsetzten. Es zeigte sich bei der Herausbildung dieser sonderpädagogischen Fachrichtung von einer Defizitzu einer Kompetenzorientierung, dass durch individuell angepasste Lern- und Therapieprogramme Fortschritte in der Persönlichkeitsentwicklung gelingen, die aufgrund der diagnostizierten Intelligenzkapazität so nicht prognostiziert worden waren. Die Autorin der vorliegenden Schrift hebt die herausragende Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention hervor, die im Jahre 2009 auch von Deutschland ratifiziert wurde, für die Verbesserung der Bildung und Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung (Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe), ohne noch bestehende Exklusionspotenziale in verschiedenen Lebensbereichen zu übersehen. Sie gibt mit diesem Lehrbuch einen Einblick in zentrale Themen einer heterogen zusammengesetzten Gruppe behinderter Menschen, die in der Vergangenheit oftmals diskriminiert und verfolgt, lange von Bildung und Erziehung ausgeschlossen worden ist. Dieser Überblick über Aufgabengebiete und Handlungsfelder der Pädagogik bei geistiger Behinderung ist nicht nur für Studierende und PraktikerInnen der Sonderpädagogik informativ, sondern sollte auch von VertreterInnen benachbarter Fachdisziplinen (Pädagogik, Psychologie, Sozialpädagogik und Soziale Arbeit) zur Kenntnis genommen werden, da Integration und Inklusion Behinderter zunehmend ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen sind. Veranschaulicht durch viele Tabellen und Abbildungen sowie mittels Übungsaufgaben und einem Glossar grundlegender Begriffe wird in Reinhilde Stöppler, 2014: Einführung in die Pädagogik bei geistiger Behinderung München: Ernst Reinhardt Verlag, 220 Seiten, € 24,99 236 uj 5 | 2015 Rezensionen neun Kapiteln versucht, Basiswissen zu vermitteln. Das geschieht teilweise in verkürzter Form (beispielsweise die Ausführungen zur psychologischen Perspektive, S. 23/ 24), jedoch bieten die umfangreichen Literaturangaben die Möglichkeit für vertiefende Auseinandersetzungen mit diversen Fragen (hier u. a. Theorie der multiplen Intelligenzen von H. Gardner). Trotz vorhandener Kritikpunkte am Begriff „geistige Behinderung“ macht Stöppler darauf aufmerksam, dass er gegenwärtig der in der Gesellschaft und Wissenschaft anerkannteste Terminus ist und die Abgrenzung zu anderen Behinderungsarten ermöglicht. Unter Beachtung der Heterogenität dieses Personenkreises wird von ihr definiert: „Geistige Behinderung ist ein Sammelbegriff für ein Phänomen mit oft lebenslangen, aber verschiedenen Äußerungsformen einer unterdurchschnittlichen Verarbeitung kognitiver Prozesse und Problemen der sozialen Adaption …“ (S. 18) Gegenstand der Kapitel 1 bis 3 sind Klassifikationssysteme, wissenschaftliche Perspektiven (medizinische, psychologische, soziologische und pädagogische Sichtweisen), die Ätiologie der geistigen Behinderung und verschiedenartige Syndrome. Deutlich wird: Die unterschiedlichen Zugangsweisen in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen fordern zur interdisziplinären Kooperation heraus, die für die Individualisierung pädagogisch-therapeutischer Bemühungen und die Ressourcenorientierung förderlich ist. Die Leitideen, die für die Bildung und Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung bestimmend sind, haben sich im historischen Kontext bei der Herausbildung der Geistigbehindertenpädagogik verändert. Der dabei vollzogene Paradigmenwechsel steht, wie in Kapitel 4 nachgewiesen wird, im Zusammenhang damit, ob das Lebensrecht und die Menschenwürde Behinderter respektiert werden. Grundlegende Begriffe sind: Exklusion, Segregation, Vernichtung, Normalisierung, Integration, Selbstbestimmung und Empowerment, Teilhabe und Inklusion. Die derzeitige Debatte über die Inklusion und Teilhabe betrifft alle Altersetappen. Deshalb erfolgen in den Kapiteln 5 bis 8 spezifische Ausführungen über die frühe Bildung und Förderung, die schulische und berufliche Bildung sowie die Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Nachgewiesen wird u. a.: In der frühen Kindheit werden entscheidende Voraussetzungen für die weiteren Bildungsprozesse gelegt. Die Inklusion ist ein langfristiger Prozess, der ein gesellschaftliches Umdenken erforderlich macht. Ältere Menschen mit geistiger Behinderung stellen hohe Anforderungen an die Betreuung, Rehabilitation und Pflege. Im abschließenden Kapitel 9 werden bedeutsame Teilhabebereiche und pädagogische Handlungsfelder thematisiert: Gesundheit, Mobilität, Wohnen, Freizeit, Erwachsenenbildung, Sexualität und politische Teilhabe. Dabei werden zentrale Aspekte, die aktuelle Situation, Teilhaberisiken und Teilhabechancen differenziert erörtert. Nicht zu Unrecht wird festgestellt, beträchtliche Einschränkungen der gleichberechtigten Teilhabe Behinderter seien die Barrieren „im Kopf“ der Gesellschaft. Fazit: Ein Lehrbuch, das verständlich und leserfreundlich abgefasst ist. Es gibt einen Überblick über die vielfältigen aktuellen Aufgaben und Probleme der Pädagogik bei geistiger Behinderung und lässt zugleich Perspektiven der weiteren Entwicklung sichtbar werden, die nicht nur für SonderpädagogInnen relevant sind. Dr. habil. W. Topel, Leipzig DOI 10.2378/ uj2015.art38d